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	<title>Aktuelles | inge-hannemann.de</title>
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		<title>Hartz IV wird zum Bürgergeld</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 10 Aug 2022 06:54:31 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
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					<description><![CDATA[Lange versuchte die SPD ihr negatives Image als Hartz-IV-Partei abzuschütteln. Bereits Anfang 2019 sprach Andrea Nahles davon „Hartz IV hinter sich zu lassen“. Nahles ist inzwischen Chefin der Bundesagentur für Arbeit und ein Referentenentwurf zum neuen Bürgergeld liegt vor.]]></description>
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<figure class="wp-block-image size-large"><img decoding="async" width="658" height="148" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2022/08/Bildschirmfoto-2022-08-08-um-17.04.31.png" alt="" class="wp-image-2433" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2022/08/Bildschirmfoto-2022-08-08-um-17.04.31.png 658w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2022/08/Bildschirmfoto-2022-08-08-um-17.04.31-480x108.png 480w" sizes="(min-width: 0px) and (max-width: 480px) 480px, (min-width: 481px) 658px, 100vw" /></figure>



<p>Lange versuchte die SPD ihr negatives Image als Hartz-IV-Partei abzuschütteln. Bereits Anfang 2019 sprach Andrea Nahles davon <em>„Hartz IV hinter sich zu lassen“</em>. Nahles ist inzwischen Chefin der Bundesagentur für Arbeit und ein <a href="http://www.portal-sozialpolitik.de/uploads/sopo/pdf/2022/2022-07-21_Buergergeld_Gesetz_RefE.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Referentenentwurf</a> zum neuen Bürgergeld liegt vor. Vorweg: Dass sich etwas an den Sanktionen nach dem Sanktionsmoratorium bis Ende Juli 2023 ändert, diese Hoffnung darf begraben werden. Sanktionen bei Pflichtverletzungen gegen die Eingliederungsvereinbarung werden auch weiterhin mit maximal 30 Prozent über drei Monate möglich sein. Wer sich bereit erklärt die Mitwirkungspflichten nachträglich zu erfüllen (z.B. Bewerbungen zu schreiben o.ä.) oder glaubhaft erklärt den Pflichten nachzukommen, kann darauf hoffen die Leistungsminderung aufgehoben zu bekommen. Innerhalb der ersten sechs Monate gilt nach Abschluss eines Kooperationsplanes (Eingliederungsvereinbarung) die sogenannte Vertrauenszeit, in denen ebenso keine Sanktionen möglich sind. Meldeversäumnisse werden zukünftig statt drei auf einen Monat mit zehn Prozent gekürzt. Sanktionen auf Mietkosten werden wie in der Vergangenheit ausgenommen. Ebenso verschärfte Sanktionen gegen unter 25-Jährige. Sie erhalten stattdessen Beratungs- und Unterstützungsangebote durch die Integrationsfachkräfte. </p>



<p>Auch auf eine mögliche Regelbedarfserhöhung geht der Entwurf nicht ein. Hierzu hat sich Hubertus Heil (SPD) bereits im Juli dazu geäußert und sprach von einer „deutlichen Erhöhung“ sowie davon, die Berechnungsart der Regelsätze neu zu berechnen. Er geht von einer Erhöhung von 40 bis 50 Euro zum Jahr 2023 aus. Leider bleibt der Referentenentwurf leer zum Hinzuverdienst bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII). Eine Anpassung bleibt aus. Einzig allein bleiben das Mutterschaftsgeld und Einkommen von Schülerinnen und Schüler in Höhe von bis zu 520 Euro anrechnungsfrei. Neu ist, dass der Vermögensschonbetrag von 5.000 Euro auf 10.000 Euro angehoben wird.</p>



<p><strong>Chancengerechtigkeit und gesellschaftliche Teilhabe</strong></p>



<p>Das neue Bürgergeld möchte den Leistungsberechtigten mit Arbeitslosengeld II mehr&nbsp;<em>„Chancengerechtigkeit und gesellschaftliche Teilhabe“</em>&nbsp;ermöglichen.&nbsp;<em>„</em><em>Ziel ist ein Sozialstaat, der die Bürgerinnen und Bürger absichert und zugleich dabei unterstützt und ermutigt, ihre Potenziale zu entwickeln und neue Chancen im Leben zu ergreifen“.</em>&nbsp;Wie die Agenda 2010 begründet auch das neue Bürgergeld eine „<em>bedeutende sozialpolitische Reform“.&nbsp;</em>So sollen&nbsp;<em>„Menschen im Leistungsbezug sich stärker auf Qualifizierung, Weiterbildung und Arbeitsuche konzentrieren können, die Potenziale der Menschen und die Unterstützung für eine dauerhafte Arbeitsmarktintegration stärker im Fokus stehen“.&nbsp;</em>Ein Schritt dahin ist die Abschaffung des bisherigen Vermittlungsvorrangs. Vor der Aufnahme einer kurzfristigen Erwerbstätigkeit steht insbesondere bei Ungelernten eine Qualifizierung oder Ausbildung im Mittelpunkt. Diesen Punkt bewerte ich positiv, da gerade die „schnelle Vermittlung“ häufig in unzufriedene Jobs führte. Vor allem waren sie wenig nachhaltig und sehr gerne im Niedriglohnsektor. Für eine berufsabschlussbezogene Weiterbildung gibt es ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro. Eine Umschulung kann nun auch in drei Jahren statt in zwei Jahren absolviert werden, wenn es nötig ist. Der soziale Arbeitsmarkt nach § 16i SGB II wird unbefristet. Bislang war eine Befristung bis Ende 2024 vorgesehen.&nbsp;</p>



<p><strong>Aus Eingliederungsvereinbarung wird ein Kooperationsplan</strong></p>



<p>Alle Maßnahmen werden zukünftig nicht mehr in eine Eingliederungsvereinbarung geschrieben, sondern in einem, zwischen Leistungsberechtigten und Jobcenter, gemeinsam erarbeiteten Kooperationsplan. Ziel dieses Kooperationsplanes ist eine&nbsp;<em>„Zusammenarbeit auf Augenhöhe und Vertrauen“.&nbsp;</em>Dazu wird in den ersten sechs Monaten auf eine Rechtsfolgebelehrung und deren Sanktionsmöglichkeiten verzichtet. Das wird sogar garantiert.&nbsp;<em>„</em><em>Erst wenn nach den ersten sechs Monaten der Vertrauenszeit Absprachen zu Mitwirkungspflichten (Eigenbemühungen, Maßnahmeteilnahmen und Bewerbungen auf Vermittlungsvorschläge) nicht eingehalten werden, sollen diese Pflichten rechtlich verbindlich durch Aufforderungen mit Rechtsfolgenbelehrungen festgelegt werden“.</em></p>



<p><strong>Vertrauenszeit</strong></p>



<p>Wird der Kooperationsplan erstellt beginnt die Vertrauenszeit. Diese gilt für sechs Monate. Eine Sanktion (Leistungsminderung) ist in der Zeit nicht möglich. Werden Vereinbarung durch die leistungsberechtigte Person ohne wichtigen Grund nicht eingehalten, endet die Vertrauenszeit. Nach sechs Monaten soll im gemeinsamen Gespräch mit dem Jobcenter das weitere Vorgehen besprochen werden. Dann erfolgen auch die Rechtsfolgebelehrungen im Kooperationsplan. Hält die leistungsberechtigte Person innerhalb von drei Monaten nun diese Absprachen ein, erfolgt eine neue Vertrauenszeit von wiederum sechs Monate.&nbsp;</p>



<p><strong>Vermögen</strong></p>



<p>Wie schon während der Corona-Pandemie wird auch in Zukunft in den ersten zwei Jahren (Karenzzeit) das Vermögen, sofern es nicht erheblich ist, nicht angetastet. Somit steht der leistungsberechtigten Person 60.000 Euro zu und jeder weiteren Person in der Bedarfsgemeinschaft 30.000 Euro. Nicht angerechnet werden angemessener Hausrat, PKW für jede erwerbsfähige Person in der Bedarfsgemeinschaft, Versicherungen der Altersvorsorge, ein selbst genutztes Haus mit einer Wohnfläche von bis zu 140 Quadratmetern oder eine Eigentumswohnung von bis zu 130 Quadratmetern. Leben mehr als vier Personen im Haushalt erhöht sich die Wohnfläche jeweils um 20 Quadratmeter für jede weitere Person. Vermögen, welches dafür bestimmt ist ein Haus oder eine Eigentumswohnung zu beschaffen in dem Menschen mit Behinderung oder pflegebedürftige Menschen einziehen sollen ist ebenfalls geschützt, sofern dieses Vermögen angemessen ist. Ebenso sind Sachen und Rechte geschützt, wenn ihre Veräußerung für die betroffene Person eine besondere Härte bedeuten würde.</p>



<p><strong>Miet- und Eigentumskosten</strong></p>



<p>Die Miet- und Heizkosten werden innerhalb der ersten zwei Jahre (Karenzzeit) in tatsächlicher Höhe übernommen. Dies gilt für Mieterinnen und Mieter als auch für Wohneigentum. Das Grundbedürfnis „Wohnen“ und die Lebensleistung der Menschen sollen damit anerkannt und geschützt werden. Gleichzeitig dient diese Regelung als Anreiz die Hilfebedürftigkeit innerhalb der ersten zwei Jahre zu beenden. Wird keine neue Tätigkeit gefunden, prüft das Jobcenter die Aufwendungen auf ihre Angemessenheit. Innerhalb von bis zu sechs Monaten müssen dann die Kosten gesenkt werden.&nbsp;</p>



<p><strong>Bagatellgrenze</strong></p>



<p>Die Bundesregierung geht von rund 1.100.000 Bagatellfällen pro Jahr aus. Wir erinnern uns: Es gab Fälle, da forderten die Jobcenter auch einen Cent zurück. Um hier die Jobcenter zu entlasten werden Forderungen unter 50 Euro nicht mehr eingetrieben. Damit möchte man etwa 15 Millionen Euro jährlich sparen.</p>



<p><strong>Ortsabwesenheit</strong></p>



<p>Die Ortsabwesenheit ist ein häufiges Streitthema im Jobcenter. Ohne Erlaubnis darf man sich bisher im Nahbereich bewegen. Sichergestellt sein sollte jedoch, dass täglich nach der Post geschaut werden konnte, um so Konflikten mit dem Jobcenter aus dem Weg zu gehen. Wer in den Urlaub fahren will (bis zu 21 Tagen jährlich möglich) muss diesen beim Jobcenter beantragen. Aus der Ortsabwesenheit wird nun die&nbsp;<strong>Erreichbarkeit</strong>. Auch das neue Bürgergeld erwartet, dass Leistungsberechtigte werktäglich die&nbsp;<em>„Mitteilungen und Aufforderungen des Jobcenters zur Kenntnis nehmen können</em>.&nbsp;<em>Regelungen, die keinen vorteilhaften Einfluss auf die Eingliederung haben, wie die Pflicht, werktäglich Briefpost persönlich zur Kenntnis nehmen zu können, werden abgeschafft“.</em>&nbsp;Die Erreichbarkeit soll damit modernisiert und der modernen Kommunikation angepasst werden. Der nähere Bereich bedeutet, dass das zuständige Jobcenter, ein möglicher Arbeitgeber, eine Integrationsmaßnahme in einer für den Vermittlungsprozess angemessenen Zeitspanne und ohne größeren Aufwand zu erreichen ist. Das kann auch das grenznahe Ausland sein.&nbsp;</p>



<p><strong>Ferienjobs für Schülerinnen und Schüler</strong></p>



<p>Bisher konnten Schülerinnen und Schüler für maximal vier Wochen bis zu 2.400 Euro pro Kalenderjahr in den Schulferien dazuverdienen ohne Anrechnung auf die Leistung der Bedarfsgemeinschaft. Neu ist, dass es nun keine Obergrenze mehr gibt.&nbsp;</p>



<p><strong>Nebentätigkeit als Schülerin, Schüler, Auszubildende, Erwerbseinkommen von Studierenden (gilt auch für das SGB XII)</strong></p>



<p>Um den Anreiz einer Erwerbstätigkeit oder Ausbildung zu erhöhen wird der Grundfreibetrag auf 520 Euro erhöht.</p>



<p><strong>Mutterschaftsgeld (gilt auch für das SGB XII)</strong></p>



<p>Mutterschaftsgeld nach § 19 des Mutterschutzgesetzes wird zukünftig nicht als Einkommen angerechnet.&nbsp;</p>



<p><strong>Schlichtungsverfahren</strong></p>



<p>Gerade bei den Eingliederungsvereinbarungen gibt es immer wieder Unstimmigkeiten. Unabhängige Ansprechpartnerinnen oder Ansprechpartner finden sich kaum in den Jobcentern (Ombudsleute). Nach den neuen Regelungen soll es nun eine Schlichtungsstelle geben. Auf Verlangen einer oder beider Seiten kann ein Schlichtungsverfahren eingeleitet und so ein gemeinsamer Lösungsvorschlag entwickelt werden. Beteiligte können&nbsp;<em>„Mitarbeitende oder ein Mitarbeiter des Jobcenters oder eine externe Vertrauensperson“</em>&nbsp;sein. Das Verfahren soll maximal vier Wochen betragen. Auch hiermit möchte man&nbsp;<em>„Respekt, Vertrauen und Umgang auf Augenhöhe gesetzlich stärker in den Fokus rücken“</em>.</p>



<p><strong>Anmerkung</strong></p>



<p>Dass die Sanktionen bestehen bleiben ändert leider nichts am Begriff Bürgergeld oder Hartz IV. Die Sanktionen sind der Inbegriff von Hartz IV, ebenso die zu niedrigen Regelsätze. Weiße Ware (Waschmaschine o.ä.) sind weiterhin ausgeschlossen. Medizinische Bedarfe, wie Brillen sind auch nicht erwähnt. Das sind jedoch Grundbedarfe, die von den jetzigen Regelbedarfen nicht bezahlbar sind. Auch nicht, wenn dieser um 50 Euro angehoben wird. All dieses schließt die Menschen aus der gesellschaftlichen Teilhabe aus. Zusammengefasst sind die bisherigen Veränderungen viele bürokratische Entlastungen für die Jobcenter. Insbesondere für die Leistungsabteilungen. Das ist aufgrund deren Arbeitsüberlastungen zu begrüßen. Vielleicht gibt es dann schnellere Bescheide. Um einen erfolgreichen Kooperationsplan zu erstellen muss über die Jahre verloren gegangenes Vertrauen wieder aufgebaut werden. Über 15 Jahre Hartz IV prägen. Ein paternalistisches System prägt. Vielleicht helfen die sechs Monate Vertrauenszeit. Das wird sich zeigen. Allerdings stellt sich mir schon die Frage, warum eine Vertrauenszeit es nötig hat in Schüben mit Sanktionen zu drohen und bei Einhaltung von Pflichten innerhalb einer bestimmten Frist diese wieder aufzuheben. Zuckerbrot und Peitsche. Somit bleibt der Erziehungsgedanke gegenüber mündigen Bürgerinnen und Bürgern bestehen. Der Referentenentwurf hat viele neue Begriffe. Schicker macht es ihn damit nicht vollumfänglich. Die erhöhten Hinzuverdienste von Schülerinnen, Schülern, Auszubildenden und Studierten sind ein Pluspunkt. Auf diese Art und Weise wird zumindest wertgeschätzt, dass sie ihr Geld behalten dürfen, was sie in der Ausbildung oder in einer Nebentätigkeit verdienen. Nun gut, es ist der erste Aufschlag. Im September soll es wohl weitergehen. Warten wir den zweiten Aufschlag ab. Es ist noch viel Luft nach oben.&nbsp;</p><img decoding="async" loading="lazy" src="https://vg08.met.vgwort.de/na/3defab4a611e4cc0ab865c090ea9eb12" width="1" height="1" alt="">
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		<title>Zugang verwehrt – Reden wir über Klassismus</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 20 Mar 2022 16:08:23 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Armut]]></category>
		<category><![CDATA[Francis Seeck]]></category>
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					<description><![CDATA[Wir sprechen über Rassismus, Feminismus, Sexismus und Kapitalismus. Aber wer spricht schon in diesem Zusammenhang von Klassismus? „Die Diskriminierung aufgrund sozialer Herkunft und Position bestimmt unsere Gesellschaft grundlegend. Klassismus wirkt schon vor der Geburt und bis über den Tod hinaus. So ist etwa der Zugang zu Bildung oder Gesundheitsversorgung davon geprägt, und selbst die Art, wie wir bestattet werden. Trotzdem wurde Klassismus kaum beachtet“. Das schreibt Francis Seeck ist ihrem neuen Buch „Zugang verwehrt – Keine Chance in der Klassengesellschaft: wie Klassismus soziale Ungleichheit fördert“. ]]></description>
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<div class="wp-block-image"><figure class="aligncenter size-large is-resized"><img decoding="async" loading="lazy" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2022/03/Zugangverwehrt.png" alt="" class="wp-image-2416" width="263" height="429"/><figcaption>Buchtitel Francis Seeck: Zugang verwehrt</figcaption></figure></div>



<p>Wir sprechen über Rassismus, Feminismus, Sexismus und Kapitalismus. Aber wer spricht schon in diesem Zusammenhang von Klassismus? <em>„Die Diskriminierung aufgrund sozialer Herkunft und Position bestimmt unsere Gesellschaft grundlegend. Klassismus wirkt schon vor der Geburt und bis über den Tod hinaus. So ist etwa der Zugang zu Bildung oder Gesundheitsversorgung davon geprägt, und selbst die Art, wie wir bestattet werden. Trotzdem wurde Klassismus kaum beachtet“. </em>Das schreibt Francis Seeck ist ihrem neuen Buch <strong><a href="https://www.w1-media.de/produkte/zugang-verwehrt-557889?verlag=atrium" target="_blank" rel="noreferrer noopener">„Zugang verwehrt – Keine Chance in der Klassengesellschaft: wie Klassismus soziale Ungleichheit fördert“</a>.</strong> </p>



<p>Francis Seeck, 1987 in Ostberlin geboren, ist promovierte Kulturanthropolog*in und Antidiskriminierungstrainier*in. Als Kind einer alleinerziehenden, erwerbslosen Mutter erlebte Seeck schon früh die Auswirkungen der Klassengesellschaft. Sie weiß also, wovon sie redet, wenn sie über Klassismus und sozialer Gerechtigkeit schreibt und lehrt. Sie kennt aus eigener Erfahrung das Gefühl der Scham etwas Verbotenes getan zu haben, wenn ihre Lehrerin sie am nächsten Tag darauf anspricht, dass sie mit ihrer erwerbslosen Mutter in der Pizzeria gesehen worden sei. Das Verbotene, dass die vom Staat bezahlte Sozialhilfe nicht dafür gedacht ist, diese für Pizza auszugeben. Wer erwerbslos ist und von staatlicher Hilfe lebt, muss leiden. Gönnen darf man sich nichts. Denn schließlich ist man ja selbst schuld. Dieses Vorurteil, Seeck spricht hier von Erwerbslosenklassismus, wurde durch die Agenda 2010 im Jahr 2005, mit dem gleichzeitigen Abbau des Sozialstaates, zementiert. Den Erwerbslosen wird vermittelt, sei es von der Gesellschaft oder von den Jobcentern, wer sich nur genügend anstrenge, findet auch einen Job. Wir leben in einer Leistungsgesellschaft. Und da könne jeder alles werden. Leistung werde belohnt. Die Realität sieht jedoch anders aus. Die Angst erwerbslos zu werden geht inzwischen bis in die Mittelschicht. Eine Jobgarantie gibt es nicht mehr. Nur viele wissen es nicht. Oder wie Seeck es beschreibt: <em>„Die meisten Menschen aus der Mittel- und Oberklasse kennen niemanden aus der Armutsklasse, oder sie glauben das zumindest – Armut und Erwerbslosigkeit sind oft versteckt“. </em>Dass sehr viele Erwerbslose so wenig verdienen, dass sie ihr Gehalt mit Sozialleistungen aufstocken müssen, geht an der Mittelklasse oft vorbei. Sie gehören zur Klasse der Niedriglöhner, „working poor“, Aufstocker und der Armen. Die Autorin stellt fest, dass das scheinbare Wissen über die Erwerbslosen, gepaart mit entsprechenden Vorurteilen, oftmals aus dem sogenannten Unterschichten-TV oder aus dem Äquivalent in der bürgerlichen Presse gezogen wird. Dort werden die „arbeitslosen, faulen, dreisten“ Menschen gerne als „sozial schwach“ betitelt, die in „sozialen Brennpunkten“ leben, wo besonders viel Kriminalität herrscht. </p>



<p><strong>Klassismus in der Wohnungssuche</strong></p>



<p>Dass von Armut Betroffene aber oftmals nur am Rande einer Stadt überhaupt eine Wohnung finden, das wird dann gerne vergessen. Und wer erwerbslos ist, ist von Wohnungslosenfeindlichkeit bedroht oder betroffen. Wohnraum wird immer knapper und teurer. Es ist gesellschaftlich bedingt, wenn durch Gentrifizierung einkommensarme Menschen aus den Innenstädten vertrieben werden. Und auch hier, wie bei den Erwerbslosen, wird die Schuld den Betroffenen selbst zugeschrieben. Bei allen negativen Zuschreibungen bleiben Wohnungs- und Obdachlose unsichtbar. Erwähnt werden sie, wenn sie von starken Gewalttaten oder gar Morden betroffen sind. Ansonsten sind viel Stadtplaner sehr kreativ, wenn es darum geht, obdachlose Menschen aus den Innenstädten zu vertreiben. Bänke im öffentlichen Raum werden so gebaut, dass es unbequem oder unmöglich ist, darauf zu schlafen. An Bahnhöfen wird in Dauerschleife klassische oder atonale Musik gespielt, in öffentlichen bzw. halb-öffentlichen Räumen, wie Einkaufszentren oder Bahnhöfen wird der Zugang verwehrt. Wer in „Problemvierteln“ wohnt, wer kein Geld hat, weiß, dass die eigenen Kinder auf „Problemschulen“ landen. Der Ruf der Gegend eilt dem eigenen Ruf voraus. Und die Geburt des Kindes ist die Geburt in eine soziale Klasse. Wenn der Nachname dann noch ausländisch klingt, kommt der Rassismus hinzu. Migrantischen oder Familien im Sozialleistungsbezug werden häufig viele Kinder zugeschrieben. Und hier befinden wir uns, nach Seeck, in einem familienpolitischen Klassismus. Erziehungsgeld wurde durch ein einkommensbezogenes Elterngeld ersetzt. Eltern aus der Mittelklasse bekommen Zuschüsse und Zuschläge. Eltern mit Hartz IV wird das Kindergeld dagegen mit dem Regelsatz verrechnet. Sozialleistungsberechtigte sollen lieber keine Kinder bekommen, so die Message. </p>



<p><strong>Zeig mir deine Schule und ich zeige dir wer du bist</strong></p>



<p>Wer unten aufwächst und nicht aus einem akademischen Haushalt kommt, hat viel schlechtere Chancen nach der Grundschulzeit auf ein Gymnasium zu wechseln. Und das nicht unbedingt aufgrund der schulischen Leistung, sondern ihrer Klassenherkunft. Können die Gründe zum Teil an den klassistischen Vorurteilen bei den Lehrern gefunden werden, liegt es auch daran, dass Akademiker-Eltern sich häufig nicht an die Schulempfehlung halten und ihre Kinder trotz allem auf einem Gymnasium anmelden. Das Klassenprivileg muss gesichert werden. Wer schlechtere Noten hat, aber nicht die finanziellen Mittel für Nachhilfe muss auch schauen, wie sie oder er über die Runden kommt. Ein Kind aus der Mittel- oder Oberklasse erhält diese Unterstützung ohne Probleme. Studien gibt es genug darüber, dass Bildung auch vom Geldbeutel abhängig ist. Seeck empfiehlt, um eine Bildungsgerechtigkeit herzustellen, die Ausweitung von Gesamtschulen. Nach der Schule geht der Klassenkampf an der Uni weiter. Statistisch gesehen studieren von 100 Akademikerkindern 79, von 100 Kindern aus Familien ohne akademischen Hintergrund schaffen nur 27 den Sprung an die Hochschule. Bildungspolitik ist für Seeck in ihrer Streitschrift ein ausführlicheres Thema. Sie plädiert dafür, dass die Klassenherkunft nicht mehr für den Zugang zu Bildung ausschlaggebend sein darf. Eine elitäre Definition von Bildung müssen wir infrage stellen und gegen Klassismus an den unterschiedlichen Bildungsschwellen intervenieren.&nbsp;</p>



<p><strong>Klassismus in der DDR</strong></p>



<p>Selbst in Ostberlin aufgewachsen, stellt Seeck die Frage, ob es Klassismus auch in der DDR gab. Schließlich war Marxismus Staatsdoktrin und alle waren Arbeiter:innenklasse. Die Leser:innen werden eines Besseren belehrt. Wer nicht arbeiten wollte oder konnte, landete schnell im sogenannten „Assi-Paragraf“. Neben dem gab es auch eine massive Bildungsungleichheit sowie die Ausgrenzung von Heimkindern. Neben dem Recht auf Arbeit, gab es auch die Pflicht auf Arbeit. Wer eine längere Phase ohne Arbeit hatte, wurde als „arbeitsscheu“ bezeichnet. Nicht genormte Lebensentwürfe, bevorzugte industrielle Arbeit, waren „verdächtigt“. Darunter galten insbesondere Sexarbeiterinnen. Sie wurden stigmatisiert und strafrechtlich verfolgt. Aber auch Bettelei, Wahrsagerei, Landstreicher:innen oder Glücksspiel fielen darunter. Wer durfte in der DDR studieren? Auch, wenn nach 1945 Maßnahmen ergriffen wurden, um Kindern aus bildungsbenachteiligten Familien zu fördern, wurden diese seit den 1960er-Jahren wieder zurückgefahren. Die eigene sozialistische Intelligenz – viele davon selbst in den 1950er-Jahren aufgestiegen – sahen ihre eigenen Felle und die ihrer Kinder davonschwimmen. So wurden Zugänge wieder eingeschränkt. Auch wenn die Einkommensunterschiede gering waren, ein Recht auf Wohnen bestand und günstiger Wohnraum vorhanden war, die Kinderbetreuung gesichert war, gab es einen Klassismus, der jedoch fast ausschließlich aus einer westdeutschen Perspektive diskutiert wird. Seeck fordert eine neue Diskussion, da die Erfahrungen Ostdeutscher mit Klassismus sich in vielerlei Hinsicht von denen Westdeutscher unterscheiden. Sie kritisiert auch den bis heute anhaltenden Klassismus und Ostfeindlichkeit gegenüber Ostdeutschen, der sich auch auf den Arbeitsmarkt bemerkbar macht. Bis heute ist der Anteil Ostdeutscher in gehobenen Positionen gering. Ostdeutsche haben ein erhöhtes Risiko von Armut betroffen zu sein. Lebensbiographien von Ostdeutschen wurden durch Abwertungen ihrer Berufsabschlüsse nach der Wende unterbrochen.</p>



<p><strong>Kapitalismus versus Klassismus</strong></p>



<p>Es verwundert nicht, wenn Seeck am Ende des Buches auf den Kapitalismus zu sprechen kommt. Wer von Klassismuskritik spricht, muss auch von Kapitalismuskritik sprechen. Für sie ist es kein Widerspruch. Für Seeck ist Klassismus eine Form eines Unterdrückungssystems. Sexismus, Rassismus, Transfeindlichkeit, Behindertenfeindlichkeit oder eben Klassismus legitimieren Ausbeutung und soziale Ungleichheit. Wer den Kapitalismus kritisiert, so Seeck, und diese Unterdrückungen ausblendet, blendet gerade jene aus, die besonders prekär beschäftigt, schlecht entlohnt und wenig gewerkschaftlich organisiert sind. Sie fragt sich auch, ob es antikapitalistischen Kämpfen armen Menschen und Arbeiter:innen dient, wenn Klassismus deren Teilnahmen an entsprechenden Gruppen und Protesten verhindert. Beide Kämpfe gehen nur gemeinsam und beides schafft sich nicht voneinander unabhängig ab. Vermutlich dauert es auch zu lange. Stattdessen schlägt sie vor, dass sich materiell arme Menschen und Arbeiter:innen vernetzen, dass sie sich gegenseitig stärken und sich organisieren. Überhaupt plädiert sie dafür, dass wir mehr über Klassismus sprechen. Die Schere zwischen Arm und Reich geht immer weiter auseinander. Gleichzeitig ist der Widerstand gegen soziale Ungleichheit so schwach wie noch nie. Auch das schreibt sie dem Klassismus zu. Wir benötigen einen Bewusstseinswandel, da wir alle in einer Gesellschaft aufgewachsen sind, die von klassistischen Vorstellungen durchzogen ist. Seeck erwähnt in ihrem Buch immer wieder Aktivist:innegruppen von heute und aus den früheren Jahrzehnten mit plastischen Beispielen, wie auf Missstände aufmerksam gemacht werden kann. Sei es von feministischen Gruppen, Mietervereinigungen oder aus der Erwerbslosen- oder Wohnungslosenszene. Sie hat recht, wenn sie eine Vermögenssteuer, eine Erbschaftssteuer und die Erhöhung des Mindestlohns fordert, sich für Gesamtschulen ausspricht, die Abschaffung von Hartz IV und die Aufnahme von sozialer Herkunft und sozialem Status als Kategorie in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verlangt. Das Buch macht unmissverständlich deutlich, dass Klassismus als eine fest in unserer Gesellschaft verankerte Diskriminierung ist. Allerdings sehe ich die Armut nicht nur in der Arbeiterschaft vertreten, sondern auch immer mehr in der Mittelklasse der Angestellten. Dieser Blick hätte dem Buch zusätzlich gutgetan, um hier das Bewusstsein zu schärfen. Wem noch nicht klar ist, dass eine Diskriminierung immer von oben nach unten verläuft, sollte sich dieses Buch zur Hand nehmen. Dann dürfte jedem klar sein, wenn Seeck schreibt:&nbsp;<em>Klassenprivilegien sind das Gegenstück zu klassischer Diskriminierung und sie sollten in der Debatte um Klassismus gleichermaßen thematisiert werden“.</em></p><img decoding="async" loading="lazy" src="https://vg08.met.vgwort.de/na/e9c5d9f0e4ad441abb9b8820847aa954" width="1" height="1" alt="">



<p>Francis Seeck: Zugang verwehrt</p>



<p>Atrium Verlag</p>



<p>ISBN: 978-3-85535-128-2</p>



<p>Taschenbuch, 9,30 Euro</p>



<p></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Gast/Redebeitrag &#8211; Aktionstag &#8222;Wer hat, der gibt&#8220; &#8211; Hamburg</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/gast-redebeitrag-aktionstag-wer-hat-der-gibt-hamburg/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 04 Sep 2021 09:23:15 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
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					<description><![CDATA[Gebt den Armen Geld und besteuert die Reichen! Alles andere ist Quark und beruhigt nur deren Gewissen, die meinen, mit warmen Worten sei gesellschaftliche Gerechtigkeit möglich.]]></description>
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<figure class="is-layout-flex wp-block-gallery-1 wp-block-gallery columns-1 is-cropped"><ul class="blocks-gallery-grid"><li class="blocks-gallery-item"><figure><img decoding="async" loading="lazy" width="1024" height="768" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2021/09/werhatdergibt_210821-1024x768.jpg" alt="" data-id="2411" data-full-url="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2021/09/werhatdergibt_210821.jpg" data-link="http://inge-hannemann.de/?attachment_id=2411" class="wp-image-2411" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2021/09/werhatdergibt_210821-980x735.jpg 980w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2021/09/werhatdergibt_210821-480x360.jpg 480w" sizes="(min-width: 0px) and (max-width: 480px) 480px, (min-width: 481px) and (max-width: 980px) 980px, (min-width: 981px) 1024px, 100vw" /></figure></li></ul><figcaption class="blocks-gallery-caption">Bild: &#8222;Wer hat, der gibt&#8220;</figcaption></figure>



<p></p>



<p>Anlässlich des <a rel="noreferrer noopener" href="https://werhatdergibt.org/aktionstag2021/" target="_blank">Aktionstages </a>am 21. August 2021 &#8220; Wer hat, der gibt&#8220; in Hamburg habe ich einen Redebeitrag, da ich nicht selbst vor Ort sein konnte, rübergeschickt:</p>



<p>Gebt den Armen Geld und besteuert die Reichen! Alles andere ist Quark und beruhigt nur deren Gewissen, die meinen, mit warmen Worten sei gesellschaftliche Gerechtigkeit möglich. Und derzeit befinden wir uns ja auch noch in einer Parallelwelt – nämlich im Wahlkampf. Da kann es nicht blumig und wortgewandt genug sein. Und man vertraut darauf, dass die Wähler:innen vergessen. Nein, wir vergessen nicht! 16 Jahre und länger neoliberale Politik hinterlässt Spuren. Die Armut wächst. Jedes vierte Kind ist von Armut bedroht. Jeder fünfte Erwachsene lebt in der Armutsgefährdungsquote. Aber Leistung lohnt sich. Und ich frage für wen? Für eine Million Aufstocker:innen, die ihren kargen Lohn mit Hartz IV ergänzen müssen? Für jede/n 5. im Prekariat? Für all diejenigen, die in der derzeitigen Corona-Pandemie mit Kurzarbeit irgendwie über die Runden kommen müssen, aber gleichzeitig Quandts und Lidls ihren Geldsack füllen? Die Armen machen sich krumm für die Reichen. Das ist nun mal Fakt. Eine Vermögenssteuer sucht man bis heute vergeblich. Viel lieber spioniert man den Sozialleistungsberechtigten wegen eines Euros hinterher, als die Reichen mit einer Vermögenssteuer zu belasten, weil ihre Erhebung angeblich viel zu aufwendig sei. Und das ist genau das Problem. Wir reden über Armut, aber wir reden viel zu wenig über Reichtum. Und noch viel weniger über deren Machenschaften und Entstehung. CumEx, Wirecard, Reichtum über die Hängematte in Form von Vererbungen, Vorstandsgehälter, Reichtum über Steuerhinterziehungen ins Ausland oder legalen Nichtbesteuerungen von Vermögen durch den Staat. </p>



<p>Unsere teilweisen neoliberalen und wirtschaftsfreundlichen Regierungsparteien nehmen diesen Superreichtum klanglos hin. Ja, sie fördern ihn sogar noch und erzeugen damit die Armut und die soziale Ungleichheit. Es ist eine ständige automatische Umverteilung nach oben. Statt dem z.B. mit einer radikalen Vermögenssteuer entgegenzuwirken, spricht man lieber vom längeren Arbeiten, belässt das niedrige Rentenniveau in Zukunft bei 48 Prozent oder bleibt beim Wischi-Waschi, dass die Grundsicherung zu einem Leben in Würde reichen soll. Und auch in dem Wort „Würde“ versteckt man nicht mal das unblutige Instrument der „Angst vor einer Arbeitslosigkeit“. Hier wird das karge Arbeitslosengeld, insbesondere Hartz IV, als Wohltätigkeit verkauft. Dass nackte Existenzängste und Bevormundungen dahinterstecken werden ignoriert. Dass Menschen an Maschinen im Akkord zum Niedriglohn arbeiten, führt politisch nicht dazu, dass eine Maschinensteuer eingeführt wird, sondern dazu, dass ein Überangebot entsteht und die Arbeitnehmer:innen teilweise mit Hartz IV aufstocken müssen. Und nicht selten, subventioniert über Lohnzuschüsse durch die Jobcenter oder durch die Arbeitsagenturen. Liebe Leute, dass ist Ausbeute, die sich dann auch noch „Gute Arbeit“ nennt. Wenn nun im Wahlkampf von Wohlstand die Rede ist, ist der Wohlstand der Reichen und der Superreichen gemeint. Das Muster bleibt immer das gleiche: Die Reichen werden reicher, die Armen werden ärmer. Das Wachsen der sozialen Ungleichheit ist neben dem Klimawandel und den Kriegen in meinen Augen ein parallel stattfindendes Weltproblem, welches täglich auf das politische Tableau gehört. Was wir benötigen ist ein radikaler Umbau einer Verteilungs- und Beschäftigungspolitik. Die Kapitalseite muss in den Würgegriff genommen werden: durch Steuern, die wehtun, durch Enteignungen, aber auch durch Arbeitszeitmodelle und Gehälter, die den Beschäftigten erlauben, wieder sich selbst sein zu dürfen. Das ist mehr als nur zu existieren. In diesem Sinne: Ran an den Reichenspeck!</p><img decoding="async" loading="lazy" src="https://vg08.met.vgwort.de/na/c7dfcff2e91142e7ac1ce244ae50c876" width="1" height="1" alt="">
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		<title>Soziale Auswirkungen der Corona-Pandemie im Hartz IV-Bezug in Hamburg</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/soziale-auswirkungen-der-corona-pandemie-im-hartz-iv-bezug-in-hamburg/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 Jul 2021 08:51:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[Corona-Pandemie]]></category>
		<category><![CDATA[Hamburg]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Corona-Pandemie lässt die SGB II-Quoten (Hartz IV) in Hamburg temporär rotieren und hat im Ländervergleich die schlechteste Entwicklung. Das zeigt ein Gutachten der Universität Bremen. ]]></description>
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<figure class="wp-block-image size-large"><img decoding="async" loading="lazy" width="1024" height="685" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2021/01/corona-pandemie-1024x685.jpg" alt="" class="wp-image-2386" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2021/01/corona-pandemie-980x655.jpg 980w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2021/01/corona-pandemie-480x321.jpg 480w" sizes="(min-width: 0px) and (max-width: 480px) 480px, (min-width: 481px) and (max-width: 980px) 980px, (min-width: 981px) 1024px, 100vw" /><figcaption>Corona Pandemie</figcaption></figure>



<p><strong>Die Corona-Pandemie lässt die SGB II-Quoten (Hartz IV) in Hamburg temporär rotieren und hat im Ländervergleich die schlechteste Entwicklung. Das zeigt ein Gutachten der Universität Bremen.&nbsp;</strong></p>



<p>Der Bedarf am Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ist wegen der Corona-Pandemie besonders in Single-Haushalten und Haushalten ohne Kinder besonders stark angestiegen. Das zeigen <a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2021/07/2021_06_30_Abschlussbericht_Auswirkungen_Corona_HH.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Ergebnisse</a>, die Gutachter der Universität Bremen anhand von Daten der Bundesagentur für Arbeit im Zeitraum vom Juni 2019 bis Juni 2020 gegenüberstellten und mir vorliegt. Demnach stieg der Anteil der Single-Haushalte um elf Prozent und die der Haushalte ohne Kinder um knapp 12 Prozent an. Ähnlich verhielt es sich bei den Schul- und Berufsabschlüssen sowie den akademischen Ausbildungen. Lag der Anteil derer mit einem Haupt- oder Realschulabschluss im einstelligen Bereich, waren es bei der Fachhochschulreife über 21 Prozent und beim Abitur knapp 15 Prozent. Bei den Leistungsberechtigten mit einer akademischen Ausbildung stieg es um 21 Prozent an. Die Bremer Experten bilanzierten jedoch: <em>„Während viele Folgen in den Dimensionen Bildung, Gesundheit und Geschlechterungleichheit nachhaltig wirken können, ist anzunehmen, dass insbesondere der Anstieg der SGB II-Quote nur temporär sein wird, da viele der zusätzlichen II-Leistungsempfänger:innen sich eher durch eine überdurchschnittliche Qualifikationsstruktur auszeichnen.“</em></p>



<p><strong>Anstieg im Arbeitslosgeld I Bezug</strong></p>



<p>Zudem stellten die Gutachter fest, dass es einen deutlichen Anstieg von Aufstocker:innen beim Arbeitslosengeld I gab (54,8 Prozent). Dies führen sie darauf zurück,&nbsp;<em>„dass viele Menschen mit zuvor niedrigen Einkommen arbeitslos geworden sind“</em>&nbsp;und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen um ein Viertel zurück gegangen sind.&nbsp;</p>



<p><strong>Finanzstarke Bundesländer besonders starker Hartz IV Anstieg</strong></p>



<p>[<em>Anm</em>:]&nbsp;<em>Während der Corona-Pandemie gab (und gibt es bis zum 31. Dezember 2021) es einen sog. „Vereinfachten“ Zugang zum Arbeitslosengeld II. Wurden zum einen die eigenen Vermögensverhältnisse heraufgesetzt und die tatsächlichen Mietkosten übernommen, versprach man, die Anträge unbürokratischer zu bearbeiten. Diese Hilfe sollte insbesondere den Soloselbstständigen helfen, die keinen Anspruch auf Soforthilfe hatten, die durch die Bundesregierung zur Verfügung gestellt wurden</em>. Ein Vergleich der bundesweiten SGB II-Quoten durch die Forschergruppe zwischen Juni 2019 und Juni 2020 ergab, dass die Arbeitslosenquoten in den neuen Bundesländern um bis zu vier Prozent rückläufig waren, aber insbesondere in den finanzstarken Bundesländern wie Baden-Württemberg, Bayern oder Hamburg überdurchschnittlich stark um bis zu fast neun Prozent anstiegen. Dazu heißt es, dass es auf die Branchenstruktur und deren hohen Bedeutung von Luftfahrt, Tourismus, Gastronomie, Kultur und Freizeit zurückgeführt wird. Aber auch die Betriebsgrößen und die Bevölkerungsdichte spielen eine Rolle, so die Forscher weiter.</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img decoding="async" loading="lazy" width="1024" height="678" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2021/07/Bildschirmfoto-2021-07-21-um-10.39.37-1024x678.png" alt="Bild: Universität Bremen" class="wp-image-2399" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2021/07/Bildschirmfoto-2021-07-21-um-10.39.37-980x649.png 980w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2021/07/Bildschirmfoto-2021-07-21-um-10.39.37-480x318.png 480w" sizes="(min-width: 0px) and (max-width: 480px) 480px, (min-width: 481px) and (max-width: 980px) 980px, (min-width: 981px) 1024px, 100vw" /><figcaption>Bild: Universität Bremen &#8211; Eigene Darstellung</figcaption></figure>



<p><strong>Forscher warnen davor, Corona als „Ungleichheitsvirus“ zu erhöhen – denn soziale Ungleichheit bestand schon vorher</strong></p>



<p>Bereits in der Einleitung stellen die Gutachter fest, dass die Corona-Pandemie die größte globale Gesundheits- und Wirtschaftskrise der Nachkriegszeit und eine historische Zäsur darstellt. Beispiellos sei die Pandemie in ihrem Ausmaß und den Mitteln ihrer Bekämpfung in jüngerer Vergangenheit gewesen. Auch wenn es bekannt ist, dass infolge der Corona-Pandemie die Ungleichheit in Deutschland wächst, und die Schere zwischen arm und reich weiter auseinandergeht, warnen sie davor, das Virus als „Ungleichheitsvirus“ zu überhöhen:&nbsp;<em>„Denn die die tiefe Kluft zwischen Arm und Reich bestand vielmehr schon vor der Pandemie“.</em></p>



<p>Kurz zusammengefasst kommt das Gutachten zum Ergebnis, dass die Krise bereits bestehende soziale Ungleichheiten verschärfe. Für die Forscher bleibt es in den kommenden Jahren somit zentral, bei weiteren Maßnahmen zur Krisenfolgenbewältigung nicht nur die wirtschaftliche, sondern auch die Entwicklung der sozialen Gerechtigkeit im Blick zu haben. Sie fordern, dass Kinder und Jugendliche eine zentrale Rolle dabei einnehmen sollten. Ebenso sollte bei der Diskussion über die Frage, wer die Pandemiekosten trägt, die Zunahme der Vermögensungleichheit berücksichtigt werden. Dabei verweisen sie auf die Konzepte einer einmaligen Vermögensabgabe. </p>



<div class="wp-block-file"><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2021/07/2021_06_30_Abschlussbericht_Auswirkungen_Corona_HH.pdf">2021_06_30_Abschlussbericht_Auswirkungen_Corona_HH</a><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2021/07/2021_06_30_Abschlussbericht_Auswirkungen_Corona_HH.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>



<p></p>
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		<title>Die soziale Ungleichheit steckt im Hartz-IV-Paternalismus</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/die-soziale-ungleichheit-steckt-im-hartz-iv-paternalismus/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 12 May 2021 06:35:48 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Armut]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
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					<description><![CDATA[Auszug aus der "spw"-Zeitschrift für sozialistische Politik und Wirtschaft. Wir befinden uns derzeit in einer heftigen Corona-Krise. Ausbaden müssen dies u.a. sozial benachteiligte Gruppen wie Hartz-IV-Leistungsberechtigte oder von Armut Betroffene. Diese wurden bislang nur ganz am Rande berücksichtigt.]]></description>
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<div class="wp-block-image"><figure class="aligncenter size-large"><img decoding="async" loading="lazy" width="1024" height="923" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2021/05/Bildschirmfoto-2021-05-11-um-12.26.49-1-1024x923.png" alt="" class="wp-image-2395" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2021/05/Bildschirmfoto-2021-05-11-um-12.26.49-1-980x883.png 980w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2021/05/Bildschirmfoto-2021-05-11-um-12.26.49-1-480x433.png 480w" sizes="(min-width: 0px) and (max-width: 480px) 480px, (min-width: 481px) and (max-width: 980px) 980px, (min-width: 981px) 1024px, 100vw" /><figcaption>Bild: spw-Verlag</figcaption></figure></div>



<h3>Auszug aus der „spw“ – Zeitschrift für sozialistische Politik und Wirtschaft – Heft 243 – Ausgabe 2 – 2021</h3>



<p>von Inge Hannemann&nbsp;</p>



<p>Wir befinden uns derzeit in einer heftigen Corona-Krise. Ausbaden müssen dies u.a. sozial benachteiligte Gruppen wie Hartz-IV-Leistungsberechtigte oder von Armut Betroffene. Diese wurden bislang nur ganz am Rande berücksichtigt. Zwar gab es im Herbst 2020 für Eltern 300 Euro pro Kind und im Mai soll es einmalig 150 Euro für Hartz-IV-Berechtigte geben, die nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden. Während Grundsicherungsleistungsberechtigte sich mit Almosen zufriedengeben mussten, hat der Staat dazu beigetragen, dass sich die Ungleichheit in der Corona-Pandemie verschärft. Durch den Bund wurden hohe Kredite, Finanzhilfen und Bürgschaften für Konzerne wie Lufthansa, Galeria Karstadt Kaufhof oder dem Reiseanbieter TUI zügig zur Verfügung gestellt.</p>



<p><a rel="noreferrer noopener" href="https://www.spw.de/data/243_hannemann.pdf" target="_blank">mehr</a></p>



<p>©spw-Verlag/Redaktion GmbH 2010, 44309 Dortmund</p>
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		<title>Die Armen werden ignoriert</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/die-armen-werden-ignoriert/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Jan 2021 10:32:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Armut]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Corona-Pandemie]]></category>
		<category><![CDATA[Große Koalition]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Armen werden ignoriert. Es wäre ein Leichtes armen Menschen in der Corona-Pandemie zu helfen. Gewollt ist es allerdings nicht. ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<div class="wp-block-image"><figure class="aligncenter size-large is-resized"><img decoding="async" loading="lazy" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2021/01/corona-pandemie-1024x685.jpg" alt="Grüne Kästchen mit dem Text: Corona Pandemie" class="wp-image-2386" width="512" height="343" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2021/01/corona-pandemie-980x655.jpg 980w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2021/01/corona-pandemie-480x321.jpg 480w" sizes="(min-width: 0px) and (max-width: 480px) 480px, (min-width: 481px) and (max-width: 980px) 980px, 100vw" /></figure></div>



<p><strong>Die Armen werden ignoriert</strong></p>



<p><em>Es wäre ein Leichtes armen Menschen in der Corona-Pandemie zu helfen. Gewollt ist es allerdings nicht.&nbsp;</em></p>



<p>Kommentar</p>



<p>Milliarden für Lufthansa, für die Automobil- und Reisebranche oder neue Rüstungsausgaben. Verteilen kann die Große Koalition während der Corona-Pandemie. Nur an die denken, die zu den Hauptleidtragenden der Pandemie gehören, das kann die Regierung nicht. Zu denen gehören alle von Armut Betroffenen, wie Sozialleistungsberechtigte mit Hartz IV oder der Grundsicherung, Obdach- und Wohnungslose, Menschen mit Behinderung, Armutsrentner:innen, aber auch andere Bewohner:innen von Gemeinschaftsunterkünften: wie Geflüchtete, Strafgefangene, Werkvertragsarbeiter:innen in Sammelunterkünften, Migrant:innen ohne gesicherten Aufenthaltstatus oder Suchtkranke. Dabei sind es genau die Gruppen, die während der Covid-19-Pandemie mehrfach benachteiligt sind. Oftmals leben sie in engen schlechten Wohnverhältnissen, denen sie kaum entfliehen können; sie haben einen häufigeren schlechteren Gesundheitsstatus und damit ein stark erhöhtes Infektionsrisiko und sie haben einfach auch zu wenig Geld, um Verteuerungen aufzufangen.&nbsp;</p>



<p><strong>Einkäufe sind schwer zu wuppen</strong></p>



<p>Einkäufe sind teurer geworden; insbesondere Frisches wie Obst oder Gemüse. Das zeigen Zahlen der Agrarmarkt-Informationsgesellschaft (AMI), laut „Business Insider“. So stiegen die Preise beim Gemüse im Schnitt um 26,3 Prozent und bei Obst um 14,2 Prozent. Nun kann natürlich leicht gefragt werden, wozu braucht es Zucchini, die um 92 Prozent teurer wurden oder einen Blumenkohl, der um 63 Prozent stieg? Die Frage ist leicht zu beantworten, wenn berücksichtigt wird, dass für ein starkes und gesundes Immunsystem auch Obst und Gemüse gehören. Gerade als die Pandemie im Frühjahr begann, waren die Regale in den Supermärkten durch die Hamsterkäufe auf einen Schlag leer. Gekauft werden konnten oftmals nur noch Waren, die sowieso schon überdurchschnittlich teuer waren. Für arme Menschen eine doppelte Belastung mit ihrem kargen Finanzhaushalt irgendwie auszukommen. Millionenfache Kurzarbeit, Kündigungen durch die Corona-Pandemie oder der Zuwachs an Hartz-IV-Leistungsberechtigten, durch viele Soloselbstständige, vergrößert bis heute die Gruppe derer, die erst einen Kassensturz machen, bevor sie ihren Einkaufswagen durch die Supermärkte schieben. Schlimm genug, dass wir Tafeln haben, schlossen auch diese im Frühjahr. Damit fiel eine weitere Hilfe weg. Ja, es sind Nahrungsmittel, die aussortiert wurden, die unverkäuflich sind. Und trotzdem sind sie für viele eine Ergänzung oder sogar die Hauptnahrungsmittel, um über den Monat zu kommen. Arme Menschen haben auch nicht die Möglichkeit die sichereren FFP-2-Masken ständig neu zu kaufen. Eigentlich können sie diese gar nicht kaufen, da ihnen im Monat nur 2,50 Euro für rezeptfreie medizinische Produkte zur Verfügung stehen. Sie können sich auch davon keine Nahrungsergänzungsmittel leisten, um ihr Immunsystem zu stärken. Das Virus greift arme Menschen also auf mehreren Ebenen an.&nbsp;</p>



<p><strong>Selbst 100 Euro sind der Großen Koalition zu viel</strong></p>



<p>Und während belanglose Branchen Milliarden bedingungslos geschenkt bekommen oder wenige Privilegierte ins Home-Office gingen, gibt es die Armen für die Große Koalition nicht. Sie wurden nicht vergessen, sondern einfach ignoriert. Die Forderungen eines Corona-Zuschlages von einmaligen 100 Euro bis 200 Euro zahlreicher Wohlfahrts- und Sozialverbände, Kinderschutzvereine oder durch die Parteien DIE LINKE, Bündnis90/Die Grünen wurden im Bundestag weggewischt wie Dreck. Eine Pandemie abhängige Erhöhung, des eh schon zu niedrigen Regelsatzes bei Hartz IV und in der Grundsicherung, wurden in den Bundestagdebatten weg- und belächelt. Dabei wäre es einfach gewesen Sonderzahlungen zu genehmigen. Das gibt nämlich unsere Gesetzgebung vor und nennt sich „Sonderbedarf für außergewöhnliche Lebenslagen“. Was als „Sonderbedarf“ gilt, ist nicht gesetzlich vorgegeben. Stattdessen kommen Ausreden, dass es nicht finanzierbar sei und die nachfolgenden Generationen diese Schulden zu bezahlen haben. Man stelle sich vor, Olaf Scholz geht nun zum Bankautomaten und hebt das Geld seiner Enkelkinder für die geschundene Reisebranche ab. So mal rein bildlich gesprochen. Dabei wäre der Corona-Zuschuss ein Mittel, was mit Sicherheit gut angelegt ist. Arme Menschen sparen nicht. Sie würden diese 100 Euro wieder in den Wirtschaftskreislauf einbringen. Damit wird der Handel gestärkt, Arbeitsplätze bleiben erhalten und wenn sie dann noch den öffentlichen Nahverkehr benutzen, wird auch dieser gestärkt. Dem heiligen Kapitalismus wäre auch damit geholfen. Es ist sinnlos, bei denen zu sparen, die sowieso schon nichts haben. Es sind die Armen von heute, aber auch von morgen.&nbsp;</p>



<p><strong>Wer reich ist, profitiert</strong></p>



<p><p>Arme Menschen haben keine Lobby. Jeder Opposition muss klar sein, dass ihre Forderungen in der Luft verpuffen. Trotzdem ist es wichtig, diese Forderungen aufzustellen. Gefördert und unterstützt werden diejenigen, die in unserer Leistungs- und Verteilungsgesellschaft entsprechende Leistungen bringen. Das sind in der Regel Leistungen in Form einer abhängigen Erwerbsarbeit. Dass eine nicht-abhängige Erwerbsarbeit, wie Soloselbstständige, genauso ignoriert werden, erkennt man daran, dass diese zum Jobcenter geschickt werden. Und das unter dem Deckmantel der Wohltätigkeit, da Hartz IV ja zumindest ein Existenzminimum darstellen soll. Zwar gab es zum Spätsommer den „Corona-Kinderbonus“ von 300 Euro, der aber alle Kinderlosen, Geflüchtetenfamilien und Geduldete ausklammerte. Auch, wenn der in zwei Raten ausgezahlte Bonus nicht auf Sozialleistungen angerechnet wurde, wurden eben Familie mit der Einmalzahlung abgespeist, während kriselnden Unternehmen weitere bedingungslose Hilfen erhalten. Armut ist gewünscht und gewollt. Je reicher man ist, desto mehr profitierte man von den Pandemiehilfen der Regierung. Dabei wäre es einfach, unseren Sozialstaat so zu vertreten, dass er seinem Namen gerecht wird. Die Bedarfsgerechtigkeit als Ziel aller Hilfsmaßnahmen muss lauten: Gebt denjenigen mehr, die nichts oder kaum etwas haben. Zapft die an, die in Millionen versinken. Nur das ist nicht gewollt.&nbsp;</p><img decoding="async" loading="lazy" src="https://vg08.met.vgwort.de/na/9f5ec76918984f8686d9851da728c32e" width="1" height="1" alt=""></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Erklärung zum Austritt aus der Partei DIE LINKE.</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/erklaerung-zum-austritt-aus-der-partei-die-linke/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Sep 2020 05:59:42 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Austritt]]></category>
		<category><![CDATA[die Linke]]></category>
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					<description><![CDATA[Mit diesem Schreiben möchte ich ein wenig meinen Austritt aus der Partei DIE LINKE. begründen. Es umfasst, schon aus Lesefreudigkeit, nicht alle politischen Themen, sondern Einzelpunkte aus Sicht kaum mehr berücksichtigten Gruppen durch DIE LINKE. und die Position der LINKEn. Das Schreiben hat auch nicht den Anspruch einer wissenschaftlichen Analyse, sondern stellt vielmehr ein persönliches Empfinden und für mich einen fast aussichtslosen politischen Kampf „für etwas“ durch meine Person dar. ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image size-large"><img decoding="async" loading="lazy" width="1024" height="680" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/05/Inge_082016_2-1024x680.jpeg" alt="" class="wp-image-1571" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/05/Inge_082016_2-1024x680.jpeg 1024w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/05/Inge_082016_2-300x199.jpeg 300w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/05/Inge_082016_2-768x510.jpeg 768w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/05/Inge_082016_2-1080x717.jpeg 1080w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption>Bild: privat</figcaption></figure>



<p>Lüneburg, 6. September 2020</p>



<p>Inge Hannemann</p>



<p><strong>Parteiaustritt aus DIE LINKE.</strong></p>



<p>Liebe Genoss*innen</p>



<p class="has-text-align-left">Mit diesem Schreiben möchte ich ein wenig meinen Austritt aus der Partei DIE LINKE. begründen. Es umfasst, schon aus Lesefreudigkeit, nicht alle politischen Themen, sondern Einzelpunkte aus Sicht kaum mehr berücksichtigten Gruppen durch DIE LINKE. und die Position der LINKEn. Das Schreiben hat auch nicht den Anspruch einer wissenschaftlichen Analyse, sondern stellt vielmehr ein persönliches Empfinden und für mich einen fast aussichtslosen politischen Kampf „für etwas“ durch meine Person dar.&nbsp;</p>



<p><em>„Gib mir was, was ich wählen kann – Demokratie ohne Langzeitarbeitslose?“</em></p>



<p>titelt ein Buch der „<em>Denkfabrik – Forum für Menschen am Rande Sozialunternehmen – Neue Arbeit gGmbH Stuttgart</em>“. Es ist nichts neues, wenn ich schreibe, dass sich die soziale Ungleichheit auch im Wahlverhalten zeigt. Das <a rel="noreferrer noopener" href="https://www.bundestag.de/resource/blob/272928/f5acde8f297f7dd8ce148d79a3de1b1b/kapitel_01_11_stimmabgabe_nach_beruf_und_konfession__zweitstimme_-pdf-data.pdf" target="_blank">Wahlverhalten</a> schrumpfte unter dem Status „arbeitslos“ innerhalb der LINKE um über die Hälfte innerhalb der letzten 11 Jahre. Wählten mit der Zweitstimme bei den Bundestagswahlen 2009 noch 31 Prozent der „Arbeitslosen“ die LINKE., waren es 2013 zehn Prozent weniger (21 Prozent) und bei der letzten Bundestagswahl 2017 nur noch 15 Prozent. Das sind Zahlen, die uns als Partei DIE LINKE. eigentlich erschrecken sollte und gleichzeitig dazu motivieren müsste diese Gruppe primär erneut in den Blick zu nehmen. Das sehe ich kaum noch. Die Debatten, die ungleich ebenso wichtig sind, um Rassismus, Wohnen, Gender, Abtreibung oder das Sichern von Arbeitsplätzen nahmen in den letzten Jahren eine zunehmende Rolle bei den LINKEn ein. Dabei wird scheinbar nicht bemerkt, wer primär für die Sicherung von Arbeitsplätzen plädiert oder die Beratung auf Augenhöhe in den Jobcentern fordert, dass man selbst im System der Selbstausbeutung des prekären Arbeitsmarktes feststeckt. Und damit gleichzeitig den (Selbst)-Wert eines Menschen davon abhängig macht. Damit verschwindet die Frage nach der sozialen Gerechtigkeit immer mehr im Hintergrund. Es ist in meinen Augen nicht ausreichend, wenn 1x jährlich zwar ein Treffen der Aktivist*innen der Erwerbslosenszene und Verbände im Bundestag ausgerichtet wird, jedoch gleichzeitig der Fetischismus einer sozialen Teilhabe zwangsverbunden mit einer abhängigen Beschäftigung proklamiert wird. Eine linke Politik muss die Klassenfrage aller in den Vordergrund stellen – unabhängig des Status, der Bildung, der Religion, der Herkunft oder der Art einer Beschäftigung, bzw. Nicht-abhängige-Beschäftigung. Linke Politik strebt eine Gleichwertigkeit und Gleichheit aller Menschen an (bzw. sie geht davon aus) und möchte, dass alle Menschen gleiche Lebenschancen, Rechte und Freiheit haben. Sie muss sozial-ökonomisch kritisch sein und gleichzeitig das Kapital und den Kapitalismus kritisch betrachten. Weiterhin ist es die Aufgabe sich in Bündnissen fest zu verankern, um den in Teilen intransparente Kokon des Bundestags aufzubrechen. Es ist nicht ausreichend politische Verantwortung auf Bündnisse oder Sozialverbände abzugeben, um den eigentlichen Markenkern „Soziales“ selbst zu verringern. Linke Politik organisiert und mobilisiert. Es ist zu einfach den Eindruck zu erwecken, dass die Basis, je nach Aufstellung und Stärke der Kreis-, und Landesverbände, diese Arbeit übernimmt und mit Sitzen auf kommunaler Ebene vertritt. Es ist auch zu einfach zu sagen, dass sich ja jede/r politisch engagieren kann, um seine Punkte auf der politischen Ebene zu vertreten. Wenn es so wäre, dann würden die Parteien vor lauter Engagement aus allen Nähten platzen. </p>



<p>Ich stelle fest, dass die Empathie gegenüber Menschen, die aus der Gesellschaft „draußen“ sind auch bei den Linken zunehmend verloren geht. Ja, sie sind nicht immer einfach (aber wer ist das schon). Es sind für mich inakzeptable Verhaltensweisen und Haltungen, wenn Forderungen in einem Klassismus enden: <em><a rel="noreferrer noopener" href="https://www.linksfraktion.de/themen/nachrichten/detail/alles-zusperren-und-dann-frauen-und-kinder-sind-die-grossen-verlierer-der-krise/" target="_blank">„Kinder, Frauen und Familien drohen die Verlierer der Corona-Krise zu werden“</a>.</em> Mag es links rüberkommen, wird auf die Weise suggeriert, dass alle anderen Gruppen, insbesondere die Erwerbslosen oder sonstige nicht abhängig Beschäftigten keine Verlierer*innen der Corona-Krise sind. Der Antrag auf einen Corona-Zuschlag für Erwerbslose im Bundestag wird somit negiert und hinterlässt eine Ausgrenzung der Gruppe der Sozialleistungsberechtigten. Und ich hier bei dem Punkt bin, dass gerade – nicht „konforme“ Gruppen – sich von den Linken im Stich gelassen fühlen. Ich habe keine Antworten mehr, wenn mich auf der Straße, wenn mich bundesweite Emails, Anrufe oder Nachrichten via Soziale Netzwerke erreichen, die nach dem verlorenen gegangen Engagement der Linken gegenüber Erwerbslosen, prekär Beschäftigten, Menschen mit Behinderung, Sozialleistungsberechtigten oder Erwerbsunfähigen suchen und fragen. </p>



<p>Armut und Ausgrenzung sind nun mal keine Merkmale um sich lauter oder wirksamer wehren zu können. Arm sein, in Teilen vereinsamt in der Wohnung zu sitzen oder die physische und psychische Kraft verloren zu haben, gehen oftmals damit einher, sich nicht zu zeigen. Es geht hier auch nicht um Befindlichkeiten der von Armut Betroffenen und meiner Person. Es geht darum, dass ich mir die Frage stelle: „Ja, wo sind sie denn, DIE LINKE.?“ Eine&nbsp;Gleichwertigkeit und Gleichheit aller Menschen sehe ich hier nicht mehr. Und ein lautstarkes Einsetzen für diese Menschen durch DIE LINKE-, die diese Kräfte nicht mehr haben, leider ebenso wenig.</p>



<p>Mir fehlen die physischen Kräfte für etwas zu kämpfen, wenn ich die politische Unterstützung nicht erhalte und stattdessen der Wunsch herangetragen wird, doch etwas leiser zu sein. Nein, das werde ich natürlich nicht tun – aber, es geht auch parteilos. Wenn Profilierungssucht oder Kompetenzgerangel Überhand nehmen, läuft etwas gewaltig schief. Dafür sind mir meine Mitmenschen zu wichtig, als mich diesen Auseinandersetzungen hinzugeben. Und wenn von Armut Betroffene nicht mehr bereit sind Kompromisse einzugehen, trage ich dieses mit. Es ist deren berechtigte Forderung gleichberechtigt gesehen und behandelt zu werden. Und es ist kein Demokratieunverständnis-, oder Unfähigkeit diese Forderungen einzufordern. Es ist ihr legitimer Anspruch gegenüber linker Politik.&nbsp;</p><img decoding="async" loading="lazy" src="http://vg03.met.vgwort.de/na/105a9e4fe1364b26b46fb50d4f13fbea" width="1" height="1" alt="">



<p>Solidarische Grüße</p>



<p>Inge Hannemann</p>



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		<title>Konjunkturpaket mit Grenzen</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/konjunkturpaket-mit-grenzen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 04 Jun 2020 17:37:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Große Koalition]]></category>
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					<description><![CDATA[Ohne Nachtshow hat die Koalition es geschafft ein knapp 130 Milliarden Konjunkturpaket auf den Weg zu bringen. Das 15-seitige Papier hat es in sich und lässt dabei doch viele Fragen offen. So bleibt offen, ob die geplanten Mehrwertsteuersenkungen von 19 auf 16 Prozent und von 7 auf 5 Prozent bei den Verbraucher*innen landen oder in [&#8230;]]]></description>
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<figure class="wp-block-image"><img decoding="async" loading="lazy" width="640" height="368" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2020/03/corona-4893276_640.jpg" alt="" class="wp-image-2294" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2020/03/corona-4893276_640.jpg 640w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2020/03/corona-4893276_640-300x173.jpg 300w" sizes="(max-width: 640px) 100vw, 640px" /><figcaption>Corona-Virus</figcaption></figure>



<p>Ohne Nachtshow hat die Koalition es geschafft ein knapp 130 Milliarden <a href="https://www.cdu.de/system/tdf/media/dokumente/2020_06_03_koalitionsausschuss_0.pdf?file=1&amp;type=field_collection_item&amp;id=20972" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Konjunkturpaket (öffnet in neuem Tab)">Konjunkturpaket</a> auf den Weg zu bringen. Das 15-seitige Papier hat es in sich und lässt dabei doch viele Fragen offen. So bleibt offen, ob die geplanten Mehrwertsteuersenkungen von 19 auf 16 Prozent und von 7 auf 5 Prozent bei den Verbraucher*innen landen oder in den Kassen der Geschäften bleiben. Das Letztere bleibt zu befürchten, da auch Branchen wie Textil oder Konsumgüter in Teilen unter Druck stehen und Einbußen hatten. Somit ist es eine Unternehmensförderung und kein Anreiz die Kaufkraft zu erhöhen. </p>



<p>Positiv zu bewerten ist die Absage der klassischen neoliberalen Abwrackprämie und die Förderung der eMobilität. Kommunen sollen entlastet werden, um so zum Beispiel die Vorauslage von Sozialleistungskosten zu stemmen. Der Kinderbonus von 300 Euro wird an Familien mit geringem und mittlerem Einkommen pro Kind in drei Abschlägen ausbezahlt und glücklicherweise nicht auf Sozialleistungen wie Hartz IV oder der Grundsicherung angerechnet. Der ÖPNV soll mit einer einmaligen Erhöhung der Regionalisierungsmittel in Höhen von 2,5 Milliarden Euro in 2020 unterstützt werden. Leider hat es das Konjunkturpaket nicht geschafft allgemeine Mobilitätshilfen für Fahrgäste aufzuerlegen oder eine Fahrradprämie, wie es Italien macht, einzuführen. </p>



<p>Nach all den vielen Forderungen durch DIE LINKE. und Bündnis 90 / Die Grünen im Bundestag, unzähligen Sozialverbänden und Erwerbsloseninitiativen für Menschen in der Grundsicherung einen Pandamie-Zuschlag in Höhe von <a href="https://www.der-paritaetische.de/fachinfo/stellungnahmen-und-positionen/aufruf-100-euro-mehr-sofort-solidarisch-fuer-sozialen-zusammenhalt-und-gegen-die-krise/" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="100 Euro  (öffnet in neuem Tab)">100 Euro </a>monatlich für Menschen in Armut einzuführen konnte sich die Koalition nicht durchringen. Und das ist stark zu kritisieren. Für Millionen von Menschen in den Grundsicherungen, mit Armutsrenten, Student*innen, Personen ohne Kinder wurde nichts getan. Stattdessen entflammt nun vielmehr in den sozialen Netzwerken eine Neiddebatte oder Missgunst gegenüber Familien mit Kindern. Diese Debatte ist nicht schön, aber berechtigt. Für einen friedlichen Zusammenhalt, wie es die SPD hinaustönt, ist es nicht förderlich. Die Kostensteigerungen, gerade bei Lebensmittel durch Corona sind belegt und trotzdem bleibt es skandalös und unbegreiflich, warum bei 130 Milliarden Euro so viele Arme komplett unberücksichtigt bleiben. </p>



<p>Schaut man sich das Papier genauer an, kommt auch das Wort „Pflege“ nicht ein einziges Mal vor. Ein Bereich, den man hoffentlich nicht in weiteren Diskussionen und Paketen vergisst, weil man der Meinung ist, dass der einmalige Zuschlag von 1.000 Euro und Standing Ovations ausreichend seien. Auch Frauen und deren Kraftakt die Corona-Pandemie, oftmals mit Doppel- oder Mehrfach-Belastungen zu stemmen sind kein Wort wert. Hier gilt das selbige wie für die Pflege: Von Lobhudeleien, dass sie systemrelavant sind, können sie sich nichts kaufen.&nbsp;</p>



<p>Vieles in dem Papier, wie die CO2-Besteuerung sind nun keine Neuheiten und wurden im Rahmen des Konjunkturpaketes wiederholt beworben. So bleibt es zwar bei wenigen guten Ansätzen, ignoriert aber weiterhin die Armut und grenzt ganze Menschengruppen aus. So herrscht das Motto: Wer nicht erwähnt wird, wird vergessen. Die Chance für eine sozialere und gerechtere Wende ist da – wenn nicht jetzt, wann dann?</p>



<figure class="wp-block-image"><img decoding="async" src="http://vg03.met.vgwort.de/na/4c3717fd71114881b0ea771826b364cd" alt=""/></figure>


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		<title>Fake Facts &#8211; Wie Verschwörungstheorien unser Denken bestimmen</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/fake-facts-wie-verschwoerungstheorien-unser-denken-bestimmen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 28 May 2020 11:13:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Fake]]></category>
		<category><![CDATA[Lamberty]]></category>
		<category><![CDATA[Nocun]]></category>
		<category><![CDATA[Verschwörungstheorien]]></category>
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					<description><![CDATA[Verschwörungstheorien, die den Klimawandel leugnen oder die Kondensstreifen am Himmel in Frage stellen, sind schon lange keine Randphänome mehr. Sie verbreiten sich im Netz wie ein Lauffeuer und sind immer mehr in der Mitte der Gesellschaft angekommen. So schreiben es die Autorinnen Kathrina Nocun und Pia Lamberty in ihrem kürzlich erschienen Buch.]]></description>
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				<div class="et_pb_text_inner"><figure class="wp-block-image is-resized"><img decoding="async" loading="lazy" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2020/05/Bildschirmfoto-2020-05-28-um-12.57.11-644x1024.png" alt="" class="wp-image-2340" width="322" height="512"/></figure>



<p><strong>Rezension</strong></p>



<p><strong>Nocun, Katharina; Lamberty Pia: Fake Facts.&nbsp;</strong><strong>Wie Verschwörungstheorien unser Denken bestimmen. Köln:&nbsp;<a href="https://www.luebbe.de/quadriga/buecher/gesellschaft/fake-facts/id_7818123?etcc_med=Slider&amp;ver=Quad&amp;etcc_cu=onsite&amp;etcc_cmp=Fake%20Facts&amp;etcc_var=B%FCcher%20aus%20dem%20Quadriga-Programm&amp;etcc_plc=Startseite&amp;ir_name=Quadriga%20Verlag%2FStartseite" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Quadriga-Verlag&nbsp;</a>2020</strong></p>



<p><em>Covid-19 wurde in chinesischen Geheimlaboren gezüchtet, wir werden von der „Lügenpresse“ manipuliert, Deutschland ist insgeheim eine Firma, die von dunklen Mächten gelenkt werde.</em></p>



<p>Verschwörungstheorien, die den Klimawandel leugnen oder die Kondensstreifen am Himmel in Frage stellen, sind schon lange keine Randphänome mehr. Sie verbreiten sich im Netz wie ein Lauffeuer und sind immer mehr in der Mitte der Gesellschaft angekommen. So schreiben es die Autorinnen Kathrina Nocun und Pia Lamberty in ihrem kürzlich erschienen Buch.</p>



<p class="has-background has-very-light-gray-background-color"><strong>Nocun</strong>&nbsp;wurde 1986 in Polen geboren. Sie studierte Politik, Wirtschaft an der Universität Münster sowie den internationalen Studiengang Politics, Economics und Philosophy in Hamburg. Als Bürgerrechtlerin und Netzaktivistin leitete sie bundesweite Kampagnen u.a. für die Bürgerbewegung Campact e.V., den Verbraucherzentrale Bundesverband, Mehr Demokratie e.V. und die Free Software Foundation Europe e.V.. In ihren Arbeiten beschäftigt sich Nocun u.a. mit der Vorratsdatenspeicherung und Datenschutz. In ihrem Erstwerk&nbsp;<em>„Die Daten, die ich rief &#8211; Wissen Konzerne alles über uns und sind wir wirklich so berechenbar? (2018)“</em>&nbsp;erläutert sie anschaulich, wie Großkonzerne unsere Daten nutzen, um Millionen-Umsätze zu generieren.</p>



<p class="has-background has-very-light-gray-background-color"><strong>Lamberty</strong> ist Psychologin und forscht zur Psychologie hinter dem Glauben von Verschwörungstheorien und deren Konsequenzen. Sie studierte neben Psychologie, Philosophie, Literaturwissenschaften auch Komparatistik und Kulturpoetik. Ihre Promotion zu Verschwörungstheorien absolviert sie derzeit an der JGU Mainz bei Prof. Dr. Roland Imhoff. Weitere Arbeiten von ihr sind Publikationen in Fachzeitschriften und u.a. Buchkapiteln: <em>„Mitreißende Wahrheiten: Verschwörungsmythen als Gefahr für den gesellschaftlichen Zusammenhalt“ (2019, Rees, J. &amp; Lamberty, P.)</em> erschienen.</p>



<p></p>



<p>Nocun und Lamberty greifen zu Beginn in ihrem Buch den Weg von Verschwörungserzählungen zum Verschwörungsmythos bis hin zur Verschwörungsideologie auf. Sie differenzieren und machen deutlich, dass bei den Debatten um Verschwörungserzählungen häufig verschiedene Begriffe durcheinandergeworfen werden. Dabei nehmen sie Abstand vom Begriff „Verschwörungstheorien“:</p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p><em>„da man hierbei nicht von Theorien im wissenschaftlichen Sinn sprechen kann. Eine Theorie ist eine wissenschaftlich nachprüfbare Annahme über die Welt. Wenn sich diese als falsch herausstellt, wird sie auch wieder verworfen (S. 21)“.</em></p></blockquote>



<p>Stattdessen stellen sie dar, dass eine Verschwörungserzählung sich eben dadurch auszeichnet, dass sie sich der Nachprüfbarkeit entzieht und eine Grundvoraussetzung für ein geschlossenes Weltbild ist. So ist es nicht verwunderlich, dass sie in ihrem Werk zwischen den einzelnen Begriffen unterscheiden und diese zunächst – auch unter psychologischer Sicht – erläutern und anhand von Beispielen plakatieren. Damit beginnt das Buch indem psychologische Grundbegriffe wie Kontrollverlust, Langeweile, Paranoia und Irrationalität in Verbindung mit Verschwörungserzählungen gegenübergestellt werden. In ihren Faktenchecks greifen sie die gängigsten Mythen auf und überprüfen deren Wahrheitsgehalt, wobei auch hier die Psychologie und Fachleute zu Wort kommen. Dementsprechend ist zu lesen, dass Verschwörungsideologien oft als krank abgetan werden; diese Perspektive jedoch nicht immer richtig ist. Nocun und Lamberty sehen eine Unterscheidung zwischen dem Glauben an Verschwörungserzählungen und einer Paranoia. Zwar überschneiden sich beide Begriffe teilweise, sind aber in ihrem Umfang sowohl in Bezug auf die wahrgenommene Bedrohung als auch auf das „Ziel“ deutlich zu unterscheiden (S.35).</p>



<p>Dass der Glaube an Verschwörungserzählungen sich quer durch die Gesellschaft zieht und sich nicht nur auf Chemtrails oder den Anschlägen vom 11. September 2001 bezieht, wird umfangreich dargestellt. Dabei bewegen sich die Autorinnen in den Terrains der Politik, bei den Klimadebatten, Religion, Medizin und in der Pharmaindustrie. Sie blicken auf Begebenheiten zurück, orientieren sich an Beispielen aus anderen Ländern oder nehmen aktuelle Geschehen auf. So wurde entsprechend ein Kapitel Corona und Covid-19 gewidmet. Man erfährt, dass Rechtsextreme und Rechtspopulisten Verschwörungstheorien verwenden, um so über eine „Querfront-Strategie“ sich den klassischen linken Themen wie Frieden, Ökologie oder der Kapitalismuskritik anzunähern. Rechts und links vermischen sich so, ohne dass vielen bewusst ist, dass sie der Querfront-Strategie folgen.</p>



<p>Das Buch befasst sich auch ausführlich mit dem Einfluss auf Verschwörungstheorien in den sozialen Netzwerken, YouTube und Google. In zahlreichen Eigenversuchen forschten Nocun und Lamberty, wie Algorithmen von Worteingaben sich den Nutzern anpassen. Sie stellen fest: Google, YouTube und die sozialen Netzwerke agieren über Algorithmen, um Nutzern vermeintlich passende Ergebnisse zu liefern. Hierbei orientieren sich die Webseiten an vergangenen Suchanfragen anderer Nutzer:</p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p><em>„Wenn besonders viele Menschen Statements wie „Impfen ist Hauptursache für Krebs“ in die Suchmaske eingeben, dann geht der Algorithmus eben davon aus, dass das auch für andere Nutzer eine relevante Vervollständigung sein könnte (S.124).“</em></p></blockquote>



<p>Die unter Reichsbürgern vertretene Meinung, dass Deutschland eine GmbH sei und eigentlich nicht existiere und somit das Deutsche Reich noch bestehe, wird als eine der vielen Ausprägungen von Verschwörungsideologien in der rechtsextremen Szene beschrieben. Über diesen Weg werden die Holocaustleugnung und die antisemitischen Mythen der Rechtsextremen beschrieben. Der schleichende Übergang zwischen Reichsbürgerglaube und dem Rechtsextremismus bleibt das Buch schuldig. Sehr schnell wechselt es von der Reichsbürgerideologie zum Rechtsextremismus und deren Ideologien. Ferner wird zwar von Gewaltanwendungen und Aggressionspotential in der Reichsbürgerszene anhand von Begebenheiten beschrieben, fokussiert sich jedoch dann auf die rechte extreme Szene.</p>



<p>Die Autorinnen weisen zurecht am Ende des Buches daraufhin, dass sich jeder fragen sollte: (1) Woher kommt die Information?, (2) Wer behauptet das?, (3) Was sagen Experten?, (4)Was ist das für ein Medium?, (5) Was zeigt der Doppelcheck?, (6) Ist der Kontext richtig?, um Falschmeldungen zu entlarven. Anhand eines in der Psychologie gängigen „Fünf-Phasen-Modell“ gibt das Buch weitere Tipps, um in der Kommunikation mit Verschwörungsideologien reagieren zu können. In fünf kurzen Abschnitten (Interpretation der Situation, Verantwortungsübernahme, Einschätzung der eigenen Fähigkeiten, Handeln) wird drauf aufmerksam gemacht, sich diese Bausteine bewusst zu machen. Anhand einer Aufzählung von „typischen“ Merkmalen eines Verschwörungsglaubens kann die eigene Ideologie abgefragt werden. In ihrem Fazit fordern Nocun und Lamberty mehr Aufklärung und auf politischer Ebene mehr Bewusstsein sowie den Willen zum Handeln (S. 299). Weiterhin fordern sie deutlich mehr Angebote, wie mit Verschwörungsideologien umgegangen werden soll. Diese sehen sie in zivilgesellschaftlichen Initiativen sowie in Schulen, wo kritisches Denken und Medienkompetenz flächendecken gelehrt werden sollte. Starke Kritik äußern sie an den Medien, wo Verschwörungserzählungen neben wissenschaftlichen Diskurs ebenbürtig präsentiert werden. Gleiches gelte für das unreflektiertes Einladen von Personen, die an anderer Stelle mit Gerede über eine angebliche „Umvolkung“ eindeutig rechtsextreme Verschwörungserzählungen verbreiten (S.305). Das Buch weist sehr viele Quellenhinweise auf. Die angewandten Statistiken, Auswertungen oder Studien beziehen sich im Buch auf sehr viele amerikanische Begebenheiten. Gewünscht hätte ich mir, dass noch mehr Bezug auf Vor-Ort-Geschehen genommen wäre. Auch, wenn Verschwörungsideologien, Hass, Leugnungen oder Rechtsextremismus keine Ländergrenzen kennen, wird oftmals nur das gesehen, was vor der eigenen Tür ist. Ein großer Verdienst dieses Buches liegt darin, deutlich aufzuzeigen, dass durch extreme Ideologien und deren Verschweigen oder sogenannter Normalität unsere Demokratie belastet und gefährdet wird.</p></div>
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		<title>Gesellschaftliche Gründe sprechen gegen einen Geiz beim Bedingungslosen Grundeinkommen</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/gesellschaftliche-gruende-sprechen-gegen-einen-geiz-beim-bedingungslosen-grundeinkommen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 29 Apr 2020 08:47:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Bedingungsloses Grundeinkommen]]></category>
		<category><![CDATA[BGE]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
		<category><![CDATA[Neoliberalismus]]></category>
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					<description><![CDATA[„Mehrheitlich fordern sowieso Hartz-IV-Empfänger*innen ein Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE)“. Ein mir häufiges entgegenkommendes Argument von BGE-Kritiker*innen. Das verneine ich. ]]></description>
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<figure class="wp-block-image"><img decoding="async" loading="lazy" width="465" height="322" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/Geld_11.jpg" alt="" class="wp-image-1198" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/Geld_11.jpg 465w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/Geld_11-300x208.jpg 300w" sizes="(max-width: 465px) 100vw, 465px" /><figcaption>Time is Money &#8211; Concept</figcaption></figure>



<p><em>„Mehrheitlich fordern sowieso Hartz-IV-Empfänger*innen ein&nbsp;<strong>Bedingungsloses Grundeinkommen</strong>&nbsp;(BGE)“</em>. Ein mir häufiges entgegenkommendes Argument von&nbsp;<strong>BGE</strong>-Kritiker*innen. Das verneine ich. Wie eine&nbsp;<a href="https://www.wiwo.de/politik/deutschland/umfrage-mehrheit-der-deutschen-fuer-bedingungsloses-grundeinkommen/19427282.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Umfrage</a>&nbsp;des größten deutschen Cashbackportals Shoop.de in 2017 ergab, befürwortete die Mehrheit in Deutschland ein BGE. Etwa 73 Prozent der Deutschen haben bereits von der Idee des Bedingungslosen Grundeinkommens gehört. Und von diesen wiederum befürworten 75 Prozent die Idee grundsätzlich. Fakt ist, es gibt eine tiefe Spaltung zwischen der arbeitenden Bevölkerung und den Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigten (Hartz IV). Und es lässt sich nicht verleugnen, dass die Agenda 2010 bis heute tiefe Wunden bei den Erwerbslosen und Druck bei Erwerbstätigen verursacht. Dieser Druck verursacht Angst und man bleibt am Arbeitsplatz kleben; sei er auch noch so prekär. Für mich hat das oben genannte Argument einen faden Beigeschmack und klingt für mich nicht ausgewogen. Vielmehr höre ich das verfestigte Vorurteil des gewollten Schmarotzertums gegenüber Erwerbslosen heraus.</p>



<p><strong>Bedingungsloses Grundeinkommen ohne zu arbeiten?</strong></p>



<p>Gleichzeitig ich zur Frage komme: Ist es fair und gerecht, dass einige Menschen ein Bedingungsloses Grundeinkommen beziehen, ohne dafür arbeiten zu müssen, während die anderen durch ihre Erwerbstätigkeit nicht nur ihr eigenes Einkommen verdienen, sondern auch das Geld für die Grundeinkommensbezieher*innen aufzubringen haben? Ja! Und ich somit zwangsläufig zum Begriff der „<strong>Arbeit</strong>“ komme. Die industrielle Revolution führte im 19. Jahrhundert zu Arbeitsplätzen, zur technischen Revolution und zur Frage der sozialen Sicherheit und deren Arbeitsbedingungen. Unsere Arbeit ist mit steigender Intensivität von Maschinen, Computern und Robotern geprägt. Diese Automatisierung führte bis heute zu einer enormen Erhöhung des Gütervolumens und somit nicht nur die Leistung eines einzelnen Menschen gefragt ist, sondern ebenso die Leistung der Maschinen. Um diese aufrecht zu erhalten zahlt der Staat Unmengen an Subventionen – sozusagen ein unternehmensorientiertes BGE an: Konzerne in Form von Steuervorteilen und / oder Subventionen und an Lohnzuschüssen für Arbeitgeber*innen. Und das oftmals für befristete Arbeitsplätze. Dabei ist der Mensch, und insbesondere der erwerbslose Mensch, laufend damit beschäftigt, Arbeit zu suchen und gleichzeitig werden die Arbeitsuchenden von der Gesellschaft ständig daran erinnert, dass sein Status so nicht bleiben darf und kann. Die abhängige Arbeit wirke stabilisierend und gibt die Möglichkeit zur Teilhabe an der Gesellschaft. Die Arbeitsagenturen, die Jobcenter und die Politik als Meinungsgeberinnen ganz vorne dabei. Ich bin, was ich arbeite. Über die Art der Tätigkeit identifizieren wir uns häufig selbst. Ebenso werden wir darüber von anderen identifiziert oder erhalten eine entsprechende Anerkennung und Zuweisung, wer oder was wir sind. D.h., wir werden durch das Urteil anderer und durch Abgrenzung von anderen bewertet. Ganz deutlich sehen wir dieses an der&nbsp;<strong>Carearbeit</strong>&nbsp;– sei es die Erziehungsarbeit oder die Pflege von Angehörigen. Bereiche, die unsichtbar sind und bisweilen als Arbeit gänzlich abgewertet wird. Unser jetziges neoliberale System und die daraus resultierenden Leistungsgesellschaft werden somit an Symbolen festgemacht. Diese können das Einkommen, die Position oder der Wohnort sein. In der Diskussion um das BGE und um den Begriff „Arbeit“ fällt insbesondere die unbezahlte Arbeit heraus. Dabei ist die reproduktive Tätigkeit, welches auch die eigene Arbeit oder die Arbeit für das Gemeinwesen beinhaltet, unser größter Anteil von Arbeit, der in unserer Gesellschaft geleistet wird.</p>



<p><strong>Menschen gehen verloren</strong></p>



<p>Gerade die soziale Sicherheit wird bei der&nbsp;<strong>reproduktiven Arbeit</strong>&nbsp;vernachlässigt. Es wird kaum davon ausgegangen, dass es Menschen gibt, deren persönlichen Verhältnisse es unmöglich machen in eine abhängige oder selbstständige Tätigkeit zu gelangen und auszuüben. Das können chronische Erkrankungen, angeborene oder erworbene Behinderungen oder die familiäre Situation sein. Das&nbsp;<strong>BGE</strong>&nbsp;ist unabhängig einer leistungsabhängigen Arbeit und stellt die Freiheit in den Vordergrund. Ohne diese Freiheit wird der Mensch immer wieder in den Gehorsam gezwungen oder in eine Abhängigkeit von Behörden gestellt. Das führt zu Angst und zu einem Druck, die keine freien Entscheidungen zulassen. Denken wir neben Zwangserwerbstätigen, die unter Sanktionsandrohung durch die Arbeitsagenturen oder Jobcenter einen Job annehmen müssen, auch wenn die Tätigkeit auf Dauer zu einer Dequalifizierung der eigentlichen Ausbildung oder des Studiums führen kann oder führt. Oder, denken wir an die Frauen, die in einer gewalttätigen Ehe verbleiben, weil die Angst vor dem Absturz zu groß ist oder die Kraft und Hilfe fehlen, um mögliche Sozialleistungen zu beantragen. Finanzielle Zwangsabhängigkeiten reduzieren die Freiheit und lassen persönliche Lebensplanungen außer Acht. Ganz unberücksichtigt blieben bisher diejenigen, die aus Scham, Angst oder Unwissenheit gänzlich auf finanzielle Hilfen verzichten. Eine Dunkelziffer, die aus dem politischen und gesellschaftlichen Radius zumeist ignoriert wird. Es genügt nicht, Not und Leid, wie Hunger oder Wohnungslosigkeit durch caritative Hilfe aufzufangen und abzumildern. Es genügt auch nicht, Menschen in Würdige oder Unwürdige einzuteilen, um dann unterstützend zu handeln. In allen benannten Beispielen von Erwerbslosigkeit, Muss-Partnerschaften oder verdeckter Armut zeigt sich, dass der derzeitige Neoliberalismus die Höchstleistung in Form einer Leistungs-, und Funktionsgesellschaft fördert und verabsolutiert. Er glorifiziert die Konkurrenz, in welcher sich die oder der Starke gegenüber den Schwachen durchsetzen soll. Das Erkennen des Verlustes eines sozialen Status und deren Anerkennung, die Stigmatisierung oder der Ausschluss aus der Gesellschaft wird oftmals kompensiert, in dem auf andere Gruppen herabgesehen oder gar verbal oder physisch eingedroschen wird. Dieses Abheben gegenüber Menschen ohne festen Wohnsitz, Geflüchteten, Menschen mit Behinderungen oder in der eigenen Gruppierung, führt gesellschaftlich schlussendlich zur Implosion oder zur Explosion.</p>



<p><strong>Kapitalistischer Tunnelblick</strong></p>



<p>Ein&nbsp;<strong>BGE</strong>&nbsp;kann den betriebswirtschaftlichen und kapitalistischen Tunnelblick, der von den Betrachter*innen die Sicht auf die Gesamtzusammenhänge, d.h. die sozialen, politischen und kulturellen Grundlagen der herrschenden Produktionsweisen einengt oder versperrt, in Teilen auflösen. Markt, Leistung und Konkurrenz dürfen nicht verabsolutiert werden. Und davon sind wir alle betroffen. Ob wir uns nun in der Schule, auf der Arbeit, privat oder in der Politik befinden: unsere Gesellschaft wird immer mehr von der Verrohrung eingenommen und geprägt: Neid, Missgunst, allgemeine Hetze und Vorurteile gegenüber anderen Gruppen oder Personen als sich selbst sind Auswirkungen, die eine Gesellschaft in ein Korsett zwingen, welches schwer aufzubrechen ist. Und solange ist eine existenzsichernde Freiheit von einer Gegenleistung abhängig. Dabei ist es durchaus wichtiger, ohne materielle Existenzängste, sich frei entscheiden zu können, was ich (abhängig) arbeite, wo ich mich ehrenamtlich oder politisch engagiere, um auf diesem Weg meine ganz persönlichen Fähigkeiten oder Kompetenzen auszubauen oder zu erlernen. Wer sich mehr soziale oder sachliche Kompetenzen oder Veränderungen erhofft, wird nicht herumkommen, sich mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen auseinanderzusetzen. Nur so kann eine soziale, humane und verantwortungsvolle gesellschaftliche Veränderungsbereitschaft an Profil gewinnen.</p><img decoding="async" loading="lazy" src="http://vg03.met.vgwort.de/na/ee7f89fa71f14eeaaaaf2fff1d2a5357" width="1" height="1" alt="">


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		<title>Corona und die freischaffenden Künstler</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/corona-und-die-freischaffenden-kuenstler/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 28 Apr 2020 11:39:49 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
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		<category><![CDATA[Soforthilfe]]></category>
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					<description><![CDATA[Anfang April startete das „Sozialschutz-Paket“ der Bundesregierung. Es soll helfen, die „sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für die Bürgerinnen und Bürger abzufedern“, sowie den Zugang zu sozialer Sicherung zu vereinfachen, so schreibt es das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf ihrer Webseite. Darunter fällt auch die vorübergehende „vereinfachte Beantragung“ von Arbeitslosengeld II (Hartz IV). [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image"><img decoding="async" loading="lazy" width="640" height="368" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2020/03/corona-4893276_640.jpg" alt="" class="wp-image-2294" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2020/03/corona-4893276_640.jpg 640w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2020/03/corona-4893276_640-300x173.jpg 300w" sizes="(max-width: 640px) 100vw, 640px" /><figcaption>Corona-Virus</figcaption></figure>



<p>Anfang April startete das „<a rel="noreferrer noopener" aria-label="Sozialschutz-Paket (öffnet in neuem Tab)" href="https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/informationen-corona.html" target="_blank">Sozialschutz-Paket</a>“ der Bundesregierung. Es soll helfen, die <em>„sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für die Bürgerinnen und Bürger abzufedern“</em>, sowie den Zugang zu sozialer Sicherung zu vereinfachen, so schreibt es das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf ihrer Webseite. Darunter fällt auch die vorübergehende „<a rel="noreferrer noopener" aria-label="vereinfachte Beantragung (öffnet in neuem Tab)" href="https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung/" target="_blank">vereinfachte Beantragung</a>“ von Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Dazu zählen die Aussetzung der Vermögensprüfung und die tatsächliche Übernahme der aktuellen Mietkosten. Der vereinfachte Zugang zu Hartz IV soll dann den Lebensunterhalt sichern, wenn keine vorrangigen Hilfen greifen. Vorrangige Hilfen zu diesem Zeitpunkt sind z.B. der Notfall-Kinderzuschlag, wenn Familien ein geringeres Einkommen haben, weil sie in Kurzarbeit sind. Zum „vereinfachten Verfahren“ habe ich bereits <a href="http://inge-hannemann.de/die-bundesagentur-fuer-arbeit-passt-jobcenter-weisungen-zu-corona-an/" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="hier (öffnet in neuem Tab)">hier</a> eine Zusammenfassung dazu geschrieben.</p>



<p>Solo-Selbstständige, wie KünstlerInnen, SchauspielerInnen oder sonstige Freischaffende leiden darunter, dass durch die Corona-Pandemie ihre Aufträge in Teilen oder komplett wegfallen. Nun haben sie die Möglichkeit die Landes-Soforthilfen oder Bundeshilfen zu beantragen. Allerdings gibt es bei der Bundes-Soforthilfe einen Pferdefuß: Hier muss ein Gewerberaum vorgewiesen werden, der oftmals nicht vorhanden ist, weil er auch einfach nicht gebraucht wird. Zauberer, Schauspieler und viele weitere freie Berufe arbeiten oftmals im Home-Office. Da wäre jeder angemieteter Gewerberaum eine zusätzliche unnötige finanzielle Belastung.&nbsp;</p>



<p>Mich kontaktieren unterschiedlichste Solo-Selbstständige, um mir ihre Erfahrungen mitzuteilen. So höre ich teilweise von hohen bürokratischen Hürden, um an das vereinfachte Arbeitslosengeld II zu gelangen oder das lange Warten auf die Zahlung der Soforthilfe des jeweiligen Bundeslandes. Die Bundesländer setzen hier ihren Föderalismus in vollem Umfang um, so dass nicht von einer einheitlichen Regelung gesprochen werden kann.&nbsp;</p>



<p class="has-background has-very-light-gray-background-color">Als unbürokratisches positives Beispiel nenne ich eine Schauspielerin, die in Berlin lebt. Ihr Antrag auf die Soforthilfe wurde innerhalb weniger Stunden bearbeitet und genehmigt und zwei Tage später hatte sie ihre 5.000 Euro auf dem Konto. Ein Anruf beim zuständigen Jobcenter ergab, dass sie vermutlich einen Anspruch auf Hartz IV hat. Parallel wurde festgestellt, dass sie womöglich ebenso einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld I hat. Sollte dieses unter dem Satz von Hartz IV fallen, könnte sie ergänzend Arbeitslosengeld II beantragen. Nach dem vereinfachten Arbeitslosengeld-II-Verfahren hätte sie somit einen Anspruch auf vorübergehende volle Mietkostenübernahme sowie dem regulären Regelsatz von 432 Euro einer alleinstehenden Person von rund 1.000 Euro. Summa summarum alles sehr unkompliziert.&nbsp;</p>



<p>Komplizierter scheint es in Wiesbaden zu sein: Alleinstehend, tätig in einem freien Beruf. Dort wurde zwar auch auf die vereinfachten Formulare hingewiesen, jedoch mussten weitere Bestätigungen, wie eine Wohnbestätigung (Wohnortnachweis) durch die Stadt, Vermieterbescheinigung, Kontoauszüge der letzten 6 Monate, Einkommensnachweise der Bedarfsgemeinschaft, Anlage Vermögen, Kopie Fahrzeugschein, Kopie Nachweis Haftpflichtversicherung, Anmeldebogen Arbeitspaket (Standardwerk der Jobcenter in dem die Ausbildung, beruflicher Werdegang, Kenntnisse, Fähigkeiten u.v.m. einzeln beschrieben werden muss) verlangt. Gleichzeitig wurde ein telefonischer „Kunden“- Termin mitgeschickt. Sollte dieser nicht wahrgenommen werden, so wird die komplette Leistung wegen mangelnder Mitwirkung (Anm. §66 SGB I) eingestellt.</p>



<p>Die vereinfachten Anträge und „Beilagen“ finden sich <a href="https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung/" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="hier (öffnet in neuem Tab)">hier</a>.</p>



<p>Da Hartz IV in sich schon sehr komplex ist, habe ich das Sozialschutz-Paket von Anfang an begleitet und bin heute auf einen Bericht von „<a href="https://www.tabularasamagazin.de" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="tabularasa (öffnet in neuem Tab)">tabularasa</a>“ – Zeitung für Gesellschaft &amp; Kultur gestoßen. Im Artikel „<a rel="noreferrer noopener" aria-label="Corona – Filmbrancheninfo #29 (öffnet in neuem Tab)" href="https://www.tabularasamagazin.de/corona-filmbrancheninfos-29/" target="_blank">Corona – Filmbrancheninfo #29</a>“ liest man einen Erfahrungsbericht von zwei Filmschaffenden und ihrem Versuch Hartz IV zu beantragen (ziemlich weit unten). Zuvor kristallisierte sich heraus, dass sie keinen Anspruch der bayerischen Soforthilfe als auch keinen Anspruch der Bundeshilfe haben, da sie keine Betriebskosten nachweisen können. Für den Antrag reichten sie entsprechend den Vorgaben den Hauptantrag und die Anlage des Einkommens aus selbstständiger Tätigkeit ein. Ihrem Jobcenter genügte das nicht. Sie fragten nach und erhielten die Antwort:</p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>„Jedes Jobcenter können eigenmächtig entscheiden, welche Formulare es zur Beabeitung eines solchen Antrages einfordere.“</p></blockquote>



<p>Insgesamt mussten die Filmschaffenden sechs unterschiedliche Formulare ein- beziehungsweise nachreichen. Interessant wird es bei der Übernahme der tatsächlichen Mietkosten, die um zwei Drittel schrumpfte, weil die Soforthilfe aus Bayern angerechnet wurde. Diese erhielten die Filmschaffenden jedoch nicht, weil sie ja keine Betriebskosten haben.&nbsp;</p>



<p>Beide Filmschaffende kritisieren zurecht, dass die Vereinfachung in ihrem Fall keine ist. Es erinnert sie stark an Hartz IV, welches sie aus früheren Zeiten bereits kennen. Sie schlagen vor, dass – analog Baden-Württemberg eine Art vorübergehendes Grundeinkommen zur Deckung der Lebenshaltungskosten von freischaffenden Künstlern einzuführen.&nbsp;</p>



<p class="has-background has-cyan-bluish-gray-background-color"><a href="https://mwk.baden-wuerttemberg.de/de/kunst-kultur/kultursparten/unterstuetzung-kulturbetriebe-coronavirus/" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Baden-Württemberg (öffnet in neuem Tab)">Baden-Württemberg</a> zahlt Solo-Selbstständigen im Bereich Kunst, Kultur und Kreativwirtschaft einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für drei Monate in Höhe von 9.000 Euro. Gleichzeitig können Solo-Selbstständige pauschalierte Kosten des privaten Lebensunterhalts in Höhe von 1.180 Euro pro Monat beantragen. Dieses hat das Stuttgarter Kunstministerium am 8. April nochmals untermauert. </p>



<p></p>



<p>Sie konstatieren, dass</p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>„die Grundsicherung nicht wirklich vereinfacht, sondern im Gegenteil alles andere als die der Situation angemessene schnelle Hilfe ist, die wir (wie so viele andere unseres Berufsstandes) gerade dringend benötigen.“</p></blockquote>



<p>Und sie warnen vor dem Ende der freien Kulturszene, wenn alles kommentarlos hingenommen wird. </p> <img decoding="async" loading="lazy" src="http://vg03.met.vgwort.de/na/388bb03d9c6642f990417dffb37667b9" width="1" height="1" alt="">


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		<title>Armut gibt es in der Coronakrise nicht</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/armut-gibt-es-in-der-coronakrise-nicht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 07 Apr 2020 07:44:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Armut]]></category>
		<category><![CDATA[BMAS]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
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					<description><![CDATA[„Der Markt regelt alles“, so das Maxim des Neoliberalismus. Inzwischen kennen wir es alle: Gähnende Leere in manchen Regalen oder die günstigsten Artikel sind ausverkauft. In der Coronakrise zeigt sich, dass der Markt gar nix regelt. ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<div class="wp-block-image"><figure class="aligncenter"><a href="https://altonabloggt.files.wordpress.com/2019/12/armut-kopie.jpg"><img decoding="async" src="https://altonabloggt.files.wordpress.com/2019/12/armut-kopie.jpg" alt="" class="wp-image-2149"/></a><figcaption>Verkehrsschild Armut</figcaption></figure></div>



<p><strong>Kommentar</strong></p>



<p>„Der Markt regelt alles“, so das Maxim des Neoliberalismus. Inzwischen kennen wir es alle: Gähnende Leere in manchen Regalen oder die günstigsten Artikel sind ausverkauft. In der Coronakrise zeigt sich, dass der Markt gar nix regelt. Der Markt würde es regeln, wenn alle Menschen unendlich viel Geld hätten, um die teuren Nudeln oder das Luxustoilettenpapier kaufen zu können. Dem Gutverdienenden in der Mittelschicht mag es nichts ausmachen, wenn er auf die teureren Produkte zurückgreifen muss. Menschen im Niedriglohn, im Mindestlohn, in der Altersarmut, Erwerbsunfähige mit einer Minirente oder im Sozialleistungsbezug sehen das anders. Das Geld ist immer knapp und die Situation verschärft sich signifikant in der derzeitigen Coronapandemie. Es bleibt nichts anderes übrig als auf die teureren Artikel zurückzugreifen oder ganz zu verzichten.</p>



<p>Diverse <a href="https://www.change.org/p/finanzminister-olaf-scholz-und-wirtschaftsminister-peter-altmaier-mit-dem-bedingungslosen-grundeinkommen-durch-die-coronakrise-coronavirusde-olafscholz-peteraltmaier-bmas-bund-hubertus-heil?source_location=discover_feed" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Petitionen</a> fordern inzwischen einen Pandemiezuschlag bei Hartz IV oder in der Grundsicherung. Die Bundesagentur für Arbeit und das Bundesarbeitsministerium unter der Herrschaft von Hubertus Heil (SPD) haben einen ganz anderen Blick darauf. Das Sozialministerium antwortet in einer Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen, dass die Hartz-IV-Regelsätze <em>„grundsätzlich auskömmlich“</em> seien, da bei ihrer Ermittlung „die Aufwendungen für ein häusliches Mittagessen in voller Höhe eingeflossen sind“. <em>„Wenn jetzt also mittags nicht mehr in Kita oder Schule, sondern daheim gegessen wird, war das als Standardfall immer berücksichtigt“</em>, heißt es weiter. Damit macht das Sozialministerium deutlich, dass die verschärfte Situation durch die Schließung von Schulen und Kitas und damit das fehlende kostenlosen Mittagessen keine ist. In der Talkshow „hart aber fair“ vom 30. März lobt Heil die Tafeln und behauptet, dass <em>„die Tafeln vielen Menschen das Leben sehr sehr einfach machen“</em>. Die dazu zuvor gestellte eines Nutzers in den sozialen Medien auf den Hinweis, dass sehr viele Tafeln geschlossen sind und ob ein Hartz-IV-Zuschlag nicht möglich wäre, umgeht er, in dem er darüber nachdenken möchte, aber nichts versprechen kann.</p>



<p>Die kurz darauf erschienene aktuelle <a href="https://altonabloggt.files.wordpress.com/2020/04/20041weisung_sozialpaket_ba.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Weisung</a> der Bundesagentur für Arbeit gibt allerdings die Antwort. Sie stellen klar, dass solch ein Mehrbedarf abzulehnen ist. Sie kreieren dafür sogar einen Textvorschlag für die Mitarbeiter*innen, der verwendet werden soll, wenn Leistungsberechtigte einen Mehrbedarf fordern. Bei Hartz IV sind aktuell 2,92 Euro pro Tag für das Essen von unter Sechsjährigen eingeplant, bei Älteren sind es 4,09 Euro. Da ist selbst die FDP sozialer, wenn sie eine generelle Anhebung von Hartz IV „in Höhe von 20 Prozent für Alleinerziehende und ihre Kinder und um 15 Prozent für Elternpaare und ihre Kinder“ gegenüber dem „<a href="https://www.spiegel.de/panorama/corona-krise-gruene-und-fdp-fordern-essenszuschlag-fuer-beduerftige-kinder-a-0abba320-1ca2-4fbf-91cb-28cb08d1a576" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Spiegel</a>“ fordern.</p>



<p>Grotesk wird es, wenn wir den Empfehlungen einer vorrätigen <a href="https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/BBK/DE/Publikationen/Broschueren_Flyer/Buergerinformationen_A4/Checkliste_Ratgeber.pdf?__blob=publicationFile" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Notfallvorsorge</a> des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) folgen. Sie empfehlen 20 Liter Getränke und rund 15 Kilo Nahrung pro Person für zehn Tage. Hygienemittel und das Auffüllen der Hausapotheke sind hierbei unberücksichtigt.</p>



<p>„Wirtschaft first“ heißt es, wenn Milliardenpakete geschnürt werden, um Unternehmen zu bezuschussen oder Kredite abzusichern. Die Armen haben nichts davon. Sie gucken in die Röhre und machen ihren Unmut über die Sozialen Netzwerke kund. „Penetrante“ Kritiker*innen werden dann mal schnell von Hubertus Heil auf Twitter geblockt. Die Aussage von Heil bei „hart aber fair“, dass man ihn anschreiben solle, wird so zu einer Farce. Berechtigte Kritik oder Fragen sind nicht erwünscht. Vielmehr gilt es ganze Gruppen zu ignorieren und unsichtbar zu machen. Wer nicht gesehen wird, kann auch keinen Anspruch stellen. Somit zeigt sich in der Coronakrise, dass von Armut Betroffene keine Stimme haben und haben sollen. Wie sie durch Krisen kommen ist genauso irrelevant wie die seit 15 Jahren zu niedrigen Sozialleistungssätze. Die geforderte Solidarität durch die Bundesregierung ist in dem Fall eine Einbahnstraße und zeigt auf wem sie tatsächlich gilt.</p>



<p>Der regierungspolitischen Ignoranz kann und muss perspektivisch politisch und pragmatisch begegnet werden. Gesetzlich zu prüfen ist unbedingt, ob der Mehrbedarf nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__21.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">§ 21 SGB II</a> in Fällen von Pandemien und Katastrophen ausgeweitet werden kann und muss. Bisher wurde diese Möglichkeit weder geprüft noch gesetzlich verankert. Unser Grundgesetz gibt in Artikel 3 (Absatz 1) vor, dass „<em>alle Menschen vor dem Gesetz gleich</em>“ sind. Es gibt keinen Unterschied zwischen gleich und gleich. Wo muss DIE LINKE. ansetzen? Solidarisch-ehrenamtliche Hilfe durch Privatinitiativen, durch Nachbarschaftshilfen und durch eine linke Politik vor Ort setzt da an, wo staatliche Hilfen versagen. Als Die Linke. ist es unsere Aufgabe bereits bestehende Netzwerke von Hilfen fortzusetzen und / oder aufzubauen.</p>


]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Die Bundesagentur für Arbeit passt Jobcenter Weisungen zu Corona an</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/die-bundesagentur-fuer-arbeit-passt-jobcenter-weisungen-zu-corona-an/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 03 Apr 2020 07:52:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[BMAS]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
		<category><![CDATA[SGB II]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Bundesagentur für Arbeit hat am 1. April 2020 (kein Aprilscherz) eine neue Weisung für den „erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung (Sozialschutz Paket)“ und ergänzende Regelungen erlassen. Wir erinnern uns, dass Bundesarbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) versprochen hat, dass der Zugang zu Hartz IV vereinfacht und unbürokratischer für die kommenden sechs Monate wird.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<div class="wp-block-image"><figure class="aligncenter"><a href="https://altonabloggt.files.wordpress.com/2020/03/corona-4893276_640.jpg"><img decoding="async" src="https://altonabloggt.files.wordpress.com/2020/03/corona-4893276_640.jpg" alt="" class="wp-image-2233"/></a><figcaption><span style="font-style: normal; font-variant-caps: normal; font-weight: normal; letter-spacing: normal; orphans: auto; text-align: start; text-indent: 0px; text-transform: none; white-space: normal; widows: auto; word-spacing: 0px; -webkit-text-size-adjust: auto; -webkit-text-stroke-width: 0px; text-decoration: none; caret-color: rgb(0, 0, 0); color: rgb(0, 0, 0); font-size: medium; float: none; display: inline !important;"><span class="Apple-converted-space">&nbsp;</span>Corona Virus &#8211; Pixabay (Vektor Kunst)</span></figcaption></figure></div>



<p>Die Bundesagentur für Arbeit hat am 1. April 2020 (kein Aprilscherz) eine neue&nbsp;<a href="https://altonabloggt.files.wordpress.com/2020/04/20041weisung_sozialpaket_ba.pdf">Weisung</a>&nbsp;für den „<em>erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung (Sozialschutz Paket)</em>“ und ergänzende Regelungen erlassen. Wir erinnern uns, dass Bundesarbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) versprochen hat, dass der Zugang zu Hartz IV vereinfacht und unbürokratischer für die kommenden sechs Monate wird. So heißt es auf der Seite des&nbsp;<a href="https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/sozialschutz-paket.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Bundesarbeitministeriums</a>&nbsp;(BMAS):</p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>„Vorübergehend wird die Vermögensprüfung ausgesetzt sowie die tatsächliche Wohnungskosten voll übernommen.“</p></blockquote>



<p>Die Bundesagentur für Arbeit nimmt in der Weisung Bezug zum „<em>erheblichen bis vollständigen Ausfall des Geschäftsbetriebs</em>“ durch Corona. Insbesondere sei dies für Kleinunternehmer und sogenannte Solo-Selbstständige in besonderem Ausmaß existenzbedrohend. Ein schneller Zugang zum Arbeitslosengeld II (Hartz IV) muss von daher gesichert sein. Die Bundesagentur für Arbeit stellt dafür einen&nbsp;<a href="https://www.arbeitsagentur.de/datei/ba146399.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">vereinfachten Antrag</a>&nbsp;zur Verfügung und reagiert damit auf die bundesweite Kritik der bisher bestehenden hohen bürokratischen Hürden, um das Arbeitslosengeld II zu erhalten. Neuanträge nach dem vereinfachten Verfahren werden zunächst vorläufig entschieden und gelten für sechs Monate. Einen Ermessenspielraum für die Dauer haben die Jobcenter nicht.</p>



<p>Die wichtigsten Änderungen:</p>



<ul><li><strong>Vermögen</strong>&nbsp;wird für Neuanträge ab März bis zum 30. Juni 2020 für sechs Monate nicht berücksichtigt. Sollte das Vermögen jedoch mehr als 60 Tausend Euro für das erste Haushaltsmitglied betragen geht man davon aus, dass keine Hilfsbedürftigkeit besteht. Jede weitere Person im Haushalt wird mit 30 Tausend Euro berücksichtigt. Diese Höchstgrenzen lehnen sich an das Wohngeldgesetz (WoGG) an. Als Vermögen gelten Bargeld oder sonstige liquide Mittel. Nach Ablauf der sechs Monate erfolgt i.d.R.&nbsp;<strong>keine&nbsp;</strong>rückwirkende Prüfung des Vermögens, außer es wird festgestellt, dass die Angaben im vereinfachten Verfahren unwahr waren.</li><li><strong>Wohnkosten</strong>&nbsp;werden für sechs Monate im tatsächlichen Umfang übernommen.</li><li>Bescheide, die zwischen dem 31. März und 31. August 2020 enden, wird ein&nbsp;<strong>Weiterbewilligungsbescheid</strong>&nbsp;– sofern keine Änderungen eingetreten sind &#8211; für weitere 12 Monate automatisch erstellt. Ein neuer Antrag ist nicht erforderlich. Ebenso werden keine sog. Beendigungsschreiben für diesen Zeitraum versandt.&nbsp;<em>Rückfragen ergaben jedoch, dass die automatische Weiterbilligung (WBA) erst ab dem 1. Mai 2020 möglich sind. Ab diesem Zeitpunkt ist kein Mitarbeiter mehr im Weiterbewilligungsantrag involviert und der Antrag wird automatisch aus dem System generiert. Tipp: Unbedingt Kontakt mit dem Jobcenter aufnehmen, wenn für April keine automatische Weiterbewilligung erfolgte.</em></li><li><strong>Änderungen der eigenen Verhältnissen</strong>&nbsp;sind weiterhin an die Jobcenter zu melden.</li><li><strong>Solo-Selbstständige oder sonstige Kleinunternehmen&nbsp;</strong>sind weiterhin verpflichtet eine sog. Einkommenserklärung bei selbstständiger Tätigkeit (EKS) einzureichen. Auch hier gibt es einen&nbsp;<a href="https://www.arbeitsagentur.de/datei/vereinfachte-anlage-kas_ba146400.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">vereinfachten Antrag</a>: Die bisher umfangreiche Plausibilitätsprüfung wird vereinfacht, indem man davon ausgeht, dass kein Einkommen erzielt wird. Möglich ist jedoch eine Überprüfung des Einkommens, wenn davon ausgegangen wird, dass die Corona-Pandemie ein Ende hat und dieses auch von behördlicher Seite bestätigt ist.</li><li>Die bisherigen Regelungen der&nbsp;<strong>Kommunikation mit dem Jobcenter</strong>&nbsp;bleiben aufgrund der Schließung bestehen. Demnach sollen auch die formalen Anforderungen (Übersendung von Nachweisen, großzügigere Fristen, Fristenverlängerung) beim Neuantrag gelockert werden. Sofern notwendige Unterlagen nicht rechtzeitig beschafft werden können, ist trotzdem eine&nbsp;<strong>existenzsichernde Leistung&nbsp;</strong>zu erbringen. Befindet sich jemand in angeordneter Quarantäne (wichtiger Grund) wird der Hartz-IV-Antrag vorläufig bewilligt. Die Jobcenter sind verpflichtet dieses bekannt zu machen. Das bedeutet, dass ein Antrag postalisch, telefonisch oder per Email möglich ist. Daraus folgt:</li><li><strong>Sanktionen nach §§ 31, 31a, 31b, 32 SSGB II&nbsp;</strong>werden ausgesetzt, da eine persönliche Anhörung nicht möglich ist.</li><li><strong>Notlagen / Barauszahlung&nbsp;</strong>bleiben wie bisher bestehen und können als Darlehen genehmigt werden. Lebensmittelgutscheine sollten nur in absoluten Ausnahmefällen ausgegeben werden.</li><li>Zusätzliches&nbsp;<strong>Kurzarbeitergeld&nbsp;</strong>gilt als Einkommen und wird entsprechend angerechnet.</li><li><strong>Mehrbedarf wegen häuslicher Quarantäne</strong>&nbsp;gibt es nicht. Die Bundesagentur für Arbeit geht in ihrer Weisung darauf ein, dass vermehrt Anträge einer einmaligen Leistung gestellt werden, um die häusliche Quarantäne vorzubereiten. Die Anträge werden damit begründet, dass „<em>die Mehrkosten für ein gesundes, vitaminreiches und ausgewogenes Essen damit abgedeckt werden sollen</em>“. Sie erwähnen auch, dass im Internet daraufhin gewiesen wird, diesen Antrag „<em>massenhaft bei den zuständigen gE (Anm. Gemeinsame Einrichtung) gestellt werden sollen, damit Druck auf die Bundesregierung ausgeübt werde</em>“. Die Ablehnung des Mehrbedarfs wird damit begründet, dass die aktuelle Gesetzeslage dieses nicht vorsieht. Auch ist der derzeitige Regelsatz auskömmlich. Die Verwendung des Regelsatz liegt bei jedem selbst. Möglich wäre jedoch ein Darlehen oder eine vorzeitige Auszahlung von maximal 100 Euro. Zur Ablehnung des Mehrbedarfes gibt die Weisung einen Textvorschlag vor:</li></ul>



<blockquote class="wp-block-quote"><p><em>„Sie haben einen Antrag auf die Gewährung von einmaligen Leistungen, einen Zuschuss oder Leistungen zur Deckung eines Mehrbedarfes gestellt. Dieser Antrag wurde damit begründet, dass Sie sich (ggf. mit ihrer Bedarfsgemeinschaft) auf eine möglicherweise eintretende Quarantäne vorbereiten oder entstehende Mehrkosten für ein gesundes, vitaminreiches und ausgewogenes Essen ausgleichen möchten. Der Antrag wird abgelehnt. Kosten für eine vollwertige Ernährung sind in den Regelbedarfen (§§ 20, 23 SGB II) berücksichtigt. Eine einmalige Leistung kann nicht gewährt werden, will diese nicht im abschließenden Katalog des § 24 Abs. 3 SGB II vorgesehen ist. Auch ein Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II (unabweisbare, laufende besondere Bedarfe in Härtefällen) kommt nicht in Betracht, da es sich um „laufende“ und auch „besondere“ Bedarfe handeln müsste, was bereits nach den Ausführungen in Ihrem Antrag nicht der Fall ist.“</em></p></blockquote>



<ul><li><strong>Soforthilfen – Liquiditätshilfen </strong>der Bundesländer und des Bundes für Selbstständige sind sog. zweckbestimmte Einnahmen und damit kein Einkommen. Eine Anrechnung auf die Regelleistung ist damit nicht erlaubt. <em>Allerdings &#8222;kann&#8220; es sein, dass die Soforthilfe zwar kein Einkommen darstellt, jedoch eine sog. Betriebseinnahme im Sinne der ALG II VO und somit unter </em>Umständen angerechnet werden könnte. Das wäre dann evtl. der Fall, wenn ein Gewinn entsteht und dieser oberhalb der Freigrenze liegt.</li><li><strong>Obdachlose / Personen ohne festen Wohnsitz</strong> ist eine tägliche Vorsprache bei einer Betreuungs- oder Beratungsstelle für Wohnungslose oder einer ähnlichen Stelle nicht erforderlich. Das Arbeitslosengeld II wird für mindesten einem Monat ausbezahlt.</li><li><strong>Ortsabwesenheit </strong>können ohne persönlich Vorsprachen erfolgen. Sollte eine Rückkehr aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, werden im Rahmen der Härtefallprüfung die Rechtsfolgen überprüft. Sollte eine Ausreise aus einem Land oder einer Region oder eigener Erkrankung nicht möglich sein, besteht der Leistungsanspruch weiter.</li><li><strong>Angeordnete Quarantäne </strong>(Gesundheitsamt) führt nicht zur Leistungseinstellung.</li><li><strong>Kinderzuschlag </strong>gilt weiterhin als Einkommen.</li><li>Bei der <strong>Prüfung der Erwerbsfähigkeit </strong>durch die Rentenversicherungsträger kann es zur zeitlichen Verzögerung kommen. Eine Unterbrechung des Arbeitslosengeldes II ist trotzdem durchgängig zu bezahlen.</li><li>Der <strong>automatisierte Datenabgleich </strong>wird weiter durchgeführt. Allerdings soll der Datenabgleich nicht prioritär stattfinden.</li></ul>



<p><strong>Änderungen innerhalb der Jobcenter</strong></p>



<p><p>Für die Jobcenter gilt im Rahmen des erhöhten Arbeitsaufkommen, dass sie sich gegenseitig unterstützen dürfen. Die möglichen Arbeitszeiten wurden angepasst und erweitert. So gilt diese von Montag bis Freitag von 6 Uhr bis 22 Uhr, jeden ersten Samstag im Monat von 7 Uhr bis 16 Uhr und jeden weiteren Samstag von 7 Uhr bis 14 Uhr. Um Quereinsteigern die Handhabung des Leistungssystems näher zu bringen, gibt es komprimierte „Selbstlernmedien“. </p><img decoding="async" loading="lazy" src="http://vg03.met.vgwort.de/na/6953083b9d4849fe88396db3a3defe8e" width="1" height="1" alt=""></p>



<p>Die Weisung befindet sich ebenfalls auf der Seite von <a href="https://harald-thome.de/fa/redakteur/BA_FH/200401_Weisung_zum_Sozialschutz-Paket_Loseblatt.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Tacheles. (öffnet in neuem Tab)">Tacheles.</a></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>FAQ des Bundesarbeitsministeriums zum &#8222;Teilhabechancengesetz&#8220; und Coronavirus</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/2315-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 26 Mar 2020 12:20:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[BMAS]]></category>
		<category><![CDATA[coronavirus]]></category>
		<category><![CDATA[SGB II]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://inge-hannemann.de/?p=2315</guid>

					<description><![CDATA[Ein Papier aus dem Bundesarbeitsministerium klärt Fragen und Antworten zur Umsetzung von Förderungen nach § 16i SGB II "Teilhabe am Arbeitsmarkt" im Zusammenhang mit der aktuellen Ausbreitung des Coronavirus.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image"><img decoding="async" loading="lazy" width="640" height="368" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2020/03/corona-4893276_640.jpg" alt="" class="wp-image-2294" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2020/03/corona-4893276_640.jpg 640w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2020/03/corona-4893276_640-300x173.jpg 300w" sizes="(max-width: 640px) 100vw, 640px" /></figure>



<p>*Update* aus dem Bundesarbeitsministerium (BMAS)</p>



<p>Ein&nbsp;<a href="https://altonabloggt.files.wordpress.com/2020/03/faq_c2a716i_mc3a4rz2020.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Papier</a>&nbsp;aus dem Bundesarbeitsministerium klärt Fragen und Antworten zur Umsetzung von Förderungen nach § 16i SGB II &#8222;<a href="https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Sozialer-Arbeitsmarkt/ueberblick-fuer-arbeitgeber-und-langzeitarbeitslose.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Teilhabe am Arbeitsmarkt</a>&#8220; im Zusammenhang mit der aktuellen Ausbreitung des&nbsp;<strong>Coronavirus</strong>.</p>



<p>Vorbemerkung&nbsp;<strong>BMAS</strong>:</p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>&#8222;Menschen, die schon sehr lange arbeitslos sind, sollen wieder eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt erhalten. Daher wird mit dem Gesamtkonzept „MitArbeit“ ein ganzheitlicher Ansatz zur Qualifizierung, Vermittlung und (Re-) Integration vorangetrieben, um die Beschäftigungsfähigkeit von Langzeitarbeitslosen durch intensive Betreuung und individuelle Beratung sowie wirksame Förderung zu verbessern und Langzeitarbeitslosen zugleich konkrete Beschäftigungsoptionen anzubieten. Zu diesem Zweck wurden im Rahmen des Teilhabechancengesetzes zwei neue Instrumente („Teilhabe am Arbeitsmarkt“ im § 16i und „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ im § 16e-neu) in das SGB II aufgenommen.&#8220;</p></blockquote>



<p class="has-background has-very-light-gray-background-color"><em>Hinweis:<br>Die nachfolgenden Ausführungen geben die Rechtsauffassung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wieder. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat gegenüber Jobcentern in zugelassener kommunaler Trägerschaft keine Aufsichtsbefugnisse. Diese liegen bei den zuständigen Landesbehörden. Die Länder als Aufsicht führende Stellen können andere Rechtsauffassungen als vertretbar ansehen.</em></p>


]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Corona-Weisung und die Jobcenter</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/corona-weisung-und-die-jobcenter/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 20 Mar 2020 07:07:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
		<category><![CDATA[SGB II]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://inge-hannemann.de/?p=2298</guid>

					<description><![CDATA[Die Coronakrise trifft natürlich auch auf die Jobcenter und Arbeitsagenturen. Die Bundesagentur für Arbeit hat zügig reagiert, in dem sie seit spätestens dem 17. März 2020 ihre Jobcenter und Arbeitsagenturen Türen geschlossen halten. ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[

<!-- divi:image {"id":2294} -->
<figure class="wp-block-image"><img decoding="async" loading="lazy" width="640" height="368" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2020/03/corona-4893276_640.jpg" alt="" class="wp-image-2294" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2020/03/corona-4893276_640.jpg 640w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2020/03/corona-4893276_640-300x173.jpg 300w" sizes="(max-width: 640px) 100vw, 640px" /><figcaption>Corona Virus &#8211; Pixabay</figcaption></figure>
<!-- /divi:image -->



<div class="et_pb_section et_pb_section_1 et_section_regular" >
				
				
				
				
					<div class="et_pb_row et_pb_row_1">
				<div class="et_pb_column et_pb_column_4_4 et_pb_column_1  et_pb_css_mix_blend_mode_passthrough et-last-child">
				
				
				<div class="et_pb_module et_pb_text et_pb_text_1  et_pb_text_align_left et_pb_bg_layout_light">
				
				
				<div class="et_pb_text_inner"><!-- divi:paragraph -->
<p>Die&nbsp;<strong>Coronakrise</strong>&nbsp;trifft natürlich auch auf die Jobcenter und Arbeitsagenturen. Die&nbsp;<strong>Bundesagentur für Arbeit</strong>&nbsp;hat zügig reagiert, in dem sie seit spätestens 17. März 2020 ihre Jobcenter und Arbeitsagenturen Türen geschlossen halten. Dieses gilt nicht für Notfälle. Weiterhin hat die Bundesagentur für Arbeit zugesagt, dass finanzielle Angelegenheiten oberste Priorität haben. Keiner soll durch die Schließung finanzielle Nachteile haben.</p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p>Auf diesen Punkt geht die Bundesagentur für Arbeit auch nochmals in einer&nbsp;<a href="https://altonabloggt.files.wordpress.com/2020/03/corona_weisung_ba_032020.pdf">Weisung SGB II</a>&nbsp;vom 17. März 2020 ein:</p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:quote -->
<blockquote class="wp-block-quote"><p><em>„Die Gewährleistung existenzsichernder Leistungen in Zeiten der weitgehenden Einstellung des Kundenverkehrs in den gemeinsamen Einrichtungen (gE) hat höchste Priorität. Die vorhandenen Möglichkeiten sind so zu nutzen, dass existenzsichernde Leistungen rechtzeitig und durchgehend erbracht werden.“</em></p></blockquote>
<!-- /divi:quote -->

<!-- divi:paragraph -->
<p>Die Bundesagentur für Arbeit hat dazu weitere Regelungen in den Jobcenter (ohne Optionskommunen) als Weisung erlassen. Dazu gehören folgende 12 Punkte:</p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:list -->
<ul><li><em>Die Aufrechterhaltung der Kommunikation mit den Kundeninnen und Kunden</em></li><li><em>Erstantragstellung</em></li><li><em>Weiterbewilligungsantrag</em></li><li><em>Notlagen / „Barauszahlung“</em></li><li><em>Obdachlose</em></li><li><em>Ortsabwesenheit bzw. fehlende Rückkehrmöglichkeit (ggf. aus dem Ausland)</em></li><li><em>Rechtsfolgen einer Quarantäne</em></li><li><em>Minderungen</em></li><li><em>Aktivierende Leistungen</em></li><li><em>Belastungsausgleich</em></li><li><em>Geltungsdauer</em></li><li><em>Verlängerung des Bewilligungsabschnittes</em></li></ul>
<!-- /divi:list -->

<!-- divi:paragraph -->
<p><strong>Die Aufrechterhaltung der Kommunikation mit den Kundeninnen und Kunden</strong></p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p>Erwerbslosen sollen Fragen und Anliegen auch ohne persönlichen Kontakt klären können. Dadurch werden die formalen Anforderungen an die Antragstellung und Übersendung von Nachweisen gelockert. Die Jobcenter sind aufgefordert die Öffentlichkeit darüber aktiv und wiederkehrend zu informieren.</p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p><strong>Erstantragstellung</strong></p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p>Die Antragstellung ist an keine Form gebunden. Die Bundesagentur für Arbeit schreibt: „Es besteht daher die Möglicheit der postalischen, mündlichen, telefonischen als auch der Antragstellung per E-Mail. Auch der Einwurf in den Hausbriefkasten der gE ist möglich.“ Bisherige Fristen werden in Zukunft großzügiger gestaltet. Weiterhin weist die Bundesagentur für Arbeit daraufhin:&nbsp;<em>„Lassen sich die Mitwirkungshandlungen aus wichtigen Gründen – wie dies bei Quarantäne oder der weitgehenden Einstellung des Kundenverkehrs der Fall ist – nicht realisieren, können Entscheidungen vorläufig getroffen werden (§ 41a SGB II).“</em>&nbsp;Das sei zu nutzen.</p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p><strong>Weiterbewilligungsantrag</strong></p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p>Ein notwendiger Weiterbewilligungsantrag wird entsprechen einer Erstantragstellung bezüglich Fristen o.ä. bearbeitet.</p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p><strong>Notlagen / „Barauszahlung“</strong></p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:quote -->
<blockquote class="wp-block-quote"><p><em>„Zur Vermeidung von Notlagen sind Barauszahlungen an Kundinnen und Kunden, die über keine Bankverbindung verfügen, weiterhin zu gewährleisten.“</em></p></blockquote>
<!-- /divi:quote -->

<!-- divi:paragraph -->
<p><strong>Obdachlose</strong></p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p>Ansprechpartner*innen, wie in den Obdachlosenunterkünften der Diakonie, Vertrauenspersonen o.ä. sind über den Zeitpunkt der Geldausgabe einzubinden.</p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p><strong>Ortsabwesenheit bzw. fehlende Rückkehrmöglichkeit (ggf. aus dem Ausland)</strong></p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p>Eine Ortsabwesenheit kann auch ohne persönliche Vorsprache erfolgen. Ein Anspruch auf die Auszahlung des Arbeitslosengeldes II besteht auch dann weiter, wenn „Kundinnen und Kunden an der Ausreise aus dem Urlaubsland oder der Urlaubsregion (z.B. wegen Quarantäne) gehindert oder so schwer erkrankt sind, dass eine Arbeitsunfähigkeit besteht und aufgrund dieser eine Heimreise unmöglich ist. Der Nachweis erfolgt formlos.</p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p><strong>Rechtsfolgen einer Quarantäne</strong></p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p>Es erfolgt kein Leistungsausschluss, wenn jemand am COVID-19 erkrankt ist.</p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p><strong>Minderungen&nbsp;</strong></p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p><em>„Die Regelungen zu den Minderungen bei Sanktionen werden zur Reduzierung des Kundenverkehrs in den gE ausgesetzt. Das Meldeverfahren findet nicht statt.“</em></p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p><strong>Aktivierende Leistungen</strong></p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p>Trainingsmaßnahmen (arbeitsmarktpolitische Maßnahmen) werden mindestens für 14 Tage ausgesetzt. Hier gelten jedoch auch die Allgemeinverfügungen der jeweiligen Bundesländer. Ein Beginn neuer Maßnahmen wird für den gleichen Zeitraum verschoben. Sollten trotzdem Maßnahmen stattfinden, haben die Erwerblosen die Möglichkeit eine Abmeldung beim Kursträger zu beantragen. Es wird keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gefordert. Quarantäne, Schließung Kita/Kiga, Schule, Pflege von Angehörigen usw. gelten als wichtiger Grund. Rechtsfolgen treten nicht ein, da die Maßnahmen vorübergehend unzumutbar sind.</p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p><strong>Belastungsausgleich</strong></p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p>Siehe angehängte Weisung.</p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p><strong>Geltungsdauer</strong></p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:quote -->
<blockquote class="wp-block-quote"><p><em>„Diese Weisung gelten solange, bis die normale Arbeitsfähigkeit der betroffenen Jobcenter (gE) wieder hergestellt ist.&#8220;</em></p></blockquote>
<!-- /divi:quote -->

<!-- divi:paragraph -->
<p><strong>Verlängerung des Bewilligungsabschnittes</strong></p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:quote -->
<blockquote class="wp-block-quote"><p><em>„Die Bundesagentur für Arbeit (Zentrale) prüft derzeit, ob eine Verlängerung der Bewilligungsabschnitten von zentrale Seite automatisiert vorgenommen werden kann.“</em></p></blockquote>
<!-- /divi:quote -->

<!-- divi:image -->
<figure class="wp-block-image"><img decoding="async" src="http://vg03.met.vgwort.de/na/c7c99c574e9e4d94a9dd5b93704f4026" alt=""/></figure>
<!-- /divi:image --></div>
			</div> <!-- .et_pb_text -->
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			</div> <!-- .et_pb_row -->
				
				
			</div> <!-- .et_pb_section -->



]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Zusammenfassung der Bundesländerseiten zu Corona und mehr</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/zusammenfassung-der-bundeslaenderseiten-zu-corona-und-mehr/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Mar 2020 10:22:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesländer]]></category>
		<category><![CDATA[Corona-Virus]]></category>
		<category><![CDATA[coronavirus]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://inge-hannemann.de/?p=2292</guid>

					<description><![CDATA[Die Corona-Krise in Deutschland nimmt an Umfang zu. Mit dieser Pandemie besteht auch eine Unsicherheit, welche Allgemeinverfügungen es inzwischen gibt oder was die Bundesregierung beschlossen hat. Die Informationen zum Coronavirus habe ich hier mal nach den Bundesländern sortiert, wobei davon ausgegangen werden kann, dass mögliche Änderungen dazu kurzfristig stattfinden und dann auf den Webseiten aktualisiert werden.
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<div class="wp-block-image"><figure class="aligncenter"><a href="https://altonabloggt.files.wordpress.com/2020/03/corona-4893276_640.jpg"><img decoding="async" src="https://altonabloggt.files.wordpress.com/2020/03/corona-4893276_640.jpg" alt="" class="wp-image-2233"/></a><figcaption><span style="font-style: normal; font-variant-caps: normal; font-weight: normal; letter-spacing: normal; orphans: auto; text-align: start; text-indent: 0px; text-transform: none; white-space: normal; widows: auto; word-spacing: 0px; -webkit-text-size-adjust: auto; -webkit-text-stroke-width: 0px; text-decoration: none; caret-color: rgb(0, 0, 0); color: rgb(0, 0, 0); font-size: medium; float: none; display: inline !important;"><span class="Apple-converted-space">&nbsp;</span>Corona Virus &#8211; Pixabay (Vektor Kunst)</span></figcaption></figure></div>



<p><strong>Zusammenfassung der Bundesländerseiten zu Corona und mehr &#8211; Stand: 18. März 2020</strong></p>



<p>Die Corona-Krise in Deutschland nimmt an Umfang zu. Mit dieser Pandemie besteht auch eine Unsicherheit, welche Allgemeinverfügungen es inzwischen gibt oder was die Bundesregierung beschlossen hat. Die Informationen zum Coronavirus habe ich hier mal nach den Bundesländern sortiert, wobei davon ausgegangen werden kann, dass mögliche Änderungen dazu kurzfristig stattfinden und dann auf den Webseiten aktualisiert werden. Ebenso ist zu beachten, dass Landkreise oder Kommunen ihre eigenen Allgemeinverfügungen erstellt haben. Dazu sollte dann ein Blick auf die Webseite der eigenen Kommune erfolgen. Mein Start waren jeweils die einzelnen Bundesländerseiten im Web. Innerhalb dieser habe ich mich dann „durchgeforstet“.</p>



<p>Zusammengefasst kann gesagt werden, dass die einzelnen Bundesländer sich zwar in der Darstellung auf ihren Webseiten unterscheiden, jedoch über weiterführende Links umfangreiche Informationen zur Verfügung stellen. Positiv ist zu bewerten, dass die Informationen tagesaktuell sind und entsprechend angepasst werden. In Punkto Barrierefreiheit muss unbedingt auf allen Seiten daran gearbeitet werden. Da ist noch sehr viel Luft nach oben.</p>



<p>Die Bundesregierung hatte am 16. März eine „<a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/meseberg/leitlinien-zum-kampf-gegen-die-corona-epidemie-1730942" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Vereinbarung zwischen Bundesregierung und den Bundesländer Leitlinien zum Kampf gegen die Corona-Epidemie</a>“ erstellt. So heißt es auf der Seite bundesregierung.de:</p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p><em>Die Bundesregierung und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer haben am 16. März 2020 Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland vereinbart. Diese Leitlinien widmen sich den Vorschriften für den Einzelhandel, weiteren Schließungen im Publikumsverkehr, weiteren Verboten und Regelungen, die nun von den Ländern zu erlassen sind.&nbsp;</em></p></blockquote>



<p>Wie sieht es nun in den einzelnen Bundesländern aus?</p>



<p><strong>Baden-Württemberg</strong></p>



<p>Auf der Webseite:&nbsp;<a href="https://www.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">baden-wuerttemberg.de</a>&nbsp;finden sich zahlreiche Informationen zur aktuellen Lage sowie Videos von Pressekonferenzen. Darunter fallen u.a. Informationen zu Schulen und Kindergärten, Ausbreitung, Wirtschaft, Robert-Koch-Institut und Fragen und Antworten. Unter „aktuelle Infos zu Corona“ können „<a href="https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/informationen-der-kommunen-und-landkreise/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Information der Kommunen und Landkreise</a>“ alphabetisch abgerufen werden.</p>



<p><strong>Bayern</strong></p>



<p>Das „Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit“ hat eine&nbsp;<a href="https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/coronavirus/karte_coronavirus/index.htm" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Übersichtskarte</a>&nbsp;über die Anzahl und Orte der Corona-Fälle erstellt. Hier finden sich auch allgemeine Informationen zu Corona mit weiteren Links.</p>



<p>Auf der Länderseite „<a href="https://www.bayern.de/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">bayern.de</a>“ finden sich&nbsp;u.a. Soforthilfe für Unternehmen, Maßnahmen, Hotline, Corona-Pandemie, Coronavirus in Bayern. Auf dieser Seite werden im Rotationsverfahren auch Pressemitteilungen eingeblendet. Das Angebot der Gebärdensprache bezieht sich auf allgemeine Informationen zu Bayern und deren Regierung.</p>



<p><strong>Berlin</strong></p>



<p>Auf der&nbsp;<a href="https://www.berlin.de/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Hauptstadtseite</a>&nbsp;findet sich im oberen Drittel die „<a href="https://www.berlin.de/corona/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Corona Prävention</a>“. Das Öffnen der Seite verlinkt auf den „Regierenden Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei – Informationen zum Coronavirus“. Neben einer Hotline-Telefonnummer kann Tages-Aktuelles zum Coronavirus abgerufen werden. Corona-Untersuchungsstellen, Schließungen, Schulen und Kitas, Maßnahmen und FAQ runden das Angebot ab. In Gebärdensprache werden &#8222;<a href="https://www.berlin.de/corona/gebaerdensprache/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Informationen zum Coronavirus und Schließungen und Veranstaltungsverbot wegen Corona</a>&#8220; als Videobotschaft bereitgestellt.</p>



<p><strong>Brandenburg</strong></p>



<p>Auf Brandenburgs&nbsp;<a href="https://www.brandenburg.de/de/portal/bb1.c.473964.de" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Länderseite</a>&nbsp;stößt man sofort auf&nbsp;<a href="https://www.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=bb1.c.661751.de" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Informationen</a>&nbsp;zum Coronavirus. Hierüber wird man auf das Gesundheitsamt, Informationen durch die Landesregierung, Mitteilungen des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, Landkreise und diversen FAQ weitergeleitet. Nicht barrierefrei.</p>



<p><strong>Bremen</strong></p>



<p>Die&nbsp;<a href="https://www.bremen.de/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Landesseite</a>&nbsp;der Stadt Bremen hat unter „<a href="https://www.bremen.de/leben-in-bremen/nachrichten/corona" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Coronavirus</a>“ aktuelle „Informationen zur Lage in Bremen: Wichtige Info-Nummern, angeratene Vorsichtsmaßnahmen und Links zu den zuständigen Ämtern und Stellen“ veröffentlicht. Neben einer Hotline-Nummer sticht die Seite durch:</p>



<p>Infos:</p>



<ul><li>Für Bürger*innen</li><li>Für Verdachtsfälle</li><li>Für Unternehmen</li><li>In Leichter Sprache</li><li>In Gebärdensprache</li><li>In Englisch</li></ul>



<p>positiv auf.</p>



<p>Bei der Gebärdensprache und Leichte Sprache sind Links zum Bundesministerium für Gesundheit hinterlegt. Diese befinden sich am unteren Ende der Corona-Webseite.</p>



<p><strong>Hamburg</strong></p>



<p>„<a href="https://www.hamburg.de/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Coronavirus in Hamburg</a>“ fasst Informationen zum Coronavirus zusammen. Hier findet sich auch die Allgemeinverfügung der Stadt wieder. Das Öffnen der Seite &#8222;<a href="https://www.hamburg.de/coronavirus/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Informationen zum Coronavirus</a>&#8220;&nbsp;führt zu zahlreichen Informationen, wie:</p>



<ul><li>Beratung</li><li>Schule</li><li>Kitas</li><li>Freizeit</li><li>Wirtschaft</li><li>Hochschulen</li><li>Verkehr</li><li>Grundlagen</li><li>Presseinformationen</li></ul>



<p>Auch, wenn auf dieser Seite die „Leichte Sprache“ angeboten wird, führt sie leider nicht dazu, dass Corona-Informationen tatsächlich in Leichter Sprache zu finden sind. Vielmehr führt sie zur „Themenübersicht auf hamburg.de“. Die&nbsp;<a href="https://www.hamburg.de/coronavirus/13647636/dgs-informationen-zum-coronavirus/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Verlinkung</a>zur Gebärdensprache zeigt dann ein Video in Gebärdensprache. Der anschließende Text darunter, könnte unter „Leichter Sprache“ definiert werden. Das ist auf jeden Fall noch ausbaufähig.</p>



<p><strong>Hessen</strong></p>



<p>Der Ministerpräsident Volker Bouffier erklärt in einer&nbsp;<a href="https://www.hessen.de//" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Videobotschaft</a>&nbsp;warum beschlossene Maßnahmen notwendig sind. Leider ohne Untertitel für Menschen mit Hörproblemen. Auf dieser Hauptseite können auch Verordnungen der Regierung als pdf. Dokumente abgerufen werden. Die Barrierefreiheit hat auch hier noch viel Luft nach oben.</p>



<p><strong>Mecklenburg-Vorpommern</strong></p>



<p>Mecklenburg-Vorpommern bietet auf seiner&nbsp;<a href="https://www.mecklenburg-vorpommern.de/startseite/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Landesseite</a>&nbsp;„<a href="https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Aktuelles--Blickpunkte/Wichtige-Informationen-zum-Corona%E2%80%93Virus" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Wichtige Informationen zum Corona-Virus</a>“ an. Hier wird man auf die Regierungsseite weitergeleitet, die wichtige Informationen zu Corona enthält. Die Hotlines-Nummern werden in:</p>



<ul><li>Bürgertelefon</li><li>Unternehmenshotline</li><li>Hotlines zu Schul- und Kita-Schließungen</li><li>Hotline zum Themenkomplex Pflege und soziale Einrichtungen</li></ul>



<p>unterteilt. Tagesaktuelle Informationen, Pressemitteilungen und Erlasse finden sich dann weiter unten. Barrierefreiheit fehlt, neben der Möglichkeit für eine größere Schrift, vollständig.</p>



<p><strong>Niedersachsen</strong></p>



<p><a href="https://www.niedersachsen.de/startseite/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Landes-Informationen</a>&nbsp;zum Coronavirus finden sich auf&nbsp;in einem extra&nbsp;<a href="https://www.niedersachsen.de/Coronavirus" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Link</a>, der umfangreich über die Anzahl Infizierter, Erlasse und Allgemeinverfügungen, Presseinformationen, Hinweise für Schulen, Berufstätige, Krankenhäuser, Pflegeheime, Pflegedienste, Unternehmen und vieles andere informiert. In Leichter Sprache wird das Coronavirus beschrieben. Gebärdensprache nicht zu finden.</p>



<p><strong>Nordrhein-Westfalen</strong></p>



<p>Nordrhein-Westfalen hat eine großen Teil ihrer&nbsp;<a href="https://www.land.nrw/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Landesseite</a>&nbsp;mit Corona-Informationen zusammengestellt. Hierüber kommt man mit einem&nbsp;<a href="https://www.land.nrw/corona" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Klick</a>&nbsp;auf zusammengefasste tagesaktuelle Entscheidungen, Informationen, Hotlines für Bürger*innen und Unternehmen, FAQs, Allgemeinverfügungen, Downloads und vielem mehr. Das Maßnahmepaket der Landesregierung kann in als .pdf Dateien:</p>



<ul><li>Türkischer Sprache</li><li>Arabischer Sprache</li><li>Englischer Sprache</li><li>Russischer Sprache</li></ul>



<p>herunterladen werden. Barrierefreiheit ist nicht gegeben.</p>



<p><strong>Rheinland-Pfalz</strong></p>



<p>Bereits auf der&nbsp;<a href="https://www.rlp.de/de/startseite/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Landesseite</a>&nbsp;wird umfangreich informiert. Die Möglichkeit mehr Infos zu erhalten führt auf das&nbsp;<a href="https://www.rlp.de/index.php?id=33381" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Bürgerportal</a>&nbsp;mit umfangreichen Informationen, Hotlines, allgemeine Tipps, Schulen, Kitas, Wirtschaft und zu den FAQs. Die Leichte Sprache führt zu den allgemeinen Informationen des Landes Rheinland-Pfalz. Gebärdensprache sucht man auch hier vergebens.</p>



<p><strong>Saarland</strong></p>



<p>Das Land&nbsp;<a href="https://www.saarland.de/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Saarland</a>&nbsp;informiert über einen extra Link (oben) und dann über „<a href="https://www.saarland.de/SID-4A8CAF3D-A24AC6C6/corona.htm" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Portal-Start</a>“ über das Corona-Virus. Dieses ist u.a. aufgeteilt in:</p>



<ul><li>Aktuelle Meldungen</li><li>Informationen für die saarländische Wirtschaft</li><li>Schulen, Kitas</li><li>Grenzkontrollen</li><li>Kommunen</li><li>Verfügungen und Maßnahmen</li><li>…</li></ul>



<p>Keine Barrierefreiheit. Die Seiten benötigen etwas mehr Zeit zum Aufbau!</p>



<p><strong>Sachsen</strong></p>



<p>Auf der&nbsp;<a href="https://www.sachsen.de/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Sachsen-Seite</a>&nbsp;stößt man direkt auf die Allgemeinverfügungen (.pdf) und anschließend auf „Corona in Sachsen“. Dieser&nbsp;<a href="https://www.staatsregierung.sachsen.de/coronavirus-in-sachsen.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Link</a>&nbsp;enthält Informationen für Eltern, Lehrkräfte, Erzieher*innen, Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen. Maßnahmen, Informationen der Bereiche Wissenschaft, Kultur und Tourismus und FAQs. Die Schriftgröße kann vergrößert werden, so wie auch der Kontrast in heller und dunkel eingestellt werden kann. Ebenso kann die Seite vorgelesen werden. Allerdings hat das nach einem Test nicht funktioniert.</p>



<p><strong>Sachsen-Anhalt</strong></p>



<p>Sachsen-Anhalt verlinkt auf ihrer<a href="https://www.sachsen-anhalt.de/startseite/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">&nbsp;Landesseite</a>&nbsp;„<a href="https://stk.sachsen-anhalt.de/service/corona-virus/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">#moderndenken</a>“ – Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt – zu zusammengefasste wichtige Informationen zum Virus. „<a href="https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/aktuell/coronavirus/hinweisblatt-zum-coronavirus-in-gebaerdensprache/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Was sind Corona-Viren</a>“ werden in einem Gebärdenvideo dargestellt. Hygienetipps gibt es in Leichter Sprache. Auch sind Informationen in mehreren Sprachen über einen Infokasten zu erreichen. Weiterhin informieren das Sozialministerium, das Landesamt für Verbraucherschutz, das Wirtschaftsministerium, das Bildungsministerium, das Landwirtschaftsministerium, das Verkehrsministerium, das Finanzministerium und das Justizministerium über ihre zuständigen Bereiche über das Coronavirus.</p>



<p><strong>Schleswig-Holstein</strong></p>



<p>„Neues aus dem Norden“ unter ihrer&nbsp;<a href="https://www.schleswig-holstein.de/DE/Home/home_node.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Landesseite</a>&nbsp;hat einen großen Teil dem Corona-Virus gewidmet. Unter „<a href="https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/coronavirus_node.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Im Fokus – Coronavirus</a>“ sind FAQs, Informationen, Regelungen für den Tourismus und Allgemeines zu finden. Bei „<a href="https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Allgemeines/allgemeines_node.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Allgemeines</a>“ sind Erlasse, Hinweise zu Kita- und Schulschließungen, Infos für Patient*innen, Informationen zur aktuellen Entwicklung und vieles mehr hinterlegt.&nbsp;<a href="https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Allgemeines/allgemeines_node.html#doc9115127a-469e-4b78-ad8d-de4a3b4880a7bodyText10" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Hinweise</a>&nbsp;finden sich auch in den Sprachen: Englisch, Russisch und Türkisch. In&nbsp;<a href="https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/coronavirus-leichte-sprache.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Leichter Sprache</a>&nbsp;wird das Coronavirus erklärt. Ebenfalls sind aus den einzelnen Kommunen / Kreise Informationen abrufbar. Weiterführende Links, wie zum Beispiel zum Robert-Koch-Institut, Auswärtiges Amt und andere ergänzen das Angebot.</p>



<p><strong>Thüringen</strong></p>



<p>Der Freistaat Thüringen verlinkt auf ihrer&nbsp;<a href="https://thueringen.de/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Landesseite</a>&nbsp;„Aktuelle Themen“ auf die&nbsp;<a href="https://www.landesregierung-thueringen.de/corona-bulletin/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Thüringer Landesregierung</a>&nbsp;sowie auf das&nbsp;<a href="https://www.tmasgff.de/covid-19" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Ministerium</a>&nbsp;für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Die Landesregierung stellt u.a. die Anzahl der Infizierten dar, ein Krisenmanagementerlass der Thüringer Landesverwaltung sowie allgemeine Informationen. Unter „<strong>Über die psychologischen Folgen der Covid-19 Pandemie</strong>&nbsp;<strong>auf die Bevölkerung</strong>“ informiert eine Präsentation, die sich automatisch herunterlädt. Das Gesundheitsamt erstellt eine tägliche Übersicht ebenfalls zu allen Fällen und Maßnahmen. Allgemeinverfügungen können über ein Download heruntergeladen werden. Hier können Informationen auch in Leichter Sprache gelesen werden. Diese Seite enthält sehr viele Informationen in allen Bereichen sowie Informationen auch für Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen. Erklärungen für Menschen mit Hörproblemen finden sich dagegen nicht.</p><img decoding="async" loading="lazy" src="http://vg03.met.vgwort.de/na/1b3b3bba18774bafb9c67e095d3506cf" width="1" height="1" alt="">


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		<title>Mehr als jeder siebte Rentner in Niedersachsen ist von Altersarmut betroffen</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/mehr-als-jeder-siebte-rentner-in-niedersachsen-ist-von-altersarmut-betroffen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 20 Jan 2020 14:31:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Armut]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Armutsgefährdungsquote]]></category>
		<category><![CDATA[DGB]]></category>
		<category><![CDATA[DGB Niedersachsen]]></category>
		<category><![CDATA[Rente]]></category>
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					<description><![CDATA[Mehr als jeder siebte Rentner in Niedersachsen ist von Altersarmut betroffen. In Niedersachsen reicht die gesetzliche Rente für 1,9 Millionen Rentnerinnen und Rentner nicht aus, wie der DGB in seinem Rentenreport Niedersachsen 2020 feststellt.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image"><img decoding="async" loading="lazy" width="474" height="316" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2016/10/Armut_II_02.jpg" alt="" class="wp-image-810" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2016/10/Armut_II_02.jpg 474w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2016/10/Armut_II_02-300x200.jpg 300w" sizes="(max-width: 474px) 100vw, 474px" /></figure>



<p>Mehr als jeder siebte Rentner in Niedersachsen ist von Altersarmut betroffen</p>



<p>In Niedersachsen reicht die gesetzliche Rente für jeden siebten der 1,9 Millionen Rentnerinnen und Rentner nicht aus, wie der DGB in seinem <a href="https://niedersachsen.dgb.de/presse/++co++81890f12-3b5c-11ea-80a2-52540088cada" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Rentenreport (öffnet in neuem Tab)">Rentenreport</a> Niedersachsen 2020 feststellt. Am häufigsten sind die Frauen mit 71 Prozent betroffen, bei den Männern sind es rund ein Drittel. Ihre Rente liegt jeweils unterhalb von 900 Euro. Besonders alarmierend beschreibt der DGB die niedrige Erwerbsminderungsrente, die bei gesundheitlichen Einschränkungen nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten können. Davon sind drei Viertel der Frauen (738 Euro) und knapp zwei Drittel der Männer (804 Euro) betroffen. </p>



<div class="wp-block-image"><figure class="aligncenter is-resized"><img decoding="async" loading="lazy" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2020/01/Bildschirmfoto-2020-01-20-um-15.04.06.png" alt="" class="wp-image-2278" width="393" height="698" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2020/01/Bildschirmfoto-2020-01-20-um-15.04.06.png 551w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2020/01/Bildschirmfoto-2020-01-20-um-15.04.06-169x300.png 169w" sizes="(max-width: 393px) 100vw, 393px" /></figure></div>



<p>Die durchschnittliche gesetzliche Rente in Niedersachsen betrug 2018 für Männer 1.198 Euro und für Frauen 646 Euro. Immer mehr Menschen kommen bereits heute mit ihrer Rente nicht mehr über die Runden und müssen aufstocken. Im Jahr 2018 bezogen über 112.000 Menschen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Diese Zahl steigt Jahr für Jahr. Im Jahr 2003 waren es noch rund 44.700 Menschen, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bezogen, so der Report weiter. Diese Zahl spiegelt sich auch in der Armutsgefährdungsquote wider. Diese hat sich in Niedersachsen seit 2008 von 12,7 Prozent auf 16,3 Prozent im Jahr 2018 erhöht. Das sei ein Anstieg von 28 Prozent. Bei kaum einer anderen gesellschaftlichen Gruppe stiege die Armutsgefährdungsquote im selben Zeitraum so dramatisch an, fasst der Bericht zusammen.&nbsp;</p>



<div class="wp-block-image"><figure class="aligncenter"><img decoding="async" loading="lazy" width="626" height="389" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2020/01/Bildschirmfoto-2020-01-20-um-15.01.59.png" alt="" class="wp-image-2279" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2020/01/Bildschirmfoto-2020-01-20-um-15.01.59.png 626w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2020/01/Bildschirmfoto-2020-01-20-um-15.01.59-300x186.png 300w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2020/01/Bildschirmfoto-2020-01-20-um-15.01.59-400x250.png 400w" sizes="(max-width: 626px) 100vw, 626px" /></figure></div>



<p>Dr. Mehrdad Payandeh (Vorsitzender DGB Niedersachsen) erklärt: „Niedriglöhne und prekäre Jobs führen zwangsläufig zu niedrigen Renten, von denen keiner leben kann. Die Basis für gute Renten sind tarifliche Löhne und sichere Arbeitsplätze.“&nbsp;</p>



<p>Gleichzeitig fordert der DGB Niedersachsen über eine Landeswohnbaugesellschaft mehr bezahlbaren Wohnraum. „Die Kombination aus steigenden Mieten und geringen Renten ist eine tickende Zeitbombe.“</p>



<p>Die Rente mit 67 ist für den DGB ein Irrweg. Viele der Beschäftigten könnten nicht so lange gesund arbeiten. Aus diesem Grund fordert der DGB ein Zurückrudern des Rentenalters auf 65 Jahre.</p>



<p>Um die gesetzliche Rente deutlich zu stärken, müsse das Rentenniveau langfristig wieder auf 50 Prozent steigen, so der Bericht. Die Grundrente müsse jetzt zügig umgesetzt werden. Geht es nach dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) soll die Grundrente 2021 kommen. Von dieser sollen alle profitieren, die mindestens 33 Jahre gearbeitet haben und deren Rente unter der derzeitigen Grundsicherung liegt. Kindererziehungszeiten und die Pflege von Angehörigen sollen dabei berücksichtigt werden. Eine Erwerbsminderungsrente wird mit bis zu 10,8 Prozent lebenslangen Abschlägen berechnet. Diese Abschläge sollen komplett entfallen, heißt es weiter im Report. Der DGB hält fest, dass das beste Mittel gegen Altersarmut eine gute sozialversicherungspflichtige und tarifgebundene Tätigkeit sei. Werkverträge, Leiharbeit, Befristungen, Minijobs und Niedriglöhne sollen deswegen konsequent reguliert werden.&nbsp;</p>



<p class="has-background has-very-light-gray-background-color">Insgesamt gab es am Stichtag 1. Juli 2018 bundesweit 21 Millionen Rentner*innen. In Niedersachsen waren es rund 1,89 Millionen. Als arm gilt, wer pro Monat weniger als 1.035 Euro zur Verfügung hat. Um eine Rente oberhalb der Grundsicherung nach 45 Jahren versicherungspflichtiger Vollzeittätigkeit zu erhalten, muss der Mindestlohn 12,63 Euro betragen.&nbsp;</p><img decoding="async" loading="lazy" src="http://vg03.met.vgwort.de/na/afb5741369484f39ababbc3ef2b53bfa" width="1" height="1" alt="">



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		<title>15 Jahre Hartz IV und kein Ende in Sicht</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/15-jahre-hartz-iv-und-kein-ende-in-sicht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 14 Jan 2020 15:02:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
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					<description><![CDATA[Am 1. Januar 2005 trat Hartz IV in Kraft. Dazu ein paar Gedanken. ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<div class="wp-block-image"><figure class="alignleft is-resized"><img decoding="async" loading="lazy" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/HartzIV_02.jpg" alt="" class="wp-image-1200" width="465" height="465" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/HartzIV_02.jpg 707w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/HartzIV_02-150x150.jpg 150w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/HartzIV_02-300x300.jpg 300w" sizes="(max-width: 465px) 100vw, 465px" /><figcaption>Orange Männchen verzweifelt wegen des Hartz IV</figcaption></figure></div>



<p>Am 1. Januar 2005 trat Hartz IV in Kraft. Ein paar Gedanken dazu.</p>



<p>„<em>Die besseren Anreize und der stärkere Zwang zur Arbeit sind das beste Argument für Hartz IV</em>“, schrieb „Die <a rel="noreferrer noopener" href="https://www.welt.de/print-wams/article114402/Sieben-gute-Gruende-fuer-das-Hartz-IV-Reformpaket.html" target="_blank">Welt am Sonntag</a>“ im August 2004. Die Überschrift lautete damals: „<em>Sieben gute Gründe für das Hartz-IV-Reformpaket</em>“. Das war vier Monate vor der Entstehung der heutigen Jobcenter. Der Zwang zur Arbeit ist bis heute geblieben. Mit den mittels Sanktionen durchsetzbaren Zumutbarkeitsregeln jede Tätigkeit annehmen zu müssen, um der Gefahr einer Geldkürzung aus dem Weg zu gehen, wurden und werden die Erwerbslose weitgehend entmündigt. Ihr Mitspracherecht bei der Gestaltung ihres zukünftigen Erwerbslebens tritt auf eine fast uneingeschränkte Machtposition durch die Jobcenter. Das Bild des dummfauldreisten Erwerbslosen, den man kontrollieren und überwachen müsse, wurde mit der Agenda 2010 Politik zu einer traurigen Realität. Diese Ressentiments haben sich inzwischen dermaßen verfestigt, dass sie stückweise in den Köpfen der Jobcenter, der neoliberalen Ökonomen und Parteien ein Eigenleben führen. Das Paradigma des „asozialen Hartz IV Schnorrers“ setzt sich bis heute fort und ist beliebig auf jeden anwendbar geworden, der sich den Entmündigungsversuchen der Jobcenter entzieht oder widersetzt. Mit der Reetablierung sozialdarwinistischer Denkmuster wurde das Lebensrecht Erwerbsloser, aber auch bei den Noch-Erwerbstätigen antastbar. Und bis heute spaltet es die Gesellschaft und führt zu krassen Dehumanisierungserscheinungen. Hartz IV kann nur überwunden werden, wenn sich alle demokratischen Parteien der Erosion der normativen Grundlagen unseres Zusammenlebens entgegenstellen. Mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen wäre der erste Schritt dazu getan. </p>



<p>In diesem Sinne bleibt Hartz IV eine Bezeichnung, die sich nicht durch eine andere Bezeichnung, wie das &#8222;Bürgergeld&#8220; im positiven Sinne verändert &#8211; solange das Grundgerüst bleibt: Sippenhaft innerhalb der Bedarfsgemeinschaften, Sanktionsmöglichkeiten, Entzug einer Wohnung oder Hauses, wenn sie nicht den sog. &#8222;angemessenen regionalen Kosten&#8220; entsprechen, Hausdurchsuchungen, Zwang unter Sanktionsandrohungen zur Teilnahme an Maßnahmen, Zwangsbewerbungen nach Vermittlungsvorschlägen durch die Jobcenter.</p>



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			</item>
		<item>
		<title>Jede zweites Darlehen vom Jobcenter fehlerhaft</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/jede-zweites-darlehen-vom-jobcenter-fehlerhaft/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 09 Jan 2020 16:55:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesrechnungshof]]></category>
		<category><![CDATA[Darlehen]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://inge-hannemann.de/?p=2250</guid>

					<description><![CDATA[Die Bundesagentur für Arbeit heimst sich erneut Ärger bei ihrer Darlehensvergabe durch die Jobcenter ein.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image"><img decoding="async" loading="lazy" width="472" height="317" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/Darlehen_01.jpg" alt="" class="wp-image-1195" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/Darlehen_01.jpg 472w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/Darlehen_01-300x201.jpg 300w" sizes="(max-width: 472px) 100vw, 472px" /><figcaption>Darlehen !</figcaption></figure>



<p>Die Bundesagentur für Arbeit heimst sich erneut Ärger bei ihrer Darlehensvergabe durch die Jobcenter ein. Diese hat der Bundesrechnungshof erneut kritisiert: Seit 2011 habe „sich die Bearbeitungsqualität der Jobcenter bei der Gewährung von Darlehen nicht verbessert“.</p>



<p>Der Bundesrechnungshof (BRH) moniert in ihrem <a href="http://inge-hannemann.de/brh_darlehensgewaehrung_sgbii_komplett/" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Prüfbericht  (öffnet in neuem Tab)">Prüfbericht </a>die Vergabe von Jobcenter-Darlehen an Erwerbslose. Ziel ihrer Prüfung war es festzustellen, ob sich die Bearbeitung der Darlehensgewährung verbessert habe, unter welchen Voraussetzungen die Jobcenter Darlehen vergeben und wie sie diese abwickelten. Der BRH hatte bereits in der Vergangenheit die Bearbeitungsqualität der Jobcenter bei der Darlehensvergabe kritisiert. Nun scheinen die Prüfer mit ihrer Geduld am Ende zu sein, in ihrer Mitteilung heißt es weiter: „Im Vergleich zur Prüfung aus dem Jahr 2011 sahen wir keinerlei Verbesserung in der Umsetzungspraxis. (&#8230;) Wir haben identische Umsetzungsmängel festgestellt.“</p>



<p><strong>Mehr als jedes zweites Darlehen war fehlerhaft</strong></p>



<p>Stichprobenartig prüfte der Rechnungshof 208 Fälle aus fünf Jobcentern von Ende 2017 bis zum März 2018. Das Ergebnis: Jedes zweite vergebene Darlehen hatte Fehler (51,9 Prozent). Häufig wurden falsche Rechtsgrundlagen verwendet, fehlten der Darlehensbeginn, die Fälligkeit und die Rückzahlungshöhe. Unsicherheiten bestünden auch bei der Angabe der Darlehensnehmer*innen. Wurden durch ein Jobcenter alle Hartz-IV-Berechtigten benannt, haben andere Jobcenter dagegen nur die Antragsteller*innen berücksichtigt, obwohl das Darlehen allen zugute kam – wie zum Beispiel ein Kühlschrank. „Die Jobcenter haben ihre Entscheidung, ein Darlehen zu gewähren, zu begründen“, verlangten die Prüfer weiter in ihrem Bericht. Auch weisen sie daraufhin, dass zu dokumentieren sei, warum nur einzelne oder mehrere Mitglieder im Haushalt als Darlehensnehmer*innen bestimmt werden.&nbsp;</p>



<p>Die Jobcenter dürfen Darlehen nur vergeben, wenn Erwerbslose ihren Bedarf nicht durch ihr Vermögen oder auf andere Weise decken können. Das Vermögen wurde in jedem dritten Fall nicht untersucht, was mit der Vorlage eines Kontoauszuges möglich gewesen wäre. Der Rechnungshof stellte fest, dass die Jobcenter es für ausreichend hielten, das Vermögen einmal im Jahr, bei den Weiterbewilligungsanträgen zu überprüfen. Wurde doch eine Prüfung durchgeführt, waren die Ergebnisse häufig nicht nachzuvollziehen. Den Grund sahen die Prüfer in den Textbausteinen, die nicht aufzeigten, welche Unterlagen zur Prüfung vorlagen. „Das SGB II ist als Massenverwaltung auf standardisierte Verwaltungsabläufe ausgelegt, die BA hat somit auch keine prinzipiellen Bedenken gegen die Nutzung der Textbausteinen.“ Innerhalb „kurzer Zeit müssen die Mitarbeiter eine Entscheidung treffen, ob aufgrund einer Notlage ein Darlehen zu gewähren ist“, verteidigte die Bundesagentur für Arbeit ihre derzeitigen Verfahrensweisen.</p>



<p><strong>Energieschulden wurden aus falschen Töpfen beglichen</strong></p>



<p>Verzwickt ist die Rechtslage, wenn Nachzahlungen für Energiekosten zu bezahlen sind oder eine Stromsperre droht. In diesen Fällen müssen die Jobcenter entscheiden, ob ein Darlehen aus dem Bundestopf oder der kommunalen Kasse vergeben wird. Energiekosten Nachzahlungen müssen über ein Darlehen aus Bundesmitteln bezahlt werden. Anders sieht es bei drohenden Stromsperren aus: Hier „liege eine der drohenden Wohnungslosigkeit vergleichbare Situation vor“, verglich der Bericht. Ein Darlehen sei dann über den kommunalen Haushalt zu verrechnen. Erwerbslose müssen jedoch zuvor nachweisen, dass der Stromanbieter keine Ratenzahlung genehmigt. In diesen Fällen war fast jeder Fall (88 Prozent) fehlerhaft. „Dies lag auch an unklaren und fehlerhaften Weisungen“, so die Prüfer. Diese beinhalten keine Trennung von Haushaltsenergie und Heizstrom. Demnach bewilligten die Jobcenter die Darlehen nach einer falschen Rechtsgrundlage, was dazu führte, dass Darlehen unzulässig aus Bundesmitteln und nicht aus kommunalen Mitteln erfasst wurden. Da die Jobcenter aus Bundesmitteln als auch aus Mitteln einer Kommune (Wohnungskosten) finanziert werden, müssen sie hier unterscheiden. Das trifft auch dann zu, wenn ein Energieversorger die Kosten für Strom und Heizung nicht extra auflistet. Bei nachzuzahlenden Stromkosten kommt grundsätzlich ein Darlehen aus Bundesmitteln in Betracht, beschreibt der Bericht. Die geprüften Jobcenter verursachten durch diese Fehler knapp 39 Tausend Euro Kosten zu Lasten des Bundes anstelle zu Lasten der Kommunen. „Dem Bund entstehe so ein nicht unerheblicher Schaden“, kritisierten die Prüfer. „Hochgerechnet auf die bundesweit gewährte Summe aller Darlehen im Jahr 2017 von 73 Millionen Euro würde dies einen Gesamtschaden von 32,18 Millionen Euro bedeuten“, so die Prüfer weiter. Das Bundesarbeitsministerium konterte: „Das Bundesministerium hält die auf der Basis von fünf Jobcentern ermittelte Fehlerquote und Schadenshöhe nicht für seriös.“ Der Rechnungshof hält daran fest, dass nur noch ein Träger für Energiekosten zuständig sein solle.&nbsp;</p>



<p><strong>Schulden für Erwerbslose: Eigentliche Zuschüsse wurden als Darlehen vergeben</strong></p>



<p>Für das Genehmigen von Darlehen oder Zuschüssen stehen den Mitarbeitern Gesetze und interne Weisungen zur Verfügung.&nbsp;&nbsp;Es sind Richtlinien, die ein Darlehen oder ein Zuschuss definieren. So können Erwerbslose einmalige Zuschüsse für eine Erstausstattung einer Wohnung oder bei einer Schwangerschaft beim Jobcenter beantragen. Heizrückstände oder die Reparatur eines therapeutischen Gerätes (z.B. Brille) können ebenfalls bezuschusst werden. Zuschüsse sind eine Extraleistung und müssen nicht zurückbezahlt werden. In 23 von 170 Fällen (13,5 Prozent) wurden diese Leistungen nicht als Zuschuss, sondern als Darlehen ausbezahlt. Das führt zu unnötigen und rechtswidrigen Schulden gegenüber den Jobcentern, welche schlussendlich Erwerbslose ausbaden müssen.&nbsp;</p>



<p>In fast jedem Fall (92 Prozent) prüften die Jobcenter nicht, ob überhaupt ein Darlehen notwendig gewesen sei. Daraus war es dann auch nicht ersichtlich, ob die Darlehenshöhe angemessen war. So erhielt ein Leistungsberechtigter statt 410 Euro nur 350 Euro als Darlehen, nachdem er seinen geänderten Arbeitsvertrag beim Jobcenter einreichte und mitteilte, dass er 800 Euro brutto monatlich verdiene. Da im Arbeitsvertrag kein Nettoauszahlungsbetrag erwähnt war, ging das Jobcenter von einem fiktiven Nettobetrag von 650 Euro aus. Die Berechnung ergab jedoch, dass 410 Euro als zu berücksichtigendes Einkommen auf den Bedarf angerechnet wurden und somit dem Leistungsberechtigten 60 Euro weniger als Darlehen zustand. Das Jobcenter begründete diese Entscheidung nicht.</p>



<p><strong>Grobe Falschberechnung bei der Rückzahlung</strong></p>



<p>Bei rund jedem Zehnten wurden die maximalen zehn Prozent Rückzahlungsquote über- oder unterschritten. Beides entspricht nicht dem gültigen Gesetz. Ein Ermessen dürfen die Jobcenter nicht ausüben. Außerdem stellten die Prüfer fest, dass parallel laufende Darlehen zeitgleich abbezahlt werden mussten. Damit wurden die maximalen zehn Prozent Rückzahlung überschritten. Noch weniger war ein Jobcenter in der Lage, die Anzahl und die Gesamtsumme der offenen Darlehen zu benennen. Das interne IT-System kann dieses nicht filtern, was der Rechnungshof als „sehr bedenklich“ einstufte.&nbsp;</p>



<p>Als Fazit fasst der Rechnungshof die fehlenden und ungenügenden Fachaufsichten zusammen und zweifelt „ob eine „normale“ Fachaufsicht ausreichen wird, um die Fehlerquote zu senken.“ In ihrer Stellungnahme teilt die Bundesagentur für Arbeit mit, dass sie die Fachaufsicht neu ausrichte und insgesamt schärfen wollen.</p>



<p class="has-background has-very-light-gray-background-color">Hintergrund</p>



<p class="has-background has-very-light-gray-background-color">Nach § 24 Absatz 1 SGB II können die Jobcenter ein zinsloses Darlehen geben, wenn im Einzelfall ein vom Regelbedarf umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden kann.&nbsp;&nbsp;In dem Fall besteht eine akute Notsituation, wie sie zum Beispiel bei notwendigen Reparaturen, bei einem Diebstahl, Brand oder Verlust entstehen. Ein Darlehen darf nur gegeben werden, wenn die Leistungsberechtigten ihren Bedarf weder durch Vermögen noch auf andere Weise, decken können (§ 42a Abs. 1 Satz 1 SGB II). Dazu muss eine Überprüfung erfolgen, ob überhaupt ein Darlehensanspruch vorliegt und gewährt werden kann, der dann begründet sein muss. Darlehen können aus Bundesmitteln oder aus kommunalen Mitteln vergeben werden:</p>



<p class="has-background has-very-light-gray-background-color"><strong>Darlehen aus Bundesmitteln&nbsp;</strong>sind möglich,</p>



<p class="has-background has-very-light-gray-background-color">wenn ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden kann (§ 24 Absatz 1 SGB II),</p>



<p class="has-background has-very-light-gray-background-color">für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, soweit in dem Monat, für den die Leistungen erbracht werden, voraussichtlich Einnahmen anfallen (§ 24 Absatz 4 SGB II),</p>



<p class="has-background has-very-light-gray-background-color">für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, soweit der Leistungsberechtigte zwar über zu berücksichtigendes Vermögen verfügt, der sofortige Verbrauch oder die sofortige Verwertung des Vermögens aber nicht möglich ist oder eine besondere Härte darstellen würde (§ 24 Absatz 5 SGB II).</p>



<p class="has-background has-very-light-gray-background-color"><strong>Darlehen aus kommunalen Mitteln&nbsp;</strong>sind unter anderem möglich,</p>



<p class="has-background has-very-light-gray-background-color">für die Instandhaltung oder Reparatur von selbstgenutztem Wohneigentum (§ 22 Absatz 2 Satz 2 SGB II),</p>



<p class="has-background has-very-light-gray-background-color">für Mietkautionen (§ 22 Absatz 6 SGB II) und</p>



<p class="has-background has-very-light-gray-background-color">für Schulden aus Kosten für Unterkunft und Heizung (§ 22 Absatz 8 SGB II).</p>



<p class="has-background has-very-light-gray-background-color">Die Höhe des Darlehens hängt maßgeblich davon ab, wie hoch der Bedarf ist. Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt mit zehn Prozent ab dem Folgemonat vom gültigen Regelsatz. Bei Arbeitsaufnahme und einem laufenden Darlehen wird die Restsumme sofort fällig (§ 42 (4) SGB II). Bundesweit betrug die Darlehenssumme 2017 73 Millionen Euro. Im Jahr 2011 waren es noch 60 Millionen Euro.&nbsp;</p>



<p><em>Ergänzende Infos zu gewährten Jobcenter-Darlehen</em></p>



<p>O-Ton Arbeitsmarkt: <a rel="noreferrer noopener" aria-label="„Hartz-IV-Empfänger machen 73 Millionen Euro Schulden bei den Jobcentern (öffnet in neuem Tab)" href="http://www.o-ton-arbeitsmarkt.de/o-ton-news/hartz-iv-empfaenger-machen-73-millionen-euro-schulden-bei-den-jobcentern" target="_blank">„Hartz-IV-Empfänger machen 73 Millionen Euro Schulden bei den Jobcentern</a></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Bundesrechnungshof kritisiert die Betreuung der Flüchtlinge in den zentralen Anlaufstellen der Jobcenter</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/bundesrechnungshof-kritisiert-die-betreuung-der-fluechtlinge-in-den-zentralen-anlaufstellen-der-jobcenter/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 31 Dec 2019 13:19:57 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsgaentur]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesrechnungshof]]></category>
		<category><![CDATA[Flüchtlinge]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
		<category><![CDATA[SGB II]]></category>
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					<description><![CDATA[Mangelnde Kommunikation zwischen Arbeitsagentur und Jobcenter, lückenhafte Lebensläufe, mangelhafte Beratung: Der Rechnungshof wirft den Jobcentern eine ungenügende Betreuung Geflüchteter in den zentralen Anlaufstellen vor.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="et_pb_section et_pb_section_4 et_section_regular" >
				
				
				
				
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<figure class="wp-block-image is-resized"><img decoding="async" loading="lazy" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/12/Bildschirmfoto-2019-02-26-um-14.21.43-1024x820.png" alt="" class="wp-image-2244" width="350" height="280" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/12/Bildschirmfoto-2019-02-26-um-14.21.43-1024x820.png 1024w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/12/Bildschirmfoto-2019-02-26-um-14.21.43-300x240.png 300w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/12/Bildschirmfoto-2019-02-26-um-14.21.43-768x615.png 768w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/12/Bildschirmfoto-2019-02-26-um-14.21.43.png 1079w" sizes="(max-width: 350px) 100vw, 350px" /><br />
<figcaption>Niemänd is illegaal</figcaption>
</figure>
<p></p>
<p></p>
<p><strong>Mangelnde Kommunikation zwischen Arbeitsagentur und Jobcenter, lückenhafte Lebensläufe, mangelhafte Beratung: Der Rechnungshof wirft den Jobcentern eine ungenügende Betreuung Geflüchteter in den zentralen Anlaufstellen vor.</strong></p>
<p></p>
<p></p>
<p>In einem 60-seitigen <a href="https://altonabloggt.files.wordpress.com/2019/12/brh_geflc3bcchtete_ba_komplett.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Prüfbericht</a> kritisieren die Prüfer die Betreuung von Geflüchteten durch die Jobcenter. Dabei prüfte der Rechnungshof insgesamt 162 Fälle in vier Jobcentern und deren zentralen Anlaufstellen – sog. <strong>„Integration Points“</strong>. Die Jobcenter entschieden autonom, ob sie sich an zentralen Anlaufstellen beteiligten. Die Bundesagentur für Arbeit gab hier keine Vorgaben, um örtliche Ausgestaltungsspielräume zu nutzen.</p>
<p></p>
<p></p>
<p><strong>Fehlende Kommunikation zwischen Arbeitsagenturen und Jobcenter</strong></p>
<p></p>
<p></p>
<p>Das Sozialgesetzbuch II gibt vor, dass <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__50.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Sozialdaten</a> zwischen den Arbeitsagenturen, Jobcentern und kommunale Jobcenter gegenseitig übermittelt werden können. Das setzt voraus, dass von den Leistungsberechtigten die Schul-, Berufs- und Sprachkenntnisse erfasst werden. Die Jobcenter und die Arbeitsagenturen verwenden dafür das interne Programm „VerBIS“. Der Bericht kritisiert, dass die Jobcenter die bereits stattgefundenen eingeleiteten Vermittlungs- und Integrationsbemühungen durch die Arbeitsagenturen nicht berücksichtigt haben. Für die Prüfer ist es unverständlich, dass die Vorteile einer gemeinsamen IT-Fachanwendung in vielen Fällen nicht genutzt wurden. Sie hätten „<em>damit die Möglichkeiten, Potentiale und Synergieeffekte nicht aufgegriffen. Dadurch unterbrachen und verzögerten sie möglicherweise auch die Integration dieser Leistungsberechtigten“</em>, heißt es in dem Bericht.</p>
<p></p>
<p></p>
<p>In 61 der 162 geprüften Fälle erfassten die Jobcenter die Lebensläufe der Geflüchteten nur unvollständig oder widersprüchlich. So begannen in fast einem Drittel deren Lebensläufe erst mit der Einreise nach Deutschland. Demnach wurden bei einem Leistungsberechtigten, der vier Jahre als „Anlagemechaniker Sicherheitsmitarbeiter“ arbeitete und der Besuch einer Mittelschule nicht im Lebenslauf erfasst. Die Prüfer empfehlen der Bundesagentur für Arbeit und deren Regionaldirektionen, <em>„dass die vorhandenen Hilfsmittel und die geltende Weisung regelmäßig in das Bewusstsein der Integrationsfachkräfte gerufen werde“</em>. Starke Kritik übt hierbei der Rechnungshof die mangelnde Kooperation und das Vorenthalten von Informationen durch die Bundesagentur für Arbeit. Dieses verstoße gegen die gesetzliche Auskunftspflicht.</p>
<p></p>
<p></p>
<p><strong>Sprachkenntnisse nur zur Hälfte erfasst</strong></p>
<p></p>
<p></p>
<p>Die bereits vorliegenden deutschen Sprachkenntnisse wurden nur zur Hälfte erfasst. Der Rechnungshof stellte fest, dass die Leistungsberechtigten in 86 der 162 geprüften Fälle über ausländische Bildungs- oder Berufsabschlüsse verfügten. Hier versäumten die Jobcenter in über der Hälfte dieser Fälle die Aufklärung zur Anerkennung der ausländischen Qualifikationen. Wer keine ausreichenden Sprachkenntnisse hat, kann an einem Integrationskurs teilnehmen. Die Jobcenter müssen darauf hinwirken, dass die Teilnahme an einem Integrationskurs stattfindet, wenn nicht direkt in eine Arbeit oder Ausbildung vermittelt werden kann. In Ausnahmefällen sogar auch dann, wenn Geflüchtete in Teilzeit arbeiten. Auch, wenn Sprachkenntnisse für eine Tätigkeit wichtig sind, gehen die Prüfer vom sogenannten Vermittlungsvorrang aus, der eine Erwerbstätigkeit vor einem Sprachkurs setzt. Damit soll die wirtschaftliche Hilfebedürftigkeit verringert werden. Sie kritisieren, dass die Jobcenter bei jedem dritten keine Vermittlungsvorschläge unterbreitet haben. Hier verfügten die Geflüchteten zumindest über geringfügige Kenntnisse der deutschen Sprache. <em>„In fast 90 Prozent dieser Fälle veröffentlichten die Jobcenter keine Stellengesuche der Leistungsberechtigten“</em>, ergänzt der Bericht. <em>„Damit war dieser Personenkreis vom Arbeitsmarkt nahezu ausgeschlossen. Eine Integration wurde dadurch unnötig erschwert.“</em> Ein Jobcenter sah sogar in der Veröffentlichung von Stellengesuchen kein allgemein geeignetes Mittel zur Steigerung der Integration.</p>
<p></p>
<p></p>
<p>In der Stellungnahme der Bundesagentur für Arbeit heißt es: <em>„dass die spezifische Situation, insbesondere die hohe Zahl an Zugängen in kurzer Zeit und der damit verbundene sehr enge zeitliche Rahmen, offenkundig dazu geführt haben, dass Mängel in der Umsetzung der zentralen Anlaufstellen aufgetreten sind.“</em> Grundsätzlich halten sie die zentralen Anlaufstellen jedoch für geeignet, um vor Ort angemessen zu reagieren.</p>
<p></p>
<p></p>
<p>Hintergrund:</p>
<p></p>
<p></p>
<p class="has-background has-very-light-gray-background-color">Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entschied von 2015 bis April 2017 über etwa 1,3 Millionen Asylanträge. Während des Asylverfahrens haben Asylbewerber Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Während dieser Zeit liegt die Zuständigkeit für die Beratung, Vermittlung und Förderung bei den Agenturen für Arbeit (SGB III). Mit der Anerkennung ihres Asylgesuches geht die Zuständigkeit für die Beratung, Vermittlung und Förderung auf die Jobcenter über. Damit gilt der Grundsatz des „Forderns und Förderns“ nach dem SGB II (Hartz IV) auch für die Geflüchteten.</p>
<p></p>
<p></p></div>
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			</item>
		<item>
		<title>Fragen und Antworten zum BVerfG-Urteil Sanktionen in Hartz IV</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/fragen-und-antworten-zum-bverfg-urteil-sanktionen-in-hartz-iv/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 30 Dec 2019 11:10:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Eingliederungsvereinbarung]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Sanktionen]]></category>
		<category><![CDATA[SGB II]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Bundesagentur für Arbeit hat eine kurze Zusammenfassung von Fragen und Antworten zu den Sanktionen nach dem SGB II erstellt. ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image"><img decoding="async" loading="lazy" width="643" height="429" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/ErsterSenat_Gruppe.jpg" alt="" class="wp-image-1299" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/ErsterSenat_Gruppe.jpg 643w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/ErsterSenat_Gruppe-300x200.jpg 300w" sizes="(max-width: 643px) 100vw, 643px" /><figcaption>© Bundesverfassungsgericht │ lorenz.fotodesign, Karlsruhe </figcaption></figure>



<p>Die Bundesagentur für Arbeit hat eine kurze Zusammenfassung von <a rel="noreferrer noopener" aria-label="Fragen und Antworten (öffnet in neuem Tab)" href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/12/FAQ_BVerfG-Urteil_Sanktionen-2.pdf" target="_blank">Fragen und Antworten</a> zu den Sanktionen nach dem SGB II erstellt. Weiter heißt es in einer internen Mitteilung für die MitarbeiterInnen:</p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>Im Rahmen des Urteils des BVerfG zu den Minderungsvorschriften sind u.a. die Rechtsfolgebelehrungen von Eingliederungsvereinbarungen, Eingliederungsvereinbarungen als ersetzender Verwaltungsakt sowie Vermittlungsvorschläge anzupassen.</p></blockquote>



<p>Teilweise erhalten Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigte noch immer Eingliederungsvereinbarungen, die bis zu 100 Prozent Sanktionen enthalten. Lt. Bundesagentur für Arbeit stehen &#8222;<strong>je nach technischer Realisierbarkeit (Anm. was immer das heißt), beginnend ab Freitag, den 13.12.2019 den Mitarbeitern für diese Dokumente </strong>(Eingliederungsvereinbarungen) aus den Rechtskreisen SGB II (Hartz IV) und SGB III (Rechtsfolgebelehrung für Vermittlungsvorschläge bei Aufstockern in Verbis (internes PC-System) zur Verfügung&#8220;. Selbiges gilt zu den Angeboten und Zuweisungen in Maßnahmen (z.B. klassisches Bewerbungstraining) bzw. Weiterbildungen oder geförderte Arbeitsverhältnisse. </p>



<p>Bis es im System endgültig zur Verfügung steht, werden hier übergangsweise Word-Vorlagen bereitgestellt. So heißt es u.a.:</p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p><strong>Anpassung der Eingliederungsvereinbarung / Eingliederungsvereinbarung als ersetzender Verwaltungsakt in VerBIS SGB II.</strong><br>o&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Alle Auswahlmöglichkeiten der Rechtsfolgenbelehrung über 30 Prozent Sanktion werden im Listenfeld „Rechtsfolgenbelehrung zur Integration in Arbeit“ entfernt.<br>o&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Künftig werden den Anwenderinnen und Anwendern nur noch zwei Auswahlmöglichkeiten (ohne Rechtsfolgenbelehrung bzw. mit Rechtsfolgenbelehrung nach §31 SGB II) zur Verfügung gestellt.<br>o&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Die neue Rechtsfolgenbelehrung ist im Rahmen der Vermittlungs- und Beratungsgespräche über eine Fortschreibung der Eingliederungsvereinbarung bzw. Fortschreibung der Eingliederungsvereinbarung als ersetzender Verwaltungsakt zu aktualisieren.</p></blockquote>



<p>Kurz gesagt: Die Jobcenter-MitarbeiterInnen können seit dem 13. Dezember über eine Word-Vorlage entsprechende Textbausteine in den Eingliederungsvereinbarungen manuell ändern. Ob es jedoch bei allen angekommen ist, steht weiterhin in den Sternen &#8230;</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Wesentliche Eckwerte zu den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II für das Jahr 2020</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/wesentliche-eckwerte-zu-den-leistungen-zur-sicherung-des-lebensunterhalts-nach-dem-sgb-ii-fuer-das-jahr-2020/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 30 Dec 2019 09:49:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Grundsicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Regelbedarfe]]></category>
		<category><![CDATA[SGB II]]></category>
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					<description><![CDATA[Dieses Dokument informiert in kompakter Form über die für die Leistungssachbearbeitung im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende wesentlichen Beträge. Abgebildet werden die Werte des aktuellen (2020) und des abgelaufenen Kalenderjahres (2019).]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<div class="wp-block-image"><figure class="alignleft is-resized"><img decoding="async" loading="lazy" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/Kugel_HartzIV_Arbeitslosengeld.jpg" alt="" class="wp-image-1204" width="338" height="332" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/Kugel_HartzIV_Arbeitslosengeld.jpg 450w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/Kugel_HartzIV_Arbeitslosengeld-300x295.jpg 300w" sizes="(max-width: 338px) 100vw, 338px" /><figcaption>Kugel mit der Beschriftung: Arbeitslos, SGB II, Hartz IV, ALG II<br></figcaption></figure></div>



<p><strong>Wesentliche <a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/12/Eckwerte_Regelbedarfe2020.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Eckwerte  (öffnet in neuem Tab)">Eckwerte </a>zu den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II für das Jahr 2020.</strong></p>



<p>Dieses Dokument informiert in kompakter Form über die für die Leistungssachbearbeitung im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende wesentlichen Beträge. Abgebildet werden die Werte des aktuellen (2020) und des abgelaufenen Kalenderjahres (2019).</p>



<p>Alle Währungsangaben in den Tabellen beziehen sich auf Euro.</p>



<p><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/12/Eckwerte_Regelbedarfe2020.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Regelbedarfe 2020 (öffnet in neuem Tab)">Regelbedarfe 2020</a></p>



<figure class="wp-block-image"><img alt=""/></figure>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Armutsbericht: Leichter Rückgang, aber kein Grund aufzuatmen</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/armutsbericht-leichter-rueckgang-aber-kein-grund-aufzuatmen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 13 Dec 2019 11:41:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Armut]]></category>
		<category><![CDATA[Armutsbericht]]></category>
		<category><![CDATA[Armutsquote]]></category>
		<category><![CDATA[Paritätischer]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://inge-hannemann.de/?p=2199</guid>

					<description><![CDATA[„Das Erfreuliche zuerst: Die Armut in Deutschland ging von 2017 auf 2018 zurück“, so der Paritätische Gesamtverbandes in seinem Armutsbericht, der am 12. Dezember veröffentlicht wurde. Dem Bericht zufolge lag die Armutsquote 2018 im Bundesdurchschnitt bei 15,5 Prozent. Das waren 0,3 Prozentpunkte weniger als 2017. Die Quote ging erstmals seit 2014 zurück. Trotz guter Konjunkturlage ist die Armutsquote knapp ein Prozentpunkt höher als vor zehn Jahren. ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<div class="wp-block-image"><figure class="aligncenter"><img decoding="async" loading="lazy" width="474" height="316" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2016/10/Armut_II_02.jpg" alt="" class="wp-image-810" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2016/10/Armut_II_02.jpg 474w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2016/10/Armut_II_02-300x200.jpg 300w" sizes="(max-width: 474px) 100vw, 474px" /></figure></div>



<p><em>„Das Erfreuliche zuerst: Die Armut in Deutschland ging von 2017 auf 2018 zurück“,</em>&nbsp;so der Paritätische Gesamtverbandes in seinem&nbsp;<a href="http://www.der-paritaetische.de/Schwerpunkte/Armutsbericht/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Armutsbericht</a>, der am 12. Dezember veröffentlicht wurde. Dem Bericht zufolge lag die Armutsquote 2018 im Bundesdurchschnitt bei 15,5 Prozent. Das waren 0,3 Prozentpunkte weniger als 2017. Die Quote ging erstmals seit 2014 zurück. Trotz guter Konjunkturlage ist die Armutsquote knapp ein Prozentpunkt höher als vor zehn Jahren. Der Paritätische stützt sich dabei auf den Mikrozensus des Statischen Bundesamtes. Es gelten demnach diejenigen als einkommensarm, deren Einkommen unter 60 Prozent des mittleren Einkommens liegt. Dabei wird das gesamte Nettoeinkommen des Haushaltes, wie Kindergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag oder sonstiges Einkommen berücksichtigt. Damit liegt die Armutsschwelle 2018 für eine alleinstehende Person bei 1.035 Euro, für einen Haushalt mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 14 Jahren bei 2.174 Euro. Alleinerziehende mit zwei Kindern gelten als armutsgefährdet bei einem Einkommen bis zu 1.656 Euro und mit einem Kind bis zu 1.346 Euro.</p>



<div class="wp-block-image"><figure class="aligncenter"><a href="https://altonabloggt.files.wordpress.com/2019/12/bildschirmfoto-2019-12-13-um-12.23.58.png"><img decoding="async" src="https://altonabloggt.files.wordpress.com/2019/12/bildschirmfoto-2019-12-13-um-12.23.58.png" alt="" class="wp-image-2161"/></a></figure></div>



<p>Die Studie spricht direkt von Armut und kritisiert,</p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p><em>„die häufig synonym verwandte Bezeichnung der „Armutsgefährdung“, da dieser Begriff angesichts der Einkommen, um die es konkret geht und der sich dahinter real verbergenden massiven Armutsprobleme her als Euphemismus angesehen werden muss.“</em></p></blockquote>



<p>Den Rückgang der Armutsquote sieht der Paritätische in der positiven Entwicklung der drei bevölkerungsreichen Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Bayern. Allerdings nahm die Armut in Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Thüringen zu. Die Studie stellt fest, dass auch im Jahr 2018 weiterhin eine tiefe Spaltung besteht. So reicht die Spanne der Armutsquote von 11,7 Prozent in Bayern bis zu 22,7 Prozent in Bremen. In Niedersachsen liegt die Quote bei 15,9 Prozent, die damit um 0,4 Prozent höher als die bundesweite Quote ist. Zu 2017 sank diese jedoch von 16,7 Prozent um 0,8 Prozent. Der Bericht teilt die Armutsquote in vier Regionen ein. Demnach ist der Osten mit einer Quote von 17,5 Prozent, wie zuvor, ärmer als der Westen. Trotzdem gehört das Ruhrgebiet mit 21,2 Prozent zu den ärmsten Regionen bundesweit. Der Süden, mit Bayern und Baden-Württemberg, steht wie die Jahre zuvor deutlich besser da als der Rest der Republik. Die übrigen Regionen sind die des Westdeutschlands.</p>



<p>Die Arbeitslosenquote ging in allen 16 Bundesländern zurück:</p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p><em>„Gleichwohl bleiben Menschen mit Migrationshintergrund, genauso wie Arbeitslose, Alleinerziehende, Kinderreiche oder Menschen mit nur unzureichenden Bildungsabschlüssen die Hauptrisikogruppe der Armut mit Quoten zwischen 30 und 57 Prozent“,</em></p></blockquote>



<p>heißt es im Bericht.</p>



<p>Die Quote der Menschen im Bezug von Arbeitslosengeld II sank in Niedersachsen von 9,4 Prozent (2017) auf 9,1 Prozent in 2018 und wiederholt damit die Werte aus den Jahren 2012 bis 2016. Auch in 2018 ist jedes fünfte Kind (20,4 Prozent) unter 18 Jahren von Armut betroffen. Dies entspricht einer Quote anlog den Jahren 2010 bis 2013. Nur in 2014 gab es eine niedrigere Quote von 19,7 Prozent.</p>



<p>Angesicht der weiterhin bestehenden hohen Armut fordert der&nbsp;<strong>Paritätische</strong>&nbsp;in einem Sofortprogramm:</p>



<ul><li>sofortige Erhöhung der Regelsätze von derzeit 424 auf 582 Euro und Einsetzung einer unabhängigen Kommission zur Neubestimmung des Existenzminimums – insbesondere für Kinder;</li><li>Einführung von Freibeträgen auf Alterseinkünfte in der Altersgrundsicherung und Einführung einer Mindestrente für langjährig Versicherte;</li><li>Einführung einer bedarfsdeckenden und einkommensorientierten Kindergrundsicherung und Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Teilhabe im Kinder- und Jugendhilfegesetz;</li><li>Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes auf 13 Euro;</li><li>sanktionsfreier Umbau der Hartz IV-Leistungen zu einem echten Unterstützungssystem inklusive eines sozialen Arbeitsmarktes und sozialpädagogischer Hilfen;</li><li>Umbau der Pflegeversicherung durch Abschaffung oder deutliche Reduzierung der Eigenanteile der Pflegebedürftigen;</li><li>kostenfreie bedarfsdeckende gesundheitliche Versorgung auch für Menschen mit niedrigem Einkommen.</li></ul>



<p>In dem Artikel&nbsp;<a href="http://inge-hannemann.de/menschenwuerde-ist-menschenrecht-bericht-zur-armutsentwicklung-in-deutschland-2017/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">„Menschenwürde ist Menschenrecht. Bericht zur Armutsentwicklung in Deutschland 2017“</a>&nbsp;habe ich bereits schon mal ein Statement zur Armut abgeben.</p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p><strong>„</strong>Eine sanktionsfreie Mindestsicherung und eine Mindestrente in Höhe von 1.050 Euro (plus regionale Anpassungen über Wohngeld) sind ein Anfang. Die Agenda 2010, mit all ihren negativen Folgen, muss komplett zurückgenommen und ein neues Arbeitslosensystem hergestellt werden. Armut, Erwerbslosigkeit, Hartz IV, Obdachlosigkeit oder Flaschensammler sind keine Themen, mit denen man sich beliebt macht. Zeigen sie doch auf, dass etwas in der Gesellschaft nicht stimmt. Viel einfacher ist es eben Schuldzuweisungen entsprechend auf die marginalen Gruppen zu verfrachten und sich damit der Verantwortung zu entziehen. Warnrufe durch linke Politik, Sozialverbänden, Vereinen und Betroffenen gibt es mehr als genug. Gehört werden sie. Das tatsächliche Wahrnehmen steht auf einem anderen Blatt. Und hier tut die Politik gut daran, diese Warnrufe, die bestehenden Analysen zu hören, zu lesen und eine Anti-Armutsstrategie und Konzepte zu entwickeln. Und wer über Armut spricht, muss auch über Reichtum sprechen.“</p></blockquote>



<p>Das bleibt auch in 2019 leider aktuell.</p><img decoding="async" loading="lazy" src="http://vg03.met.vgwort.de/na/fb43c70a0c09400eb491b9829d7fbfa7" alt="" width="1" height="1" />



]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Neue Begriffe für einen neuen Sozialstaat – die SPD und ihre Agenda 2010</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/neue-begriffe-fuer-einen-neuen-sozialstaat-die-spd-und-ihre-agenda-2010/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 08 Dec 2019 19:56:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Hubertus Heil]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialstaat]]></category>
		<category><![CDATA[SPD]]></category>
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					<description><![CDATA[Auf dem ordentlichen Parteitag der SPD vom 6. bis 8. Dezember in Berlin hat die Partei einen Beschluss unter dem Namen: „Arbeit – Solidarität – Menschlichkeit: Ein neuer Sozialstaat für eine neue Zeit“ vorgelegt.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image"><img decoding="async" loading="lazy" width="475" height="316" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/05/SPD.jpg" alt="" class="wp-image-1595" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/05/SPD.jpg 475w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/05/SPD-300x200.jpg 300w" sizes="(max-width: 475px) 100vw, 475px" /><figcaption>Wahlstand der SPD</figcaption></figure>



<p>Auf dem ordentlichen Parteitag der SPD vom 6. bis 8. Dezember in Berlin hat die Partei einen <a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/12/Überarbeitet_SPD_Arbeit_Solidaritaet_Menschlichkeit_Ein_neuer_Sozialstaat_fuer_eine_neue_Zeit.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Beschluss (öffnet in neuem Tab)">Beschluss</a> unter dem Namen:&nbsp;<em>„Arbeit – Solidarität – Menschlichkeit: Ein neuer Sozialstaat für eine neue Zeit“</em>&nbsp;vorgelegt. Ein Parteitag dient der Diskussion von neuen Ideen und den daraus folgenden Beschlüssen. Einstimmig entschied die SPD, dass sie „Hartz IV hinter sich lassen wollen“. Das klingt vollmundig und zeigt zumindest eine gute Absicht. Klebt doch die Agenda 2010 und Hartz IV wie eine lästige Fliege an ihrem Image. 15 Jahre Agenda 2010 zeigen Auswirkungen auf miese Wahlergebnissen und Umfragewerte. Inwiefern die SPD ihr eigenes neues Konzept umsetzen wird, zeigt sich, wenn diese Themen in den Bundestag kommen – sei es von der Opposition oder durch ihre eigenen Anträge und Debatten. Bisher ist nur festzustellen, dass positive Veränderungen für die Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigten ein schwarzes Loch im Bundestag sind. Hätte das Bundesverfassungsgericht nicht über die Sanktionen entschieden, wären vermutlich bis heute keine Änderungen eingetreten. In Erinnerung sind Debatten, dass Erwerbslose eine Marschrichtung vorgesetzt brauchen. Und sei es mit Bestrafung von Geldkürzungen bis zu 100 Prozent. Es scheint eine neue Erkenntnis aufgetaucht zu sein:</p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p><em>„Es gebe in der gesellschaftlichen Debatte zwei Pole: Jene, die alle Arbeitslosen unter den Verdacht stellten, zu faul zu sein zum Arbeiten &#8211; und die anderen, &#8222;die jede Form von Mitwirkung schon für einen Anschlag auf die Menschenwürde halten&#8220;. Beides sei falsch“,</em>&nbsp;so Hubertus Heil.</p></blockquote>



<p>Allerdings verwechselt Heil etwas: Bei der Menschenwürde geht es nicht darum, ob jemand mitwirkt oder nicht. Vielmehr ist sie absolut gegeben und stand im Mittelpunkt der Sanktionsdebatten. Es stellte sich die Frage, welche Artikel im Grundgesetz vorgeben, dass Geldkürzungen bis auf Null möglich sind.&nbsp;</p>



<p>Positiv ist zu bewerten, dass die SPD etwas reifer oder erwachsener geworden ist. Nach 15 Jahren Agenda 2010 sind sie nun im besten Teenageralter oder in der Pubertät.&nbsp;</p>



<p>Das neue Konzept habe ich mir mal angesehen und mit den derzeitig gültigen Bestimmungen oder Gesetze verglichen. Ich starte mit der Seite 7 und beende es auf der Seite 12. Gelb hinterlegt sind im Kern oder am Rande neue Vorhaben. Rot hinterlegte Texte sind Bestandteile die es bereits gibt und nur ihren Namen wechseln. Ich habe jeweils positiv, neutral oder negativ bewertet (ist natürlich immer subjektiv).</p>



<p><strong>Seite 7: neutral</strong></p>



<p><em>„Für diejenigen, deren Jobs durch den technologischen Wandel wegfallen, schaffen wir darüber hinaus eine Qualifizierungsgarantie. Kern dieser Qualifizierungsgarantie ist der Anspruch auf Umschulung, sofern der Arbeitsplatz wegzufallen droht, gepaart mit der Absicherung durch eine Lohnersatzleistung.“&nbsp;</em><em></em></p>



<p>Qualifizierung oder ähnliches findet sich in <a href="https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/81.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="§ 81 SGB III (öffnet in neuem Tab)">§ 81 SGB III</a> – hier wird es um den Wegfall von Arbeitsplätzen durch den technologischen Wandel ergänzt.</p>



<p><em>„Deswegen werden wir auch das dritte Umschulungsjahr finanzieren.“</em></p>



<p>Aus Kann soll ein Muss werden. Siehe auch:&nbsp;<a href="https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/ausbildung-weiterbildung-umschulung" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/ausbildung-weiterbildung-umschulung (öffnet in neuem Tab)">https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/ausbildung-weiterbildung-umschulung</a></p>



<p><strong>Seite 8: positiv</strong></p>



<p>„<em>Wir wollen erstens einen Leistungsanspruch für Qualifizierung einführen, das Arbeitslosengeld-Q: Alle, die nach drei Monaten im ALG-I keine neue Arbeit gefunden haben, erhalten einen Anspruch auf eine gezielte Weiterbildungsmaßnahme und auf das damit verbundene Arbeitslosengeld-Q, das in der Höhe dem ALG I entspricht.“</em></p>



<p>Hier gilt auch <a rel="noreferrer noopener" aria-label="§ 81 SGB III  (öffnet in neuem Tab)" href="https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/81.html" target="_blank">§ 81 SGB III </a>Grundsatz mit dem Zusatz: Leistungsanspruch wird von Kann zu Muss.</p>



<p><strong>Seite 9: neutral</strong></p>



<p>Aus Hartz IV wird&nbsp;<em>„Bürgergeld“</em></p>



<p><em>„Das „Recht auf Arbeit“ heißt für uns in diesem Zusammenhang, dass die Bürgerinnen und Bürger ein passgenaues Angebot auf Weiterbildung/Qualifizierung oder auch ein Angebot auf Arbeit erhalten. Dafür werden wir perspektivisch den sozialen Arbeitsmarkt ausweiten.“</em>  </p>



<p>Das gibt bereits heute die Eingliederungsvereinbarung vor.&nbsp;</p>



<p><em>„Zum Bürgergeld gehört für uns auch ein monatlicher Bonus für Weiterbildung.“&nbsp;</em>Was nicht näher definiert ist.</p>



<p><strong>Positiv&nbsp;&#8211;&gt; Neu</strong></p>



<p><em>„Diejenigen, die arbeiten und Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen, aber trotzdem auf ergänzende Leistungen angewiesen sind, sollen in Zukunft von der Bundesagentur für Arbeit betreut werden. Bislang gilt das nur für diejenigen „Aufstocker“, deren ALG I nicht ausreicht. In Zukunft sollen aber alle beitragszahlenden Erwerbstätigen bei der Bundesagentur für Arbeit betreut werden.“</em></p>



<p><strong>Positiv&nbsp;&#8211;&gt;Neu:</strong></p>



<p><em>„Beim Übergang von ALG-I in das Bürgergeld muss die Lebensleistung besser anerkannt und geschützt werden. Der vorübergehende Bezug des Bürgergeldes darf sich nicht sofort auf den Wohnort auswirken oder Menschen zwingen, das Gesparte aufzubrauchen.“&nbsp;</em><em></em></p>



<p><em>„Wir wollen Menschen diese Sorgen nehmen und sie dabei unterstützen, sich auf die Arbeitsplatzsuche konzentrieren zu können. Deswegen werden wir bei denjenigen, die aus dem Bezug von ALG I kommen, für zwei Jahre Vermögen und die Wohnungsgröße nicht überprüfen. Wir wollen auch den Schutz von selbst genutztem Wohneigentum ausweiten und eine entsprechende Regelung für Mieter schaffen. Niemand, der auf den Bezug des Bürgergelds angewiesen ist, soll in dieser Zeit seine Wohnung verlassen müssen.“&nbsp;</em><em></em></p>



<p><em>„Gleichzeitig werden wir durch die Reform des Wohngeldes dafür sorgen, dass niemand nur aufgrund hoher Wohnkosten auf Bürgergeld angewiesen sein muss.“&nbsp;</em><em></em></p>



<p><strong>Neutral:</strong></p>



<p><em>„Das Bürgergeld wird Regelungen beinhalten, mit denen speziellen Bedarfen und Härten begegnet werden kann, zum Beispiel für den Fall, dass plötzlich die Waschmaschine kaputtgeht und gleichzeitig die alte Winterjacke aufgetragen ist.“&nbsp;</em><em></em></p>



<p>Bisher kann dieses nach <a href="https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/42a.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="§ 42a SGB II  (öffnet in neuem Tab)">§ 42a SGB II </a>in Form eines Darlehens gewährt werden. Es bleibt offen ob es bei dieser Form bleibt oder als Zuschuss gegeben wird. Es bleibt auch offen, ob es eine Kann-Bestimmung, wie bisher oder eine Muss-Bestimmung wird.</p>



<p><strong>Seite 10: neutral&nbsp;</strong>&#8211; entspricht der Eingliederungsvereinbarung <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__15.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="§ 15 SGB II (öffnet in neuem Tab)">§ 15 SGB II</a></p>



<p>Aus Eingliederungsvereinbarung wird&nbsp;<em>„Teilhabevereinbarung“</em></p>



<p><em>„Die Teilhabevereinbarung orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen und Vorstellungen der Arbeitslosen. In ihr werden Maßnahmen und Angebote des Jobcenters festgehalten, die konkret zur Vermittlung in Arbeit führen sollen. Dazu zählen alle Maßnahmen der Qualifizierung, aber auch Coaching-Maßnahmen oder eine aufsuchende Unterstützung in schwierigen Lebenslagen. Sie enthält, wenn notwendig, Maßnahmen, die zunächst die soziale Teilhabe stärken und persönliche Probleme lösen, seien es gesundheitliche, Verschuldungsfragen, Obdachlosigkeit, etc.“</em></p>



<p><strong>Neutral&nbsp;</strong>&#8211; entspricht der Eingliederungsvereinbarung <a rel="noreferrer noopener" aria-label="§ 15 SGB II (öffnet in neuem Tab)" href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__15.html" target="_blank">§ 15 SGB II</a>, Aufklärung, Beratung und Auskunft sind u.a. in den <a href="https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/auskunfts-und-beratungspflicht-sozialleistungstraeger_idesk_PI434_HI523425.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="§§ 13-15 SGB I (öffnet in neuem Tab)">§§ 13-15 SGB I</a> hinterlegt.</p>



<p><em>„Dafür wollen wir die Jobcenter besser ausstatten, individuelle Begleitung und Ausrichtung fördern und die Beschäftigten für die neue, partnerschaftliche Arbeitsweise aus- und weiterbilden. Mit der Teilhabevereinbarung werden Arbeitssuchende über ihre Pflichten und ihre Rechte gegenüber dem Jobcenter und die umfassenden Möglichkeiten der Förderung und Begleitung aufgeklärt.“</em></p>



<p><strong>Positiv:&nbsp;</strong>Ombudsstellen wurden bisher kommunal entschieden. Das Recht auf einen einmaligen Wechsel der Ansprechperson ist eine wichtige neue Regelung.</p>



<p><em>„Wir wollen neutrale Ombudsstellen als Anlaufstelle bei Meinungsverschiedenheiten schaffen und das Recht, einmalig die Ansprechperson zu wechseln, wenn die Zusammenarbeit nicht gelingt.“</em></p>



<p><strong>Seite 11:&nbsp;Neutral&nbsp;</strong><a rel="noreferrer noopener" aria-label="§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Alg II-V (öffnet in neuem Tab)" href="https://www.gesetze-im-internet.de/algiiv_2008/__1.html" target="_blank">§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Alg II-V</a>. Diese bereits bestehende Regelung wurde mit der letzten Rechtsänderung des SGB II in 2016 eingeführt. Dabei liegt die <a href="https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/sauer-sgbii-11a-nicht-zu-beruecksichtigendes-einkommen-211-nicht-zu-beruecksichtigende-einnahmen-nach-der-alg-iiv_idesk_PI13994_HI2656549.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Bagatellgrenze (öffnet in neuem Tab)">Bagatellgrenze</a> bei monatlich 10 Euro oder jährlich 120 Euro.</p>



<p><em>„Durch Anhebung der Bagatellgrenze wollen wir ökonomisch unsinnige Rückforderungen künftig vermeiden, die auf allen Seiten nur Ärger produzieren.“</em></p>



<p><strong>Seite 12: Neutral</strong></p>



<p><em>„Wir wollen Kinder aus dem SGB II-Bezug holen. Das SGB-System ist darauf ausgerichtet Erwerbssuchende zu betreuen und sie in Arbeit zu vermitteln. Beides trifft auf Kinder und ihre Bedürfnisse nicht zu. Sie brauchen kindgerechte, auf Bildung- und Teilhabechancen ausgerichtete Betreuung und Förderung. Dabei werden wir auch das bisherige Modell der Bedarfsgemeinschaften neu bestimmen und somit die Lebensentwürfe von Familien besser berücksichtigen.“</em></p>



<p>Es bleibt unklar, ob die Kindergrundsicherung auf Hartz IV als Einkommen angerechnet wird, wie bisher. Kinder gehören tatsächlich nicht in ein Jobcenter.</p><img decoding="async" loading="lazy" src="http://vg03.met.vgwort.de/na/fa15d591d60b4555981329f03f132488" width="1" height="1" alt="">



<figure class="wp-block-image"><img decoding="async" src="http://vg03.met.vgwort.de/na/fa15d591d60b4555981329f03f132488" alt=""/></figure>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Glück Auf! Genossen!</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/glueck-auf-genossen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 06 Dec 2019 11:14:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
		<category><![CDATA[Parteitag]]></category>
		<category><![CDATA[SPD]]></category>
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					<description><![CDATA[Die rote alte Tante wagt einen Neuanfang. Und was gibt es besseres als Parteitage dafür zu nutzen? Sie sorgen für eine große Aufmerksamkeit und sind gleichzeitig ein Ventil. ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image"><img decoding="async" loading="lazy" width="475" height="316" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/05/SPD.jpg" alt="" class="wp-image-1595" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/05/SPD.jpg 475w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/05/SPD-300x200.jpg 300w" sizes="(max-width: 475px) 100vw, 475px" /><figcaption>Wahlstand der SPD</figcaption></figure>



<p>In monatelangen Castings-Shows haben die SPD-Mitglieder ihre gewünschte neue Parteispitze gewählt. Sie haben die Seeheimer-Kreis-Kandidaten über die Klinge springen lassen und sich für Saskia Esken und Norbert Walter-Borjans entschieden. Beide gelten als eher linksorientiert.&nbsp;</p>



<p>Die rote alte Tante wagt einen Neuanfang. Und was gibt es besseres als Parteitage dafür zu nutzen? Sie sorgen für eine große Aufmerksamkeit und sind gleichzeitig ein Ventil. Der Druck in den vergangenen Monaten war groß: Umfragewerte sanken in den Keller, die Diskussion um den Verbleib in der GroKo ist noch nicht ausgestanden und ihre überschaubaren Koalitionserfolge werden kaum wahrgenommen. Wenn der Druck an einer bestimmten Stelle zu groß wird, muss die Luft an einer anderen heraus. Konträr stehen sich der konservative Flügel, um den Seeheimer Kreis, dem linken Flügel gegenüber. Das knappe Ergebnis um die Wahl einer neue Parteispitze zeigte die Zerrissenheit auf. Es gibt viele Baustellen. Vielleicht zu viele Baustellen, um diese auf dem Parteitag fertigzustellen. Dazu soll als Hilfe ein 15-seitiger <a rel="noreferrer noopener" aria-label="Leitantrag (öffnet in neuem Tab)" href="https://indieneuezeit.spd.de/fileadmin/pv/Dokumente/BPT2019/Antraege/IA1_Aufbruch_in_die_neue_Zeit.pdf" target="_blank">Leitantrag</a> dienen: <em>„Aufbruch in die neue Zeit</em>“. Das klingt futuristisch. Eine große Baustelle ist seit 15 Jahren Hartz IV und die Sanktionen. Man könnte fast vermuten, dass die Verfasser des Leitantrages sich an der Lebenszeit von Hartz IV linear an die Seitenanzahl orientiert haben. So steht auf Seite 14:</p>



<p><em>„Wir wollen den durch die Urteile des Bundesverfassungsgerichts angestoßenen Reformbedarf bei Hartz IV nutzen, um den Sozialstaat in Richtung unseres Sozialstaatskonzepts weiter zu entwickeln. (&#8230;) Sanktionen müssen nicht zuletzt aufgrund des Verfassungsgerichtsurteils deutlich eingeschränkt werden, die Regelungen zu den Bedarfsgemeinschaften müssen reformiert werden.“&nbsp;</em></p>



<p>Wenn es die SPD mit ihrem&nbsp;<em>„Aufbruch in die neue Zeit“</em>&nbsp;ernst meint, müsste dieser Punkt komplett revidiert werden. Davon sind sie aber weit entfernt. Von der Abschaffung der Sanktionen wird ein&nbsp;<strong><em>„deutlich eingeschränkt“</em></strong>&nbsp;– und dieses auch nur, weil inzwischen das Bundesverfassungsgericht ein Urteil gefällt hat. Damit übernahm Karlsruhe die eigentliche politische Aufgabe über die Sanktionen nachzudenken, um dann festzustellen, dass diese in Teilen verfassungswidrig sind. Eine Entscheidung, der bis heute aus dem Weg gegangen wurde. Es ist im Sinne der derzeitigen Parteispitze, dass die Forderung Sanktionen komplett abzuschaffen zumindest im Leitantrag keine Schmerzen bereitet. Dabei sollten sie es eigentlich als Exekutive sein, die dem Sanktionen-Graus ein Ende bereitet. Es wäre eine Chance gewesen zumindest diese Baustelle zu beenden. Diese kann man nutzen oder vermasseln. Gegenwärtig sieht es so aus, dass keine Seite irgendwas riskieren möchte. Das ist, was man einen Widerspruch nennt. Für die SPD scheint es weniger interessant zu sein, die Agenda 2010 als eine Ursache für ihren eigenen Verfall zu erkennen. Und dieser wird fortgeschrieben werden, wenn der politische Mut für einen Aufbruch fehlt. Es bleibt bei der Frage, ob es klug ist, aus taktischen Gründen eine Formulierung zu wählen, die niemanden vergrätzt.&nbsp;Dafür sind die Wählerschaft und insbesondere die Menschen in Hartz IV zu komplex. Gerade ihre Erfahrungen mit den Jobcentern sind prägend. Da gibt es kein bisschen sanktionieren. Mit jeder Sanktion wird das eigentliche Existenzminimum gekürzt. Und mit Recht gibt es hier kein Verzeihen gegenüber einer Partei, die für den Schlamassel ursprünglich mitverantwortlich ist. Da sind die Jusos und die als links geltenden SPDler schon weiter, wenn sie die Abschaffung der Sanktionen über einen Antrag fordern. Der neuen Parteispitze bleibt im Endeffekt nichts anderes übrig, ihre Worte:</p>



<p><em>„Klar ist aber auch: Bürgerinnen und Bürger erwarten Antworten im Hier und Jetzt“,&nbsp;</em>1:1 umzusetzen und ehrlich gemeinte Antworten zu geben. Dafür hatten sie immerhin 15 Jahre Zeit.<img decoding="async" loading="lazy" src="http://vg03.met.vgwort.de/na/7cf68c7541fe42ebabfd8bc43e6cff93" width="1" height="1" alt="">



<figure class="wp-block-image"><img decoding="async" src="http://vg03.met.vgwort.de/na/7cf68c7541fe42ebabfd8bc43e6cff93" alt=""/></figure>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Hartz IV Erhöhung &#8211; Milde Gabe für Sozialleistungsberechtigte</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/hartz-iv-erhoehung-milde-gabe-fuer-sozialleistungsberechtigte/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 06 Dec 2019 08:36:57 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Armut]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Grundsicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Regelsatz]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://inge-hannemann.de/?p=2162</guid>

					<description><![CDATA[Das Bundeskabinett hat die Regelsätze für die Grundsicherung und beim Arbeitslosengeld II (Hartz IV) für das kommende Jahr neu festgelegt. Alleinstehende oder Alleinerziehende mit Hartz IV oder Grundsicherung sollen acht Euro mehr erhalten. ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image"><img decoding="async" loading="lazy" width="474" height="316" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/Greifende-Hände-Geld.jpg" alt="" class="wp-image-1123" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/Greifende-Hände-Geld.jpg 474w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/Greifende-Hände-Geld-300x200.jpg 300w" sizes="(max-width: 474px) 100vw, 474px" /></figure>



<p>Das Bundeskabinett hat die Regelsätze für die Grundsicherung und beim Arbeitslosengeld II (Hartz IV) für das kommende Jahr neu festgelegt. Alleinstehende oder Alleinerziehende mit Hartz IV oder Grundsicherung sollen acht Euro mehr erhalten.&nbsp;</p>



<p>Wer mit einem erwachsenen bedürftigen Partner*in in einem Haushalt lebt, für den steigt der Regelsatz um sieben Euro auf 389 Euro. Bei Kindern von 7 bis 14 Jahren steigt die Leistung um sechs Euro auf 308 Euro und bei jungen Menschen ab 14 bis 18 Jahren ebenfalls um sechs Euro auf 328 Euro. Babys und Kleinkinder bis 6 Jahren erhalten fünf Euro mehr.&nbsp;Die jährliche Erhöhung der Regelsätze folgt einem automatischen Lauf. Dabei orientiert sich die Erhöhung an der Preis- und Lohnentwicklung. Hierbei legte das Bundesarbeitsministerium eine Preissteigerung von 1,3 Prozent und eine Nettolohnsteigerung von 3,22 Prozent zugrunde. Für die Leistungsberechtigten ergibt sich damit eine Steigerung um 1,88 Prozent. Die Berechnungen sind kompliziert und bis heute undurchschaubar.&nbsp;</p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p><em>Auch dieses Jahr zeigt sich der Slogan „Geiz-ist-geil“ bei der Erhöhung von Hartz IV und der Grundsicherung für das kommende Jahr. Das Bundesarbeitsministerium hat auch diesmal die Steigerungsrate der Nettolöhne um ein Vielfaches ignoriert</em>.</p></blockquote>



<table class="wp-block-table"><tbody><tr><td><strong>Berechtigte</strong></td><td><strong>Regelbedarf 2019</strong></td><td><strong>Regelbedarf&nbsp;</strong><strong>2020</strong></td></tr><tr><td>&nbsp;AlleinstehendeAlleinerziehendeVolljährige mit minderjährigen Partner*in&nbsp;</td><td>424 Euro</td><td>432 Euro (+ 8 Euro)</td></tr><tr><td>&nbsp;Volljährige Partner*in&nbsp;</td><td>382 Euro</td><td>389 Euro (+ 7 Euro)</td></tr><tr><td>&nbsp;Volljährige bis 24 JahrePersonen unter 25 Jahren, die ohne Zustimmung des Sozialleistungsträgers umzieht&nbsp;</td><td>339 Euro</td><td>345 Euro (+ 6 Euro)</td></tr><tr><td>&nbsp;Kinder / Jugendliche von 14 bis 17 JahrenMinderjährige Partner*in von 14 bis 17 Jahren&nbsp;</td><td>322 Euro</td><td>328 Euro (+ 6 Euro)</td></tr><tr><td>&nbsp;Kinder von 6 bis 13 Jahren&nbsp;</td><td>302 Euro</td><td>308 Euro (+ 6 Euro)</td></tr><tr><td>&nbsp;Kinder von 0 bis 5 Jahren&nbsp;</td><td>245 Euro</td><td>250 Euro (+ 5 Euro)</td></tr></tbody></table>



<p>(In Klammern die jeweilige Erhöhung 2019 zu 2020)</p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p><em>Menschen, die knapp mit Geld gehalten werden, können sich nicht (mehr) wehren. Eine soziokulturelle Teilhabe ist ausgeschlossen und wie es scheint, auch nicht gewollt. Obwohl es ein Leichtes wäre, die Regelsätze dem notwendigen Bedarf anzupassen, kann nur festgehalten werden: Armut ist politisch gewollt und der politische Wille fehlt gänzlich eine Änderung herbeizuführen.</em></p></blockquote>



<p>Auf dem Weg gebracht werden muss eine sanktionsfreie Mindestsicherung von 1.050 Euro und eine Kindersicherung wie sie das <a href="http://www.kinderarmut-hat-folgen.de" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Bündnis Kindergrundsicherung (öffnet in neuem Tab)">Bündnis Kindergrundsicherung</a> in Höhe von 628 Euro, das auch Bildung und Teilhabe von Kindern umfasst. </p>



<figure class="wp-block-image"><img decoding="async" src="http://vg03.met.vgwort.de/na/c377e16decb64845b3b019b351c3ee04" alt=""/></figure>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Bundesagentur für Arbeit korrigiert nach einem Leak den Entwurf der neuen Sanktionsregelungen</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/bundesagentur-fuer-arbeit-korrigiert-nach-einem-leak-den-entwurf-der-neuen-sanktionsregelungen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 03 Dec 2019 13:14:25 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[BMAS]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Hubertus Heil]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
		<category><![CDATA[Sanktionen]]></category>
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					<description><![CDATA[* Update* 4. Dezember 2019 Stand: 8:45 Uhr &#8211; Harald Thomé schreibt heute auf Twitter: Wir haben jetzt mal die Weisungungsversionen 27. Nov gegen 3. Dez. gegeneinandergestellt, so das jeder sehen kann, was die BA im Detail in den Weisungen geändert hat. Versionsvergleich § 31 SGB II&#160;hier.&#160; Versionsvergleich § 32 SGB II&#160;hier. Das war schon [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image"><img decoding="async" loading="lazy" width="682" height="449" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/04/Bildschirmfoto-2017-03-31-um-20.50.21.png" alt="" class="wp-image-1471" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/04/Bildschirmfoto-2017-03-31-um-20.50.21.png 682w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/04/Bildschirmfoto-2017-03-31-um-20.50.21-300x198.png 300w" sizes="(max-width: 682px) 100vw, 682px" /><figcaption>Bundesagentur für Arbeit</figcaption></figure>



<p>* Update* 4. Dezember 2019 Stand: 8:45 Uhr &#8211; Harald Thomé schreibt heute auf Twitter:</p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>Wir haben jetzt mal die Weisungungsversionen 27. Nov gegen 3. Dez. gegeneinandergestellt, so das jeder sehen kann, was die BA im Detail in den Weisungen geändert hat.</p></blockquote>



<p>Versionsvergleich § 31 SGB II&nbsp;<a href="https://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/Vergleich_FH___31_SGB_II_mit_AEnderungen.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">hier.&nbsp;</a></p>



<p>Versionsvergleich § 32 SGB II&nbsp;<a href="https://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/Vergleich_FH____32_SGB_II_mit_AEnderungen_Kor.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">hier</a>.</p>



<p>Das war schon ein starkes Stück, was sich die Bundesagentur für Arbeit (BA) und das Bundesarbeitsministerium geleistet haben. Obwohl das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Anfang November entschieden hat, dass Hartz-IV-Sanktionen über 30 Prozent „verfassungswidrig“ sind, sollen auch in Zukunft Kürzungen über 30 Prozent möglich sein. Das geht aus einem Entwurf der neuen fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit hervor, die zunächst vom Erwerbslosenverband <a rel="noreferrer noopener" aria-label="Tacheles e.V. (öffnet in neuem Tab)" href="https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2583/" target="_blank">Tacheles e.V. </a>in Wuppertal geleakt wurden. Und die sind brisant. Auf der Webseite des Verbandes schreibt Tacheles:&nbsp;<em>„Bundesagentur für Arbeit plant mit neuen Dienstanweisungen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Sanktionen zu unterlaufen!“</em>&nbsp;Das sitzt.</p>



<p>Bisher konnten die Jobcenter bei drei aufeinanderfolgenden Pflichtverletzungen das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) um 30, dann um 60 und schließlich um 100 Prozent (Vollsanktion, inkl. Miete) kürzen. Diese Kürzungen können bei einer Ablehnung eines Arbeitsangebotes oder einer Trainingsmaßnahme vollzogen werden. Terminversäumnisse, die mit jeweils 10 Prozent sanktioniert werden, waren nicht Bestandteil der Klage. Für die unter 25-Jährigen gelten Sonderregeln. Hier gab es bereits bei der zweiten Pflichtverletzung gar kein Geld mehr vom Jobcenter, sofern diese einen eigenen Haushalt führten. Leben die unter 25-Jährigen noch im Haushalt der Eltern, so wurde zwar die Grundleistung komplett gestrichen, die Miete allerdings auf die Personen (i.d.R. die Eltern) verteilt. Das Gericht stellte unmissverständlich klar, dass die derzeitige Sanktionspraxis zu korrigieren ist. Bis dahin gilt eine durch das Gericht angeordnete Übergangsregelung, wonach Sanktionen von über 30 Prozent nicht mehr zulässig sind. Diese Regeln gelten auch für unter 25-Jährige, obwohl sie nicht Bestandteil der Klage waren. <strong>Hubertus Heil</strong> (SPD) erklärte nach dem Urteil:&nbsp;</p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>„<em>Ab sofort gilt, dass nicht mehr über 30 Prozent sanktioniert werden kann und ab sofort muss auch die Möglichkeit geschaffen werden ganz offensichtlich in Härtefällen eine Änderung zu ermöglichen.“&nbsp;</em>&nbsp;</p></blockquote>



<p></p>



<p>Die BA und das BMAS waren nun in der Bringschuld neue Weisungen für die Jobcenter zu schreiben, in denen die Vorgaben berücksichtigt werden müssen. So weit, so gut. Allerdings scheint es jetzt in der Umsetzung zu hapern. Mit einem Trick versucht die Bundesagentur für Arbeit unter Detlef Scheele (SPD) in Zusammenarbeit mit dem Bundesarbeitsministerium die eindeutigen Vorgaben zu umgehen. So steht im Entwurf:&nbsp;</p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p><em>„Sanktionen von 30 Prozent (wegen Ablehnung Arbeitsangebot) und 10% (wegen Meldeversäumnisses) des Regelbedarfs von 432 Euro (Anm.: gilt ab 2020) ergeben folgende Minderungen: 129,60 Euro + 43,20 Euro = 172,80 Euro.“</em></p></blockquote>



<p>Der Trick ist ganz simpel: Sie addierten die maximale 30-Prozent-Sanktion, wenn zum Beispiel ein Arbeitsangebot abgelehnt wird mit einer 10-Prozent-Sanktion für ein Meldeversäumnis. Damit missachtete die BA die Vorgaben aus Karlsruhe, dass Sanktionen über 30 Prozent nicht mehr durchgeführt werden dürfen. Man muss schon inhuman um die Ecke denken, um dieses Rechenbeispiel, unter der Vorgabe aus Karlsruhe, nachzuvollziehen. Nicht der Mensch im Jobcenter wird dabei bedacht, sondern: Wie können wir die neuen Regelungen so anwenden, dass wir weiterhin über 30 Prozent sanktionieren dürfen? Das Nichtbehandeln der Terminversäumnisse durch das Gericht, ist für die Bundesagentur für Arbeit und dem Ministeriums scheinbar eine Einladung das jetzige Sanktionsregime irgendwie aufrecht zu erhalten. Die Veröffentlichung der Entwürfe führte zu einer großen medialen Berichtserstattung und zu einer großen Empörung in den sozialen Netzwerken. Prompt erfolgte noch am selben Tag eine Klarstellung des BMAS:</p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p><em>„Bevor es in der öffentlichen Diskussion zu weiteren Missverständnissen kommt, wird klar gestellt: Bundeminister @hubertus_heil schließt aus, dass künftig innerhalb eines Monats mehr als 30 Prozent sanktioniert werden darf. Eine dementsprechende Weisung wird nach Abschluss des konsultatorischen Verfahrens am Freitag ergehen.“</em></p></blockquote>



<p>Wäre da nicht die Klarstellung durch die Bundesagentur für Arbeit auf einen Tweet von Ulrich Schneider (Der Paritätische):</p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p><em>„Gut, dass @hubertus_heil schnell reagiert und die @Bundesagentur wieder eingefangen hat. Die Versicherung, in den Übergangsweisungen, gemäß dem BVerfG-Urteil keine Kürzungen über 30% zu erlauben, ist zentral. (&#8230;)“</em></p></blockquote>



<p>Und die BA konterte:</p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p><em>„Von &#8222;zurückpfeifen&#8220; kann hier nicht gesprochen werden, zur Klarstellung: Die BA darf im SGB II Weisungen nicht allein erlassen. Der Entwurf jeder Weisung für Jobcenter wird von BA und BMAS gemeinsam erstellt. Danach wird sie mit den Ländern und kommunalen Spitzen abgestimmt.“</em></p></blockquote>



<p>Entweder weiß die linke Hand nicht was die rechte tut oder es ist ein Paradebeispiel eines Schmierentheaters, die das Denken und Handeln beider Behörden schonungslos offenlegt. Beides ist zu verurteilen.&nbsp;</p>



<p>Mit der heutigen Veröffentlichung der neuen fachlichen Weisungen nach §§ 31,32 hat sich nun folgendes verändert, die ich jeweils nochmals gegenüber stelle:</p>



<p>§31 (Rd.Z. 31.34 alt)</p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p> <em>(4) Bei kumulativer Verletzung von Pflichten nach § 31 und § 32 laufen die Minderungen parallel ab, d.h. die Minderungsbeiträge werden in Überschneidungsmonaten addiert.&nbsp;</em><br> „<em>Sanktionen von 30 Prozent (wegen Ablehnung Arbeitsangebot) und 10% (wegen Meldeversäumnisses) des Regelbedarfs von 432 Euro (Anm.: gilt ab 2020) ergeben folgende Minderungen: 129,60 Euro + 43,20 Euro = 172,80 Euro.“</em> </p></blockquote>



<p><strong>Neu&nbsp;</strong>&#8211; aus diesem Text wurde nun: (Rd.Z: 31.34 – Seite 12 &#8211; 13)&nbsp;</p>



<p><strong>(4) Eine Überlappung von Minderungszeiträumen aufgrund einer Pflichtverletzung nach § 31 SGB II mit Minderungen von Meldeversäumnissen nach § 32 SGB II ist zulässig. Der monatliche Minderungsbetrag darf jedoch nicht 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs überschreiten. Der darüber liegende Minderungsbetrag wirkt sich nicht mehr aus. Dies gilt analog bei der Überlappung zweier oder mehrerer Minderungszeiträume wegen § 31 SGB II.&nbsp;</strong><strong></strong></p>



<p><strong>Beispiel 1:&nbsp;</strong><strong></strong></p>



<p><strong>Sanktionen von 30 Prozent (wegen Ablehnung Arbeitsangebot) für jeweils Januar, Februar und März sowie 10 Prozent (wegen Meldeversäumnisses) des Regelbedarfs von 432,00 EUR ergeben folgende Minderungen:&nbsp;</strong><strong></strong></p>



<p><strong>129,60 EUR + 43,20 EUR = 172,80 EUR&nbsp;</strong><strong></strong></p>



<p><strong>→ Minderungshöhe auf 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs beschränkt: 129,60 EUR&nbsp;</strong><strong></strong></p>



<p><strong>Beispiel 2:&nbsp;</strong></p>



<p><strong>Sanktionen von 30 Prozent (wegen Ablehnung Arbeitsangebot) für Januar, Februar und März sowie 10 Prozent (wegen Meldeversäumnisses) des Regelbedarfs von 432,00 EUR für März, April und Mai ergeben folgende Minderungen:&nbsp;</strong></p>



<table class="wp-block-table"><tbody><tr><td><strong>Monat&nbsp;</strong></td><td><strong>Mitwirkungspflicht&nbsp;</strong></td><td><strong>Meldeversäumnis&nbsp;</strong></td><td><strong>Minderungshöhe&nbsp;</strong></td></tr><tr><td><strong>Januar&nbsp;</strong></td><td>129,60 EUR&nbsp;</td><td></td><td>129,60 EUR&nbsp;</td></tr><tr><td><strong>Februar&nbsp;</strong></td><td>129,60 EUR&nbsp;</td><td></td><td>129,60 EUR&nbsp;</td></tr><tr><td><strong>März&nbsp;</strong></td><td>129,60 EUR&nbsp;</td><td>43,20 EUR&nbsp;</td><td>129,60 EUR&nbsp;</td></tr><tr><td><strong>April&nbsp;</strong></td><td></td><td>43,20 EUR&nbsp;</td><td>43,20 EUR&nbsp;</td></tr><tr><td><strong>Mai&nbsp;</strong></td><td></td><td>43,20 EUR&nbsp;</td><td>43,20 EUR&nbsp;</td></tr></tbody></table>



<p>Somit ist die Addition von mehreren Sanktionen über 30 Prozent vom Tisch, da sie 30 Prozent nicht überschreiben darf&nbsp;à&nbsp;Aus 172,80 Euro wurden 129,60 Euro (30 Prozent).</p>



<p>Änderungen nach § 32 Meldeversäumnisse (RZN. 32.4 – Seite 2)</p>



<p>Alt:</p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>(6) Bei mehreren Sanktionen wegen Meldeversäumnissen laufen die Minderungen parallel ab, d. h. die Sanktionsbeträge werden in Überschneidungsmonaten addiert. Eine Minderung wegen Meldeversäumniss tritt zu einer Minderung nach § 31a hinzu (§ 32 Absatz 2 Satz 1). Die Sanktionsbeträge werden in Überschneidungsmonaten somit ebenfalls addiert.</p></blockquote>



<p><strong>Neu: (Rd.Z. 32.4. – Seite 2</strong>)</p>



<p><strong>(6) Bei mehreren Sanktionen wegen Meldeversäumnissen laufen die Minderungen parallel ab, d. h. die Sanktionsbeträge werden in Überschneidungsmonaten addiert. Eine Addition eines monatlichen Minderungsbetrages wegen mehreren Meldeversäumnissen über 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs ist unzulässig.&nbsp;</strong><strong></strong></p>



<p><strong>Eine Überlappung von Minderungszeiträumen aufgrund&nbsp;einer&nbsp;Pflichtverletzung nach § 31 SGB II mit Minderungen von Meldeversäumnis(sen) nach § 32 SGB II ist zulässig. Der monatliche Minderungsbetrag darf jedoch&nbsp;nicht&nbsp;30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs überschreiten.&nbsp;</strong><strong></strong></p>



<p>Ergänzend „Härtefalleregelung“:</p>



<p>Auch hier haben die Bundesagentur für Arbeit und das Bundesarbeitsministerium nochmals die Kurve gekriegt. Im Entwurf wurde die „außergewöhnliche Härte erst ab einer Minderung&nbsp;<strong>von mehr als 30 Prozent</strong>&nbsp;des maßgebenden Regelbedarfs oder ab der beabsichtigten Kumulation mit der vierten parallel ablaufenden Minderung aufgrund eines Meldeversäumnisses zu prüfen“ in Erwägung gezogen.</p>



<p>Dem gegenüber steht nun: (Rd.Z. (32.4a) – Seite 2)</p>



<p><strong>„</strong><strong>Bei jedem Meldeversäumnis ist zu prüfen, ob eine außergewöhnliche Härte vorliegt, die der Feststellung einer Sanktion entgegensteht, oder die Mitwirkungspflicht nachträglich erfüllt wurde oder die zukünftige Bereitschaft dazu erklärt wurde und deshalb eine Sanktion nicht festzustellen oder zu verkürzen ist. Die grundsätzlichen Ausführungen in den Fachlichen Weisungen zu §§ 31, 31a, 31b SGB II zur Verhältnismäßigkeit (Kapitel 2.6) finden Anwendung.&nbsp;</strong><strong></strong></p>



<p><strong>Die Addition von Minderungen nach § 31a SGB II und § 32 SGB II ist unzulässig, da diese in der Gesamtsumme einen Betrag in Höhe von 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfes überschreiten würde.“&nbsp;</strong><strong></strong></p>



<p>Fazit:</p>



<p>Nach der Veröffentlichung des Entwurfes musste die Bundesagentur für Arbeit und das Bundesarbeitsministerium umschwenken. Das fordert bereits schon das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5.11.2019. Es ist trotzdem erschreckend, wie versucht wurde, dieses Urteil mit Tricks zu umgehen.&nbsp;</p>



<p>Weitere Infos:</p>



<p>Fachlichen Weisungen nach &#8211; §§ 31,32 &#8211; Neu Stand 3. Dezember 2019</p>



<p><a href="https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-ii-31-31b_ba015902.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Verstoß gegen Eingliederungsvereinbarung  (öffnet in neuem Tab)">Verstoß gegen Eingliederungsvereinbarung </a>§ 31</p>



<p><a rel="noreferrer noopener" aria-label="Meldeversäumnis (öffnet in neuem Tab)" href="https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-ii-32_ba015867.pdf" target="_blank">Meldeversäumnis</a> &#8211; § 32</p>



<p>Fachliche Weisungen nach &#8211; §§ 31,32 &#8211; Stand 27. November 2019 via <a href="https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2583/" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Tacheles e.V. (öffnet in neuem Tab)">Tacheles e.V.</a></p>



<p><a rel="noreferrer noopener" aria-label="Verstoß gegen Eingliederungsvereinbarung (öffnet in neuem Tab)" href="https://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/191126_Entwurf_FW___31_an_BA.pdf" target="_blank">Verstoß gegen Eingliederungsvereinbarung</a> § 31</p>



<p><a href="https://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/191126_Entwurf_FW___32_Meldeversaeumnisse_an_BA.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Meldeversäumnis (öffnet in neuem Tab)">Meldeversäumnis</a> &#8211; § 32</p>



<figure class="wp-block-image"><img decoding="async" src="http://vg03.met.vgwort.de/na/82449b950977458c94c76b403a57e115" alt=""/></figure>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Beschäftigung von Menschen mit Behinderung – Inklusionsbarometer Arbeit deckt auf</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/beschaeftigung-von-menschen-mit-behinderung-inklusionsbarometer-arbeit-deckt-auf/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 29 Nov 2019 15:42:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Menschen mit Behinderung]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Aktion Mensch]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitslosenquote]]></category>
		<category><![CDATA[Ausgleichsabgabe]]></category>
		<category><![CDATA[Inklusionsbarometer]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Aktion Mensch und das Handelsblatt Research Institute (HRI) veröffentlichten an diesem Freitag das Inklusionsbarometer „Arbeit“. Es zeigt die Entwicklung von Menschen mit Schwerbehinderung am ersten Arbeitsmarkt in Deutschland im Vergleich einzelner Bundesländer an.  So meldete die dpa-AFX heute: „Auch Schwerbehinderte profitieren von der seit Jahren sinkenden Arbeitslosigkeit in Deutschland.&#160;Doch haben sie immer noch viel [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<div class="wp-block-image"><figure class="alignleft is-resized"><img decoding="async" loading="lazy" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/11/Inklusion.jpg" alt="Eine Computertastur mit einer blauen Taste auf der drei Männchen stehen und darunter steht Inklusion." class="wp-image-2137" width="260" height="190" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/11/Inklusion.jpg 452w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/11/Inklusion-300x220.jpg 300w" sizes="(max-width: 260px) 100vw, 260px" /></figure></div>



<p class="has-drop-cap">Die Aktion Mensch und das Handelsblatt Research Institute (HRI) veröffentlichten an diesem Freitag das <a rel="noreferrer noopener" aria-label="Inklusionsbarometer  (öffnet in neuem Tab)" href="https://www.aktion-mensch.de/inklusion/arbeit/inklusionsbarometer.html" target="_blank">Inklusionsbarometer </a>„Arbeit“. Es zeigt die Entwicklung von Menschen mit Schwerbehinderung am ersten Arbeitsmarkt in Deutschland im Vergleich einzelner Bundesländer an. </p>



<p>So meldete die dpa-AFX heute:</p>



<p><em>„Auch Schwerbehinderte profitieren von der seit Jahren sinkenden Arbeitslosigkeit in Deutschland.&nbsp;</em><em>Doch haben sie immer noch viel größere Probleme, eine Stelle zu finden als Menschen ohne Behinderung.“&nbsp;</em></p>



<p>Klingt erst mal gut. Es ist positiv, dass Menschen mit Behinderung ebenfalls von der sinkenden Arbeitslosigkeit profitieren. Unberücksichtigt lasse ich in diesem Kontext die herausgerechneten Erwerbslosen, die nicht als offiziell arbeitslos gelten, sondern nur als arbeitssuchend und somit nicht in der medialen Arbeitslosenstatistik auftauchen. Aus arbeitslos wird arbeitssuchend, wenn eine Trainingsmaßnahme besucht wird, eine Krankmeldung vorliegt, älter als 58 Jahre ist, sich in der dreijährigen Erziehungszeit befindet oder auch Angehörige pflegt. Die Arbeitslosenquote der Schwerbehinderten sank im vergangenen Jahr von 11,7 Prozent auf 11,2 Prozent. Damit war sie aber noch immer doppelt so hoch wie die Arbeitslosenquote insgesamt. Die niedrigste Arbeitslosenquote gibt es in Baden-Württemberg mit 7,7 Prozent, gefolgt von Bayern mit 8,6 Prozent. Auf den hinteren Plätzen liegen Niedersachsen (11,5 Prozent), Nordrhein-Westfalen (12,7 Prozent) und Ostdeutschland (13,2 Prozent), schreiben die Autoren.</p>



<p>In der Studie werden <em>„die Ergebnisse der Bundesländer Baden- Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen sowie der Region Ostdeutschland (Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) miteinander verglichen. Damit werden über 85 Prozent der deutschen Bevölkerung abgedeckt.“</em> Mit einem positiven Wert von 112,8 (Vorjahr 111,9) steht die Region Ostdeutschland an der Spitze. Dahinter folgen Bayern (110,1), Nordrhein-Westfalen (109,3) und Baden-Württemberg mit 108,7. Das Schlusslicht bildet Niedersachsen mit einem Wert von 104,9.</p>



<p>Bundesweit suchen Menschen mit einer Behinderung länger nach einer Tätigkeit als nicht-behinderte Menschen. Im Schnitt benötigen schwerbehinderte Erwerbslose durchschnittlich 395 Tage, bis sie eine Tätigkeit gefunden haben. Das sind 100 Tage mehr als Nichtbehinderte. Um knapp zehn Prozent ist die Quote (43,4 Prozent) der Langzeiterwerbslosen höher als bei Erwerbslosen ohne Behinderung (34,8 Prozent). Hier zeigen sich regionale Unterschiede: In Ostdeutschland suchten Schwerbehinderte durchschnittlich 351 Tage, Menschen ohne Behinderung 266 Tage. Die Autoren sehen hier einen großen Handlungsbedarf, die Arbeitsuchenden zu unterstützen und mögliche Vorurteile seitens der Arbeitgeber abzubauen.&nbsp;</p>



<p>Jede Kündigung eines schwerbehinderten Menschen muss dem Integrationsamt vorgelegt werden. Die Analyse der Studie zeigt auf, dass die Anträge auf Kündigung in allen sechs Regionen im vergangenen Jahr gesunken sind.&nbsp;</p>



<p>In Niedersachsen leben rund 1,4 Millionen Menschen mit einer Behinderung. Davon sind 840 000 als schwerbehindert eingestuft (Grad der Behinderung ab 50). In 2017 hat das niedersächsische Sozialministerium 147 <a rel="noreferrer noopener" aria-label="Aktionspläne (öffnet in neuem Tab)" href="https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/soziales_inklusion/soziales/inklusion_von_menschen_mit_behinderungen/aktionsplan_inklusion/aktionsplan-inklusion-2019-2020-180692.html" target="_blank">Aktionspläne</a> mit 12 Handlungsfeldern ins Leben gerufen, die zum Ziel haben, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. </p>



<p>Private und öffentliche Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 MitarbeiterInnen sind verpflichtet mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten oder Gleichgestellten (ab Grad der Behinderung von 30) zu besetzen. Erfüllen sie das nicht, ist eine <a href="https://soziales.niedersachsen.de/startseite/menschen_mit_behinderung/schwerbehindertenanzeige/schwerbehindertenausgleichsabgabe-110765.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Ausgleichsabgabe  (öffnet in neuem Tab)">Ausgleichsabgabe </a>fällig. Diese ist, je nach Erfüllung der Beschäftigungspflicht, gestaffelt und beginnt bei 125 Euro, wenn die Quote der Schwerbehinderten unter fünf Prozent liegt. Bei unter drei Prozent sind es 220 Euro und bei unter zwei Prozent werden 320 Euro monatlich fällig. Diese Gelder werden für die Förderung von Schwerbehinderten oder ihnen Gleichgestellte wieder zur Förderung der Teilhabe Schwerbehinderter im Arbeitsleben eingesetzt.</p>



<p>Das Inklusionsbarometer „Arbeit“ deckt jährlich auf, wo es klemmt. Es ist erfreulich, dass die Arbeitslosenquote Schwerbehinderter gesunken ist. Trotzdem übersteigt sie bis heute die allgemeine Arbeitslosenquote um mehr als das Doppelte. Es ist bekannt, dass Menschen mit Behinderung zumeist sehr gut qualifiziert sind. Nur gibt man ihnen kaum eine Chance ihre Kenntnisse und Fähigkeiten unter Beweis zu stellen. Auch gibt es keine Statistik darüber, dass Menschen mit Behinderung öfters krank sind und ist ein häufiges Vorurteil der Arbeitgeber. Viel lieber zahlen, gerade die privaten Arbeitgeber, die Ausgleichsabgabe als einen Arbeitsplatz mit einem Schwerbehinderten zu besetzen. Da die Höhe der Ausgleichsabgabe eher einer Portokasse entspricht, muss der Hebel hier angesetzt werden. Diese muss um ein Vielfaches steigen, damit es weh tut. Der Sozialverband VdK Deutschland fordert 750 Euro pro nicht besetztem Pflichtplatz. </p><img decoding="async" loading="lazy" src="http://vg03.met.vgwort.de/na/f549879fadb74ad1b68fc9a8387ba398" width="1" height="1" alt="">


]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
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		<title>Kommentar: Strategie unter Einbeziehung aller – Alleinstellungsmerkmal DIE LINKE. herausarbeiten</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/kommentar-strategie-unter-einbeziehung-aller-alleinstellungsmerkmal-die-linke-herausarbeiten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 Nov 2019 13:02:25 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[die Linke]]></category>
		<category><![CDATA[Kapitalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Kapitalismuskritik]]></category>
		<category><![CDATA[Kassel]]></category>
		<category><![CDATA[Strategiedebatte]]></category>
		<category><![CDATA[Strategiekonferenz]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://inge-hannemann.de/?p=2129</guid>

					<description><![CDATA[Im kommenden Jahr findet in Kassel die Strategiekonferenz der Partei DIE LINKE. statt. Auf ihrer Seite schreiben sie u.a.:

"Wir möchten euch einladen, mit uns über künftige Herausforderungen und die Strategie unserer Partei zu diskutieren. Bitte bringt Eure Überlegungen zu Papier und schickt Sie uns. Gemeinsam mit euch wollen wir sie auf einer Strategiekonferenz diskutieren."

Gelesen und getan. So habe ich meine Gedanken mal zu Papier gebracht. ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image"><img decoding="async" loading="lazy" width="1024" height="281" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/11/Bildschirmfoto-2019-11-21-um-11.24.16-1024x281.png" alt="Bild: DIE LINKE. Strategiekonferenz. 29. Februar und 1. März Kassel" class="wp-image-2131" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/11/Bildschirmfoto-2019-11-21-um-11.24.16-1024x281.png 1024w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/11/Bildschirmfoto-2019-11-21-um-11.24.16-300x82.png 300w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/11/Bildschirmfoto-2019-11-21-um-11.24.16-768x211.png 768w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/11/Bildschirmfoto-2019-11-21-um-11.24.16-1080x297.png 1080w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/11/Bildschirmfoto-2019-11-21-um-11.24.16.png 1157w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<p>Im kommenden Jahr findet in Kassel die&nbsp;<a href="https://strategiedebatte.die-linke.de/start/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Strategiekonferenz</a>&nbsp;der Partei DIE LINKE. statt. Auf ihrer Seite schreiben sie:</p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p><em>Liebe Genossinnen und Genossen,&nbsp;</em></p><p><em>wir möchten euch einladen, mit uns über künftige Herausforderungen und die Strategie unserer Partei zu diskutieren. Bitte bringt Eure Überlegungen zu Papier und schickt Sie uns. Gemeinsam mit euch wollen wir sie auf einer Strategiekonferenz diskutieren.</em></p></blockquote>



<p>Gelesen und getan. So habe ich meine Gedanken mal zu Papier gebracht. Der Beitrag sollte nicht mehr als 10 Tausend Zeichen inkl. Leerzeichen beinhalten. Und selbstverständlich erfüllt dieser Beitrag nicht die Garantie der Vollständigkeit. Aber, ich denke, aufgrund der bereits eingereichten Beiträge werden „Lücken“ oder andere Gedanken gut ergänzt. Ein Punkt ist natürlich auch das Bedingungslose Grundeinkommen, welches ich in meinem Beitrag nicht erwähnt habe. Das liegt zum einen daran, dass ich primär die Notwendigkeit einer Umstrukturierung der LINKEN. sehe und zum anderen das Herausarbeiten unseres „Stillstand“. Vielleicht findet sich ja noch jemand der das Bedingungslose Grundeinkommen erwähnt. Auf der Webseite der Strategiekonferenz findet ihr auch einen Link für die Beiträge.</p>



<p><strong>Kommentar</strong></p>



<p>Strategie beinhaltet auch eine Dramaturgie. Hier versetze ich mich in die Situation unserer Wählerschaft, Sympathisant*innen oder politische Interessierten – mit der gleichzeitigen Frage: Wer sind unsere Zielgruppen? Oder, wen möchte ich bei bestimmten Aktionen erreichen?</p>



<p><strong>Populistische rechte Strategien</strong></p>



<p>Man (n), Frau kommuniziert nicht mit dem Gegner, sondern mit den Zuschauer*innen. Im Vordergrund steht daher: Können die Zuschaur*innen, die oder der sich thematisch entweder nicht auskennt oder falsch informiert ist, meiner / unserer Argumentation folgen? Überzeugt sie? Neben der Argumentation spielt das Timing eine Rolle und kann entscheidend sein. Starke Gegner*innen treiben das Gegenüber vor sich her, die Themen werden eingängig besetzt, während das Gegenüber zu viel Zeit braucht, um ihre oder sein Position darzulegen. Parallel warten jedoch Wähler*innen, Sympathisant*innen, Interessierte, Parteimitglieder auf eine Position oder zumindest auf eine Reaktion. Populisten machen sich das zu Nutzen, indem sie steile Thesen oder Halbwahrheiten in so konzentrierter Form vermengen, dass noch nicht einmal das Gegenteil mehr wahr bzw. richtig ist. Tagtäglich können wir das in den Medien oder auch in den Sozialen Netzwerken lesen. Es spielt hier keine Rolle mehr, ob die AfD Lügen verbreitet oder populistisch unterwegs ist. Es muss nur häufig genug wiederholt werden, um sich dann in den Gedanken derer Zielgruppen zu zementieren. Ob das nun die offene Hetze gegen Geflüchtete ist oder nationalistische-völkische Aussagen sind. Selbst, wenn das Wissen vorhanden ist und gleichzeitig abgelehnt wird, dass die AfD so agiert, wird das Bewusstsein ausgeschaltet, um den anderen Parteien zu schaden. Im März 2016 errang die AfD bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt 24,3 Prozent. Von den Erwerbslosen bekam sie sogar mehr als 30 Prozent. Gerade das Prekariat wählte die AfD aus Protest gegen den von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen vertretenen Neoliberalismus, obwohl das Programm der AfD besonders arbeiterfeindlich und Erwerbslosenfeindlich ist. Das ist perfide, aber es funktioniert leider. Eigentlich müssten wir darüber schlaflose Nächte haben. Unser Gegner ist die AfD. Da hilft auch keine Beschönigung oder Framing, in dem wir z.B. Protestwähler*innen als diese betiteln, anstatt klar zu sagen: Wer die AfD wählt, wählt Rechtsextreme.&nbsp;</p>



<p><strong>Unsere Kommunikation nach Außen</strong></p>



<p>Als LINKE. ist es unsere Aufgabe zum einen Aufklärung zu betreiben, aber zum anderen das im Nachhinein Reagieren im Vorfeld bereits zu einem Agieren umzuwandeln. Klingt vielleicht unmöglich, sofern wir davon ausgehen, dass wir ja nicht wissen können, was die AfD (ich bleibe hier mal bei der AfD) als nächstes produziert. Unsere Wählerschaft hat den Anspruch, und das zu Recht, dass wir als LINKE. uns nicht der Subtexte bedienen. Unsere Sprache muss direkt, klar und deutlich sein, ohne die Gefahr einer Interpretation und der damit verbundenen Vieldeutigkeit. Nur so können wir Menschen erreichen. Wir können und dürfen nicht davon ausgehen, dass unsere Zuhörer*innen über zusätzliche Informationen verfügen. Wenn wir als LINKE. davon sprechen, dass wir eine Vergesellschaftung von Wohnraum fordern, ist das für Kenner*innen des Metiers richtig. Für Menschen, die sich mit der Wohnraumpolitik (noch) nicht näher befasst haben, stellt es unter Umständen eine Gefahr dar oder schürt die Angst das Haus oder die Wohnung unter Zwang abgeben zu müssen. Eine deutliche Sprache wäre dann hier, dass wir neben unserer Forderung, im gleichem Atemzug erwähne, was wir darunter verstehen: Wer ist davon betroffen? Wie soll das umgesetzt werden?&nbsp;</p>



<p><strong>Klassenfrage neu definieren und wiederbeleben</strong></p>



<p>Als LINKE. können, müssen wir eine Politik umsetzen, die immer die Klassenfrage in den Mittelpunkt stellt. Und, die die Frage stellt: Was ist an meiner Behauptung oder Forderung links? Die Klassenfrage ist hierbei nicht nur die Frage nach dem Einkommen oder Arbeiter. Vielmehr stellt sie den gesellschaftlichen Stand in Frage und berücksichtigt diesen. Es ist unsere dringliche Aufgabe uns noch mehr von den Rechten oder den ökonomischen Eliten dieser Gesellschaft abzugrenzen. Soziale Ungerechtigkeiten sind auch dort vorhanden, wo sie versteckt oder verdeckt sind. Der Versuch von Sahra Wagenknecht die Strategien der Rechten zu kopieren ist zum Glück kläglich gescheitert. „Obergrenzen“ oder das juristisch nicht existierende „Gastrecht“, das die Geflüchteten „verwirken“ könnten, sind Subtexte, die verwirrend und politisch nicht zielführend waren. Wenn ich bei der Geflüchtetenfrage bleibe, kann es nur heißen: Die soziale Frage mit der Geflüchtetenpolitik explizit zu verbinden. Gleiches gilt für die Klimadiskussion und der sozialen Frage. Es ist unser Alleinstellungsmerkmal, dass wir eben als LINKE. Debatten mit der sozialen Frage und damit auch mit der Klassenfrage verbinden. Alle anderen Parteien kratzen diese an und bewilligen gleichzeitig, dass Menschen nur eine bestimmte Leistung erhalten, wenn sie gehorchen oder in der Vergangenheit gehorcht haben. Als Beispiel nenne ich die Grundrente mit ihrer restriktiven unabdingbaren 35 Jahren Tätigkeit. Primär wäre es jetzt als LINKE. wichtig gewesen, dass wir bei diesen 35 Jahren aufschreien und hier diesem Unsinn ein Ende setzen bzw. fordern. Es ist nicht immer besser einen kleinen Teil zu akzeptieren, wenn auch wir damit den Ausschluss vieler Nicht-Berechtigten (z.B. Erwerbsminderungsrentner*innen mit 34 Jahren Tätigkeit) stillschweigend in Kauf nehmen. Vielleicht mag es daran liegen, dass DIE LINKE.&nbsp;&nbsp;in der medialen Berichterstattung, im Vergleich zu den anderen Parteien, wenig durchkommt. Aber, gerade dann, ist es enorm wichtig, dass unsere „Küchenzurufe“, z.B. nach einer Grundrente für alle, laut sind und auf anderen Wegen wiederholt veröffentlicht werden.&nbsp;&nbsp;Und wir uns in diesen Fällen vom zwingenden Parlamentarismus loslösen.</p>



<p><strong>Moralische Kapitalismuskritik vs. Offensive Kapitalismuskritik</strong></p>



<p>Es ist teilweise unverständlich, warum DIE LINKE. die Kapitalismuskritik nach Außen hin, sehr leise vertritt. Das Ziel des Kapitalismus besteht darin, aus vorhandenem Geld noch mehr Geld zu machen. Das zeigt sich deutlich in der Forderung, dass gute Arbeitsplätze geschaffen werden müssen. Diese Forderung ist im Kern nicht unredlich. Solange aber diese Forderung nicht damit untermauert wird, dass Unternehmen gerne dazu neigen aus bezahlter Arbeit möglichst viel unbezahlte Arbeit herauszuquetschen, wirkt sie pseudolinks. Denn nur so können Unternehmen am Markt überleben. Wir können den moralischen Finger zeigen und die Hungerlöhne anprangern. Wir können sogar den Kapitalismus mit menschlichen Anteilen fordern. Das ist aber nur möglich,&nbsp;&nbsp;weil wir unsere antikapitalistische Überzeugung nicht offensiv vertreten. Vielleicht mag es für einige wertvoll sein, in einem Bereich zu arbeiten, der über die Jobcenter gefördert wird, aber niemals über den Mindestlohn kommt und immer befristet ist. Nur hier dürfen wir nicht stehenbleiben Es ist ein linkes begrenztes Denken, was Betroffene zu spüren bekommen und sich damit immer mehr zurückziehen. Es ist mühselig darüber nachdenken zu müssen, ob ich mir mit meinem Mindestlohn einen Urlaub leisten kann oder will. Oder, wann ist das Jahr des Rentenbeginns in Altersarmut? Gleichzeitig findet damit stückweise eine Entpolitisierung statt oder der Frustpegel steigt.&nbsp;&nbsp;Oder beides auf einmal.</p>



<p><strong>Außerparlamentarische Aktivitäten ausbauen und Menschen einbinden</strong></p>



<p>Positiv sind die langsame Erneuerung der Gewerkschaften und der Aufbau einer außerparlamentarischen Linken, was durch den Anstieg der AfD dringend notwendig ist. Es hat sich gezeigt, dass außerparlamentarische Aktivitäten, wie die Umsetzung eines Mietendeckels in Berlin, Gruppen aktivieren, die zuvor in einer eher passiven Rolle zu finden waren.&nbsp;&nbsp;Wenn wir als LINKE. potentielle Wähler*innen gewinnen wollen, müssen wir dort hin, wo die Menschen sind: an ihrem Wohnort, an Treffpunkten, in den Jobcentern usw. Es reicht aber nicht, wenn wir uns dort nur mit einem Infostand und linkem Material sehen lassen. Das ist ganz nett und für die Weitergabe unserer verschriftlichen Ziele wichtig. Aber viel wichtiger ist es doch, dass wir von Armut Betroffene oder demotivierte Menschen zu uns einladen. Einladen, um zuzuhören, zu sprechen und sie dazu motivieren, ihre eigenen Gedanken oder Ideen mitzuteilen. Das können Arbeitsgruppen sein, Mitgliederversammlungen, runde Tische oder Demos. Wir sollten in Teilen auch lernen zu delegieren und abgeben zu können. Wir können nicht wissen, welche Fähigkeiten, Wissen oder Sonstiges die Menschen mitbringen, wenn sie uns zum ersten Mal „besuchen“ oder an Aktivitäten teilnehmen. Aber, gerade diese Menschen wollen sich einbringen, weil sie gerne Aufgaben übernehmen. Es ist ein Potential, welches wir als LINKE. annehmen sollten und müssen. Und dazu gehört: Die Menschen dort abzuholen, wo sie sind. Aber, es heißt eben auch: Infostand in der Fußgängerzone oder vor dem Jobcenter dürfen nur der Auftakt sein – die eigentliche politische Arbeit und auch der damit dringend notwendige laufende Wahlkampf zwischen den Wahlen beginnt mit der Einbindung aller Menschen, die sich offen gegenüber den LINKEN. zeigen. Und nur dort, wo wir als LINKE. regelmäßig Aktionen durchführen und die dort lebenden Menschen einbeziehen, können wir die AfD verdrängen. Und unsere Stärke besteht in diesem Moment darin, dass wir eine soziale Friedenspartei sind – ohne Ausschluss von Gruppen.</p>



<p><strong>Fazit:</strong></p>



<ul><li>Wir sind dort stark, wo wir authentisch sichtbar sind.&nbsp;</li><li>Wo wir regelmäßig vor Ort sind.</li><li>Wo wir uns trauen, unsere Werte offensiv zu verteidigen.</li><li>Wo wir Kontinuität zeigen.</li><li>Wo wir Gleichberechtigung und Gleichheit auch auf unterster Ebene leben.</li><li>Wo wir von einer Personalisierung zurück zu unseren Werten kommen.</li><li>Wo wir aufzeigen, dass wir Alleinstellungsmerkmale haben.</li><li>Wo wir in und mit außerparlamentarischen Netzwerken arbeiten.</li><li>Wo wir Wahlkämpfe zwischen den Wahlen veranstalten.</li><li>Wo wir uns vom Parlamentarismus und deren Zwänge befreien.</li></ul>


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			</item>
		<item>
		<title>Chance vertan. Karlsruhe entscheidet über Hartz-IV-Sanktionen</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/chance-vertan-karlsruhe-entscheidet-ueber-hartz-iv-sanktionen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 09 Nov 2019 09:59:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
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					<description><![CDATA[Karlsruhe hat gesprochen. Nach 15 Jahren Hartz IV beschäftigte sich das Bundesverfassungsgericht erstmalig mit den Sanktionen in den Jobcentern. Seit 15 Jahren heißt es: „Bist du nicht willig, schafft es die Geldkürzung.“ Sanktionen über 30 Prozent verstoßen für das Gericht gegen das Grundgesetz.]]></description>
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<!-- divi:paragraph -->
<p>Kommentar</p>
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<!-- divi:paragraph -->
<p>Karlsruhe hat gesprochen. Nach 15 Jahren Hartz IV beschäftigte sich das Bundesverfassungsgericht erstmalig mit den Sanktionen in den Jobcentern. Seit 15 Jahren heißt es: „Bist du nicht willig, schafft es die Geldkürzung.“ Sanktionen über 30 Prozent verstoßen für das Gericht gegen das Grundgesetz. Sanktionen über einen drei monatigem festgezurrten Zeitraum, will das Gericht auch nicht mehr. Wer sich motiviert zeigt, wer wieder mitspielt, dem wird der Sanktions-Zeitraum verkürzt. Und das Gericht will auch nicht, dass die Miete sanktioniert wird.</p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p>Es erinnert in Teilen an das Strafrecht: Wer sich, in den Augen eines Jobcenters, nicht konform verhält, dem konnten die Gelder bis auf Null gestrichen werden. Den Verlust der Krankenversicherung inklusive. Dabei spielte es oft keine Rolle, dass ein Job aus gesundheitlichen Gründen nicht angenommen werden konnte. Oder der Besuch eines Office Kurses skurril wirkt, weil man selbst IT-Fachfrau oder –mann ist. Dass dabei noch zwischen den unter und über 25-Jährigen unterschieden wird, ist bis heute nicht nachzuvollziehen.</p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p>Hartz IV ist ein Überbleibsel der damaligen rot-grünen Regierung. Ein dunkler Schatten, den die SPD bis heute nicht abschütteln kann. Ehemalige Wählerinnen und Wähler sanktionieren die SPD auf ihre Art und Weise – Wahlergebnisse, die eher einer Randpartei zugewiesen werden können, als einer Volkspartei, die sie einmal waren. Gerade, wenn es um die eigene Existenz geht oder um (Berufs)- Biographien, die durch Hartz IV negiert werden, ist die Wählerschaft nachtragend. Verzeihen fällt schwer. Dazu sind die negativen Erfahrungen oder Erlebnisse als Arbeitsuchende/r zu prägend. Wird auf der einen Seite die Höhe des Hartz-IV-Satzes diskutiert, kritisiert die andere Seite die Funktionsweisen und das Machtgefüge der Jobcenter. Die schwarze Pädagogik, als Erziehungsmaßnahmen, gegen mündige Bürgerinnen und Bürger verzahnt sich tief in das Innere eines Menschen. Es zementiert die Hilflosigkeit gegenüber einer Behördenmacht, der man sich nur schwer entgegenstellen kann. Dass Karlsruhe eine 30-prozentige Sanktion als akzeptabel empfindet, widersprich ihrem eigenen Urteil gegen höhere Sanktionen, wenn sie den Artikel 1 des Grundgesetzes vollumfänglich berücksichtigt und ernstgenommen hätten. Die Menschenwürde ist nun mal absolut. Sie unterscheidet nicht zwischen ein wenig konform oder gar nicht konform. Die Menschenwürde muss nicht rechnen, weil sie mit der Geburt für jeden Gültigkeit hat. Ein bisschen Würde gibt es nicht.</p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p>Trotzdem hat Karlsruhe eine eingeschränkte Klatsche verteilt. Die Agenda 2010, die restriktive Verteidigung eines Strafsystems durch die Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter oder der jeweiligen Regierungsparteien wurde geschwächt. Teilweise Recht bekamen alle, die die Sanktionen als verfassungswidrig deklariert haben. Und trotzdem stellt sich die Frage, mit welcher Logik ein Teil der Sanktionen bestehen bleiben. Die „Brücke der Hilfe“, die von den Erwerbslosen beschritten werden muss, um Sanktionen ganz zu vermeiden, klingt nett. Mehr aber auch nicht. Der Jobcenter-Rohrstock bleibt als Drohkulisse bestehen. Ein Ermessenspielraum, wie ihn Karlsruhe bei Härtefällen vorgibt, kann alles sein. Das zeigt schon die Vergangenheit oder auch die Gegenwart, wenn Jobcenter in ihrem Rahmen entscheiden. Ihre hausinternen Spielregeln, ob eine Erkrankung ein wichtiger Grund ist oder nicht, sind abhängig von der Geschäftsführung eines Jobcenters&nbsp; und deren Mitarbeiter. Wenn eines sicher ist, dann das Wissen, das ein Recht innerhalb der Jobcenter sehr flexibel ist und sein kann.</p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p>Die Chance, den Erwerbslosen ein Existenzminimum, ohne Wenn und Aber zuzugestehen, wurde vertan. Die 30-Prozent Regelung wird voraussichtlich erst mal in Zement gegossen sein. In 15 Jahren landet möglicherweise ein neues Verfahren in Karlsruhe. Dann haben wir 2034. Und damit die zweite Generation, für die das Bestrafungssystem und der Leistungsgedanke noch selbstverständlicher sind, als den heutigen 20+-jährigen. Und wäre Karlsruhe noch mutiger gewesen, hätten sie mit einem Grundsatzurteil über alle Sanktionen und deren Streichung einer Gesellschaftsspaltung entgegentreten können. Diese Stärke hatten sie leider nicht.</p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p><a rel="noreferrer noopener" href="https://www.dielinke-lueneburg.de/fileadmin/lcmskvlueneburg/user/upload/BVerfG_Sanktionen_05112019_-_06.11.19__13.10.mp3" target="_blank">Podcast</a> zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5.11.2019</p>
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<p></p>
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		<title>Bundesverfassungsgericht Karlsruhe urteilt über Hartz-IV-Sanktionen</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/bundesverfassungsgericht-karlsruhe-urteilt-ueber-hartz-iv-sanktionen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 05 Nov 2019 10:48:02 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
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		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
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		<category><![CDATA[Sandra Schlensog]]></category>
		<category><![CDATA[Sanktionen]]></category>
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					<description><![CDATA[Karlsruhe hat entschieden: Eine Kürzung bis zu 30 Prozent sind nicht zu beanstanden. Höhere Sanktionen bis zu 60 Prozent sind für das Gericht nicht zumutbar und deshalb verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen. Gleiches gilt für Vollsanktionen, in denen das gesamt Hartz IV gestrichen wird und den Mietkosten.]]></description>
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<figure class="wp-block-image"><img decoding="async" loading="lazy" width="643" height="429" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/ErsterSenat_Gruppe.jpg" alt="" class="wp-image-1299" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/ErsterSenat_Gruppe.jpg 643w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/ErsterSenat_Gruppe-300x200.jpg 300w" sizes="(max-width: 643px) 100vw, 643px" /><figcaption>© Bundesverfassungsgericht │ lorenz.fotodesign, Karlsruhe </figcaption></figure>



<p><strong>Pressemitteilung</strong></p>



<p>Karlsruhe hat entschieden: Eine Kürzung bis zu 30 Prozent sind nicht zu beanstanden. Höhere Sanktionen bis zu 60 Prozent sind für das Gericht nicht zumutbar und deshalb verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen. Gleiches gilt für Vollsanktionen, in denen das gesamt Hartz IV gestrichen wird und den Mietkosten. Die Termine und deren Versäumnis, sowie Sanktionen gegenüber unter 25-jährigen waren nicht Thema im heutigen Urteil. Der Gesetzgeber hat nun die Pflicht Sanktionen neu zu regeln. Hierfür gibt es eine Übergangsregelung, die nicht näher benannt wurde. </p>



<p>Bereits im Januar dieses Jahres fand beim Bundesverfassungsgericht eine Anhörung mit Vertretern von Sozialverbänden, der Erwerbslosenberatung Tacheles e.V., den deutschen Städte- und Landkreistagen, dem DGB sowie Vertretern der Bundesagentur für Arbeit und Herrn Hubertus Heil aus dem Bundesarbeitsministeriums statt. Nach zehn Monaten hat das Gericht nun ein Urteil über die Frage, ob Sanktionen, als Mittel durch die Jobcenter, für eine dauerhafte Arbeitsmarktintegration geeignet sind. Auch sollte es klären, ob Sanktionen nach dem Sozialgesetzbuch II verfassungsgemäß sind.</p>



<p>Dazu&nbsp;<strong>Inge Hannemann</strong>&nbsp;(Politaktivistin):</p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>Dazu&nbsp;<strong>Inge Hannemann</strong>&nbsp;(Politaktivistin):&nbsp;<em>„Es wurde Zeit, dass ein Urteil aus Karlsruhe zu den Sanktionen gesprochen wurde. Seit Jahren warten Erwerbslose und Erwerbsloseninitiativen auf eine Rechtsprechung zu den Sanktionen in Hartz IV. Dass Karlsruhe die Sanktionen im allgemeinen nun entschärft und die Miete nicht mehr gekürzt werden darf, ist ein Nanoschritt in die richtige Richtung. Trotzdem muss es weiter heißen: für die komplette Abschaffung der Sanktionen muss weiter gestritten und gekämpft werden – damit ein Existenzminimum ein Existenzminimum bleibt.“</em></p></blockquote>



<p><strong><em>Sandra Schlensog</em></strong><em>&nbsp;ergänzt:&nbsp;</em></p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p><em>„Als Aktivistin und Betroffene ist dieses Urteil nur ein Mini Schritt, der am Ende nicht ausreicht. Die schwarze Pädagogik und Drangsalierung der Betroffenen werden weiter aufrecht erhalten.&nbsp;So ist es immer noch den Jobcentern möglich, Menschen das Existenzminimum zu kürzen. Eine Urteil gegen die Menschlichkeit.“&nbsp;</em></p></blockquote>



<p>Hintergrundinformationen:</p>



<p>Vorausgegangen war ein Verfahren, in dem das Jobcenter einem Erwerbslosen den Regelsatz um 60 Prozent gekürzt hatte. Der Kläger hat die ihm angebotenen Tätigkeiten als Lagerhelfer und im Verkauf abgelehnt. Ihm blieben von den rund 400 Euro Hartz IV schlussendlich nur noch 156 Euro zum Leben übrig. Jobcenter können den Arbeitssuchenden das Geld kürzen, wenn ein Termin nicht eingehalten wird, eine Arbeit oder eine Trainingsmaßnahme abgelehnt werden. Im letzten Jahr waren das knapp 1 Million Sanktionen. Davon fallen mehr als drei Viertel auf Termine beim Jobcenter oder einer ärztlichen Begutachtung, die nicht wahrgenommen werden.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>17. Oktober – Internationaler Tag für die Beseitigung der Armut</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/17-oktober-internationaler-tag-fuer-die-beseitigung-der-armut/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Oct 2019 07:33:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Armut]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Grundsicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Niedriglohnsektor]]></category>
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					<description><![CDATA[Im Dezember 1992 wurde der 17. Oktober von den Vereinten Nationen zum „Internationalen Tag für die Beseitigung der Armut“ erklärt. Ein Kommentar von Inge Hannemann.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image"><img decoding="async" loading="lazy" width="474" height="316" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2016/10/Armut_II_02.jpg" alt="" class="wp-image-810" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2016/10/Armut_II_02.jpg 474w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2016/10/Armut_II_02-300x200.jpg 300w" sizes="(max-width: 474px) 100vw, 474px" /></figure>



<p>Im Dezember 1992 wurde der 17. Oktober von den Vereinten Nationen zum „Internationalen Tag für die Beseitigung der Armut“ erklärt. </p>



<p>Kommentar </p>



<p><strong>Armut ist international.</strong></p>



<p>Was hat Afrika mit unserer Armut zu tun? Bis heute leiden die Menschen in Afrika südlich der Sahara noch immer am stärksten unter Armut. Die weltweite Armutsgrenze liegt bei weniger als 1,90 US-Dollar. Vor rund 40 Jahren lebten knapp über 42 Prozent der Weltbevölkerung in extremer Armut. In 2018 schätzte die Weltbank 8,6 Prozent Betroffene.&nbsp;<a href="https://www.presseportal.de/pm/121298/4402610" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Eurostat</a>&nbsp;verzeichnet für Deutschland in 2018 eine Quote von knapp 20 Prozent. Damit liegt Deutschland knapp unter der Europäischen Union mit 21,7 Prozent. Wer weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens zur Verfügung hat, gilt als arm.</p>



<p><strong>Armut hat viele Gesichter.&nbsp;</strong></p>



<p>Sozialleistungen wie Hartz IV oder die Grundsicherung gelten als Einkommensarmut. Dieses gilt gleichermaßen auch für Beschäftigte im Niedriglohnsektor. Das führt zur Einschränkungen ihrer Lebensbedingungen. Entweder können Rechnungen nicht mehr bezahlt werden oder die Wohnung bleibt kalt, weil das Geld für die Heizung fehlt. Kinder werden ausgegrenzt. Das Geld für Geburtsgeschenke bei Einladungen gibt es nicht.&nbsp;</p>



<p><strong>Armut ist oft weiblich.&nbsp;</strong></p>



<p>Frauen sind von Armut stärker betroffen als Männer. Familienzeit verdrängt Frauen aus dem regulären Arbeitsmarkt. Oftmals bleiben dann nach Ende der Erziehungszeit nur noch prekäre Jobs übrig. Bis heute hat sich das Recht auf eine eigenständige Existenzsicherung&nbsp;&nbsp;für Frauen in Deutschland nicht durchgesetzt. Das alte Rollenverhältnis des alleinverdienenden Mannes macht Frauen zu Anhängsel von Männern. Die Angst und oftmals die vorherrschenden Vorurteile der Arbeitgeber*innen bei Frauen mit Kindern, verhindern so den Einstieg in eine gute Arbeit. Dieses verstärkt sich noch mehr bei Alleinerziehenden. Obwohl die Anzahl der erwerbslosen Alleinerziehenden gesunken ist, waren trotzdem 2018 mehr als ein Drittel auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen. Mehr als die Hälfte hatten lediglich nur eine Teilzeitstelle oder einen Mini-Job. Über 90 Prozent der erwerbslosen Alleinerziehenden sind weiblich. Das ergab eine Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Viele Frauen erhalten kein Arbeitslosengeld II (Hartz IV), weil sie in einer Bedarfsgemeinschaft leben, wo ihr Partner zu viel verdient. Und sei es nur einen Euro.&nbsp;</p>



<p><strong>Armut durch Sorgearbeit.</strong></p>



<p>Sorgearbeit bzw. Carearbeit führen in die Altersarmut. Noch immer ist es so, dass die Frauen weitaus mehr Sorgearbeit leisten als (ihre) Männer. Da diese Sorgearbeit zumeist umsonst geleistet wird, fehlen Rentenbeiträge für die spätere Rente. Somit führen die Pflege von Angehörigen oder die Erziehungszeiten unweigerlich in die Armutsfalle.&nbsp;</p>



<p><strong>Armut hat Kindergesichter.&nbsp;</strong></p>



<p>Noch immer ist eine gute Bildung vom Geldbeutel und sozioökonomischen Hintergrund der Eltern abhängig. Arme oder armutsgefährdete Kinder nehmen weniger an Bildungsangeboten teil. Sie besuchen weniger eine höhere Schule oder eine Universität. Freizeitaktivitäten, sozio-kulturelle Teilhabe kosten Geld. Das ist nicht oder kaum ausreichend vorhanden.&nbsp;</p>



<p><strong>Armut ist divers.&nbsp;</strong></p>



<p>Ein Migrationshintergrund, körperliche Einschränkungen, Wohnungslosigkeit, chronische Erkrankungen oder mangelnde Schulbildungen sind Garanten für Diskriminierungen oder schlechteren Chancen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt.</p>



<p>Jede<strong> </strong>siebte Person war 2018 in Lüneburg von Armut bedroht. Der Gang zur Tafel für Rentner*innen, prekär Beschäftigten, Migrant*innen und Sozialleistungsbezieher*innen ist inzwischen zur Selbstverständlichkeit geworden. Lüneburg hat inzwischen eine eigene Kindertafel.</p>



<p>Zu kritisieren ist die mangelnde Bereitschaft unserer Regierung noch deutlicher gegen Armut vorzugehen. Neue wortreiche Gesetzesschöpfungen, wie das „Starke-Familien-Gesetz“ sind ein Framing, was die aktuelle Situation verschleiert. Unverzüglich muss ein sofortiges Maßnahmenpaket gegen die Armut geschnürt werden. Eine existenzsichernde Kindergrundsicherung wäre der erste Schritt. Sozialleistungen müssen von derzeit 426 Euro auf 570 Euro für eine alleinstehende Person angehoben werden. Die jährliche Mindestlohnerhöhung um eine halbe Eiskugel ist eine Farce. Eine Rente oberhalb der Grundsicherung kann derzeit nur mit einem Mindestlohn von mindestens 13 Euro die Stunde vermieden werden. </p>



<p><strong>Hintergrundinformationen&nbsp;</strong></p>



<p>Im Dezember 1992 wurde der 17. Oktober von den Vereinten Nationen zum „Internationalen Tag für die Beseitigung der Armut“ erklärt. Es begann in Paris vor bereits 32 Jahren. Damals trafen sich in Paris mehr als einhunderttausend Menschen, die für Freiheit und die Achtung der Menschenrechte demonstrierten und eine Gedenktafel von Père Joseph aufstellten:</p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p><em>„Wo immer Menschen dazu verurteilt sind, im Elend zu leben, werden die Menschenrechte verletzt. Sich mit vereinten Kräften für ihre Achtung einzusetzen, ist heilige Pflicht.“</em></p></blockquote>



<p>Trocadéro: Es war der Ort, an dem 1948 die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen unterzeichnet wurde.&nbsp;</p>



<p>Im September 2015 tagte die UN-Generalsversammlung in New York und verabschiedete den Weltzukunftsvertrag „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung mit 17 Zielen“. Die Weltgemeinschaft verpflichtet sich darin, drängende Herausforderungen für die Zukunft unseres Planeten gemeinsam anzugehen. Dabei steht an erster Stelle die extreme Armut in allen Formen zu beseitigen.</p>



<p>Das Ziel ist bis heute gleich geblieben: Es soll alle Menschen noch einmal daran erinnern, das die Beseitigung der Armut zu den wichtigsten Zielen der Menschen gehört.</p>



<p></p><img decoding="async" loading="lazy" src="http://vg03.met.vgwort.de/na/804c5ced542f4a2bb4cc0170396dc4ab" width="1" height="1" alt="">


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			</item>
		<item>
		<title>Quo vadis Jobbörse?</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/quo-vadis-jobboerse/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 11 Oct 2019 14:23:05 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[BMAS]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Jobbörse]]></category>
		<category><![CDATA[PAV]]></category>
		<category><![CDATA[Private Arbeitsvermittlung]]></category>
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					<description><![CDATA[Um die Jobbörse ist es ruhiger geworden. Oder doch nicht? Zumindest nach außen. Im Hintergrund tat sich jedoch einiges.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
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<div class="wp-block-image"><figure class="alignleft is-resized"><img decoding="async" loading="lazy" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/20190506_AgenturArbeit_Petition_B-1024x576.jpg" alt="" class="wp-image-1967" width="555" height="311"/><figcaption>Bild: change.org</figcaption></figure></div>
<!-- /divi:image -->

<!-- divi:paragraph {"align":"left"} -->
<p style="text-align:left">Um die Jobbörse ist es ruhiger geworden. Oder doch nicht? Zumindest nach außen. Im Hintergrund tat sich jedoch einiges.</p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p>Vertreter*innen der Bundesagentur für Arbeit aus den Fachbereichen Arbeitsmarkt und IT, des Bundesarbeitsministeriums (BMAS), des Bundesarbeitsgeberverbandes (BAP), der Privaten-Arbeits- und Personalvermittler und des Arbeitskreises Leipziger Personalvermittler e.V. trafen sich am 8. Oktober zu einem Austausch zu den Veränderung der Jobbörse in den Räumen der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Hauptthema: Wie kam es zur aktuellen Veränderung der Jobbörse, wer war der eigentliche Inputgeber und wie soll die Zukunft aussehen?</p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p>Aufgrund des <a rel="noreferrer noopener" aria-label="Datenskandals  (öffnet in neuem Tab)" href="https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/Bundesagentur-fuer-Arbeit-Wie-Datenhaendler-die-Jobboerse-missbrauchen,jobboerse-arbeitsagentur-datenhaendler-100.html" target="_blank">Datenskandals </a>und der illegalen Verkäufe von Bewerberdaten hat die Bundesagentur für Arbeit ihre Jobbörse geändert. Wurden zuvor alle Stellenangebote ungefiltert ausgegeben, können die Privaten Arbeitsvermittlungsunternehmen (PAV) nur noch mit einem Zusatzhäkchen ausgewählt werden. In einem <a rel="noreferrer noopener" aria-label="Testdurchlauf  (öffnet in neuem Tab)" href="http://inge-hannemann.de/die-bundesagentur-fuer-arbeit-macht-ihre-jobboerse-schick/" target="_blank">Testdurchlauf </a>waren so im Schnitt 250 Tausend Stellen nicht mehr, auf dem ersten Blick, sichtbar. Die PAV fühlten sich gegenüber den Zeitarbeitsfirmen benachteiligt – wurden sie weiterhin automatisch angezeigt. Auf ihren Unmut folgten Schreiben an die Presse, Emails an die Bundestagsabgeordnete Jessica Tatti und an mich. Hierzu hatte ich bereits ein <a href="https://www.change.org/p/bundesagentur-für-arbeit-stoppt-den-verkauf-von-bewerberdaten-aus-der-jobbörse-der-bundesagentur-für-arbeit/u/24999978" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Update (öffnet in neuem Tab)">Update</a> gepostet.&nbsp;</p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p>Die Bundesagentur für Arbeit begründete die Veränderung mit eigenen Modernisierungsmaßnahmen. Dabei sei die SWR-Berichtserstattung nur das i-Tüpfelchen gewesen. Über die Folgen und das überwältigende Ausmaß an Reaktionen seien sie selbst überraschend gewesen.&nbsp;</p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p><em>„Aus Sicht der Privaten Arbeitsvermittler*innen führte die Modernisierungsmaßnahme zu massiven Störungen in der partnerschaftlichen Zusammenarbeit“, </em>so die PAV im Gespräch. Dabei führten sie noch aus, dass <em>„die Änderung in der Jobbörse die Integration Arbeitsloser gefährdet, die zügige und nachhaltige Besetzung von freien Arbeitsplätzen in der Wirtschaft beinträchtige und die Existenz vieler PAV, deren Angestellten und Auszubildenden bedroht.“ </em>Eine PAV schrieb mir, dass ihre Vermittlungen um über die Hälfte gesunken sind.&nbsp;</p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p>Eine Forderung der PAV lautet: Die sofortige Wiederherstellung des Status quo. Gleichzeitig kritisierten die Vertreter*innen der PAV die Ungleichbehandlung zwischen Zeitarbeit und ihnen. Keine Kritik ohne Vorschläge: So boten sie eine Unterstützung bei einer weiteren „Modernisierung“ der Jobbörse an.</p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p>Die Bundesagentur für Arbeit versprach, dass über eine <em>&#8222;sofortige Rücknahme der Veränderungen&#8220;</em> in den nächsten Tagen durch den Vorstand entschieden werde. Bereits kommende Woche wird eine neue gemeinsame Arbeitsgruppe gegründet. Diese besteht aus Vertreter*innen der Bundesagentur für Arbeit, des Bundesarbeitsministeriums  und Vertreter*innen der PAV.</p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:html -->
<p><strong>Quo vadis Jobbörse?</strong></p><img decoding="async" loading="lazy" src="http://vg03.met.vgwort.de/na/bdb2e2987e834f0880c03754669c0eb7" width="1" height="1" alt="">
<!-- /divi:html --></div>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Jetzt wirds ernst. Bundesverfassungsgericht Urteilsverkündung in Sachen „Sanktionen im SGB II“ am Dienstag, 5. November 2019, um 10.00 Uhr [Update Okt. 2019]</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/tacheles-zum-vorlagebeschlusses-des-sozialgerichts-gotha/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[h-w-j]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Oct 2019 06:00:20 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://i-ha.de/?p=1259</guid>

					<description><![CDATA[Die Sanktionen nach §§ 31, 32 innerhalb des Hartz-IV-Regimes beschäftigt weiterhin das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Nachdem das Sozialgericht Gotha im ersten Anlauf eine Absage aufgrund eines Formfehlers erhielt, wurde eine zweite nachgebesserte Vorlage nach Karlsruhe versandt. Das Gothaer Sozialgericht stellte dem BVerfG die Frage, ob Sanktionen nach dem SGB II verfassungsgemäß sind.

Für eine Stellungnahme, wurden neben weiteren Verbänden, auch der Erwerbslosenverein Tacheles e.V. angefragt. Diese Stellungnahme (79 Seiten) liegt nun vor und wurde auf der Seite des Vereins, wie jetzt auch hier veröffentlicht.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><div id="attachment_1299" style="width: 432px" class="wp-caption alignright"><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/ErsterSenat_Gruppe.jpg"><img aria-describedby="caption-attachment-1299" decoding="async" loading="lazy" class="wp-image-1299" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/ErsterSenat_Gruppe-300x200.jpg" alt="" width="422" height="281" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/ErsterSenat_Gruppe-300x200.jpg 300w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/ErsterSenat_Gruppe.jpg 643w" sizes="(max-width: 422px) 100vw, 422px" /></a><p id="caption-attachment-1299" class="wp-caption-text">© Bundesverfassungsgericht │ lorenz.fotodesign, Karlsruhe</p></div></p>
<p>Die Sanktionen nach §§ 31, 32 innerhalb des Hartz-IV-Regimes beschäftigt weiterhin das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Nachdem das Sozialgericht Gotha im ersten Anlauf eine Absage aufgrund eines Formfehlers erhielt, wurde eine zweite nachgebesserte Vorlage nach Karlsruhe versandt. Das Gothaer Sozialgericht stellte dem BVerfG die Frage, ob Sanktionen nach dem SGB II verfassungsgemäß sind.</p>
<p>Für eine Stellungnahme, wurden neben weiteren Verbänden, auch der Erwerbslosenverein <a href="http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Tacheles e.V.</a> angefragt. Diese Stellungnahme (79 Seiten) liegt nun vor und wurde auf der Seite des Vereins veröffentlicht. Tacheles e.V. selbst schreibt dazu:</p>
<blockquote>
<div class=""><em>&#8222;<span class="">In 79 Seiten legen wir darin dar, warum wir die Sanktionen im SGB II für einen Verstoß gegen das Völkerrecht, UN-Sozialpakt, Behindertenkonvention und gegen deutsches Verfassungsrecht halten.</span><span class="">&nbsp;</span></em></div>
<div class=""><em>Ebenso beschreiben wir umfassend die Folgen von Sanktionen auf die Lebenswirklichkeit der Sanktionierten, die gesellschaftlichen Folgen, von Energie- bis Wohnungsverlust, bis hin zum Verlust der Krankenversicherung.&nbsp;</em></div>
<div class=""><em>Tacheles hofft mit dieser Stellungnahme die Diskussion um die Unzulässigkeit von Sanktionen deutlich zu beflügeln, anderseits werden&nbsp; Teile unserer Argumentationskette auch für eine Reihe anderer Detailfragen ziemlich spannend werden.“</em></div>
</blockquote>
<p><strong><br />
[Update (Okt. 2019)]:</strong></p>
<p><strong>Urteilsverkündung in Sachen „Sanktionen im SGB II“ am Dienstag, 5. November 2019, um 10.00 Uhr</strong></p>
<p>Pressemitteilung Nr. 61/2019 vom 1. Oktober 2019</p>
<p>Aktenzeichen: 1 BvL 7/16</p>
<p><em>Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 15. Januar 2019 (siehe Pressemitteilung Nr. 85/2018 vom 10. Dezember 2018 und Nr. 4/2019 vom 10. Januar 2019) am</em></p>
<p><em><strong>Dienstag, 5. November 2019, um 10.00 Uhr,</strong></em></p>
<p><em>im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,</em></p>
<p><em>Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe</em></p>
<p><em>sein Urteil verkünden.</em></p>
<p>Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die an der mündlichen Verhandlung bzw. Urteilsverkündung teilnehmen wollen, wenden sich bitte an</p>
<p>Herrn Oberamtsrat Stadtler<br />
Postfach 1771, 76006 Karlsruhe<br />
Telefon: +49 (721) 9101-400<br />
Telefax: +49 (721) 9101-461<br />
E-Mail: besucherdienst@bundesverfassungsgericht.de</p>
<p>Bei der Anmeldung sind Name, Vorname, Geburtsdatum und die Erreichbarkeit (per Telefon, Telefax oder E-Mail) anzugeben.</p>
<p><a href="https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/bvg19-061.html">https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/bvg19-061.html</a></p>
<p><strong>[Update (Nov. 2018)]:</strong><br />
Das BVerfG will nun über die Verfassungskonformität der SGB II – Sanktionen entscheiden. Entsprechende Einladungen zur mündlichen Verhandlung am 15. und u.U. am 16. Januar 2019 wurden den beteiligten Vereinen und Verbänden mitgeteilt (s. <a href="https://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Harald_2018/BVerfG_24.10.2018.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Tacheles</a>). Man beachte die im Konjunktiv gehaltene Ausdrucksweise dieses Schreibens.</p>
<p><strong>[Update (13.03.2017)]:<br />
</strong>Rechtsreferent Roland Rosenow im Interview bei Radio Corax. Roland Rosenow hat in den wesentlichen Teilen die Tacheles Stellungnahme für das BVerfG verfasst:</p>
<p>Quelle: <a href="http://radiocorax.de/zur-frage-der-verfassungswidrigkeit-von-sanktionen/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">RadioCorax</a>&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;&nbsp;<img decoding="async" loading="lazy" class="alignnone size-full wp-image-1330" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/cc_somerights.gif" alt="" width="88" height="31">&nbsp;&nbsp;<a href="http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/de/" target="_BLANK" rel="license noopener noreferrer">Creative-Commons</a></p>
<p><!--[if lt IE 9]><script>document.createElement('audio');</script><![endif]-->
<audio class="wp-audio-shortcode" id="audio-1259-1" preload="none" style="width: 100%;" controls="controls"><source type="audio/mpeg" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/20170309-zurfragede-81776.mp3?_=1" /><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/20170309-zurfragede-81776.mp3">http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/20170309-zurfragede-81776.mp3</a></audio></p>
<p>Mein Fazit: <strong>Die Stellungnahme ist mehr als gelungen</strong><span style="color: #000000;"><strong>.</strong></span> So werden Erwerbslose nicht als „Aussätzige“ behandelt, sondern als Menschen mit ihren Rechten wahrgenommen. Tacheles stellt das frühere Bundessozialhilfegesetz dar und bringt damit neue Argumente. Weiterhin bringen sie die Folgen der Sanktionen auf sachlicher Ebene, ohne pathetisch zu werden, auf den Punkt. In dem sie auf höheres Recht und dem geschichtlichen Kontext der Weimarer Reichsverfassung eingehen, wird hier von den Standardtexten bzw. Stellungnahmen abgewichen. Das ist sehr zu begrüßen und liest sich wie ein Geschichtsbuch &#8211; Lehrstunde inklusive. Es lässt sich noch einiges positives mehr über die Stellungnahme schreiben. Ich finde, die Stellungnahme vertritt die von Sanktionen Betroffenen sachlich und menschlich.</p>
<p style="text-align: left;">Das BVerfG kann nach dem Lesen zu keinen anderen Ergebnis kommen, als dass es feststellt:</p>
<h4 style="text-align: center;"><span style="color: #000000;">&#8222;Sanktionen sind verfassungswidrig und gehören abgeschafft.&#8220;</span></h4>
<p><iframe loading="lazy" src="http://docs.google.com/gview?url=http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/Tacheles_Stellungnahme_an_BVerfG_25.02.2017.pdf&amp;embedded=true" width="100%" height="800" frameborder="0"></iframe></p>
<p>Unter der Nummer 25 hat das BVerfG den Gothaer Vorlagebeschluss für eine Entscheidung angesetzt und ist in der Jahresvorschau für 2017 sichtbar:&nbsp;<a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2017/vorausschau_2017_node.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Bundesverfassungsgericht &#8211; Jahresvorausschau 2017</a></p>
<hr>
<p>Eine Stellungnahme hat auch der <a href="http://www.der-paritaetische.de/startseite/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Paritätische Wohlfahrtsverband</a> eingereicht:</p>
<p><iframe loading="lazy" src="http://docs.google.com/gview?url=http://infothek.paritaet.org/pid/fachinfos.nsf/0/d2f6ef02ba386034c12580d400505575/$FILE/Paritaet-2017-BVerfG_Sanktionen.pdf&amp;embedded=true" width="100%" height="800" frameborder="0"></iframe></p>
<hr>
<p><strong>[UPDATE]</strong></p>
<p>Auch die&nbsp;<a href="https://www.diakonie.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband</a> hat eine Stellungnahme beigetragen:</p>
<p><iframe loading="lazy" src="http://docs.google.com/gview?url=http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/Diakonie_STN_Sanktionen_BVerG_170206-1.pdf&amp;embedded=true" width="100%" height="1200" frameborder="0"></iframe></p>
<hr>
<p><strong>Die genannten Expertisen zum Download:</strong></p>
<p><a class="moz-txt-link-freetext" href="http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/Tacheles_Stellungnahme_an_BVerfG_25.02.2017_lz2.pdf">http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/Tacheles_Stellungnahme_an_BVerfG_25.02.2017_lz2.pdf</a></p>
<p><a class="moz-txt-link-freetext" href="http://infothek.paritaet.org/pid/fachinfos.nsf/0/d2f6ef02ba386034c12580d400505575/$FILE/Paritaet-2017-BVerfG_Sanktionen.pdf">http://infothek.paritaet.org/pid/fachinfos.nsf/0/d2f6ef02ba386034c12580d400505575/$FILE/Paritaet-2017-BVerfG_Sanktionen.pdf</a></p>
<p><a class="moz-txt-link-freetext" href="https://info.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Stellungnahmen_PDF/Diakonie_STN_Sanktionen_BVerG_170206.pdf">https://info.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Stellungnahmen_PDF/Diakonie_STN_Sanktionen_BVerG_170206.pdf</a></p>
]]></content:encoded>
					
		
		<enclosure url="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/20170309-zurfragede-81776.mp3" length="29908328" type="audio/mpeg" />

			</item>
		<item>
		<title>Bundesrechnungshof: Fehlerhafte Behandlung von Menschen mit Behinderung in den Jobcentern</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/bundesrechnungshof-fehlerhafte-behandlung-von-menschen-mit-behinderung-in-den-jobcentern/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 01 Sep 2019 07:07:53 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Ausgleichsabgabe]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesrechnungshof]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Bundesagentur für Arbeit (BA) musste sich erneut einer Prüfung durch den Bundesrechnungshof (BRH) unterziehen. Diesmal prüfte der Bundesrechnungshof die rechtmäßige und wirtschaftliche Verteilung der Lohnzuschüsse durch die Jobcenter bei Menschen mit Behinderung.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image"><img decoding="async" loading="lazy" width="447" height="335" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/1565827_photo_jpg_xs_clipdealer.de_.jpg" alt="" class="wp-image-1177" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/1565827_photo_jpg_xs_clipdealer.de_.jpg 447w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/1565827_photo_jpg_xs_clipdealer.de_-300x225.jpg 300w" sizes="(max-width: 447px) 100vw, 447px" /><figcaption>Fördergelder</figcaption></figure>



<p>Die Bundesagentur für Arbeit (BA) musste sich erneut einer <a rel="noreferrer noopener" aria-label="Prüfung  (öffnet in neuem Tab)" href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/09/BRH_EingliederungszuschüsseMenschenmitBehinderungJC.pdf" target="_blank">Prüfung </a>durch den Bundesrechnungshof (BRH) unterziehen. Diesmal prüfte der Bundesrechnungshof die rechtmäßige und wirtschaftliche Verteilung der Lohnzuschüsse durch die Jobcenter bei Menschen mit Behinderung. Der sog. Eingliederungszuschuss an die ArbeitgeberInnen kann vergeben werden, wenn die Vermittlung von Menschen mit Behinderung aufgrund ihrer Einschränkungen erschwert ist. Gleichzeitig ist der Zuschuss ein Ausgleich für eine erwartete Minderleistung am zukünftigen Arbeitsplatz. Kurz gesagt, wenn eine Behinderung mehr Zeit, Kosten oder niedrigere Arbeitsleistungen im Vergleich zu Nicht-Behinderten aufweist. Die Jobcenter sind bei einer Vermittlung verpflichtet die Kenntnisse, Fähigkeiten und die Leistungsfähigkeit der Erwerbslosen zu erfassen, um überhaupt eine passgenaue Vermittlung durchzuführen. Die Auswertung der Prüfer beruhte auf 284 Fälle aus sechs Jobcentern in einem Zeitraum von sechs Wochen in 2017. Von den sechs Jobcentern waren vier eine gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit und zwei waren jeweils ihrer Kommune unterstellt. Die Prüfer erweiterten ihre Ergebnisse durch Gespräche mit den Fach- und Führungskräften, nach Akteneinsicht und mithilfe des IT-Fachverfahrens im Jobcenter. </p>



<p><strong>Jobcenter beachteten Fördervoraussetzungen nicht</strong></p>



<p>Das Ergebnis: In 37 der 65 Fälle wurde nicht hinreichend geklärt, ob die BewerberInnen für den Job geeignet sind. Da der Bundesrechnungshof den Stellungnahmen der Bundesagentur für Arbeit und dem zuständigen Landesministerium nicht entnehmen konnte, ob sich das in Zukunft verbessert, kündigen sie bereits schon jetzt weitere Prüfungen an. Bei fast jedem dritten Arbeitgeber mangelte es zudem bei den Angaben zu den Anforderungen des Arbeitsplatzes. Das hatte Folgen. In 65 von 284 Fällen (23%) wurde das geförderte Beschäftigungsverhältnis vorzeitig beendet. Die Prüfer kommen deshalb zu dem Schluss, „dass <em>es ist nicht hinnehmbar ist, dass die Jobcenter in der überwiegenden Zahl der geprüften Fälle (57%), bei denen das mit einem Eingliederungszuschuss geförderte Beschäftigungsverhältnis während der Förderdauer beendet wurde, die Eignung der Leistungsberechtigten für die Beschäftigung nicht hinreichend geklärt hatten“. </em> Sie empfehlen: <em>„Bestehen Zweifel an der gesundheitlichen Tauglichkeit des Leistungsberechtigten, sollten die Jobcenter ein ärztliches Gutachten mit einer gezielten Fragestellung zur individuellen Eignung einholen“</em>. Immerhin gehe es auch darum, Fehlinvestitionen von Fördermitteln und Kosten der Arbeitgeber für Neueinstellungen zu vermeiden, fast der Bericht zusammen. Die Bundesagentur für Arbeit antwortet in ihrer <a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/09/BRH_StellungnahmeEingliederungszuschüsseMenschenmitBehinderung_JC.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Stellungnahme, (öffnet in neuem Tab)">Stellungnahme,</a> <em>„dass auch bei einer noch so sorgfältigen Prüfung der Eignung wohl nicht zu vermeiden sei, dass Arbeitsverhältnisse in der Probezeit aus verschiedenen verständlichen Gründen gelöst würden“.</em>Der Bundesrechnungshof bleibt jedoch bei der Meinung dass <em>„eine Prüfung der Eignung zumindest die Gefahr stark verringert, dass ein Arbeitsverhältnis gefördert wird, das während der Förderdauer wegen fehlender Eignung des Arbeitnehmers beendet wird“. </em></p>



<p><strong>Jobcenter gefährdeten die unverzügliche Integration behinderter und schwerbehinderter Menschen,</strong></p>



<p>so das Resümee des Bundesrechnungshofes bei der Prüfung des internen IT-Verfahrens. Behinderungen sind in der Regel sehr individuell und somit auch sehr facettenreich. Dem wird das interne IT-gestützte Programm „Verbis“ gerecht, in dem die Jobcenter-Mitarbeiter „Behinderungsmerkmale“ erfassen können. Besonders betroffene schwerbehinderte Menschen können durch einen Haken beim Feld „behinderungsbedingt besonders förderungsbedürftig“ gekennzeichnet werden, so der BRH. Allerdings wurde dieses kaum umgesetzt und bei mehr als die Hälfte der geprüften Fälle (in 98 von 153) fehlte dieses komplett. Um dieses in Zukunft sicherzustellen, empfehlen die Prüfer die Angaben „Behinderungsart“ und „behinderungsbedingt besonders förderungsbedürftig“ als Pflichtfelder umzugestalten. Nur so könne die Datenqualität der Behinderungsmerkmale verbessert werden. Die Prüfer kommen deshalb zum Ergebnis:&nbsp;<em>„Dies verhindert oder verzögert eine Bewerberauswahl bei den Integrationsbemühungen, insbesondere die Förderanfragen von Arbeitgebern“.</em></p>



<p><strong>Fehlerhafte Entscheidungen bei der Dauer und Höhe der Lohnzuschüsse</strong></p>



<p>„ArbeitgeberInnen mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen, müssen grundsätzlich auf wenigstens 5% der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen beschäftigen“, so die <a href="https://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/Ausgleichsabgabe/77c350i1p/" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Rechtsgrundlage (öffnet in neuem Tab)">Rechtsgrundlage</a>. Dieses und die Prüfung von Arbeitsplätzen über die Quote hinaus sind Bestandteile, um über die Höhe und Dauer der Lohnzuschüsse durch die Jobcenter zu entscheiden. Die Bundesagentur für Arbeit betont selbst immer wieder die Notwendigkeit des wirtschaftlichen Arbeitens und knausert mit dieser Begründung auch mal bei der individuellen Förderung von Arbeitsuchenden. Dass hier der Bundesrechnungshof nun genauer hinschaut ist ihr Job. Dabei stellten sie fest: „dass in 119 der 166 Fälle (72%) keine Prüfung durch die Jobcenter erfolgte. Der BRH hält eine verstärkte Fachaufsicht für dringend erforderlich.</p>



<p><strong>Bevorzugte Förderungen von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsagenturen</strong></p>



<p>Eine Ausgleichsabgabe muss von Unternehmen bezahlt werden, die keine oder zu wenige Menschen mit Behinderungen beschäftigen. Ein Teil dieser Abgaben fließt in einen Ausgleichsfonds, aus dem die Arbeitsagenturen ebenfalls prozentual Gelder erhalten. Die Jobcenter gehen hier gesetzesmäßig leer aus. Der BRH vertritt allerdings die Meinung, dass die Mittel aus der Ausgleichsfonds durch die Integrationsämter allen erwerbslosen schwerbehinderten Menschen zur Verfügung stehen muss – unabhängig, ob sie in den Arbeitsagenturen oder in den Jobcentern gemeldet sind. So fragten sie nach der Anzahl von Förderungen im SGB II (Hartz IV) im Vergleich zum SGB III (Arbeitsagenturen) bei der Bundesagentur für Arbeit nach. Damit nicht genug. Zusätzlich forderten sie eine Auflistung ab 2012 bis 2017 aller erhaltenen Gelder aus dem Ausgleichsfonds für die Arbeitsagenturen. Die Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache. Behinderte oder schwerbehinderte Arbeitsuchende in den Arbeitsagenturen werden mehr als doppelt so häufig gefördert, als Arbeitsuchende in den Jobcentern. Der BRH fordert vom Bundesarbeitsministerium eine Prüfung der bestehenden Regelung. Allerdings bezweifeln sie<em>, „dass das BMAS die Frage einer Umverteilung der Mittel aus der Ausgleichsabgabe mit der notwendigen Sorgfalt geprüft hat. Wir empfehlen, auch die von der Bundesagentur übermittelten Daten zu berücksichtigen. Wir beabsichtigen, diese Empfehlung in unseren Bemerkungen weiterzuverfolgen.“</em></p>



<p>Im&nbsp;<strong>Fazit</strong> der Prüfung heißt es bei der Bundesagentur für Arbeit:</p>



<p>„<em>Im Wesentlichen werden die Befunde des BRH von den Jobcentern und Regionaldirektionen für Einzelfälle gehalten, die auf Flüchtigkeit, hohe Arbeitsbelastung und mangelnde Einarbeitung oder Dokumentation zurückzuführen sind. Systematische Fehler liegen nicht vor. (&#8230;) Die BA geht davon aus, dass sich mit der geplanten Einführung einer systematischen Fachaufsicht in der Gesamtorganisation die Ausübung der Fachaufsicht und die fachliche Qualität verbessern werden.“</em></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Fragen an Hubertus Heil zur Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/fragen-an-hubertus-heil-zur-jobboerse-der-bundesagentur-fuer-arbeit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Aug 2019 14:43:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Hubertus Heil]]></category>
		<category><![CDATA[Jobbörse]]></category>
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					<description><![CDATA[Sehr geehrter Herr Heil*

Wie Ihnen bekannt sein dürfte gab es aufgrund des Datenverkaufs in der Jobbörse auf arbeitsagentur.de eines Einzelnen Verwirrung und Empörung von Seiten der Erwerbslosen, der Datenschutzbeauftragte sowie auf Seiten der Opposition im Bundestag. ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image is-resized"><img decoding="async" loading="lazy" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/03/Pressefoto-Hubertus-Heil-2017-1-e1521824363564-1024x719.jpg" alt="" class="wp-image-1848" width="512" height="360" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/03/Pressefoto-Hubertus-Heil-2017-1-e1521824363564-1024x719.jpg 1024w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/03/Pressefoto-Hubertus-Heil-2017-1-e1521824363564-300x211.jpg 300w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/03/Pressefoto-Hubertus-Heil-2017-1-e1521824363564-768x539.jpg 768w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/03/Pressefoto-Hubertus-Heil-2017-1-e1521824363564-1080x759.jpg 1080w" sizes="(max-width: 512px) 100vw, 512px" /><figcaption>Foto: Susi Knoll</figcaption></figure>



<p>Sehr geehrter Herr Heil*<br><br>Wie Ihnen bekannt sein dürfte gab es aufgrund des Datenverkaufs in der Jobbörse auf arbeitsagentur.de eines Einzelnen Verwirrung und Empörung von Seiten der Erwerbslosen, der Datenschutzbeauftragte sowie auf Seiten der Opposition im Bundestag. Die Bundesagentur für Arbeit hat daraufhin die Jobbörse ein wenig verändert. Positiv bewerte ich die Anzeige, ob ein Stellenangebot durch die Bundesagentur für Arbeit betreut wird oder nicht. Zeitarbeitsunternehmen werden weiterhin in einem Suchlauf automatisch angezeigt, was bei den Privaten Arbeitsvermittlungen (PAV) herausgefallen ist. Diese Jobangebote müssen nun durch die Anwender extra angeklickt werden. Die PAV sind nun ziemlich verärgert, empört und was noch schwerer wiegt: Sie haben Angst um ihre Existenz, was ich gut nachvollziehen kann. Mich erreichen nun täglich diverse Mails von PAV, in denen ihre Ängste und Nöte sowie die Empörung deutlich herausgelesen werden können. Sie sprechen von Diskriminierung, von Sippenhaft einer ganzen Branche und fordern mich als auch DIE LINKE. im Bundestag auf diese Veränderungen wieder rückgängig zu machen. Mit den schreibenden PAV habe ich bereits telefonisch oder schriftlich Kontakt aufgenommen. Parallel dazu bin ich im engen Kontakt mit Frau Jessica Tatti (DIE LINKE. im Bundestag) und wir gemeinsam an einer Lösung arbeiten.<br><br>Vom <a rel="noreferrer noopener" aria-label="Arbeitskreis Leipziger Personalvermittler e.V (öffnet in neuem Tab)" href="http://aklpv.de/arbeitskreis_leipziger_personalvermittler_aktuelles.html" target="_blank">Arbeitskreis Leipziger Personalvermittler e.V</a>. wurde im Netz ein offener Brief vom 16.8.2019 mit der Überschrift: &#8222;<strong>Diskriminierung der Privaten Arbeitsvermittler in den Jobportalen der BA</strong>&#8220; veröffentlicht. Daraufhin hat, in Vertretung für Herrn Scheel, Herr N.N. (aus Datenschutzgründen gelöscht) an Herrn N.N. (aus Datenschutzgründen gelöscht) ein Antwortschreiben formuliert. Dieses Antwortschreiben liegt mir vor. Dort wird erwähnt, dass die Änderungen in der Jobbörse und Jobsuche der BA innerhalb unseres Hauses und mit dem BMAS abgestimmt sind. Weiterhin bezieht er (Anm. Herr N.N. der BA) sich auf die häufigsten Feedbacks von Stellensuchenden zu den Suchmöglichkeiten in der Jobbörse und der Jobsuche im Portal arbeitsagentur.de. Zu diesen Feedbacks gehört der Wunsch nach mehr Transparenz von direkt in Unternehmen zu besetzenden Stellen. Die Bundesagentur für Arbeit weist die Diskriminierung oder Ungleichbehandlung privater Arbeitsvermittlung im Vergleich zu Arbeitgebern von sich. Dabei nimmt das Schreiben Bezug auf den Status Arbeitgeber innerhalb der Jobbörse und negiert die Arbeitgeberfunktion bei den PAV.<br><br>Nun stellt sich die Frage, ob sich jetzt jede PAV zum Arbeitgeber umfirmiert oder die Kröte der nicht mehr wirklichen Sichtbarkeit geschluckt wird. Beides stellt nicht zufrieden. Aus diesem Grund bitte ich Ihrerseits um nochmalige Prüfung der Suchfunktionen in der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit. Inwiefern die PAV inzwischen Bewerbungseinbrüche haben, kann ich nicht beurteilen und verlasse mich auf die Aussagen in den Mails der PAV.<br><br>Eine weitere Möglichkeit wäre natürlich die Parität der Zeitarbeitsfirmen und PAV, so dass entweder beide nicht automatisch angezeigt werden oder erneut sichtbar sind, was den ursprünglichen Zustand beschreibt. Ich frage Sie nun:<br><br>1. Wie viele Stellensuchende wurden durch die Bundesagentur für Arbeit bezüglich der Transparenz befragt oder<br>2. in welcher Art und Weise wurden Wünsche der Stellensuchenden evaluiert? Gab es dazu eine Umfrage oder wurde das Kundenreaktionsmanagement ausgewertet?<br>3. Auf welcher Grundlage bleibt die Zeitarbeit in der Automatik eines Suchlaufes bestehen? Gab es dazu auch eine Feedback-Auswertung von Stellensuchenden?<br>4. Planen Sie einen Austausch mit den PAV? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?<br>5. Welchen Rang haben PAV bei den Eingliederungsleistungen &#8211; hier der AVGS (Anm. Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) &#8211; innerhalb der Jobcenter und Arbeitsagenturen? In welcher Höhe in Euro sind die AGVS bei den Eingliederungsleistungen berücksichtigt?<br>6. Wie möchten Sie bzw. das BMAS und die Bundesagentur für Arbeit in Zukunft mit den PAV kommunizieren, um deren Existenzängste wahrzunehmen und entsprechend zu handeln?<br><br>Ich gehe davon aus, dass auch Sie die PAV ernst nehmen und hoffentlich gemeinsam zu einer Lösung kommen.<br><br>Mit freundlichen Grüßen<br>Inge Hannemann</p>



<ul><li>Die Anmerkungen habe ich im Nachhinein für die Webseite eingestellt. Dieser Brief ging heute an Herrn Heil via Email.</li></ul>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Bundesrechnungshof kritisiert fehlerhafte Eingliederungsvereinbarungen in den Jobcentern</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/bundesrechnungshof-kritisiert-fehlerhafte-eingliederungsvereinbarungen-in-den-jobcentern/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 18 Aug 2019 11:47:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesrechnungshof]]></category>
		<category><![CDATA[Eingliederungsvereinbarung]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
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					<description><![CDATA[Der Bundesrechnungshof hat stichprobenartig in einer erneuten Prüfung die Eingliederungsvereinbarungen zwischen Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigten und den Jobcentern geprüft. Das Ergebnis: Fast jede zweite Vereinbarung war ungültig oder fehlerhaft. ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><div id="attachment_1471" style="width: 692px" class="wp-caption aligncenter"><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/04/Bildschirmfoto-2017-03-31-um-20.50.21.png"><img aria-describedby="caption-attachment-1471" decoding="async" loading="lazy" class="size-full wp-image-1471" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/04/Bildschirmfoto-2017-03-31-um-20.50.21.png" alt="" width="682" height="449" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/04/Bildschirmfoto-2017-03-31-um-20.50.21.png 682w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/04/Bildschirmfoto-2017-03-31-um-20.50.21-300x198.png 300w" sizes="(max-width: 682px) 100vw, 682px" /></a><p id="caption-attachment-1471" class="wp-caption-text">Bild: privat: Bundesagentur für Arbeit</p></div></p>
<p>Der Bundesrechnungshof hat stichprobenartig in einer erneuten <a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/08/BRH_EingliederungsvereinbarungJC.pdf" target="_blank" rel="noopener">Prüfung</a> die Eingliederungsvereinbarungen zwischen Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigten und den Jobcentern geprüft. Den Prüfern wurden Daten von registrierten 4,8 Millionen Personen in den Jobcentern durch die Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestellt. Ausnahmen bildeten Jobcenter, die eigenständig durch die Kommunen betreut werden, so dass knapp 3,4 Millionen Daten verwendet werden konnten. Insgesamt prüften sie 625 Datensätze erwerbsfähiger Leistungsberechtigten in 212 Jobcentern. <strong>Das Ergebnis: Fast jede zweite Vereinbarung war ungültig oder fehlerhaft. </strong></p>
<p>Die Eingliederungsvereinbarung ist ein Vertrag, in dem die Vermittlungsbemühungen von Seiten der Erwerbslosen und Jobcenter in einem Gespräch vor Ort bestimmt werden. Eine auf Verdacht geschriebene und per Post versandte Vereinbarung durch das Jobcenter ist verboten. Der Bundesrechnungshof weist hier eine Quote von über zehn Prozent aus. Das Festhalten von Rechten und Pflichten der Erwerbslosen, aber auch der Jobcenter ist gesetzlich festgezurrt. Demnach muss mit jedem Erwerbslosen unverzüglich eine individuelle und passgenaue Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen werden. Hier müssen persönliche Merkmale, berufliche Fähigkeiten und die Eignung hinterlegt werden. Gleichzeitig werden die Leistungen für eine Vermittlung in Arbeit oder in eine Ausbildung durch die Jobcenter erfasst. Parallel dazu werden die Pflichten der Erwerbslosen festgehalten. Das können die Anzahl der Bewerbungen und deren Form sein. Werden Leistungen von anderen Institutionen, wie z.B. eine Schuldnerberatung, in Anspruch genommen, sind auch diese hinterlegt. Das <a href="https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/15.html" target="_blank" rel="noopener">Sozialgesetzbuch II</a> schreibt vor, dass die Vereinbarungen regelmäßig gemeinsam überprüft werden müssen. Bei Änderungen muss der Vertrag entsprechend neu verfasst werden. Damit konkretisiert die Eingliederungsvereinbarung das Prinzip des „<em>Förderns und Forderns</em>“. Auf eine Eingliederungsvereinbarung kann begründet verzichtet werden,  wenn der Leistungsberechtigte bereits eine Arbeit aufgenommen hat und nicht zu erwarten ist, dass das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) gesenkt oder beendet werden  kann. Eine weitere Gruppe sind Erwerbslose in der dreijährigen Erziehungszeit oder pflegende Angehörige, die die Pflege nicht anderweitig sicherstellen können. Kommt der Vertrag beidseitig nicht zustande, sollen die Rechte und Pflichten einseitig als Verwaltungsakt geregelt werden. In diesem Fall unterschreibt nur das Jobcenter. Im Bericht des Bundesrechnungshofs verweisen die Prüfer erneut auf die Individualisierung und Aktualisierung der Eingliederungsvereinbarung durch die Jobcenter.</p>
<p>Hochgerechnet auf alle 3,4 Millionen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten betraf das über 2 Millionen Eingliederungsvereinbarungen. Die Prüfer kritisierten, dass bisherige Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit ohne Wirkung geblieben sind. In rund 25 Prozent lag kein gültiger Vertrag vor. Bei jedem dritten (35,2%) waren sie inhaltlich fehlerhaft oder waren so unkonkret oder unvollständig, dass nicht erkennbar war, welche Unterstützung durch das Jobcenter geleistet wird: <em>„Dass Jobcenter steht Ihnen beratend zur Seite“</em>, lässt nicht erkennen, welche individuellen Aktivitäten durch das Jobcenter für den Erwerbslosen geleistet wird und läuft am Prinzip des „Förderns“ vorbei, so die Prüfer. In 183 von 443 Fällen fehlten Angaben oder waren unkonkret nach dem Grundsatz des „Forderns“. Als Beispiel schreiben die Prüfer: <em>„Bei Bedarf können Sie sich beim Jobcenter melden“</em>. Ein weiterer Kritikpunkt war die unvollständige Überprüfung der eingehaltenen Pflichten für den Erwerbslosen. Sie machen darauf aufmerksam, dass „die Nachhaltung dieser Pflichten auch wesentlich dafür, einen sanktionsbewehrten Sachverhalt zu erkennen und eine Sanktion durchzusetzen ist.“ Dieses kam in 60 von 443 Fällen vor. Die Art der inhaltlichen Fehler stellt der Bundesrechnungshof in einem Diagramm dar.</p>
<p><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/08/Bildschirmfoto-2019-08-18-um-13.25.35.png"><img decoding="async" loading="lazy" class="aligncenter wp-image-2058 size-full" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/08/Bildschirmfoto-2019-08-18-um-13.25.35.png" alt="" width="677" height="415" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/08/Bildschirmfoto-2019-08-18-um-13.25.35.png 677w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/08/Bildschirmfoto-2019-08-18-um-13.25.35-300x184.png 300w" sizes="(max-width: 677px) 100vw, 677px" /></a></p>
<p>Die Prüfungsergebnisse klingen hart. So kommen <strong>„massive Zweifel auf, ob die Jobcenter das Instrument der Eingliederungsvereinbarung wirksam einsetzen“</strong>. Es entstand der Eindruck, dass die Jobcenter insbesondere Probleme mit dem Ermessen hatten, ob eine Eingliederungsvereinbarung notwendig sei. Der Bundesrechnungshof wirft den Jobcentern vor, dass sie gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen, wenn Vereinbarungen nicht vor Ort und persönlich getroffen werden. Damit haben sie keinen Nutzen für Erwerbslose.</p>
<blockquote><p>„In Anbetracht der seit Jahren bestehenden Umsetzungsdefizite sollte das Bundesministerium das Instrument der Eingliederungsvereinbarung grundsätzlich überdenken“,</p></blockquote>
<p>heißt es in dem Bericht. Die hohen Fehlerquoten sind nach den Prüfern ein bundesweites Problem und lässt ihres Erachtens auf eine mangelnde Akzeptanz (&#8230;) schließen. Die Bundesagentur für Arbeit stellte bereits bei einer Internen Revision Anfang 2014 ebenfalls fehlerhafte Anwendungen der Eingliederungsvereinbarungen in den Jobcentern fest. Bereits damals wurden konkretisierte Weisungen und Hilfestellungen für die Jobcentermitarbeiter in Aussicht gestellt.</p>
<blockquote><p>„Die von der Bundesagentur in vorherigen Prüfungen zugesagten Maßnahmen zur Verbesserung der Abschlussquote und der Qualität von Eingliederungsvereinbarungen, (&#8230;), haben die Mängel bislang nicht verhindert oder verringert“,</p></blockquote>
<p>so die Prüfer weiter. Deswegen raten sie dem Bundesministerium darüber nachzudenken, <em>„ob die Eingliederungsvereinbarung in der derzeitigen Form das geeignete Instrument ist, die Integration von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten“</em> ist.  Sie schlagen vor, dass die gesetzliche Pflicht einer Vereinbarung zu einer „Kann-Regelung“ umgewandelt wird. So wären zeitliche Kapazitäten für eine intensivere Beratung oder eine Erhöhung der Kontaktdichte möglich. In einer <a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/08/BRH_StellungnahmeEingliederungsvereinbarungJC.pdf">Stellungnahme</a> der Bundesagentur für Arbeit heißt es:</p>
<blockquote><p>„Vor dem Hintergrund der vom Bundesrechnungshof wiederholt festgestellten hohen Fehlerquote hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit der BA Gespräche aufgenommen, um zu untersuchen, wie die mit der Eingliederungsvereinbarung verbundenen gesetzgeberischen Ziele in der Verwaltungspraxis besser erreicht und bestehende Defizite und Schwierigkeiten abgebaut werden können.“</p></blockquote>
<p>Der Bundesrechnungshof erwägt die Thematik in einem Bericht an das Parlament weiterzuverfolgen.<img decoding="async" loading="lazy" src="http://vg03.met.vgwort.de/na/d529882a6d294937bd41285656b138d5" alt="" width="1" height="1" /></p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Die Bundesagentur für Arbeit macht ihre Jobbörse schick</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/die-bundesagentur-fuer-arbeit-macht-ihre-jobboerse-schick/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 Aug 2019 07:21:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsagentur]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Jobbörse]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Bundesagentur für Arbeit hat auf unsere Kritik, der Kritik von DIE LINKE. und den Medienberichtserstattungen reagiert. Seit heute hat die Jobbörse ein leicht verändertes Aussehen. ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><div id="attachment_1967" style="width: 696px" class="wp-caption aligncenter"><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/20190506_AgenturArbeit_Petition_B.jpg"><img aria-describedby="caption-attachment-1967" decoding="async" loading="lazy" class=" wp-image-1967" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/20190506_AgenturArbeit_Petition_B-1024x576.jpg" alt="" width="686" height="386" /></a><p id="caption-attachment-1967" class="wp-caption-text">Bild: change.org</p></div></p>
<p>Liebe UnterstützerInnen, liebe LeserInnen</p>
<p>Die Bundesagentur für Arbeit hat auf unsere Kritik, der Kritik von DIE LINKE. im Bundestag und den Medienberichten reagiert. Seit heute hat die Jobbörse ein leicht verändertes Aussehen. Wie bekannt haben ArbeitgeberInnen die Möglichkeit ihre Stellenangebote selbst in der Jobbörse einzugeben. Bisher war nicht ersichtlich, ob die Stellenangebote durch die ArbeitgeberInnen oder durch die Bundesagentur für Arbeit „betreut“ werden. Das ist nun zu erkennen. Um die Änderungen deutlicher darzustellen habe ich eine „Fachkraft Lagerlogistik“ bei der Zeitarbeitsfirma Randstad in Berlin gesucht (eine häufiges Stellenangebot und dadurch einfach zu finden). Im rechten Balken ist jetzt zu sehen, dass das Stellenangebot durch den Arbeitgeber (Randstad) selbst verwaltet wird. Das heißt, dass dieser Job autonom durch Randstad in die Jobbörse eingetragen wurde und ohne die Bundesagentur für Arbeit und deren MitarbeiterInnen verwaltet wird.</p>
<p><div id="attachment_2042" style="width: 643px" class="wp-caption aligncenter"><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/08/Bildschirmfoto-2019-08-15-um-07.20.11.png"><img aria-describedby="caption-attachment-2042" decoding="async" loading="lazy" class="wp-image-2042" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/08/Bildschirmfoto-2019-08-15-um-07.20.11-897x1024.png" alt="" width="633" height="723" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/08/Bildschirmfoto-2019-08-15-um-07.20.11-897x1024.png 897w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/08/Bildschirmfoto-2019-08-15-um-07.20.11-263x300.png 263w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/08/Bildschirmfoto-2019-08-15-um-07.20.11-768x876.png 768w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/08/Bildschirmfoto-2019-08-15-um-07.20.11.png 977w" sizes="(max-width: 633px) 100vw, 633px" /></a><p id="caption-attachment-2042" class="wp-caption-text">Bild: Screenshot „arbeitsagentur.de“ – Jobbörse</p></div></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ich bleibe bei Randstad Berlin und öffne das Stellenangebot „Gabelstaplerfahrer (m/w/d). Bei dieser Tätigkeit hat Randstad die Bundesagentur für Arbeit mit der Betreuung des Stellenangebots beauftragt. Somit wird dieser Job durch eine/n MitarbeiterIn in der Arbeitsagentur oder Jobcenter „betreut“.</p>
<p><div id="attachment_2043" style="width: 722px" class="wp-caption aligncenter"><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/08/Bildschirmfoto-2019-08-15-um-07.29.45.png"><img aria-describedby="caption-attachment-2043" decoding="async" loading="lazy" class=" wp-image-2043" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/08/Bildschirmfoto-2019-08-15-um-07.29.45.png" alt="" width="712" height="573" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/08/Bildschirmfoto-2019-08-15-um-07.29.45.png 957w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/08/Bildschirmfoto-2019-08-15-um-07.29.45-300x241.png 300w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/08/Bildschirmfoto-2019-08-15-um-07.29.45-768x618.png 768w" sizes="(max-width: 712px) 100vw, 712px" /></a><p id="caption-attachment-2043" class="wp-caption-text">Bild: Screenshot &#8222;arbeitsagentur.de&#8220; &#8211; Jobbörse</p></div></p>
<p>Eine weitere Änderung gibt es beim Filter. Davon sind die „Privaten Arbeitsvermittler“ betroffen. Bisher war es so, dass Personaldienstleiter, wie die private Arbeitsvermittlung und die Zeitarbeit, automatisch bei den Suchergebnissen angezeigt wurden. Das hatte ich im <a href="http://inge-hannemann.de/die-fiktive-jobboerse-der-bundesagentur-fuer-arbeit-und-die-sanktionen/" target="_blank" rel="noopener">Artikel</a> „Die fiktive Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit und die Sanktionen“ beschrieben.</p>
<p><div id="attachment_2044" style="width: 299px" class="wp-caption alignleft"><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/08/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-07.10.13.png"><img aria-describedby="caption-attachment-2044" decoding="async" loading="lazy" class="wp-image-2044 size-large" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/08/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-07.10.13-289x1024.png" alt="" width="289" height="1024" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/08/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-07.10.13-289x1024.png 289w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/08/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-07.10.13-85x300.png 85w" sizes="(max-width: 289px) 100vw, 289px" /></a><p id="caption-attachment-2044" class="wp-caption-text">Bild: Bisherige Ansicht &#8222;arbeitsagentur.de&#8220; &#8211; Jobbörse</p></div></p>
<p><div id="attachment_2045" style="width: 252px" class="wp-caption alignleft"><a style="font-weight: bold;" href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/08/Bildschirmfoto-2019-08-15-um-07.53.57.png"><img aria-describedby="caption-attachment-2045" decoding="async" loading="lazy" class="wp-image-2045" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/08/Bildschirmfoto-2019-08-15-um-07.53.57.png" alt="" width="242" height="1042" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/08/Bildschirmfoto-2019-08-15-um-07.53.57.png 231w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/08/Bildschirmfoto-2019-08-15-um-07.53.57-70x300.png 70w" sizes="(max-width: 242px) 100vw, 242px" /></a><p id="caption-attachment-2045" class="wp-caption-text">Bild: Neue Ansicht &#8222;arbeitsagentur.de&#8220; &#8211; Jobbörse</p></div></p>
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<p>Wie auf den Bildern erkennbar, müssen Stellenangebote der privaten Arbeitsvermittlung nun extra ausgewählt werden. Bei der Zeitarbeit bleibt es wie bisher. Diese werden immer bei einer Suche mit angezeigt. Allerdings werden nicht mehr durchschnittlich 1 Million Stellenangebote angezeigt, sondern nur noch rund 750 Tausend. Es tut sich was. Das bewerte ich erstmal positiv. Es sind kleine Schritte. Leider ist weiterhin ein Missbrauch der Jobbörse durch die ArbeitgeberInnen für Jobsuchende nicht erkennbar. Gerade bei den „unbetreuten“ Stellenangeboten können Doppelungen von identischen Jobs über verschiedene Arbeitsagenturen und Jobcenter oder Fake-Stellenangebote durch die ArbeitgeberInnen weiterhin eingestellt werden. „Unbetreut“ bleibt „unbetreut“ und die Bundesagentur für Arbeit ist fein raus. Die Gefahr der Weitergabe oder gar der Verkauf von BewerberInnendaten bleibt bestehen. Allerdings hat die Bundesagentur für Arbeit gegenüber Jessica Tatti MdB (Linksfraktion im Bundestag) bei einem Treffen im Juli eine Änderung der jetzigen <a href="https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/Nutzungsbedingungen_ba042566.pdf" target="_blank" rel="noopener">Nutzungsbedingungen</a> angekündigt. Das ist dato noch nicht geschehen.</p>
<p>Damit bleibt es bei den Forderungen in der <a href="http://chng.it/y8ZbNtWQ" target="_blank" rel="noopener">Petition</a>, um weitere Datendiebstähle und Fake-Stellenanzeigen zu verhindern.<img decoding="async" loading="lazy" src="http://vg03.met.vgwort.de/na/92c2bc9dd4144928b1b5170a0676e35d" alt="" width="1" height="1" /></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Mitmach-Aktion-Jobbörse! Brief an die Bundesagentur für Arbeit – Kein Datenhandel mit unseren Daten – Keine Fake-Stellenangebote in der Jobbörse!</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/mitmach-aktion-jobboerse-brief-an-die-bundesagentur-fuer-arbeit-kein-datenhandel-mit-unseren-daten-keine-fake-stellenangebote-in-der-jobboerse/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 22 May 2019 08:49:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[BMAS]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Jobbörse]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter Arbeitsagentur]]></category>
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					<description><![CDATA[Heute rufe ich zu einer Mitmach-Aktion-Jobbörse! auf. Wir schreiben an die Bundesagentur für Arbeit, an die Regionaldirektionen und an die Medien und empören uns. Wir akzeptieren keinen Datenhandel mit unseren persönlichen Daten und wir wollen keine Fake-Stellenangebote in der Jobbörse. Dazu habe ich zwei Brief- oder Email-Vorlagen erstellt.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><div id="attachment_1967" style="width: 353px" class="wp-caption aligncenter"><a style="color: #000000;" href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/20190506_AgenturArbeit_Petition_B.jpg"><img aria-describedby="caption-attachment-1967" decoding="async" loading="lazy" class=" wp-image-1967" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/20190506_AgenturArbeit_Petition_B-300x169.jpg" alt="" width="343" height="193" /></a><p id="caption-attachment-1967" class="wp-caption-text"></span> <span style="color: #000000;">Bild: change.org</span></p></div></p>
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<p><span style="color: #000000;">Liebe UnterstützerInnen und LeserInnen!</span></p>
<p><span style="color: #000000;">Heute rufe ich zu einer <strong>Mitmach-Aktion-Jobbörse! </strong>auf. Wir schreiben an die <strong>Bundesagentur für Arbeit</strong>, an die <strong>Regionaldirektionen</strong> und an die <strong>Medien</strong> und empören uns. Wir akzeptieren keinen Datenhandel mit unseren persönlichen Daten und wir wollen keine Fake-Stellenangebote in der Jobbörse. Dazu habe ich zwei Brief- bzw. Email-Vorlagen als .Pdf-Datei (siehe unten) erstellt. Die eine richtet sich direkt an die Bundesagentur für Arbeit, die andere ist allgemein gehalten, wo Ihr dann eine entsprechende Adresse einfügen könnt. Diese Vorlage ist natürlich nur ein Vorschlag. Euren eigenen Ideen oder Forderungen sind keine Grenzen gesetzt. <em>Schlussendlich macht es die Masse! </em>Und wir empören uns so lange, bis unsere Forderungen umgesetzt sind. Auch fordere ich die Politik auf unsere Forderungen zu unterstützen und umzusetzen. Hier spreche ich speziell das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), unter der Leitung von Hubertus Heil, an. Unten stehend findet Ihr Email-Adressen zur BA und zu den einzelnen Regionaldirektionen der Bundesländer. Die Email-Adresse <strong>Hotline@service.arbeitsagentur.de</strong> wurde durch die BA eingerichtet, um Anfragen oder Beschwerden von Arbeitgebern oder Arbeitsuchenden, aufgrund der SWR-Berichtserstattung, „aufzufangen“. Explizit wurde intern darauf hingewiesen, dass eine Kontaktaufnahme an diese Email-Adresse erfolgen soll. Weitere Auskünfte sollen dazu nicht erteilt werden. Ebenso sind schriftliche Anfragen an die genannte Email-Adresse weiterzuleiten und Arbeitgeber oder Arbeitsuchende darüber zu informieren. Na, dann mal los &#8230;!</span></p>
<p><span style="color: #000000;">Schreiben an die Bundesagentur für Arbeit können an folgende Adressen versandt werden:</span></p>
<p><span style="color: #000000;"><strong><div class='et-box et-info'>
					<div class='et-box-content'>Hotline@service.arbeitsagentur.de </strong></span></p>
<p><span style="color: #000000;"><strong>Detlef.Scheele@arbeitsagentur.de </strong></span></p>
<p><span style="color: #000000;"><strong>Zentrale@arbeitsagentur.de</strong></span></p>
<hr />
<p><span style="color: #000000;"><strong>Bundesagentur für Arbeit </strong></span></p>
<p><span style="color: #000000;"><strong>Herrn Detlef Scheele </strong></span></p>
<p><span style="color: #000000;"><strong>Regensburger Straße 104 </strong></span></p>
<p><span style="color: #000000;"><strong>90478 Nürnberg</div></div> </strong></span></p>
<p><span style="color: #000000;">Die <strong>Regionaldirektionen </strong>der Bundesagentur für Arbeit (BA) sind auf mittlerer Ebene für den Erfolg der regionalen Arbeitsmarktpolitik verantwortlich. Sie setzen die Strategie der Bundesagentur für Arbeit um. Zur Abstimmung ihrer Aufgaben mit der Arbeitsmarkt-, Struktur- und Wirtschaftspolitik der Länder arbeiten sie eng mit den Landesregierungen zusammen. Die Regionaldirektionen führen die Agenturen für Arbeit. (Quelle: Bundesagentur für Arbeit)</span></p>
<p><span style="color: #000000;"><strong><div class='et-box et-info'>
					<div class='et-box-content'>Regionaldirektion Baden-Württemberg: Baden-Wuerttemberg@arbeitsagentur.de </strong></span></p>
<p><span style="color: #000000;"><strong>Regionaldirektion Bayern: Bayern@arbeitsagentur.de </strong></span></p>
<p><span style="color: #000000;"><strong>Regionaldirektion Berlin-Brandenburg: Berlin-Brandenburg@arbeitsagentur.de </strong></span></p>
<p><span style="color: #000000;"><strong>Regionaldirektion Hessen: Hessen@arbeitsagentur.de </strong></span></p>
<p><span style="color: #000000;"><strong>Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen: Niedersachsen-Bremen@arbeitsagentur.de </strong></span></p>
<p><span style="color: #000000;"><strong>Regionaldirektion Nord: Nord@arbeitsagentur.de </strong></span></p>
<p><span style="color: #000000;"><strong>Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen: Nordrhein-Westfalen.Presse@arbeitsagentur.de </strong></span></p>
<p><span style="color: #000000;"><strong>Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland: Rheinland-Pfalz-Saarland@arbeitsagentur.de </strong></span></p>
<p><span style="color: #000000;"><strong>Regionaldirektion Sachsen: Sachsen@arbeitsagentur.de </strong></span></p>
<p><span style="color: #000000;"><strong>Regionaldirektion Sachsen-Anhalt: Sachsen-Anhalt-Thueringen.PresseMarketing@arbeitsagentur.de</div></div> </strong></span></p>
<p><span style="color: #000000;">Zum BMAS geht es hier:</span></p>
<p><strong><span style="color: #000000;"><div class='et-box et-info'>
					<div class='et-box-content'>Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) </span></strong></p>
<p><strong><span style="color: #000000;">Wilhelmstraße 49 10117 Berlin </span></strong></p>
<p><strong><span style="color: #000000;">Postanschrift: 11017 Berlin </span></strong></p>
<p><strong><span style="color: #000000;">Telefax: 030 18 527 2236 </span></strong></p>
<p><strong><span style="color: #000000;">E-Mail-Adresse: info@bmas.bund.de </span></strong></p>
<p><strong><span style="color: #000000;">E-Mail-Adressen für Gehörlose </span></strong></p>
<p><strong><span style="color: #000000;">info.gehoerlos@bmas.bund.de</div></div> </span></strong></p>
<p><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Aufruf_Jobbörse_Petition_BA.pdf" target="_blank" rel="noopener">Aufruf_Jobbörse_Petition_BA</a></p>
<p><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Aufruf_Petition_Jobbörse_BA_allgemein.pdf" target="_blank" rel="noopener">Aufruf_Petition_Jobbörse_BA_allgemein</a></p>
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		<title>Fragwürdiges Stellenangebot in der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit – Ein Erfahrungsbericht</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/fragwuerdiges-stellenangebot-in-der-jobboerse-der-bundesagentur-fuer-arbeit-ein-erfahrungsbericht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 May 2019 08:26:33 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Jobbörse]]></category>
		<category><![CDATA[Stellenangebot]]></category>
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					<description><![CDATA[&#160; Aktuell erhielt ich eine Mail eines Stellenangebotes, welches es offensichtlich nicht gibt. Die Arbeitsplatzsuchende Person hat sein Einverständnis zur Veröffentlichung des Falles gegeben. Demnach hat diese Person sich, bisher erfolglos, versucht sich auf die unten stehende Tätigkeit zu bewerben. Dazu wurden ausführliche eigene Recherchen durchgeführt, nachdem bereits der erste Telefonanruf, zwecks Kontaktaufnahme, ins Leere [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><div id="attachment_1967" style="width: 454px" class="wp-caption aligncenter"><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/20190506_AgenturArbeit_Petition_B.jpg"><img aria-describedby="caption-attachment-1967" decoding="async" loading="lazy" class=" wp-image-1967" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/20190506_AgenturArbeit_Petition_B-300x169.jpg" alt="" width="444" height="250" /></a><p id="caption-attachment-1967" class="wp-caption-text">Bild: change.org</p></div></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Aktuell erhielt ich eine Mail eines Stellenangebotes, welches es offensichtlich nicht gibt. Die Arbeitsplatzsuchende Person hat sein Einverständnis zur Veröffentlichung des Falles gegeben. Demnach hat diese Person sich, bisher erfolglos, versucht sich auf die unten stehende Tätigkeit zu bewerben. Dazu wurden ausführliche eigene Recherchen durchgeführt, nachdem bereits der erste Telefonanruf, zwecks Kontaktaufnahme, ins Leere lief. Ich selbst habe die Recherche im Netz nachverfolgt und kam zum folgenden Ergebnis: Im Handelsregister fand auch ich keinen Nachweis dieser Bäckerei. Ebenso lief mein Telefonanruf ins Leere – analog der Beschreibung im Text. Eine Vor-Ort-Recherche war mir natürlich aufgrund der Entfernung nicht möglich. Mit der Bitte um weitere rechtliche Schritte gegen dieses offensichtlich nicht vorhandene Stellenangebot wurde vor Ort die Gewerkschaft ver.di eingeschaltet. Eine Antwort steht noch aus. Ebenso steht eine Antwort des angegebenen Arbeitgebers „Abram Brot GmbH Bäckerei Abram GmbH“ noch aus.</p>
<blockquote><p><i>An die Bundesagentur für Arbeit: Dieses ist leider kein Einzelfall und ich fordere die konsequente Überprüfung von unbetreuten Arbeitgebern und deren Stellenangebote sowie entsprechende rechtliche Konsequenzen bei einem Missbrauch der Jobbörse und deren Nutzungsbedingung. Über eine Rückantwort Ihrerseits und den unternommenen Schritten freue ich mich. </i></p></blockquote>
<p>Aber lest selbst &#8230;</p>
<p><strong>Betreff:</strong> <strong>Referenznummer 10000-1169820004-S Vermittlungsvorschlag Buerokraft bei Arbeitgeber Abram Brot GmbH Baeckerei Abram GmbH</strong></p>
<p>Sehr geehrter Herr Abram,</p>
<p>am 16. Mai 2019 erhielt ich auf meinen eigenen Wunsch den im Betreff angegebenen Vermittlungsvorschlag. Darin steht, dass das konkrete Lohnangebot beim Arbeitgeber zu erfragen ist. Leider war die angegebene Telefonnummer +49 177 9167299 nicht erreichbar; sofort nach der Anwahl wurde die Verbindung beendet. Wann und wie kann man Sie fernmündlich erreichen? Nach welchem Tarifvertrag würden Sie Entgelte zahlen? Im Stellenangebot steht weiter, dass man sich schriftlich oder per E-Mail bewerben oder alternativ sich persönlich vorstellen möge. Von der Alternative der persönlichen Vorstellung wollte ich Gebrauch machen und suchte deshalb noch am selben Tag die im Vermittlungsvorschlag angegebene Anschrift auf. Leider fand ich an den beiden unter der angegebenen Anschrift auffindbaren Eingängen keinen Hinweis auf Ihre Firma &#8222;<strong>Abram Brot GmbH Bäckerei Abram GmbH</strong>&#8220; und auch keinen Hinweis auf Ihre Person: &#8222;Herr Rüdiger Abram&#8220;. Im Übrigen machte das Gebäude an der Jahnstraße 5 in 47443 Moers Meerbeck einen heruntergekommenen Eindruck und zwar hier insbesondere auch das ehemalige Ladenlokal einer früher dort gewesenen Bäckerei. Die großen Schaufenster und die Eingangstür waren mit weißer Farbe oder Papierbahnen blind gemacht. Die drei Briefkästen im Eingang zum ehemaligen Ladenlokal sowie deren Beschriftungen und der aufmontierte Klingelknopf vermittelten den Eindruck von unprofessionell betriebenen Briefkastenfirmen. Die am Gebäude angebrachten Internetadressen <a href="http://www.backinsel.de/">www.backinsel.de</a> und <a href="http://www.lieferbaeckerei.de/">www.lieferbaeckerei.de</a> liefen alle ins Leere. Eine Abfrage beim Handelsregister ergab schließlich, dass es die im Stellenangebot als Arbeitgeber angegebene Firma: &#8222;Abram Brot GmbH Bäckerei Abram GmbH&#8220; in der ganzen Bundesrepublik Deutschland überhaupt nicht gibt.</p>
<p><div id="attachment_2018" style="width: 390px" class="wp-caption aligncenter"><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-20-um-07.30.08.png" target="_blank" rel="noopener"><img aria-describedby="caption-attachment-2018" decoding="async" loading="lazy" class="wp-image-2018" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-20-um-07.30.08-300x112.png" alt="" width="380" height="142" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-20-um-07.30.08-300x112.png 300w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-20-um-07.30.08-768x288.png 768w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-20-um-07.30.08.png 940w" sizes="(max-width: 380px) 100vw, 380px" /></a><p id="caption-attachment-2018" class="wp-caption-text">Stellenangebot Jobbörse BA</p></div></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><div id="attachment_2019" style="width: 352px" class="wp-caption aligncenter"><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-20-um-07.30.30.png" target="_blank" rel="noopener"><img aria-describedby="caption-attachment-2019" decoding="async" loading="lazy" class="wp-image-2019" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-20-um-07.30.30-300x86.png" alt="" width="342" height="98" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-20-um-07.30.30-300x86.png 300w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-20-um-07.30.30-768x221.png 768w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-20-um-07.30.30-1024x294.png 1024w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-20-um-07.30.30-1080x311.png 1080w" sizes="(max-width: 342px) 100vw, 342px" /></a><p id="caption-attachment-2019" class="wp-caption-text">Stellenangebot der Jobbörse BA</p></div></p>
<p>Hinsichtlich den unter der Anschrift Jahnstraße 5 in 47443 Moers ansässigen oder ansässig gewesenen Firmen ergaben die Handelsregisterbekanntmachungen, dass die Senner Backhaus GmbH mit einem neuen Geschäftsführer ihre Geschäftsanschrift nach Hannover verlegt hat und dass die Blatter GmbH seit Anfang März 2019 einen am (&#8230; aus Datenschutzgründen gelöscht) geborenen und in (&#8230; aus Datenschutzgründen gelöscht) wohnhaft seienden (&#8230; aus Datenschutzgründen gelöscht) als neuen Geschäftsführer eingetragen bekommen hat.Da Ihr Stellenangebot von Ende Februar 2019 stammt und die zugehörige Betriebsnummer ebenfalls erst Ende Februar 2019 beantragt wurde, hatte ich mir durchaus vorstellen können, dabei mitzuhelfen, Pionier- und Aufbauarbeit zu leisten. Der Gesamteindruck von dem unter der angegebenen Anschrift befindlichen Gebäude und die völlige Nichtexistenz einer Firma mit dem in Ihrem Stellenangebot angegebenen Namen veranlassen mich nunmehr zu der Frage an Sie, ob die von Ihnen an die Bundesagentur für Arbeit übermittelten Stellenangebote Ihrerseits noch aufrecht erhalten werden und ob zutreffendenfalls eine andere Firma verwendet werden müsste.</p>
<p><div id="attachment_2024" style="width: 576px" class="wp-caption aligncenter"><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-21-um-11.11.01.png" target="_blank" rel="noopener"><img aria-describedby="caption-attachment-2024" decoding="async" loading="lazy" class="wp-image-2024" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-21-um-11.11.01-791x1024.png" alt="" width="566" height="733" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-21-um-11.11.01-791x1024.png 791w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-21-um-11.11.01-232x300.png 232w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-21-um-11.11.01-768x994.png 768w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-21-um-11.11.01.png 980w" sizes="(max-width: 566px) 100vw, 566px" /></a><p id="caption-attachment-2024" class="wp-caption-text">Stellenangebot aus der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit</p></div></p>
<p>Von Ihrer Antwort werde ich abhängig machen, ob ich Ihnen meine Bewerbungsunterlagen zukommen lasse. Die bei der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter für meine Person zuständige und auch für die Bundesagentur für Arbeit Agentur für Arbeit Wesel tätige Ansprechpartnerin erhält diese E-Mail in Kopie zur Kenntnisnahme und mit der Bitte um weitere Veranlassung. Ebenfalls zur Kenntnisnahme und mit der Bitte um weitere Veranlassung auch hinsichtlich der anderen mit einer nicht registrierten Firma eingereichten Stellenangebote sende ich diese E-Mail außerdem in Kopie an die Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit Agentur für Arbeit zwecks Weiterleitung an den Arbeitgeber-Service der BA.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Bericht zur Vorsprache der Bundesagentur für Arbeit in den Ausschuss für Arbeit und Soziales im Bundestag &#8211; Datenhandel in der Jobbörse</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/bericht-zur-vorsprache-der-bundesagentur-fuer-arbeit-in-den-ausschuss-fuer-arbeit-und-soziales-im-bundestag-datenhandel-in-der-jobboerse/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 17 May 2019 13:36:05 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Ausschuss für Arbeit und Soziales]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Bundestag]]></category>
		<category><![CDATA[Jobbörse]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://inge-hannemann.de/?p=2010</guid>

					<description><![CDATA[Auf Antrag durch Jessica Tatti (MdB, DIE LINKE.) wurde die Bundesagentur für Arbeit in den Ausschuss für Arbeit und Soziales des Bundestages geladen, um über den Datenhandel in deren Jobbörse Fragen zu beantworten. Ich veröffentliche hier den freigegebenen Bericht von Jessica Tatti aus dem Ausschuss. ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><div id="attachment_1967" style="width: 310px" class="wp-caption alignleft"><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/20190506_AgenturArbeit_Petition_B.jpg"><img aria-describedby="caption-attachment-1967" decoding="async" loading="lazy" class="size-medium wp-image-1967" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/20190506_AgenturArbeit_Petition_B-300x169.jpg" alt="" width="300" height="169" /></a><p id="caption-attachment-1967" class="wp-caption-text">Bild: change.org</p></div></p>
<p><span style="color: #000000;">Liebe UnterstützerInnen und LeserInnen!</span></p>
<p><span style="color: #000000;">Auf Antrag durch Jessica Tatti (MdB, DIE LINKE.) wurde die Bundesagentur für Arbeit in den Ausschuss für Arbeit und Soziales des Bundestages geladen, um über den Datenhandel in deren Jobbörse Fragen zu beantworten. Ich veröffentliche hier den freigegebenen Bericht von Jessica Tatti aus dem Ausschuss. </span></p>
<p><span style="color: #000000;">Ich unterstütze die Forderungen von Jessica Tatti, dass die Nutzer*innen in Schutz genommen werden müssen und die Bundesagentur für Arbeit als auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in der Pflicht sind den Datenhandel zu unterbinden und alle erkennbaren Sicherheitslücken geschlossen werden müssen. Gerne erweitere ich die Forderung meinerseits um das sofortige Verbot von sog. Fake-Stellenangeboten. Es darf und kann nicht sein, dass nur die Masse an Stellenangeboten bestimmt, wer auf die vorderen Seiten der Jobbörse kommt.</span></p>
<p><span style="color: #000000;">Frage: Ist euch / Ihnen schon mal aufgefallen, dass sowieso nur, lt. Anzeige der Jobbörse, max. 10.000 Ergebnisse von über 1 Mio. &#8222;Angeboten&#8220; (Jobs) angezeigt werden? So heißt es am Ende der Seite 1.000: </span></p>
<blockquote><p><span style="color: #000000;">&#8222;Es werden nicht mehr als 10.000 Ergebnisse angezeigt.&#8220;</span></p></blockquote>
<p><span style="color: #000000;">Rhetorische Frage: Vielleicht ist ja das Angebot 10.001 genau mein Job!</span></p>
<p><span style="color: #000000;">In diesem Sinne, euch / Ihnen ein entspanntes Wochenende und bis zur kommenden Woche mit einer weiteren Neuigkeit.</span></p>
<p><span style="color: #000000;">Herzliche Grüße </span></p>
<p><span style="color: #000000;">Inge Hannemann</span></p>
<p><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/20190517_Jessica-Tatti_Jobbörse-Ausschuss-AS.pdf" target="_blank" rel="noopener">Jobbörse_Ausschuss_BT</a></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Die fiktive Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit und die Sanktionen</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/die-fiktive-jobboerse-der-bundesagentur-fuer-arbeit-und-die-sanktionen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 14 May 2019 08:38:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitgeberservice]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsagenturen]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Jobbörse]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
		<category><![CDATA[Leipzig]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://inge-hannemann.de/?p=1972</guid>

					<description><![CDATA[Die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit zeigt im Schnitt über eine Millionen Stellenangebote an. Nun ist das so eine Sache mit dieser Million. ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><div id="attachment_1967" style="width: 401px" class="wp-caption alignleft"><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/20190506_AgenturArbeit_Petition_B.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img aria-describedby="caption-attachment-1967" decoding="async" loading="lazy" class="wp-image-1967" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/20190506_AgenturArbeit_Petition_B-300x169.jpg" alt="" width="391" height="220" /></a><p id="caption-attachment-1967" class="wp-caption-text">Bild: change.org</p></div></p>
<p>** Ergänzung ** zur <a href="https://www.change.org/p/bundesagentur-für-arbeit-stoppt-den-verkauf-von-bewerberdaten-aus-der-jobbörse-der-bundesagentur-für-arbeit" target="_blank" rel="noopener">Petition</a>: &#8222;Stoppt den Verkauf von Bewerberdaten aus der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit&#8220;</p>
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<p>Die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit zeigt im Schnitt über eine Millionen Stellenangebote an. Nun ist das so eine Sache mit dieser Million. Auf dem ersten Blick ist die Anzahl der „Arbeit“ unbefristet, befristet oder ohne Angaben ersichtlich. Auch erkenne ich auf dem ersten Blick die Gesamtanzahl der Arbeitsstellen, Ausbildung, Künstler, Praktikum / Trainee oder selbstständige Tätigkeiten. Und weiter geht es mit den Arbeitszeitmodellen in Voll- oder Teilzeit, Schicht / Nacht oder Wochenenden-Tätigkeiten, Heim- oder Telearbeit sowie Minijobs. Und zu guter Letzt kann ich die privaten Arbeitsvermittlungen und / oder die Zeitarbeit herausfiltern. Die Zahlen schwanken von Minute zu Minute.</p>
<p><div id="attachment_1973" style="width: 299px" class="wp-caption aligncenter"><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-07.10.13.png" target="_blank" rel="noopener"><img aria-describedby="caption-attachment-1973" decoding="async" loading="lazy" class="wp-image-1973 size-large" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-07.10.13-289x1024.png" alt="" width="289" height="1024" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-07.10.13-289x1024.png 289w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-07.10.13-85x300.png 85w" sizes="(max-width: 289px) 100vw, 289px" /></a><p id="caption-attachment-1973" class="wp-caption-text">Bild: Jobbörse BA &#8211; Anzahl Stellenangebote</p></div></p>
<p>In dieser Minute stehen genau 1.036.606 Stellenangebote zur Auswahl. Trotzdem fange ich mal an zu filtern und filtere als erstes die Zeitarbeit heraus. Ohne Zeitarbeit sind es 426.750 weniger und somit stehen „nur“ noch 609.856 Arbeitsstellen zur Verfügung. Ziel der Vermittlung in eine Tätigkeit der Jobcenter oder der Arbeitsagenturen ist eine sog. „Vermittlungsfähige“ Tätigkeit. Das bedeutet nichts anderes als eine Arbeitsaufnahme, die sich vom Jobcenter oder der Arbeitsagentur loslöst. Das ist in der Regel nur mit einem (gut bezahlten) Vollzeitjob zu schaffen. Davon gibt es nun aber nur noch rund 492 Tausend. Nehme ich die Zeitarbeit wieder rein steigt deren Zahl auf fast das Doppelte an (851.299). Je mehr ich filtere, desto geringer werden die Vollzeitstellen und am Ende sind es nur noch rund 386 Tausend. Von den aktuellen 1,03 Millionen Angeboten sind auf einmal eine Million weniger geworden. Die Fokussierung auf die Zeitarbeit nehme ich vor, da knapp 70 Prozent dieser Beschäftigungsform bereits nach spätestens 9 Monaten endet und somit in meinen Augen nur eine oftmals temporäre Beschäftigung ist. Mal abgesehen von der schlechteren Bezahlung, der Gefahr der Dequalifizierung und dem eher niedrigschwelligen Angebot.</p>
<p><em>Das entspricht auch der Aussage einer Jobcenter-Mitarbeiterin aus Leipzig, die hinter verschlossener Bürotür davon sprach, dass sie </em></p>
<blockquote><p>„nur rund 40 Prozent „vermittlungsfähige Arbeitsstellen“ im System hat. Das reiche natürlich von vorne bis hinten nicht.“</p></blockquote>
<p><div id="attachment_1974" style="width: 311px" class="wp-caption aligncenter"><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-07.21.57.png" target="_blank" rel="noopener"><img aria-describedby="caption-attachment-1974" decoding="async" loading="lazy" class="wp-image-1974 size-large" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-07.21.57-301x1024.png" alt="" width="301" height="1024" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-07.21.57-301x1024.png 301w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-07.21.57-88x300.png 88w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-07.21.57.png 333w" sizes="(max-width: 301px) 100vw, 301px" /></a><p id="caption-attachment-1974" class="wp-caption-text">Bild: Jobbörse BA, ohne Zeitarbeit</p></div></p>
<p>Ich bleibe in Leipzig. Leipzig-Stadt hatte im April rund 31 Tausend Arbeitsuchende in den Jobcentern. Ich mache mich auf die Suche nach den „vermittlungsfähigen“ Arbeitsstellen – also Vollzeit. Als erstes gebe ich das Suchkriterium Leipzig in einem Umkreis von 5 Kilometern an. Prompt werden mir rund 12.500 Angebote angezeigt. Oh, denke ich und mehr als erwartet. Ohne Zeitarbeit bleiben allerdings nur noch 7.555 Arbeitsstellen übrig. Und in Vollzeit nur knapp 6.300. Die Aussage der Jobcenter-Mitarbeiterin entspricht so fast der Realität. Bei rund 31 Tausend Arbeitsuchenden bleiben genau 40 Prozent „vermittlungsfähige“ Arbeitsstellen übrig. Und trotzdem gilt: Vermittlung um jeden Preis, um jede Logik herum und der einfachste Dreisatz bleibt im Nirwana stecken. Bereits vor drei Jahren habe ich in meinen <a href="https://altonabloggt.com/2016/05/11/die-bundesagentur-fuer-arbeit-vermittelt-ungenuegend/" target="_blank" rel="noopener">Blog</a> über die Massen der Vermittlungsvorschläge und deren wenig erfolgreichen Vermittlungen in den Arbeitsmarkt geschrieben. Damals lag die Quote bei 1 Prozent.</p>
<p><div id="attachment_1975" style="width: 310px" class="wp-caption aligncenter"><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-09.50.56.png" target="_blank" rel="noopener"><img aria-describedby="caption-attachment-1975" decoding="async" loading="lazy" class="wp-image-1975 size-medium" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-09.50.56-300x292.png" alt="" width="300" height="292" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-09.50.56-300x292.png 300w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-09.50.56-768x748.png 768w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-09.50.56-1024x997.png 1024w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-09.50.56-1080x1052.png 1080w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-09.50.56.png 1296w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /></a><p id="caption-attachment-1975" class="wp-caption-text">Jobbörse BA, Suchkriterium Leipzig</p></div></p>
<p><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-09.53.44.png" target="_blank" rel="noopener"><img decoding="async" loading="lazy" class="aligncenter wp-image-1976 size-large" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-09.53.44-277x1024.png" alt="" width="277" height="1024" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-09.53.44-277x1024.png 277w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-09.53.44-81x300.png 81w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-09.53.44.png 340w" sizes="(max-width: 277px) 100vw, 277px" /></a></p>
<p><strong>Doppelte Stellenangebote in der Jobbörse?</strong></p>
<p>Gibt es mehrfach Stellenangebote die sich gleichen? Diese Aussage höre ich immer wieder. Und die Suche beginnt. Als Kriterien gebe ich „<strong>Gabelstaplerfahrer</strong>“ ein und als Ort „<strong>Berlin</strong>“. Bereits auf der zweiten Seite werde ich fündig. <strong>„! Wanted ! Suchen Gabelstaplerfahrer in Berlin“</strong>. Der Absender ist die „<em>Arbeitsvermittlung Menchawy</em>“. Beim Öffnen beider Anzeigen ergibt sich ein identisches Bild. Das Stellenangebot ist sehr mager beschrieben. Mehrwert gleich Null.</p>
<p><div id="attachment_1977" style="width: 310px" class="wp-caption aligncenter"><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-08.39.00.png" target="_blank" rel="noopener"><img aria-describedby="caption-attachment-1977" decoding="async" loading="lazy" class="wp-image-1977 size-medium" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-08.39.00-300x234.png" alt="" width="300" height="234" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-08.39.00-300x234.png 300w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-08.39.00-768x598.png 768w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-08.39.00-1024x798.png 1024w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-08.39.00-1080x842.png 1080w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-08.39.00.png 1336w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /></a><p id="caption-attachment-1977" class="wp-caption-text">Stellenangebot Gabelstapler Berlin v. 13.05.2019</p></div></p>
<p><div id="attachment_1978" style="width: 310px" class="wp-caption aligncenter"><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-08.39.24.png" target="_blank" rel="noopener"><img aria-describedby="caption-attachment-1978" decoding="async" loading="lazy" class="wp-image-1978 size-medium" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-08.39.24-300x230.png" alt="" width="300" height="230" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-08.39.24-300x230.png 300w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-08.39.24-768x588.png 768w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-08.39.24-1024x784.png 1024w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-08.39.24-1080x827.png 1080w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-08.39.24.png 1345w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /></a><p id="caption-attachment-1978" class="wp-caption-text">Stellenangebot Gabelstapler v. 11.05.2019</p></div></p>
<p>Bereits 2011 hat die <a href="https://www.zeit.de/2011/09/Zeitarbeitsfirmen-Leiharbeiter/komplettansicht" target="_blank" rel="noopener">„Zeit“</a> über fiktive Stellenangebote durch die Zeitarbeit in der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit geschrieben. Sie werden sehr direkt, in dem sie schreiben:</p>
<blockquote><p>„Denn nicht jede von einer Zeitarbeitsfirma beim Arbeitsamt gemeldete Stelle existiert tatsächlich“.</p></blockquote>
<p>Die „Zeit“ schreibt weiter von Datensammlungen der BewerberInnen, von hamstern der Profile und vom Jobschummel der Arbeitsämter, was offenbar geduldet wird. 2018 berichtete „<a href="https://www.welt.de/politik/deutschland/article176891218/Identitaetsdiebstahl-Jobboerse-der-Arbeitsagentur-eine-Plattform-fuer-Betrueger.html" target="_blank" rel="noopener">Die Welt</a>“ von einem Personalberatungsunternehmen, die 2.500 fiktive Stellen in die Jobbörse eingestellt hatte. Die Bundesagentur für Arbeit gelobt nach jeder Kritik Besserung. Der Bundesregierung ist dieses Problem ebenfalls bekannt. Gehandelt wird von dieser Seite jedoch bisher nicht. Auch, wenn die MitarbeiterInnen der Jobcenter oder der Arbeitsagenturen und dem angegliederten Arbeitgeberservice dazu aufgefordert werden, Stichproben auf Plausibilität der Stellenangebote durchzuführen, kann sich und wird sich auch in Zukunft nicht wirklich was ändern. Solange Stellenangebote von jedermann/oder Frau eingestellt werden können, solange können sich auch Betrüger dort tummeln. Dieses ist nur einzudämmen, sofern jedes Stellenangebot durch die Bundesagentur für Arbeit und deren exekutiven Jobcenter und Arbeitsagenturen persönlich „betreut“ wird.</p>
<p>Und nun hole ich sehr weit aus und stelle die Jobbörse in den Zusammenhang der Sanktionsandrohungen bei den Vermittlungsvorschlägen. In Anbetracht dessen, dass es die fiktiven und mehrfachen selbige Stellenangebote gibt, in Anbetracht dessen, dass die erfolgreiche Vermittlungsquote via Vermittlungsvorschlagen bei 1 Prozent liegt, frage ich mich doch: Welche Funktion hat hier die Sanktionsandrohung? Erfahrene werden nun sagen: „Angst erzeugen“, „Macht ausspielen“ oder „Druck erzeugen“. Hier kann ich endlos weiter argumentieren. In der realistischen Vermittlung und deren Erfolge erkenne ich keine Logik, außer die Machtausübung in der Angst produziert und Druck ausgeübt wird. Menschlich gesehen ist das die unterste Stufe. Noch krasser stellt sich diese Verhältnismäßigkeit bundesweit dar. Hier muss ich nur die übrig gebliebenen rund 380.000, wie oben beschrieben, vermittlungsfähige Arbeitsstellen den rund 4 Millionen Arbeitssuchenden gegenüberstellen. Dafür benötige ich noch nicht mal den Leistungskurs Mathematik. Und trotzdem werden die Sanktionen von Seiten der GroKo, FDP und AfD verteidigt und mit dem Druck, den Erwerbslose scheinbar benötigen, begründet. Nun ist das mit der Mathematik so eine Sache. Passend gibt es diese dann einfach nicht. Vielmehr werden die immensen Kosten der erfolglosen Vermittlungsvorschläge ignoriert. Auf der anderen Seite wird diese Mathematik zur Berechtigung der Jobbörse, der Massen-Vermittlungsvorschläge und den damit verbundenen Arbeitsplätzen in den Behörden angewandt. Schließlich muss jede Ausgabe an Verwaltungskosten über Zahlen belegt werden. Und seien es Millionen von hellgrauen Briefumschlägen ohne Mehrwert. Jede erreichte Zahl legitimiert die Zielvereinbarung von Seiten der Bundesagentur für Arbeit. Fasse ich zusammen: Vermittlungsvorschläge bringen minimalistischen Erfolg, Arbeitsplätze in den Jobcentern und Arbeitsagenturen bleiben so erhalten, die Jobbörse ist ein Konstrukt für Stellenanzeigen, die es in Teilen nicht gibt; die weniger hergibt, als es klingt; die sich in der Masse von Jobs stark reduziert, sofern davon gelebt werden muss und die ein Spielfeld für die Zeitarbeit ist. Damit dürfte klar sein, dass jede Sanktionsandrohung nur die Funktion einer Machtausübung besitzt. Das allerdings ist nicht neu.<img decoding="async" loading="lazy" src="http://vg03.met.vgwort.de/na/f8a174cd3fd44f06adcf62e201749e9c" alt="" width="1" height="1" /></p>
<p>Weiterführende Infos: <a href="https://statistik.arbeitsagentur.de/nn_4236/SiteGlobals/Forms/Themenauswahl/themenauswahl-Form.html?view=processForm&amp;resourceId=210342&amp;input_=&amp;pageLocale=de&amp;regionInd=t07502&amp;year_month=201904&amp;topicId=326944&amp;topicId.GROUP=1&amp;search=Suchen" target="_blank" rel="noopener">Statistik</a> Arbeitsuchende Leipzig-Stadt &#8211; April 2019, <a href="https://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Arbeitsmarktberichte/Branchen/generische-Publikationen/Arbeitsmarkt-Deutschland-Zeitarbeit-Aktuelle-Entwicklung.pdf" target="_blank" rel="noopener">Entwicklungen in der Zeitarbeit</a> (Bundesagentur für Arbeit, Januar 2019)</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Stoppt den Verkauf von Bewerberdaten aus der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit!</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/stoppt-den-verkauf-von-bewerberdaten-aus-der-jobboerse-der-bundesagentur-fuer-arbeit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 08 May 2019 08:40:57 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Datenhandel]]></category>
		<category><![CDATA[Jobbörse]]></category>
		<category><![CDATA[Petition]]></category>
		<category><![CDATA[SWR]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://inge-hannemann.de/?p=1966</guid>

					<description><![CDATA[&#160; ** Update 9. Mai 10:50 Uhr ** Rückmeldungen von Profil-BenutzerInnen auf der „arbeitsagentur.de“-Seite ergaben, dass eine Löschung des eigenen Profils (Benutzerkonto) nicht so einfach erscheint. Also, habe ich mich dran gesetzt und mein Testprofil gelöscht. Tatsächlich ist es ein wenig kompliziert. Die einzelnen Schritte werde ich deswegen als Screenshots darstellen. Die Beschreibung gibt es [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><div id="attachment_1967" style="width: 460px" class="wp-caption aligncenter"><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/20190506_AgenturArbeit_Petition_B.jpg"><img aria-describedby="caption-attachment-1967" decoding="async" loading="lazy" class="wp-image-1967" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/20190506_AgenturArbeit_Petition_B-300x169.jpg" alt="" width="450" height="253" /></a><p id="caption-attachment-1967" class="wp-caption-text">Bild: change.org</p></div></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>** Update 9. Mai 10:50 Uhr **</p>
<p>Rückmeldungen von Profil-BenutzerInnen auf der „arbeitsagentur.de“-Seite ergaben, dass eine Löschung des eigenen Profils (Benutzerkonto) nicht so einfach erscheint. Also, habe ich mich dran gesetzt und mein Testprofil gelöscht. Tatsächlich ist es ein wenig kompliziert. Die einzelnen Schritte werde ich deswegen als Screenshots darstellen. Die Beschreibung gibt es <a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Benutzerkonto_löschen_BA_change.org_.pdf" target="_blank" rel="noopener">hier</a> (Pdf.Dokument).</p>
<p>Aufgrund der <a href="https://www.swr3.de/aktuell/nachrichten/Bundesagentur-fuer-Arbeit-So-missbrauchen-Datenhaendler-die-Jobboerse/-/id=47428/did=5086118/1557vu/index.html" target="_blank" rel="noopener">SWR-Recherche</a> zum Datenhandel über die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit habe ich eine <a href="https://www.change.org/p/bundesagentur-für-arbeit-stoppt-den-verkauf-von-bewerberdaten-aus-der-jobbörse-der-bundesagentur-für-arbeit" target="_blank" rel="noopener">Petition</a> gestartet. Der Text kann hier gelesen werden.</p>
<p>Mein Name ist Inge Hannemann. Vielen bin ich bekannt als „Hartz IV-Rebellin“. Ab 2005 war ich Mitarbeiterin bei unterschiedlichsten Jobcentern – zuletzt in Hamburg. Ich wurde am Arbeitsplatz überwacht und schließlich freigestellt, weil ich öffentlich das Hartz-IV-System kritisiert habe. Derzeit bin ich als Politiaktivistin tätig.</p>
<p>Es ist skandalös: Gerade hat der SWR herausgefunden, dass Monat für Monat tausende persönliche Daten von Bewerbern aus der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit verkauft werden. Zum Festpreis für drei Euro je Datensatz oder als „Flatrate“. Alles, was ein Bewerber tun muss, ist Lebenslauf und Zeugnisse an Arbeitgeber-Profile wie das von „Johann S.“ per E-Mail zu schicken. Der Bewerber hat das Gefühl sich damit bei einem Unternehmen beworben zu haben. Falsch gedacht: Die Daten werden von „Johann S.“ ohne Einverständnis der BewerberIn an Unternehmen verkauft! Dieser massenhafte Verkauf von Daten ist rechtswidrig und muss umgehend gestoppt werden! Eine zweckentfremdete Weiterverarbeitung oder gar Weitergabe von Daten ist ein Datenschutzverstoß und muss mit hohen Bußgeldern geahndet und strafrechtlich verfolgt werden!</p>
<p>Ich fordere von der Bundesagentur für Arbeit gegen die Datenhändler vorzugehen:</p>
<p>· Keine Weitergabe an Dritte bei „anonym veröffentlichten“ Bewerberdaten ohne schriftliche Zustimmung der BewerberInnen.<br />
· MitarbeiterInnen der Bundesagentur für Arbeit, oder eingesetzte Kräfte durch die Kommunen, müssen Stellenangebote auf Rechtmäßigkeit, Richtigkeit, Vollständigkeit und Zulässigkeit überprüfen.<br />
· ArbeitgeberInnen dürfen nicht mehrfach die selben Stellenangebote in die Jobbörse einstellen. Bei Verstößen muss den ArbeitgeberInnen der Zugang verwehrt werden.<br />
· Stellenangebote und zukünftige Stellenangebote dürfen nicht weiterhin „unbetreut“ eingestellt werden.<br />
· Verstöße gegen die Datenschutzverordnung sowie den Bundesdatenschutz müssen umgehend geahndet werden.</p>
<p>Je mehr Menschen meine Petition unterschreiben, desto wahrscheinlicher ist es, dass die Bundesagentur für Arbeit dem Datenhandel den Kampf ansagt. Danke, dass du unterschreibst!</p>
<p>Inge Hannemann</p>
<p>___<br />
Hintergrundwissen:</p>
<p>Die Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes bestimmen die besondere Bedeutung der Persönlichkeitsrechte eines jeden Menschen. Der gesetzliche Datenschutz greift insbesondere bei sensiblen Bewerberdaten und deren Weitergabe, Aufbewahrung und Löschung. Um den Datenschutz zu gewähren, greift hier das allgemeingültige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Dieses gilt auch für die Bundesagentur für Arbeit.</p>
<p>Zwar erwähnt das deutsche Datenschutzgesetz nicht explizit Bewerberdaten oder Unterlagen, jedoch ergeben sich aus § 35 (Abs.2) BDSG u.a. das Löschen von Daten. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die Nutzung, Verarbeitung und das Speichern von Bewerberdaten stets nur zweckgebunden erfolgen darf und nur auf die Personen beschränkt ist, die mit dem Bewerbungsverfahren beauftragt sind. Hat die oder der BewerberIn einer Speicherung der Daten nicht zugestimmt, und ist die Stelle besetzt, so muss das Unternehmen die Bewerberdaten löschen.</p>
<p>Die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit steht nach deren Nutzungsbedingungen Privatpersonen als auch Unternehmen zur Verfügung. Arbeitgeber „dürfen sich entsprechend ihrer genutzten Branche nur einmal im Portal der Bundesagentur für Arbeit registrieren. Nach § 3 Urheberrechte untersagt die BA die Nutzung und Vervielfältigung der (&#8230;) Daten sowie deren Inhalte durch Dritte für eigene Zwecke, ohne dass hierfür eine Zustimmung des Nutzers vorliegt.“ Bei einer missbräuchlichen Nutzung und Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen kann die BA das Benutzerkonto löschen, sperren oder unterbrechen. Nach § 5 haftet die BA nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtmäßigkeit oder Zulässigkeit von Angaben, die durch registrierte Nutzer in das Portal eingestellt werden. Nach § 8 kann ein registrierte Arbeitgeber für betreute Stellenangebote (Anmerkung: durch das Jobcenter, Arbeitsagentur, Arbeitgeberservice) Vermittlungsvorschläge durch die BA erhalten. Darüber können Daten zu den vorgeschlagenen Bewerbern eingesehen werden, auch wenn die Bewerberprofile als „anonym veröffentlicht“ gelten. Aber auch hier wird, erwähnt, dass diese Daten (&#8230;) nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen.</p>
<p>Quellen: <a href="https://www.swr3.de/aktuell/nachrichten/Bundesagentur-fuer-Arbeit-So-missbrauchen-Datenhaendler-die-Jobboerse/-/id=47428/did=5086118/1557vu/index.html" target="_blank" rel="noopener">https://www.swr3.de/aktuell/nachrichten/Bundesagentur-fuer-Arbeit-So-missbrauchen-Datenhaendler-die-Jobboerse/-/id=47428/did=5086118/1557vu/index.html</a></p>
<p>https: <a href="https://anmeldung.arbeitsagentur.de/download/Nutzungsbedingungen.pdf" target="_blank" rel="noopener">https://anmeldung.arbeitsagentur.de/download/Nutzungsbedingungen.pdf</a><img decoding="async" loading="lazy" src="http://vg03.met.vgwort.de/na/9ccbf0602f1942bf87271d003923eb90" alt="" width="1" height="1" /></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Bundesrechnungshof rügt Mindestlohneinhaltung bei Aufstockern durch die Jobcenter</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/bundesrechnungshof-ruegt-mindestlohneinhaltung-bei-aufstockern-durch-die-jobcenter/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 24 Mar 2019 10:41:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesrechnungshof]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
		<category><![CDATA[Mindestlohn]]></category>
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					<description><![CDATA[Der Bundesrechnungshof hat stichprobenhaft geprüft, wie sich der im Jahr 2015 eingeführte gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro auf Arbeitslosengeld-II-AufstockerInnen und auf die Integrationsarbeit der Jobcenter auswirkt[1]. Das Ergebnis: Aus Sicht des Bundesrechnungshofes ist es nicht auszuschließen, dass Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen so gestalten, dass der Mindestlohn zwar rechnerisch, nicht aber tatsächlich eingehalten wird. Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes sollte ArbeitnehmerInnen vor unangemessenen niedrigen Löhnen schützen. Weiterhin sind die Prüfer zu dem Schluss gekommen, dass die Jobcenter künftig sorgfältiger darauf achten, ob wegen der Unterschreitung des Mindestlohnes Lohnansprüche verloren gingen.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><div id="attachment_1958" style="width: 540px" class="wp-caption aligncenter"><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/03/Bildschirmfoto-2019-03-01-um-08.48.55.png"><img aria-describedby="caption-attachment-1958" decoding="async" loading="lazy" class="size-full wp-image-1958" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/03/Bildschirmfoto-2019-03-01-um-08.48.55.png" alt="" width="530" height="212" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/03/Bildschirmfoto-2019-03-01-um-08.48.55.png 530w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/03/Bildschirmfoto-2019-03-01-um-08.48.55-300x120.png 300w" sizes="(max-width: 530px) 100vw, 530px" /></a><p id="caption-attachment-1958" class="wp-caption-text">Bild: privat</p></div></p>
<p>Der <a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/03/Bundesrechnungshof.pdf" target="_blank" rel="noopener">Bundesrechnungshof</a> hat stichprobenhaft geprüft, wie sich der im Jahr 2015 eingeführte gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro auf Arbeitslosengeld-II-AufstockerInnen und auf die Integrationsarbeit der Jobcenter auswirkt<a name="_ftnref1"></a>[1]. Das Ergebnis: Aus Sicht des Bundesrechnungshofes ist es nicht auszuschließen, dass Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen so gestalten, dass der Mindestlohn zwar rechnerisch, nicht aber tatsächlich eingehalten wird. Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes sollte ArbeitnehmerInnen vor unangemessenen niedrigen Löhnen schützen. Weiterhin sind die Prüfer zu dem Schluss gekommen, dass die Jobcenter künftig sorgfältiger darauf achten, ob wegen der Unterschreitung des Mindestlohnes Lohnansprüche verloren gingen.</p>
<p>In 285 der 547 Fälle nahmen Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigte zu Beginn 2015 oder später ein Arbeitsverhältnis auf. In 35 Fällen ermittelten die Jobcenter keinen Stundenlohn. In weiteren 37 Fällen erkannten sie nicht, dass der Mindestlohn unterschritten wurde. Der Bundesrechnungshof kritisiert, dass die Jobcenter auf Fehlverhalten der Unternehmen nicht reagiert haben. Dies wäre gerade bei den 450 Euro-Minijobs erforderlich gewesen. <em>„In diesen Fällen hätten die Jobcenter nachfragen müssen, ob eine Umwandlung in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis möglich ist“</em>, heißt es im Prüfungsbericht. Die kommunalen zugelassenen Jobcenter hielten dieses nicht für erforderlich, da ihnen die zum Teil ablehnende Haltung der Arbeitgeber bekannt waren. Weiterhin kritisierten die Prüfer, dass die Ausnahmeregelung, bei denen in den ersten sechs Monaten eine Bezahlung unterhalb des Mindestlohnes möglich wäre, nicht in Anspruch genommen wurde. Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) konterte: <em>„dass ein „Markt“ für Entgelte unterhalb des Mindestlohnes nicht bestehe“</em>. Wenn dem so sei, schlägt der Bundesrechnungshof entsprechend eine Streichung dieser Sonderregelung vor. Solange diese aber noch bestehe, müsse sie auch angewendet werden.</p>
<p><strong>AufstockerInnen in den Jobcentern</strong></p>
<p>Der Bericht setzt sich auch mit den sog. Aufstockern auseinander, die ihr Erwerbseinkommen mit dem Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ergänzen, um zumindest das Existenzminimum zu erreichen. 100 Euro gelten dabei als Grundfreibetrag, der auf das Arbeitslosengeld II nicht verrechnet wird. Darüber hinaus wird das Einkommen prozentual gestaffelt auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. So dürfen bis 1.000 Euro brutto 20 Prozent behalten werden. Dieses reduziert sich auf 10 Prozent bei einem Zuverdienst ab über 1.000 Euro. Bei einem klassischen 450 Euro Minijob bleiben nach Abzug der Grundfreibetrages 170 Euro anrechnungsfrei. Der Bundesrechnungshof wollte wissen wie sich der Mindestlohn auf Aufstockerinnen und auf die Integrationsarbeit der Jobcenter auswirkt. Dabei nahmen sie Stichproben bei insgesamt neun Jobcentern mit 547 Fälle und Einkommen im Bereich von genau 100 Euro (Freigrenze), bis 450 Euro und darüber hinaus. Gespräche mit Fach- und Führungskräften, Fragebögen und der Vorlage von internen Regelungen und Weisungen ergänzten die Prüfung. In 262 der 547 Fälle wurde bereits vor 2015 ein Einkommen erzielt. <em>„Bei 67 der 262 fortbestehenden Arbeitsverhältnissen (26%) ermittelten die Jobcenter die ab dem 1. Januar 2015 geltende Arbeitszeit nicht“</em>, zitiert der Bericht. Damit ließ sich auch der Mindestlohn nicht ermitteln. Bei drei Viertel der geprüften Fälle (195) war die wöchentliche Arbeitszeit bekannt. Die Prüfer stellten fest, dass in 27 der 195 Fälle der Bruttostundenlohn unter dem Mindestlohn lag. Bei 96 Fälle lag der Bruttostundenlohn bei 8,50 Euro oder mehr. Hierbei wurden in 23 Fälle die Arbeitszeit entsprechend reduziert, so dass der gesetzliche Mindestlohn erreicht wurde.</p>
<p><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/03/Bildschirmfoto-2019-03-24-um-11.39.46.png"><img decoding="async" loading="lazy" class="aligncenter size-full wp-image-1961" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/03/Bildschirmfoto-2019-03-24-um-11.39.46.png" alt="" width="728" height="569" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/03/Bildschirmfoto-2019-03-24-um-11.39.46.png 728w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/03/Bildschirmfoto-2019-03-24-um-11.39.46-300x234.png 300w" sizes="(max-width: 728px) 100vw, 728px" /></a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Jobcenter gaben an, dass sich der Mindestlohn kaum auf die Zahl der AufstockerInnen auswirkt. Als Gründe wurden hohe Mieten, Teilzeit- oder Minijobtätigkeiten angegeben. <em>„In vielen Fällen sei zudem der Bedarf einer mehrköpfigen Bedarfsgemeinschaft so hoch, dass der Mindestlohn auch bei einer Vollzeitbeschäftigung nicht zu einer vollständigen Bedarfsdeckung führe. Der Schritt aus der Hilfebedürftigkeit gelinge daher trotz des allmeinen Mindestlohnes oftmals nur Alleinstehenden“</em>, so die Jobcenter weiter. Die Prüfer resümierten, dass der gesetzliche Mindestlohn nur bedingt zur Einkommensverbesserung führe und durch die Jobcenter nicht zu beeinflussen sei. Allerdings kritisierten sie die fehlende Überprüfung der Arbeitszeit und damit die fehlende Prüfung ob überhaupt ein Mindestlohn bezahlt wird. Auch wenn die Einhaltung des Mindestlohnes die Sache des Zolls sei, müssen die Jobcenter in ihrer täglichen Arbeit stärker als bisher den Mindestlohn überprüfen, so die Forderung der Prüfer. Die Bundesagentur für Arbeit bestätigt, dass die Jobcenter den Stundenlohn ermitteln müssen und stellen dazu in mehreren Weisungen und Arbeitshilfen entsprechende Hilfen bereit. Die geprüften Jobcenter gelobten in einer Stellungnahme entsprechende Veränderungen und Sensibilisierungen bei den Beschäftigten.</p>
<p>Ein ähnliches Bild ergab sich bei der Prüfung bei neuen Arbeitsverhältnissen ab dem 1. Januar 2015. Auch hier wurden bei 12 Prozent (35 Fälle von 285 Fälle) die Arbeitsstunden nicht erfasst bzw. nicht genau ermittelt, weil Arbeitgeber zur Arbeitszeit keine Angaben oder einen Arbeitszeitkorridor (z.B. „2 bis 3 Stunden“) wöchentlich angaben. Der Bundesrechnungshof kritisiert, dass bei 13 Prozent der Mindestlohn unterschritten wurde und die Jobcenter mögliche Lohnansprüche nicht erkannten oder den Zoll nicht informierten. Der Vorwurf der Prüfer ist eindeutig: <em>„Damit haben die Jobcenter in etwas einem Viertel der 285 Fälle versäumt, mögliche Anspruchsübergänge zu prüfen und die für die Prüfung benötigten Sachverhalte aufzuklären. Stattdessen begnügten sie sich damit, die bekannten monatlichen Arbeitsentgelte als Einkommen zu berücksichtigen“</em>.</p>
<p><strong>„Fördern und Fordern“ und die Aufforderung zu Vielfachtätigkeiten</strong></p>
<p>Das Sozialgesetzbuch II (Hartz IV) fordert, dass Erwerbslose mit dem Arbeitslosengeld II ihren Lebensunterhalt sichern können (meine Kritik an den künstlich errechneten zu niedrigen Regelleistungen und deren Kürzungsmöglichkeiten dürften bekannt sein) und auch selbst, zum Beispiel durch Arbeitsaufnahme, beenden oder zumindest verringern. Hierbei müssen die Jobcenter nach dem „Fördern und Fordern-Prinzip“ unterstützen. In mehr als die Hälfte der 547 geprüften Fälle unterließen die Jobcenter bei einer Arbeitszeitreduzierung der Leistungsberechtigten oder bei Unwissenheit der Arbeitszeit und ausbleibender Lohnsteigerung entsprechend nachzufragen. Aus Sicht der Prüfer haben die Jobcenter mit der Einführung des Mindestlohnes die Bedeutung ihrer Integrationsarbeit verkannt. Die Jobcenter hätten nachfragen müssen, ob eine Umwandlung des Minijobs in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis möglich gewesen wäre. Der Bundesrechnungshof fordert die Jobcenter auf, zu prüfen, ob neben einer Teilzeittätigkeit noch ein zusätzlicher Minijob möglich wäre, um aus dem Leistungsbezug zu kommen. (<em>Anmerkung: Diese Forderung ist solange unanständig, so lange nicht bekannt ist, wie die Teilzeittätigkeit neben Familie o.ä. organisiert ist, wie die Arbeitsbedingungen oder die persönlichen Verhältnisse der Leistungsberechtigten sind</em>). Die Bundesagentur für Arbeit gibt in ihrer Stellungnahme an, dass in Beratungsgesprächen die Ausweitung der Arbeitszeit regelmäßig erörtert wird, lediglich die Dokumentation lückenhaft sei. Ein anderes Jobcenter argumentierte mit dem regionalen Arbeitsmarkt und ihrem langjährigem Wissen, dass die Unternehmen vor Ort lieber die Stundenanzahl im Rahmen des Mindestlohnes verringert als das Monatseinkommen zu erhöhen. Das gefällt dem Bundesrechnungshof nicht und stellen fest, dass dieses nicht auf alle Arbeitgeber zutreffen müsse. In dem Fall sollen die Jobcenter mit den aufstockenden Erwerbslosen nach alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten suchen.</p>
<p>Das Mindestlohngesetz (MiLoG) regelt, dass Arbeitnehmer für sechs Monate keinen Mindestlohn zahlen müssen, sofern sie Langzeiterwerbslose einstellen. Langzeiterwerbslos ist, wer ein Jahr oder länger arbeitslos ist (§ 18 Abs. 1 Satz 1 SGB III). Dass dieses Verfahren nicht wirklich genutzt wird, kann man <a href="https://www.iab-forum.de/mindestlohn-in-deutschland-effekte-der-ausnahmeregelung-fuer-langzeitarbeitslose/" target="_blank" rel="noopener">hier</a> in einem Forschungsbericht der Denkfabrik IAB der Bundesagentur für Arbeit nachlesen. In keinem Fall der geprüften Fälle wurden Vermittlungsvorschläge unterbreitet, in denen die Ausnahmeregelung vorgesehen war. Auch entsprechende Stellenangebote wurden nicht erfasst. Die Jobcenter arbeiteten vorzugsweise mit dem Eingliederungszuschuss (Lohnzuschuss an Arbeitgeber), da er flexibler sei und individueller angepasst werden könne. Für den Bundesrechnungshof ist es unverständlich, dass die Sonderregelung zur Unterschreitung des Mindestlohnes für die ersten sechs Monate nicht angewendet wird, und fordert die Jobcenter dazu auf zumindest die Arbeitgeber auf diese Ausnahmeregelung  hinzuweisen.</p>
<p>Fazit: Auch wenn der Bundesrechnungshof mit seiner Kritik an der fehlenden Mindestlohnüberprüfung recht hat und das Bundesarbeitsministerium darauf hinweist, nicht umgesetzte derzeitige Regelungen einfach zu streichen, liegt er mit seinen Forderungen ziemlich daneben. Die Forderung, neben einer Teilzeittätigkeit noch einen Minijob aufzunehmen geht vermutlich an der Realität vorbei. Die Berücksichtigung des eigenen Familienstandes, der physischen Belastbarkeit oder überhaupt eine Teilzeittätigkeit mit den Arbeitszeiten eines Minijobs zu vereinbaren werden dabei komplett ignoriert. Auch die Forderung, dass Langzeiterwerbslose gefälligst in den ersten sechs Monaten zu äußerst prekären Arbeitsbedingungen tätig sein sollen und die Jobcenter dabei unterstützend wirken sollen, ist wie die gesamte Sonderregelung Quatsch. Allerdings unterstütze ich die Forderung diese Sonderregelungen ganz abzuschaffen – auch, wenn sie glücklicherweise in den Jobcentern kaum umgesetzt werden.<img decoding="async" loading="lazy" src="http://vg03.met.vgwort.de/na/f7a88cf80ff5452d89e5d43768d44d62" width="1" height="1" alt=""></p>
<p><a name="_ftn1"></a>[1]2017: 8,84€; 2019: 9,19€; 2020: 9,35€</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Internationaler Frauentag: Aufruf zum Streik! Wenn wir die Arbeit niederlegen, steht die Welt still!</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/internationaler-frauentag-aufruf-zum-streik-wenn-wir-die-arbeit-niederlegen-steht-die-welt-still/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Mar 2019 14:57:23 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Agentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Frauen]]></category>
		<category><![CDATA[Frauentag]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
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					<description><![CDATA[Internationaler Frauentag: Aufruf zum Streik! Wenn wir die Arbeit niederlegen, steht die Welt still! „Am 8. März ist Internationaler Frauenkampftag. Auch wir streiken am 8.März - gegen das Jobcenter und die Agentur für Arbeit. Im Anhang findet ihr einen Briefentwurf, der unseren Protest ausdrückt. 
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><div id="attachment_1947" style="width: 310px" class="wp-caption aligncenter"><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/03/Bildschirmfoto-2019-03-01-um-15.51.37.png"><img aria-describedby="caption-attachment-1947" decoding="async" loading="lazy" class="size-medium wp-image-1947" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/03/Bildschirmfoto-2019-03-01-um-15.51.37-300x292.png" alt="" width="300" height="292" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/03/Bildschirmfoto-2019-03-01-um-15.51.37-300x292.png 300w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/03/Bildschirmfoto-2019-03-01-um-15.51.37.png 745w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /></a><p id="caption-attachment-1947" class="wp-caption-text">Bild: frauenstreik.org</p></div></p>
<blockquote><p>„Am 8. März ist Internationaler Frauenkampftag. Schon seit über 100 Jahren streiken, streiten und kämpfen wir für unsere Rechte und gegen jede Unterdrückung. Über die Welt breitet sich eine Bewegung von streikenden Frauen und Queers* aus, von Polen bis Argentinien, von New York bis Hongkong, von Spanien über Nigeria bis Australien. Auch wir sehen Grund zum Streik und sagen: Es reicht! Lasst uns am 8. März zusammen streiken!“</p></blockquote>
<p>So der <a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/03/Jobcenter_Final-Kopie_08032019_Frauenstreik.pdf" target="_blank" rel="noopener">Aufruf</a> von der Webseite „<a href="https://frauenstreik.org" target="_blank" rel="noopener">frauenstreik</a>“zum <strong>Internationalen Frauentag</strong> am <strong>8. März</strong>. Mit einem Aufruf an diesem Tag auch gegen die Agentur für Arbeit und die Jobcenter zu demonstrieren, soll die Carearbeit von FrauenInterTrans sichtbar gemacht werden. Sie sind erwerbslos aber nicht faul. Sie leisten Erziehungsarbeit, sie pflegen Kranke oder ihre Angehörigen oder bringen sich sonst gesellschaftlich ein. Tätigkeiten, die nicht entlohnt und kaum berücksichtigt werden. Das ist nicht zu akzeptieren.</p>
<p>Die Idee dahinter: Ein Bewusstsein schaffen, dass diese FrauenInterTrans ihren gesellschaftlichen Beitrag leisten. Und trotzdem wird dieses Engagement oftmals in den Arbeitsagenturen oder Jobcenter vollkommen ignoriert und daraus Vorwürfe konstruiert. Anerkannte Erziehungszeiten oder die Pflege von Angehörigen bei Pflegestufe 3, die eine Vermittlung in Trainingsmaßnahmen oder in eine Tätigkeit für diesen Zeitraum eigentlich ausschließt, ist plötzlich ein Fremdwort. Der Aufruf kann in den Briefkasten der Behörden eingeworfen werden oder per Post, Fax oder Mail versendet werden.</p>
<p>Diese Aktion ist u.a. im Frauen* und Queer Streik Berlin eingebunden.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Neue Namen machen noch keine Änderung aus &#8211; Die Sozialstaatsreform 2025 der SPD</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/neue-namen-machen-noch-keine-aenderung-aus-die-sozialstaatsreform-2025-der-spd/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 11 Feb 2019 10:18:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
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		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
		<category><![CDATA[Nahles]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialstaatsreform 2025]]></category>
		<category><![CDATA[SPD]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Geister, die ich rief ... aus der „Agenda 2010“ wird die „Sozialstaatsreform 2025“, aus „Hartz IV“ das „Bürgergeld“, wenn es nach dem Wunsch der SPD für die nächsten fünf bis zehn Jahre geht. Die angeschlagene SPD versucht mit ihrer Positionierung ein neues soziales Profil zu legen und verabschiedete ein neues Konzept.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><div id="attachment_1595" style="width: 485px" class="wp-caption aligncenter"><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/05/SPD.jpg"><img aria-describedby="caption-attachment-1595" decoding="async" loading="lazy" class="size-full wp-image-1595" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/05/SPD.jpg" alt="" width="475" height="316" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/05/SPD.jpg 475w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/05/SPD-300x200.jpg 300w" sizes="(max-width: 475px) 100vw, 475px" /></a><p id="caption-attachment-1595" class="wp-caption-text">Wahlstand der SPD</p></div></p>
<p>Kommentar</p>
<p>Die Geister, die ich rief &#8230; aus der „Agenda 2010“ wird die „Sozialstaatsreform 2025“, aus „Hartz IV“ das „Bürgergeld“, wenn es nach dem Wunsch der SPD für die nächsten fünf bis zehn Jahre geht. Die angeschlagene SPD versucht mit ihrer Positionierung ein neues soziales Profil zu legen und verabschiedete ein neues <a href="https://www.spd.de/fileadmin/Bilder/SPDerneuern/201902_PV-Klausur/20190210_Neuer_Sozialstaat.pdf" target="_blank" rel="noopener">Konzept.</a> Als Arbeiterpartei wird das „Recht auf Arbeit“ betont und damit gleichzeitig das Bedingungslose Grundeinkommen konsequent abgelehnt. Das 17-seitige Konzept ist mit dem Titel „<strong>Arbeit-Solidarität-Menschlichkeit. Ein neuer Sozialstaat für eine neue Zeit</strong>“ überschrieben und gliedert sich in drei Teile: „<em>Chancen und Schutz in der neuen Arbeitswelt, Kinder absichern und ihnen Bildung und Teilhabe ermöglichen: Eine sozialdemokratische Kindergrundsicherung entwickeln, Das Bürgergeld – mehr Sicherheit und Respekt</em>“.</p>
<p>Die SPD erwähnt mit Recht die Digitalisierung und deren möglichen Veränderungen in der Arbeitswelt. Hierbei sieht sie Chancen für neue Arbeit und erkennt die Sorgen der Menschen „ihren Arbeitsplatz zu verlieren oder nur noch schlecht bezahlte und unsichere Arbeit zu finden“. Dem stellt sie eine perspektivische Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro, mehr Sozialpartnerschaft und Tarifbindung, Angleichung der Löhne und Arbeitsbedingungen in Ost und West in Aussicht. Die Feststellung, dass neue Formen der Selbstständigkeit, Werkverträge, Leiharbeit oder Befristungen eine Entgrenzung der Betriebsorganisation sind, führt in der Konsequenz leider nicht dazu, dass die SPD hier eine radikale Abkehr fordert. Vielmehr fokussieren sie sich dabei auf die Bekämpfung der Solo-Selbstständigkeit durch die Ausbeutung der Plattformwirtschaft und wollen, dass diese als reguläre Betriebe gelten. Ergänzend möchten sie die Brückenteilzeit ausbauen und Home Office gesetzlich verankern.</p>
<p><strong>Längeres Arbeitslosengeld und Qualifizierungstricks</strong></p>
<p>Damit nicht erst eine Arbeitslosigkeit entsteht, planen sie das zum 1. Januar in Kraft getretene „<strong>Qualifizierungschancengesetz</strong>“ zu einem gesetzlichen Rechtsanspruch auf Weiterbildung zu verankern. Diese neue Qualifizierungsgarantie soll einen Umschulungsanspruch, gepaart mit einer Lohnersatzleistung, sofern ein Arbeitsplatzverlust droht sicherstellen. Die bisherige Umschulungsregelung soll von zwei Jahren auf drei Jahre verlängert werden. Entsprechend wird die Bundesagentur für Arbeit zur Bundesagentur für Arbeit und Qualifizierung umbenannt. Überhaupt soll die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter als verständnisvoller Partner zur Seite stehen. Partnerschaft auf Augenhöhe, die Einführung von Lotsen durch den Behördendschungel und eine Teilhabevereinbarung, die die bisherige Eingliederungsvereinbarung zwischen Jobcenter und Erwerbslosen ersetzen soll, sind Bausteine um „<em>den Einzelnen und sein Schicksal zu respektieren</em>“. In den ersten zwei Jahren des Arbeitslosengeld-II-Bezuges soll keiner mehr seine Wohnung verlassen müssen, weil sie ein paar Quadratmeter zu groß oder zu teuer ist. Auch soll in dieser Zeit keine Vermögensüberprüfung stattfinden. Ein verlängerter weicherer Fall bis eine bisherige Lebensleistung in das bestehende System abstürzt. Am bestehenden Regelsatz (424 Euro für Alleinstehende) wird festgehalten. Einzig allein das verlängerte Arbeitslosengeld I, durch Qualifizierungstricks und Alter schiebt den Beginn von Hartz IV hinaus. Das Arbeitslosengeld I soll um bis zu neun Monate länger an Ältere bezahlt werden. Ist es zum einen das Arbeitslosengeld-Q und dem Anspruch auf gezielte Weiterbildung, welches das Arbeitslosengeld I um bis zu 24 Monate verlängert, ist es zum anderen die Anspruchsdauer. Wer mindestens 20 Jahre Beitragszeiten aufweist, erhält 3 Monate länger Arbeitslosengeld I. Bei 25 Jahren erhöht sich der Anspruch um 6 Monate und ab 30 Jahren um 9 Monate. Ab 58 Jahren kämen Erwerbslose damit auf 33 Monate Bezugsdauer, statt bisher auf bis zu 24 Monate.</p>
<p><strong>Sanktionen bleibt im Kern bestehen</strong></p>
<p>Die Sanktionen durch die Jobcenter bei den über 25-jährigen und deren Frage, ob diese in nachhaltige Erwerbstätigkeit führen, werden derzeit vom Bundesverfassungsgericht Karlsruhe geprüft. Die Sozialstaatsreform 2025 möchte <em>sinnwidrige und unwürdige</em>Sanktionen abschaffen. Dabei stellt die SPD fest, dass die strengeren Sanktionen bei den unter 25-jährigen offenkundig kontraproduktiv sind. Um eine drohende Obdachlosigkeit abzuwenden, sollen die Sanktionen bei den Mieten abgeschafft werden. Eine komplette Streichung der Sanktionen lehnen sie jedoch ab. Das neue Bürgergeld soll in Zukunft spezielle Bedarfe und Härten mit einem Zuschuss abfedern. Dieses gilt wohl insbesondere für die sog. „weiße Ware“ wie eine Waschmaschine, die plötzlich ihren Geist aufgibt oder gleichzeitig die alte Winterjacke aufgetragen ist. Bisher gab es als Kann-Bestimmung für die „weiße Ware“ ein Darlehen, das mit monatlichen zehn Prozent von den 424 Euro abbezahlt wurde.</p>
<p><strong>Kindergrundsicherung gegen Kinderarmut</strong></p>
<p>Die Erkenntnis, dass jedes fünfte Kind „in unterschiedlicher Form von Armut betroffen ist“ verbindet das Konzept mit dem Starke-Familien-Gesetz und einer neuen <strong>Kindergrundsicherung</strong>. Damit sollen Kinder aus Hartz IV geholt werden und bündelt bisherige möglichen Leistungen, wie zum Beispiel Kindergeld, Kinderfreibetrag, Kinderzuschlag, Bildungs- und Teilhabepaket aus dem SGB II. Besonders Kinder aus alleinerziehenden Haushalten sollen davon profitieren. Als Betrag werden 408 Euro pro Kind und Monat vorgeschlagen und orientiert sich am Einkommen der Eltern. Das <a href="http://www.kinderarmut-hat-folgen.de" target="_blank" rel="noopener">Bündnis</a> „Kindergrundsicherung“, zusammengesetzt aus Sozialverbänden, spricht im Übrigen von einem verfassungsrechtlich notwendigen Existenzminimum in Höhe von 628 Euro monatlich. Dieses setzt sich aus dem sächlichen Existenzminimum von 408 Euro und dem Freibetrag für die Betreuung und Erziehung bzw. Ausbildung 220 Euro zusammen. Für Sonder- oder Mehrbedarfe im Falle behinderte oder kranker Kinder oder bei überdurchschnittlichen Wohnkosten, Umzügen und Klassenreisen soll weiterhin der Grundsicherungsträger zuständig sein, so das Bündnis weiter. Diese Leistungen sollen bis zum 18. Lebensjahr gelten.</p>
<p><strong>Nicht alles was glänzt ist Gold</strong></p>
<p>„<em>Wir können mit Fug und Recht sagen: Wir lassen Hartz IV hinter uns und ersetzen es nicht nur dem Namen nach</em>“, so SPD-Chefin Nahles in ihrer Pressekonferenz. Hartz IV führt bis heute zur Stigmatisierung, erpresst Erwerbslose durch die Sanktionen in den Niedriglohnsektor und geht oftmals an den Lebensläufen vorbei. Passgenaue Eingliederungsvereinbarungen, wie sie bereits gesetzlich verankert sind, haben da bisher wenig Abhilfe geschafft. Berufliche Lebensleistungen werden durch jede zumutbare Arbeit dequalifiziert. Allein der Begriff „Jobcenter“ verursacht Ängste oder ein Engegefühl in der Brust bei Erwerbslosen. Nun könnte die SPD, neben der Umbenennung des Hartz-IV-Begriffes natürlich auch die Jobcenter neu titulieren. Ändert es etwas an der Sache? Nein. Solange die Sanktionen in ihrem Kern bestehen bleiben, solange der künstlich heruntergerechnete Regelsatz in der Armut steckenbleibt, solange haben die Menschen nichts von einer Sozialstaatsreform, die sich bereits im System befinden. Überhaupt befasst sich das Konzept mehrheitlich mit Personen, die sich noch in Arbeit befinden oder die irgendwann in den nächsten fünf bis zehn Jahren erwerbslos werden (Weiterbildungsgarantie). Einzig allein Kinder werden mit einer Kindergrundsicherung in Teilen berücksichtigt. Allerdings fehlt hier die Definition bis wann ist man Kind und ab wann ist man jugendlich und die Kindergrundsicherung greift nicht mehr?! Ab dem 15. Lebensjahr werden junge Menschen in die Jobcenter eingeladen, müssen oftmals ihre Schulzeugnisse vorlegen, um eine Entscheidung zu fällen, ob sich ein weiterer Schulwerdegang noch „lohnt“ oder ob auf eine Ausbildung statt Studium gedrängt wird, um die Hilfebedürftigkeit der Familie zu verringern. Die Einbeziehung der jungen Menschen ab dem 15. Lebensjahr in die Kindergrundsicherung würden die bundesweiten Jugendberufsagenturen obsolet machen. Davon ist in diesem Papier nichts zu lesen.</p>
<p>Eine Entschuldigung bringt die Parteiführung bis heute nicht über die Lippen. Vielmehr sei die Reform „<em>richtig gewesen</em>“, so Nahles weiter und man habe sich nun einer „<em>differenzierten Bewertung</em>“ unterzogen. Das Konzept zeigt eklatante Schwächen auf und stärkt diejenigen, die frisch in die Erwerbslosigkeit fallen oder sich noch in Arbeit befinden. Erwartet habe ich eine Weiterbildungsgarantie auch für Erwerbslose in den Jobcentern und nicht das Hängenbleiben an Trainingsmaßnahmen, die oftmals Parkcharakter aufweisen, aber für den Arbeitsmarkt zumeist keine Gültigkeit besitzen. Weiterhin fehlt die Forderung, dass eine Wiederaufnahme der Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung bei Hartz IV geleistet wird. Alleine schon, um die starre 35 Jahre Regelung für eine <strong>Grundrente</strong> möglicherweise zu erreichen. Dazu habe ich mich schon mal <a href="https://www.dielinke-lueneburg.de/nc/presse/detail/news/heilsbringer-grundrente/" target="_blank" rel="noopener">hier</a> geäußert. Positiv bewerte ich den Zuschuss zur „weißen Ware“, die vorsichtigen Ansätze der Kindergrundsicherung und den längeren Anspruch auf das Arbeitslosengeld I. Das Prinzip „Fördern und Fordern“ bleibt bestehen und damit bleiben auch Ängste, Scham und die Gefahr einer Implosion oder Explosion. Gewünscht und erwartet habe ich mehr Mut Tatsächliches an der Agenda 2010 zu ändern, mehr Stärke in der Großen Koalition und die Einbeziehung aller von Erwerbslosigkeit in den Jobcentern Betroffenen. Abzuwarten bleibt die Entscheidung aus Karlsruhe, die voraussichtlich deutlich auf die Entschärfung der Sanktionen gehen wird (sonst würde die SPD diese wohl nicht so sicher fordern) und abzuwarten bleibt die nächste Bundestagswahl 2021, die zeitiger kommt, als voraussichtlich die Sozialstaatsreform 2025. Und dann werden die Karten vermutlich neu gemischt.<img decoding="async" loading="lazy" src="http://vg03.met.vgwort.de/na/1b303bccecae43aab8b561f01e1ad05e" alt="" width="1" height="1" /></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Das Bundesverfassungsgericht und die Frage des Erfolges einer dauerhaften Arbeitsmarktintegration über Sanktionen bei Hartz IV</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 18 Jan 2019 14:02:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
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					<description><![CDATA[An dieser Stelle möchte ich über meine Eindrücke vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 15. Januar 2019 und über die Frage, ob Sanktionen beim Arbeitslosengeld II (Hartz IV) erfolgversprechend in eine dauerhafte Arbeitsmarktintegration sind, berichten.
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										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/Kugel_HartzIV_Arbeitslosengeld.jpg"><img decoding="async" loading="lazy" class="wp-image-1204 size-medium alignleft" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/Kugel_HartzIV_Arbeitslosengeld-300x295.jpg" alt="" width="300" height="295" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/Kugel_HartzIV_Arbeitslosengeld-300x295.jpg 300w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/Kugel_HartzIV_Arbeitslosengeld.jpg 450w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /></a></p>
<p>An dieser Stelle möchte ich über meine Eindrücke vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 15. Januar 2019 und über die Frage, ob Sanktionen beim Arbeitslosengeld II (Hartz IV) erfolgversprechend in eine dauerhafte Arbeitsmarktintegration sind, berichten.</p>
<p><strong>Ursprung der Anhörung</strong></p>
<p>Vorausgegangen war ein Fall, in dem das Jobcenter einem Erwerbslosen den Regelsatz um 60 Prozent gekürzt hatte, weil dieser ihm angebotene Tätigkeiten als Lagerhelfer und Probearbeit im Verkauf nicht angenommen hatte. Aufgrund dessen blieben von den rund 400 Euro Hartz IV schlussendlich nur noch 156 Euro zum Leben übrig, zuzüglich der Mietkosten. Der Fall wurde dem Sozialgericht Gotha vorgelegt und es daraufhin das Bundesverfassungsgericht anrief. Nachdem das Sozialgericht Gotha im ersten Anlauf eine Absage aufgrund eines Formfehlers erhielt, wurde eine zweite nachgebesserte Vorlage nach Karlsruhe versandt. Das Gothaer Sozialgericht stellte dem Bundesverfassungsgericht die Frage, ob Sanktionen nach dem Sozialgesetzbuch II verfassungsgemäß sind.</p>
<p>Jobcenter können Geldkürzungen aussprechen, wenn ein Termin nicht wahrgenommen wird, eine Arbeit oder eine Trainingsmaßnahme abgelehnt werden. Im Jahr 2018 wurden rund 1 Million Sanktionen durch die Jobcenter verhängt. Mehr als drei Viertel betreffen nicht wahrgenommene Termine in den Jobcentern oder beim ärztlichen Dienst. Die durchschnittliche Kürzung betrug dabei 110 Euro.</p>
<p><strong>Führen Sanktion in eine dauerhafte Arbeitsmarktintegration? </strong></p>
<p>Bei der Anhörung ging es, neben Sanktionen, auch um die Frage, inwieweit dieses Mittel für eine dauerhafte Arbeitsmarktintegration geeignet ist.</p>
<p>Ab 9 Uhr begann bereits vor dem Bundesverfassungsgericht der Aufbau diverser Kundgebungen. Aus Berlin reiste die „Kreuzaktion“ an, die an vielen Kreuzen Geschichten von Hartz-IV-Betroffenen und deren Todesfälle darstellen. Weiterhin waren die Partei für das Bedingungslose Grundeinkommen, DIE LINKE. Karlsruhe, VertreterInnen der „aufstehen“ Bewegung und SEK Kassel vor Ort. Als Einzelaktivisten kamen das Team um Ralph Boes mit einem Pavillon und Burkhard Tomm-Bub mit zahlreichem erstellten Infomaterial über Hartz IV. Die Medien schrieben von rund 40 Teilnehmern. Dieses korrigiere ich auf über 100+, da sich sehr viele bereits vor Beginn der Anhörung im Gerichtssaal befanden. Dieser wiederum war mit durchgezählten 185 Personen voll besetzt. Trotz des ungemütlichen Wetters waren VertreterInnen der Kundgebungen jederzeit vor Ort, um Passanten oder den Medien umfängliche Auskünfte zu erteilen. Dieses Interesse war zahlreich vertreten. Auf Nachfrage bei einem Polizisten, ob es üblich sei, dass diese so stark vertreten sind, erhielt ich die Antwort: „<em>Das ist aus Sicherheitsgründen durchaus üblich, allerdings hat er selbst noch nie erlebt, dass eine so große Kundgebung vor dem Gericht stattfand</em>“ (sic!). Die Kundgebung verlief friedlich, sachlich und war geprägt von der Stimmung, dass das Bundesverfassungsgericht eine Änderung im derzeitigen System herbeiführen wird. Auch, wenn ich mit einigen Teilnehmern sprechen konnte, waren es nicht so viele Gespräche, wie ich gerne geführt hätte. Das gab die Zeit leider nicht her.</p>
<p><strong>Die Rolle des Vorsitzenden und des &#8222;hohen Senats&#8220;</strong></p>
<p>Komme ich zum Verfahren. Im Vorfeld wurde die Verfahrensleitung durch den Richter Stefan Harbarth und seiner möglichen Befangenheit in den sozialen Netzwerken und <a href="https://www.sueddeutsche.de/politik/hartz-iv-ist-das-gericht-befangen-1.4285821" target="_blank" rel="noopener">Medien</a> (SZ) in Teilen diskutiert. Das war durchaus ein Punkt, da er ja noch im Sommer 2018 als CDU-Bundestagsabgeordneter für die Sanktionen gestimmt hat. Schnell wurde ich eines besseren belehrt. Der Vorsitzende und der „hohe Senat“ waren mit acht Richtern besetzt. Schnell wurde deutlich, dass diese sich sehr gut vorbereitet hatten: Ihnen waren die einzelnen Stellungnahmen der Sachverständigen bekannt sowie die Verknüpfung der dazugehörigen Paragraphen im Sozialgesetzbuch II. Das hat mich wirklich beeindruckt. Die Sachverständigen mussten für einzelne Redebeiträge an einen Pult treten. Jede Sachverständigenaussage wurde, unabhängig eines Postens, gleichberechtigt wahrgenommen, respektiert und gewertet. Dass sich Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) kurzfristig „eingeladen“ hatte (auch die Sachverständigen wurden darüber erst kurzfristig telefonisch informiert) spielte keine Rolle. Nach der Vorstellung aller Teilnehmenden mit kurzen Statements, war im Verlauf deutlich zu merken, wie die Fragen und insbesondere die differenzierten Nachfragen der Richterinnen und Richter zunahmen. Das war durchaus beeindruckend. Dies betrafen unter anderem die gesetzliche Regelung im SGB II, die Abläufe in den Jobcentern und die Folgen aus den Sanktionen.</p>
<p><strong>Die gute Vorbereitung der Sozialverbände</strong></p>
<p>Die Befürworter des jetzigen Systems deklarierten die sog. Mitwirkungspflichten am Menschen selbst. Dieses wurde gleich zu Beginn beim Statement durch Ulrich Karpenstein (Vertretung Bundesregierung <strong>Kanzlei Redeker Sellner Dahs</strong>) deutlich, in dem er davon ausging, dass die Gewährleistung des Existenzminimums auch vom Menschen selbst abhängig ist. Hier wirke nicht nur der Staat mit. Es sei eine „<em>Ausgestaltung des Grundrechts</em>“, wenn das Sozialgesetzbuch II somit Pflichten vorsieht und bei Nichtbeachtung auch sanktioniere. Ein Eingriff in das Grundrecht sei es nicht. Somit ist die sanktionierte Person „selbst verschuldet“ in die Geldkürzung hineingeraten: „<em>Die Mitwirkung an der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt sei eine Selbsthilfeobliegenheit</em>“, so Karpenstein. Skurril wurde es, als die Verbindung zum Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes (Menschenwürde) gegenübergestellt wurde. So erfolge der „Vorrang der Selbsthilfe“ aus nichts Geringerem als der Menschenwürde als Frage der „Achtung und Selbstachtung der Persönlichkeit“. Kurzes Schweigen auf der Richterbank und Kopfschütteln auf den Besucherplätzen. Geboren war die „Leistungsidee“. Die Berichterstatterin Susanne Baer fragte nach, ob er damit die Menschenwürde unter Abwägungsvorbehalt (sic!) stelle. Hinter der Menschenwürde stehe kein „Leistungsgedanke“. Diese komme jedem Menschen zu Gute, ob er was leiste oder nicht (sic!). Richterin Gabriele Britz fragte irritiert nach, ob es denn nicht ehrlicher wäre, gleich zu sagen, worum es gehe: Nämlich die Gemeinschaft zu entlasten. Sie merkte im Umkehrschluss an, dass der Bezug zum Artikel 1 GG als „<em>eine Wohltat für den Bedürftigen, ihn am Ende zu sanktionieren</em>“ nicht passend sei. Womit die Richter nun bei der Verhältnismäßigkeit waren und Richter Andreas Paulus die Frage stellte: Wo denn nun das „unerlässliche Minimum“, die „Grenze in der Grenze“ liege. Karpenstein antwortete knapp und bündig: „<em>In der Verhältnismäßigkeit</em>“. Dabei ergebe sich das Unterschreiten des Minimums aus den Normen selbst und müsse verhältnismäßig sein. Nun wollten die Richter noch mehr wissen und bohrten nach. Karpenstein machte dieses an ein Beispiel fest: &#8222;<em>dass das Ziel der Integration in den Arbeitsmarkt, woraus sich auch die Untergrenzen, sozusagen das Minimal-Minimum ergebe, und man jemanden obdachlos macht, dann findet er erst recht keinen Job mehr. Das sei unverhältnismäßig.</em></p>
<p>Gerade der Beginn war mit Karpenstein durchaus spannend, da auch die Mahnung von Seiten des Gerichts kam, das man seit 2007 „<em>schon einiges herausfinden können</em>“ und beim SGB II operiere der Gesetzgeber „<em>am offenen Herzen</em>“: Es geht immerhin um das Existenzminimum. Hier würde man aber, insbesondere zu den höheren Sanktionen, keine belastbaren Zahlen hören. Das war deutlich.</p>
<p>Im Großen und Ganzen begleitete mich der Gedanke, dass die Sozialverbände bei den Fakten mit großem Abstand gezielter vorbereitet waren, als die Befürworter des jetzigen Systems. Hier blieb es mehrheitlich bei den allgemeinen Phrasen und dem Darstellungsversuch eines reibungslosen Ablaufes innerhalb des Systems. Je weiter die Stunden voranschritten, um so mehr war zu hören, dass das Reden am Pult durch die Befürworter kürzer und genervten wirkten.</p>
<p>Auf jede einzelne getätigte Aussage kann ich, des Umfangs wegen, hier nicht eingehen. Dazu eigenen sich hervorragend die Stellungnahmen der Sachverständigen, die davon nicht abgerückt sind. Diese sind bei <a href="https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2207/" target="_blank" rel="noopener">Tacheles e.V.</a> zu finden. Von der Bundesregierung, Jobcenter Vertretung sowie der Bundesagentur für Arbeit war die Welt in den Jobcentern rosarot. Mitarbeiter seien fachlich visiert, Sanktionen würden nur in Ausnahmefällen verhängt, Mitarbeiter der Jobcentern selbst nicht gerne sanktionieren und Sachleistungen selbstverständlich jederzeit ausgegeben werden. Auf Sachleistungen würde auch immer deutlich hingewiesen. Ein Wohnungsverlust ist nicht möglich, da es durch die Jobcenter zuvor Hilfe (z.B. Darlehen) gebe. Quoten, wie zum Beispiel für Zeitarbeit gebe es nicht. Während der Verhandlung habe ich immer wieder Rücksprache mit einer Jobcenter Teamleitung geführt, um diese Aussagen bestätigen zu lassen. In keinem Fall war das der Fall. Selbstverständlich gibt es Zahlen, auch in Zeitarbeit, die jährlich und monatlich zu erfüllen sind. Selbst wenn ich diese Aussage über die Jahre kenne, die Verdrängung der Realität für die Erwerbslosen in den Jobcentern mir bekannt sind, hat mich das doch erneut emotional sehr aufgeregt. Mein Eindruck war, dass sich das Gericht davon jedoch nicht beeindrucken ließ. Die andere Seite, in Form von Sozialverbänden, DGB und Tacheles e.V. orientierten sich stark an erlebten Tatsachen, Berichten von Erwerbslosen, in Teilen an Studien sowie durch Tacheles e.V. an der zuvor von ihnen durchgeführten <a href="https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2461/" target="_blank" rel="noopener">Online-Umfrage</a>. Diese wurde dem Gericht, komplett mit persönlichen Anmerkungen von Jobcenter-Erlebnissen, übergeben. Auch, wenn klar war, dass diese Online-Umfrage nicht als repräsentativ eingestuft werden kann, hat das Gericht diese gewürdigt. <strong>Eine große Frage der RichterInnen war die Zahl der Sanktionen, die Dauer, die Häufigkeit und die Anzahl von Sachleistungen.</strong> Mit großer Erwartung war ich auf die Präsentation durch die Bundesagentur für Arbeit (als Urheber der Zahlen) gespannt. Weder die Bundesagentur für Arbeit, noch deren Denkfabrik IAB (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der BA) waren in der Lage diese Zahlen zu präsentieren. Das ist ja auch nicht ganz so einfach. Wird von 440 Tausend gesprochen, sind das Erstsanktionierte. Wird von rund einer Million gesprochen, zeigt diese Zahl in der Statistik der BA nicht an, wie oft die ein und selbe Person sanktioniert wurde. Dazu hatte ich mir mal aufgrund einer Anfrage durch den Sozialstammtisch Hartz IV DIE LINKE. Lüneburg und die mündlichen Antworten im Sozialausschuss folgende Zahl (2018) notiert: <strong>Demnach lag die bundesweite Sanktionsquote bei 18,9 Prozent</strong>.</p>
<p>Dass die „Sanktionen kein prägendes Element seien“, so der <strong>Deutsche Städtetag</strong> zeigte mir auf, dass es nicht verstanden wurde, das auch jede einzelne Sanktion ein Existenzminimum gefährde. Der Blickwinkel, dass neben dem direkt Betroffenen, auch bei einer möglichen Bedarfsgemeinschaft (Familie) trifft, war wenig zu hören. Ins ähnlich Horn blies der <strong>Deutsche Landkreistag</strong>, wenn der er meint: „<em>Im Vordergrund stehen nicht die Sanktionen, sondern die Unterstützung aus dem Hilfesystem zu kommen. Vollsanktionen kommen nur gering vor</em>“.</p>
<p>Der <strong>DGB</strong> merkte an, das Sanktionen als legitimes Ziel den Aufbau von Druck verfolge. Es führe zu einem gewünschten Wohlverhalten der Erwerbslosen durch die Jobcenter und lehnte die Sanktionen ab.</p>
<p>Ein Einlenken, oder besser die Einsicht, kam zu Ende von der Bundesagentur für Arbeit (Scheele), dass die höheren Sanktionen das Verfahren nicht überleben werden. Auf die Vollsanktion und die Kürzung der Mietkosten kann aus seiner Sicht verzichtet werden. Wirke der Betroffene wieder mit, so sei es auch denkbar, die Sanktionen vorher enden zu lassen.</p>
<p>Stimmig war ich bei der Aussage durch Scheele und der Bundesregierung von einem eigenen Ermessen durch die Jobcenter abzurücken. Allerdings war deren Meinung mehr in die Richtung, dass der bürokratische Prüfaufwand und die Verantwortung dessen für die Mitarbeiter in den Jobcentern zu hoch seien.</p>
<p>Eine Änderung wird es nach meiner Ansicht geben und ich hatte den Eindruck, dass das Gericht in der Zukunft ausführlich darüber beraten wird. Ob nun die Höhe der Sanktionen, das Ende der Möglichkeit die Miete komplett zu streichen oder die Dauer sein wird, ist schwer einzuschätzen. Dass es ein bundespolitisches Thema und eine Entscheidung ist, dürfte ebenfalls klar sein. Allerdings fehlt mir hier bis heute die eindeutige Aussage von der SPD etwas ändern zu wollen. Wenn Nahles „ein wenig Einsicht“ zeigt, Heil an Sanktionen festhält und nur ein wenig reformieren möchte ist damit nicht viel gewonnen. Aber das ist ein neues Thema.</p>
<p>Deutlich wurde, dass von zwei Welten gesprochen wurde: Die rosarote Welt in den Jobcentern und Abschwächung der Realität für die Betroffenen durch die Bundesregierung, der Bundesagentur für Arbeit und des Deutschen Städtetags und die andere Welt, unterlegt mit Fakten, der Betroffenen durch Tacheles e.V. und den Sozialverbänden. Mensch ist nicht gleich Mensch. Als weitere Alternativen wurden im Verlauf weiterhin diskutiert:</p>
<ul>
<li><em>Keine Vollsanktionen mehr</em></li>
<li><em>Sanktionsräume kürzen</em></li>
<li><em>Sanktionen nach Ermessen</em></li>
<li><em>Keine Kürzung der Mietkosten</em></li>
<li><em>Sanktionen ganz abschaffen</em></li>
<li><em>Gutscheine statt Sanktionen</em></li>
<li><em>Keine Kürzungen bei psychischen Erkrankungen</em></li>
<li><em>Abgemilderte Sanktionen</em></li>
<li><em>Beendigung Sanktionen bei nachgewiesener Mitwirkungspflicht</em></li>
</ul>
<p><strong>Ich bedanke mich bei allen Akteuren vor Ort, für die fabelhafte Vorbereitung der Sozialverbände und Tacheles e.V. sowie beim Sozialgericht Gotha, welches das Verfahren überhaupt erst möglich gemacht hat.</strong><img decoding="async" loading="lazy" src="http://vg03.met.vgwort.de/na/95cf5cc515424a678c2e56c51f06c9a5" alt="" width="1" height="1" /> Die Anhörung endete um 19 Uhr. Ich selbst reiste um 18 Uhr mit dem Zug wieder zurück.</p>
<p>Kleine Auswahl an weitere Quellen:</p>
<p>Dossier via &#8222;<a href="https://bit.ly/2fBm6dI" target="_blank" rel="noopener">LabourNet Germany</a>&#8220;</p>
<p>&#8222;<a href="https://bit.ly/2FzViXa" target="_blank" rel="noopener">Darum geht es im Sanktionsprozess</a>&#8220; &#8211; neues deutschland</p>
<p>&#8222;<a href="https://bit.ly/2RBnAa9" target="_blank" rel="noopener">Gesetz der Angst</a>&#8220; &#8211; Junge Welt</p>
<p>&#8222;<a href="https://bit.ly/2FHS3vO" target="_blank" rel="noopener">Obdachlos wegen Sanktionen</a>&#8220; &#8211; taz</p>
<p>&#8222;<a href="https://bit.ly/2MgLS3e" target="_blank" rel="noopener">Hartz IV im Verfassungscheck</a>&#8220; Prof. Dr. Stefan Sell beim SWR</p>
<p>&#8222;<a href="https://bit.ly/2TZdgp0" target="_blank" rel="noopener">Frage der Woche</a>&#8220; &#8211; Ist Hartz IV verfassungswidrig? &#8211; Finanzen.de</p>
<p>&#8222;<a href="https://bit.ly/2AQBXNm" target="_blank" rel="noopener">Richter prüfen Strafen</a>&#8220; &#8211; Frankfurter Rundschau</p>
<p>&#8222;<a href="https://bit.ly/2DiNtCy" target="_blank" rel="noopener">Bundesregierung verteidigt Hartz IV Sanktionen</a>&#8220; &#8211; Spiegel online</p>
<p>&#8222;<a href="https://bit.ly/2W1L9HF" target="_blank" rel="noopener">Das Minus zum Minimum</a>&#8220; &#8211; verfassungsblog.de</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Ja, Nein, Vielleicht – Der Ärztliche Dienst der Bundesagentur für Arbeit und deren Gesundheitsfragebogen und Schweigepflichtentbindungserklärungen</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/ja-nein-vielleicht-der-aerztliche-dienst-der-bundesagentur-fuer-arbeit-und-deren-gesundheitsfragebogen-und-schweigepflichtentbindungserklaerungen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 24 Oct 2018 09:47:44 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsagentur]]></category>
		<category><![CDATA[Ärztlicher Dienst]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesdatenschutzbeauftragte]]></category>
		<category><![CDATA[Gesundheitsfragebogen]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
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					<description><![CDATA[Ein eher ruhiges, aber doch häufiges Thema ist die ärztliche Begutachtung durch die Jobcenter oder durch die Arbeitsagenturen. Gerne angewandt, wenn wiederholte Krankmeldungen, bereits eine längere Erkrankung oder eine Behinderung vorliegen. Die Bundesagentur für Arbeit tritt in diesem Fall unterstützend auf und schreibt auf ihrer Webseite: „Wenn Sie gesundheitliche Probleme haben, die sich auf Ihr [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/10/158889_photo_jpg_xs_clipdealer.de_.jpg"><img decoding="async" loading="lazy" class="aligncenter size-full wp-image-1899" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/10/158889_photo_jpg_xs_clipdealer.de_.jpg" alt="" width="473" height="317" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/10/158889_photo_jpg_xs_clipdealer.de_.jpg 473w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/10/158889_photo_jpg_xs_clipdealer.de_-300x201.jpg 300w" sizes="(max-width: 473px) 100vw, 473px" /></a></p>
<p>Ein eher ruhiges, aber doch häufiges Thema ist die ärztliche Begutachtung durch die Jobcenter oder durch die Arbeitsagenturen. Gerne angewandt, wenn wiederholte Krankmeldungen, bereits eine längere Erkrankung oder eine Behinderung vorliegen. Die Bundesagentur für Arbeit tritt in diesem Fall unterstützend auf und schreibt auf ihrer<a href="https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/aerztlicher-dienst" target="_blank" rel="noopener"> Webseite</a>:</p>
<blockquote><p><em>„Wenn Sie gesundheitliche Probleme haben, die sich auf Ihr Arbeitsleben auswirken, unterstützen wir Sie.“</em></p></blockquote>
<p>Zum Ärztlichen Dienst heißt es:</p>
<blockquote><p><em>&#8222;Aufgabe des Ärztlichen Dienstes&#8220;</em></p>
<p><em>„Wenn Ihnen gesundheitliche Probleme die Arbeitsuche oder die Arbeit erschweren, besprechen Sie dies am besten mit Ihrer Vermittlungs- oder Beratungsfachkraft der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Diese kann den Ärztlichen Dienst bitten, Sie zu begutachten. Dabei geht es ausschließlich um gesundheitlichen Beschwerden, die Sie so einschränken, dass Sie nicht oder nur in begrenztem Umfang einer Arbeit nachgehen können. Mit dem Ergebnis entscheiden die Fachkräfte dann gemeinsam mit Ihnen, wie Sie wieder in Arbeit kommen oder weiterarbeiten können. Das ärztliche Gutachten dient außerdem zur Beantwortung der Frage, ob Sie eine Förderung oder Geldleistung bekommen.“</em></p></blockquote>
<p><strong>Der Gesundheitsfragebogen vs. Freiwilligkeit</strong></p>
<p>So weit, so gut. Einmal in die Wege geleitet, erhalten Betroffene ein „Informationsblatt zur Vorstellung im Ärztlichen Dienst“. Hierbei geht man bereits im ersten Satz davon aus, dass Sie selbst ihre gesundheitlichen Beschwerden mitgeteilt haben. Anschließend werden ein fünfseitiger Gesundheitsfragebogen sowie ein Wust an Schweigepflichtentbindungen ausgehändigt. Diese gelten für die behandelnden Ärzte, den Medizinischen Dienst der Krankenkasse, Gesundheitsamt, Rententräger und so weiter und so fort. Niemand wird vergessen. Eigene medizinische Daten oder das Empfinden von gesundheitlichen Einschränkungen sind persönliche Angelegenheiten und die Bundesagentur für Arbeit weist daraufhin, dass diese Daten ausschließlich zur Information für den Ärztlichen Dienst dienen und <em>freiwillig </em>sind:</p>
<blockquote><p><em>„Wenn Sie den Gesundheitsfragebogen ausgefüllt haben, geben Sie ihn in einem verschlossenen Umschlag bei Ihrer Fachkraft ab oder senden ihn per Post zurück. Der Umschlag wird erst vom Ärztlichen Dienst geöffnet. Alle Ihre Angaben sind freiwillig und unterliegen dem Datenschutz.“ </em>(Quelle: Webseite BA)</p></blockquote>
<p>Gleichzeitig heißt es im Informationsblatt, dass nur wichtige Gründe gegen das Ausfüllen sprechen. Diese müssen der Sachbearbeitung dargelegt werden. Ohne wichtigen Grund gibt es kein Arbeitslosengeld I oder II oder nur in Bruchstücken.</p>
<p><strong>Die Schweigepflichtentbindungserklärung vs. Freiwilligkeit</strong></p>
<p>Und dann gibt es noch die Schweigepflichtentbindungserklärung. Hier verlässt die Bundesagentur für Arbeit ebenfalls das „Zwangsausfüllen“ und schreibt:</p>
<blockquote><p><em>„Wir weisen darauf hin, dass Sie zur Abgabe einer Schweigepflichtentbindungserklärung grundsätzlich nicht verpflichtet sind (&#8230;)“.</em></p></blockquote>
<p>Das „grundsätzlich nicht verpflichtet“ muss allerdings ebenfalls begründet werden. So heißt es:</p>
<blockquote><p><em>„Sofern Sie zur Abgabe einer Schweigepflichtentbindungserklärung nicht bereit sind, sind hierfür wichtige Gründe (&#8230;) gegenüber Ihrer zuständigen Beratungs- und Vermittlungsfachkraft (&#8230;) dazulegen.“</em></p></blockquote>
<p>Allerdings werden die „wichtige Gründe“ nicht näher erläutert. Für den Fall, dass eine Schweigepflichtentbindungserklärung nicht ausgefüllt werden möchte, können stattdessen „<em>alternativ auch selbst bereits vorhandene Befunde vorgelegt</em>“ werden, so das Informationsblatt weiter. Jobcenter und Arbeitsagenturen stützen sich bekanntlich auf Sozialgesetzbücher. Und kein Verwaltungsakt ohne Androhung von Sanktionen. In diesem Fall wird der <a href="https://dejure.org/gesetze/SGB_I/66.html" target="_blank" rel="noopener">§66 SGB I</a> (Folgen fehlender Mitwirkung) herangezogen:</p>
<blockquote><p><em>(1) Kommt derjenige, der eine Sozialleistung beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach den </em><em>§§ </em><a href="https://dejure.org/gesetze/SGB_I/60.html" target="_blank" rel="noopener"><em>60</em></a> <em>bis </em><a href="https://dejure.org/gesetze/SGB_I/62.html" target="_blank" rel="noopener"><em>62</em></a><em>, </em><a href="https://dejure.org/gesetze/SGB_I/65.html" target="_blank" rel="noopener"><em>65</em></a><em> </em><em>nicht nach und wird hierdurch die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert, kann der Leistungsträger ohne weitere Ermittlungen die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen, soweit die Voraussetzungen der Leistung nicht nachgewiesen sind. Dies gilt entsprechend, wenn der Antragsteller oder Leistungsberechtigte in anderer Weise absichtlich die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert.</em></p>
<p><em>(2) Kommt derjenige, der eine Sozialleistung wegen Pflegebedürftigkeit, wegen Arbeitsunfähigkeit, wegen Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit, anerkannten Schädigungsfolgen oder wegen Arbeitslosigkeit beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach den </em><em>§§ </em><a href="https://dejure.org/gesetze/SGB_I/62.html" target="_blank" rel="noopener"><em>62</em></a><em> </em><em>bis </em><a href="https://dejure.org/gesetze/SGB_I/65.html" target="_blank" rel="noopener"><em>65</em></a><em> </em><em>nicht nach und ist unter Würdigung aller Umstände mit Wahrscheinlichkeit anzunehmen, daß deshalb die Fähigkeit zur selbständigen Lebensführung, die Arbeits-, Erwerbs- oder Vermittlungsfähigkeit beeinträchtigt oder nicht verbessert wird, kann der Leistungsträger die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen.</em></p>
<p><em>(3) Sozialleistungen dürfen wegen fehlender Mitwirkung nur versagt oder entzogen werden, nachdem der Leistungsberechtigte auf diese Folge schriftlich hingewiesen worden ist und seiner Mitwirkungspflicht nicht innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist nachgekommen ist.</em></p></blockquote>
<p><strong>Anfrage Bundesdatenschutzbeauftragte und deren Ambivalenzantwort</strong></p>
<p>Dieser „Freiwilligkeit“ bin ich nochmals nachgegangen und habe die „Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit“ schriftlich für eine Stellungnahme angefragt. Innert kürzester Zeit bekam ich eine ausführliche Antwort. Hier bestätigt sie, dass <em>„zur Feststellung der Leistungs- bzw. Erwerbsfähigkeit ein sozialmedizinisches Gutachten durch den Ärztlichen Dienst der Bundesagentur für Arbeit erforderlich werden“</em>. Nach Aufzählung der Mitwirkungsparagraphen nach dem Sozialgesetzbuch I und den wichtigen (namenlosen) Gründen kommt die Bundesdatenschutzbeauftragte zu den verschiedenen Möglichkeiten an der Prüfung gesundheitlicher Einschränkungen mitzuwirken:</p>
<ol>
<li>Schweigepflichtentbindungsklärungen der behandelnden Ärzte</li>
<li>Einreichung eigener medizinischen Unterlagen</li>
<li>persönliche Vorstellung / Untersuchung beim Ärztlichen Dienst</li>
</ol>
<p>Unter deren Beteiligung, so schreibt sie weiter, wurde folgendes Verfahren mit der Bundesagentur für Arbeit abgestimmt:</p>
<ol>
<li>Ausfüllen des Gesundheitsfragebogen</li>
<li>Ärzte von der Schweigepflicht entbinden</li>
<li>Vorlage vorhandener Unterlagen / Befunde</li>
</ol>
<p>Die Abgabe der Fragebögen, Schweigepflichtentbindungserklärungen und möglicher Befunde können dann im verschlossenen Umschlag direkt beim Jobcenter oder der Arbeitsagentur abgegeben werden. Möglich ist auch eine Abgabe direkt beim Ärztlichen Dienst und der gleichzeitigen Information darüber beim zuständigen Jobcenter oder der Arbeitsagentur, damit via internen elektronischem System, eine Beauftragung erfolgt. Freute ich mich über die schnelle Reaktion meiner Anfrage, so suchte ich verzweifelt das Wort der „Freiwilligkeit“ und die „Alternative zum Einreichen von eigenen Befunden“. Ich fand sie nicht. Für mich eine Ambivalenz in der Antwort der Bundesdatenschutzbeauftragte und den Aussagen der Bundesagentur für Arbeit. Immer im Kopf die drohenden Sanktionen. Eine Rückfrage bezüglich dieser Ambivalenz an die Bundesdatenschutzbeauftragte blieb bis heute unbeantwortet.</p>
<p><strong>Aufklärungsversuch via DIE LINKE. im Bundestag</strong></p>
<p>Nächster Schritt: Bundestag.</p>
<p>Über <em>Katja Kipping (DIE LINKE)</em> wurde eine schriftliche Frage an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eingereicht. Diese lautete:</p>
<blockquote><p>„<em>Können die Bundesagentur für Arbeit bzw. die Jobcenter im Falle einer ärztlichen oder psychologischen Untersuchung auf eine Erklärung der Schweigepflichtentbindung seitens des Betroffenen mit Androhung und mit dem Vollzug einer vollständigen oder teilweisen Versagung oder Entziehung der Leistungen im Rahmen des Zweiten und im Rahmen des Dritten Buches Sozialgesetzbuch gemäß §66 Erstes Buch Sozialgesetzbuch reagieren oder kann der Betroffene alternativ zur Erklärung der Schweigepflichtentbindung vorhandene medizinische bzw. psychologische Befunde oder Bundesagentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter vorlegen, ohne damit die vollständige oder teilweise Versagung oder Entziehung der Leistungen fürchten zu müssen?</em>“</p></blockquote>
<p>Neben der Aufzählung der fehlenden Mitwirkungspflicht und deren Leistungsversagung, erwähnt das BMAS die erhebliche Erschwernis zur Sachverhaltsaufklärung (eigene Anm.: Doppeluntersuchung), die dazu kommen muss, um Leistungen nicht auszubezahlen. Dabei haben die Jobcenter oder die Arbeitsagenturen einen Ermessensspielraum. Kurz gesagt: Selbst, wenn keine Mitwirkung vorliegt, treten die Sanktionen nicht automatisch ein. Es muss eine Einzelfallprüfung erfolgen. Weiterhin schreiben sie zur Schweigepflichtentbindungserklärung:</p>
<blockquote><p>„<em>(&#8230;) Unterzeichnet eine leistungsberechtigte Person eine Schweigepflichtentbindungserklärung nicht, besteht auch die Möglichkeit, vorhandene medizinische oder psychologische Befunde für die weitere Sachverhaltsaufklärung zur Verfügung zu stellen. (&#8230;)“</em></p></blockquote>
<p>Bei weiterer hartnäckiger Verweigerung von nun doch weiteren gewünschten Schweigepflichtentbindungserklärungen durch ein Jobcenter oder Arbeitsagentur, ist <em>„jeweils im Einzelfall zu prüfen, ob die Entbindung von der Schweigepflicht zumutbar ist (&#8230;). Hierbei sind die Gründe für die verweigerte Schweigepflichtentbindung zu berücksichtigen“</em>.</p>
<p>Fasse ich zusammen:</p>
<p>Die Bundesagentur für Arbeit spricht von Freiwilligkeit, der Alternative des Einreichens von vorhandenen Befunden und der Angabe von wichtigen Gründen bei Verweigerung des Ausfüllens eines Gesundheitsfragebogens und der Schweigepflichtentbindungserklärungen. Dabei beziehen sie sich auf das Sozialgesetzbuch I, deren Mitwirkungspflicht und möglicher Leistungsversagung. Die Bundesdatenschutzbeauftragte verzichtet auf die Freiwilligkeit und den Alternative von eigenen Befunden. Das BMAS fordert eine Einzelfallprüfung vor Sanktionsdurchführung und erwähnt die Möglichkeit vorhandene ärztliche Befunde einzureichen. Fakt ist jedoch, dass mir in vielen geschilderten Fällen, Leistungen, wenn es nicht nach dem Willen der Jobcenter oder Arbeitsagenturen ging, komplett eingestellt werden. Auch, in den Fällen, wo ausreichende ärztliche Befunde, statt Schweigepflichtentbindungserklärungen eingereicht wurden. Auch, in den Fällen, wo zuvor wichtige Gründe (die hier ja wohl relativ scheinen) benannt wurden oder die Bereitschaft zur Untersuchung beim Ärztlichen Dienst der Bundesagentur für Arbeit explizit vorhanden war. Die Bundesdatenschutzbeauftragte sollte hier ihre Aufgabe wahrnehmen und klare Verhältnisse schaffen. Und nicht, wie laut Schreiben, die Freiwilligkeit oder Alternativen im Hinterzimmer mit der Bundesagentur für Arbeit unter dem Tisch fallen lassen. Weiterhin vertrete ich die persönliche Ansicht, dass der Zwang, unter scharfen Sanktionsandrohungen, zum Ausfüllen der Schweigepflichtentbindungserklärungen ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist. Insbesondere dann, wenn aussagekräftige Befunde eingereicht werden. Das muss genügen.<img decoding="async" loading="lazy" src="http://vg03.met.vgwort.de/na/5aee054917a1447890c71c61ab03ac7a" alt="" width="1" height="1" /></p>
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		<title>Der neue soziale Arbeitsmarkt aus dem Bundesarbeitsministerium &#8211; oder der Entwurf einer zehnten Gesetzesänderung bei Hartz IV</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/der-neue-soziale-arbeitsmarkt-aus-dem-bundesarbeitsministerium-oder-der-entwurf-einer-zehnten-gesetzesaenderung-bei-hartz-iv/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 02 Jul 2018 13:09:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Hubertus Heil]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
		<category><![CDATA[Teilhabe am Arbeitsmarkt]]></category>
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					<description><![CDATA[Eines muss ich ja unserem Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zu Gute halten: Das Hamsterrad bei Hartz IV lässt er am laufen und entwickelt Ideen. Subjektiv scheint er kreativer zu sein, als in den vergangenen Jahren unter Nahles und von der Leyen. So bringt Heil nun einen Referentenentwurf zum „Zehnten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch“ ein.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><div id="attachment_1848" style="width: 310px" class="wp-caption alignleft"><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/03/Pressefoto-Hubertus-Heil-2017-1-e1521824363564.jpg"><img aria-describedby="caption-attachment-1848" decoding="async" loading="lazy" class="wp-image-1848 size-medium" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/03/Pressefoto-Hubertus-Heil-2017-1-e1521824363564-300x211.jpg" alt="" width="300" height="211" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/03/Pressefoto-Hubertus-Heil-2017-1-e1521824363564-300x211.jpg 300w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/03/Pressefoto-Hubertus-Heil-2017-1-e1521824363564-768x539.jpg 768w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/03/Pressefoto-Hubertus-Heil-2017-1-e1521824363564-1024x719.jpg 1024w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/03/Pressefoto-Hubertus-Heil-2017-1-e1521824363564-1080x759.jpg 1080w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /></a><p id="caption-attachment-1848" class="wp-caption-text">Foto: Susi Knoll</p></div></p>
<p>Eines muss ich ja unserem Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zu Gute halten: Das Hamsterrad bei Hartz IV lässt er am laufen und entwickelt Ideen. Subjektiv scheint er kreativer zu sein, als in den vergangenen Jahren Nahles und von der Leyen. So bringt Heil nun einen <a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/07/Referentenentwurf.pdf" target="_blank" rel="noopener">Referentenentwurf</a> zum „<em>Zehnten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch</em>“ ein. Wir erinnern uns: das Neunte Änderungsgesetz trat im August 2016 ein mit dem Ziel eine Bürokratievereinfachung zu erreichen. Nun also das Zehnte Änderungsgesetz. Dieses fokussiert sich auf Langzeiterwerbslose auf dem regulären und sozialen Arbeitsmarkt, um das Ziel der Vollbeschäftigung zu erreichen.</p>
<p>Der Referentenentwurf schreibt dazu:</p>
<blockquote><p><em>Angestrebt wird, Menschen, die schon sehr lange arbeitslos sind, wieder eine Perspektive zur Teilhabe am Arbeitsmarkt zu eröffnen. Mit einem ganzheitlichen Ansatz soll die Beschäftigungsfähigkeit durch intensive Betreuung, individuelle Beratung und wirksame Förderung verbessert und arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen zugleich vermehrt Beschäftigungsoptionen auf dem allgemeinen oder sozialen Arbeitsmarkt angeboten werden. (&#8230;) Im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes sollte vielmehr auch die Reintegration von Personen mit einer längeren Dauer von Langzeitarbeitslosigkeit in den allgemeinen Arbeitsmarkt besser unterstützt werden.</em></p></blockquote>
<p><strong>Teilhabe am Arbeitsmarkt</strong></p>
<p>Die monatlichen Arbeitslosenzahlen vermelden Monat für Monat einen Rekordtiefstand. Die rund 1 Million „vergessenen“ Erwerbslosen aus der Statistik nicht mit einberechnet. Heil erkennt richtig, dass Erwerbslose in Hartz IV schon sehr lange im Leistungsbezug sind. Die Grafik der Bundesagentur für Arbeit zeigt auf, dass im Juni 2018 rund 814 Tausend Menschen langzeiterwerbslos gemeldet waren.</p>
<p><div id="attachment_1883" style="width: 794px" class="wp-caption aligncenter"><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/07/Bildschirmfoto-2018-07-02-um-14.42.12.png"><img aria-describedby="caption-attachment-1883" decoding="async" loading="lazy" class="wp-image-1883 size-full" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/07/Bildschirmfoto-2018-07-02-um-14.42.12.png" alt="" width="784" height="326" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/07/Bildschirmfoto-2018-07-02-um-14.42.12.png 784w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/07/Bildschirmfoto-2018-07-02-um-14.42.12-300x125.png 300w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/07/Bildschirmfoto-2018-07-02-um-14.42.12-768x319.png 768w" sizes="(max-width: 784px) 100vw, 784px" /></a><p id="caption-attachment-1883" class="wp-caption-text">Quelle: Bundesagentur für Arbeit</p></div></p>
<p>Diese wird, ebenfalls nach der Definition der Bundesagentur für Arbeit, zwischen 12 Monaten und 48 Monaten und länger angegeben. Hier setzt das Bundesarbeitsministerium an und spricht von einem neuen Instrument zur „<em>Teilhabe am Arbeitsmarkt</em>“. Demnach werden</p>
<blockquote><p><em>Arbeitsverhältnisse mit erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen, die seit mindestens sechs Jahren Leistungen (Arbeitslosengeld II) beziehen und in dieser Zeit nicht oder nur kurz erwerbstätig waren,</em> gefördert.</p></blockquote>
<p>Wieder ein Blick in die <a href="https://statistik.arbeitsagentur.de/nn_31892/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/Rubrikensuche_Form.html?view=processForm&amp;pageLocale=de&amp;topicId=1348848" target="_blank" rel="noopener">Statistik</a> der Bundesagentur für Arbeit offenbart, dass bei 48 Monaten und länger rund 208 Tausend registriert sind. Die Tiefe der Statistik weist bei 5 Jahren und länger rund 147 Tausend im Jahr 2017 Berechtigte aus. Und damit kommen wir der Zahl des Koalitionsvertrages von 150 Tausend Geförderten schon sehr nahe. Siehe auch hierzu mein <a href="http://inge-hannemann.de/ein-weiter-so-in-der-arbeitsmarktpolitik-der-groko/" target="_blank" rel="noopener">Kommentar</a> aus dem Februar. Arbeitgeber, die bereit sind, Langzeiterwerbslose einzustellen erhalten zwei Jahre einen vollständigen Lohnzuschuss des gesetzlichen Mindestlohns. In den darauffolgenden drei Jahren reduziert er sich jeweils um zehn Prozent. Somit beträgt die maximale Förderdauer bis zu fünf Jahre. Der Arbeitsvertrag kann von Beginn an auf fünf Jahre befristet werden. „Betreuung“, Weiterbildung und betriebliche Praktika sind parallel möglich. Mit dem Wort „Betreuung“ habe ich persönlich so meine Probleme und ersetze es lieber mit Begleitung. Wozu nun innerhalb eines Arbeitsverhältnisses ein betriebliches Praktikum vorgeschlagen wird, entzieht sich meinen Kenntnissen. Rollentausch unter Arbeitgebern à la „Frauentausch“? Aber weiter im Text. Im ersten Jahr der Förderung erhält der neu Beschäftigte eine regelmäßige beschäftigungsbegleitende „Betreuung“ durch die Agentur für Arbeit oder durch einen Dritten. Auch hier werden die angemessenen Kosten entsprechend übernommen. Es wird davon ausgegangen, dass Langzeiterwerbslose nicht mehr up to date sind. Aus diesem Grund werden erforderliche Weiterbildungen oder ein betriebliches Praktikum bei einem anderen Arbeitgeber mit einem Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten gefördert. Höchstens jedoch bis zu 1.000 Euro je Weiterbildung.</p>
<p><strong>Kündigung möglich?</strong></p>
<p>Können die Leistungsberechtigten einfach so ihren neu geförderten Arbeitsplatz verlassen? Ja. Sofern die Agentur für Arbeit diese in eine zumutbare Arbeit oder Ausbildung vermitteln kann oder die Förderung aus anderen Gründen beendet wird. Ebenso gilt dieses gleichermaßen für die Leistungsberechtigten. Hier sogar ohne Einhaltung einer Frist.</p>
<p>Welche Einschränkungen gibt es für die Arbeitgeber? Keinen Zuschuss gibt es, wenn vermutet wird, dass die Arbeitgeber einen bisherigen regulären Arbeitsplatz beenden, um an die Förderung durch einen Langzeiterwerbslosen zu gelangen. Das neue Gesetz soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.</p>
<p><strong>Der neue Lohnkostenzuschuss</strong></p>
<p>Komme ich zur nächsten Kreativität aus dem Hause der Arbeit: Ein neuer weiterer Lohnkostenzuschuss. Zwei Jahre „Arbeitslosigkeit“ reichen aus, damit die Arbeitgeber pauschal im ersten Jahr 75 Prozent und im zweiten Jahr die Hälfte an Lohnzuschüssen erhalten. Das Arbeitsverhältnis muss für mindestens zwei Jahre abgeschlossen werden und eine sog. Nachbeschäftigungszeit von sechs Monaten umfassen. Anders als beim derzeitigen Eingliederzuschuss fehlen hier Merkmale wie „Minderleistung“ oder das „Vorliegen von Vermittlungshemmnissen“. Ich erinnere mich noch gut an einen Fall, als bei einer Kassiererin ein voller Eingliederungszuschuss beantragt wurde, weil der Führerschein fehlte. Dies galt, zumindest für den Arbeitgeber, als Minderleistung. Ein fahrtechnischer Einsatz war allerdings nicht gefordert oder geplant. Versuch macht bekanntlich klug &#8230;</p>
<p>Auch hier hat der Referentenentwurf selbstverständlich eine Begründung parat:</p>
<blockquote><p><em>Die einfache und transparente Ausgestaltung des Instrumentes soll es für die Arbeitgeber besonders attraktiv machen, Personen mit einer längeren Dauer von Langzeitarbeitslosigkeit eine Beschäftigungsmöglichkeit zu bieten. Wie der Eingliederungszuschuss (&#8230;) setzt auch der neue Lohnkostenzuschuss deshalb darauf, einen finanziellen Anreiz zur Einstellung von Langzeitarbeitslosen zu geben, verzichtet aber auf den Ausgleich einer bestehenden Minderleistung und befördert durch die beschäftigungsbegleitende Betreuung zusätzlich die Beschäftigungsfähigkeit von Langzeitarbeitslosen. (&#8230;) Einer weiteren Verfestigung von Langzeitarbeitslosigkeit wird vorgebeugt.</em></p></blockquote>
<p>Beantragen können den Lohnkostenzuschuss alle Arbeitgeber unabhängig von Art, Branche, Rechtsform oder Region. Das Papier bleibt bei den vier Milliarden Euro Aufstockung bis zum Jahr 2022 (die nächsten Bundestagswahlen wären regulär 2021) analog des Koalitionspapiers der derzeitigen GroKo.</p>
<p>Nun ist das so eine Sache mit neuen Förderinstrumenten und den Jobcentern. In einem <a href="http://www.o-ton-arbeitsmarkt.de/o-ton-news/esf-programm-fuer-langzeitarbeitslose-bmas-erweitert-zielgruppe" target="_blank" rel="noopener">Artikel</a> schreibt Prof. Stefan Sell (o-ton Arbeitsmarkt) zum ESF Sonderprogramm für Langzeiterwerbslose:</p>
<blockquote><p><em>Die Zielerreichung des Sonderprogramms kommt nur schleppend voran. Nach inzwischen 20 Monaten Laufzeit hat das ESF-Programm rund 10.700 Teilnehmer und damit erst ein Drittel der angestrebten Teilnehmerzahl von 33.000 Personen bis 2020 erreicht.</em></p></blockquote>
<p>Woran nun das Schleppende krankt und aus diesem Grund die Zielgruppen erweitert wurden, ist eher unbekannt. Allerdings lobt der Referentenentwurf die intensive Betreuung durch das Jobcenter als zielführend. Eine nähere Erläuterung oder gar eine Evaluierung wird nicht mitgeliefert. Immerhin stellt das Papier in Aussicht, dass die Begleitung auch durch Dritte erfolgen kann. Diese sogar ohne bestimmte formale Qualifikation der Personen. Aus Erfahrungen oder aus Kenntnissen wird man bekanntlich auch klug. Festgestellt wurde aus den Erfahrungen des ESF-Bundesprogramms zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit diese dritten Personen einen Fachhochschul-, oder Bachelorabschluss oder eine andere höhere Qualifikation mitbringen und mindestens zwei Jahre beruflich tätig gewesen sein sollten. Ob jemand geeignet ist oder nicht entscheidet schlussendlich das Jobcenter. Förderungen bewerte ich per se nicht negativ. Mit den neuen Programmen kann jeder Verein, jede Institution oder ähnliches sein Personal kostenlos aufstocken. Alles unter dem Slogan: Beschäftigungsfähigkeit wieder herzustellen. Soziale Einrichtungen, wie die „Tafel e.V.“, die unter akutem ehrenamtlichen Mitarbeitermangel leiden, können aufatmen. Inwiefern Vereine, die Erwerbslosenberatung anbieten davon profitieren, wird man sehen. Hier sehe ich zumindest eine tatsächliche Hilfe für Menschen, die vom Jobcenter abhängig sind. Vielleicht wäre ein Start-Up Unternehmen in diesem Bereich ausbaufähig, welches sich dann als Franchiseunternehmen bundesweit verteilt. Ideen kommen mir viele. Nur mal so am Rande. Immerhin sind ja die Kriterien Zusätzlichkeit, Wettbewerbsneutralität und öffentliches Interesse keine Fördervoraussetzungen, wie bei den Ein-Euro-Jobs.</p>
<p>Bei den Förderprogrammen geht man davon aus, dass sich die Beschäftigungsfähigkeit der Personen erhöht und letztlich Übergangschancen in ungeförderte Beschäftigung geschaffen werden. Sich aus einem Beschäftigungsverhältnis heraus zu bewerben steigert durchaus die Chancen auf einen anderen Arbeitsplatz. Der Stempel „arbeitslos“ tritt erstmal in den Hintergrund. Damit dürften alle 147 Tausend Langzeiterwerbslose, analog der Statistik, beschäftigt sein. Und wie durch ein Wunder werden plötzlich Arbeitsplätze wie Pilze aus dem Boden geschossen kommen. Das Traurige daran ist doch, dass vermutlich, im Untergrund bestehende Arbeitsplätze schwellten, die nun mit kompletter finanzieller staatlicher Subventionierung aus der Taufe gehoben werden. Nur, was passiert, wenn die fünf Jahre oder die zwei Jahre Lohnkostenzuschuss vorüber sind und sich kein neuer Arbeitsplatz findet? Und hier kommt die große Lücke des Papieres: Diese Menschen stehen wieder im Jobcenter, weil nämlich keine Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung abgeführt werden. Kausaler Weise tritt nun die Reduzierung der bestehenden Arbeitskraft auf die Begründung der „Heranführung an den regulären Arbeitsmarkt“. Was nichts anderes impliziert, dass Langzeiterwerbslose ihre Arbeitskraft und ihr Können verloren haben. Allerdings rätsel ich noch immer über den Passus im Konzept:</p>
<blockquote><p><em>Ziel ist der mit der geförderten Beschäftigung verbundene Zugewinn an fachlichen und persönlichen Fähigkeiten und Qualifikationen, nicht dagegen der Aufbau neuer Versicherungsansprüche auf Arbeitslosengeld. Bestünde die Möglichkeit solche aufzubauen, könnte dies zu Fehlanreizen bei der Aufnahme der geförderten Beschäftigung führen.</em></p></blockquote>
<p>Aha. Im Hinblick auf die Milliardenüberschüsse der Bundesagentur für Arbeit und dem Arbeitslosengeld I mutmaße ich daraus, dass man nach Ende der Förderung nicht an diese Töpfe ran möchte. Oder die Angst besteht, vielleicht auch das Wissen, dass der Übergang in ein dauerhaftes ungefördetes Arbeitsverhältnis schwieriger ist, wie das Papier vermitteln möchte. Inwiefern tatsächlich die subventionierten Arbeitsplätze in ungeförderte Arbeit münden, kann derzeit natürlich nicht seriös vorausgesagt werden. Dass bisherige geförderte Arbeitsstellen nach Auslaufen der Förderungen schlagartig beendet sind, ist bekannt. Dass ich nach fünf Jahren wieder Bittsteller im Jobcenter sein soll, erschließt sich mir nicht. Eher würde sich das Gefühl einschleichen, dass ich Mitarbeiterin zweiter Klasse bin – zumindest beim immer näher kommenden Ende der Förderung. Aber vielleicht erklärt das Hubertus Heil.</p>
<p><strong>Eine fortlaufende Einzahlung in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung sollte zumindest möglich sein.</strong></p>
<p>Hinweis: Der Gesetzentwurf ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Und hier der <a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/07/Zeitplan.pdf">Zeitplan</a> dazu.<img decoding="async" loading="lazy" src="http://vg03.met.vgwort.de/na/ce010200336446f0ac63e55892b12b66" alt="" width="1" height="1" /></p>
<p><em> </em></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Scheele fordert flexiblere Beratungen in den Jobcentern</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/scheele-fordert-flexiblere-beratungen-in-den-jobcentern/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 22 May 2018 10:54:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV Sozialgesetzbuch II]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
		<category><![CDATA[Scheele]]></category>
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					<description><![CDATA[In einem Interview mit „Welt am Sonntag“ sprach sich Detlef Scheele (SPD), Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit, für eine flexiblere Beratung innerhalb der Jobcenter aus. Scheele: „Bisher galt die strenge Regel, dass Vermittlung in Arbeit in jedem Fall Vorrang vor Qualifizierung hat. Das bedeutet, dass die Jobcenter-Mitarbeiter den Betroffenen bisher in einen Job vermitteln mussten, [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/05/Jobcenter.jpg"><img decoding="async" loading="lazy" class="alignleft size-full wp-image-1861" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/05/Jobcenter.jpg" alt="" width="316" height="474" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/05/Jobcenter.jpg 316w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/05/Jobcenter-200x300.jpg 200w" sizes="(max-width: 316px) 100vw, 316px" /></a>In einem Interview mit „Welt am Sonntag“ sprach sich Detlef Scheele (SPD), Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit, für eine flexiblere Beratung innerhalb der Jobcenter aus. Scheele:</p>
<blockquote><p><em>„Bisher galt die strenge Regel, dass Vermittlung in Arbeit in jedem Fall Vorrang vor Qualifizierung hat. Das bedeutet, dass die Jobcenter-Mitarbeiter den Betroffenen bisher in einen Job vermitteln mussten, auch wenn es vielleicht sinnvoller gewesen wäre, ihm einen Schulabschluss oder eine Ausbildung zu ermöglichen.“</em></p></blockquote>
<p>So weit, so gut – dazu später mehr.</p>
<p>Weiter führt er aus:</p>
<blockquote><p><em>„So sah es das Gesetz vor. </em><em>Künftig können die Vermittlerinnen und Vermittler entscheiden, ob es nicht sinnvoller ist, die Betroffenen tatsächlich in eine Bildungsmaßnahme zu schicken, in der sie einen Berufsabschluss machen, anstatt ihn um jeden Preis sofort in Arbeit zu bringen. Das wird die langfristigen Berufschancen vieler Grundsicherungsempfänger verbessern, gerade bei den Un- und Angelernten.“</em></p></blockquote>
<p>In den nächsten Tagen werden die Jobcenter eine entsprechende neue Weisung dazu erhalten, so Scheele weiter.</p>
<p>Das Sozialgesetzbuch II (Hartz IV) agiert bekanntermaßen nach dem Prinzip „Fördern und Fordern“. Dass inzwischen das „Fordern“ mit großem Abstand vor dem „Fördern“ steht, ist eine große Kritik von Sozialverbänden, aus Teilen der Politik, Wissenschaftlern, Initiativen und Betroffenen. Gerade die sind es, die statt einer Förderung mit häufig unpassenden Arbeitsvorschlägen oder sinnlosen Maßnahmen überschüttet werden. Wenn sich Scheele nun auf das Gesetz beruft, dass die Vermittlung in Arbeit in jedem Fall Vorrang vor Qualifizierung hat, beruft er sich auf die „Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ gleich zu Beginn des Sozialgesetzbuches II. Hier wird explizit auf die Erwerbstätigkeit eingegangen, wo die Hilfebedürftigkeit so schnell wie möglich vollständig – oder zumindest teilweise – beendet werden soll. Die Bundesagentur für Arbeit formulierte daraus ihre erste interne Eingliederungsleistung unter dem Namen: <em>Sofortangebot</em>. Und das oftmals, bevor überhaupt der Antrag auf Hartz IV bearbeitet wurde. Das Sofortangebot kann eine Arbeitsstelle, ein Ein-Euro-Job oder das standardmäßige Bewerbungstraining sein. Ein-Euro-Jobs oder Trainingsmaßnahmen haben primär den Vorteil, dass die Neumeldungen im Jobcenter erst mal nicht in der kommenden Arbeitslosenstatistik auftauchen. So werden diese als arbeitsuchend und nicht als arbeitslos registriert. Das Vermittlungsangebot für eine Arbeitsstelle wird als Service angepriesen, der über die gesetzlichen Regelungen hinausgeht. Als Verkaufsargument wird dabei der Beratungs- und Vermittlungsprozess im Sinne der Erwerbslosen angeführt. Sozusagen als Bonus durch die Jobcenter. Ob das zuvor stattgefundene Profiling der Arbeitsuchenden tatsächlich umgesetzt wird, hängt von der jeweiligen Sachbearbeitung ab. Auf jeden Fall wird somit das Soll der Erstgespräche und Sofortangebote intern erfüllt. Frei nach dem Motto: Stimmt die Quote, stimmt das Angebot.</p>
<p>Aber was sagt das Sozialgesetzbuch II tatsächlich zum „Sofortangebot“? Hier gilt der ehemals gültige §15a. Anfang August 2006 lautete der Grundsatz:</p>
<blockquote><p><em>„Erwerbsfähige Personen, die innerhalb der letzten zwei Jahre laufende Geldleistungen, die der Sicherung des Lebensunterhalts dienen, weder nach diesem Buch noch nach dem Dritten Buch bezogen haben, sollen bei der Beantragung von Leistungen nach diesem Buch unverzüglich Leistungen zur Eingliederung in Arbeit angeboten werden.“</em></p></blockquote>
<p>Genau acht Jahre später in 2016, im Rahmen der sog. „Rechtsvereinfachungen“ wurde dieser Grundsatz aufgehoben. Allerdings nicht innerhalb der Jobcenter, wenn Scheele davon spricht, dass er darüber eine neue Weisung auf den Weg bringen möchte. Somit haben die Jobcenter nun fast zwei Jahre die Aufhebung ignoriert. Dass nun Scheele mit dem Bundesarbeitsministerium ein Gesetz ändern möchte, was bereits geändert ist, wirkt konfus. Dasselbe gilt für den Schulabschluss. Auf diesem haben bereits seit Beginn 2009 junge Menschen und Erwachsene ohne Schulabschluss einen Rechtsanspruch auf „die Förderung der Vorbereitung zum nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses“. Bereits mit der Entstehung der Jobcenter 2005 gab es einen „Leitfaden für arbeitsuchende Jugendliche unter 25 Jahren“, der u.a. den Fokus auf junge Menschen ohne Ausbildung legte. So hieß es:</p>
<blockquote><p><em>„Im Fokus steht die Überwindung der Hilfebedürftigkeit, insbesondere durch die Integration in Beschäftigung. Sind Hemmnisse abzubauen, ist immer auch der Qualifizierungsaspekt zur Verbesserung der beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten der Jugendlichen zu berücksichtigen. Dies gilt umso mehr, wenn es sich um Jugendliche ohne Berufsabschluss handelt.“</em></p></blockquote>
<p>Die Berücksichtigung der individuellen persönlichen und beruflichen Situation der jungen Menschen galt als selbstverständlich. Nun könnte man meinen, Scheele erzählt etwas bahnbrechendes Neues. Dem ist aber nicht so. Vielmehr wiederholt er Forderungen, die in den letzten 12 Jahren innerhalb der Jobcenter stückweise komplett verloren gegangen sind.</p>
<p>Auch wenn die neue versprochene <a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/05/Fachliche_Weisung-22052018_Ergänzung_§16-Anlage.pdf" target="_blank" rel="noopener">Fachliche Weisung</a> vom heutigen Tag schreibt, dass:</p>
<div class="page" title="Page 6">
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<div class="column">
<blockquote><p>&#8222;Der Grundsatz, dass vorrangig Maßnahmen eingesetzt werden sollen, die die unmittelbare Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ermöglichen (§ 3 Abs. 1 Satz 3 SGB II), gilt weiterhin. Bei der Entscheidung über diesen Maßnahmeeinsatz ist jedoch abzuwägen, ob nicht das Interesse am Erwerb eines Berufsabschlusses für eine nachhaltige Integration und das künftige Vermeiden von Arbeitslosigkeit ggü. einer unmittelbaren Erwerbstätigkeit (im Helferbereich) überwiegt.&#8220;</p></blockquote>
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<p>bleibt die Ermessensleistung als Kann-Bestimmung durch die Integrationsfachkraft (Arbeitsvermittlung) bestehen:</p>
<div class="page" title="Page 9">
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<div class="column">
<blockquote><p>&#8222;Bei der Teilnahme an einer FbW (Anm.: Förderung beruflicher Weiterbildung) handelt es sich um eine Ermessensleistung. Die IFK (Anm.: Integrationsfachkraft) entscheidet darüber, ob die Leistung zur Eingliederung der/des eLb erforderlich ist.&#8220;</p></blockquote>
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<p>Diese Fehl- und Rückentwicklung ist nicht nur beim Sozialgesetzbuch zu suchen. Vielmehr hat sich innerhalb der Jobcenter ein eigener Automatismus entwickelt, der genau diese Förderungen komplett aus den Augen verloren hat. Autonomie durch die Bundesagentur für Arbeit führte dazu, dass das Sozialgesetzbuch II oftmals nicht mehr als Makulatur ist und somit gesetzeswidrig angewandt wird. Scheele’s Aussagen sind verwirrend und täuschen darüber hinweg, dass die Umsetzung bereits möglich ist und bewusst stückweise ignoriert wird. Jede Integrationsfachkraft, die individuell berät, begleitet, sinnlose Maßnahmen und den zwanghaften Trieb der Vermittlung in irgendeine Arbeit an sich vorbeirauschen lässt, agiert rechtskonformer als das Handeln nach Weisungen durch die Bundesagentur für Arbeit. Hierüber sollte sich Scheele Gedanken machen und entsprechend aufklären.  Zeit wird es.</p>
<p>Weitere Infos:</p>
<p>Gesetzesveränderungen SGB II: <a href="https://www.buzer.de/gesetz/2602/al55972-0.htm" target="_blank" rel="noopener">buzer.de</a></p>
<p>Handbuch <a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/05/HB-Neukdprzs01032010.pdf" target="_blank" rel="noopener">Neukundenprozess SGB II</a> (März 2010)<img decoding="async" loading="lazy" src="http://vg03.met.vgwort.de/na/5a6dceb511594ef09c9792fcb583e225" alt="" width="1" height="1" /></p>
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