Bundesrechnungshof

Bundesrechnungshof rügt Mindestlohneinhaltung bei Aufstockern durch die Jobcenter

Der Bundesrechnungshof hat stichprobenhaft geprüft, wie sich der im Jahr 2015 eingeführte gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro auf Arbeitslosengeld-II-AufstockerInnen und auf die Integrationsarbeit der Jobcenter auswirkt[1]. Das Ergebnis: Aus Sicht des Bundesrechnungshofes ist es nicht auszuschließen, dass Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen so gestalten, dass der Mindestlohn zwar rechnerisch, nicht aber tatsächlich eingehalten wird. Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes sollte ArbeitnehmerInnen vor unangemessenen niedrigen Löhnen schützen. Weiterhin sind die Prüfer zu dem Schluss gekommen, dass die Jobcenter künftig sorgfältiger darauf achten, ob wegen der Unterschreitung des Mindestlohnes Lohnansprüche verloren gingen.

Förderung Zeitarbeit bleibt bestehen – Bundesagentur für Arbeit und Nahles ignorieren Bundesrechnungshof

Der Bundesrechnungshof hält die gesetzlichen Voraussetzungen weiterhin für nicht gegeben, dass die Zuschüsse an „Zeitarbeitsunternehmen für Leiharbeitsverhältnisse mangels einer Minderleistung, die sich unmittelbar beim Zeitarbeitsunternehmen auswirkt“ ausbezahlt werden. So werden „Zeitarbeitsunternehmen durch EGZ (Anm. Eingliederungszuschuss) gegenüber anderen Unternehmen ungerechtfertigt begünstigt; sie erhalten Fördergelder, ohne hierfür einen entsprechenden Aufwand zu leisten“, argumentieren die Prüfer weiter. Zukünftig fordern sie die Förderung bei Leiharbeitsverhältnissen in den Arbeitsagenturen und Jobcentern einzustellen. Außerdem entkräfteten die Stellungnahmen des Bundesministeriums und der Bundesagentur für Arbeit nicht ihre Bedenken.