Jede zweites Darlehen vom Jobcenter fehlerhaft
Die Bundesagentur für Arbeit heimst sich erneut Ärger bei ihrer Darlehensvergabe durch die Jobcenter ein.
Die Bundesagentur für Arbeit heimst sich erneut Ärger bei ihrer Darlehensvergabe durch die Jobcenter ein.
Mangelnde Kommunikation zwischen Arbeitsagentur und Jobcenter, lückenhafte Lebensläufe, mangelhafte Beratung: Der Rechnungshof wirft den Jobcentern eine ungenügende Betreuung Geflüchteter in den zentralen Anlaufstellen vor.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) musste sich erneut einer Prüfung durch den Bundesrechnungshof (BRH) unterziehen. Diesmal prüfte der Bundesrechnungshof die rechtmäßige und wirtschaftliche Verteilung der Lohnzuschüsse durch die Jobcenter bei Menschen mit Behinderung.
Der Bundesrechnungshof hat stichprobenartig in einer erneuten Prüfung die Eingliederungsvereinbarungen zwischen Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigten und den Jobcentern geprüft. Das Ergebnis: Fast jede zweite Vereinbarung war ungültig oder fehlerhaft.
Der Bundesrechnungshof hat stichprobenhaft geprüft, wie sich der im Jahr 2015 eingeführte gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro auf Arbeitslosengeld-II-AufstockerInnen und auf die Integrationsarbeit der Jobcenter auswirkt[1]. Das Ergebnis: Aus Sicht des Bundesrechnungshofes ist es nicht auszuschließen, dass Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen so gestalten, dass der Mindestlohn zwar rechnerisch, nicht aber tatsächlich eingehalten wird. Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes sollte ArbeitnehmerInnen vor unangemessenen niedrigen Löhnen schützen. Weiterhin sind die Prüfer zu dem Schluss gekommen, dass die Jobcenter künftig sorgfältiger darauf achten, ob wegen der Unterschreitung des Mindestlohnes Lohnansprüche verloren gingen.
Der Bundesrechnungshof hält die gesetzlichen Voraussetzungen weiterhin für nicht gegeben, dass die Zuschüsse an „Zeitarbeitsunternehmen für Leiharbeitsverhältnisse mangels einer Minderleistung, die sich unmittelbar beim Zeitarbeitsunternehmen auswirkt“ ausbezahlt werden. So werden „Zeitarbeitsunternehmen durch EGZ (Anm. Eingliederungszuschuss) gegenüber anderen Unternehmen ungerechtfertigt begünstigt; sie erhalten Fördergelder, ohne hierfür einen entsprechenden Aufwand zu leisten“, argumentieren die Prüfer weiter. Zukünftig fordern sie die Förderung bei Leiharbeitsverhältnissen in den Arbeitsagenturen und Jobcentern einzustellen. Außerdem entkräfteten die Stellungnahmen des Bundesministeriums und der Bundesagentur für Arbeit nicht ihre Bedenken.