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	<title>Bundesagentur für Arbeit | inge-hannemann.de</title>
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		<title>Armut gibt es in der Coronakrise nicht</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/armut-gibt-es-in-der-coronakrise-nicht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 07 Apr 2020 07:44:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
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					<description><![CDATA[„Der Markt regelt alles“, so das Maxim des Neoliberalismus. Inzwischen kennen wir es alle: Gähnende Leere in manchen Regalen oder die günstigsten Artikel sind ausverkauft. In der Coronakrise zeigt sich, dass der Markt gar nix regelt. ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<div class="wp-block-image"><figure class="aligncenter"><a href="https://altonabloggt.files.wordpress.com/2019/12/armut-kopie.jpg"><img decoding="async" src="https://altonabloggt.files.wordpress.com/2019/12/armut-kopie.jpg" alt="" class="wp-image-2149"/></a><figcaption>Verkehrsschild Armut</figcaption></figure></div>



<p><strong>Kommentar</strong></p>



<p>„Der Markt regelt alles“, so das Maxim des Neoliberalismus. Inzwischen kennen wir es alle: Gähnende Leere in manchen Regalen oder die günstigsten Artikel sind ausverkauft. In der Coronakrise zeigt sich, dass der Markt gar nix regelt. Der Markt würde es regeln, wenn alle Menschen unendlich viel Geld hätten, um die teuren Nudeln oder das Luxustoilettenpapier kaufen zu können. Dem Gutverdienenden in der Mittelschicht mag es nichts ausmachen, wenn er auf die teureren Produkte zurückgreifen muss. Menschen im Niedriglohn, im Mindestlohn, in der Altersarmut, Erwerbsunfähige mit einer Minirente oder im Sozialleistungsbezug sehen das anders. Das Geld ist immer knapp und die Situation verschärft sich signifikant in der derzeitigen Coronapandemie. Es bleibt nichts anderes übrig als auf die teureren Artikel zurückzugreifen oder ganz zu verzichten.</p>



<p>Diverse <a href="https://www.change.org/p/finanzminister-olaf-scholz-und-wirtschaftsminister-peter-altmaier-mit-dem-bedingungslosen-grundeinkommen-durch-die-coronakrise-coronavirusde-olafscholz-peteraltmaier-bmas-bund-hubertus-heil?source_location=discover_feed" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Petitionen</a> fordern inzwischen einen Pandemiezuschlag bei Hartz IV oder in der Grundsicherung. Die Bundesagentur für Arbeit und das Bundesarbeitsministerium unter der Herrschaft von Hubertus Heil (SPD) haben einen ganz anderen Blick darauf. Das Sozialministerium antwortet in einer Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen, dass die Hartz-IV-Regelsätze <em>„grundsätzlich auskömmlich“</em> seien, da bei ihrer Ermittlung „die Aufwendungen für ein häusliches Mittagessen in voller Höhe eingeflossen sind“. <em>„Wenn jetzt also mittags nicht mehr in Kita oder Schule, sondern daheim gegessen wird, war das als Standardfall immer berücksichtigt“</em>, heißt es weiter. Damit macht das Sozialministerium deutlich, dass die verschärfte Situation durch die Schließung von Schulen und Kitas und damit das fehlende kostenlosen Mittagessen keine ist. In der Talkshow „hart aber fair“ vom 30. März lobt Heil die Tafeln und behauptet, dass <em>„die Tafeln vielen Menschen das Leben sehr sehr einfach machen“</em>. Die dazu zuvor gestellte eines Nutzers in den sozialen Medien auf den Hinweis, dass sehr viele Tafeln geschlossen sind und ob ein Hartz-IV-Zuschlag nicht möglich wäre, umgeht er, in dem er darüber nachdenken möchte, aber nichts versprechen kann.</p>



<p>Die kurz darauf erschienene aktuelle <a href="https://altonabloggt.files.wordpress.com/2020/04/20041weisung_sozialpaket_ba.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Weisung</a> der Bundesagentur für Arbeit gibt allerdings die Antwort. Sie stellen klar, dass solch ein Mehrbedarf abzulehnen ist. Sie kreieren dafür sogar einen Textvorschlag für die Mitarbeiter*innen, der verwendet werden soll, wenn Leistungsberechtigte einen Mehrbedarf fordern. Bei Hartz IV sind aktuell 2,92 Euro pro Tag für das Essen von unter Sechsjährigen eingeplant, bei Älteren sind es 4,09 Euro. Da ist selbst die FDP sozialer, wenn sie eine generelle Anhebung von Hartz IV „in Höhe von 20 Prozent für Alleinerziehende und ihre Kinder und um 15 Prozent für Elternpaare und ihre Kinder“ gegenüber dem „<a href="https://www.spiegel.de/panorama/corona-krise-gruene-und-fdp-fordern-essenszuschlag-fuer-beduerftige-kinder-a-0abba320-1ca2-4fbf-91cb-28cb08d1a576" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Spiegel</a>“ fordern.</p>



<p>Grotesk wird es, wenn wir den Empfehlungen einer vorrätigen <a href="https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/BBK/DE/Publikationen/Broschueren_Flyer/Buergerinformationen_A4/Checkliste_Ratgeber.pdf?__blob=publicationFile" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Notfallvorsorge</a> des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) folgen. Sie empfehlen 20 Liter Getränke und rund 15 Kilo Nahrung pro Person für zehn Tage. Hygienemittel und das Auffüllen der Hausapotheke sind hierbei unberücksichtigt.</p>



<p>„Wirtschaft first“ heißt es, wenn Milliardenpakete geschnürt werden, um Unternehmen zu bezuschussen oder Kredite abzusichern. Die Armen haben nichts davon. Sie gucken in die Röhre und machen ihren Unmut über die Sozialen Netzwerke kund. „Penetrante“ Kritiker*innen werden dann mal schnell von Hubertus Heil auf Twitter geblockt. Die Aussage von Heil bei „hart aber fair“, dass man ihn anschreiben solle, wird so zu einer Farce. Berechtigte Kritik oder Fragen sind nicht erwünscht. Vielmehr gilt es ganze Gruppen zu ignorieren und unsichtbar zu machen. Wer nicht gesehen wird, kann auch keinen Anspruch stellen. Somit zeigt sich in der Coronakrise, dass von Armut Betroffene keine Stimme haben und haben sollen. Wie sie durch Krisen kommen ist genauso irrelevant wie die seit 15 Jahren zu niedrigen Sozialleistungssätze. Die geforderte Solidarität durch die Bundesregierung ist in dem Fall eine Einbahnstraße und zeigt auf wem sie tatsächlich gilt.</p>



<p>Der regierungspolitischen Ignoranz kann und muss perspektivisch politisch und pragmatisch begegnet werden. Gesetzlich zu prüfen ist unbedingt, ob der Mehrbedarf nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__21.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">§ 21 SGB II</a> in Fällen von Pandemien und Katastrophen ausgeweitet werden kann und muss. Bisher wurde diese Möglichkeit weder geprüft noch gesetzlich verankert. Unser Grundgesetz gibt in Artikel 3 (Absatz 1) vor, dass „<em>alle Menschen vor dem Gesetz gleich</em>“ sind. Es gibt keinen Unterschied zwischen gleich und gleich. Wo muss DIE LINKE. ansetzen? Solidarisch-ehrenamtliche Hilfe durch Privatinitiativen, durch Nachbarschaftshilfen und durch eine linke Politik vor Ort setzt da an, wo staatliche Hilfen versagen. Als Die Linke. ist es unsere Aufgabe bereits bestehende Netzwerke von Hilfen fortzusetzen und / oder aufzubauen.</p>


]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Die Bundesagentur für Arbeit passt Jobcenter Weisungen zu Corona an</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/die-bundesagentur-fuer-arbeit-passt-jobcenter-weisungen-zu-corona-an/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 03 Apr 2020 07:52:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[BMAS]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
		<category><![CDATA[SGB II]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Bundesagentur für Arbeit hat am 1. April 2020 (kein Aprilscherz) eine neue Weisung für den „erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung (Sozialschutz Paket)“ und ergänzende Regelungen erlassen. Wir erinnern uns, dass Bundesarbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) versprochen hat, dass der Zugang zu Hartz IV vereinfacht und unbürokratischer für die kommenden sechs Monate wird.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<div class="wp-block-image"><figure class="aligncenter"><a href="https://altonabloggt.files.wordpress.com/2020/03/corona-4893276_640.jpg"><img decoding="async" src="https://altonabloggt.files.wordpress.com/2020/03/corona-4893276_640.jpg" alt="" class="wp-image-2233"/></a><figcaption><span style="font-style: normal; font-variant-caps: normal; font-weight: normal; letter-spacing: normal; orphans: auto; text-align: start; text-indent: 0px; text-transform: none; white-space: normal; widows: auto; word-spacing: 0px; -webkit-text-size-adjust: auto; -webkit-text-stroke-width: 0px; text-decoration: none; caret-color: rgb(0, 0, 0); color: rgb(0, 0, 0); font-size: medium; float: none; display: inline !important;"><span class="Apple-converted-space">&nbsp;</span>Corona Virus &#8211; Pixabay (Vektor Kunst)</span></figcaption></figure></div>



<p>Die Bundesagentur für Arbeit hat am 1. April 2020 (kein Aprilscherz) eine neue&nbsp;<a href="https://altonabloggt.files.wordpress.com/2020/04/20041weisung_sozialpaket_ba.pdf">Weisung</a>&nbsp;für den „<em>erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung (Sozialschutz Paket)</em>“ und ergänzende Regelungen erlassen. Wir erinnern uns, dass Bundesarbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) versprochen hat, dass der Zugang zu Hartz IV vereinfacht und unbürokratischer für die kommenden sechs Monate wird. So heißt es auf der Seite des&nbsp;<a href="https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/sozialschutz-paket.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Bundesarbeitministeriums</a>&nbsp;(BMAS):</p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>„Vorübergehend wird die Vermögensprüfung ausgesetzt sowie die tatsächliche Wohnungskosten voll übernommen.“</p></blockquote>



<p>Die Bundesagentur für Arbeit nimmt in der Weisung Bezug zum „<em>erheblichen bis vollständigen Ausfall des Geschäftsbetriebs</em>“ durch Corona. Insbesondere sei dies für Kleinunternehmer und sogenannte Solo-Selbstständige in besonderem Ausmaß existenzbedrohend. Ein schneller Zugang zum Arbeitslosengeld II (Hartz IV) muss von daher gesichert sein. Die Bundesagentur für Arbeit stellt dafür einen&nbsp;<a href="https://www.arbeitsagentur.de/datei/ba146399.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">vereinfachten Antrag</a>&nbsp;zur Verfügung und reagiert damit auf die bundesweite Kritik der bisher bestehenden hohen bürokratischen Hürden, um das Arbeitslosengeld II zu erhalten. Neuanträge nach dem vereinfachten Verfahren werden zunächst vorläufig entschieden und gelten für sechs Monate. Einen Ermessenspielraum für die Dauer haben die Jobcenter nicht.</p>



<p>Die wichtigsten Änderungen:</p>



<ul><li><strong>Vermögen</strong>&nbsp;wird für Neuanträge ab März bis zum 30. Juni 2020 für sechs Monate nicht berücksichtigt. Sollte das Vermögen jedoch mehr als 60 Tausend Euro für das erste Haushaltsmitglied betragen geht man davon aus, dass keine Hilfsbedürftigkeit besteht. Jede weitere Person im Haushalt wird mit 30 Tausend Euro berücksichtigt. Diese Höchstgrenzen lehnen sich an das Wohngeldgesetz (WoGG) an. Als Vermögen gelten Bargeld oder sonstige liquide Mittel. Nach Ablauf der sechs Monate erfolgt i.d.R.&nbsp;<strong>keine&nbsp;</strong>rückwirkende Prüfung des Vermögens, außer es wird festgestellt, dass die Angaben im vereinfachten Verfahren unwahr waren.</li><li><strong>Wohnkosten</strong>&nbsp;werden für sechs Monate im tatsächlichen Umfang übernommen.</li><li>Bescheide, die zwischen dem 31. März und 31. August 2020 enden, wird ein&nbsp;<strong>Weiterbewilligungsbescheid</strong>&nbsp;– sofern keine Änderungen eingetreten sind &#8211; für weitere 12 Monate automatisch erstellt. Ein neuer Antrag ist nicht erforderlich. Ebenso werden keine sog. Beendigungsschreiben für diesen Zeitraum versandt.&nbsp;<em>Rückfragen ergaben jedoch, dass die automatische Weiterbilligung (WBA) erst ab dem 1. Mai 2020 möglich sind. Ab diesem Zeitpunkt ist kein Mitarbeiter mehr im Weiterbewilligungsantrag involviert und der Antrag wird automatisch aus dem System generiert. Tipp: Unbedingt Kontakt mit dem Jobcenter aufnehmen, wenn für April keine automatische Weiterbewilligung erfolgte.</em></li><li><strong>Änderungen der eigenen Verhältnissen</strong>&nbsp;sind weiterhin an die Jobcenter zu melden.</li><li><strong>Solo-Selbstständige oder sonstige Kleinunternehmen&nbsp;</strong>sind weiterhin verpflichtet eine sog. Einkommenserklärung bei selbstständiger Tätigkeit (EKS) einzureichen. Auch hier gibt es einen&nbsp;<a href="https://www.arbeitsagentur.de/datei/vereinfachte-anlage-kas_ba146400.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">vereinfachten Antrag</a>: Die bisher umfangreiche Plausibilitätsprüfung wird vereinfacht, indem man davon ausgeht, dass kein Einkommen erzielt wird. Möglich ist jedoch eine Überprüfung des Einkommens, wenn davon ausgegangen wird, dass die Corona-Pandemie ein Ende hat und dieses auch von behördlicher Seite bestätigt ist.</li><li>Die bisherigen Regelungen der&nbsp;<strong>Kommunikation mit dem Jobcenter</strong>&nbsp;bleiben aufgrund der Schließung bestehen. Demnach sollen auch die formalen Anforderungen (Übersendung von Nachweisen, großzügigere Fristen, Fristenverlängerung) beim Neuantrag gelockert werden. Sofern notwendige Unterlagen nicht rechtzeitig beschafft werden können, ist trotzdem eine&nbsp;<strong>existenzsichernde Leistung&nbsp;</strong>zu erbringen. Befindet sich jemand in angeordneter Quarantäne (wichtiger Grund) wird der Hartz-IV-Antrag vorläufig bewilligt. Die Jobcenter sind verpflichtet dieses bekannt zu machen. Das bedeutet, dass ein Antrag postalisch, telefonisch oder per Email möglich ist. Daraus folgt:</li><li><strong>Sanktionen nach §§ 31, 31a, 31b, 32 SSGB II&nbsp;</strong>werden ausgesetzt, da eine persönliche Anhörung nicht möglich ist.</li><li><strong>Notlagen / Barauszahlung&nbsp;</strong>bleiben wie bisher bestehen und können als Darlehen genehmigt werden. Lebensmittelgutscheine sollten nur in absoluten Ausnahmefällen ausgegeben werden.</li><li>Zusätzliches&nbsp;<strong>Kurzarbeitergeld&nbsp;</strong>gilt als Einkommen und wird entsprechend angerechnet.</li><li><strong>Mehrbedarf wegen häuslicher Quarantäne</strong>&nbsp;gibt es nicht. Die Bundesagentur für Arbeit geht in ihrer Weisung darauf ein, dass vermehrt Anträge einer einmaligen Leistung gestellt werden, um die häusliche Quarantäne vorzubereiten. Die Anträge werden damit begründet, dass „<em>die Mehrkosten für ein gesundes, vitaminreiches und ausgewogenes Essen damit abgedeckt werden sollen</em>“. Sie erwähnen auch, dass im Internet daraufhin gewiesen wird, diesen Antrag „<em>massenhaft bei den zuständigen gE (Anm. Gemeinsame Einrichtung) gestellt werden sollen, damit Druck auf die Bundesregierung ausgeübt werde</em>“. Die Ablehnung des Mehrbedarfs wird damit begründet, dass die aktuelle Gesetzeslage dieses nicht vorsieht. Auch ist der derzeitige Regelsatz auskömmlich. Die Verwendung des Regelsatz liegt bei jedem selbst. Möglich wäre jedoch ein Darlehen oder eine vorzeitige Auszahlung von maximal 100 Euro. Zur Ablehnung des Mehrbedarfes gibt die Weisung einen Textvorschlag vor:</li></ul>



<blockquote class="wp-block-quote"><p><em>„Sie haben einen Antrag auf die Gewährung von einmaligen Leistungen, einen Zuschuss oder Leistungen zur Deckung eines Mehrbedarfes gestellt. Dieser Antrag wurde damit begründet, dass Sie sich (ggf. mit ihrer Bedarfsgemeinschaft) auf eine möglicherweise eintretende Quarantäne vorbereiten oder entstehende Mehrkosten für ein gesundes, vitaminreiches und ausgewogenes Essen ausgleichen möchten. Der Antrag wird abgelehnt. Kosten für eine vollwertige Ernährung sind in den Regelbedarfen (§§ 20, 23 SGB II) berücksichtigt. Eine einmalige Leistung kann nicht gewährt werden, will diese nicht im abschließenden Katalog des § 24 Abs. 3 SGB II vorgesehen ist. Auch ein Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II (unabweisbare, laufende besondere Bedarfe in Härtefällen) kommt nicht in Betracht, da es sich um „laufende“ und auch „besondere“ Bedarfe handeln müsste, was bereits nach den Ausführungen in Ihrem Antrag nicht der Fall ist.“</em></p></blockquote>



<ul><li><strong>Soforthilfen – Liquiditätshilfen </strong>der Bundesländer und des Bundes für Selbstständige sind sog. zweckbestimmte Einnahmen und damit kein Einkommen. Eine Anrechnung auf die Regelleistung ist damit nicht erlaubt. <em>Allerdings &#8222;kann&#8220; es sein, dass die Soforthilfe zwar kein Einkommen darstellt, jedoch eine sog. Betriebseinnahme im Sinne der ALG II VO und somit unter </em>Umständen angerechnet werden könnte. Das wäre dann evtl. der Fall, wenn ein Gewinn entsteht und dieser oberhalb der Freigrenze liegt.</li><li><strong>Obdachlose / Personen ohne festen Wohnsitz</strong> ist eine tägliche Vorsprache bei einer Betreuungs- oder Beratungsstelle für Wohnungslose oder einer ähnlichen Stelle nicht erforderlich. Das Arbeitslosengeld II wird für mindesten einem Monat ausbezahlt.</li><li><strong>Ortsabwesenheit </strong>können ohne persönlich Vorsprachen erfolgen. Sollte eine Rückkehr aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, werden im Rahmen der Härtefallprüfung die Rechtsfolgen überprüft. Sollte eine Ausreise aus einem Land oder einer Region oder eigener Erkrankung nicht möglich sein, besteht der Leistungsanspruch weiter.</li><li><strong>Angeordnete Quarantäne </strong>(Gesundheitsamt) führt nicht zur Leistungseinstellung.</li><li><strong>Kinderzuschlag </strong>gilt weiterhin als Einkommen.</li><li>Bei der <strong>Prüfung der Erwerbsfähigkeit </strong>durch die Rentenversicherungsträger kann es zur zeitlichen Verzögerung kommen. Eine Unterbrechung des Arbeitslosengeldes II ist trotzdem durchgängig zu bezahlen.</li><li>Der <strong>automatisierte Datenabgleich </strong>wird weiter durchgeführt. Allerdings soll der Datenabgleich nicht prioritär stattfinden.</li></ul>



<p><strong>Änderungen innerhalb der Jobcenter</strong></p>



<p><p>Für die Jobcenter gilt im Rahmen des erhöhten Arbeitsaufkommen, dass sie sich gegenseitig unterstützen dürfen. Die möglichen Arbeitszeiten wurden angepasst und erweitert. So gilt diese von Montag bis Freitag von 6 Uhr bis 22 Uhr, jeden ersten Samstag im Monat von 7 Uhr bis 16 Uhr und jeden weiteren Samstag von 7 Uhr bis 14 Uhr. Um Quereinsteigern die Handhabung des Leistungssystems näher zu bringen, gibt es komprimierte „Selbstlernmedien“. </p><img decoding="async" loading="lazy" src="http://vg03.met.vgwort.de/na/6953083b9d4849fe88396db3a3defe8e" width="1" height="1" alt=""></p>



<p>Die Weisung befindet sich ebenfalls auf der Seite von <a href="https://harald-thome.de/fa/redakteur/BA_FH/200401_Weisung_zum_Sozialschutz-Paket_Loseblatt.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Tacheles. (öffnet in neuem Tab)">Tacheles.</a></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Corona-Weisung und die Jobcenter</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/corona-weisung-und-die-jobcenter/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 20 Mar 2020 07:07:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
		<category><![CDATA[SGB II]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Coronakrise trifft natürlich auch auf die Jobcenter und Arbeitsagenturen. Die Bundesagentur für Arbeit hat zügig reagiert, in dem sie seit spätestens dem 17. März 2020 ihre Jobcenter und Arbeitsagenturen Türen geschlossen halten. ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[

<!-- divi:image {"id":2294} -->
<figure class="wp-block-image"><img decoding="async" loading="lazy" width="640" height="368" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2020/03/corona-4893276_640.jpg" alt="" class="wp-image-2294" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2020/03/corona-4893276_640.jpg 640w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2020/03/corona-4893276_640-300x173.jpg 300w" sizes="(max-width: 640px) 100vw, 640px" /><figcaption>Corona Virus &#8211; Pixabay</figcaption></figure>
<!-- /divi:image -->



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				<div class="et_pb_text_inner"><!-- divi:paragraph -->
<p>Die&nbsp;<strong>Coronakrise</strong>&nbsp;trifft natürlich auch auf die Jobcenter und Arbeitsagenturen. Die&nbsp;<strong>Bundesagentur für Arbeit</strong>&nbsp;hat zügig reagiert, in dem sie seit spätestens 17. März 2020 ihre Jobcenter und Arbeitsagenturen Türen geschlossen halten. Dieses gilt nicht für Notfälle. Weiterhin hat die Bundesagentur für Arbeit zugesagt, dass finanzielle Angelegenheiten oberste Priorität haben. Keiner soll durch die Schließung finanzielle Nachteile haben.</p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p>Auf diesen Punkt geht die Bundesagentur für Arbeit auch nochmals in einer&nbsp;<a href="https://altonabloggt.files.wordpress.com/2020/03/corona_weisung_ba_032020.pdf">Weisung SGB II</a>&nbsp;vom 17. März 2020 ein:</p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:quote -->
<blockquote class="wp-block-quote"><p><em>„Die Gewährleistung existenzsichernder Leistungen in Zeiten der weitgehenden Einstellung des Kundenverkehrs in den gemeinsamen Einrichtungen (gE) hat höchste Priorität. Die vorhandenen Möglichkeiten sind so zu nutzen, dass existenzsichernde Leistungen rechtzeitig und durchgehend erbracht werden.“</em></p></blockquote>
<!-- /divi:quote -->

<!-- divi:paragraph -->
<p>Die Bundesagentur für Arbeit hat dazu weitere Regelungen in den Jobcenter (ohne Optionskommunen) als Weisung erlassen. Dazu gehören folgende 12 Punkte:</p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:list -->
<ul><li><em>Die Aufrechterhaltung der Kommunikation mit den Kundeninnen und Kunden</em></li><li><em>Erstantragstellung</em></li><li><em>Weiterbewilligungsantrag</em></li><li><em>Notlagen / „Barauszahlung“</em></li><li><em>Obdachlose</em></li><li><em>Ortsabwesenheit bzw. fehlende Rückkehrmöglichkeit (ggf. aus dem Ausland)</em></li><li><em>Rechtsfolgen einer Quarantäne</em></li><li><em>Minderungen</em></li><li><em>Aktivierende Leistungen</em></li><li><em>Belastungsausgleich</em></li><li><em>Geltungsdauer</em></li><li><em>Verlängerung des Bewilligungsabschnittes</em></li></ul>
<!-- /divi:list -->

<!-- divi:paragraph -->
<p><strong>Die Aufrechterhaltung der Kommunikation mit den Kundeninnen und Kunden</strong></p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p>Erwerbslosen sollen Fragen und Anliegen auch ohne persönlichen Kontakt klären können. Dadurch werden die formalen Anforderungen an die Antragstellung und Übersendung von Nachweisen gelockert. Die Jobcenter sind aufgefordert die Öffentlichkeit darüber aktiv und wiederkehrend zu informieren.</p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p><strong>Erstantragstellung</strong></p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p>Die Antragstellung ist an keine Form gebunden. Die Bundesagentur für Arbeit schreibt: „Es besteht daher die Möglicheit der postalischen, mündlichen, telefonischen als auch der Antragstellung per E-Mail. Auch der Einwurf in den Hausbriefkasten der gE ist möglich.“ Bisherige Fristen werden in Zukunft großzügiger gestaltet. Weiterhin weist die Bundesagentur für Arbeit daraufhin:&nbsp;<em>„Lassen sich die Mitwirkungshandlungen aus wichtigen Gründen – wie dies bei Quarantäne oder der weitgehenden Einstellung des Kundenverkehrs der Fall ist – nicht realisieren, können Entscheidungen vorläufig getroffen werden (§ 41a SGB II).“</em>&nbsp;Das sei zu nutzen.</p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p><strong>Weiterbewilligungsantrag</strong></p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p>Ein notwendiger Weiterbewilligungsantrag wird entsprechen einer Erstantragstellung bezüglich Fristen o.ä. bearbeitet.</p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p><strong>Notlagen / „Barauszahlung“</strong></p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:quote -->
<blockquote class="wp-block-quote"><p><em>„Zur Vermeidung von Notlagen sind Barauszahlungen an Kundinnen und Kunden, die über keine Bankverbindung verfügen, weiterhin zu gewährleisten.“</em></p></blockquote>
<!-- /divi:quote -->

<!-- divi:paragraph -->
<p><strong>Obdachlose</strong></p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p>Ansprechpartner*innen, wie in den Obdachlosenunterkünften der Diakonie, Vertrauenspersonen o.ä. sind über den Zeitpunkt der Geldausgabe einzubinden.</p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p><strong>Ortsabwesenheit bzw. fehlende Rückkehrmöglichkeit (ggf. aus dem Ausland)</strong></p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p>Eine Ortsabwesenheit kann auch ohne persönliche Vorsprache erfolgen. Ein Anspruch auf die Auszahlung des Arbeitslosengeldes II besteht auch dann weiter, wenn „Kundinnen und Kunden an der Ausreise aus dem Urlaubsland oder der Urlaubsregion (z.B. wegen Quarantäne) gehindert oder so schwer erkrankt sind, dass eine Arbeitsunfähigkeit besteht und aufgrund dieser eine Heimreise unmöglich ist. Der Nachweis erfolgt formlos.</p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p><strong>Rechtsfolgen einer Quarantäne</strong></p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p>Es erfolgt kein Leistungsausschluss, wenn jemand am COVID-19 erkrankt ist.</p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p><strong>Minderungen&nbsp;</strong></p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p><em>„Die Regelungen zu den Minderungen bei Sanktionen werden zur Reduzierung des Kundenverkehrs in den gE ausgesetzt. Das Meldeverfahren findet nicht statt.“</em></p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p><strong>Aktivierende Leistungen</strong></p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p>Trainingsmaßnahmen (arbeitsmarktpolitische Maßnahmen) werden mindestens für 14 Tage ausgesetzt. Hier gelten jedoch auch die Allgemeinverfügungen der jeweiligen Bundesländer. Ein Beginn neuer Maßnahmen wird für den gleichen Zeitraum verschoben. Sollten trotzdem Maßnahmen stattfinden, haben die Erwerblosen die Möglichkeit eine Abmeldung beim Kursträger zu beantragen. Es wird keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gefordert. Quarantäne, Schließung Kita/Kiga, Schule, Pflege von Angehörigen usw. gelten als wichtiger Grund. Rechtsfolgen treten nicht ein, da die Maßnahmen vorübergehend unzumutbar sind.</p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p><strong>Belastungsausgleich</strong></p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p>Siehe angehängte Weisung.</p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p><strong>Geltungsdauer</strong></p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:quote -->
<blockquote class="wp-block-quote"><p><em>„Diese Weisung gelten solange, bis die normale Arbeitsfähigkeit der betroffenen Jobcenter (gE) wieder hergestellt ist.&#8220;</em></p></blockquote>
<!-- /divi:quote -->

<!-- divi:paragraph -->
<p><strong>Verlängerung des Bewilligungsabschnittes</strong></p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:quote -->
<blockquote class="wp-block-quote"><p><em>„Die Bundesagentur für Arbeit (Zentrale) prüft derzeit, ob eine Verlängerung der Bewilligungsabschnitten von zentrale Seite automatisiert vorgenommen werden kann.“</em></p></blockquote>
<!-- /divi:quote -->

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<figure class="wp-block-image"><img decoding="async" src="http://vg03.met.vgwort.de/na/c7c99c574e9e4d94a9dd5b93704f4026" alt=""/></figure>
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			</item>
		<item>
		<title>Jede zweites Darlehen vom Jobcenter fehlerhaft</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/jede-zweites-darlehen-vom-jobcenter-fehlerhaft/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 09 Jan 2020 16:55:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesrechnungshof]]></category>
		<category><![CDATA[Darlehen]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Bundesagentur für Arbeit heimst sich erneut Ärger bei ihrer Darlehensvergabe durch die Jobcenter ein.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image"><img decoding="async" loading="lazy" width="472" height="317" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/Darlehen_01.jpg" alt="" class="wp-image-1195" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/Darlehen_01.jpg 472w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/Darlehen_01-300x201.jpg 300w" sizes="(max-width: 472px) 100vw, 472px" /><figcaption>Darlehen !</figcaption></figure>



<p>Die Bundesagentur für Arbeit heimst sich erneut Ärger bei ihrer Darlehensvergabe durch die Jobcenter ein. Diese hat der Bundesrechnungshof erneut kritisiert: Seit 2011 habe „sich die Bearbeitungsqualität der Jobcenter bei der Gewährung von Darlehen nicht verbessert“.</p>



<p>Der Bundesrechnungshof (BRH) moniert in ihrem <a href="http://inge-hannemann.de/brh_darlehensgewaehrung_sgbii_komplett/" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Prüfbericht  (öffnet in neuem Tab)">Prüfbericht </a>die Vergabe von Jobcenter-Darlehen an Erwerbslose. Ziel ihrer Prüfung war es festzustellen, ob sich die Bearbeitung der Darlehensgewährung verbessert habe, unter welchen Voraussetzungen die Jobcenter Darlehen vergeben und wie sie diese abwickelten. Der BRH hatte bereits in der Vergangenheit die Bearbeitungsqualität der Jobcenter bei der Darlehensvergabe kritisiert. Nun scheinen die Prüfer mit ihrer Geduld am Ende zu sein, in ihrer Mitteilung heißt es weiter: „Im Vergleich zur Prüfung aus dem Jahr 2011 sahen wir keinerlei Verbesserung in der Umsetzungspraxis. (&#8230;) Wir haben identische Umsetzungsmängel festgestellt.“</p>



<p><strong>Mehr als jedes zweites Darlehen war fehlerhaft</strong></p>



<p>Stichprobenartig prüfte der Rechnungshof 208 Fälle aus fünf Jobcentern von Ende 2017 bis zum März 2018. Das Ergebnis: Jedes zweite vergebene Darlehen hatte Fehler (51,9 Prozent). Häufig wurden falsche Rechtsgrundlagen verwendet, fehlten der Darlehensbeginn, die Fälligkeit und die Rückzahlungshöhe. Unsicherheiten bestünden auch bei der Angabe der Darlehensnehmer*innen. Wurden durch ein Jobcenter alle Hartz-IV-Berechtigten benannt, haben andere Jobcenter dagegen nur die Antragsteller*innen berücksichtigt, obwohl das Darlehen allen zugute kam – wie zum Beispiel ein Kühlschrank. „Die Jobcenter haben ihre Entscheidung, ein Darlehen zu gewähren, zu begründen“, verlangten die Prüfer weiter in ihrem Bericht. Auch weisen sie daraufhin, dass zu dokumentieren sei, warum nur einzelne oder mehrere Mitglieder im Haushalt als Darlehensnehmer*innen bestimmt werden.&nbsp;</p>



<p>Die Jobcenter dürfen Darlehen nur vergeben, wenn Erwerbslose ihren Bedarf nicht durch ihr Vermögen oder auf andere Weise decken können. Das Vermögen wurde in jedem dritten Fall nicht untersucht, was mit der Vorlage eines Kontoauszuges möglich gewesen wäre. Der Rechnungshof stellte fest, dass die Jobcenter es für ausreichend hielten, das Vermögen einmal im Jahr, bei den Weiterbewilligungsanträgen zu überprüfen. Wurde doch eine Prüfung durchgeführt, waren die Ergebnisse häufig nicht nachzuvollziehen. Den Grund sahen die Prüfer in den Textbausteinen, die nicht aufzeigten, welche Unterlagen zur Prüfung vorlagen. „Das SGB II ist als Massenverwaltung auf standardisierte Verwaltungsabläufe ausgelegt, die BA hat somit auch keine prinzipiellen Bedenken gegen die Nutzung der Textbausteinen.“ Innerhalb „kurzer Zeit müssen die Mitarbeiter eine Entscheidung treffen, ob aufgrund einer Notlage ein Darlehen zu gewähren ist“, verteidigte die Bundesagentur für Arbeit ihre derzeitigen Verfahrensweisen.</p>



<p><strong>Energieschulden wurden aus falschen Töpfen beglichen</strong></p>



<p>Verzwickt ist die Rechtslage, wenn Nachzahlungen für Energiekosten zu bezahlen sind oder eine Stromsperre droht. In diesen Fällen müssen die Jobcenter entscheiden, ob ein Darlehen aus dem Bundestopf oder der kommunalen Kasse vergeben wird. Energiekosten Nachzahlungen müssen über ein Darlehen aus Bundesmitteln bezahlt werden. Anders sieht es bei drohenden Stromsperren aus: Hier „liege eine der drohenden Wohnungslosigkeit vergleichbare Situation vor“, verglich der Bericht. Ein Darlehen sei dann über den kommunalen Haushalt zu verrechnen. Erwerbslose müssen jedoch zuvor nachweisen, dass der Stromanbieter keine Ratenzahlung genehmigt. In diesen Fällen war fast jeder Fall (88 Prozent) fehlerhaft. „Dies lag auch an unklaren und fehlerhaften Weisungen“, so die Prüfer. Diese beinhalten keine Trennung von Haushaltsenergie und Heizstrom. Demnach bewilligten die Jobcenter die Darlehen nach einer falschen Rechtsgrundlage, was dazu führte, dass Darlehen unzulässig aus Bundesmitteln und nicht aus kommunalen Mitteln erfasst wurden. Da die Jobcenter aus Bundesmitteln als auch aus Mitteln einer Kommune (Wohnungskosten) finanziert werden, müssen sie hier unterscheiden. Das trifft auch dann zu, wenn ein Energieversorger die Kosten für Strom und Heizung nicht extra auflistet. Bei nachzuzahlenden Stromkosten kommt grundsätzlich ein Darlehen aus Bundesmitteln in Betracht, beschreibt der Bericht. Die geprüften Jobcenter verursachten durch diese Fehler knapp 39 Tausend Euro Kosten zu Lasten des Bundes anstelle zu Lasten der Kommunen. „Dem Bund entstehe so ein nicht unerheblicher Schaden“, kritisierten die Prüfer. „Hochgerechnet auf die bundesweit gewährte Summe aller Darlehen im Jahr 2017 von 73 Millionen Euro würde dies einen Gesamtschaden von 32,18 Millionen Euro bedeuten“, so die Prüfer weiter. Das Bundesarbeitsministerium konterte: „Das Bundesministerium hält die auf der Basis von fünf Jobcentern ermittelte Fehlerquote und Schadenshöhe nicht für seriös.“ Der Rechnungshof hält daran fest, dass nur noch ein Träger für Energiekosten zuständig sein solle.&nbsp;</p>



<p><strong>Schulden für Erwerbslose: Eigentliche Zuschüsse wurden als Darlehen vergeben</strong></p>



<p>Für das Genehmigen von Darlehen oder Zuschüssen stehen den Mitarbeitern Gesetze und interne Weisungen zur Verfügung.&nbsp;&nbsp;Es sind Richtlinien, die ein Darlehen oder ein Zuschuss definieren. So können Erwerbslose einmalige Zuschüsse für eine Erstausstattung einer Wohnung oder bei einer Schwangerschaft beim Jobcenter beantragen. Heizrückstände oder die Reparatur eines therapeutischen Gerätes (z.B. Brille) können ebenfalls bezuschusst werden. Zuschüsse sind eine Extraleistung und müssen nicht zurückbezahlt werden. In 23 von 170 Fällen (13,5 Prozent) wurden diese Leistungen nicht als Zuschuss, sondern als Darlehen ausbezahlt. Das führt zu unnötigen und rechtswidrigen Schulden gegenüber den Jobcentern, welche schlussendlich Erwerbslose ausbaden müssen.&nbsp;</p>



<p>In fast jedem Fall (92 Prozent) prüften die Jobcenter nicht, ob überhaupt ein Darlehen notwendig gewesen sei. Daraus war es dann auch nicht ersichtlich, ob die Darlehenshöhe angemessen war. So erhielt ein Leistungsberechtigter statt 410 Euro nur 350 Euro als Darlehen, nachdem er seinen geänderten Arbeitsvertrag beim Jobcenter einreichte und mitteilte, dass er 800 Euro brutto monatlich verdiene. Da im Arbeitsvertrag kein Nettoauszahlungsbetrag erwähnt war, ging das Jobcenter von einem fiktiven Nettobetrag von 650 Euro aus. Die Berechnung ergab jedoch, dass 410 Euro als zu berücksichtigendes Einkommen auf den Bedarf angerechnet wurden und somit dem Leistungsberechtigten 60 Euro weniger als Darlehen zustand. Das Jobcenter begründete diese Entscheidung nicht.</p>



<p><strong>Grobe Falschberechnung bei der Rückzahlung</strong></p>



<p>Bei rund jedem Zehnten wurden die maximalen zehn Prozent Rückzahlungsquote über- oder unterschritten. Beides entspricht nicht dem gültigen Gesetz. Ein Ermessen dürfen die Jobcenter nicht ausüben. Außerdem stellten die Prüfer fest, dass parallel laufende Darlehen zeitgleich abbezahlt werden mussten. Damit wurden die maximalen zehn Prozent Rückzahlung überschritten. Noch weniger war ein Jobcenter in der Lage, die Anzahl und die Gesamtsumme der offenen Darlehen zu benennen. Das interne IT-System kann dieses nicht filtern, was der Rechnungshof als „sehr bedenklich“ einstufte.&nbsp;</p>



<p>Als Fazit fasst der Rechnungshof die fehlenden und ungenügenden Fachaufsichten zusammen und zweifelt „ob eine „normale“ Fachaufsicht ausreichen wird, um die Fehlerquote zu senken.“ In ihrer Stellungnahme teilt die Bundesagentur für Arbeit mit, dass sie die Fachaufsicht neu ausrichte und insgesamt schärfen wollen.</p>



<p class="has-background has-very-light-gray-background-color">Hintergrund</p>



<p class="has-background has-very-light-gray-background-color">Nach § 24 Absatz 1 SGB II können die Jobcenter ein zinsloses Darlehen geben, wenn im Einzelfall ein vom Regelbedarf umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden kann.&nbsp;&nbsp;In dem Fall besteht eine akute Notsituation, wie sie zum Beispiel bei notwendigen Reparaturen, bei einem Diebstahl, Brand oder Verlust entstehen. Ein Darlehen darf nur gegeben werden, wenn die Leistungsberechtigten ihren Bedarf weder durch Vermögen noch auf andere Weise, decken können (§ 42a Abs. 1 Satz 1 SGB II). Dazu muss eine Überprüfung erfolgen, ob überhaupt ein Darlehensanspruch vorliegt und gewährt werden kann, der dann begründet sein muss. Darlehen können aus Bundesmitteln oder aus kommunalen Mitteln vergeben werden:</p>



<p class="has-background has-very-light-gray-background-color"><strong>Darlehen aus Bundesmitteln&nbsp;</strong>sind möglich,</p>



<p class="has-background has-very-light-gray-background-color">wenn ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden kann (§ 24 Absatz 1 SGB II),</p>



<p class="has-background has-very-light-gray-background-color">für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, soweit in dem Monat, für den die Leistungen erbracht werden, voraussichtlich Einnahmen anfallen (§ 24 Absatz 4 SGB II),</p>



<p class="has-background has-very-light-gray-background-color">für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, soweit der Leistungsberechtigte zwar über zu berücksichtigendes Vermögen verfügt, der sofortige Verbrauch oder die sofortige Verwertung des Vermögens aber nicht möglich ist oder eine besondere Härte darstellen würde (§ 24 Absatz 5 SGB II).</p>



<p class="has-background has-very-light-gray-background-color"><strong>Darlehen aus kommunalen Mitteln&nbsp;</strong>sind unter anderem möglich,</p>



<p class="has-background has-very-light-gray-background-color">für die Instandhaltung oder Reparatur von selbstgenutztem Wohneigentum (§ 22 Absatz 2 Satz 2 SGB II),</p>



<p class="has-background has-very-light-gray-background-color">für Mietkautionen (§ 22 Absatz 6 SGB II) und</p>



<p class="has-background has-very-light-gray-background-color">für Schulden aus Kosten für Unterkunft und Heizung (§ 22 Absatz 8 SGB II).</p>



<p class="has-background has-very-light-gray-background-color">Die Höhe des Darlehens hängt maßgeblich davon ab, wie hoch der Bedarf ist. Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt mit zehn Prozent ab dem Folgemonat vom gültigen Regelsatz. Bei Arbeitsaufnahme und einem laufenden Darlehen wird die Restsumme sofort fällig (§ 42 (4) SGB II). Bundesweit betrug die Darlehenssumme 2017 73 Millionen Euro. Im Jahr 2011 waren es noch 60 Millionen Euro.&nbsp;</p>



<p><em>Ergänzende Infos zu gewährten Jobcenter-Darlehen</em></p>



<p>O-Ton Arbeitsmarkt: <a rel="noreferrer noopener" aria-label="„Hartz-IV-Empfänger machen 73 Millionen Euro Schulden bei den Jobcentern (öffnet in neuem Tab)" href="http://www.o-ton-arbeitsmarkt.de/o-ton-news/hartz-iv-empfaenger-machen-73-millionen-euro-schulden-bei-den-jobcentern" target="_blank">„Hartz-IV-Empfänger machen 73 Millionen Euro Schulden bei den Jobcentern</a></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Bundesrechnungshof kritisiert die Betreuung der Flüchtlinge in den zentralen Anlaufstellen der Jobcenter</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/bundesrechnungshof-kritisiert-die-betreuung-der-fluechtlinge-in-den-zentralen-anlaufstellen-der-jobcenter/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 31 Dec 2019 13:19:57 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsgaentur]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesrechnungshof]]></category>
		<category><![CDATA[Flüchtlinge]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
		<category><![CDATA[SGB II]]></category>
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					<description><![CDATA[Mangelnde Kommunikation zwischen Arbeitsagentur und Jobcenter, lückenhafte Lebensläufe, mangelhafte Beratung: Der Rechnungshof wirft den Jobcentern eine ungenügende Betreuung Geflüchteter in den zentralen Anlaufstellen vor.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="et_pb_section et_pb_section_1 et_section_regular" >
				
				
				
				
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<figure class="wp-block-image is-resized"><img decoding="async" loading="lazy" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/12/Bildschirmfoto-2019-02-26-um-14.21.43-1024x820.png" alt="" class="wp-image-2244" width="350" height="280" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/12/Bildschirmfoto-2019-02-26-um-14.21.43-1024x820.png 1024w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/12/Bildschirmfoto-2019-02-26-um-14.21.43-300x240.png 300w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/12/Bildschirmfoto-2019-02-26-um-14.21.43-768x615.png 768w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/12/Bildschirmfoto-2019-02-26-um-14.21.43.png 1079w" sizes="(max-width: 350px) 100vw, 350px" /><br />
<figcaption>Niemänd is illegaal</figcaption>
</figure>
<p></p>
<p></p>
<p><strong>Mangelnde Kommunikation zwischen Arbeitsagentur und Jobcenter, lückenhafte Lebensläufe, mangelhafte Beratung: Der Rechnungshof wirft den Jobcentern eine ungenügende Betreuung Geflüchteter in den zentralen Anlaufstellen vor.</strong></p>
<p></p>
<p></p>
<p>In einem 60-seitigen <a href="https://altonabloggt.files.wordpress.com/2019/12/brh_geflc3bcchtete_ba_komplett.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Prüfbericht</a> kritisieren die Prüfer die Betreuung von Geflüchteten durch die Jobcenter. Dabei prüfte der Rechnungshof insgesamt 162 Fälle in vier Jobcentern und deren zentralen Anlaufstellen – sog. <strong>„Integration Points“</strong>. Die Jobcenter entschieden autonom, ob sie sich an zentralen Anlaufstellen beteiligten. Die Bundesagentur für Arbeit gab hier keine Vorgaben, um örtliche Ausgestaltungsspielräume zu nutzen.</p>
<p></p>
<p></p>
<p><strong>Fehlende Kommunikation zwischen Arbeitsagenturen und Jobcenter</strong></p>
<p></p>
<p></p>
<p>Das Sozialgesetzbuch II gibt vor, dass <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__50.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Sozialdaten</a> zwischen den Arbeitsagenturen, Jobcentern und kommunale Jobcenter gegenseitig übermittelt werden können. Das setzt voraus, dass von den Leistungsberechtigten die Schul-, Berufs- und Sprachkenntnisse erfasst werden. Die Jobcenter und die Arbeitsagenturen verwenden dafür das interne Programm „VerBIS“. Der Bericht kritisiert, dass die Jobcenter die bereits stattgefundenen eingeleiteten Vermittlungs- und Integrationsbemühungen durch die Arbeitsagenturen nicht berücksichtigt haben. Für die Prüfer ist es unverständlich, dass die Vorteile einer gemeinsamen IT-Fachanwendung in vielen Fällen nicht genutzt wurden. Sie hätten „<em>damit die Möglichkeiten, Potentiale und Synergieeffekte nicht aufgegriffen. Dadurch unterbrachen und verzögerten sie möglicherweise auch die Integration dieser Leistungsberechtigten“</em>, heißt es in dem Bericht.</p>
<p></p>
<p></p>
<p>In 61 der 162 geprüften Fälle erfassten die Jobcenter die Lebensläufe der Geflüchteten nur unvollständig oder widersprüchlich. So begannen in fast einem Drittel deren Lebensläufe erst mit der Einreise nach Deutschland. Demnach wurden bei einem Leistungsberechtigten, der vier Jahre als „Anlagemechaniker Sicherheitsmitarbeiter“ arbeitete und der Besuch einer Mittelschule nicht im Lebenslauf erfasst. Die Prüfer empfehlen der Bundesagentur für Arbeit und deren Regionaldirektionen, <em>„dass die vorhandenen Hilfsmittel und die geltende Weisung regelmäßig in das Bewusstsein der Integrationsfachkräfte gerufen werde“</em>. Starke Kritik übt hierbei der Rechnungshof die mangelnde Kooperation und das Vorenthalten von Informationen durch die Bundesagentur für Arbeit. Dieses verstoße gegen die gesetzliche Auskunftspflicht.</p>
<p></p>
<p></p>
<p><strong>Sprachkenntnisse nur zur Hälfte erfasst</strong></p>
<p></p>
<p></p>
<p>Die bereits vorliegenden deutschen Sprachkenntnisse wurden nur zur Hälfte erfasst. Der Rechnungshof stellte fest, dass die Leistungsberechtigten in 86 der 162 geprüften Fälle über ausländische Bildungs- oder Berufsabschlüsse verfügten. Hier versäumten die Jobcenter in über der Hälfte dieser Fälle die Aufklärung zur Anerkennung der ausländischen Qualifikationen. Wer keine ausreichenden Sprachkenntnisse hat, kann an einem Integrationskurs teilnehmen. Die Jobcenter müssen darauf hinwirken, dass die Teilnahme an einem Integrationskurs stattfindet, wenn nicht direkt in eine Arbeit oder Ausbildung vermittelt werden kann. In Ausnahmefällen sogar auch dann, wenn Geflüchtete in Teilzeit arbeiten. Auch, wenn Sprachkenntnisse für eine Tätigkeit wichtig sind, gehen die Prüfer vom sogenannten Vermittlungsvorrang aus, der eine Erwerbstätigkeit vor einem Sprachkurs setzt. Damit soll die wirtschaftliche Hilfebedürftigkeit verringert werden. Sie kritisieren, dass die Jobcenter bei jedem dritten keine Vermittlungsvorschläge unterbreitet haben. Hier verfügten die Geflüchteten zumindest über geringfügige Kenntnisse der deutschen Sprache. <em>„In fast 90 Prozent dieser Fälle veröffentlichten die Jobcenter keine Stellengesuche der Leistungsberechtigten“</em>, ergänzt der Bericht. <em>„Damit war dieser Personenkreis vom Arbeitsmarkt nahezu ausgeschlossen. Eine Integration wurde dadurch unnötig erschwert.“</em> Ein Jobcenter sah sogar in der Veröffentlichung von Stellengesuchen kein allgemein geeignetes Mittel zur Steigerung der Integration.</p>
<p></p>
<p></p>
<p>In der Stellungnahme der Bundesagentur für Arbeit heißt es: <em>„dass die spezifische Situation, insbesondere die hohe Zahl an Zugängen in kurzer Zeit und der damit verbundene sehr enge zeitliche Rahmen, offenkundig dazu geführt haben, dass Mängel in der Umsetzung der zentralen Anlaufstellen aufgetreten sind.“</em> Grundsätzlich halten sie die zentralen Anlaufstellen jedoch für geeignet, um vor Ort angemessen zu reagieren.</p>
<p></p>
<p></p>
<p>Hintergrund:</p>
<p></p>
<p></p>
<p class="has-background has-very-light-gray-background-color">Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entschied von 2015 bis April 2017 über etwa 1,3 Millionen Asylanträge. Während des Asylverfahrens haben Asylbewerber Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Während dieser Zeit liegt die Zuständigkeit für die Beratung, Vermittlung und Förderung bei den Agenturen für Arbeit (SGB III). Mit der Anerkennung ihres Asylgesuches geht die Zuständigkeit für die Beratung, Vermittlung und Förderung auf die Jobcenter über. Damit gilt der Grundsatz des „Forderns und Förderns“ nach dem SGB II (Hartz IV) auch für die Geflüchteten.</p>
<p></p>
<p></p></div>
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			</div> <!-- .et_pb_section -->]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Bundesagentur für Arbeit korrigiert nach einem Leak den Entwurf der neuen Sanktionsregelungen</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/bundesagentur-fuer-arbeit-korrigiert-nach-einem-leak-den-entwurf-der-neuen-sanktionsregelungen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 03 Dec 2019 13:14:25 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[BMAS]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Hubertus Heil]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
		<category><![CDATA[Sanktionen]]></category>
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					<description><![CDATA[* Update* 4. Dezember 2019 Stand: 8:45 Uhr &#8211; Harald Thomé schreibt heute auf Twitter: Wir haben jetzt mal die Weisungungsversionen 27. Nov gegen 3. Dez. gegeneinandergestellt, so das jeder sehen kann, was die BA im Detail in den Weisungen geändert hat. Versionsvergleich § 31 SGB II&#160;hier.&#160; Versionsvergleich § 32 SGB II&#160;hier. Das war schon [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image"><img decoding="async" loading="lazy" width="682" height="449" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/04/Bildschirmfoto-2017-03-31-um-20.50.21.png" alt="" class="wp-image-1471" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/04/Bildschirmfoto-2017-03-31-um-20.50.21.png 682w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/04/Bildschirmfoto-2017-03-31-um-20.50.21-300x198.png 300w" sizes="(max-width: 682px) 100vw, 682px" /><figcaption>Bundesagentur für Arbeit</figcaption></figure>



<p>* Update* 4. Dezember 2019 Stand: 8:45 Uhr &#8211; Harald Thomé schreibt heute auf Twitter:</p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>Wir haben jetzt mal die Weisungungsversionen 27. Nov gegen 3. Dez. gegeneinandergestellt, so das jeder sehen kann, was die BA im Detail in den Weisungen geändert hat.</p></blockquote>



<p>Versionsvergleich § 31 SGB II&nbsp;<a href="https://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/Vergleich_FH___31_SGB_II_mit_AEnderungen.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">hier.&nbsp;</a></p>



<p>Versionsvergleich § 32 SGB II&nbsp;<a href="https://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/Vergleich_FH____32_SGB_II_mit_AEnderungen_Kor.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">hier</a>.</p>



<p>Das war schon ein starkes Stück, was sich die Bundesagentur für Arbeit (BA) und das Bundesarbeitsministerium geleistet haben. Obwohl das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Anfang November entschieden hat, dass Hartz-IV-Sanktionen über 30 Prozent „verfassungswidrig“ sind, sollen auch in Zukunft Kürzungen über 30 Prozent möglich sein. Das geht aus einem Entwurf der neuen fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit hervor, die zunächst vom Erwerbslosenverband <a rel="noreferrer noopener" aria-label="Tacheles e.V. (öffnet in neuem Tab)" href="https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2583/" target="_blank">Tacheles e.V. </a>in Wuppertal geleakt wurden. Und die sind brisant. Auf der Webseite des Verbandes schreibt Tacheles:&nbsp;<em>„Bundesagentur für Arbeit plant mit neuen Dienstanweisungen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Sanktionen zu unterlaufen!“</em>&nbsp;Das sitzt.</p>



<p>Bisher konnten die Jobcenter bei drei aufeinanderfolgenden Pflichtverletzungen das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) um 30, dann um 60 und schließlich um 100 Prozent (Vollsanktion, inkl. Miete) kürzen. Diese Kürzungen können bei einer Ablehnung eines Arbeitsangebotes oder einer Trainingsmaßnahme vollzogen werden. Terminversäumnisse, die mit jeweils 10 Prozent sanktioniert werden, waren nicht Bestandteil der Klage. Für die unter 25-Jährigen gelten Sonderregeln. Hier gab es bereits bei der zweiten Pflichtverletzung gar kein Geld mehr vom Jobcenter, sofern diese einen eigenen Haushalt führten. Leben die unter 25-Jährigen noch im Haushalt der Eltern, so wurde zwar die Grundleistung komplett gestrichen, die Miete allerdings auf die Personen (i.d.R. die Eltern) verteilt. Das Gericht stellte unmissverständlich klar, dass die derzeitige Sanktionspraxis zu korrigieren ist. Bis dahin gilt eine durch das Gericht angeordnete Übergangsregelung, wonach Sanktionen von über 30 Prozent nicht mehr zulässig sind. Diese Regeln gelten auch für unter 25-Jährige, obwohl sie nicht Bestandteil der Klage waren. <strong>Hubertus Heil</strong> (SPD) erklärte nach dem Urteil:&nbsp;</p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>„<em>Ab sofort gilt, dass nicht mehr über 30 Prozent sanktioniert werden kann und ab sofort muss auch die Möglichkeit geschaffen werden ganz offensichtlich in Härtefällen eine Änderung zu ermöglichen.“&nbsp;</em>&nbsp;</p></blockquote>



<p></p>



<p>Die BA und das BMAS waren nun in der Bringschuld neue Weisungen für die Jobcenter zu schreiben, in denen die Vorgaben berücksichtigt werden müssen. So weit, so gut. Allerdings scheint es jetzt in der Umsetzung zu hapern. Mit einem Trick versucht die Bundesagentur für Arbeit unter Detlef Scheele (SPD) in Zusammenarbeit mit dem Bundesarbeitsministerium die eindeutigen Vorgaben zu umgehen. So steht im Entwurf:&nbsp;</p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p><em>„Sanktionen von 30 Prozent (wegen Ablehnung Arbeitsangebot) und 10% (wegen Meldeversäumnisses) des Regelbedarfs von 432 Euro (Anm.: gilt ab 2020) ergeben folgende Minderungen: 129,60 Euro + 43,20 Euro = 172,80 Euro.“</em></p></blockquote>



<p>Der Trick ist ganz simpel: Sie addierten die maximale 30-Prozent-Sanktion, wenn zum Beispiel ein Arbeitsangebot abgelehnt wird mit einer 10-Prozent-Sanktion für ein Meldeversäumnis. Damit missachtete die BA die Vorgaben aus Karlsruhe, dass Sanktionen über 30 Prozent nicht mehr durchgeführt werden dürfen. Man muss schon inhuman um die Ecke denken, um dieses Rechenbeispiel, unter der Vorgabe aus Karlsruhe, nachzuvollziehen. Nicht der Mensch im Jobcenter wird dabei bedacht, sondern: Wie können wir die neuen Regelungen so anwenden, dass wir weiterhin über 30 Prozent sanktionieren dürfen? Das Nichtbehandeln der Terminversäumnisse durch das Gericht, ist für die Bundesagentur für Arbeit und dem Ministeriums scheinbar eine Einladung das jetzige Sanktionsregime irgendwie aufrecht zu erhalten. Die Veröffentlichung der Entwürfe führte zu einer großen medialen Berichtserstattung und zu einer großen Empörung in den sozialen Netzwerken. Prompt erfolgte noch am selben Tag eine Klarstellung des BMAS:</p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p><em>„Bevor es in der öffentlichen Diskussion zu weiteren Missverständnissen kommt, wird klar gestellt: Bundeminister @hubertus_heil schließt aus, dass künftig innerhalb eines Monats mehr als 30 Prozent sanktioniert werden darf. Eine dementsprechende Weisung wird nach Abschluss des konsultatorischen Verfahrens am Freitag ergehen.“</em></p></blockquote>



<p>Wäre da nicht die Klarstellung durch die Bundesagentur für Arbeit auf einen Tweet von Ulrich Schneider (Der Paritätische):</p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p><em>„Gut, dass @hubertus_heil schnell reagiert und die @Bundesagentur wieder eingefangen hat. Die Versicherung, in den Übergangsweisungen, gemäß dem BVerfG-Urteil keine Kürzungen über 30% zu erlauben, ist zentral. (&#8230;)“</em></p></blockquote>



<p>Und die BA konterte:</p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p><em>„Von &#8222;zurückpfeifen&#8220; kann hier nicht gesprochen werden, zur Klarstellung: Die BA darf im SGB II Weisungen nicht allein erlassen. Der Entwurf jeder Weisung für Jobcenter wird von BA und BMAS gemeinsam erstellt. Danach wird sie mit den Ländern und kommunalen Spitzen abgestimmt.“</em></p></blockquote>



<p>Entweder weiß die linke Hand nicht was die rechte tut oder es ist ein Paradebeispiel eines Schmierentheaters, die das Denken und Handeln beider Behörden schonungslos offenlegt. Beides ist zu verurteilen.&nbsp;</p>



<p>Mit der heutigen Veröffentlichung der neuen fachlichen Weisungen nach §§ 31,32 hat sich nun folgendes verändert, die ich jeweils nochmals gegenüber stelle:</p>



<p>§31 (Rd.Z. 31.34 alt)</p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p> <em>(4) Bei kumulativer Verletzung von Pflichten nach § 31 und § 32 laufen die Minderungen parallel ab, d.h. die Minderungsbeiträge werden in Überschneidungsmonaten addiert.&nbsp;</em><br> „<em>Sanktionen von 30 Prozent (wegen Ablehnung Arbeitsangebot) und 10% (wegen Meldeversäumnisses) des Regelbedarfs von 432 Euro (Anm.: gilt ab 2020) ergeben folgende Minderungen: 129,60 Euro + 43,20 Euro = 172,80 Euro.“</em> </p></blockquote>



<p><strong>Neu&nbsp;</strong>&#8211; aus diesem Text wurde nun: (Rd.Z: 31.34 – Seite 12 &#8211; 13)&nbsp;</p>



<p><strong>(4) Eine Überlappung von Minderungszeiträumen aufgrund einer Pflichtverletzung nach § 31 SGB II mit Minderungen von Meldeversäumnissen nach § 32 SGB II ist zulässig. Der monatliche Minderungsbetrag darf jedoch nicht 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs überschreiten. Der darüber liegende Minderungsbetrag wirkt sich nicht mehr aus. Dies gilt analog bei der Überlappung zweier oder mehrerer Minderungszeiträume wegen § 31 SGB II.&nbsp;</strong><strong></strong></p>



<p><strong>Beispiel 1:&nbsp;</strong><strong></strong></p>



<p><strong>Sanktionen von 30 Prozent (wegen Ablehnung Arbeitsangebot) für jeweils Januar, Februar und März sowie 10 Prozent (wegen Meldeversäumnisses) des Regelbedarfs von 432,00 EUR ergeben folgende Minderungen:&nbsp;</strong><strong></strong></p>



<p><strong>129,60 EUR + 43,20 EUR = 172,80 EUR&nbsp;</strong><strong></strong></p>



<p><strong>→ Minderungshöhe auf 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs beschränkt: 129,60 EUR&nbsp;</strong><strong></strong></p>



<p><strong>Beispiel 2:&nbsp;</strong></p>



<p><strong>Sanktionen von 30 Prozent (wegen Ablehnung Arbeitsangebot) für Januar, Februar und März sowie 10 Prozent (wegen Meldeversäumnisses) des Regelbedarfs von 432,00 EUR für März, April und Mai ergeben folgende Minderungen:&nbsp;</strong></p>



<table class="wp-block-table"><tbody><tr><td><strong>Monat&nbsp;</strong></td><td><strong>Mitwirkungspflicht&nbsp;</strong></td><td><strong>Meldeversäumnis&nbsp;</strong></td><td><strong>Minderungshöhe&nbsp;</strong></td></tr><tr><td><strong>Januar&nbsp;</strong></td><td>129,60 EUR&nbsp;</td><td></td><td>129,60 EUR&nbsp;</td></tr><tr><td><strong>Februar&nbsp;</strong></td><td>129,60 EUR&nbsp;</td><td></td><td>129,60 EUR&nbsp;</td></tr><tr><td><strong>März&nbsp;</strong></td><td>129,60 EUR&nbsp;</td><td>43,20 EUR&nbsp;</td><td>129,60 EUR&nbsp;</td></tr><tr><td><strong>April&nbsp;</strong></td><td></td><td>43,20 EUR&nbsp;</td><td>43,20 EUR&nbsp;</td></tr><tr><td><strong>Mai&nbsp;</strong></td><td></td><td>43,20 EUR&nbsp;</td><td>43,20 EUR&nbsp;</td></tr></tbody></table>



<p>Somit ist die Addition von mehreren Sanktionen über 30 Prozent vom Tisch, da sie 30 Prozent nicht überschreiben darf&nbsp;à&nbsp;Aus 172,80 Euro wurden 129,60 Euro (30 Prozent).</p>



<p>Änderungen nach § 32 Meldeversäumnisse (RZN. 32.4 – Seite 2)</p>



<p>Alt:</p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>(6) Bei mehreren Sanktionen wegen Meldeversäumnissen laufen die Minderungen parallel ab, d. h. die Sanktionsbeträge werden in Überschneidungsmonaten addiert. Eine Minderung wegen Meldeversäumniss tritt zu einer Minderung nach § 31a hinzu (§ 32 Absatz 2 Satz 1). Die Sanktionsbeträge werden in Überschneidungsmonaten somit ebenfalls addiert.</p></blockquote>



<p><strong>Neu: (Rd.Z. 32.4. – Seite 2</strong>)</p>



<p><strong>(6) Bei mehreren Sanktionen wegen Meldeversäumnissen laufen die Minderungen parallel ab, d. h. die Sanktionsbeträge werden in Überschneidungsmonaten addiert. Eine Addition eines monatlichen Minderungsbetrages wegen mehreren Meldeversäumnissen über 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs ist unzulässig.&nbsp;</strong><strong></strong></p>



<p><strong>Eine Überlappung von Minderungszeiträumen aufgrund&nbsp;einer&nbsp;Pflichtverletzung nach § 31 SGB II mit Minderungen von Meldeversäumnis(sen) nach § 32 SGB II ist zulässig. Der monatliche Minderungsbetrag darf jedoch&nbsp;nicht&nbsp;30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs überschreiten.&nbsp;</strong><strong></strong></p>



<p>Ergänzend „Härtefalleregelung“:</p>



<p>Auch hier haben die Bundesagentur für Arbeit und das Bundesarbeitsministerium nochmals die Kurve gekriegt. Im Entwurf wurde die „außergewöhnliche Härte erst ab einer Minderung&nbsp;<strong>von mehr als 30 Prozent</strong>&nbsp;des maßgebenden Regelbedarfs oder ab der beabsichtigten Kumulation mit der vierten parallel ablaufenden Minderung aufgrund eines Meldeversäumnisses zu prüfen“ in Erwägung gezogen.</p>



<p>Dem gegenüber steht nun: (Rd.Z. (32.4a) – Seite 2)</p>



<p><strong>„</strong><strong>Bei jedem Meldeversäumnis ist zu prüfen, ob eine außergewöhnliche Härte vorliegt, die der Feststellung einer Sanktion entgegensteht, oder die Mitwirkungspflicht nachträglich erfüllt wurde oder die zukünftige Bereitschaft dazu erklärt wurde und deshalb eine Sanktion nicht festzustellen oder zu verkürzen ist. Die grundsätzlichen Ausführungen in den Fachlichen Weisungen zu §§ 31, 31a, 31b SGB II zur Verhältnismäßigkeit (Kapitel 2.6) finden Anwendung.&nbsp;</strong><strong></strong></p>



<p><strong>Die Addition von Minderungen nach § 31a SGB II und § 32 SGB II ist unzulässig, da diese in der Gesamtsumme einen Betrag in Höhe von 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfes überschreiten würde.“&nbsp;</strong><strong></strong></p>



<p>Fazit:</p>



<p>Nach der Veröffentlichung des Entwurfes musste die Bundesagentur für Arbeit und das Bundesarbeitsministerium umschwenken. Das fordert bereits schon das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5.11.2019. Es ist trotzdem erschreckend, wie versucht wurde, dieses Urteil mit Tricks zu umgehen.&nbsp;</p>



<p>Weitere Infos:</p>



<p>Fachlichen Weisungen nach &#8211; §§ 31,32 &#8211; Neu Stand 3. Dezember 2019</p>



<p><a href="https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-ii-31-31b_ba015902.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Verstoß gegen Eingliederungsvereinbarung  (öffnet in neuem Tab)">Verstoß gegen Eingliederungsvereinbarung </a>§ 31</p>



<p><a rel="noreferrer noopener" aria-label="Meldeversäumnis (öffnet in neuem Tab)" href="https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-ii-32_ba015867.pdf" target="_blank">Meldeversäumnis</a> &#8211; § 32</p>



<p>Fachliche Weisungen nach &#8211; §§ 31,32 &#8211; Stand 27. November 2019 via <a href="https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2583/" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Tacheles e.V. (öffnet in neuem Tab)">Tacheles e.V.</a></p>



<p><a rel="noreferrer noopener" aria-label="Verstoß gegen Eingliederungsvereinbarung (öffnet in neuem Tab)" href="https://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/191126_Entwurf_FW___31_an_BA.pdf" target="_blank">Verstoß gegen Eingliederungsvereinbarung</a> § 31</p>



<p><a href="https://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/191126_Entwurf_FW___32_Meldeversaeumnisse_an_BA.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Meldeversäumnis (öffnet in neuem Tab)">Meldeversäumnis</a> &#8211; § 32</p>



<figure class="wp-block-image"><img decoding="async" src="http://vg03.met.vgwort.de/na/82449b950977458c94c76b403a57e115" alt=""/></figure>
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			</item>
		<item>
		<title>Quo vadis Jobbörse?</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/quo-vadis-jobboerse/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 11 Oct 2019 14:23:05 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[BMAS]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Jobbörse]]></category>
		<category><![CDATA[PAV]]></category>
		<category><![CDATA[Private Arbeitsvermittlung]]></category>
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					<description><![CDATA[Um die Jobbörse ist es ruhiger geworden. Oder doch nicht? Zumindest nach außen. Im Hintergrund tat sich jedoch einiges.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
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<div class="wp-block-image"><figure class="alignleft is-resized"><img decoding="async" loading="lazy" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/20190506_AgenturArbeit_Petition_B-1024x576.jpg" alt="" class="wp-image-1967" width="555" height="311"/><figcaption>Bild: change.org</figcaption></figure></div>
<!-- /divi:image -->

<!-- divi:paragraph {"align":"left"} -->
<p style="text-align:left">Um die Jobbörse ist es ruhiger geworden. Oder doch nicht? Zumindest nach außen. Im Hintergrund tat sich jedoch einiges.</p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p>Vertreter*innen der Bundesagentur für Arbeit aus den Fachbereichen Arbeitsmarkt und IT, des Bundesarbeitsministeriums (BMAS), des Bundesarbeitsgeberverbandes (BAP), der Privaten-Arbeits- und Personalvermittler und des Arbeitskreises Leipziger Personalvermittler e.V. trafen sich am 8. Oktober zu einem Austausch zu den Veränderung der Jobbörse in den Räumen der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Hauptthema: Wie kam es zur aktuellen Veränderung der Jobbörse, wer war der eigentliche Inputgeber und wie soll die Zukunft aussehen?</p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p>Aufgrund des <a rel="noreferrer noopener" aria-label="Datenskandals  (öffnet in neuem Tab)" href="https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/Bundesagentur-fuer-Arbeit-Wie-Datenhaendler-die-Jobboerse-missbrauchen,jobboerse-arbeitsagentur-datenhaendler-100.html" target="_blank">Datenskandals </a>und der illegalen Verkäufe von Bewerberdaten hat die Bundesagentur für Arbeit ihre Jobbörse geändert. Wurden zuvor alle Stellenangebote ungefiltert ausgegeben, können die Privaten Arbeitsvermittlungsunternehmen (PAV) nur noch mit einem Zusatzhäkchen ausgewählt werden. In einem <a rel="noreferrer noopener" aria-label="Testdurchlauf  (öffnet in neuem Tab)" href="http://inge-hannemann.de/die-bundesagentur-fuer-arbeit-macht-ihre-jobboerse-schick/" target="_blank">Testdurchlauf </a>waren so im Schnitt 250 Tausend Stellen nicht mehr, auf dem ersten Blick, sichtbar. Die PAV fühlten sich gegenüber den Zeitarbeitsfirmen benachteiligt – wurden sie weiterhin automatisch angezeigt. Auf ihren Unmut folgten Schreiben an die Presse, Emails an die Bundestagsabgeordnete Jessica Tatti und an mich. Hierzu hatte ich bereits ein <a href="https://www.change.org/p/bundesagentur-für-arbeit-stoppt-den-verkauf-von-bewerberdaten-aus-der-jobbörse-der-bundesagentur-für-arbeit/u/24999978" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Update (öffnet in neuem Tab)">Update</a> gepostet.&nbsp;</p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p>Die Bundesagentur für Arbeit begründete die Veränderung mit eigenen Modernisierungsmaßnahmen. Dabei sei die SWR-Berichtserstattung nur das i-Tüpfelchen gewesen. Über die Folgen und das überwältigende Ausmaß an Reaktionen seien sie selbst überraschend gewesen.&nbsp;</p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p><em>„Aus Sicht der Privaten Arbeitsvermittler*innen führte die Modernisierungsmaßnahme zu massiven Störungen in der partnerschaftlichen Zusammenarbeit“, </em>so die PAV im Gespräch. Dabei führten sie noch aus, dass <em>„die Änderung in der Jobbörse die Integration Arbeitsloser gefährdet, die zügige und nachhaltige Besetzung von freien Arbeitsplätzen in der Wirtschaft beinträchtige und die Existenz vieler PAV, deren Angestellten und Auszubildenden bedroht.“ </em>Eine PAV schrieb mir, dass ihre Vermittlungen um über die Hälfte gesunken sind.&nbsp;</p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p>Eine Forderung der PAV lautet: Die sofortige Wiederherstellung des Status quo. Gleichzeitig kritisierten die Vertreter*innen der PAV die Ungleichbehandlung zwischen Zeitarbeit und ihnen. Keine Kritik ohne Vorschläge: So boten sie eine Unterstützung bei einer weiteren „Modernisierung“ der Jobbörse an.</p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p>Die Bundesagentur für Arbeit versprach, dass über eine <em>&#8222;sofortige Rücknahme der Veränderungen&#8220;</em> in den nächsten Tagen durch den Vorstand entschieden werde. Bereits kommende Woche wird eine neue gemeinsame Arbeitsgruppe gegründet. Diese besteht aus Vertreter*innen der Bundesagentur für Arbeit, des Bundesarbeitsministeriums  und Vertreter*innen der PAV.</p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:html -->
<p><strong>Quo vadis Jobbörse?</strong></p><img decoding="async" loading="lazy" src="http://vg03.met.vgwort.de/na/bdb2e2987e834f0880c03754669c0eb7" width="1" height="1" alt="">
<!-- /divi:html --></div>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Bundesrechnungshof: Fehlerhafte Behandlung von Menschen mit Behinderung in den Jobcentern</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/bundesrechnungshof-fehlerhafte-behandlung-von-menschen-mit-behinderung-in-den-jobcentern/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 01 Sep 2019 07:07:53 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Ausgleichsabgabe]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesrechnungshof]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Bundesagentur für Arbeit (BA) musste sich erneut einer Prüfung durch den Bundesrechnungshof (BRH) unterziehen. Diesmal prüfte der Bundesrechnungshof die rechtmäßige und wirtschaftliche Verteilung der Lohnzuschüsse durch die Jobcenter bei Menschen mit Behinderung.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image"><img decoding="async" loading="lazy" width="447" height="335" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/1565827_photo_jpg_xs_clipdealer.de_.jpg" alt="" class="wp-image-1177" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/1565827_photo_jpg_xs_clipdealer.de_.jpg 447w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/1565827_photo_jpg_xs_clipdealer.de_-300x225.jpg 300w" sizes="(max-width: 447px) 100vw, 447px" /><figcaption>Fördergelder</figcaption></figure>



<p>Die Bundesagentur für Arbeit (BA) musste sich erneut einer <a rel="noreferrer noopener" aria-label="Prüfung  (öffnet in neuem Tab)" href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/09/BRH_EingliederungszuschüsseMenschenmitBehinderungJC.pdf" target="_blank">Prüfung </a>durch den Bundesrechnungshof (BRH) unterziehen. Diesmal prüfte der Bundesrechnungshof die rechtmäßige und wirtschaftliche Verteilung der Lohnzuschüsse durch die Jobcenter bei Menschen mit Behinderung. Der sog. Eingliederungszuschuss an die ArbeitgeberInnen kann vergeben werden, wenn die Vermittlung von Menschen mit Behinderung aufgrund ihrer Einschränkungen erschwert ist. Gleichzeitig ist der Zuschuss ein Ausgleich für eine erwartete Minderleistung am zukünftigen Arbeitsplatz. Kurz gesagt, wenn eine Behinderung mehr Zeit, Kosten oder niedrigere Arbeitsleistungen im Vergleich zu Nicht-Behinderten aufweist. Die Jobcenter sind bei einer Vermittlung verpflichtet die Kenntnisse, Fähigkeiten und die Leistungsfähigkeit der Erwerbslosen zu erfassen, um überhaupt eine passgenaue Vermittlung durchzuführen. Die Auswertung der Prüfer beruhte auf 284 Fälle aus sechs Jobcentern in einem Zeitraum von sechs Wochen in 2017. Von den sechs Jobcentern waren vier eine gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit und zwei waren jeweils ihrer Kommune unterstellt. Die Prüfer erweiterten ihre Ergebnisse durch Gespräche mit den Fach- und Führungskräften, nach Akteneinsicht und mithilfe des IT-Fachverfahrens im Jobcenter. </p>



<p><strong>Jobcenter beachteten Fördervoraussetzungen nicht</strong></p>



<p>Das Ergebnis: In 37 der 65 Fälle wurde nicht hinreichend geklärt, ob die BewerberInnen für den Job geeignet sind. Da der Bundesrechnungshof den Stellungnahmen der Bundesagentur für Arbeit und dem zuständigen Landesministerium nicht entnehmen konnte, ob sich das in Zukunft verbessert, kündigen sie bereits schon jetzt weitere Prüfungen an. Bei fast jedem dritten Arbeitgeber mangelte es zudem bei den Angaben zu den Anforderungen des Arbeitsplatzes. Das hatte Folgen. In 65 von 284 Fällen (23%) wurde das geförderte Beschäftigungsverhältnis vorzeitig beendet. Die Prüfer kommen deshalb zu dem Schluss, „dass <em>es ist nicht hinnehmbar ist, dass die Jobcenter in der überwiegenden Zahl der geprüften Fälle (57%), bei denen das mit einem Eingliederungszuschuss geförderte Beschäftigungsverhältnis während der Förderdauer beendet wurde, die Eignung der Leistungsberechtigten für die Beschäftigung nicht hinreichend geklärt hatten“. </em> Sie empfehlen: <em>„Bestehen Zweifel an der gesundheitlichen Tauglichkeit des Leistungsberechtigten, sollten die Jobcenter ein ärztliches Gutachten mit einer gezielten Fragestellung zur individuellen Eignung einholen“</em>. Immerhin gehe es auch darum, Fehlinvestitionen von Fördermitteln und Kosten der Arbeitgeber für Neueinstellungen zu vermeiden, fast der Bericht zusammen. Die Bundesagentur für Arbeit antwortet in ihrer <a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/09/BRH_StellungnahmeEingliederungszuschüsseMenschenmitBehinderung_JC.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Stellungnahme, (öffnet in neuem Tab)">Stellungnahme,</a> <em>„dass auch bei einer noch so sorgfältigen Prüfung der Eignung wohl nicht zu vermeiden sei, dass Arbeitsverhältnisse in der Probezeit aus verschiedenen verständlichen Gründen gelöst würden“.</em>Der Bundesrechnungshof bleibt jedoch bei der Meinung dass <em>„eine Prüfung der Eignung zumindest die Gefahr stark verringert, dass ein Arbeitsverhältnis gefördert wird, das während der Förderdauer wegen fehlender Eignung des Arbeitnehmers beendet wird“. </em></p>



<p><strong>Jobcenter gefährdeten die unverzügliche Integration behinderter und schwerbehinderter Menschen,</strong></p>



<p>so das Resümee des Bundesrechnungshofes bei der Prüfung des internen IT-Verfahrens. Behinderungen sind in der Regel sehr individuell und somit auch sehr facettenreich. Dem wird das interne IT-gestützte Programm „Verbis“ gerecht, in dem die Jobcenter-Mitarbeiter „Behinderungsmerkmale“ erfassen können. Besonders betroffene schwerbehinderte Menschen können durch einen Haken beim Feld „behinderungsbedingt besonders förderungsbedürftig“ gekennzeichnet werden, so der BRH. Allerdings wurde dieses kaum umgesetzt und bei mehr als die Hälfte der geprüften Fälle (in 98 von 153) fehlte dieses komplett. Um dieses in Zukunft sicherzustellen, empfehlen die Prüfer die Angaben „Behinderungsart“ und „behinderungsbedingt besonders förderungsbedürftig“ als Pflichtfelder umzugestalten. Nur so könne die Datenqualität der Behinderungsmerkmale verbessert werden. Die Prüfer kommen deshalb zum Ergebnis:&nbsp;<em>„Dies verhindert oder verzögert eine Bewerberauswahl bei den Integrationsbemühungen, insbesondere die Förderanfragen von Arbeitgebern“.</em></p>



<p><strong>Fehlerhafte Entscheidungen bei der Dauer und Höhe der Lohnzuschüsse</strong></p>



<p>„ArbeitgeberInnen mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen, müssen grundsätzlich auf wenigstens 5% der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen beschäftigen“, so die <a href="https://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/Ausgleichsabgabe/77c350i1p/" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Rechtsgrundlage (öffnet in neuem Tab)">Rechtsgrundlage</a>. Dieses und die Prüfung von Arbeitsplätzen über die Quote hinaus sind Bestandteile, um über die Höhe und Dauer der Lohnzuschüsse durch die Jobcenter zu entscheiden. Die Bundesagentur für Arbeit betont selbst immer wieder die Notwendigkeit des wirtschaftlichen Arbeitens und knausert mit dieser Begründung auch mal bei der individuellen Förderung von Arbeitsuchenden. Dass hier der Bundesrechnungshof nun genauer hinschaut ist ihr Job. Dabei stellten sie fest: „dass in 119 der 166 Fälle (72%) keine Prüfung durch die Jobcenter erfolgte. Der BRH hält eine verstärkte Fachaufsicht für dringend erforderlich.</p>



<p><strong>Bevorzugte Förderungen von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsagenturen</strong></p>



<p>Eine Ausgleichsabgabe muss von Unternehmen bezahlt werden, die keine oder zu wenige Menschen mit Behinderungen beschäftigen. Ein Teil dieser Abgaben fließt in einen Ausgleichsfonds, aus dem die Arbeitsagenturen ebenfalls prozentual Gelder erhalten. Die Jobcenter gehen hier gesetzesmäßig leer aus. Der BRH vertritt allerdings die Meinung, dass die Mittel aus der Ausgleichsfonds durch die Integrationsämter allen erwerbslosen schwerbehinderten Menschen zur Verfügung stehen muss – unabhängig, ob sie in den Arbeitsagenturen oder in den Jobcentern gemeldet sind. So fragten sie nach der Anzahl von Förderungen im SGB II (Hartz IV) im Vergleich zum SGB III (Arbeitsagenturen) bei der Bundesagentur für Arbeit nach. Damit nicht genug. Zusätzlich forderten sie eine Auflistung ab 2012 bis 2017 aller erhaltenen Gelder aus dem Ausgleichsfonds für die Arbeitsagenturen. Die Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache. Behinderte oder schwerbehinderte Arbeitsuchende in den Arbeitsagenturen werden mehr als doppelt so häufig gefördert, als Arbeitsuchende in den Jobcentern. Der BRH fordert vom Bundesarbeitsministerium eine Prüfung der bestehenden Regelung. Allerdings bezweifeln sie<em>, „dass das BMAS die Frage einer Umverteilung der Mittel aus der Ausgleichsabgabe mit der notwendigen Sorgfalt geprüft hat. Wir empfehlen, auch die von der Bundesagentur übermittelten Daten zu berücksichtigen. Wir beabsichtigen, diese Empfehlung in unseren Bemerkungen weiterzuverfolgen.“</em></p>



<p>Im&nbsp;<strong>Fazit</strong> der Prüfung heißt es bei der Bundesagentur für Arbeit:</p>



<p>„<em>Im Wesentlichen werden die Befunde des BRH von den Jobcentern und Regionaldirektionen für Einzelfälle gehalten, die auf Flüchtigkeit, hohe Arbeitsbelastung und mangelnde Einarbeitung oder Dokumentation zurückzuführen sind. Systematische Fehler liegen nicht vor. (&#8230;) Die BA geht davon aus, dass sich mit der geplanten Einführung einer systematischen Fachaufsicht in der Gesamtorganisation die Ausübung der Fachaufsicht und die fachliche Qualität verbessern werden.“</em></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Fragen an Hubertus Heil zur Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/fragen-an-hubertus-heil-zur-jobboerse-der-bundesagentur-fuer-arbeit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Aug 2019 14:43:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Hubertus Heil]]></category>
		<category><![CDATA[Jobbörse]]></category>
		<category><![CDATA[PAV]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://inge-hannemann.de/?p=2068</guid>

					<description><![CDATA[Sehr geehrter Herr Heil*

Wie Ihnen bekannt sein dürfte gab es aufgrund des Datenverkaufs in der Jobbörse auf arbeitsagentur.de eines Einzelnen Verwirrung und Empörung von Seiten der Erwerbslosen, der Datenschutzbeauftragte sowie auf Seiten der Opposition im Bundestag. ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image is-resized"><img decoding="async" loading="lazy" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/03/Pressefoto-Hubertus-Heil-2017-1-e1521824363564-1024x719.jpg" alt="" class="wp-image-1848" width="512" height="360" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/03/Pressefoto-Hubertus-Heil-2017-1-e1521824363564-1024x719.jpg 1024w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/03/Pressefoto-Hubertus-Heil-2017-1-e1521824363564-300x211.jpg 300w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/03/Pressefoto-Hubertus-Heil-2017-1-e1521824363564-768x539.jpg 768w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/03/Pressefoto-Hubertus-Heil-2017-1-e1521824363564-1080x759.jpg 1080w" sizes="(max-width: 512px) 100vw, 512px" /><figcaption>Foto: Susi Knoll</figcaption></figure>



<p>Sehr geehrter Herr Heil*<br><br>Wie Ihnen bekannt sein dürfte gab es aufgrund des Datenverkaufs in der Jobbörse auf arbeitsagentur.de eines Einzelnen Verwirrung und Empörung von Seiten der Erwerbslosen, der Datenschutzbeauftragte sowie auf Seiten der Opposition im Bundestag. Die Bundesagentur für Arbeit hat daraufhin die Jobbörse ein wenig verändert. Positiv bewerte ich die Anzeige, ob ein Stellenangebot durch die Bundesagentur für Arbeit betreut wird oder nicht. Zeitarbeitsunternehmen werden weiterhin in einem Suchlauf automatisch angezeigt, was bei den Privaten Arbeitsvermittlungen (PAV) herausgefallen ist. Diese Jobangebote müssen nun durch die Anwender extra angeklickt werden. Die PAV sind nun ziemlich verärgert, empört und was noch schwerer wiegt: Sie haben Angst um ihre Existenz, was ich gut nachvollziehen kann. Mich erreichen nun täglich diverse Mails von PAV, in denen ihre Ängste und Nöte sowie die Empörung deutlich herausgelesen werden können. Sie sprechen von Diskriminierung, von Sippenhaft einer ganzen Branche und fordern mich als auch DIE LINKE. im Bundestag auf diese Veränderungen wieder rückgängig zu machen. Mit den schreibenden PAV habe ich bereits telefonisch oder schriftlich Kontakt aufgenommen. Parallel dazu bin ich im engen Kontakt mit Frau Jessica Tatti (DIE LINKE. im Bundestag) und wir gemeinsam an einer Lösung arbeiten.<br><br>Vom <a rel="noreferrer noopener" aria-label="Arbeitskreis Leipziger Personalvermittler e.V (öffnet in neuem Tab)" href="http://aklpv.de/arbeitskreis_leipziger_personalvermittler_aktuelles.html" target="_blank">Arbeitskreis Leipziger Personalvermittler e.V</a>. wurde im Netz ein offener Brief vom 16.8.2019 mit der Überschrift: &#8222;<strong>Diskriminierung der Privaten Arbeitsvermittler in den Jobportalen der BA</strong>&#8220; veröffentlicht. Daraufhin hat, in Vertretung für Herrn Scheel, Herr N.N. (aus Datenschutzgründen gelöscht) an Herrn N.N. (aus Datenschutzgründen gelöscht) ein Antwortschreiben formuliert. Dieses Antwortschreiben liegt mir vor. Dort wird erwähnt, dass die Änderungen in der Jobbörse und Jobsuche der BA innerhalb unseres Hauses und mit dem BMAS abgestimmt sind. Weiterhin bezieht er (Anm. Herr N.N. der BA) sich auf die häufigsten Feedbacks von Stellensuchenden zu den Suchmöglichkeiten in der Jobbörse und der Jobsuche im Portal arbeitsagentur.de. Zu diesen Feedbacks gehört der Wunsch nach mehr Transparenz von direkt in Unternehmen zu besetzenden Stellen. Die Bundesagentur für Arbeit weist die Diskriminierung oder Ungleichbehandlung privater Arbeitsvermittlung im Vergleich zu Arbeitgebern von sich. Dabei nimmt das Schreiben Bezug auf den Status Arbeitgeber innerhalb der Jobbörse und negiert die Arbeitgeberfunktion bei den PAV.<br><br>Nun stellt sich die Frage, ob sich jetzt jede PAV zum Arbeitgeber umfirmiert oder die Kröte der nicht mehr wirklichen Sichtbarkeit geschluckt wird. Beides stellt nicht zufrieden. Aus diesem Grund bitte ich Ihrerseits um nochmalige Prüfung der Suchfunktionen in der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit. Inwiefern die PAV inzwischen Bewerbungseinbrüche haben, kann ich nicht beurteilen und verlasse mich auf die Aussagen in den Mails der PAV.<br><br>Eine weitere Möglichkeit wäre natürlich die Parität der Zeitarbeitsfirmen und PAV, so dass entweder beide nicht automatisch angezeigt werden oder erneut sichtbar sind, was den ursprünglichen Zustand beschreibt. Ich frage Sie nun:<br><br>1. Wie viele Stellensuchende wurden durch die Bundesagentur für Arbeit bezüglich der Transparenz befragt oder<br>2. in welcher Art und Weise wurden Wünsche der Stellensuchenden evaluiert? Gab es dazu eine Umfrage oder wurde das Kundenreaktionsmanagement ausgewertet?<br>3. Auf welcher Grundlage bleibt die Zeitarbeit in der Automatik eines Suchlaufes bestehen? Gab es dazu auch eine Feedback-Auswertung von Stellensuchenden?<br>4. Planen Sie einen Austausch mit den PAV? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?<br>5. Welchen Rang haben PAV bei den Eingliederungsleistungen &#8211; hier der AVGS (Anm. Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) &#8211; innerhalb der Jobcenter und Arbeitsagenturen? In welcher Höhe in Euro sind die AGVS bei den Eingliederungsleistungen berücksichtigt?<br>6. Wie möchten Sie bzw. das BMAS und die Bundesagentur für Arbeit in Zukunft mit den PAV kommunizieren, um deren Existenzängste wahrzunehmen und entsprechend zu handeln?<br><br>Ich gehe davon aus, dass auch Sie die PAV ernst nehmen und hoffentlich gemeinsam zu einer Lösung kommen.<br><br>Mit freundlichen Grüßen<br>Inge Hannemann</p>



<ul><li>Die Anmerkungen habe ich im Nachhinein für die Webseite eingestellt. Dieser Brief ging heute an Herrn Heil via Email.</li></ul>
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			</item>
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		<title>Bundesrechnungshof kritisiert fehlerhafte Eingliederungsvereinbarungen in den Jobcentern</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/bundesrechnungshof-kritisiert-fehlerhafte-eingliederungsvereinbarungen-in-den-jobcentern/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 18 Aug 2019 11:47:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesrechnungshof]]></category>
		<category><![CDATA[Eingliederungsvereinbarung]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
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					<description><![CDATA[Der Bundesrechnungshof hat stichprobenartig in einer erneuten Prüfung die Eingliederungsvereinbarungen zwischen Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigten und den Jobcentern geprüft. Das Ergebnis: Fast jede zweite Vereinbarung war ungültig oder fehlerhaft. ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><div id="attachment_1471" style="width: 692px" class="wp-caption aligncenter"><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/04/Bildschirmfoto-2017-03-31-um-20.50.21.png"><img aria-describedby="caption-attachment-1471" decoding="async" loading="lazy" class="size-full wp-image-1471" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/04/Bildschirmfoto-2017-03-31-um-20.50.21.png" alt="" width="682" height="449" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/04/Bildschirmfoto-2017-03-31-um-20.50.21.png 682w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/04/Bildschirmfoto-2017-03-31-um-20.50.21-300x198.png 300w" sizes="(max-width: 682px) 100vw, 682px" /></a><p id="caption-attachment-1471" class="wp-caption-text">Bild: privat: Bundesagentur für Arbeit</p></div></p>
<p>Der Bundesrechnungshof hat stichprobenartig in einer erneuten <a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/08/BRH_EingliederungsvereinbarungJC.pdf" target="_blank" rel="noopener">Prüfung</a> die Eingliederungsvereinbarungen zwischen Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigten und den Jobcentern geprüft. Den Prüfern wurden Daten von registrierten 4,8 Millionen Personen in den Jobcentern durch die Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestellt. Ausnahmen bildeten Jobcenter, die eigenständig durch die Kommunen betreut werden, so dass knapp 3,4 Millionen Daten verwendet werden konnten. Insgesamt prüften sie 625 Datensätze erwerbsfähiger Leistungsberechtigten in 212 Jobcentern. <strong>Das Ergebnis: Fast jede zweite Vereinbarung war ungültig oder fehlerhaft. </strong></p>
<p>Die Eingliederungsvereinbarung ist ein Vertrag, in dem die Vermittlungsbemühungen von Seiten der Erwerbslosen und Jobcenter in einem Gespräch vor Ort bestimmt werden. Eine auf Verdacht geschriebene und per Post versandte Vereinbarung durch das Jobcenter ist verboten. Der Bundesrechnungshof weist hier eine Quote von über zehn Prozent aus. Das Festhalten von Rechten und Pflichten der Erwerbslosen, aber auch der Jobcenter ist gesetzlich festgezurrt. Demnach muss mit jedem Erwerbslosen unverzüglich eine individuelle und passgenaue Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen werden. Hier müssen persönliche Merkmale, berufliche Fähigkeiten und die Eignung hinterlegt werden. Gleichzeitig werden die Leistungen für eine Vermittlung in Arbeit oder in eine Ausbildung durch die Jobcenter erfasst. Parallel dazu werden die Pflichten der Erwerbslosen festgehalten. Das können die Anzahl der Bewerbungen und deren Form sein. Werden Leistungen von anderen Institutionen, wie z.B. eine Schuldnerberatung, in Anspruch genommen, sind auch diese hinterlegt. Das <a href="https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/15.html" target="_blank" rel="noopener">Sozialgesetzbuch II</a> schreibt vor, dass die Vereinbarungen regelmäßig gemeinsam überprüft werden müssen. Bei Änderungen muss der Vertrag entsprechend neu verfasst werden. Damit konkretisiert die Eingliederungsvereinbarung das Prinzip des „<em>Förderns und Forderns</em>“. Auf eine Eingliederungsvereinbarung kann begründet verzichtet werden,  wenn der Leistungsberechtigte bereits eine Arbeit aufgenommen hat und nicht zu erwarten ist, dass das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) gesenkt oder beendet werden  kann. Eine weitere Gruppe sind Erwerbslose in der dreijährigen Erziehungszeit oder pflegende Angehörige, die die Pflege nicht anderweitig sicherstellen können. Kommt der Vertrag beidseitig nicht zustande, sollen die Rechte und Pflichten einseitig als Verwaltungsakt geregelt werden. In diesem Fall unterschreibt nur das Jobcenter. Im Bericht des Bundesrechnungshofs verweisen die Prüfer erneut auf die Individualisierung und Aktualisierung der Eingliederungsvereinbarung durch die Jobcenter.</p>
<p>Hochgerechnet auf alle 3,4 Millionen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten betraf das über 2 Millionen Eingliederungsvereinbarungen. Die Prüfer kritisierten, dass bisherige Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit ohne Wirkung geblieben sind. In rund 25 Prozent lag kein gültiger Vertrag vor. Bei jedem dritten (35,2%) waren sie inhaltlich fehlerhaft oder waren so unkonkret oder unvollständig, dass nicht erkennbar war, welche Unterstützung durch das Jobcenter geleistet wird: <em>„Dass Jobcenter steht Ihnen beratend zur Seite“</em>, lässt nicht erkennen, welche individuellen Aktivitäten durch das Jobcenter für den Erwerbslosen geleistet wird und läuft am Prinzip des „Förderns“ vorbei, so die Prüfer. In 183 von 443 Fällen fehlten Angaben oder waren unkonkret nach dem Grundsatz des „Forderns“. Als Beispiel schreiben die Prüfer: <em>„Bei Bedarf können Sie sich beim Jobcenter melden“</em>. Ein weiterer Kritikpunkt war die unvollständige Überprüfung der eingehaltenen Pflichten für den Erwerbslosen. Sie machen darauf aufmerksam, dass „die Nachhaltung dieser Pflichten auch wesentlich dafür, einen sanktionsbewehrten Sachverhalt zu erkennen und eine Sanktion durchzusetzen ist.“ Dieses kam in 60 von 443 Fällen vor. Die Art der inhaltlichen Fehler stellt der Bundesrechnungshof in einem Diagramm dar.</p>
<p><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/08/Bildschirmfoto-2019-08-18-um-13.25.35.png"><img decoding="async" loading="lazy" class="aligncenter wp-image-2058 size-full" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/08/Bildschirmfoto-2019-08-18-um-13.25.35.png" alt="" width="677" height="415" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/08/Bildschirmfoto-2019-08-18-um-13.25.35.png 677w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/08/Bildschirmfoto-2019-08-18-um-13.25.35-300x184.png 300w" sizes="(max-width: 677px) 100vw, 677px" /></a></p>
<p>Die Prüfungsergebnisse klingen hart. So kommen <strong>„massive Zweifel auf, ob die Jobcenter das Instrument der Eingliederungsvereinbarung wirksam einsetzen“</strong>. Es entstand der Eindruck, dass die Jobcenter insbesondere Probleme mit dem Ermessen hatten, ob eine Eingliederungsvereinbarung notwendig sei. Der Bundesrechnungshof wirft den Jobcentern vor, dass sie gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen, wenn Vereinbarungen nicht vor Ort und persönlich getroffen werden. Damit haben sie keinen Nutzen für Erwerbslose.</p>
<blockquote><p>„In Anbetracht der seit Jahren bestehenden Umsetzungsdefizite sollte das Bundesministerium das Instrument der Eingliederungsvereinbarung grundsätzlich überdenken“,</p></blockquote>
<p>heißt es in dem Bericht. Die hohen Fehlerquoten sind nach den Prüfern ein bundesweites Problem und lässt ihres Erachtens auf eine mangelnde Akzeptanz (&#8230;) schließen. Die Bundesagentur für Arbeit stellte bereits bei einer Internen Revision Anfang 2014 ebenfalls fehlerhafte Anwendungen der Eingliederungsvereinbarungen in den Jobcentern fest. Bereits damals wurden konkretisierte Weisungen und Hilfestellungen für die Jobcentermitarbeiter in Aussicht gestellt.</p>
<blockquote><p>„Die von der Bundesagentur in vorherigen Prüfungen zugesagten Maßnahmen zur Verbesserung der Abschlussquote und der Qualität von Eingliederungsvereinbarungen, (&#8230;), haben die Mängel bislang nicht verhindert oder verringert“,</p></blockquote>
<p>so die Prüfer weiter. Deswegen raten sie dem Bundesministerium darüber nachzudenken, <em>„ob die Eingliederungsvereinbarung in der derzeitigen Form das geeignete Instrument ist, die Integration von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten“</em> ist.  Sie schlagen vor, dass die gesetzliche Pflicht einer Vereinbarung zu einer „Kann-Regelung“ umgewandelt wird. So wären zeitliche Kapazitäten für eine intensivere Beratung oder eine Erhöhung der Kontaktdichte möglich. In einer <a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/08/BRH_StellungnahmeEingliederungsvereinbarungJC.pdf">Stellungnahme</a> der Bundesagentur für Arbeit heißt es:</p>
<blockquote><p>„Vor dem Hintergrund der vom Bundesrechnungshof wiederholt festgestellten hohen Fehlerquote hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit der BA Gespräche aufgenommen, um zu untersuchen, wie die mit der Eingliederungsvereinbarung verbundenen gesetzgeberischen Ziele in der Verwaltungspraxis besser erreicht und bestehende Defizite und Schwierigkeiten abgebaut werden können.“</p></blockquote>
<p>Der Bundesrechnungshof erwägt die Thematik in einem Bericht an das Parlament weiterzuverfolgen.<img decoding="async" loading="lazy" src="http://vg03.met.vgwort.de/na/d529882a6d294937bd41285656b138d5" alt="" width="1" height="1" /></p>
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		<title>Die Bundesagentur für Arbeit macht ihre Jobbörse schick</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/die-bundesagentur-fuer-arbeit-macht-ihre-jobboerse-schick/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 Aug 2019 07:21:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsagentur]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Jobbörse]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Bundesagentur für Arbeit hat auf unsere Kritik, der Kritik von DIE LINKE. und den Medienberichtserstattungen reagiert. Seit heute hat die Jobbörse ein leicht verändertes Aussehen. ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><div id="attachment_1967" style="width: 696px" class="wp-caption aligncenter"><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/20190506_AgenturArbeit_Petition_B.jpg"><img aria-describedby="caption-attachment-1967" decoding="async" loading="lazy" class=" wp-image-1967" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/20190506_AgenturArbeit_Petition_B-1024x576.jpg" alt="" width="686" height="386" /></a><p id="caption-attachment-1967" class="wp-caption-text">Bild: change.org</p></div></p>
<p>Liebe UnterstützerInnen, liebe LeserInnen</p>
<p>Die Bundesagentur für Arbeit hat auf unsere Kritik, der Kritik von DIE LINKE. im Bundestag und den Medienberichten reagiert. Seit heute hat die Jobbörse ein leicht verändertes Aussehen. Wie bekannt haben ArbeitgeberInnen die Möglichkeit ihre Stellenangebote selbst in der Jobbörse einzugeben. Bisher war nicht ersichtlich, ob die Stellenangebote durch die ArbeitgeberInnen oder durch die Bundesagentur für Arbeit „betreut“ werden. Das ist nun zu erkennen. Um die Änderungen deutlicher darzustellen habe ich eine „Fachkraft Lagerlogistik“ bei der Zeitarbeitsfirma Randstad in Berlin gesucht (eine häufiges Stellenangebot und dadurch einfach zu finden). Im rechten Balken ist jetzt zu sehen, dass das Stellenangebot durch den Arbeitgeber (Randstad) selbst verwaltet wird. Das heißt, dass dieser Job autonom durch Randstad in die Jobbörse eingetragen wurde und ohne die Bundesagentur für Arbeit und deren MitarbeiterInnen verwaltet wird.</p>
<p><div id="attachment_2042" style="width: 643px" class="wp-caption aligncenter"><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/08/Bildschirmfoto-2019-08-15-um-07.20.11.png"><img aria-describedby="caption-attachment-2042" decoding="async" loading="lazy" class="wp-image-2042" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/08/Bildschirmfoto-2019-08-15-um-07.20.11-897x1024.png" alt="" width="633" height="723" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/08/Bildschirmfoto-2019-08-15-um-07.20.11-897x1024.png 897w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/08/Bildschirmfoto-2019-08-15-um-07.20.11-263x300.png 263w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/08/Bildschirmfoto-2019-08-15-um-07.20.11-768x876.png 768w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/08/Bildschirmfoto-2019-08-15-um-07.20.11.png 977w" sizes="(max-width: 633px) 100vw, 633px" /></a><p id="caption-attachment-2042" class="wp-caption-text">Bild: Screenshot „arbeitsagentur.de“ – Jobbörse</p></div></p>
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<p>Ich bleibe bei Randstad Berlin und öffne das Stellenangebot „Gabelstaplerfahrer (m/w/d). Bei dieser Tätigkeit hat Randstad die Bundesagentur für Arbeit mit der Betreuung des Stellenangebots beauftragt. Somit wird dieser Job durch eine/n MitarbeiterIn in der Arbeitsagentur oder Jobcenter „betreut“.</p>
<p><div id="attachment_2043" style="width: 722px" class="wp-caption aligncenter"><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/08/Bildschirmfoto-2019-08-15-um-07.29.45.png"><img aria-describedby="caption-attachment-2043" decoding="async" loading="lazy" class=" wp-image-2043" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/08/Bildschirmfoto-2019-08-15-um-07.29.45.png" alt="" width="712" height="573" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/08/Bildschirmfoto-2019-08-15-um-07.29.45.png 957w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/08/Bildschirmfoto-2019-08-15-um-07.29.45-300x241.png 300w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/08/Bildschirmfoto-2019-08-15-um-07.29.45-768x618.png 768w" sizes="(max-width: 712px) 100vw, 712px" /></a><p id="caption-attachment-2043" class="wp-caption-text">Bild: Screenshot &#8222;arbeitsagentur.de&#8220; &#8211; Jobbörse</p></div></p>
<p>Eine weitere Änderung gibt es beim Filter. Davon sind die „Privaten Arbeitsvermittler“ betroffen. Bisher war es so, dass Personaldienstleiter, wie die private Arbeitsvermittlung und die Zeitarbeit, automatisch bei den Suchergebnissen angezeigt wurden. Das hatte ich im <a href="http://inge-hannemann.de/die-fiktive-jobboerse-der-bundesagentur-fuer-arbeit-und-die-sanktionen/" target="_blank" rel="noopener">Artikel</a> „Die fiktive Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit und die Sanktionen“ beschrieben.</p>
<p><div id="attachment_2044" style="width: 299px" class="wp-caption alignleft"><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/08/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-07.10.13.png"><img aria-describedby="caption-attachment-2044" decoding="async" loading="lazy" class="wp-image-2044 size-large" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/08/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-07.10.13-289x1024.png" alt="" width="289" height="1024" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/08/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-07.10.13-289x1024.png 289w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/08/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-07.10.13-85x300.png 85w" sizes="(max-width: 289px) 100vw, 289px" /></a><p id="caption-attachment-2044" class="wp-caption-text">Bild: Bisherige Ansicht &#8222;arbeitsagentur.de&#8220; &#8211; Jobbörse</p></div></p>
<p><div id="attachment_2045" style="width: 252px" class="wp-caption alignleft"><a style="font-weight: bold;" href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/08/Bildschirmfoto-2019-08-15-um-07.53.57.png"><img aria-describedby="caption-attachment-2045" decoding="async" loading="lazy" class="wp-image-2045" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/08/Bildschirmfoto-2019-08-15-um-07.53.57.png" alt="" width="242" height="1042" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/08/Bildschirmfoto-2019-08-15-um-07.53.57.png 231w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/08/Bildschirmfoto-2019-08-15-um-07.53.57-70x300.png 70w" sizes="(max-width: 242px) 100vw, 242px" /></a><p id="caption-attachment-2045" class="wp-caption-text">Bild: Neue Ansicht &#8222;arbeitsagentur.de&#8220; &#8211; Jobbörse</p></div></p>
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<p>Wie auf den Bildern erkennbar, müssen Stellenangebote der privaten Arbeitsvermittlung nun extra ausgewählt werden. Bei der Zeitarbeit bleibt es wie bisher. Diese werden immer bei einer Suche mit angezeigt. Allerdings werden nicht mehr durchschnittlich 1 Million Stellenangebote angezeigt, sondern nur noch rund 750 Tausend. Es tut sich was. Das bewerte ich erstmal positiv. Es sind kleine Schritte. Leider ist weiterhin ein Missbrauch der Jobbörse durch die ArbeitgeberInnen für Jobsuchende nicht erkennbar. Gerade bei den „unbetreuten“ Stellenangeboten können Doppelungen von identischen Jobs über verschiedene Arbeitsagenturen und Jobcenter oder Fake-Stellenangebote durch die ArbeitgeberInnen weiterhin eingestellt werden. „Unbetreut“ bleibt „unbetreut“ und die Bundesagentur für Arbeit ist fein raus. Die Gefahr der Weitergabe oder gar der Verkauf von BewerberInnendaten bleibt bestehen. Allerdings hat die Bundesagentur für Arbeit gegenüber Jessica Tatti MdB (Linksfraktion im Bundestag) bei einem Treffen im Juli eine Änderung der jetzigen <a href="https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/Nutzungsbedingungen_ba042566.pdf" target="_blank" rel="noopener">Nutzungsbedingungen</a> angekündigt. Das ist dato noch nicht geschehen.</p>
<p>Damit bleibt es bei den Forderungen in der <a href="http://chng.it/y8ZbNtWQ" target="_blank" rel="noopener">Petition</a>, um weitere Datendiebstähle und Fake-Stellenanzeigen zu verhindern.<img decoding="async" loading="lazy" src="http://vg03.met.vgwort.de/na/92c2bc9dd4144928b1b5170a0676e35d" alt="" width="1" height="1" /></p>
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		<title>Mitmach-Aktion-Jobbörse! Brief an die Bundesagentur für Arbeit – Kein Datenhandel mit unseren Daten – Keine Fake-Stellenangebote in der Jobbörse!</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/mitmach-aktion-jobboerse-brief-an-die-bundesagentur-fuer-arbeit-kein-datenhandel-mit-unseren-daten-keine-fake-stellenangebote-in-der-jobboerse/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 22 May 2019 08:49:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
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		<category><![CDATA[BMAS]]></category>
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		<category><![CDATA[Jobcenter Arbeitsagentur]]></category>
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					<description><![CDATA[Heute rufe ich zu einer Mitmach-Aktion-Jobbörse! auf. Wir schreiben an die Bundesagentur für Arbeit, an die Regionaldirektionen und an die Medien und empören uns. Wir akzeptieren keinen Datenhandel mit unseren persönlichen Daten und wir wollen keine Fake-Stellenangebote in der Jobbörse. Dazu habe ich zwei Brief- oder Email-Vorlagen erstellt.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><div id="attachment_1967" style="width: 353px" class="wp-caption aligncenter"><a style="color: #000000;" href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/20190506_AgenturArbeit_Petition_B.jpg"><img aria-describedby="caption-attachment-1967" decoding="async" loading="lazy" class=" wp-image-1967" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/20190506_AgenturArbeit_Petition_B-300x169.jpg" alt="" width="343" height="193" /></a><p id="caption-attachment-1967" class="wp-caption-text"></span> <span style="color: #000000;">Bild: change.org</span></p></div></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><span style="color: #000000;">Liebe UnterstützerInnen und LeserInnen!</span></p>
<p><span style="color: #000000;">Heute rufe ich zu einer <strong>Mitmach-Aktion-Jobbörse! </strong>auf. Wir schreiben an die <strong>Bundesagentur für Arbeit</strong>, an die <strong>Regionaldirektionen</strong> und an die <strong>Medien</strong> und empören uns. Wir akzeptieren keinen Datenhandel mit unseren persönlichen Daten und wir wollen keine Fake-Stellenangebote in der Jobbörse. Dazu habe ich zwei Brief- bzw. Email-Vorlagen als .Pdf-Datei (siehe unten) erstellt. Die eine richtet sich direkt an die Bundesagentur für Arbeit, die andere ist allgemein gehalten, wo Ihr dann eine entsprechende Adresse einfügen könnt. Diese Vorlage ist natürlich nur ein Vorschlag. Euren eigenen Ideen oder Forderungen sind keine Grenzen gesetzt. <em>Schlussendlich macht es die Masse! </em>Und wir empören uns so lange, bis unsere Forderungen umgesetzt sind. Auch fordere ich die Politik auf unsere Forderungen zu unterstützen und umzusetzen. Hier spreche ich speziell das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), unter der Leitung von Hubertus Heil, an. Unten stehend findet Ihr Email-Adressen zur BA und zu den einzelnen Regionaldirektionen der Bundesländer. Die Email-Adresse <strong>Hotline@service.arbeitsagentur.de</strong> wurde durch die BA eingerichtet, um Anfragen oder Beschwerden von Arbeitgebern oder Arbeitsuchenden, aufgrund der SWR-Berichtserstattung, „aufzufangen“. Explizit wurde intern darauf hingewiesen, dass eine Kontaktaufnahme an diese Email-Adresse erfolgen soll. Weitere Auskünfte sollen dazu nicht erteilt werden. Ebenso sind schriftliche Anfragen an die genannte Email-Adresse weiterzuleiten und Arbeitgeber oder Arbeitsuchende darüber zu informieren. Na, dann mal los &#8230;!</span></p>
<p><span style="color: #000000;">Schreiben an die Bundesagentur für Arbeit können an folgende Adressen versandt werden:</span></p>
<p><span style="color: #000000;"><strong><div class='et-box et-info'>
					<div class='et-box-content'>Hotline@service.arbeitsagentur.de </strong></span></p>
<p><span style="color: #000000;"><strong>Detlef.Scheele@arbeitsagentur.de </strong></span></p>
<p><span style="color: #000000;"><strong>Zentrale@arbeitsagentur.de</strong></span></p>
<hr />
<p><span style="color: #000000;"><strong>Bundesagentur für Arbeit </strong></span></p>
<p><span style="color: #000000;"><strong>Herrn Detlef Scheele </strong></span></p>
<p><span style="color: #000000;"><strong>Regensburger Straße 104 </strong></span></p>
<p><span style="color: #000000;"><strong>90478 Nürnberg</div></div> </strong></span></p>
<p><span style="color: #000000;">Die <strong>Regionaldirektionen </strong>der Bundesagentur für Arbeit (BA) sind auf mittlerer Ebene für den Erfolg der regionalen Arbeitsmarktpolitik verantwortlich. Sie setzen die Strategie der Bundesagentur für Arbeit um. Zur Abstimmung ihrer Aufgaben mit der Arbeitsmarkt-, Struktur- und Wirtschaftspolitik der Länder arbeiten sie eng mit den Landesregierungen zusammen. Die Regionaldirektionen führen die Agenturen für Arbeit. (Quelle: Bundesagentur für Arbeit)</span></p>
<p><span style="color: #000000;"><strong><div class='et-box et-info'>
					<div class='et-box-content'>Regionaldirektion Baden-Württemberg: Baden-Wuerttemberg@arbeitsagentur.de </strong></span></p>
<p><span style="color: #000000;"><strong>Regionaldirektion Bayern: Bayern@arbeitsagentur.de </strong></span></p>
<p><span style="color: #000000;"><strong>Regionaldirektion Berlin-Brandenburg: Berlin-Brandenburg@arbeitsagentur.de </strong></span></p>
<p><span style="color: #000000;"><strong>Regionaldirektion Hessen: Hessen@arbeitsagentur.de </strong></span></p>
<p><span style="color: #000000;"><strong>Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen: Niedersachsen-Bremen@arbeitsagentur.de </strong></span></p>
<p><span style="color: #000000;"><strong>Regionaldirektion Nord: Nord@arbeitsagentur.de </strong></span></p>
<p><span style="color: #000000;"><strong>Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen: Nordrhein-Westfalen.Presse@arbeitsagentur.de </strong></span></p>
<p><span style="color: #000000;"><strong>Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland: Rheinland-Pfalz-Saarland@arbeitsagentur.de </strong></span></p>
<p><span style="color: #000000;"><strong>Regionaldirektion Sachsen: Sachsen@arbeitsagentur.de </strong></span></p>
<p><span style="color: #000000;"><strong>Regionaldirektion Sachsen-Anhalt: Sachsen-Anhalt-Thueringen.PresseMarketing@arbeitsagentur.de</div></div> </strong></span></p>
<p><span style="color: #000000;">Zum BMAS geht es hier:</span></p>
<p><strong><span style="color: #000000;"><div class='et-box et-info'>
					<div class='et-box-content'>Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) </span></strong></p>
<p><strong><span style="color: #000000;">Wilhelmstraße 49 10117 Berlin </span></strong></p>
<p><strong><span style="color: #000000;">Postanschrift: 11017 Berlin </span></strong></p>
<p><strong><span style="color: #000000;">Telefax: 030 18 527 2236 </span></strong></p>
<p><strong><span style="color: #000000;">E-Mail-Adresse: info@bmas.bund.de </span></strong></p>
<p><strong><span style="color: #000000;">E-Mail-Adressen für Gehörlose </span></strong></p>
<p><strong><span style="color: #000000;">info.gehoerlos@bmas.bund.de</div></div> </span></strong></p>
<p><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Aufruf_Jobbörse_Petition_BA.pdf" target="_blank" rel="noopener">Aufruf_Jobbörse_Petition_BA</a></p>
<p><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Aufruf_Petition_Jobbörse_BA_allgemein.pdf" target="_blank" rel="noopener">Aufruf_Petition_Jobbörse_BA_allgemein</a></p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Fragwürdiges Stellenangebot in der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit – Ein Erfahrungsbericht</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/fragwuerdiges-stellenangebot-in-der-jobboerse-der-bundesagentur-fuer-arbeit-ein-erfahrungsbericht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 May 2019 08:26:33 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Jobbörse]]></category>
		<category><![CDATA[Stellenangebot]]></category>
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					<description><![CDATA[&#160; Aktuell erhielt ich eine Mail eines Stellenangebotes, welches es offensichtlich nicht gibt. Die Arbeitsplatzsuchende Person hat sein Einverständnis zur Veröffentlichung des Falles gegeben. Demnach hat diese Person sich, bisher erfolglos, versucht sich auf die unten stehende Tätigkeit zu bewerben. Dazu wurden ausführliche eigene Recherchen durchgeführt, nachdem bereits der erste Telefonanruf, zwecks Kontaktaufnahme, ins Leere [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><div id="attachment_1967" style="width: 454px" class="wp-caption aligncenter"><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/20190506_AgenturArbeit_Petition_B.jpg"><img aria-describedby="caption-attachment-1967" decoding="async" loading="lazy" class=" wp-image-1967" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/20190506_AgenturArbeit_Petition_B-300x169.jpg" alt="" width="444" height="250" /></a><p id="caption-attachment-1967" class="wp-caption-text">Bild: change.org</p></div></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Aktuell erhielt ich eine Mail eines Stellenangebotes, welches es offensichtlich nicht gibt. Die Arbeitsplatzsuchende Person hat sein Einverständnis zur Veröffentlichung des Falles gegeben. Demnach hat diese Person sich, bisher erfolglos, versucht sich auf die unten stehende Tätigkeit zu bewerben. Dazu wurden ausführliche eigene Recherchen durchgeführt, nachdem bereits der erste Telefonanruf, zwecks Kontaktaufnahme, ins Leere lief. Ich selbst habe die Recherche im Netz nachverfolgt und kam zum folgenden Ergebnis: Im Handelsregister fand auch ich keinen Nachweis dieser Bäckerei. Ebenso lief mein Telefonanruf ins Leere – analog der Beschreibung im Text. Eine Vor-Ort-Recherche war mir natürlich aufgrund der Entfernung nicht möglich. Mit der Bitte um weitere rechtliche Schritte gegen dieses offensichtlich nicht vorhandene Stellenangebot wurde vor Ort die Gewerkschaft ver.di eingeschaltet. Eine Antwort steht noch aus. Ebenso steht eine Antwort des angegebenen Arbeitgebers „Abram Brot GmbH Bäckerei Abram GmbH“ noch aus.</p>
<blockquote><p><i>An die Bundesagentur für Arbeit: Dieses ist leider kein Einzelfall und ich fordere die konsequente Überprüfung von unbetreuten Arbeitgebern und deren Stellenangebote sowie entsprechende rechtliche Konsequenzen bei einem Missbrauch der Jobbörse und deren Nutzungsbedingung. Über eine Rückantwort Ihrerseits und den unternommenen Schritten freue ich mich. </i></p></blockquote>
<p>Aber lest selbst &#8230;</p>
<p><strong>Betreff:</strong> <strong>Referenznummer 10000-1169820004-S Vermittlungsvorschlag Buerokraft bei Arbeitgeber Abram Brot GmbH Baeckerei Abram GmbH</strong></p>
<p>Sehr geehrter Herr Abram,</p>
<p>am 16. Mai 2019 erhielt ich auf meinen eigenen Wunsch den im Betreff angegebenen Vermittlungsvorschlag. Darin steht, dass das konkrete Lohnangebot beim Arbeitgeber zu erfragen ist. Leider war die angegebene Telefonnummer +49 177 9167299 nicht erreichbar; sofort nach der Anwahl wurde die Verbindung beendet. Wann und wie kann man Sie fernmündlich erreichen? Nach welchem Tarifvertrag würden Sie Entgelte zahlen? Im Stellenangebot steht weiter, dass man sich schriftlich oder per E-Mail bewerben oder alternativ sich persönlich vorstellen möge. Von der Alternative der persönlichen Vorstellung wollte ich Gebrauch machen und suchte deshalb noch am selben Tag die im Vermittlungsvorschlag angegebene Anschrift auf. Leider fand ich an den beiden unter der angegebenen Anschrift auffindbaren Eingängen keinen Hinweis auf Ihre Firma &#8222;<strong>Abram Brot GmbH Bäckerei Abram GmbH</strong>&#8220; und auch keinen Hinweis auf Ihre Person: &#8222;Herr Rüdiger Abram&#8220;. Im Übrigen machte das Gebäude an der Jahnstraße 5 in 47443 Moers Meerbeck einen heruntergekommenen Eindruck und zwar hier insbesondere auch das ehemalige Ladenlokal einer früher dort gewesenen Bäckerei. Die großen Schaufenster und die Eingangstür waren mit weißer Farbe oder Papierbahnen blind gemacht. Die drei Briefkästen im Eingang zum ehemaligen Ladenlokal sowie deren Beschriftungen und der aufmontierte Klingelknopf vermittelten den Eindruck von unprofessionell betriebenen Briefkastenfirmen. Die am Gebäude angebrachten Internetadressen <a href="http://www.backinsel.de/">www.backinsel.de</a> und <a href="http://www.lieferbaeckerei.de/">www.lieferbaeckerei.de</a> liefen alle ins Leere. Eine Abfrage beim Handelsregister ergab schließlich, dass es die im Stellenangebot als Arbeitgeber angegebene Firma: &#8222;Abram Brot GmbH Bäckerei Abram GmbH&#8220; in der ganzen Bundesrepublik Deutschland überhaupt nicht gibt.</p>
<p><div id="attachment_2018" style="width: 390px" class="wp-caption aligncenter"><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-20-um-07.30.08.png" target="_blank" rel="noopener"><img aria-describedby="caption-attachment-2018" decoding="async" loading="lazy" class="wp-image-2018" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-20-um-07.30.08-300x112.png" alt="" width="380" height="142" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-20-um-07.30.08-300x112.png 300w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-20-um-07.30.08-768x288.png 768w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-20-um-07.30.08.png 940w" sizes="(max-width: 380px) 100vw, 380px" /></a><p id="caption-attachment-2018" class="wp-caption-text">Stellenangebot Jobbörse BA</p></div></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><div id="attachment_2019" style="width: 352px" class="wp-caption aligncenter"><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-20-um-07.30.30.png" target="_blank" rel="noopener"><img aria-describedby="caption-attachment-2019" decoding="async" loading="lazy" class="wp-image-2019" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-20-um-07.30.30-300x86.png" alt="" width="342" height="98" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-20-um-07.30.30-300x86.png 300w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-20-um-07.30.30-768x221.png 768w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-20-um-07.30.30-1024x294.png 1024w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-20-um-07.30.30-1080x311.png 1080w" sizes="(max-width: 342px) 100vw, 342px" /></a><p id="caption-attachment-2019" class="wp-caption-text">Stellenangebot der Jobbörse BA</p></div></p>
<p>Hinsichtlich den unter der Anschrift Jahnstraße 5 in 47443 Moers ansässigen oder ansässig gewesenen Firmen ergaben die Handelsregisterbekanntmachungen, dass die Senner Backhaus GmbH mit einem neuen Geschäftsführer ihre Geschäftsanschrift nach Hannover verlegt hat und dass die Blatter GmbH seit Anfang März 2019 einen am (&#8230; aus Datenschutzgründen gelöscht) geborenen und in (&#8230; aus Datenschutzgründen gelöscht) wohnhaft seienden (&#8230; aus Datenschutzgründen gelöscht) als neuen Geschäftsführer eingetragen bekommen hat.Da Ihr Stellenangebot von Ende Februar 2019 stammt und die zugehörige Betriebsnummer ebenfalls erst Ende Februar 2019 beantragt wurde, hatte ich mir durchaus vorstellen können, dabei mitzuhelfen, Pionier- und Aufbauarbeit zu leisten. Der Gesamteindruck von dem unter der angegebenen Anschrift befindlichen Gebäude und die völlige Nichtexistenz einer Firma mit dem in Ihrem Stellenangebot angegebenen Namen veranlassen mich nunmehr zu der Frage an Sie, ob die von Ihnen an die Bundesagentur für Arbeit übermittelten Stellenangebote Ihrerseits noch aufrecht erhalten werden und ob zutreffendenfalls eine andere Firma verwendet werden müsste.</p>
<p><div id="attachment_2024" style="width: 576px" class="wp-caption aligncenter"><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-21-um-11.11.01.png" target="_blank" rel="noopener"><img aria-describedby="caption-attachment-2024" decoding="async" loading="lazy" class="wp-image-2024" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-21-um-11.11.01-791x1024.png" alt="" width="566" height="733" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-21-um-11.11.01-791x1024.png 791w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-21-um-11.11.01-232x300.png 232w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-21-um-11.11.01-768x994.png 768w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-21-um-11.11.01.png 980w" sizes="(max-width: 566px) 100vw, 566px" /></a><p id="caption-attachment-2024" class="wp-caption-text">Stellenangebot aus der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit</p></div></p>
<p>Von Ihrer Antwort werde ich abhängig machen, ob ich Ihnen meine Bewerbungsunterlagen zukommen lasse. Die bei der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter für meine Person zuständige und auch für die Bundesagentur für Arbeit Agentur für Arbeit Wesel tätige Ansprechpartnerin erhält diese E-Mail in Kopie zur Kenntnisnahme und mit der Bitte um weitere Veranlassung. Ebenfalls zur Kenntnisnahme und mit der Bitte um weitere Veranlassung auch hinsichtlich der anderen mit einer nicht registrierten Firma eingereichten Stellenangebote sende ich diese E-Mail außerdem in Kopie an die Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit Agentur für Arbeit zwecks Weiterleitung an den Arbeitgeber-Service der BA.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Bericht zur Vorsprache der Bundesagentur für Arbeit in den Ausschuss für Arbeit und Soziales im Bundestag &#8211; Datenhandel in der Jobbörse</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/bericht-zur-vorsprache-der-bundesagentur-fuer-arbeit-in-den-ausschuss-fuer-arbeit-und-soziales-im-bundestag-datenhandel-in-der-jobboerse/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 17 May 2019 13:36:05 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Ausschuss für Arbeit und Soziales]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Bundestag]]></category>
		<category><![CDATA[Jobbörse]]></category>
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					<description><![CDATA[Auf Antrag durch Jessica Tatti (MdB, DIE LINKE.) wurde die Bundesagentur für Arbeit in den Ausschuss für Arbeit und Soziales des Bundestages geladen, um über den Datenhandel in deren Jobbörse Fragen zu beantworten. Ich veröffentliche hier den freigegebenen Bericht von Jessica Tatti aus dem Ausschuss. ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><div id="attachment_1967" style="width: 310px" class="wp-caption alignleft"><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/20190506_AgenturArbeit_Petition_B.jpg"><img aria-describedby="caption-attachment-1967" decoding="async" loading="lazy" class="size-medium wp-image-1967" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/20190506_AgenturArbeit_Petition_B-300x169.jpg" alt="" width="300" height="169" /></a><p id="caption-attachment-1967" class="wp-caption-text">Bild: change.org</p></div></p>
<p><span style="color: #000000;">Liebe UnterstützerInnen und LeserInnen!</span></p>
<p><span style="color: #000000;">Auf Antrag durch Jessica Tatti (MdB, DIE LINKE.) wurde die Bundesagentur für Arbeit in den Ausschuss für Arbeit und Soziales des Bundestages geladen, um über den Datenhandel in deren Jobbörse Fragen zu beantworten. Ich veröffentliche hier den freigegebenen Bericht von Jessica Tatti aus dem Ausschuss. </span></p>
<p><span style="color: #000000;">Ich unterstütze die Forderungen von Jessica Tatti, dass die Nutzer*innen in Schutz genommen werden müssen und die Bundesagentur für Arbeit als auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in der Pflicht sind den Datenhandel zu unterbinden und alle erkennbaren Sicherheitslücken geschlossen werden müssen. Gerne erweitere ich die Forderung meinerseits um das sofortige Verbot von sog. Fake-Stellenangeboten. Es darf und kann nicht sein, dass nur die Masse an Stellenangeboten bestimmt, wer auf die vorderen Seiten der Jobbörse kommt.</span></p>
<p><span style="color: #000000;">Frage: Ist euch / Ihnen schon mal aufgefallen, dass sowieso nur, lt. Anzeige der Jobbörse, max. 10.000 Ergebnisse von über 1 Mio. &#8222;Angeboten&#8220; (Jobs) angezeigt werden? So heißt es am Ende der Seite 1.000: </span></p>
<blockquote><p><span style="color: #000000;">&#8222;Es werden nicht mehr als 10.000 Ergebnisse angezeigt.&#8220;</span></p></blockquote>
<p><span style="color: #000000;">Rhetorische Frage: Vielleicht ist ja das Angebot 10.001 genau mein Job!</span></p>
<p><span style="color: #000000;">In diesem Sinne, euch / Ihnen ein entspanntes Wochenende und bis zur kommenden Woche mit einer weiteren Neuigkeit.</span></p>
<p><span style="color: #000000;">Herzliche Grüße </span></p>
<p><span style="color: #000000;">Inge Hannemann</span></p>
<p><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/20190517_Jessica-Tatti_Jobbörse-Ausschuss-AS.pdf" target="_blank" rel="noopener">Jobbörse_Ausschuss_BT</a></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Die fiktive Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit und die Sanktionen</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/die-fiktive-jobboerse-der-bundesagentur-fuer-arbeit-und-die-sanktionen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 14 May 2019 08:38:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitgeberservice]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsagenturen]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Jobbörse]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
		<category><![CDATA[Leipzig]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://inge-hannemann.de/?p=1972</guid>

					<description><![CDATA[Die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit zeigt im Schnitt über eine Millionen Stellenangebote an. Nun ist das so eine Sache mit dieser Million. ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><div id="attachment_1967" style="width: 401px" class="wp-caption alignleft"><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/20190506_AgenturArbeit_Petition_B.jpg" target="_blank" rel="noopener"><img aria-describedby="caption-attachment-1967" decoding="async" loading="lazy" class="wp-image-1967" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/20190506_AgenturArbeit_Petition_B-300x169.jpg" alt="" width="391" height="220" /></a><p id="caption-attachment-1967" class="wp-caption-text">Bild: change.org</p></div></p>
<p>** Ergänzung ** zur <a href="https://www.change.org/p/bundesagentur-für-arbeit-stoppt-den-verkauf-von-bewerberdaten-aus-der-jobbörse-der-bundesagentur-für-arbeit" target="_blank" rel="noopener">Petition</a>: &#8222;Stoppt den Verkauf von Bewerberdaten aus der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit&#8220;</p>
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<p>&nbsp;</p>
<p>Die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit zeigt im Schnitt über eine Millionen Stellenangebote an. Nun ist das so eine Sache mit dieser Million. Auf dem ersten Blick ist die Anzahl der „Arbeit“ unbefristet, befristet oder ohne Angaben ersichtlich. Auch erkenne ich auf dem ersten Blick die Gesamtanzahl der Arbeitsstellen, Ausbildung, Künstler, Praktikum / Trainee oder selbstständige Tätigkeiten. Und weiter geht es mit den Arbeitszeitmodellen in Voll- oder Teilzeit, Schicht / Nacht oder Wochenenden-Tätigkeiten, Heim- oder Telearbeit sowie Minijobs. Und zu guter Letzt kann ich die privaten Arbeitsvermittlungen und / oder die Zeitarbeit herausfiltern. Die Zahlen schwanken von Minute zu Minute.</p>
<p><div id="attachment_1973" style="width: 299px" class="wp-caption aligncenter"><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-07.10.13.png" target="_blank" rel="noopener"><img aria-describedby="caption-attachment-1973" decoding="async" loading="lazy" class="wp-image-1973 size-large" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-07.10.13-289x1024.png" alt="" width="289" height="1024" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-07.10.13-289x1024.png 289w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-07.10.13-85x300.png 85w" sizes="(max-width: 289px) 100vw, 289px" /></a><p id="caption-attachment-1973" class="wp-caption-text">Bild: Jobbörse BA &#8211; Anzahl Stellenangebote</p></div></p>
<p>In dieser Minute stehen genau 1.036.606 Stellenangebote zur Auswahl. Trotzdem fange ich mal an zu filtern und filtere als erstes die Zeitarbeit heraus. Ohne Zeitarbeit sind es 426.750 weniger und somit stehen „nur“ noch 609.856 Arbeitsstellen zur Verfügung. Ziel der Vermittlung in eine Tätigkeit der Jobcenter oder der Arbeitsagenturen ist eine sog. „Vermittlungsfähige“ Tätigkeit. Das bedeutet nichts anderes als eine Arbeitsaufnahme, die sich vom Jobcenter oder der Arbeitsagentur loslöst. Das ist in der Regel nur mit einem (gut bezahlten) Vollzeitjob zu schaffen. Davon gibt es nun aber nur noch rund 492 Tausend. Nehme ich die Zeitarbeit wieder rein steigt deren Zahl auf fast das Doppelte an (851.299). Je mehr ich filtere, desto geringer werden die Vollzeitstellen und am Ende sind es nur noch rund 386 Tausend. Von den aktuellen 1,03 Millionen Angeboten sind auf einmal eine Million weniger geworden. Die Fokussierung auf die Zeitarbeit nehme ich vor, da knapp 70 Prozent dieser Beschäftigungsform bereits nach spätestens 9 Monaten endet und somit in meinen Augen nur eine oftmals temporäre Beschäftigung ist. Mal abgesehen von der schlechteren Bezahlung, der Gefahr der Dequalifizierung und dem eher niedrigschwelligen Angebot.</p>
<p><em>Das entspricht auch der Aussage einer Jobcenter-Mitarbeiterin aus Leipzig, die hinter verschlossener Bürotür davon sprach, dass sie </em></p>
<blockquote><p>„nur rund 40 Prozent „vermittlungsfähige Arbeitsstellen“ im System hat. Das reiche natürlich von vorne bis hinten nicht.“</p></blockquote>
<p><div id="attachment_1974" style="width: 311px" class="wp-caption aligncenter"><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-07.21.57.png" target="_blank" rel="noopener"><img aria-describedby="caption-attachment-1974" decoding="async" loading="lazy" class="wp-image-1974 size-large" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-07.21.57-301x1024.png" alt="" width="301" height="1024" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-07.21.57-301x1024.png 301w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-07.21.57-88x300.png 88w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-07.21.57.png 333w" sizes="(max-width: 301px) 100vw, 301px" /></a><p id="caption-attachment-1974" class="wp-caption-text">Bild: Jobbörse BA, ohne Zeitarbeit</p></div></p>
<p>Ich bleibe in Leipzig. Leipzig-Stadt hatte im April rund 31 Tausend Arbeitsuchende in den Jobcentern. Ich mache mich auf die Suche nach den „vermittlungsfähigen“ Arbeitsstellen – also Vollzeit. Als erstes gebe ich das Suchkriterium Leipzig in einem Umkreis von 5 Kilometern an. Prompt werden mir rund 12.500 Angebote angezeigt. Oh, denke ich und mehr als erwartet. Ohne Zeitarbeit bleiben allerdings nur noch 7.555 Arbeitsstellen übrig. Und in Vollzeit nur knapp 6.300. Die Aussage der Jobcenter-Mitarbeiterin entspricht so fast der Realität. Bei rund 31 Tausend Arbeitsuchenden bleiben genau 40 Prozent „vermittlungsfähige“ Arbeitsstellen übrig. Und trotzdem gilt: Vermittlung um jeden Preis, um jede Logik herum und der einfachste Dreisatz bleibt im Nirwana stecken. Bereits vor drei Jahren habe ich in meinen <a href="https://altonabloggt.com/2016/05/11/die-bundesagentur-fuer-arbeit-vermittelt-ungenuegend/" target="_blank" rel="noopener">Blog</a> über die Massen der Vermittlungsvorschläge und deren wenig erfolgreichen Vermittlungen in den Arbeitsmarkt geschrieben. Damals lag die Quote bei 1 Prozent.</p>
<p><div id="attachment_1975" style="width: 310px" class="wp-caption aligncenter"><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-09.50.56.png" target="_blank" rel="noopener"><img aria-describedby="caption-attachment-1975" decoding="async" loading="lazy" class="wp-image-1975 size-medium" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-09.50.56-300x292.png" alt="" width="300" height="292" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-09.50.56-300x292.png 300w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-09.50.56-768x748.png 768w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-09.50.56-1024x997.png 1024w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-09.50.56-1080x1052.png 1080w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-09.50.56.png 1296w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /></a><p id="caption-attachment-1975" class="wp-caption-text">Jobbörse BA, Suchkriterium Leipzig</p></div></p>
<p><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-09.53.44.png" target="_blank" rel="noopener"><img decoding="async" loading="lazy" class="aligncenter wp-image-1976 size-large" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-09.53.44-277x1024.png" alt="" width="277" height="1024" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-09.53.44-277x1024.png 277w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-09.53.44-81x300.png 81w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-09.53.44.png 340w" sizes="(max-width: 277px) 100vw, 277px" /></a></p>
<p><strong>Doppelte Stellenangebote in der Jobbörse?</strong></p>
<p>Gibt es mehrfach Stellenangebote die sich gleichen? Diese Aussage höre ich immer wieder. Und die Suche beginnt. Als Kriterien gebe ich „<strong>Gabelstaplerfahrer</strong>“ ein und als Ort „<strong>Berlin</strong>“. Bereits auf der zweiten Seite werde ich fündig. <strong>„! Wanted ! Suchen Gabelstaplerfahrer in Berlin“</strong>. Der Absender ist die „<em>Arbeitsvermittlung Menchawy</em>“. Beim Öffnen beider Anzeigen ergibt sich ein identisches Bild. Das Stellenangebot ist sehr mager beschrieben. Mehrwert gleich Null.</p>
<p><div id="attachment_1977" style="width: 310px" class="wp-caption aligncenter"><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-08.39.00.png" target="_blank" rel="noopener"><img aria-describedby="caption-attachment-1977" decoding="async" loading="lazy" class="wp-image-1977 size-medium" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-08.39.00-300x234.png" alt="" width="300" height="234" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-08.39.00-300x234.png 300w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-08.39.00-768x598.png 768w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-08.39.00-1024x798.png 1024w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-08.39.00-1080x842.png 1080w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-08.39.00.png 1336w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /></a><p id="caption-attachment-1977" class="wp-caption-text">Stellenangebot Gabelstapler Berlin v. 13.05.2019</p></div></p>
<p><div id="attachment_1978" style="width: 310px" class="wp-caption aligncenter"><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-08.39.24.png" target="_blank" rel="noopener"><img aria-describedby="caption-attachment-1978" decoding="async" loading="lazy" class="wp-image-1978 size-medium" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-08.39.24-300x230.png" alt="" width="300" height="230" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-08.39.24-300x230.png 300w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-08.39.24-768x588.png 768w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-08.39.24-1024x784.png 1024w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-08.39.24-1080x827.png 1080w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-08.39.24.png 1345w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /></a><p id="caption-attachment-1978" class="wp-caption-text">Stellenangebot Gabelstapler v. 11.05.2019</p></div></p>
<p>Bereits 2011 hat die <a href="https://www.zeit.de/2011/09/Zeitarbeitsfirmen-Leiharbeiter/komplettansicht" target="_blank" rel="noopener">„Zeit“</a> über fiktive Stellenangebote durch die Zeitarbeit in der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit geschrieben. Sie werden sehr direkt, in dem sie schreiben:</p>
<blockquote><p>„Denn nicht jede von einer Zeitarbeitsfirma beim Arbeitsamt gemeldete Stelle existiert tatsächlich“.</p></blockquote>
<p>Die „Zeit“ schreibt weiter von Datensammlungen der BewerberInnen, von hamstern der Profile und vom Jobschummel der Arbeitsämter, was offenbar geduldet wird. 2018 berichtete „<a href="https://www.welt.de/politik/deutschland/article176891218/Identitaetsdiebstahl-Jobboerse-der-Arbeitsagentur-eine-Plattform-fuer-Betrueger.html" target="_blank" rel="noopener">Die Welt</a>“ von einem Personalberatungsunternehmen, die 2.500 fiktive Stellen in die Jobbörse eingestellt hatte. Die Bundesagentur für Arbeit gelobt nach jeder Kritik Besserung. Der Bundesregierung ist dieses Problem ebenfalls bekannt. Gehandelt wird von dieser Seite jedoch bisher nicht. Auch, wenn die MitarbeiterInnen der Jobcenter oder der Arbeitsagenturen und dem angegliederten Arbeitgeberservice dazu aufgefordert werden, Stichproben auf Plausibilität der Stellenangebote durchzuführen, kann sich und wird sich auch in Zukunft nicht wirklich was ändern. Solange Stellenangebote von jedermann/oder Frau eingestellt werden können, solange können sich auch Betrüger dort tummeln. Dieses ist nur einzudämmen, sofern jedes Stellenangebot durch die Bundesagentur für Arbeit und deren exekutiven Jobcenter und Arbeitsagenturen persönlich „betreut“ wird.</p>
<p>Und nun hole ich sehr weit aus und stelle die Jobbörse in den Zusammenhang der Sanktionsandrohungen bei den Vermittlungsvorschlägen. In Anbetracht dessen, dass es die fiktiven und mehrfachen selbige Stellenangebote gibt, in Anbetracht dessen, dass die erfolgreiche Vermittlungsquote via Vermittlungsvorschlagen bei 1 Prozent liegt, frage ich mich doch: Welche Funktion hat hier die Sanktionsandrohung? Erfahrene werden nun sagen: „Angst erzeugen“, „Macht ausspielen“ oder „Druck erzeugen“. Hier kann ich endlos weiter argumentieren. In der realistischen Vermittlung und deren Erfolge erkenne ich keine Logik, außer die Machtausübung in der Angst produziert und Druck ausgeübt wird. Menschlich gesehen ist das die unterste Stufe. Noch krasser stellt sich diese Verhältnismäßigkeit bundesweit dar. Hier muss ich nur die übrig gebliebenen rund 380.000, wie oben beschrieben, vermittlungsfähige Arbeitsstellen den rund 4 Millionen Arbeitssuchenden gegenüberstellen. Dafür benötige ich noch nicht mal den Leistungskurs Mathematik. Und trotzdem werden die Sanktionen von Seiten der GroKo, FDP und AfD verteidigt und mit dem Druck, den Erwerbslose scheinbar benötigen, begründet. Nun ist das mit der Mathematik so eine Sache. Passend gibt es diese dann einfach nicht. Vielmehr werden die immensen Kosten der erfolglosen Vermittlungsvorschläge ignoriert. Auf der anderen Seite wird diese Mathematik zur Berechtigung der Jobbörse, der Massen-Vermittlungsvorschläge und den damit verbundenen Arbeitsplätzen in den Behörden angewandt. Schließlich muss jede Ausgabe an Verwaltungskosten über Zahlen belegt werden. Und seien es Millionen von hellgrauen Briefumschlägen ohne Mehrwert. Jede erreichte Zahl legitimiert die Zielvereinbarung von Seiten der Bundesagentur für Arbeit. Fasse ich zusammen: Vermittlungsvorschläge bringen minimalistischen Erfolg, Arbeitsplätze in den Jobcentern und Arbeitsagenturen bleiben so erhalten, die Jobbörse ist ein Konstrukt für Stellenanzeigen, die es in Teilen nicht gibt; die weniger hergibt, als es klingt; die sich in der Masse von Jobs stark reduziert, sofern davon gelebt werden muss und die ein Spielfeld für die Zeitarbeit ist. Damit dürfte klar sein, dass jede Sanktionsandrohung nur die Funktion einer Machtausübung besitzt. Das allerdings ist nicht neu.<img decoding="async" loading="lazy" src="http://vg03.met.vgwort.de/na/f8a174cd3fd44f06adcf62e201749e9c" alt="" width="1" height="1" /></p>
<p>Weiterführende Infos: <a href="https://statistik.arbeitsagentur.de/nn_4236/SiteGlobals/Forms/Themenauswahl/themenauswahl-Form.html?view=processForm&amp;resourceId=210342&amp;input_=&amp;pageLocale=de&amp;regionInd=t07502&amp;year_month=201904&amp;topicId=326944&amp;topicId.GROUP=1&amp;search=Suchen" target="_blank" rel="noopener">Statistik</a> Arbeitsuchende Leipzig-Stadt &#8211; April 2019, <a href="https://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Arbeitsmarktberichte/Branchen/generische-Publikationen/Arbeitsmarkt-Deutschland-Zeitarbeit-Aktuelle-Entwicklung.pdf" target="_blank" rel="noopener">Entwicklungen in der Zeitarbeit</a> (Bundesagentur für Arbeit, Januar 2019)</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Stoppt den Verkauf von Bewerberdaten aus der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit!</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/stoppt-den-verkauf-von-bewerberdaten-aus-der-jobboerse-der-bundesagentur-fuer-arbeit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 08 May 2019 08:40:57 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Datenhandel]]></category>
		<category><![CDATA[Jobbörse]]></category>
		<category><![CDATA[Petition]]></category>
		<category><![CDATA[SWR]]></category>
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					<description><![CDATA[&#160; ** Update 9. Mai 10:50 Uhr ** Rückmeldungen von Profil-BenutzerInnen auf der „arbeitsagentur.de“-Seite ergaben, dass eine Löschung des eigenen Profils (Benutzerkonto) nicht so einfach erscheint. Also, habe ich mich dran gesetzt und mein Testprofil gelöscht. Tatsächlich ist es ein wenig kompliziert. Die einzelnen Schritte werde ich deswegen als Screenshots darstellen. Die Beschreibung gibt es [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><div id="attachment_1967" style="width: 460px" class="wp-caption aligncenter"><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/20190506_AgenturArbeit_Petition_B.jpg"><img aria-describedby="caption-attachment-1967" decoding="async" loading="lazy" class="wp-image-1967" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/20190506_AgenturArbeit_Petition_B-300x169.jpg" alt="" width="450" height="253" /></a><p id="caption-attachment-1967" class="wp-caption-text">Bild: change.org</p></div></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>** Update 9. Mai 10:50 Uhr **</p>
<p>Rückmeldungen von Profil-BenutzerInnen auf der „arbeitsagentur.de“-Seite ergaben, dass eine Löschung des eigenen Profils (Benutzerkonto) nicht so einfach erscheint. Also, habe ich mich dran gesetzt und mein Testprofil gelöscht. Tatsächlich ist es ein wenig kompliziert. Die einzelnen Schritte werde ich deswegen als Screenshots darstellen. Die Beschreibung gibt es <a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Benutzerkonto_löschen_BA_change.org_.pdf" target="_blank" rel="noopener">hier</a> (Pdf.Dokument).</p>
<p>Aufgrund der <a href="https://www.swr3.de/aktuell/nachrichten/Bundesagentur-fuer-Arbeit-So-missbrauchen-Datenhaendler-die-Jobboerse/-/id=47428/did=5086118/1557vu/index.html" target="_blank" rel="noopener">SWR-Recherche</a> zum Datenhandel über die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit habe ich eine <a href="https://www.change.org/p/bundesagentur-für-arbeit-stoppt-den-verkauf-von-bewerberdaten-aus-der-jobbörse-der-bundesagentur-für-arbeit" target="_blank" rel="noopener">Petition</a> gestartet. Der Text kann hier gelesen werden.</p>
<p>Mein Name ist Inge Hannemann. Vielen bin ich bekannt als „Hartz IV-Rebellin“. Ab 2005 war ich Mitarbeiterin bei unterschiedlichsten Jobcentern – zuletzt in Hamburg. Ich wurde am Arbeitsplatz überwacht und schließlich freigestellt, weil ich öffentlich das Hartz-IV-System kritisiert habe. Derzeit bin ich als Politiaktivistin tätig.</p>
<p>Es ist skandalös: Gerade hat der SWR herausgefunden, dass Monat für Monat tausende persönliche Daten von Bewerbern aus der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit verkauft werden. Zum Festpreis für drei Euro je Datensatz oder als „Flatrate“. Alles, was ein Bewerber tun muss, ist Lebenslauf und Zeugnisse an Arbeitgeber-Profile wie das von „Johann S.“ per E-Mail zu schicken. Der Bewerber hat das Gefühl sich damit bei einem Unternehmen beworben zu haben. Falsch gedacht: Die Daten werden von „Johann S.“ ohne Einverständnis der BewerberIn an Unternehmen verkauft! Dieser massenhafte Verkauf von Daten ist rechtswidrig und muss umgehend gestoppt werden! Eine zweckentfremdete Weiterverarbeitung oder gar Weitergabe von Daten ist ein Datenschutzverstoß und muss mit hohen Bußgeldern geahndet und strafrechtlich verfolgt werden!</p>
<p>Ich fordere von der Bundesagentur für Arbeit gegen die Datenhändler vorzugehen:</p>
<p>· Keine Weitergabe an Dritte bei „anonym veröffentlichten“ Bewerberdaten ohne schriftliche Zustimmung der BewerberInnen.<br />
· MitarbeiterInnen der Bundesagentur für Arbeit, oder eingesetzte Kräfte durch die Kommunen, müssen Stellenangebote auf Rechtmäßigkeit, Richtigkeit, Vollständigkeit und Zulässigkeit überprüfen.<br />
· ArbeitgeberInnen dürfen nicht mehrfach die selben Stellenangebote in die Jobbörse einstellen. Bei Verstößen muss den ArbeitgeberInnen der Zugang verwehrt werden.<br />
· Stellenangebote und zukünftige Stellenangebote dürfen nicht weiterhin „unbetreut“ eingestellt werden.<br />
· Verstöße gegen die Datenschutzverordnung sowie den Bundesdatenschutz müssen umgehend geahndet werden.</p>
<p>Je mehr Menschen meine Petition unterschreiben, desto wahrscheinlicher ist es, dass die Bundesagentur für Arbeit dem Datenhandel den Kampf ansagt. Danke, dass du unterschreibst!</p>
<p>Inge Hannemann</p>
<p>___<br />
Hintergrundwissen:</p>
<p>Die Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes bestimmen die besondere Bedeutung der Persönlichkeitsrechte eines jeden Menschen. Der gesetzliche Datenschutz greift insbesondere bei sensiblen Bewerberdaten und deren Weitergabe, Aufbewahrung und Löschung. Um den Datenschutz zu gewähren, greift hier das allgemeingültige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Dieses gilt auch für die Bundesagentur für Arbeit.</p>
<p>Zwar erwähnt das deutsche Datenschutzgesetz nicht explizit Bewerberdaten oder Unterlagen, jedoch ergeben sich aus § 35 (Abs.2) BDSG u.a. das Löschen von Daten. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die Nutzung, Verarbeitung und das Speichern von Bewerberdaten stets nur zweckgebunden erfolgen darf und nur auf die Personen beschränkt ist, die mit dem Bewerbungsverfahren beauftragt sind. Hat die oder der BewerberIn einer Speicherung der Daten nicht zugestimmt, und ist die Stelle besetzt, so muss das Unternehmen die Bewerberdaten löschen.</p>
<p>Die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit steht nach deren Nutzungsbedingungen Privatpersonen als auch Unternehmen zur Verfügung. Arbeitgeber „dürfen sich entsprechend ihrer genutzten Branche nur einmal im Portal der Bundesagentur für Arbeit registrieren. Nach § 3 Urheberrechte untersagt die BA die Nutzung und Vervielfältigung der (&#8230;) Daten sowie deren Inhalte durch Dritte für eigene Zwecke, ohne dass hierfür eine Zustimmung des Nutzers vorliegt.“ Bei einer missbräuchlichen Nutzung und Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen kann die BA das Benutzerkonto löschen, sperren oder unterbrechen. Nach § 5 haftet die BA nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtmäßigkeit oder Zulässigkeit von Angaben, die durch registrierte Nutzer in das Portal eingestellt werden. Nach § 8 kann ein registrierte Arbeitgeber für betreute Stellenangebote (Anmerkung: durch das Jobcenter, Arbeitsagentur, Arbeitgeberservice) Vermittlungsvorschläge durch die BA erhalten. Darüber können Daten zu den vorgeschlagenen Bewerbern eingesehen werden, auch wenn die Bewerberprofile als „anonym veröffentlicht“ gelten. Aber auch hier wird, erwähnt, dass diese Daten (&#8230;) nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen.</p>
<p>Quellen: <a href="https://www.swr3.de/aktuell/nachrichten/Bundesagentur-fuer-Arbeit-So-missbrauchen-Datenhaendler-die-Jobboerse/-/id=47428/did=5086118/1557vu/index.html" target="_blank" rel="noopener">https://www.swr3.de/aktuell/nachrichten/Bundesagentur-fuer-Arbeit-So-missbrauchen-Datenhaendler-die-Jobboerse/-/id=47428/did=5086118/1557vu/index.html</a></p>
<p>https: <a href="https://anmeldung.arbeitsagentur.de/download/Nutzungsbedingungen.pdf" target="_blank" rel="noopener">https://anmeldung.arbeitsagentur.de/download/Nutzungsbedingungen.pdf</a><img decoding="async" loading="lazy" src="http://vg03.met.vgwort.de/na/9ccbf0602f1942bf87271d003923eb90" alt="" width="1" height="1" /></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Bundesrechnungshof rügt Mindestlohneinhaltung bei Aufstockern durch die Jobcenter</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/bundesrechnungshof-ruegt-mindestlohneinhaltung-bei-aufstockern-durch-die-jobcenter/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 24 Mar 2019 10:41:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesrechnungshof]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
		<category><![CDATA[Mindestlohn]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://inge-hannemann.de/?p=1954</guid>

					<description><![CDATA[Der Bundesrechnungshof hat stichprobenhaft geprüft, wie sich der im Jahr 2015 eingeführte gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro auf Arbeitslosengeld-II-AufstockerInnen und auf die Integrationsarbeit der Jobcenter auswirkt[1]. Das Ergebnis: Aus Sicht des Bundesrechnungshofes ist es nicht auszuschließen, dass Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen so gestalten, dass der Mindestlohn zwar rechnerisch, nicht aber tatsächlich eingehalten wird. Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes sollte ArbeitnehmerInnen vor unangemessenen niedrigen Löhnen schützen. Weiterhin sind die Prüfer zu dem Schluss gekommen, dass die Jobcenter künftig sorgfältiger darauf achten, ob wegen der Unterschreitung des Mindestlohnes Lohnansprüche verloren gingen.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><div id="attachment_1958" style="width: 540px" class="wp-caption aligncenter"><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/03/Bildschirmfoto-2019-03-01-um-08.48.55.png"><img aria-describedby="caption-attachment-1958" decoding="async" loading="lazy" class="size-full wp-image-1958" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/03/Bildschirmfoto-2019-03-01-um-08.48.55.png" alt="" width="530" height="212" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/03/Bildschirmfoto-2019-03-01-um-08.48.55.png 530w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/03/Bildschirmfoto-2019-03-01-um-08.48.55-300x120.png 300w" sizes="(max-width: 530px) 100vw, 530px" /></a><p id="caption-attachment-1958" class="wp-caption-text">Bild: privat</p></div></p>
<p>Der <a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/03/Bundesrechnungshof.pdf" target="_blank" rel="noopener">Bundesrechnungshof</a> hat stichprobenhaft geprüft, wie sich der im Jahr 2015 eingeführte gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro auf Arbeitslosengeld-II-AufstockerInnen und auf die Integrationsarbeit der Jobcenter auswirkt<a name="_ftnref1"></a>[1]. Das Ergebnis: Aus Sicht des Bundesrechnungshofes ist es nicht auszuschließen, dass Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen so gestalten, dass der Mindestlohn zwar rechnerisch, nicht aber tatsächlich eingehalten wird. Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes sollte ArbeitnehmerInnen vor unangemessenen niedrigen Löhnen schützen. Weiterhin sind die Prüfer zu dem Schluss gekommen, dass die Jobcenter künftig sorgfältiger darauf achten, ob wegen der Unterschreitung des Mindestlohnes Lohnansprüche verloren gingen.</p>
<p>In 285 der 547 Fälle nahmen Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigte zu Beginn 2015 oder später ein Arbeitsverhältnis auf. In 35 Fällen ermittelten die Jobcenter keinen Stundenlohn. In weiteren 37 Fällen erkannten sie nicht, dass der Mindestlohn unterschritten wurde. Der Bundesrechnungshof kritisiert, dass die Jobcenter auf Fehlverhalten der Unternehmen nicht reagiert haben. Dies wäre gerade bei den 450 Euro-Minijobs erforderlich gewesen. <em>„In diesen Fällen hätten die Jobcenter nachfragen müssen, ob eine Umwandlung in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis möglich ist“</em>, heißt es im Prüfungsbericht. Die kommunalen zugelassenen Jobcenter hielten dieses nicht für erforderlich, da ihnen die zum Teil ablehnende Haltung der Arbeitgeber bekannt waren. Weiterhin kritisierten die Prüfer, dass die Ausnahmeregelung, bei denen in den ersten sechs Monaten eine Bezahlung unterhalb des Mindestlohnes möglich wäre, nicht in Anspruch genommen wurde. Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) konterte: <em>„dass ein „Markt“ für Entgelte unterhalb des Mindestlohnes nicht bestehe“</em>. Wenn dem so sei, schlägt der Bundesrechnungshof entsprechend eine Streichung dieser Sonderregelung vor. Solange diese aber noch bestehe, müsse sie auch angewendet werden.</p>
<p><strong>AufstockerInnen in den Jobcentern</strong></p>
<p>Der Bericht setzt sich auch mit den sog. Aufstockern auseinander, die ihr Erwerbseinkommen mit dem Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ergänzen, um zumindest das Existenzminimum zu erreichen. 100 Euro gelten dabei als Grundfreibetrag, der auf das Arbeitslosengeld II nicht verrechnet wird. Darüber hinaus wird das Einkommen prozentual gestaffelt auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. So dürfen bis 1.000 Euro brutto 20 Prozent behalten werden. Dieses reduziert sich auf 10 Prozent bei einem Zuverdienst ab über 1.000 Euro. Bei einem klassischen 450 Euro Minijob bleiben nach Abzug der Grundfreibetrages 170 Euro anrechnungsfrei. Der Bundesrechnungshof wollte wissen wie sich der Mindestlohn auf Aufstockerinnen und auf die Integrationsarbeit der Jobcenter auswirkt. Dabei nahmen sie Stichproben bei insgesamt neun Jobcentern mit 547 Fälle und Einkommen im Bereich von genau 100 Euro (Freigrenze), bis 450 Euro und darüber hinaus. Gespräche mit Fach- und Führungskräften, Fragebögen und der Vorlage von internen Regelungen und Weisungen ergänzten die Prüfung. In 262 der 547 Fälle wurde bereits vor 2015 ein Einkommen erzielt. <em>„Bei 67 der 262 fortbestehenden Arbeitsverhältnissen (26%) ermittelten die Jobcenter die ab dem 1. Januar 2015 geltende Arbeitszeit nicht“</em>, zitiert der Bericht. Damit ließ sich auch der Mindestlohn nicht ermitteln. Bei drei Viertel der geprüften Fälle (195) war die wöchentliche Arbeitszeit bekannt. Die Prüfer stellten fest, dass in 27 der 195 Fälle der Bruttostundenlohn unter dem Mindestlohn lag. Bei 96 Fälle lag der Bruttostundenlohn bei 8,50 Euro oder mehr. Hierbei wurden in 23 Fälle die Arbeitszeit entsprechend reduziert, so dass der gesetzliche Mindestlohn erreicht wurde.</p>
<p><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/03/Bildschirmfoto-2019-03-24-um-11.39.46.png"><img decoding="async" loading="lazy" class="aligncenter size-full wp-image-1961" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/03/Bildschirmfoto-2019-03-24-um-11.39.46.png" alt="" width="728" height="569" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/03/Bildschirmfoto-2019-03-24-um-11.39.46.png 728w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/03/Bildschirmfoto-2019-03-24-um-11.39.46-300x234.png 300w" sizes="(max-width: 728px) 100vw, 728px" /></a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Jobcenter gaben an, dass sich der Mindestlohn kaum auf die Zahl der AufstockerInnen auswirkt. Als Gründe wurden hohe Mieten, Teilzeit- oder Minijobtätigkeiten angegeben. <em>„In vielen Fällen sei zudem der Bedarf einer mehrköpfigen Bedarfsgemeinschaft so hoch, dass der Mindestlohn auch bei einer Vollzeitbeschäftigung nicht zu einer vollständigen Bedarfsdeckung führe. Der Schritt aus der Hilfebedürftigkeit gelinge daher trotz des allmeinen Mindestlohnes oftmals nur Alleinstehenden“</em>, so die Jobcenter weiter. Die Prüfer resümierten, dass der gesetzliche Mindestlohn nur bedingt zur Einkommensverbesserung führe und durch die Jobcenter nicht zu beeinflussen sei. Allerdings kritisierten sie die fehlende Überprüfung der Arbeitszeit und damit die fehlende Prüfung ob überhaupt ein Mindestlohn bezahlt wird. Auch wenn die Einhaltung des Mindestlohnes die Sache des Zolls sei, müssen die Jobcenter in ihrer täglichen Arbeit stärker als bisher den Mindestlohn überprüfen, so die Forderung der Prüfer. Die Bundesagentur für Arbeit bestätigt, dass die Jobcenter den Stundenlohn ermitteln müssen und stellen dazu in mehreren Weisungen und Arbeitshilfen entsprechende Hilfen bereit. Die geprüften Jobcenter gelobten in einer Stellungnahme entsprechende Veränderungen und Sensibilisierungen bei den Beschäftigten.</p>
<p>Ein ähnliches Bild ergab sich bei der Prüfung bei neuen Arbeitsverhältnissen ab dem 1. Januar 2015. Auch hier wurden bei 12 Prozent (35 Fälle von 285 Fälle) die Arbeitsstunden nicht erfasst bzw. nicht genau ermittelt, weil Arbeitgeber zur Arbeitszeit keine Angaben oder einen Arbeitszeitkorridor (z.B. „2 bis 3 Stunden“) wöchentlich angaben. Der Bundesrechnungshof kritisiert, dass bei 13 Prozent der Mindestlohn unterschritten wurde und die Jobcenter mögliche Lohnansprüche nicht erkannten oder den Zoll nicht informierten. Der Vorwurf der Prüfer ist eindeutig: <em>„Damit haben die Jobcenter in etwas einem Viertel der 285 Fälle versäumt, mögliche Anspruchsübergänge zu prüfen und die für die Prüfung benötigten Sachverhalte aufzuklären. Stattdessen begnügten sie sich damit, die bekannten monatlichen Arbeitsentgelte als Einkommen zu berücksichtigen“</em>.</p>
<p><strong>„Fördern und Fordern“ und die Aufforderung zu Vielfachtätigkeiten</strong></p>
<p>Das Sozialgesetzbuch II (Hartz IV) fordert, dass Erwerbslose mit dem Arbeitslosengeld II ihren Lebensunterhalt sichern können (meine Kritik an den künstlich errechneten zu niedrigen Regelleistungen und deren Kürzungsmöglichkeiten dürften bekannt sein) und auch selbst, zum Beispiel durch Arbeitsaufnahme, beenden oder zumindest verringern. Hierbei müssen die Jobcenter nach dem „Fördern und Fordern-Prinzip“ unterstützen. In mehr als die Hälfte der 547 geprüften Fälle unterließen die Jobcenter bei einer Arbeitszeitreduzierung der Leistungsberechtigten oder bei Unwissenheit der Arbeitszeit und ausbleibender Lohnsteigerung entsprechend nachzufragen. Aus Sicht der Prüfer haben die Jobcenter mit der Einführung des Mindestlohnes die Bedeutung ihrer Integrationsarbeit verkannt. Die Jobcenter hätten nachfragen müssen, ob eine Umwandlung des Minijobs in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis möglich gewesen wäre. Der Bundesrechnungshof fordert die Jobcenter auf, zu prüfen, ob neben einer Teilzeittätigkeit noch ein zusätzlicher Minijob möglich wäre, um aus dem Leistungsbezug zu kommen. (<em>Anmerkung: Diese Forderung ist solange unanständig, so lange nicht bekannt ist, wie die Teilzeittätigkeit neben Familie o.ä. organisiert ist, wie die Arbeitsbedingungen oder die persönlichen Verhältnisse der Leistungsberechtigten sind</em>). Die Bundesagentur für Arbeit gibt in ihrer Stellungnahme an, dass in Beratungsgesprächen die Ausweitung der Arbeitszeit regelmäßig erörtert wird, lediglich die Dokumentation lückenhaft sei. Ein anderes Jobcenter argumentierte mit dem regionalen Arbeitsmarkt und ihrem langjährigem Wissen, dass die Unternehmen vor Ort lieber die Stundenanzahl im Rahmen des Mindestlohnes verringert als das Monatseinkommen zu erhöhen. Das gefällt dem Bundesrechnungshof nicht und stellen fest, dass dieses nicht auf alle Arbeitgeber zutreffen müsse. In dem Fall sollen die Jobcenter mit den aufstockenden Erwerbslosen nach alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten suchen.</p>
<p>Das Mindestlohngesetz (MiLoG) regelt, dass Arbeitnehmer für sechs Monate keinen Mindestlohn zahlen müssen, sofern sie Langzeiterwerbslose einstellen. Langzeiterwerbslos ist, wer ein Jahr oder länger arbeitslos ist (§ 18 Abs. 1 Satz 1 SGB III). Dass dieses Verfahren nicht wirklich genutzt wird, kann man <a href="https://www.iab-forum.de/mindestlohn-in-deutschland-effekte-der-ausnahmeregelung-fuer-langzeitarbeitslose/" target="_blank" rel="noopener">hier</a> in einem Forschungsbericht der Denkfabrik IAB der Bundesagentur für Arbeit nachlesen. In keinem Fall der geprüften Fälle wurden Vermittlungsvorschläge unterbreitet, in denen die Ausnahmeregelung vorgesehen war. Auch entsprechende Stellenangebote wurden nicht erfasst. Die Jobcenter arbeiteten vorzugsweise mit dem Eingliederungszuschuss (Lohnzuschuss an Arbeitgeber), da er flexibler sei und individueller angepasst werden könne. Für den Bundesrechnungshof ist es unverständlich, dass die Sonderregelung zur Unterschreitung des Mindestlohnes für die ersten sechs Monate nicht angewendet wird, und fordert die Jobcenter dazu auf zumindest die Arbeitgeber auf diese Ausnahmeregelung  hinzuweisen.</p>
<p>Fazit: Auch wenn der Bundesrechnungshof mit seiner Kritik an der fehlenden Mindestlohnüberprüfung recht hat und das Bundesarbeitsministerium darauf hinweist, nicht umgesetzte derzeitige Regelungen einfach zu streichen, liegt er mit seinen Forderungen ziemlich daneben. Die Forderung, neben einer Teilzeittätigkeit noch einen Minijob aufzunehmen geht vermutlich an der Realität vorbei. Die Berücksichtigung des eigenen Familienstandes, der physischen Belastbarkeit oder überhaupt eine Teilzeittätigkeit mit den Arbeitszeiten eines Minijobs zu vereinbaren werden dabei komplett ignoriert. Auch die Forderung, dass Langzeiterwerbslose gefälligst in den ersten sechs Monaten zu äußerst prekären Arbeitsbedingungen tätig sein sollen und die Jobcenter dabei unterstützend wirken sollen, ist wie die gesamte Sonderregelung Quatsch. Allerdings unterstütze ich die Forderung diese Sonderregelungen ganz abzuschaffen – auch, wenn sie glücklicherweise in den Jobcentern kaum umgesetzt werden.<img decoding="async" loading="lazy" src="http://vg03.met.vgwort.de/na/f7a88cf80ff5452d89e5d43768d44d62" width="1" height="1" alt=""></p>
<p><a name="_ftn1"></a>[1]2017: 8,84€; 2019: 9,19€; 2020: 9,35€</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Neue Namen machen noch keine Änderung aus &#8211; Die Sozialstaatsreform 2025 der SPD</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/neue-namen-machen-noch-keine-aenderung-aus-die-sozialstaatsreform-2025-der-spd/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 11 Feb 2019 10:18:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
		<category><![CDATA[Nahles]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialstaatsreform 2025]]></category>
		<category><![CDATA[SPD]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Geister, die ich rief ... aus der „Agenda 2010“ wird die „Sozialstaatsreform 2025“, aus „Hartz IV“ das „Bürgergeld“, wenn es nach dem Wunsch der SPD für die nächsten fünf bis zehn Jahre geht. Die angeschlagene SPD versucht mit ihrer Positionierung ein neues soziales Profil zu legen und verabschiedete ein neues Konzept.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><div id="attachment_1595" style="width: 485px" class="wp-caption aligncenter"><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/05/SPD.jpg"><img aria-describedby="caption-attachment-1595" decoding="async" loading="lazy" class="size-full wp-image-1595" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/05/SPD.jpg" alt="" width="475" height="316" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/05/SPD.jpg 475w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/05/SPD-300x200.jpg 300w" sizes="(max-width: 475px) 100vw, 475px" /></a><p id="caption-attachment-1595" class="wp-caption-text">Wahlstand der SPD</p></div></p>
<p>Kommentar</p>
<p>Die Geister, die ich rief &#8230; aus der „Agenda 2010“ wird die „Sozialstaatsreform 2025“, aus „Hartz IV“ das „Bürgergeld“, wenn es nach dem Wunsch der SPD für die nächsten fünf bis zehn Jahre geht. Die angeschlagene SPD versucht mit ihrer Positionierung ein neues soziales Profil zu legen und verabschiedete ein neues <a href="https://www.spd.de/fileadmin/Bilder/SPDerneuern/201902_PV-Klausur/20190210_Neuer_Sozialstaat.pdf" target="_blank" rel="noopener">Konzept.</a> Als Arbeiterpartei wird das „Recht auf Arbeit“ betont und damit gleichzeitig das Bedingungslose Grundeinkommen konsequent abgelehnt. Das 17-seitige Konzept ist mit dem Titel „<strong>Arbeit-Solidarität-Menschlichkeit. Ein neuer Sozialstaat für eine neue Zeit</strong>“ überschrieben und gliedert sich in drei Teile: „<em>Chancen und Schutz in der neuen Arbeitswelt, Kinder absichern und ihnen Bildung und Teilhabe ermöglichen: Eine sozialdemokratische Kindergrundsicherung entwickeln, Das Bürgergeld – mehr Sicherheit und Respekt</em>“.</p>
<p>Die SPD erwähnt mit Recht die Digitalisierung und deren möglichen Veränderungen in der Arbeitswelt. Hierbei sieht sie Chancen für neue Arbeit und erkennt die Sorgen der Menschen „ihren Arbeitsplatz zu verlieren oder nur noch schlecht bezahlte und unsichere Arbeit zu finden“. Dem stellt sie eine perspektivische Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro, mehr Sozialpartnerschaft und Tarifbindung, Angleichung der Löhne und Arbeitsbedingungen in Ost und West in Aussicht. Die Feststellung, dass neue Formen der Selbstständigkeit, Werkverträge, Leiharbeit oder Befristungen eine Entgrenzung der Betriebsorganisation sind, führt in der Konsequenz leider nicht dazu, dass die SPD hier eine radikale Abkehr fordert. Vielmehr fokussieren sie sich dabei auf die Bekämpfung der Solo-Selbstständigkeit durch die Ausbeutung der Plattformwirtschaft und wollen, dass diese als reguläre Betriebe gelten. Ergänzend möchten sie die Brückenteilzeit ausbauen und Home Office gesetzlich verankern.</p>
<p><strong>Längeres Arbeitslosengeld und Qualifizierungstricks</strong></p>
<p>Damit nicht erst eine Arbeitslosigkeit entsteht, planen sie das zum 1. Januar in Kraft getretene „<strong>Qualifizierungschancengesetz</strong>“ zu einem gesetzlichen Rechtsanspruch auf Weiterbildung zu verankern. Diese neue Qualifizierungsgarantie soll einen Umschulungsanspruch, gepaart mit einer Lohnersatzleistung, sofern ein Arbeitsplatzverlust droht sicherstellen. Die bisherige Umschulungsregelung soll von zwei Jahren auf drei Jahre verlängert werden. Entsprechend wird die Bundesagentur für Arbeit zur Bundesagentur für Arbeit und Qualifizierung umbenannt. Überhaupt soll die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter als verständnisvoller Partner zur Seite stehen. Partnerschaft auf Augenhöhe, die Einführung von Lotsen durch den Behördendschungel und eine Teilhabevereinbarung, die die bisherige Eingliederungsvereinbarung zwischen Jobcenter und Erwerbslosen ersetzen soll, sind Bausteine um „<em>den Einzelnen und sein Schicksal zu respektieren</em>“. In den ersten zwei Jahren des Arbeitslosengeld-II-Bezuges soll keiner mehr seine Wohnung verlassen müssen, weil sie ein paar Quadratmeter zu groß oder zu teuer ist. Auch soll in dieser Zeit keine Vermögensüberprüfung stattfinden. Ein verlängerter weicherer Fall bis eine bisherige Lebensleistung in das bestehende System abstürzt. Am bestehenden Regelsatz (424 Euro für Alleinstehende) wird festgehalten. Einzig allein das verlängerte Arbeitslosengeld I, durch Qualifizierungstricks und Alter schiebt den Beginn von Hartz IV hinaus. Das Arbeitslosengeld I soll um bis zu neun Monate länger an Ältere bezahlt werden. Ist es zum einen das Arbeitslosengeld-Q und dem Anspruch auf gezielte Weiterbildung, welches das Arbeitslosengeld I um bis zu 24 Monate verlängert, ist es zum anderen die Anspruchsdauer. Wer mindestens 20 Jahre Beitragszeiten aufweist, erhält 3 Monate länger Arbeitslosengeld I. Bei 25 Jahren erhöht sich der Anspruch um 6 Monate und ab 30 Jahren um 9 Monate. Ab 58 Jahren kämen Erwerbslose damit auf 33 Monate Bezugsdauer, statt bisher auf bis zu 24 Monate.</p>
<p><strong>Sanktionen bleibt im Kern bestehen</strong></p>
<p>Die Sanktionen durch die Jobcenter bei den über 25-jährigen und deren Frage, ob diese in nachhaltige Erwerbstätigkeit führen, werden derzeit vom Bundesverfassungsgericht Karlsruhe geprüft. Die Sozialstaatsreform 2025 möchte <em>sinnwidrige und unwürdige</em>Sanktionen abschaffen. Dabei stellt die SPD fest, dass die strengeren Sanktionen bei den unter 25-jährigen offenkundig kontraproduktiv sind. Um eine drohende Obdachlosigkeit abzuwenden, sollen die Sanktionen bei den Mieten abgeschafft werden. Eine komplette Streichung der Sanktionen lehnen sie jedoch ab. Das neue Bürgergeld soll in Zukunft spezielle Bedarfe und Härten mit einem Zuschuss abfedern. Dieses gilt wohl insbesondere für die sog. „weiße Ware“ wie eine Waschmaschine, die plötzlich ihren Geist aufgibt oder gleichzeitig die alte Winterjacke aufgetragen ist. Bisher gab es als Kann-Bestimmung für die „weiße Ware“ ein Darlehen, das mit monatlichen zehn Prozent von den 424 Euro abbezahlt wurde.</p>
<p><strong>Kindergrundsicherung gegen Kinderarmut</strong></p>
<p>Die Erkenntnis, dass jedes fünfte Kind „in unterschiedlicher Form von Armut betroffen ist“ verbindet das Konzept mit dem Starke-Familien-Gesetz und einer neuen <strong>Kindergrundsicherung</strong>. Damit sollen Kinder aus Hartz IV geholt werden und bündelt bisherige möglichen Leistungen, wie zum Beispiel Kindergeld, Kinderfreibetrag, Kinderzuschlag, Bildungs- und Teilhabepaket aus dem SGB II. Besonders Kinder aus alleinerziehenden Haushalten sollen davon profitieren. Als Betrag werden 408 Euro pro Kind und Monat vorgeschlagen und orientiert sich am Einkommen der Eltern. Das <a href="http://www.kinderarmut-hat-folgen.de" target="_blank" rel="noopener">Bündnis</a> „Kindergrundsicherung“, zusammengesetzt aus Sozialverbänden, spricht im Übrigen von einem verfassungsrechtlich notwendigen Existenzminimum in Höhe von 628 Euro monatlich. Dieses setzt sich aus dem sächlichen Existenzminimum von 408 Euro und dem Freibetrag für die Betreuung und Erziehung bzw. Ausbildung 220 Euro zusammen. Für Sonder- oder Mehrbedarfe im Falle behinderte oder kranker Kinder oder bei überdurchschnittlichen Wohnkosten, Umzügen und Klassenreisen soll weiterhin der Grundsicherungsträger zuständig sein, so das Bündnis weiter. Diese Leistungen sollen bis zum 18. Lebensjahr gelten.</p>
<p><strong>Nicht alles was glänzt ist Gold</strong></p>
<p>„<em>Wir können mit Fug und Recht sagen: Wir lassen Hartz IV hinter uns und ersetzen es nicht nur dem Namen nach</em>“, so SPD-Chefin Nahles in ihrer Pressekonferenz. Hartz IV führt bis heute zur Stigmatisierung, erpresst Erwerbslose durch die Sanktionen in den Niedriglohnsektor und geht oftmals an den Lebensläufen vorbei. Passgenaue Eingliederungsvereinbarungen, wie sie bereits gesetzlich verankert sind, haben da bisher wenig Abhilfe geschafft. Berufliche Lebensleistungen werden durch jede zumutbare Arbeit dequalifiziert. Allein der Begriff „Jobcenter“ verursacht Ängste oder ein Engegefühl in der Brust bei Erwerbslosen. Nun könnte die SPD, neben der Umbenennung des Hartz-IV-Begriffes natürlich auch die Jobcenter neu titulieren. Ändert es etwas an der Sache? Nein. Solange die Sanktionen in ihrem Kern bestehen bleiben, solange der künstlich heruntergerechnete Regelsatz in der Armut steckenbleibt, solange haben die Menschen nichts von einer Sozialstaatsreform, die sich bereits im System befinden. Überhaupt befasst sich das Konzept mehrheitlich mit Personen, die sich noch in Arbeit befinden oder die irgendwann in den nächsten fünf bis zehn Jahren erwerbslos werden (Weiterbildungsgarantie). Einzig allein Kinder werden mit einer Kindergrundsicherung in Teilen berücksichtigt. Allerdings fehlt hier die Definition bis wann ist man Kind und ab wann ist man jugendlich und die Kindergrundsicherung greift nicht mehr?! Ab dem 15. Lebensjahr werden junge Menschen in die Jobcenter eingeladen, müssen oftmals ihre Schulzeugnisse vorlegen, um eine Entscheidung zu fällen, ob sich ein weiterer Schulwerdegang noch „lohnt“ oder ob auf eine Ausbildung statt Studium gedrängt wird, um die Hilfebedürftigkeit der Familie zu verringern. Die Einbeziehung der jungen Menschen ab dem 15. Lebensjahr in die Kindergrundsicherung würden die bundesweiten Jugendberufsagenturen obsolet machen. Davon ist in diesem Papier nichts zu lesen.</p>
<p>Eine Entschuldigung bringt die Parteiführung bis heute nicht über die Lippen. Vielmehr sei die Reform „<em>richtig gewesen</em>“, so Nahles weiter und man habe sich nun einer „<em>differenzierten Bewertung</em>“ unterzogen. Das Konzept zeigt eklatante Schwächen auf und stärkt diejenigen, die frisch in die Erwerbslosigkeit fallen oder sich noch in Arbeit befinden. Erwartet habe ich eine Weiterbildungsgarantie auch für Erwerbslose in den Jobcentern und nicht das Hängenbleiben an Trainingsmaßnahmen, die oftmals Parkcharakter aufweisen, aber für den Arbeitsmarkt zumeist keine Gültigkeit besitzen. Weiterhin fehlt die Forderung, dass eine Wiederaufnahme der Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung bei Hartz IV geleistet wird. Alleine schon, um die starre 35 Jahre Regelung für eine <strong>Grundrente</strong> möglicherweise zu erreichen. Dazu habe ich mich schon mal <a href="https://www.dielinke-lueneburg.de/nc/presse/detail/news/heilsbringer-grundrente/" target="_blank" rel="noopener">hier</a> geäußert. Positiv bewerte ich den Zuschuss zur „weißen Ware“, die vorsichtigen Ansätze der Kindergrundsicherung und den längeren Anspruch auf das Arbeitslosengeld I. Das Prinzip „Fördern und Fordern“ bleibt bestehen und damit bleiben auch Ängste, Scham und die Gefahr einer Implosion oder Explosion. Gewünscht und erwartet habe ich mehr Mut Tatsächliches an der Agenda 2010 zu ändern, mehr Stärke in der Großen Koalition und die Einbeziehung aller von Erwerbslosigkeit in den Jobcentern Betroffenen. Abzuwarten bleibt die Entscheidung aus Karlsruhe, die voraussichtlich deutlich auf die Entschärfung der Sanktionen gehen wird (sonst würde die SPD diese wohl nicht so sicher fordern) und abzuwarten bleibt die nächste Bundestagswahl 2021, die zeitiger kommt, als voraussichtlich die Sozialstaatsreform 2025. Und dann werden die Karten vermutlich neu gemischt.<img decoding="async" loading="lazy" src="http://vg03.met.vgwort.de/na/1b303bccecae43aab8b561f01e1ad05e" alt="" width="1" height="1" /></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Das Bundesverfassungsgericht und die Frage des Erfolges einer dauerhaften Arbeitsmarktintegration über Sanktionen bei Hartz IV</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/das-bundesverfassungsgericht-und-die-frage-des-erfolges-einer-dauerhaften-arbeitsmarktintegration-ueber-sanktionen-bei-hartz-iv/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 18 Jan 2019 14:02:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
		<category><![CDATA[Karlsruhe]]></category>
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					<description><![CDATA[An dieser Stelle möchte ich über meine Eindrücke vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 15. Januar 2019 und über die Frage, ob Sanktionen beim Arbeitslosengeld II (Hartz IV) erfolgversprechend in eine dauerhafte Arbeitsmarktintegration sind, berichten.
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/Kugel_HartzIV_Arbeitslosengeld.jpg"><img decoding="async" loading="lazy" class="wp-image-1204 size-medium alignleft" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/Kugel_HartzIV_Arbeitslosengeld-300x295.jpg" alt="" width="300" height="295" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/Kugel_HartzIV_Arbeitslosengeld-300x295.jpg 300w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/Kugel_HartzIV_Arbeitslosengeld.jpg 450w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /></a></p>
<p>An dieser Stelle möchte ich über meine Eindrücke vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 15. Januar 2019 und über die Frage, ob Sanktionen beim Arbeitslosengeld II (Hartz IV) erfolgversprechend in eine dauerhafte Arbeitsmarktintegration sind, berichten.</p>
<p><strong>Ursprung der Anhörung</strong></p>
<p>Vorausgegangen war ein Fall, in dem das Jobcenter einem Erwerbslosen den Regelsatz um 60 Prozent gekürzt hatte, weil dieser ihm angebotene Tätigkeiten als Lagerhelfer und Probearbeit im Verkauf nicht angenommen hatte. Aufgrund dessen blieben von den rund 400 Euro Hartz IV schlussendlich nur noch 156 Euro zum Leben übrig, zuzüglich der Mietkosten. Der Fall wurde dem Sozialgericht Gotha vorgelegt und es daraufhin das Bundesverfassungsgericht anrief. Nachdem das Sozialgericht Gotha im ersten Anlauf eine Absage aufgrund eines Formfehlers erhielt, wurde eine zweite nachgebesserte Vorlage nach Karlsruhe versandt. Das Gothaer Sozialgericht stellte dem Bundesverfassungsgericht die Frage, ob Sanktionen nach dem Sozialgesetzbuch II verfassungsgemäß sind.</p>
<p>Jobcenter können Geldkürzungen aussprechen, wenn ein Termin nicht wahrgenommen wird, eine Arbeit oder eine Trainingsmaßnahme abgelehnt werden. Im Jahr 2018 wurden rund 1 Million Sanktionen durch die Jobcenter verhängt. Mehr als drei Viertel betreffen nicht wahrgenommene Termine in den Jobcentern oder beim ärztlichen Dienst. Die durchschnittliche Kürzung betrug dabei 110 Euro.</p>
<p><strong>Führen Sanktion in eine dauerhafte Arbeitsmarktintegration? </strong></p>
<p>Bei der Anhörung ging es, neben Sanktionen, auch um die Frage, inwieweit dieses Mittel für eine dauerhafte Arbeitsmarktintegration geeignet ist.</p>
<p>Ab 9 Uhr begann bereits vor dem Bundesverfassungsgericht der Aufbau diverser Kundgebungen. Aus Berlin reiste die „Kreuzaktion“ an, die an vielen Kreuzen Geschichten von Hartz-IV-Betroffenen und deren Todesfälle darstellen. Weiterhin waren die Partei für das Bedingungslose Grundeinkommen, DIE LINKE. Karlsruhe, VertreterInnen der „aufstehen“ Bewegung und SEK Kassel vor Ort. Als Einzelaktivisten kamen das Team um Ralph Boes mit einem Pavillon und Burkhard Tomm-Bub mit zahlreichem erstellten Infomaterial über Hartz IV. Die Medien schrieben von rund 40 Teilnehmern. Dieses korrigiere ich auf über 100+, da sich sehr viele bereits vor Beginn der Anhörung im Gerichtssaal befanden. Dieser wiederum war mit durchgezählten 185 Personen voll besetzt. Trotz des ungemütlichen Wetters waren VertreterInnen der Kundgebungen jederzeit vor Ort, um Passanten oder den Medien umfängliche Auskünfte zu erteilen. Dieses Interesse war zahlreich vertreten. Auf Nachfrage bei einem Polizisten, ob es üblich sei, dass diese so stark vertreten sind, erhielt ich die Antwort: „<em>Das ist aus Sicherheitsgründen durchaus üblich, allerdings hat er selbst noch nie erlebt, dass eine so große Kundgebung vor dem Gericht stattfand</em>“ (sic!). Die Kundgebung verlief friedlich, sachlich und war geprägt von der Stimmung, dass das Bundesverfassungsgericht eine Änderung im derzeitigen System herbeiführen wird. Auch, wenn ich mit einigen Teilnehmern sprechen konnte, waren es nicht so viele Gespräche, wie ich gerne geführt hätte. Das gab die Zeit leider nicht her.</p>
<p><strong>Die Rolle des Vorsitzenden und des &#8222;hohen Senats&#8220;</strong></p>
<p>Komme ich zum Verfahren. Im Vorfeld wurde die Verfahrensleitung durch den Richter Stefan Harbarth und seiner möglichen Befangenheit in den sozialen Netzwerken und <a href="https://www.sueddeutsche.de/politik/hartz-iv-ist-das-gericht-befangen-1.4285821" target="_blank" rel="noopener">Medien</a> (SZ) in Teilen diskutiert. Das war durchaus ein Punkt, da er ja noch im Sommer 2018 als CDU-Bundestagsabgeordneter für die Sanktionen gestimmt hat. Schnell wurde ich eines besseren belehrt. Der Vorsitzende und der „hohe Senat“ waren mit acht Richtern besetzt. Schnell wurde deutlich, dass diese sich sehr gut vorbereitet hatten: Ihnen waren die einzelnen Stellungnahmen der Sachverständigen bekannt sowie die Verknüpfung der dazugehörigen Paragraphen im Sozialgesetzbuch II. Das hat mich wirklich beeindruckt. Die Sachverständigen mussten für einzelne Redebeiträge an einen Pult treten. Jede Sachverständigenaussage wurde, unabhängig eines Postens, gleichberechtigt wahrgenommen, respektiert und gewertet. Dass sich Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) kurzfristig „eingeladen“ hatte (auch die Sachverständigen wurden darüber erst kurzfristig telefonisch informiert) spielte keine Rolle. Nach der Vorstellung aller Teilnehmenden mit kurzen Statements, war im Verlauf deutlich zu merken, wie die Fragen und insbesondere die differenzierten Nachfragen der Richterinnen und Richter zunahmen. Das war durchaus beeindruckend. Dies betrafen unter anderem die gesetzliche Regelung im SGB II, die Abläufe in den Jobcentern und die Folgen aus den Sanktionen.</p>
<p><strong>Die gute Vorbereitung der Sozialverbände</strong></p>
<p>Die Befürworter des jetzigen Systems deklarierten die sog. Mitwirkungspflichten am Menschen selbst. Dieses wurde gleich zu Beginn beim Statement durch Ulrich Karpenstein (Vertretung Bundesregierung <strong>Kanzlei Redeker Sellner Dahs</strong>) deutlich, in dem er davon ausging, dass die Gewährleistung des Existenzminimums auch vom Menschen selbst abhängig ist. Hier wirke nicht nur der Staat mit. Es sei eine „<em>Ausgestaltung des Grundrechts</em>“, wenn das Sozialgesetzbuch II somit Pflichten vorsieht und bei Nichtbeachtung auch sanktioniere. Ein Eingriff in das Grundrecht sei es nicht. Somit ist die sanktionierte Person „selbst verschuldet“ in die Geldkürzung hineingeraten: „<em>Die Mitwirkung an der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt sei eine Selbsthilfeobliegenheit</em>“, so Karpenstein. Skurril wurde es, als die Verbindung zum Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes (Menschenwürde) gegenübergestellt wurde. So erfolge der „Vorrang der Selbsthilfe“ aus nichts Geringerem als der Menschenwürde als Frage der „Achtung und Selbstachtung der Persönlichkeit“. Kurzes Schweigen auf der Richterbank und Kopfschütteln auf den Besucherplätzen. Geboren war die „Leistungsidee“. Die Berichterstatterin Susanne Baer fragte nach, ob er damit die Menschenwürde unter Abwägungsvorbehalt (sic!) stelle. Hinter der Menschenwürde stehe kein „Leistungsgedanke“. Diese komme jedem Menschen zu Gute, ob er was leiste oder nicht (sic!). Richterin Gabriele Britz fragte irritiert nach, ob es denn nicht ehrlicher wäre, gleich zu sagen, worum es gehe: Nämlich die Gemeinschaft zu entlasten. Sie merkte im Umkehrschluss an, dass der Bezug zum Artikel 1 GG als „<em>eine Wohltat für den Bedürftigen, ihn am Ende zu sanktionieren</em>“ nicht passend sei. Womit die Richter nun bei der Verhältnismäßigkeit waren und Richter Andreas Paulus die Frage stellte: Wo denn nun das „unerlässliche Minimum“, die „Grenze in der Grenze“ liege. Karpenstein antwortete knapp und bündig: „<em>In der Verhältnismäßigkeit</em>“. Dabei ergebe sich das Unterschreiten des Minimums aus den Normen selbst und müsse verhältnismäßig sein. Nun wollten die Richter noch mehr wissen und bohrten nach. Karpenstein machte dieses an ein Beispiel fest: &#8222;<em>dass das Ziel der Integration in den Arbeitsmarkt, woraus sich auch die Untergrenzen, sozusagen das Minimal-Minimum ergebe, und man jemanden obdachlos macht, dann findet er erst recht keinen Job mehr. Das sei unverhältnismäßig.</em></p>
<p>Gerade der Beginn war mit Karpenstein durchaus spannend, da auch die Mahnung von Seiten des Gerichts kam, das man seit 2007 „<em>schon einiges herausfinden können</em>“ und beim SGB II operiere der Gesetzgeber „<em>am offenen Herzen</em>“: Es geht immerhin um das Existenzminimum. Hier würde man aber, insbesondere zu den höheren Sanktionen, keine belastbaren Zahlen hören. Das war deutlich.</p>
<p>Im Großen und Ganzen begleitete mich der Gedanke, dass die Sozialverbände bei den Fakten mit großem Abstand gezielter vorbereitet waren, als die Befürworter des jetzigen Systems. Hier blieb es mehrheitlich bei den allgemeinen Phrasen und dem Darstellungsversuch eines reibungslosen Ablaufes innerhalb des Systems. Je weiter die Stunden voranschritten, um so mehr war zu hören, dass das Reden am Pult durch die Befürworter kürzer und genervten wirkten.</p>
<p>Auf jede einzelne getätigte Aussage kann ich, des Umfangs wegen, hier nicht eingehen. Dazu eigenen sich hervorragend die Stellungnahmen der Sachverständigen, die davon nicht abgerückt sind. Diese sind bei <a href="https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2207/" target="_blank" rel="noopener">Tacheles e.V.</a> zu finden. Von der Bundesregierung, Jobcenter Vertretung sowie der Bundesagentur für Arbeit war die Welt in den Jobcentern rosarot. Mitarbeiter seien fachlich visiert, Sanktionen würden nur in Ausnahmefällen verhängt, Mitarbeiter der Jobcentern selbst nicht gerne sanktionieren und Sachleistungen selbstverständlich jederzeit ausgegeben werden. Auf Sachleistungen würde auch immer deutlich hingewiesen. Ein Wohnungsverlust ist nicht möglich, da es durch die Jobcenter zuvor Hilfe (z.B. Darlehen) gebe. Quoten, wie zum Beispiel für Zeitarbeit gebe es nicht. Während der Verhandlung habe ich immer wieder Rücksprache mit einer Jobcenter Teamleitung geführt, um diese Aussagen bestätigen zu lassen. In keinem Fall war das der Fall. Selbstverständlich gibt es Zahlen, auch in Zeitarbeit, die jährlich und monatlich zu erfüllen sind. Selbst wenn ich diese Aussage über die Jahre kenne, die Verdrängung der Realität für die Erwerbslosen in den Jobcentern mir bekannt sind, hat mich das doch erneut emotional sehr aufgeregt. Mein Eindruck war, dass sich das Gericht davon jedoch nicht beeindrucken ließ. Die andere Seite, in Form von Sozialverbänden, DGB und Tacheles e.V. orientierten sich stark an erlebten Tatsachen, Berichten von Erwerbslosen, in Teilen an Studien sowie durch Tacheles e.V. an der zuvor von ihnen durchgeführten <a href="https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2461/" target="_blank" rel="noopener">Online-Umfrage</a>. Diese wurde dem Gericht, komplett mit persönlichen Anmerkungen von Jobcenter-Erlebnissen, übergeben. Auch, wenn klar war, dass diese Online-Umfrage nicht als repräsentativ eingestuft werden kann, hat das Gericht diese gewürdigt. <strong>Eine große Frage der RichterInnen war die Zahl der Sanktionen, die Dauer, die Häufigkeit und die Anzahl von Sachleistungen.</strong> Mit großer Erwartung war ich auf die Präsentation durch die Bundesagentur für Arbeit (als Urheber der Zahlen) gespannt. Weder die Bundesagentur für Arbeit, noch deren Denkfabrik IAB (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der BA) waren in der Lage diese Zahlen zu präsentieren. Das ist ja auch nicht ganz so einfach. Wird von 440 Tausend gesprochen, sind das Erstsanktionierte. Wird von rund einer Million gesprochen, zeigt diese Zahl in der Statistik der BA nicht an, wie oft die ein und selbe Person sanktioniert wurde. Dazu hatte ich mir mal aufgrund einer Anfrage durch den Sozialstammtisch Hartz IV DIE LINKE. Lüneburg und die mündlichen Antworten im Sozialausschuss folgende Zahl (2018) notiert: <strong>Demnach lag die bundesweite Sanktionsquote bei 18,9 Prozent</strong>.</p>
<p>Dass die „Sanktionen kein prägendes Element seien“, so der <strong>Deutsche Städtetag</strong> zeigte mir auf, dass es nicht verstanden wurde, das auch jede einzelne Sanktion ein Existenzminimum gefährde. Der Blickwinkel, dass neben dem direkt Betroffenen, auch bei einer möglichen Bedarfsgemeinschaft (Familie) trifft, war wenig zu hören. Ins ähnlich Horn blies der <strong>Deutsche Landkreistag</strong>, wenn der er meint: „<em>Im Vordergrund stehen nicht die Sanktionen, sondern die Unterstützung aus dem Hilfesystem zu kommen. Vollsanktionen kommen nur gering vor</em>“.</p>
<p>Der <strong>DGB</strong> merkte an, das Sanktionen als legitimes Ziel den Aufbau von Druck verfolge. Es führe zu einem gewünschten Wohlverhalten der Erwerbslosen durch die Jobcenter und lehnte die Sanktionen ab.</p>
<p>Ein Einlenken, oder besser die Einsicht, kam zu Ende von der Bundesagentur für Arbeit (Scheele), dass die höheren Sanktionen das Verfahren nicht überleben werden. Auf die Vollsanktion und die Kürzung der Mietkosten kann aus seiner Sicht verzichtet werden. Wirke der Betroffene wieder mit, so sei es auch denkbar, die Sanktionen vorher enden zu lassen.</p>
<p>Stimmig war ich bei der Aussage durch Scheele und der Bundesregierung von einem eigenen Ermessen durch die Jobcenter abzurücken. Allerdings war deren Meinung mehr in die Richtung, dass der bürokratische Prüfaufwand und die Verantwortung dessen für die Mitarbeiter in den Jobcentern zu hoch seien.</p>
<p>Eine Änderung wird es nach meiner Ansicht geben und ich hatte den Eindruck, dass das Gericht in der Zukunft ausführlich darüber beraten wird. Ob nun die Höhe der Sanktionen, das Ende der Möglichkeit die Miete komplett zu streichen oder die Dauer sein wird, ist schwer einzuschätzen. Dass es ein bundespolitisches Thema und eine Entscheidung ist, dürfte ebenfalls klar sein. Allerdings fehlt mir hier bis heute die eindeutige Aussage von der SPD etwas ändern zu wollen. Wenn Nahles „ein wenig Einsicht“ zeigt, Heil an Sanktionen festhält und nur ein wenig reformieren möchte ist damit nicht viel gewonnen. Aber das ist ein neues Thema.</p>
<p>Deutlich wurde, dass von zwei Welten gesprochen wurde: Die rosarote Welt in den Jobcentern und Abschwächung der Realität für die Betroffenen durch die Bundesregierung, der Bundesagentur für Arbeit und des Deutschen Städtetags und die andere Welt, unterlegt mit Fakten, der Betroffenen durch Tacheles e.V. und den Sozialverbänden. Mensch ist nicht gleich Mensch. Als weitere Alternativen wurden im Verlauf weiterhin diskutiert:</p>
<ul>
<li><em>Keine Vollsanktionen mehr</em></li>
<li><em>Sanktionsräume kürzen</em></li>
<li><em>Sanktionen nach Ermessen</em></li>
<li><em>Keine Kürzung der Mietkosten</em></li>
<li><em>Sanktionen ganz abschaffen</em></li>
<li><em>Gutscheine statt Sanktionen</em></li>
<li><em>Keine Kürzungen bei psychischen Erkrankungen</em></li>
<li><em>Abgemilderte Sanktionen</em></li>
<li><em>Beendigung Sanktionen bei nachgewiesener Mitwirkungspflicht</em></li>
</ul>
<p><strong>Ich bedanke mich bei allen Akteuren vor Ort, für die fabelhafte Vorbereitung der Sozialverbände und Tacheles e.V. sowie beim Sozialgericht Gotha, welches das Verfahren überhaupt erst möglich gemacht hat.</strong><img decoding="async" loading="lazy" src="http://vg03.met.vgwort.de/na/95cf5cc515424a678c2e56c51f06c9a5" alt="" width="1" height="1" /> Die Anhörung endete um 19 Uhr. Ich selbst reiste um 18 Uhr mit dem Zug wieder zurück.</p>
<p>Kleine Auswahl an weitere Quellen:</p>
<p>Dossier via &#8222;<a href="https://bit.ly/2fBm6dI" target="_blank" rel="noopener">LabourNet Germany</a>&#8220;</p>
<p>&#8222;<a href="https://bit.ly/2FzViXa" target="_blank" rel="noopener">Darum geht es im Sanktionsprozess</a>&#8220; &#8211; neues deutschland</p>
<p>&#8222;<a href="https://bit.ly/2RBnAa9" target="_blank" rel="noopener">Gesetz der Angst</a>&#8220; &#8211; Junge Welt</p>
<p>&#8222;<a href="https://bit.ly/2FHS3vO" target="_blank" rel="noopener">Obdachlos wegen Sanktionen</a>&#8220; &#8211; taz</p>
<p>&#8222;<a href="https://bit.ly/2MgLS3e" target="_blank" rel="noopener">Hartz IV im Verfassungscheck</a>&#8220; Prof. Dr. Stefan Sell beim SWR</p>
<p>&#8222;<a href="https://bit.ly/2TZdgp0" target="_blank" rel="noopener">Frage der Woche</a>&#8220; &#8211; Ist Hartz IV verfassungswidrig? &#8211; Finanzen.de</p>
<p>&#8222;<a href="https://bit.ly/2AQBXNm" target="_blank" rel="noopener">Richter prüfen Strafen</a>&#8220; &#8211; Frankfurter Rundschau</p>
<p>&#8222;<a href="https://bit.ly/2DiNtCy" target="_blank" rel="noopener">Bundesregierung verteidigt Hartz IV Sanktionen</a>&#8220; &#8211; Spiegel online</p>
<p>&#8222;<a href="https://bit.ly/2W1L9HF" target="_blank" rel="noopener">Das Minus zum Minimum</a>&#8220; &#8211; verfassungsblog.de</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Ja, Nein, Vielleicht – Der Ärztliche Dienst der Bundesagentur für Arbeit und deren Gesundheitsfragebogen und Schweigepflichtentbindungserklärungen</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/ja-nein-vielleicht-der-aerztliche-dienst-der-bundesagentur-fuer-arbeit-und-deren-gesundheitsfragebogen-und-schweigepflichtentbindungserklaerungen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 24 Oct 2018 09:47:44 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsagentur]]></category>
		<category><![CDATA[Ärztlicher Dienst]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesdatenschutzbeauftragte]]></category>
		<category><![CDATA[Gesundheitsfragebogen]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
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					<description><![CDATA[Ein eher ruhiges, aber doch häufiges Thema ist die ärztliche Begutachtung durch die Jobcenter oder durch die Arbeitsagenturen. Gerne angewandt, wenn wiederholte Krankmeldungen, bereits eine längere Erkrankung oder eine Behinderung vorliegen. Die Bundesagentur für Arbeit tritt in diesem Fall unterstützend auf und schreibt auf ihrer Webseite: „Wenn Sie gesundheitliche Probleme haben, die sich auf Ihr [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/10/158889_photo_jpg_xs_clipdealer.de_.jpg"><img decoding="async" loading="lazy" class="aligncenter size-full wp-image-1899" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/10/158889_photo_jpg_xs_clipdealer.de_.jpg" alt="" width="473" height="317" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/10/158889_photo_jpg_xs_clipdealer.de_.jpg 473w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/10/158889_photo_jpg_xs_clipdealer.de_-300x201.jpg 300w" sizes="(max-width: 473px) 100vw, 473px" /></a></p>
<p>Ein eher ruhiges, aber doch häufiges Thema ist die ärztliche Begutachtung durch die Jobcenter oder durch die Arbeitsagenturen. Gerne angewandt, wenn wiederholte Krankmeldungen, bereits eine längere Erkrankung oder eine Behinderung vorliegen. Die Bundesagentur für Arbeit tritt in diesem Fall unterstützend auf und schreibt auf ihrer<a href="https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/aerztlicher-dienst" target="_blank" rel="noopener"> Webseite</a>:</p>
<blockquote><p><em>„Wenn Sie gesundheitliche Probleme haben, die sich auf Ihr Arbeitsleben auswirken, unterstützen wir Sie.“</em></p></blockquote>
<p>Zum Ärztlichen Dienst heißt es:</p>
<blockquote><p><em>&#8222;Aufgabe des Ärztlichen Dienstes&#8220;</em></p>
<p><em>„Wenn Ihnen gesundheitliche Probleme die Arbeitsuche oder die Arbeit erschweren, besprechen Sie dies am besten mit Ihrer Vermittlungs- oder Beratungsfachkraft der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Diese kann den Ärztlichen Dienst bitten, Sie zu begutachten. Dabei geht es ausschließlich um gesundheitlichen Beschwerden, die Sie so einschränken, dass Sie nicht oder nur in begrenztem Umfang einer Arbeit nachgehen können. Mit dem Ergebnis entscheiden die Fachkräfte dann gemeinsam mit Ihnen, wie Sie wieder in Arbeit kommen oder weiterarbeiten können. Das ärztliche Gutachten dient außerdem zur Beantwortung der Frage, ob Sie eine Förderung oder Geldleistung bekommen.“</em></p></blockquote>
<p><strong>Der Gesundheitsfragebogen vs. Freiwilligkeit</strong></p>
<p>So weit, so gut. Einmal in die Wege geleitet, erhalten Betroffene ein „Informationsblatt zur Vorstellung im Ärztlichen Dienst“. Hierbei geht man bereits im ersten Satz davon aus, dass Sie selbst ihre gesundheitlichen Beschwerden mitgeteilt haben. Anschließend werden ein fünfseitiger Gesundheitsfragebogen sowie ein Wust an Schweigepflichtentbindungen ausgehändigt. Diese gelten für die behandelnden Ärzte, den Medizinischen Dienst der Krankenkasse, Gesundheitsamt, Rententräger und so weiter und so fort. Niemand wird vergessen. Eigene medizinische Daten oder das Empfinden von gesundheitlichen Einschränkungen sind persönliche Angelegenheiten und die Bundesagentur für Arbeit weist daraufhin, dass diese Daten ausschließlich zur Information für den Ärztlichen Dienst dienen und <em>freiwillig </em>sind:</p>
<blockquote><p><em>„Wenn Sie den Gesundheitsfragebogen ausgefüllt haben, geben Sie ihn in einem verschlossenen Umschlag bei Ihrer Fachkraft ab oder senden ihn per Post zurück. Der Umschlag wird erst vom Ärztlichen Dienst geöffnet. Alle Ihre Angaben sind freiwillig und unterliegen dem Datenschutz.“ </em>(Quelle: Webseite BA)</p></blockquote>
<p>Gleichzeitig heißt es im Informationsblatt, dass nur wichtige Gründe gegen das Ausfüllen sprechen. Diese müssen der Sachbearbeitung dargelegt werden. Ohne wichtigen Grund gibt es kein Arbeitslosengeld I oder II oder nur in Bruchstücken.</p>
<p><strong>Die Schweigepflichtentbindungserklärung vs. Freiwilligkeit</strong></p>
<p>Und dann gibt es noch die Schweigepflichtentbindungserklärung. Hier verlässt die Bundesagentur für Arbeit ebenfalls das „Zwangsausfüllen“ und schreibt:</p>
<blockquote><p><em>„Wir weisen darauf hin, dass Sie zur Abgabe einer Schweigepflichtentbindungserklärung grundsätzlich nicht verpflichtet sind (&#8230;)“.</em></p></blockquote>
<p>Das „grundsätzlich nicht verpflichtet“ muss allerdings ebenfalls begründet werden. So heißt es:</p>
<blockquote><p><em>„Sofern Sie zur Abgabe einer Schweigepflichtentbindungserklärung nicht bereit sind, sind hierfür wichtige Gründe (&#8230;) gegenüber Ihrer zuständigen Beratungs- und Vermittlungsfachkraft (&#8230;) dazulegen.“</em></p></blockquote>
<p>Allerdings werden die „wichtige Gründe“ nicht näher erläutert. Für den Fall, dass eine Schweigepflichtentbindungserklärung nicht ausgefüllt werden möchte, können stattdessen „<em>alternativ auch selbst bereits vorhandene Befunde vorgelegt</em>“ werden, so das Informationsblatt weiter. Jobcenter und Arbeitsagenturen stützen sich bekanntlich auf Sozialgesetzbücher. Und kein Verwaltungsakt ohne Androhung von Sanktionen. In diesem Fall wird der <a href="https://dejure.org/gesetze/SGB_I/66.html" target="_blank" rel="noopener">§66 SGB I</a> (Folgen fehlender Mitwirkung) herangezogen:</p>
<blockquote><p><em>(1) Kommt derjenige, der eine Sozialleistung beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach den </em><em>§§ </em><a href="https://dejure.org/gesetze/SGB_I/60.html" target="_blank" rel="noopener"><em>60</em></a> <em>bis </em><a href="https://dejure.org/gesetze/SGB_I/62.html" target="_blank" rel="noopener"><em>62</em></a><em>, </em><a href="https://dejure.org/gesetze/SGB_I/65.html" target="_blank" rel="noopener"><em>65</em></a><em> </em><em>nicht nach und wird hierdurch die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert, kann der Leistungsträger ohne weitere Ermittlungen die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen, soweit die Voraussetzungen der Leistung nicht nachgewiesen sind. Dies gilt entsprechend, wenn der Antragsteller oder Leistungsberechtigte in anderer Weise absichtlich die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert.</em></p>
<p><em>(2) Kommt derjenige, der eine Sozialleistung wegen Pflegebedürftigkeit, wegen Arbeitsunfähigkeit, wegen Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit, anerkannten Schädigungsfolgen oder wegen Arbeitslosigkeit beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach den </em><em>§§ </em><a href="https://dejure.org/gesetze/SGB_I/62.html" target="_blank" rel="noopener"><em>62</em></a><em> </em><em>bis </em><a href="https://dejure.org/gesetze/SGB_I/65.html" target="_blank" rel="noopener"><em>65</em></a><em> </em><em>nicht nach und ist unter Würdigung aller Umstände mit Wahrscheinlichkeit anzunehmen, daß deshalb die Fähigkeit zur selbständigen Lebensführung, die Arbeits-, Erwerbs- oder Vermittlungsfähigkeit beeinträchtigt oder nicht verbessert wird, kann der Leistungsträger die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen.</em></p>
<p><em>(3) Sozialleistungen dürfen wegen fehlender Mitwirkung nur versagt oder entzogen werden, nachdem der Leistungsberechtigte auf diese Folge schriftlich hingewiesen worden ist und seiner Mitwirkungspflicht nicht innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist nachgekommen ist.</em></p></blockquote>
<p><strong>Anfrage Bundesdatenschutzbeauftragte und deren Ambivalenzantwort</strong></p>
<p>Dieser „Freiwilligkeit“ bin ich nochmals nachgegangen und habe die „Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit“ schriftlich für eine Stellungnahme angefragt. Innert kürzester Zeit bekam ich eine ausführliche Antwort. Hier bestätigt sie, dass <em>„zur Feststellung der Leistungs- bzw. Erwerbsfähigkeit ein sozialmedizinisches Gutachten durch den Ärztlichen Dienst der Bundesagentur für Arbeit erforderlich werden“</em>. Nach Aufzählung der Mitwirkungsparagraphen nach dem Sozialgesetzbuch I und den wichtigen (namenlosen) Gründen kommt die Bundesdatenschutzbeauftragte zu den verschiedenen Möglichkeiten an der Prüfung gesundheitlicher Einschränkungen mitzuwirken:</p>
<ol>
<li>Schweigepflichtentbindungsklärungen der behandelnden Ärzte</li>
<li>Einreichung eigener medizinischen Unterlagen</li>
<li>persönliche Vorstellung / Untersuchung beim Ärztlichen Dienst</li>
</ol>
<p>Unter deren Beteiligung, so schreibt sie weiter, wurde folgendes Verfahren mit der Bundesagentur für Arbeit abgestimmt:</p>
<ol>
<li>Ausfüllen des Gesundheitsfragebogen</li>
<li>Ärzte von der Schweigepflicht entbinden</li>
<li>Vorlage vorhandener Unterlagen / Befunde</li>
</ol>
<p>Die Abgabe der Fragebögen, Schweigepflichtentbindungserklärungen und möglicher Befunde können dann im verschlossenen Umschlag direkt beim Jobcenter oder der Arbeitsagentur abgegeben werden. Möglich ist auch eine Abgabe direkt beim Ärztlichen Dienst und der gleichzeitigen Information darüber beim zuständigen Jobcenter oder der Arbeitsagentur, damit via internen elektronischem System, eine Beauftragung erfolgt. Freute ich mich über die schnelle Reaktion meiner Anfrage, so suchte ich verzweifelt das Wort der „Freiwilligkeit“ und die „Alternative zum Einreichen von eigenen Befunden“. Ich fand sie nicht. Für mich eine Ambivalenz in der Antwort der Bundesdatenschutzbeauftragte und den Aussagen der Bundesagentur für Arbeit. Immer im Kopf die drohenden Sanktionen. Eine Rückfrage bezüglich dieser Ambivalenz an die Bundesdatenschutzbeauftragte blieb bis heute unbeantwortet.</p>
<p><strong>Aufklärungsversuch via DIE LINKE. im Bundestag</strong></p>
<p>Nächster Schritt: Bundestag.</p>
<p>Über <em>Katja Kipping (DIE LINKE)</em> wurde eine schriftliche Frage an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eingereicht. Diese lautete:</p>
<blockquote><p>„<em>Können die Bundesagentur für Arbeit bzw. die Jobcenter im Falle einer ärztlichen oder psychologischen Untersuchung auf eine Erklärung der Schweigepflichtentbindung seitens des Betroffenen mit Androhung und mit dem Vollzug einer vollständigen oder teilweisen Versagung oder Entziehung der Leistungen im Rahmen des Zweiten und im Rahmen des Dritten Buches Sozialgesetzbuch gemäß §66 Erstes Buch Sozialgesetzbuch reagieren oder kann der Betroffene alternativ zur Erklärung der Schweigepflichtentbindung vorhandene medizinische bzw. psychologische Befunde oder Bundesagentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter vorlegen, ohne damit die vollständige oder teilweise Versagung oder Entziehung der Leistungen fürchten zu müssen?</em>“</p></blockquote>
<p>Neben der Aufzählung der fehlenden Mitwirkungspflicht und deren Leistungsversagung, erwähnt das BMAS die erhebliche Erschwernis zur Sachverhaltsaufklärung (eigene Anm.: Doppeluntersuchung), die dazu kommen muss, um Leistungen nicht auszubezahlen. Dabei haben die Jobcenter oder die Arbeitsagenturen einen Ermessensspielraum. Kurz gesagt: Selbst, wenn keine Mitwirkung vorliegt, treten die Sanktionen nicht automatisch ein. Es muss eine Einzelfallprüfung erfolgen. Weiterhin schreiben sie zur Schweigepflichtentbindungserklärung:</p>
<blockquote><p>„<em>(&#8230;) Unterzeichnet eine leistungsberechtigte Person eine Schweigepflichtentbindungserklärung nicht, besteht auch die Möglichkeit, vorhandene medizinische oder psychologische Befunde für die weitere Sachverhaltsaufklärung zur Verfügung zu stellen. (&#8230;)“</em></p></blockquote>
<p>Bei weiterer hartnäckiger Verweigerung von nun doch weiteren gewünschten Schweigepflichtentbindungserklärungen durch ein Jobcenter oder Arbeitsagentur, ist <em>„jeweils im Einzelfall zu prüfen, ob die Entbindung von der Schweigepflicht zumutbar ist (&#8230;). Hierbei sind die Gründe für die verweigerte Schweigepflichtentbindung zu berücksichtigen“</em>.</p>
<p>Fasse ich zusammen:</p>
<p>Die Bundesagentur für Arbeit spricht von Freiwilligkeit, der Alternative des Einreichens von vorhandenen Befunden und der Angabe von wichtigen Gründen bei Verweigerung des Ausfüllens eines Gesundheitsfragebogens und der Schweigepflichtentbindungserklärungen. Dabei beziehen sie sich auf das Sozialgesetzbuch I, deren Mitwirkungspflicht und möglicher Leistungsversagung. Die Bundesdatenschutzbeauftragte verzichtet auf die Freiwilligkeit und den Alternative von eigenen Befunden. Das BMAS fordert eine Einzelfallprüfung vor Sanktionsdurchführung und erwähnt die Möglichkeit vorhandene ärztliche Befunde einzureichen. Fakt ist jedoch, dass mir in vielen geschilderten Fällen, Leistungen, wenn es nicht nach dem Willen der Jobcenter oder Arbeitsagenturen ging, komplett eingestellt werden. Auch, in den Fällen, wo ausreichende ärztliche Befunde, statt Schweigepflichtentbindungserklärungen eingereicht wurden. Auch, in den Fällen, wo zuvor wichtige Gründe (die hier ja wohl relativ scheinen) benannt wurden oder die Bereitschaft zur Untersuchung beim Ärztlichen Dienst der Bundesagentur für Arbeit explizit vorhanden war. Die Bundesdatenschutzbeauftragte sollte hier ihre Aufgabe wahrnehmen und klare Verhältnisse schaffen. Und nicht, wie laut Schreiben, die Freiwilligkeit oder Alternativen im Hinterzimmer mit der Bundesagentur für Arbeit unter dem Tisch fallen lassen. Weiterhin vertrete ich die persönliche Ansicht, dass der Zwang, unter scharfen Sanktionsandrohungen, zum Ausfüllen der Schweigepflichtentbindungserklärungen ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist. Insbesondere dann, wenn aussagekräftige Befunde eingereicht werden. Das muss genügen.<img decoding="async" loading="lazy" src="http://vg03.met.vgwort.de/na/5aee054917a1447890c71c61ab03ac7a" alt="" width="1" height="1" /></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Der neue soziale Arbeitsmarkt aus dem Bundesarbeitsministerium &#8211; oder der Entwurf einer zehnten Gesetzesänderung bei Hartz IV</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/der-neue-soziale-arbeitsmarkt-aus-dem-bundesarbeitsministerium-oder-der-entwurf-einer-zehnten-gesetzesaenderung-bei-hartz-iv/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 02 Jul 2018 13:09:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Hubertus Heil]]></category>
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		<category><![CDATA[Teilhabe am Arbeitsmarkt]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://inge-hannemann.de/?p=1882</guid>

					<description><![CDATA[Eines muss ich ja unserem Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zu Gute halten: Das Hamsterrad bei Hartz IV lässt er am laufen und entwickelt Ideen. Subjektiv scheint er kreativer zu sein, als in den vergangenen Jahren unter Nahles und von der Leyen. So bringt Heil nun einen Referentenentwurf zum „Zehnten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch“ ein.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><div id="attachment_1848" style="width: 310px" class="wp-caption alignleft"><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/03/Pressefoto-Hubertus-Heil-2017-1-e1521824363564.jpg"><img aria-describedby="caption-attachment-1848" decoding="async" loading="lazy" class="wp-image-1848 size-medium" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/03/Pressefoto-Hubertus-Heil-2017-1-e1521824363564-300x211.jpg" alt="" width="300" height="211" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/03/Pressefoto-Hubertus-Heil-2017-1-e1521824363564-300x211.jpg 300w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/03/Pressefoto-Hubertus-Heil-2017-1-e1521824363564-768x539.jpg 768w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/03/Pressefoto-Hubertus-Heil-2017-1-e1521824363564-1024x719.jpg 1024w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/03/Pressefoto-Hubertus-Heil-2017-1-e1521824363564-1080x759.jpg 1080w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /></a><p id="caption-attachment-1848" class="wp-caption-text">Foto: Susi Knoll</p></div></p>
<p>Eines muss ich ja unserem Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zu Gute halten: Das Hamsterrad bei Hartz IV lässt er am laufen und entwickelt Ideen. Subjektiv scheint er kreativer zu sein, als in den vergangenen Jahren Nahles und von der Leyen. So bringt Heil nun einen <a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/07/Referentenentwurf.pdf" target="_blank" rel="noopener">Referentenentwurf</a> zum „<em>Zehnten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch</em>“ ein. Wir erinnern uns: das Neunte Änderungsgesetz trat im August 2016 ein mit dem Ziel eine Bürokratievereinfachung zu erreichen. Nun also das Zehnte Änderungsgesetz. Dieses fokussiert sich auf Langzeiterwerbslose auf dem regulären und sozialen Arbeitsmarkt, um das Ziel der Vollbeschäftigung zu erreichen.</p>
<p>Der Referentenentwurf schreibt dazu:</p>
<blockquote><p><em>Angestrebt wird, Menschen, die schon sehr lange arbeitslos sind, wieder eine Perspektive zur Teilhabe am Arbeitsmarkt zu eröffnen. Mit einem ganzheitlichen Ansatz soll die Beschäftigungsfähigkeit durch intensive Betreuung, individuelle Beratung und wirksame Förderung verbessert und arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen zugleich vermehrt Beschäftigungsoptionen auf dem allgemeinen oder sozialen Arbeitsmarkt angeboten werden. (&#8230;) Im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes sollte vielmehr auch die Reintegration von Personen mit einer längeren Dauer von Langzeitarbeitslosigkeit in den allgemeinen Arbeitsmarkt besser unterstützt werden.</em></p></blockquote>
<p><strong>Teilhabe am Arbeitsmarkt</strong></p>
<p>Die monatlichen Arbeitslosenzahlen vermelden Monat für Monat einen Rekordtiefstand. Die rund 1 Million „vergessenen“ Erwerbslosen aus der Statistik nicht mit einberechnet. Heil erkennt richtig, dass Erwerbslose in Hartz IV schon sehr lange im Leistungsbezug sind. Die Grafik der Bundesagentur für Arbeit zeigt auf, dass im Juni 2018 rund 814 Tausend Menschen langzeiterwerbslos gemeldet waren.</p>
<p><div id="attachment_1883" style="width: 794px" class="wp-caption aligncenter"><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/07/Bildschirmfoto-2018-07-02-um-14.42.12.png"><img aria-describedby="caption-attachment-1883" decoding="async" loading="lazy" class="wp-image-1883 size-full" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/07/Bildschirmfoto-2018-07-02-um-14.42.12.png" alt="" width="784" height="326" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/07/Bildschirmfoto-2018-07-02-um-14.42.12.png 784w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/07/Bildschirmfoto-2018-07-02-um-14.42.12-300x125.png 300w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/07/Bildschirmfoto-2018-07-02-um-14.42.12-768x319.png 768w" sizes="(max-width: 784px) 100vw, 784px" /></a><p id="caption-attachment-1883" class="wp-caption-text">Quelle: Bundesagentur für Arbeit</p></div></p>
<p>Diese wird, ebenfalls nach der Definition der Bundesagentur für Arbeit, zwischen 12 Monaten und 48 Monaten und länger angegeben. Hier setzt das Bundesarbeitsministerium an und spricht von einem neuen Instrument zur „<em>Teilhabe am Arbeitsmarkt</em>“. Demnach werden</p>
<blockquote><p><em>Arbeitsverhältnisse mit erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen, die seit mindestens sechs Jahren Leistungen (Arbeitslosengeld II) beziehen und in dieser Zeit nicht oder nur kurz erwerbstätig waren,</em> gefördert.</p></blockquote>
<p>Wieder ein Blick in die <a href="https://statistik.arbeitsagentur.de/nn_31892/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/Rubrikensuche_Form.html?view=processForm&amp;pageLocale=de&amp;topicId=1348848" target="_blank" rel="noopener">Statistik</a> der Bundesagentur für Arbeit offenbart, dass bei 48 Monaten und länger rund 208 Tausend registriert sind. Die Tiefe der Statistik weist bei 5 Jahren und länger rund 147 Tausend im Jahr 2017 Berechtigte aus. Und damit kommen wir der Zahl des Koalitionsvertrages von 150 Tausend Geförderten schon sehr nahe. Siehe auch hierzu mein <a href="http://inge-hannemann.de/ein-weiter-so-in-der-arbeitsmarktpolitik-der-groko/" target="_blank" rel="noopener">Kommentar</a> aus dem Februar. Arbeitgeber, die bereit sind, Langzeiterwerbslose einzustellen erhalten zwei Jahre einen vollständigen Lohnzuschuss des gesetzlichen Mindestlohns. In den darauffolgenden drei Jahren reduziert er sich jeweils um zehn Prozent. Somit beträgt die maximale Förderdauer bis zu fünf Jahre. Der Arbeitsvertrag kann von Beginn an auf fünf Jahre befristet werden. „Betreuung“, Weiterbildung und betriebliche Praktika sind parallel möglich. Mit dem Wort „Betreuung“ habe ich persönlich so meine Probleme und ersetze es lieber mit Begleitung. Wozu nun innerhalb eines Arbeitsverhältnisses ein betriebliches Praktikum vorgeschlagen wird, entzieht sich meinen Kenntnissen. Rollentausch unter Arbeitgebern à la „Frauentausch“? Aber weiter im Text. Im ersten Jahr der Förderung erhält der neu Beschäftigte eine regelmäßige beschäftigungsbegleitende „Betreuung“ durch die Agentur für Arbeit oder durch einen Dritten. Auch hier werden die angemessenen Kosten entsprechend übernommen. Es wird davon ausgegangen, dass Langzeiterwerbslose nicht mehr up to date sind. Aus diesem Grund werden erforderliche Weiterbildungen oder ein betriebliches Praktikum bei einem anderen Arbeitgeber mit einem Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten gefördert. Höchstens jedoch bis zu 1.000 Euro je Weiterbildung.</p>
<p><strong>Kündigung möglich?</strong></p>
<p>Können die Leistungsberechtigten einfach so ihren neu geförderten Arbeitsplatz verlassen? Ja. Sofern die Agentur für Arbeit diese in eine zumutbare Arbeit oder Ausbildung vermitteln kann oder die Förderung aus anderen Gründen beendet wird. Ebenso gilt dieses gleichermaßen für die Leistungsberechtigten. Hier sogar ohne Einhaltung einer Frist.</p>
<p>Welche Einschränkungen gibt es für die Arbeitgeber? Keinen Zuschuss gibt es, wenn vermutet wird, dass die Arbeitgeber einen bisherigen regulären Arbeitsplatz beenden, um an die Förderung durch einen Langzeiterwerbslosen zu gelangen. Das neue Gesetz soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.</p>
<p><strong>Der neue Lohnkostenzuschuss</strong></p>
<p>Komme ich zur nächsten Kreativität aus dem Hause der Arbeit: Ein neuer weiterer Lohnkostenzuschuss. Zwei Jahre „Arbeitslosigkeit“ reichen aus, damit die Arbeitgeber pauschal im ersten Jahr 75 Prozent und im zweiten Jahr die Hälfte an Lohnzuschüssen erhalten. Das Arbeitsverhältnis muss für mindestens zwei Jahre abgeschlossen werden und eine sog. Nachbeschäftigungszeit von sechs Monaten umfassen. Anders als beim derzeitigen Eingliederzuschuss fehlen hier Merkmale wie „Minderleistung“ oder das „Vorliegen von Vermittlungshemmnissen“. Ich erinnere mich noch gut an einen Fall, als bei einer Kassiererin ein voller Eingliederungszuschuss beantragt wurde, weil der Führerschein fehlte. Dies galt, zumindest für den Arbeitgeber, als Minderleistung. Ein fahrtechnischer Einsatz war allerdings nicht gefordert oder geplant. Versuch macht bekanntlich klug &#8230;</p>
<p>Auch hier hat der Referentenentwurf selbstverständlich eine Begründung parat:</p>
<blockquote><p><em>Die einfache und transparente Ausgestaltung des Instrumentes soll es für die Arbeitgeber besonders attraktiv machen, Personen mit einer längeren Dauer von Langzeitarbeitslosigkeit eine Beschäftigungsmöglichkeit zu bieten. Wie der Eingliederungszuschuss (&#8230;) setzt auch der neue Lohnkostenzuschuss deshalb darauf, einen finanziellen Anreiz zur Einstellung von Langzeitarbeitslosen zu geben, verzichtet aber auf den Ausgleich einer bestehenden Minderleistung und befördert durch die beschäftigungsbegleitende Betreuung zusätzlich die Beschäftigungsfähigkeit von Langzeitarbeitslosen. (&#8230;) Einer weiteren Verfestigung von Langzeitarbeitslosigkeit wird vorgebeugt.</em></p></blockquote>
<p>Beantragen können den Lohnkostenzuschuss alle Arbeitgeber unabhängig von Art, Branche, Rechtsform oder Region. Das Papier bleibt bei den vier Milliarden Euro Aufstockung bis zum Jahr 2022 (die nächsten Bundestagswahlen wären regulär 2021) analog des Koalitionspapiers der derzeitigen GroKo.</p>
<p>Nun ist das so eine Sache mit neuen Förderinstrumenten und den Jobcentern. In einem <a href="http://www.o-ton-arbeitsmarkt.de/o-ton-news/esf-programm-fuer-langzeitarbeitslose-bmas-erweitert-zielgruppe" target="_blank" rel="noopener">Artikel</a> schreibt Prof. Stefan Sell (o-ton Arbeitsmarkt) zum ESF Sonderprogramm für Langzeiterwerbslose:</p>
<blockquote><p><em>Die Zielerreichung des Sonderprogramms kommt nur schleppend voran. Nach inzwischen 20 Monaten Laufzeit hat das ESF-Programm rund 10.700 Teilnehmer und damit erst ein Drittel der angestrebten Teilnehmerzahl von 33.000 Personen bis 2020 erreicht.</em></p></blockquote>
<p>Woran nun das Schleppende krankt und aus diesem Grund die Zielgruppen erweitert wurden, ist eher unbekannt. Allerdings lobt der Referentenentwurf die intensive Betreuung durch das Jobcenter als zielführend. Eine nähere Erläuterung oder gar eine Evaluierung wird nicht mitgeliefert. Immerhin stellt das Papier in Aussicht, dass die Begleitung auch durch Dritte erfolgen kann. Diese sogar ohne bestimmte formale Qualifikation der Personen. Aus Erfahrungen oder aus Kenntnissen wird man bekanntlich auch klug. Festgestellt wurde aus den Erfahrungen des ESF-Bundesprogramms zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit diese dritten Personen einen Fachhochschul-, oder Bachelorabschluss oder eine andere höhere Qualifikation mitbringen und mindestens zwei Jahre beruflich tätig gewesen sein sollten. Ob jemand geeignet ist oder nicht entscheidet schlussendlich das Jobcenter. Förderungen bewerte ich per se nicht negativ. Mit den neuen Programmen kann jeder Verein, jede Institution oder ähnliches sein Personal kostenlos aufstocken. Alles unter dem Slogan: Beschäftigungsfähigkeit wieder herzustellen. Soziale Einrichtungen, wie die „Tafel e.V.“, die unter akutem ehrenamtlichen Mitarbeitermangel leiden, können aufatmen. Inwiefern Vereine, die Erwerbslosenberatung anbieten davon profitieren, wird man sehen. Hier sehe ich zumindest eine tatsächliche Hilfe für Menschen, die vom Jobcenter abhängig sind. Vielleicht wäre ein Start-Up Unternehmen in diesem Bereich ausbaufähig, welches sich dann als Franchiseunternehmen bundesweit verteilt. Ideen kommen mir viele. Nur mal so am Rande. Immerhin sind ja die Kriterien Zusätzlichkeit, Wettbewerbsneutralität und öffentliches Interesse keine Fördervoraussetzungen, wie bei den Ein-Euro-Jobs.</p>
<p>Bei den Förderprogrammen geht man davon aus, dass sich die Beschäftigungsfähigkeit der Personen erhöht und letztlich Übergangschancen in ungeförderte Beschäftigung geschaffen werden. Sich aus einem Beschäftigungsverhältnis heraus zu bewerben steigert durchaus die Chancen auf einen anderen Arbeitsplatz. Der Stempel „arbeitslos“ tritt erstmal in den Hintergrund. Damit dürften alle 147 Tausend Langzeiterwerbslose, analog der Statistik, beschäftigt sein. Und wie durch ein Wunder werden plötzlich Arbeitsplätze wie Pilze aus dem Boden geschossen kommen. Das Traurige daran ist doch, dass vermutlich, im Untergrund bestehende Arbeitsplätze schwellten, die nun mit kompletter finanzieller staatlicher Subventionierung aus der Taufe gehoben werden. Nur, was passiert, wenn die fünf Jahre oder die zwei Jahre Lohnkostenzuschuss vorüber sind und sich kein neuer Arbeitsplatz findet? Und hier kommt die große Lücke des Papieres: Diese Menschen stehen wieder im Jobcenter, weil nämlich keine Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung abgeführt werden. Kausaler Weise tritt nun die Reduzierung der bestehenden Arbeitskraft auf die Begründung der „Heranführung an den regulären Arbeitsmarkt“. Was nichts anderes impliziert, dass Langzeiterwerbslose ihre Arbeitskraft und ihr Können verloren haben. Allerdings rätsel ich noch immer über den Passus im Konzept:</p>
<blockquote><p><em>Ziel ist der mit der geförderten Beschäftigung verbundene Zugewinn an fachlichen und persönlichen Fähigkeiten und Qualifikationen, nicht dagegen der Aufbau neuer Versicherungsansprüche auf Arbeitslosengeld. Bestünde die Möglichkeit solche aufzubauen, könnte dies zu Fehlanreizen bei der Aufnahme der geförderten Beschäftigung führen.</em></p></blockquote>
<p>Aha. Im Hinblick auf die Milliardenüberschüsse der Bundesagentur für Arbeit und dem Arbeitslosengeld I mutmaße ich daraus, dass man nach Ende der Förderung nicht an diese Töpfe ran möchte. Oder die Angst besteht, vielleicht auch das Wissen, dass der Übergang in ein dauerhaftes ungefördetes Arbeitsverhältnis schwieriger ist, wie das Papier vermitteln möchte. Inwiefern tatsächlich die subventionierten Arbeitsplätze in ungeförderte Arbeit münden, kann derzeit natürlich nicht seriös vorausgesagt werden. Dass bisherige geförderte Arbeitsstellen nach Auslaufen der Förderungen schlagartig beendet sind, ist bekannt. Dass ich nach fünf Jahren wieder Bittsteller im Jobcenter sein soll, erschließt sich mir nicht. Eher würde sich das Gefühl einschleichen, dass ich Mitarbeiterin zweiter Klasse bin – zumindest beim immer näher kommenden Ende der Förderung. Aber vielleicht erklärt das Hubertus Heil.</p>
<p><strong>Eine fortlaufende Einzahlung in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung sollte zumindest möglich sein.</strong></p>
<p>Hinweis: Der Gesetzentwurf ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Und hier der <a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/07/Zeitplan.pdf">Zeitplan</a> dazu.<img decoding="async" loading="lazy" src="http://vg03.met.vgwort.de/na/ce010200336446f0ac63e55892b12b66" alt="" width="1" height="1" /></p>
<p><em> </em></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Scheele fordert flexiblere Beratungen in den Jobcentern</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/scheele-fordert-flexiblere-beratungen-in-den-jobcentern/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 22 May 2018 10:54:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV Sozialgesetzbuch II]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
		<category><![CDATA[Scheele]]></category>
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					<description><![CDATA[In einem Interview mit „Welt am Sonntag“ sprach sich Detlef Scheele (SPD), Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit, für eine flexiblere Beratung innerhalb der Jobcenter aus. Scheele: „Bisher galt die strenge Regel, dass Vermittlung in Arbeit in jedem Fall Vorrang vor Qualifizierung hat. Das bedeutet, dass die Jobcenter-Mitarbeiter den Betroffenen bisher in einen Job vermitteln mussten, [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/05/Jobcenter.jpg"><img decoding="async" loading="lazy" class="alignleft size-full wp-image-1861" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/05/Jobcenter.jpg" alt="" width="316" height="474" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/05/Jobcenter.jpg 316w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/05/Jobcenter-200x300.jpg 200w" sizes="(max-width: 316px) 100vw, 316px" /></a>In einem Interview mit „Welt am Sonntag“ sprach sich Detlef Scheele (SPD), Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit, für eine flexiblere Beratung innerhalb der Jobcenter aus. Scheele:</p>
<blockquote><p><em>„Bisher galt die strenge Regel, dass Vermittlung in Arbeit in jedem Fall Vorrang vor Qualifizierung hat. Das bedeutet, dass die Jobcenter-Mitarbeiter den Betroffenen bisher in einen Job vermitteln mussten, auch wenn es vielleicht sinnvoller gewesen wäre, ihm einen Schulabschluss oder eine Ausbildung zu ermöglichen.“</em></p></blockquote>
<p>So weit, so gut – dazu später mehr.</p>
<p>Weiter führt er aus:</p>
<blockquote><p><em>„So sah es das Gesetz vor. </em><em>Künftig können die Vermittlerinnen und Vermittler entscheiden, ob es nicht sinnvoller ist, die Betroffenen tatsächlich in eine Bildungsmaßnahme zu schicken, in der sie einen Berufsabschluss machen, anstatt ihn um jeden Preis sofort in Arbeit zu bringen. Das wird die langfristigen Berufschancen vieler Grundsicherungsempfänger verbessern, gerade bei den Un- und Angelernten.“</em></p></blockquote>
<p>In den nächsten Tagen werden die Jobcenter eine entsprechende neue Weisung dazu erhalten, so Scheele weiter.</p>
<p>Das Sozialgesetzbuch II (Hartz IV) agiert bekanntermaßen nach dem Prinzip „Fördern und Fordern“. Dass inzwischen das „Fordern“ mit großem Abstand vor dem „Fördern“ steht, ist eine große Kritik von Sozialverbänden, aus Teilen der Politik, Wissenschaftlern, Initiativen und Betroffenen. Gerade die sind es, die statt einer Förderung mit häufig unpassenden Arbeitsvorschlägen oder sinnlosen Maßnahmen überschüttet werden. Wenn sich Scheele nun auf das Gesetz beruft, dass die Vermittlung in Arbeit in jedem Fall Vorrang vor Qualifizierung hat, beruft er sich auf die „Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ gleich zu Beginn des Sozialgesetzbuches II. Hier wird explizit auf die Erwerbstätigkeit eingegangen, wo die Hilfebedürftigkeit so schnell wie möglich vollständig – oder zumindest teilweise – beendet werden soll. Die Bundesagentur für Arbeit formulierte daraus ihre erste interne Eingliederungsleistung unter dem Namen: <em>Sofortangebot</em>. Und das oftmals, bevor überhaupt der Antrag auf Hartz IV bearbeitet wurde. Das Sofortangebot kann eine Arbeitsstelle, ein Ein-Euro-Job oder das standardmäßige Bewerbungstraining sein. Ein-Euro-Jobs oder Trainingsmaßnahmen haben primär den Vorteil, dass die Neumeldungen im Jobcenter erst mal nicht in der kommenden Arbeitslosenstatistik auftauchen. So werden diese als arbeitsuchend und nicht als arbeitslos registriert. Das Vermittlungsangebot für eine Arbeitsstelle wird als Service angepriesen, der über die gesetzlichen Regelungen hinausgeht. Als Verkaufsargument wird dabei der Beratungs- und Vermittlungsprozess im Sinne der Erwerbslosen angeführt. Sozusagen als Bonus durch die Jobcenter. Ob das zuvor stattgefundene Profiling der Arbeitsuchenden tatsächlich umgesetzt wird, hängt von der jeweiligen Sachbearbeitung ab. Auf jeden Fall wird somit das Soll der Erstgespräche und Sofortangebote intern erfüllt. Frei nach dem Motto: Stimmt die Quote, stimmt das Angebot.</p>
<p>Aber was sagt das Sozialgesetzbuch II tatsächlich zum „Sofortangebot“? Hier gilt der ehemals gültige §15a. Anfang August 2006 lautete der Grundsatz:</p>
<blockquote><p><em>„Erwerbsfähige Personen, die innerhalb der letzten zwei Jahre laufende Geldleistungen, die der Sicherung des Lebensunterhalts dienen, weder nach diesem Buch noch nach dem Dritten Buch bezogen haben, sollen bei der Beantragung von Leistungen nach diesem Buch unverzüglich Leistungen zur Eingliederung in Arbeit angeboten werden.“</em></p></blockquote>
<p>Genau acht Jahre später in 2016, im Rahmen der sog. „Rechtsvereinfachungen“ wurde dieser Grundsatz aufgehoben. Allerdings nicht innerhalb der Jobcenter, wenn Scheele davon spricht, dass er darüber eine neue Weisung auf den Weg bringen möchte. Somit haben die Jobcenter nun fast zwei Jahre die Aufhebung ignoriert. Dass nun Scheele mit dem Bundesarbeitsministerium ein Gesetz ändern möchte, was bereits geändert ist, wirkt konfus. Dasselbe gilt für den Schulabschluss. Auf diesem haben bereits seit Beginn 2009 junge Menschen und Erwachsene ohne Schulabschluss einen Rechtsanspruch auf „die Förderung der Vorbereitung zum nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses“. Bereits mit der Entstehung der Jobcenter 2005 gab es einen „Leitfaden für arbeitsuchende Jugendliche unter 25 Jahren“, der u.a. den Fokus auf junge Menschen ohne Ausbildung legte. So hieß es:</p>
<blockquote><p><em>„Im Fokus steht die Überwindung der Hilfebedürftigkeit, insbesondere durch die Integration in Beschäftigung. Sind Hemmnisse abzubauen, ist immer auch der Qualifizierungsaspekt zur Verbesserung der beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten der Jugendlichen zu berücksichtigen. Dies gilt umso mehr, wenn es sich um Jugendliche ohne Berufsabschluss handelt.“</em></p></blockquote>
<p>Die Berücksichtigung der individuellen persönlichen und beruflichen Situation der jungen Menschen galt als selbstverständlich. Nun könnte man meinen, Scheele erzählt etwas bahnbrechendes Neues. Dem ist aber nicht so. Vielmehr wiederholt er Forderungen, die in den letzten 12 Jahren innerhalb der Jobcenter stückweise komplett verloren gegangen sind.</p>
<p>Auch wenn die neue versprochene <a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/05/Fachliche_Weisung-22052018_Ergänzung_§16-Anlage.pdf" target="_blank" rel="noopener">Fachliche Weisung</a> vom heutigen Tag schreibt, dass:</p>
<div class="page" title="Page 6">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<blockquote><p>&#8222;Der Grundsatz, dass vorrangig Maßnahmen eingesetzt werden sollen, die die unmittelbare Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ermöglichen (§ 3 Abs. 1 Satz 3 SGB II), gilt weiterhin. Bei der Entscheidung über diesen Maßnahmeeinsatz ist jedoch abzuwägen, ob nicht das Interesse am Erwerb eines Berufsabschlusses für eine nachhaltige Integration und das künftige Vermeiden von Arbeitslosigkeit ggü. einer unmittelbaren Erwerbstätigkeit (im Helferbereich) überwiegt.&#8220;</p></blockquote>
</div>
</div>
</div>
<p>bleibt die Ermessensleistung als Kann-Bestimmung durch die Integrationsfachkraft (Arbeitsvermittlung) bestehen:</p>
<div class="page" title="Page 9">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<blockquote><p>&#8222;Bei der Teilnahme an einer FbW (Anm.: Förderung beruflicher Weiterbildung) handelt es sich um eine Ermessensleistung. Die IFK (Anm.: Integrationsfachkraft) entscheidet darüber, ob die Leistung zur Eingliederung der/des eLb erforderlich ist.&#8220;</p></blockquote>
</div>
</div>
</div>
<p>Diese Fehl- und Rückentwicklung ist nicht nur beim Sozialgesetzbuch zu suchen. Vielmehr hat sich innerhalb der Jobcenter ein eigener Automatismus entwickelt, der genau diese Förderungen komplett aus den Augen verloren hat. Autonomie durch die Bundesagentur für Arbeit führte dazu, dass das Sozialgesetzbuch II oftmals nicht mehr als Makulatur ist und somit gesetzeswidrig angewandt wird. Scheele’s Aussagen sind verwirrend und täuschen darüber hinweg, dass die Umsetzung bereits möglich ist und bewusst stückweise ignoriert wird. Jede Integrationsfachkraft, die individuell berät, begleitet, sinnlose Maßnahmen und den zwanghaften Trieb der Vermittlung in irgendeine Arbeit an sich vorbeirauschen lässt, agiert rechtskonformer als das Handeln nach Weisungen durch die Bundesagentur für Arbeit. Hierüber sollte sich Scheele Gedanken machen und entsprechend aufklären.  Zeit wird es.</p>
<p>Weitere Infos:</p>
<p>Gesetzesveränderungen SGB II: <a href="https://www.buzer.de/gesetz/2602/al55972-0.htm" target="_blank" rel="noopener">buzer.de</a></p>
<p>Handbuch <a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/05/HB-Neukdprzs01032010.pdf" target="_blank" rel="noopener">Neukundenprozess SGB II</a> (März 2010)<img decoding="async" loading="lazy" src="http://vg03.met.vgwort.de/na/5a6dceb511594ef09c9792fcb583e225" alt="" width="1" height="1" /></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>„Notfall“ – Hartz IV aus dem Supermarkt?</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/notfall-hartz-iv-aus-dem-supermarkt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 03 Jan 2018 12:54:20 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
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					<description><![CDATA[„Ist doch praktisch“, las ich desöfteren in den sozialen Netzwerken zur Meldung „Arbeitslose können sich bald Geld im Supermarkt auszahlen lassen“. Diese Neuerung der Bundesagentur für Arbeit ist für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld I und II gedacht, die kein eigenes Konto besitzen oder am Monatsende einen dringenden Vorschuss benötigen. Da die bisherigen Informationen von Seiten der Bundesagentur für Arbeit sehr dürftig waren, habe ich eine IFG-Anfrage über „Frag den Staat“ gestartet und erhielt per Brief die Antworten über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/01/Supermarktkasse.jpg"><img decoding="async" loading="lazy" class="alignleft size-full wp-image-1812" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/01/Supermarktkasse.jpg" alt="" width="450" height="300" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/01/Supermarktkasse.jpg 450w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/01/Supermarktkasse-300x200.jpg 300w" sizes="(max-width: 450px) 100vw, 450px" /></a></p>
<p>Kommentar</p>
<p>„Ist doch praktisch“, las ich desöfteren in den sozialen Netzwerken zur Meldung <em>„Arbeitslose können sich bald Geld im Supermarkt auszahlen lassen“</em>. Diese Neuerung der Bundesagentur für Arbeit ist für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld I und II gedacht, die kein eigenes Konto besitzen oder am Monatsende einen dringenden Vorschuss benötigen. Zu den beteiligten Unternehmen zählen Discounter wie Rewe, Penny, Real sowie die Drogerienketten dm und Rossmann. Der Start ist für das zweite Quartal 2018 geplant und bis Ende 2018 soll es flächendeckend eingeführt sein. Die Bundesagentur für Arbeit betonte im November des vergangenen Jahres:</p>
<blockquote><p><em>„Das Verfahren ist für Menschen, die in Not sind und kurzfristig einen Barbetrag benötigen“. </em></p></blockquote>
<p>&nbsp;</p>
<p>Somit bleibe die Auszahlung des Arbeitslosengeldes wie gehabt über ein vorhandenes Konto und zu Monatsende. Die Gründe liegen auf der Hand: Kosteneinsparungen. Das sagt zumindest die Bundesagentur für Arbeit, wenn sie mit dem Aufwand in Höhe von 3,2 Millionen Euro vom Vorjahr argumentiert. So koste jede Bar-Transaktion, also die Abhebung an den bisherigen eigenen Kassenautomaten in den Jobcentern und Arbeitsagenturen, acht Euro. Davon gab es jährlich rund 400.000 verteilt auf 309 Kassenautomaten.</p>
<blockquote><p><em>„Die neue Lösung werde günstiger sein“</em>, so eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit.</p></blockquote>
<p>Über die Kosten schwebte jedoch das Schweigegelöbnis, als die für die Öffentlichkeit nicht bestimmte Meldung in den Medien erschien. Dass die Jobcenter oder Arbeitsagenturen dazu verpflichtet sind bei Bedarf, nach Prüfung und Ermessen Vorschüsse zu zahlen regelt § 42 Abs. 1 SGB I. Hier heißt es:</p>
<blockquote><p><em>„Besteht ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach und ist zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich, kann der zuständige Leistungsträger Vorschüsse zahlen, deren Höhe er nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt. Er hat Vorschüsse nach Satz 1 zu zahlen, wenn der Berechtigte es beantragt; die Vorschußzahlung beginnt spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags.“</em></p></blockquote>
<p>Kurz gesagt: Der Vorschuss kann sofort, muss jedoch spätestens einen Monat nach Antrag ausbezahlt werden. Bisher war / ist es so, dass diese Vorschüsse nach strenger Prüfung durch die Leistungsabteilung der Jobcenter, oftmals mit verbundener Überzeugungskraft der Leistungsberechtigten, per Karte am Kassenautomat vor Ort oder wenn dieser nicht vorhanden war, per Barscheck ausbezahlt wurde / wird. Da die bisherigen Informationen von Seiten der Bundesagentur für Arbeit sehr dürftig waren, habe ich eine <a href="https://fragdenstaat.de/anfrage/sonderauszahlungen-des-arbeitslosengeldes-i-oder-ii-uber-supermarkt-und-drogerien/" target="_blank" rel="noopener">IFG-Anfrage</a> über „Frag den Staat“ gestartet und erhielt per Brief die Antworten über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Demnach wurde die „<em>Neuordnung der Barzahlungsprozesse der Bundesagentur für Arbeit / CashBA</em>“ im Rahmen des Vergabeverfahrens „<em>Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb</em>“ angewandt, da der Schwellenwert von (derzeit) 209.000 Euro netto überschritten wird. Auf meine Frage hin, ob die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) zuvor angefragt wurde, antwortet das BMAS, wie die derzeitige SPD, dass das Vergabeverfahren ergebnisoffen angelegt sei. Auch wurden die Belange des Datenschutzes und der IT-Sicherheit bereits in den Vergabeunterlagen berücksichtigt. Das interne Justiziariat, der Datenschutz und Compliance (JDC) der BA wurde immerhin informiert und in alle Schritte des Projektes mit eingebunden. Weiterhin schreiben sie, dass der Bereich JDC die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit benachrichtigte und ihr die Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt habe. Allerdings schränken sie diese Aussage zugleich wieder ein, dass die Einbindung der BfDI vor Durchführung des Vergabeverfahrens doch nicht sinnvoll gewesen wäre.</p>
<p>Am 15. November twitterte Peter Schaar (Vorsitzender der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz (EAID), Berlin; Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit a.D. (2003-2013)):</p>
<p><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/01/Bildschirmfoto-2018-01-04-um-10.36.52.png"><img decoding="async" loading="lazy" class="aligncenter wp-image-1811" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/01/Bildschirmfoto-2018-01-04-um-10.36.52-300x177.png" alt="" width="363" height="214" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/01/Bildschirmfoto-2018-01-04-um-10.36.52-300x177.png 300w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/01/Bildschirmfoto-2018-01-04-um-10.36.52.png 613w" sizes="(max-width: 363px) 100vw, 363px" /></a></p>
<p>Es scheint so, als löffle man die eigene produzierte Suppe lieber alleine, als das Risiko einzugehen von Außen unabhängige Kritik sich anhören zu müssen. Ein analoges Verhalten wurde auch gegenüber den Mitarbeitern der Jobcenter und Arbeitsagenturen an den Tag gelegt, die so laut BMAS <em>„mit der aktuellen Presseentwicklung über das Projekt und das geplante Vorgehen der BA informiert“</em> wurden. Transparenz gegenüber den Mitarbeitern: Fehlanzeige. Die Presse wird’s schon richten.</p>
<p>Wie sieht es nun mit den zukünftigen Kosten aus? Immerhin sprach die BA davon, dass <em>„die neue Lösung günstiger sein werde“</em>. Bisher lagen die Kosten bei 7,22 Euro pro Auszahlung an den derzeitigen Kassenautomaten. Nun spricht man von voraussichtlich 5,50 Euro. Allerdings könne diese <em>„nicht valide vorhergesagt werden“</em>, so das BMAS weiter. In den Medien war zu lesen, dass jährlich rund 400.000 Kassenautomatenauszahlungen à acht Euro erfolgten und kam so auf die rund jährlichen 3,2 Millionen Euro. Nach den neuen Zahlen der IFG-Anfrage betragen die bisherigen Kosten 2,88 Millionen Euro (7,22 Euro x 400.000 Auszahlungen). Diese werden, valide ausgedrückt, in Zukunft 2,2 Millionen Euro betragen, sofern die bisherigen rund 400.000 Auszahlungen konstant bleiben. Eine jährliche Ersparnis von knapp 7 Millionen Euro. Die Rückbaukosten in Höhe von rund 600.000 Euro der derzeitigen vorhandenen Kassenautomaten und evtl. Kosten in den jeweiligen Dienststellen für etwaige bauliche Veränderungen habe ich hier noch nicht miteinander verrechnet. Das könnten sein: Beseitigung von Zwischenwänden oder Änderung der Elektronik.</p>
<p>Das Bundesarbeitsministerium verweist in seinen Antworten nochmals deutlich darauf hin, dass der Supermarkt-Zahlschein neutral erstellt sei, da er weder den Namen der Empfänger, noch ein Logo oder andere Informationen der Auszahlungsstelle enthalte. Im gleichen Atemzug machen sie jedoch darauf aufmerksam, dass auch Kunden von Geldinstituten, die keine Sozialleistungsbezieher sind, die Möglichkeit über Barzahlen.de auf ihr Kontoguthaben zurückgreifen. Ein Rückschluss auf die Zugehörigkeit der Leistungsberechtigten beim Einlösen der Zahlscheine und dem möglichen fehlenden Einkauf schließen sie aus.</p>
<p>Im Übrigen wird es im Kreis Bautzen kein „<a href="https://www.sz-online.de/nachrichten/kein-hartz-iv-im-supermarkt-3851656.html" target="_blank" rel="noopener">Hartz IV im Supermarkt</a>“ geben. Die Optionskommune lehne dieses ab, so der Landratsamt-Pressesprecher Gernot Schweitzer. Weitere Gründe wurden nicht genannt.</p>
<p>Ich bleibe dabei, dass die erwähnte Anonymität an der Supermarktkasse ein Unbehagen bei mir auslöst und die Anonymität gerade in kleinen Städten oder gar Dörfern eben keine mehr ist. Hier kennt jeder jeden und schnell ist erkennbar, dass eine Auszahlung in Höhe des Hartz-IV-Satzes eben eine Sozialleistung darstellt. Insbesondere dann, wenn keine Einkäufe getätigt werden. In diesem Fall ist die Supermarktkasse für mich der falsche Ort, um die Würde des Menschen zu behalten. Die Begründung, dass diese Auszahlungsart gerade für Menschen ohne Konto eine Vereinfachung sei, führt mich zur Frage: Warum ist es bis heute nicht möglich, dass jeder ein Girokonto erhält – trotz der gesetzlichen Verpflichtung von Seiten der Banken? Die politische Diskussion und Forderung eines kostenlosen Girokontos und die Vereinfachung eines zu erhalten, muss dringend erneut auf die politische Agenda in Berlin.</p>
<p>Ergänzende Links:</p>
<p>&#8222;<a href="http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/bundesagentur-fuer-arbeit-arbeitslose-koennen-sich-bald-geld-im-supermarkt-auszahlen-lassen-1.3746206" target="_blank" rel="noopener">Arbeitslosen können sich bald Geld im Supermarkt auszahlen lassen</a>&#8220; &#8211; Süddeutsche</p>
<p>&#8222;<a href="https://aktuelle-sozialpolitik.blogspot.de/2017/11/barauszahlung-von-sozialleistungen-an-der-supermarktkasse.html" target="_blank" rel="noopener">Da müssen sie doch sowieso hin: Barauszahlungen von Sozialleistungen an der Supermarktkasse</a>&#8220; &#8211; Aktuelle Sozialpolitik</p>
<p><img decoding="async" loading="lazy" src="http://vg03.met.vgwort.de/na/251775c852b5496c8b159197f0d941bf" alt="" width="1" height="1" /></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
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		<title>Systemfehler &#8211; Immer wieder die bösen Jobcenter-Mitarbeiter oder doch nicht?</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/systemfehler-immer-wieder-die-boesen-jobcenter-mitarbeiter-oder-doch-nicht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Nov 2017 10:27:48 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Bedingungsloses Grundeinkommen]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
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					<description><![CDATA[Immer wieder erscheinen in den Medien Berichte über groteske Entscheidungen in den Jobcentern. Beispielsweise die vor Kurzem erschienene Meldung in der „Welt“ „Mitarbeiterin sieht Hartz-IV-Empfänger betteln - Bezüge gekürzt“. Als ehemalige Jobcenter-Mitarbeiterin schüttelt man selbst darüber noch den Kopf; auch wenn man über die Jahre viel Absurdes live erlebt hat. Gleichzeitig ist man jedoch zum Teil den Vorwürfen ausgesetzt, wenn man Absurdes in den sozialen Netzwerken postet, dass man Mitarbeiter-Bashing betreibt. Ist es tatsächlich so?]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/Kugel_HartzIV_Arbeitslosengeld.jpg"><img decoding="async" loading="lazy" class="alignleft wp-image-1204 " src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/Kugel_HartzIV_Arbeitslosengeld.jpg" alt="" width="403" height="396" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/Kugel_HartzIV_Arbeitslosengeld.jpg 450w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/Kugel_HartzIV_Arbeitslosengeld-300x295.jpg 300w" sizes="(max-width: 403px) 100vw, 403px" /></a></p>
<p>Immer wieder erscheinen in den Medien Berichte über groteske Entscheidungen in den Jobcentern. Beispielsweise die vor Kurzem erschienene Meldung in der „<a href="https://www.welt.de/vermischtes/article170756838/Mitarbeiterin-sieht-Hartz-IV-Empfaenger-betteln-Bezuege-gekuerzt.html" target="_blank" rel="noopener">Welt</a>“ „Mitarbeiterin sieht Hartz-IV-Empfänger betteln &#8211; Bezüge gekürzt“. Als ehemalige Jobcenter-Mitarbeiterin schüttelt man selbst darüber noch den Kopf; auch wenn man über die Jahre viel Absurdes live erlebt hat. Gleichzeitig ist man jedoch zum Teil den Vorwürfen ausgesetzt, wenn man Absurdes in den sozialen Netzwerken postet, dass man Mitarbeiter-Bashing betreibt. Ist es tatsächlich so? In einem <a href="https://altonabloggt.com/2013/04/20/offener-brief-an-die-kolleginnen-und-kollegen/" target="_blank" rel="noopener">offenen Brief</a> an meine ehemaligen Kolleginnen und Kollegen schrieb ich mal:</p>
<p><em>„(&#8230;) Warum handelt ihr so, wie es der große Aufschrei durch die leidgeprüften Leistungsberechtigten zeigt. Ist es die reine Ausübung von Weisungen, ist es die eigene Angst vor Repressalien, ist es eine Ohnmacht, ist es Ignoranz oder ist es gewollt? Ich befürchte, es ist ein Mix von allem. Hier möchte nochmals ganz klar zum Ausdruck bringen, dass ich niemals von euch allen als Kollektiv gesprochen habe. Ich spreche von Kollegen, die Weisungen ausführen, ohne darüber nachzudenken, was sie tun.“</em></p>
<p>Und damit befinden wir uns nun an einem Knackpunkt. Interne Weisungen, bestehende Hartz-IV-Gesetze, eigene Vorstellungen der Führungskräfte sowie die persönliche Prägung der Jobcenter-Mitarbeiter stehen einem System gegenüber das eigentlich keine andere Aufgabe hat, als zunächst eine Grundsicherung zu gewährleisten. Sekundär erfolgt dann die Umsetzung des „Förderns und Forderns“, welche durchaus sehr individuell gestaltet wird und das Fordern oftmals signifikant im Vordergrund steht. Diese Individualität ist gezwungenermaßen an den Mitarbeitern gekoppelt. Spielt die eigene Persönlichkeit und deren Einstellung eine Rolle, liegt es auch am System, wie gut diese Mitarbeiter geschult sind.</p>
<p>Kürzlich gab es eine Umfrage durch den Vorstand an die Führungskräfte der Bundesagentur für Arbeit in den Jobcentern, Regionaldirektionen, Arbeitsagenturen sowie in der Zentrale. Neben dem Ankreuzen von vorformulierten Fragen gab es die Möglichkeit eigene Kommentare zu verfassen. Das wurde zahlreich genutzt. So heißt es in einem Kommentar der Jobcenter-Führungskräfte zur Ausbildung der Mitarbeiter:</p>
<blockquote><p><em>„</em><em>Wesentliche Versäumnisse sehe ich in der Ausbildung von Personal. Die punktuelle Schulung von Quereinsteigern ist durch eine Ausbildung bzw. durch eine (sic) Studium nicht zu ersetzen. Die komplexen Aufgaben in den gE (Anm. Gemeinschaftliche Einrichtungen &#8211; Jobcenter) sind nur durch vollumfänglich geschultem Personal &#8211; auch in übergreifenden Themen &#8211; zu bewältigen, da nur so die Zusammenhänge von (Fehl-) Entscheidungen erkannt werden können.“</em></p></blockquote>
<p>Dass bei Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger durchaus (Sozial)- Pädagogen, Bürokaufleute, Versicherungskaufleute oder sonstige fachfremde Berufszweige vertreten sind, dürfte hinlänglich bekannt sein. Dass die Schulungen, je nach Region, sehr kurzweilig sind und bei weitem in wenigen Wochen keine Fachkraft für Arbeitsverwaltung ersetzen, ergibt sich von selbst. Damit sind Fehlentscheidungen vorprogrammiert und ich gehe sogar so weit, zu behaupten: Vorsätzlich programmiert. Gegenüber den Erwerblosen ist dieses äußerst fahrlässig und kann eine ganze Existenz vernichten. Liegt denn nun die Schuld bei den Mitarbeitern? Jein. Wer, wie im Fall des „Bettlers“ Feinfühligkeit und Empathie vermissen lässt, handelt unmenschlich – auch dann, wenn es das Gesetz vorschreibt. Hier wäre es empathischer gewesen einfach die Augen geschlossen zu halten. Auf der anderen Seite bestehen unendliche Ziele, die durch die jährlichen Zielvereinbarungen der Bundesagentur für Arbeit in die Jobcenter transportiert werden und umgesetzt werden müssen. Das Erreichen von Vermittlungszahlen, Maximalausgaben nicht zu überschreiten oder den Übergang von der Arbeitsagentur in die Jobcenter zu vermeiden sind Ausschnitte aus den Vorgaben. Dieser Druck wurde ebenfalls in der Führungskraft-Umfrage als Kommentar beschrieben:</p>
<blockquote><p><em>„Nach wie vor gibt es ein ausuferndes Controlling und Quantität geht vor Qualität. Ein Beispiel: Wenn Jemand 11 mal im Kalenderjahr einen Kunden in eine prekäre Zeitarbeit vermittelt, ist er Leistungsträger der Organisation. Wer jedoch ermöglicht, dass ein langzeitarbeitsloser Kunde wieder den roten Faden in seiner Biografie findet und in eine nachhaltige Tätigkeit integriert wird, hat nur unterdurchschnittlich zum Erfolg beigetragen. Innerhalb der BA wird das Leitbild nur auf dem Papier gelebt. Kritik wird als Illoyalität verstanden und wird nicht weiter geleitet.“</em></p></blockquote>
<p>Liest man sich nun diesen Kommentar durch, können wir auf das Ergebnis kommen: Der Fehler liegt im System. Dem stimme ich zu und trotzdem sehe ich eben auch die fatalen Fehlentscheidungen durch die Mitarbeiter. Mangelhafte Qualifizierungen, Dienst nach Vorschrift oder Macht ausleben bringen mich zur Forderung, dass die Angestellten oder Beamten der Bundesagentur für Arbeit und Kommunen persönlich für das eigene Handeln Verantwortung zu übernehmen haben, statt sich hinter Vorschriften und Anweisungen zu verstecken. Führen Arbeitsfehler in der freien Wirtschaft häufig zu einer Kündigung, fallen sie im öffentlichen Dienst weniger auf oder werden sogar akzeptiert, da die Quoten die Präferenz sind. Hier darf es nicht heißen nur eine „gute Quote“ zu erreichen und dem Controlling zu entsprechen. Jobcenter sind Dienstleister und haben sich auch als solche zu verhalten. Die hilflose und verzweifelte Wut von Erwerbslosen gegenüber willkürlich agierenden Jobcentermitarbeitern ist verständlich, und diese Fälle von Machtmissbrauch gehören ans Tageslicht. Dass damit die Gefahr besteht Jobcenter-Mitarbeiter pauschal ins negative Licht zu stellen, ist eine Folge daraus, dass Hartz IV grundlegend ein inhumaner Systemfehler ist und Alternativen erfolgen müssen. Neben zunächst einer sanktionsfreien erhöhten realistischen Mindestsicherung, exzellent fachlich geschulter empathischen Mitarbeitern muss das mittel- bis langfristige Ziel ein Bedingungsloses Grundeinkommen sein, um dem jetzigen Controllingwahn und der Drangsalierung ein Ende zu setzen.<img decoding="async" loading="lazy" src="http://vg03.met.vgwort.de/na/72add353208a4d50ba064e1928ad9aa2" alt="" width="1" height="1" /></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Sanktionen in Hartz IV als eine paternalistische Erziehungsmaßnahme</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/sanktionen-in-hartz-iv-als-eine-paternalistische-erziehungsmassnahme/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 13 Oct 2017 09:46:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Bild]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
		<category><![CDATA[Sanktionen]]></category>
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					<description><![CDATA[„Bild“ am frühen Morgen: „Fast 500.000 Hartz-IV-Sanktionen im 1. Halbjahr“. Weiter geht es mit: „Die Jobcenter haben im Juni so viele Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger verhängt wie seit April 2015 nicht mehr“. Nun gut. Wir kennen „Bild“ und deren übertriebenen Journalismus. Korrekt ist, dass im Juni des Jahres mehr Sanktionen in den Jobcentern ausgesprochen wurden. Auch [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/Unterdrueckung_Sanktionen_Hartz_IV.jpg"><img decoding="async" loading="lazy" class="alignleft wp-image-1209 size-full" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/Unterdrueckung_Sanktionen_Hartz_IV.jpg" alt="" width="318" height="450" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/Unterdrueckung_Sanktionen_Hartz_IV.jpg 318w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/Unterdrueckung_Sanktionen_Hartz_IV-212x300.jpg 212w" sizes="(max-width: 318px) 100vw, 318px" /></a></p>
<p>„<a href="http://www.bild.de/politik/inland/hartz-4/fast-500-000-sanktionen-im-ersten-halbjahr-53515958.bild.html" target="_blank" rel="noopener">Bild</a>“ am frühen Morgen: „<em>Fast 500.000 Hartz-IV-Sanktionen im 1. Halbjahr</em>“. Weiter geht es mit: „<em>Die Jobcenter haben im Juni so viele Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger verhängt wie seit April 2015 nicht mehr</em>“.</p>
<p>Nun gut. Wir kennen „Bild“ und deren übertriebenen Journalismus. Korrekt ist, dass im Juni des Jahres mehr Sanktionen in den Jobcentern ausgesprochen wurden. Auch in den Jahresvergleichen bereits vor April 2015. Dass die 19,4 Prozent des Anstiegs zum Vormonat (übrigens ist damit Mai 2017 gemeint) auch nicht ganz richtig berechnet wurde: Schwamm drüber.</p>
<p>Schaue ich mir die <a href="https://statistik.arbeitsagentur.de/nn_1021952/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/Rubrikensuche_Form.html?view=processForm&amp;resourceId=210368&amp;input_=&amp;pageLocale=de&amp;topicId=1023378&amp;year_month=aktuell&amp;year_month.GROUP=1&amp;search=Suchen" target="_blank" rel="noopener">Statistik</a> doch mal genauer an. Die sog. „gleitende Jahressumme“ beträgt im September 957.428 Sanktionen. Eine Zahl, die sich vom September des Vorjahres bis aktuell berechnet. Damit liegt sie bereits höher als die Jahressumme 2016 von 939.133. Bleibe ich nun im erwähnten Zeitraum der ersten sechs Monate von „Bild“ wurden durchschnittlich monatlich 79.231 Sanktionen ausgesprochen. Im selben Zeitraum ein Jahr zuvor lag der Schnitt bei 76.182. Somit ist durchaus ein Anstieg zu beobachten. Und ich gehe davon aus, dass die Gesamtsanktionen in 2017 die Millionengrenze knacken wird. Ein Grund zum Feiern ist dieses nicht.</p>
<p>Ist die „Bild“-Meldung nun ein Kommentar wert? Durchaus. Erneut der Blick in die Sanktionsstatistik der Bundesagentur für Arbeit. Auf Seite 1 lesen wir, dass die durchschnittliche Kürzung 109 Euro beträgt. Auf Seite 2 können wir evaluieren, dass die sog. „Meldeversäumnisse“ seit 2007 jährlich steigen. So versäumte vor zehn Jahren jeder Zweite einen Termin im Jobcenter. Heute sind es mehr als drei Viertel (77,3 %), die aufgrund eines nicht wahrgenommenen Termins eine Sanktion erhalten. Pro versäumten Termin sind das jeweils zehn Prozent von der Regelleistung in Hartz IV. Dagegen sinkt die Quote bei Verstößen, weil man die Pflichten einer Eingliederungsvereinbarung (Vertrag zwischen Jobcenter und Leistungsberechtigten) nicht erfüllte. Waren es in 2007 noch 17,5 Prozent sind es in der „gleitenden Jahressumme“ 9,4 Prozent. Fast linear dazu sank auch die Weigerung eine bestimmte Arbeit, Ausbildung oder Maßnahme anzutreten. In 2007 waren es 23 Prozent, heute sind es zehn Prozent. Aber auch dieses ist kein Grund zum Feiern. Und im Grunde genommen könnte man doch „Bild“ ignorieren, wenn da nicht wäre &#8230;</p>
<p>&#8230; das Bild des „faulen, schmarotzenden Hartzers“, an dem „Bild“ nicht schuldlos ist. Ich könnte es nun auch umdrehen und „Bild“ so verstehen, dass die bösen Jobcenter sich in Sanktionswut befinden. Beides sind Negativbilder. Und damit stelle ich erneut die grundsätzliche Frage, warum ein Staat sich die Freiheit herausnimmt, mündige Menschen mit Maßregelungen und Bestrafungen erziehen zu wollen? Vergessen wird dabei, dass der eigentliche Bedarf trotzdem besteht und zwar unverändert. Diesen Bedarf müssen sich somit die Leistungsberechtigten sozusagen „verdienen“ und sich dem Erziehungsgedanken der Bundesagentur für Arbeit beugen.</p>
<p>Als legitimierten Arm agieren weiterhin die Jobcenter, was einer schwarzen Pädagogik entspricht. Und damit orientiert sich die Höhe des Arbeitslosengeldes II an ein bestimmtes Verhalten, welches zumeist den Vorstellungen der Jobcenter entsprechen muss. Dabei wird schon mal vergessen, dass die Vorstellungen der Jobcenter weit weg von der Realität der Menschen, die ihnen gegenüber sitzen, entfernt sind. Mit einer Sanktion verschwindet das unverfügbare Existenzminimum und dient damit einzig allein der Bestrafung.</p>
<p>Mantramäßig werde ich damit konfrontiert, dass es doch nicht so schlimm sei Termine im Jobcenter wahrzunehmen. Schließlich muss man als ArbeitnehmerIn ebenso bei der Arbeit erscheinen und Hartz IV entspreche einem Lohn. Da die Jobcenter weder Arbeitgeber sind, noch Hartz IV einem Lohn gleichzusetzen ist, lehne ich diese Argumentation ab. Das Arbeitslosengeld II ist eine soziale Absicherung, wenn die Erwerbstätigkeit verloren ging und das Arbeitslosengeld I (Agentur für Arbeit) ausgelaufen ist. Einfach ausgedrückt: Ein Existenzminimum. (Leider) nicht mehr, aber auch nicht weniger. Die Weigerung eine Tätigkeit, Ausbildung oder Maßnahme anzunehmen ignoriere ich bewusst. Dafür ist die Zahl derer zu gering. Die Gründe dafür sind bekanntermaßen vielfältig.</p>
<p>Im Grundgesetz der Bundesrepublik ist in Art. 20 Abs. 1 das Sozialstaatsprinzip zu finden. Über seine Einhaltung soll das Bundesverfassungsgericht wachen. In zwei bedeutenden Entscheidungen (im Februar 2010 zu Hartz IV und im Juli 2012 zum Asylbewerberleistungsgesetz) hat es ein Menschenrecht auf ein Minimum staatlicher Leistung konkretisiert. Das Existenzminimum umfasst den unbedingt notwendigen Bedarf eines Menschen zum physischen Überleben sowie zur Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben.</p>
<p>Der gegenwärtige Sozialstaat und die Jobcenter fungieren als ein paternalistischer Erziehungsstaat, der seine Leistungsberechtigten zum gesellschaftlichen Wohlverhalten antreibt – und sei es mit Sanktionen. Sanktionen oder deren Androhung führen weiterhin in der Regel nicht zu einem positiven Effekt, sondern eher zu einer Spaltung zwischen der Zusammenarbeit des Betroffenen und Jobcenter. Der Kontakt wird abgebrochen, die Betroffenen entziehen sich der administrativen Betreuung und entschwinden so aus der Statistik. Ein positiver Arbeitsmarkt statistischer Nebeneffekt und vielleicht auch ein gewollter. Energie, Zeit und zum Teil Gesundheit müssen aufgewendet werden, um den Überlebenskampf, welcher durch Sanktionen hervorgerufen wird, zu schaffen. Von einer sozialen Inklusion kann hier nicht gesprochen werden, sondern vielmehr von einer sozialen Exklusion, deren individuellen, und gesellschaftlichen negativen Effekte kaum absehbar sind. Und alleine aus diesen Gründen ist jede Sanktion eine zu viel und verstößt für mich weiterhin gegen die absoluten, unabdingbaren Rechte des Menschen: Menschrechte und Menschwürde.</p>
<p>Sanktionen gehören sofort abgeschafft!</p>
<p>Für weitere Infos:</p>
<p><a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2010/02/ls20100209_1bvl000109.html" target="_blank" rel="noopener">Entscheidung BVerfG 2010</a></p>
<p><a href="https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2012/07/ls20120718_1bvl001010.html" target="_blank" rel="noopener">Entscheidung BVerfG 2012</a></p>
<p><a href="https://statistik.arbeitsagentur.de/nn_1021952/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/Rubrikensuche_Form.html?view=processForm&amp;resourceId=210368&amp;input_=&amp;pageLocale=de&amp;topicId=1023378&amp;year_month=aktuell&amp;year_month.GROUP=1&amp;search=Suchen" target="_blank" rel="noopener">Statistik Sanktionen Bundesagentur für Arbeit</a></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Förderung Zeitarbeit bleibt bestehen &#8211; Bundesagentur für Arbeit und Nahles ignorieren Bundesrechnungshof</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/foerderung-zeitarbeit-bleibt-bestehen-bundesagentur-fuer-arbeit-und-nahles-ignorieren-bundesrechnungshof/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 10 Aug 2017 09:11:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsagentur]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesrechnungshof]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
		<category><![CDATA[Leiharbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Zeitarbeit]]></category>
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					<description><![CDATA[Der Bundesrechnungshof hält die gesetzlichen Voraussetzungen weiterhin für nicht gegeben, dass die Zuschüsse an „Zeitarbeitsunternehmen für Leiharbeitsverhältnisse mangels einer Minderleistung, die sich unmittelbar beim Zeitarbeitsunternehmen auswirkt“ ausbezahlt werden. So werden „Zeitarbeitsunternehmen durch EGZ (Anm. Eingliederungszuschuss) gegenüber anderen Unternehmen ungerechtfertigt begünstigt; sie erhalten Fördergelder, ohne hierfür einen entsprechenden Aufwand zu leisten“, argumentieren die Prüfer weiter. Zukünftig fordern sie die Förderung bei Leiharbeitsverhältnissen in den Arbeitsagenturen und Jobcentern einzustellen. Außerdem entkräfteten die Stellungnahmen des Bundesministeriums und der Bundesagentur für Arbeit nicht ihre Bedenken.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/Unbenannt2_01.png"><img decoding="async" loading="lazy" class="aligncenter wp-image-1208 size-full" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/Unbenannt2_01.png" alt="" width="474" height="316" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/Unbenannt2_01.png 474w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/Unbenannt2_01-300x200.png 300w" sizes="(max-width: 474px) 100vw, 474px" /></a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>„<em>Rechnungshof geißelt Bundesagentur für Arbeit</em>“ titelte die <a href="http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/leiharbeit-rechnungshof-geisselt-die-bundesagentur-1.2700353" target="_blank" rel="noopener">Süddeutsche</a> im Herbst vor zwei Jahren. Darin berichtete die SZ über einen Bundesrechnungshofbericht aus dem Jahr 2015, in dem die Lohnkostenzuschüsse an Zeitarbeitsfirmen kritisiert werden. Um was ging es genau?</p>
<p>Die SZ schrieb:</p>
<blockquote><p><em>„Auch Zeitarbeitsunternehmen, die bei ihnen angestellte Mitarbeiter als Leiharbeiter an andere Firmen verleihen, können die Zuschüsse (Anm. Eingliederungszuschüsse) bekommen. Der Bundesrechnungshof hält davon allerdings nichts. Zeitarbeitsfirmen werden durch diese Eingliederungszuschüsse „ungerechtfertigt begünstigt“, heißt es in einem internen Prüfungsbericht des Bundesrechnungshofs, der der Süddeutschen Zeitung vorliegt.“</em></p></blockquote>
<p>Eingliederungszuschüsse als Lohnzuschüsse sind kein neues Instrument und sollen Arbeitgeber dazu ermuntern Erwerbslose mit finanzieller Unterstützung vorrangig einzustellen. Eigentlich keine schlechte Sache. Bei den Zeitarbeitsfirmen soll der Zuschuss die sog. „Minderleistung“ zwischen der geförderten Person und einem durchschnittlichen Arbeitnehmer ausgleichen, so die Richtlinien der Bundesagentur für Arbeit. Allerdings habe der BRH den Eindruck gewonnen, dass Leiharbeitsfirmen den Zuschuss teilweise <em>„in ihre Unternehmensstrategie eingebettet haben</em>“. Das Bundesarbeitsministerium hat sich zum damaligen Zeitpunkt nicht geäußert, da es „<em>noch kein abschließendes Prüfungsergebnis sei und deshalb könne man noch keine Folgerungen daraus ziehen</em>“. Diese abschließende Prüfungsmitteilung, unter Berücksichtigung der Stellungnahmen des Bundesarbeitsministeriums und der Bundesagentur für Arbeit, liegt nun vor.</p>
<p>Der Bundesrechnungshof hält die gesetzlichen Voraussetzungen weiterhin für nicht gegeben, dass die Zuschüsse an „<em>Zeitarbeitsunternehmen für Leiharbeitsverhältnisse mangels einer Minderleistung, die sich unmittelbar beim Zeitarbeitsunternehmen auswirkt“ ausbezahlt werden. So werden „Zeitarbeitsunternehmen durch EGZ (Anm. Eingliederungszuschuss) gegenüber anderen Unternehmen ungerechtfertigt begünstigt; sie erhalten Fördergelder, ohne hierfür einen entsprechenden Aufwand zu leisten“</em>, argumentieren die Prüfer weiter. Zukünftig fordern sie die Förderung bei Leiharbeitsverhältnissen in den Arbeitsagenturen und Jobcentern einzustellen. Außerdem entkräfteten die Stellungnahmen des Bundesministeriums und der Bundesagentur für Arbeit nicht ihre Bedenken. Stattdessen erwarten sie in jedem Einzelfall einen Nachweis für die konkreten finanziellen Nachteile bzw. Einarbeitungsaufwand für die Zeitarbeitsfirmen, welchen den Zuschuss berechtigt. In ihren Augen müsse eine strenge Nachweispflicht für den Verleihbetrieb, welche Einarbeitungsleistungen der Verleiher bringt, bestehen. Dies haben die Jobcenter und Arbeitsagenturen sorgfältig zu prüfen.</p>
<p>Die Bundesagentur für Arbeit stimmt der Auffassung des BRH zu, „<em>dass ein Eingliederungszuschuss als finanzieller Nachteilsausgleich nur an Arbeitgeber gezahlt werden kann, bei denen sich die Minderleistung tatsächlich auswirkt.</em>“ Einfach gesagt: Wird festgestellt, dass ein (Fach)-Wissen beim Einsatzort fehlt, wäre der Zuschuss an den Arbeitgeber zu zahlen, aber nicht an das Zeitarbeitsunternehmen. So weit, so gut. Dass eine sog. Minderleistung nur beim zukünftigen Betrieb der Arbeitnehmer auftritt, wie ausgehend vom BRH, teilt die Nürnberger Behörde nicht. Sie vertreten vielmehr die Ansicht, dass auch bei den Zeitarbeitsunternehmen ein erheblicher finanzieller Nachteil entstehe. Dieses sei gegeben, wenn die Leiharbeitsfirma selbst die Kosten für die Qualifizierung des Leihpersonals übernehme, sie sich in besonderem Maße an der Einarbeitung im Entleihunternehmen beteilige oder die Arbeitnehmer durch das Personal des Verleihers begleitet und intensiv unterstützt werde. Somit kann die derzeitige Praxis in den Jobcentern und Arbeitsagenturen nicht pauschal als rechtswidrig bewertet werden. Nürnberg geht davon aus, dass durch „<em>etliche Jahren arbeitslos und beruflich entsozialisiert von einer Minderleistung ausgegangen werden kann</em>“. Trotzdem möchte die Bundesagentur für Arbeit die Geschäftsanweisung neu überarbeiten. Für Nürnberg gilt, dass Zeitarbeitsunternehmen genauso zu behandeln seien, wie die übrigen Arbeitgeber. Neben dem allgemeinen Fragebogen zu den Fördervoraussetzungen für Zuschüsse bräuchte kein zusätzlicher Nachweis über den finanziellen Nachteil verlangt werden (Hinweis: Der Fragebogen enthält keine Bezifferung der Kosten für die Einarbeitung oder ähnlichem. Ein simpler Satz, dass eingearbeitet werde, reicht aktuell aus). Zunächst sollen Erfahrungen über die Arbeitsagenturen und Jobcenter gesammelt werden. Schließlich sei eine Einsichtnahme in die Vertragsunterlagen der Verleihkonditionen möglich, wenn es im Einzelfall erforderlich sei.</p>
<p>Das Bundesministerium teilte mit, dass es sichergestellt sein solle, dass eine Förderung nur dann möglich sei, wenn die Zeitarbeitsunternehmen darlegen, welchen finanziellen Nachteil sie tatsächlich haben oder welchen Anteil sie an der Einarbeitung mitbringen. Pauschal sollen die Zuschüsse jedoch nicht eingestellt werden. Weiterhin stellen sie fest, dass der Betrieb, der das Leihpersonal einstellt, kein Lohn bezahle und aus diesem Grund nur der Verleihbetrieb einen Anspruch auf Zuschüsse hätte.</p>
<p>Glücklich scheint der Bundesrechnungshof mit den Stellungnahmen des Bundesministeriums und der Bundesagentur nicht zu sein. So schreiben sie, dass es „<em>vielmehr darauf hindeute, dass die bewilligenden Jobcenter die Frage, bei wem sich der finanzielle Nachteil tatsächlich auswirkt, gar nicht gestellt haben“</em>. Sie kritisieren, dass sich die Bundesagentur nicht dazu äußere, wie sie im Einzelfall Kenntnis darüber erlangt haben will, dass Zeitarbeitsunternehmen den Betrieben (Entleihern) einen niedrigen Lohn einräumten, die den Lohnzuschuss rechtfertigen. Sie erwarten, dass der finanzielle Nachteil entsprechend beziffert und nachgewiesen werden muss. Verleihverträge müssen dazu vorgelegt und geprüft werden.</p>
<blockquote><p><em>„Wenn EGZ-Anträge nur wenige Minuten vor Arbeitsaufnahme eingereicht werden, dürfte es sich in vielen dieser Fällen um sog. Mitnahmeeffekte handeln, die wir besonders kritisch sehen“</em>, so der BRH weiter.</p></blockquote>
<p>In einer diesjährigen Telefonkonferenz der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit und den Regionaldirektionen heißt es:</p>
<blockquote><p><em>„Die Auffassung des BRH, dass der finanzielle Nachteil in jedem Einzelfall konkret zu beziffern und durch Unterlagen nachzuweisen ist, wird nicht geteilt. (&#8230;) Grundsätzlich kann den Erklärungen der Arbeitgeber vertraut werden, soweit diese plausibel dargelegt wurden. Nur bei berechtigten Zweifeln ist der Sachverhalt differenzierter zu ermitteln. Die Forderung von Nachweisen und Offenlegung sensibler Geschäftsdaten in jedem Einzelfall widersprechen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und bedeuten eine unzumutbare bürokratische Hürde. Das (&#8230;) Verwaltungsverfahren wird deshalb unverändert beibehalten.“</em></p></blockquote>
<p>Fazit: Der sehr ausführliche Bericht des BRH und die doch kurzen Stellungnahmen machen deutlich, dass sich die Bundesagentur für Arbeit als auch das Bundesarbeitsministerium einen Dreck darum scheren, was der BRH kritisiert und wo die deutliche Schieflage hängt. Unverkennbar erhalten die BA als auch das Bundesministerium mit ihren Lohnzuschüssen das Drehkarussell und die Ausbeutung durch die Leiharbeit am Leben. Der Vorwand des bürokratischen Aufwandes ist lächerlich und entlarvend, wenn man bedenkt, welchen Aufwand die Jobcenter mit der Schnüffelei bei Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigten betreiben. Der rote Teppich wird den Leiharbeitsfirmen ausgerollt und keine Huldigung ist scheinbar zu groß. Dass Fördergelder beim Hire-and-Fire-System in der Zeitarbeitsbranche vielfach zum Fenster verschleudert werden ist gewollt und bringt eine ständige annehmbare Vermittlungsquote sowie billiges Arbeitsmaterial. Der Satz „<em>etliche Jahren arbeitslos und beruflich entsozialisiert von einer Minderleistung ausgegangen werden kann</em>“ durch die Bundesagentur für Arbeit bescheinigt mal so eben Erwerbslosen eine Minderleistung, weil sie &#8222;arbeitslos&#8220; sind. Jedem dürfte bekannt sein, dass auch Vermittlungen von neu Erwerbslosen in die Zeitarbeit ein lukratives Geschäft sind. Erneut zeigt sich die menschenverachtende Einstellung gegenüber Erwerbslosen durch die Nürnberger Behörde.</p>
<p>Weitere Infos:</p>
<p>„Linke kritisiert Zunahme der Leiharbeit“ – <a href="http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/anstieg-um-4-4-prozent-linke-kritisiert-zunahme-der-leiharbeit/20158914.html" target="_blank" rel="noopener">Handelsblatt</a> v. 10. August 2017</p>
<p>„Aktuelle Entwicklungen der Zeitarbeit“ – <a href="https://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Arbeitsmarktberichte/Branchen-Berufe/generische-Publikationen/Arbeitsmarkt-Deutschland-Zeitarbeit-Aktuelle-Entwicklung.pdf" target="_blank" rel="noopener">Bundesagentur für Arbeit</a> – Juli 2017</p>
<p>„Ungerechtfertigte Eingliederungszuschüsse bei Zeitarbeitsfirmen?“ – <a href="https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/53318/ungerechtfertigte-eingliederungszuschüsse-bei-zeitarbeitsfirmen-.pdf" target="_blank" rel="noopener">Kleine Anfrage und Antworten des Senats</a> &#8211; Inge Hannemann – Juni 2016</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
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		<item>
		<title>Zahl der Sanktionen 2016 knackt fast die Millionengrenze</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/zahl-der-sanktionen-2016-knackt-fast-die-millionengrenze/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 11 Apr 2017 09:24:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
		<category><![CDATA[Sanktionen]]></category>
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					<description><![CDATA[Im Jahr 2016 haben die Jobcenter bundesweit 939.133 Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfängerinnen und Empfänger verhängt. Das ergab die heute veröffentlichte Statistik der Sanktionen von Januar 2016 bis Dezember der Bundesagentur für Arbeit. ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><img decoding="async" loading="lazy" class="size-medium wp-image-1491 aligncenter" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/04/rote_Karte-e1491908160985-300x216.jpg" alt="" width="300" height="216" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/04/rote_Karte-e1491908160985-300x216.jpg 300w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/04/rote_Karte-e1491908160985.jpg 387w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /></p>
<p>Im Jahr 2016 haben die Jobcenter bundesweit 939.133 Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfängerinnen und Empfänger verhängt. Das ergab die heute veröffentlichte <a href="https://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Grundsicherung-fuer-Arbeitsuchende-SGBII/Sanktionen-Widersprueche-Klagen/Sanktionen-Widersprueche-Klagen-Nav.html" target="_blank">Statistik</a> der Sanktionen von Januar 2016 bis Dezember der Bundesagentur für Arbeit. Das waren rund 41.000 weniger als in 2015 (980.115). Drei Viertel der Sanktionen hatten die Jobcenter wegen Meldeversäumnissen ausgesprochen. Die Hamburger Jobcenter kürzten rund 26.300 die Regelleistung.</p>
<p>Die Sanktionen stehen seit Jahren in Kritik. Derzeit liegt eine erneute Beschwerde des Sozialgerichts Gotha beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Wann sich das BVerfG damit befassen wird ist noch offen. Dass die Grundsicherung für Arbeitsuchende ein Leben zu führen, dass der Würde der Menschen entsprechen sollte, wird durch die derzeitige restriktive Sanktionspraxis beschnitten. So führen die Geldkürzungen in ein Geflecht von Existenznot, Ängsten oder nach einer Kann-Bestimmung in Lebensmittelgutscheine. Bereits der viel zu niedrige Regelsatz beschränkt die soziokulturelle Teilhabe. Eine alleinstehende Person erhält derzeit 409 Euro und eine angemessene Miete. Durch Bestrafungen in Form von Sanktionen wird die soziokulturelle Teilhabe nochmals radikal eingegrenzt. Die Bundesagentur für Arbeit, und als verlängerter Arm die Jobcenter, erwarten ein Wohlverhalten der Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigten. Und meinen damit nichts anderes als die Unterwerfung der Erwerbslosen unter die von den Jobcentern auferlegten Verhaltensrichtlinien. Somit sind Sanktionen ein Erziehungsinstrument und gleichzeitig eine Verhaltenskontrolle. Wer nicht spurt, dem kürzt man das Existenzminimum und damit auch die Grundrechte.</p>
<p>Studien durch (Sozial)-Verbände, Institutionen, realistischen Tatsachenaussagen von Sanktionsbetroffenen und Jobcenter-Mitarbeitern zeigen deutlich auf, dass Sanktionen kontraproduktiv sind. Auch vorhandene Aussagen, dass sich gerade sanktionierte Menschen schneller einen Job suchen würden, ändert nichts an der Tatsache, dass dieses unter Druck und Existenzängsten stattfindet. Berufliche Freiheit sieht anders aus. Jüngst veröffentlichte die Bundestagsfraktion <a href="http://www.katja-kipping.de/de/article/1234.hartz-iv-sanktionen-nicht-nur-grundrechtswidrig-sondern-auch-kontraproduktiv.html" target="_blank">DIE LINKE</a> eine Dokumentation über „<a href="https://www.bundestag.de/blob/497906/f2a6382d0a8b3d3afbf9bb4dffdabc59/wd-6-004-17-pdf-data.pdf" target="_blank">Auswirkungen von Sanktionen im SGB II</a>“. Diese wurde durch den Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages erstellt. Katja Kipping schreibt dazu:</p>
<blockquote><p><em>„Hartz-IV-Sanktionen nicht nur grundrechtswidrig, sondern auch kontraproduktiv“.</em></p></blockquote>
<p>Im Rahmen dieser Dokumentation wurde dabei auf vorhandenen Studien sowie Stichproben zurückgegriffen. Hierbei wurden die finanziellen, sozialen, gesundheitlichen und psychosoziale Auswirkungen sowie Auswirkungen auf Arbeitsbemühungen und des Teilhabeempfindens untersucht. Die finanziellen Folgen durch eine Sanktion führten zu Einsparungen beim Lebensmittelkauf, auf Verzicht von Arztbesuchen und Medikamenten oder auf die Vermeidung von Fahrscheinen öffentlicher Verkehrsmittel. Der Rückzug in die eigenen vier Wände, der Abbau der sozialen Kontakte und der Verlust eines Telefonanschlusses werden unter soziale Auswirkungen benannt. Beschreibungen von Hunger oder mangelhafter Ernährung wie von Seiten Betroffener oftmals beschrieben, finden sich auch in der Dokumentation wieder. Durch Sanktionen werden höhere seelische Probleme als bei Nicht-Sanktionierten hervorgerufen. Geldkürzungen führen zur Verschuldung. So wird die Miete weniger pünktlich bezahlt oder es wird sich Geld bei den Verwandten geliehen. Entstandene Mietrückstände konnten kaum ausgeglichen werden. Auch wenn die Jobcenter eigentlich bei der Lösung des Problems helfen sollten, so wurden diese eher als Verursacher benannt. Als Gründe wurde die repressive Auslegung der „Angemessenheitsgrenze“, systematische Fehler oder Verschleppung von Anträgen benannt. Dadurch waren sie in vielen Fällen für Wohnungskündigungen, erzwungene Umzüge oder Zwangsräumungen verantwortlich. Inwiefern ein kausaler Zusammenhang zwischen Verschuldung und Sanktionen gezogen werden kann bleibt offen. Vielmehr kann es nur statistisch erfasst werden. Wie bereits oben erwähnt, suchen sich zwar Sanktionierte schneller eine Tätigkeit, die jedoch häufig nur kurzfristig war, um ihre aktuelle finanzielle Situation zu verbessern. Dieses tritt verstärkt bei den unter 25-jährigen auf. Offen bleibt auch die Frage, ob Sanktionen eine Exklusion fördern:</p>
<blockquote><p><em>„Die Ergebnisse der Untersuchungen legten nahe, dass die entscheidenden Teilhabeverluste bereits beim Übergang in das Arbeitslosengeld II-Bezugssystem bzw. im Zuge eines Verbleibs in diesem System stattfanden.“</em></p></blockquote>
<p>Das Fazit, dass Sanktionen i.d.R. nicht in dauerhafte Arbeitsplätze führen, dass Grundrechte beschnitten und ignoriert werden und Menschen legitim in Existenznöte getrieben werden dürfen, bleibt kurz:</p>
<p style="text-align: center;"><strong>Sanktionen gehören abgeschafft &#8211; damit ein Existenzminimum ein Existenzminimum bleibt!</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>Scheele will Familien „belagern“ – mit Personalwechsel folgt Richtungswechsel bei der Bundesagentur für Arbeit</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/scheele-will-familien-belagern-mit-personalwechsel-folgt-richtungswechsel-bei-der-bundesagentur-fuer-arbeit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 03 Apr 2017 09:42:12 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
		<category><![CDATA[Scheele]]></category>
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					<description><![CDATA[Er hat es wieder getan. Detlef Scheele (SPD), die neue Spitze bei der Bundesagentur für Arbeit und ehemals Sozialsenator der Stadt Hamburg. Im „Spiegel Online“ vom 31. März 2017 spricht sich Scheele in einem Interview über „Hartz-IV-Empfänger“ für eine „fürsorgliche Belagerung“ aus.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><div id="attachment_1471" style="width: 460px" class="wp-caption alignright"><img aria-describedby="caption-attachment-1471" decoding="async" loading="lazy" class="wp-image-1471" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/04/Bildschirmfoto-2017-03-31-um-20.50.21-300x198.png" alt="" width="450" height="296" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/04/Bildschirmfoto-2017-03-31-um-20.50.21-300x198.png 300w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/04/Bildschirmfoto-2017-03-31-um-20.50.21.png 682w" sizes="(max-width: 450px) 100vw, 450px" /><p id="caption-attachment-1471" class="wp-caption-text">Bundesagentur für Arbeit</p></div></p>
<p>Kommentar</p>
<p>Er hat es wieder getan. Detlef Scheele (SPD), die neue Spitze bei der Bundesagentur für Arbeit und ehemals Sozialsenator der Stadt Hamburg. Im „<a href="http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/detlef-scheele-neuer-ba-chef-setzt-bei-hartz-iv-empfaengern-auf-fuersorgliche-belagerung-a-1141331.html" target="_blank">Spiegel Online</a>“ vom 31. März 2017 spricht sich Scheele in einem Interview über „Hartz-IV-Empfänger“ für eine „fürsorgliche Belagerung“ aus:</p>
<blockquote><p><em>„</em><em>Versuche der BA hätten gezeigt, dass die Vermittlungszahlen deutlich anstiegen, wenn die Kontaktdichte sich erhöhe. Eine so verstandene fürsorgliche Belagerung finde ich sinnvoll&#8220;, sagt Scheele.“ (&#8230;)</em></p></blockquote>
<p>„Belagerung“ hat seine Bedeutung aus dem Militär und bedeutet u.a. nichts anderes als das Umstellen einer Stadt oder Festung, um deren Besatzung durch aushungern zur Aufgabe zu zwingen (Wikipedia). Übertragen heißt es auch „Bedrängung“ und der Duden dazu sagt:</p>
<blockquote><p><em>„</em><em>auf jemanden, etwas [mit Ungestüm] eindringen [und so in Bedrängnis bringen] oder in lästiger Weise mit Nachdruck, Hartnäckigkeit zu einem bestimmten Handeln zu bewegen suchen.“</em><em> </em></p></blockquote>
<p>Bereits im Februar des letzten Jahres verwendete Scheele in einem Interview mit der <a href="http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/bundesagentur-fuer-arbeit-asylbewerber-koennten-mit-langzeitarbeitslosen-um-jobs-konkurrieren-1.2843328" target="_blank">Süddeutschen Zeitung</a> im Kontext der Langzeitarbeitslosigkeit diesen Begriff:</p>
<blockquote><p><em>(&#8230;) „und bei Langzeitbeziehern mit Kindern sollten Arbeitsvermittler und Jugendämter die Menschen in eine „fürsorgliche Belagerung“ nehmen.“</em></p></blockquote>
<p>Dass die BA durch Reservisten und Offizieren der Bundeswehr geprägt ist, ist bei weitem kein Geheimnis mehr. So verbrachte auch der Ex-BA-Chef Weise einen großen Teil seiner Karriere bei der Bundeswehr. Dies zeigt auch der häufig angewandte Führungsstil innerhalb der „Top-down“-Modellierung, die die Macht und Autorität der Führungskräfte betont. Aber das ist ein anderes Thema. Komme ich nochmals auf die „fürsorgliche Belagerung“ des Spiegels zurück und erweitere dieses mit den Inhalten des Interviews. Wird zum einen die „Belagerung“ präferiert, so schwenkt Scheele zur Familie hin. Das Augenmerk liegt bei den Kindern der Eltern die <em>„zu Hause rumsitzen“ und ihrem Nachwuchs vorleben von Transferleistungen abhängig zu sein“</em>. Und in der SZ möchte Scheele <em>„alles tun, um die Vererbung von Langzeitarbeitslosigkeit zu verhindern. Das heißt, gerade migrantische Elternhäuser und Eltern mit bildungsfernem Hintergrund müssen ihre Kinder in die Krippe schicken“</em>.</p>
<p>Scheele verwendet neben der allgemeinen negativen Pauschalierung des „zu Hause rumsitzen“ und dem „bildungsfernem Hintergrund“ der Erwerbslosen mit dem oftmals anzutreffenden Bild des „faulen Hartzers“. Damit bedient er sich eines Klischees, was fernab eines sozialen Gedankens ist. Ich kann nur annehmen, dass er dieses auch gar nicht verbreiten möchte. Schließlich verkauft er auch keine Weichspüler, sondern gilt als Hardliner in der Arbeitsmarktpolitik.</p>
<p>Bereits im Januar 2016 habe ich mich im Rahmen des Führungskongresses der BA zu den verschiedensten Positionen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf „<a href="https://altonabloggt.com/2016/01/30/fuehrungskongress-2016-der-bundesagentur-fuer-arbeit/" target="_blank">altonabloggt</a>“ geäußert. Auch hier fiel der Begriff der „fürsorgliche Belagerung“. Damals schrieb ich:</p>
<blockquote><p>(&#8230;) <em>„</em><em>Wenn Scheele allerdings von „fürsorglicher Belagerung“ der „Kunden“ in den Jobcentern spricht, wird einem Angst und Bange. Insbesondere dann, wenn das Jugendamt und die Familienhilfe involviert werden sollen. Scheeles Joker ist die persönliche Beratung und setzt diese nicht mit Vermittlung gleich. Das dürfte Kalkül sein, die Debatte um die erfolglosen Vermittlungen zu kaschieren. Allerdings gibt es ein starkes Argument dagegen. Es besagt, dass Menschen, die nicht unter Drohungen oder Existenzängsten agieren müssen, zumeist hohe Eigeninitiative zeigen. Fremdbestimmung missbraucht die Kraft der Menschen.“</em> (&#8230;)</p></blockquote>
<p>An dieser Aussage revidiere ich nichts. Scheele begründet seine Ansicht damit, dass Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigte häufiger eingeladen werden sollen. Schließlich hätten Versuche der BA gezeigt, dass die Vermittlungszahlen deutlich ansteigen, wenn sich die Kontaktdichte erhöhe. Aha. Wahr an dieser Aussage ist, dass die Vermittlung tatsächlich &#8222;erfolgreicher&#8220; ist, als mit einem zweimaligen jährlichen Besuch in einem Jobcenter. Aber auf welche Kosten und welcher Grundlage? Scheele vergisst dabei zu erwähnen, dass gerade kurzfristige Vermittlungen, unter starkem Sanktionsdruck, entstehen. Seien es Zeitarbeit oder „Beschäftigungsmaßnahmen“. Als Folgeerscheinung oder Nebenwirkung kann die Sanktionsquote ansteigen, weil aus unterschiedlichsten Gründen Termine nicht wahrgenommen werden oder können. Mal abgesehen davon, dass viele Erwerbslose davon berichten, dass eine tatsächliche Hilfe durch die Jobcenter nicht angeboten wird. Stattdessen herrsche Willkür und Sanktionswut. Damit ist der &#8222;Vermittlungserfolg&#8220; relativ.</p>
<p>Harald Thomé (Tacheles e.V.), meint dazu via Twitter:</p>
<p><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/04/Bildschirmfoto-2017-04-03-um-09.38.05.png"><img decoding="async" loading="lazy" class="aligncenter wp-image-1470 " src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/04/Bildschirmfoto-2017-04-03-um-09.38.05-300x111.png" alt="" width="546" height="202" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/04/Bildschirmfoto-2017-04-03-um-09.38.05-300x111.png 300w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/04/Bildschirmfoto-2017-04-03-um-09.38.05.png 593w" sizes="(max-width: 546px) 100vw, 546px" /></a></p>
<p>Fordert Martin Schulz (SPD) mehr Qualifikationen, rudert Scheele zurück. Sein Mantra ist die Vermittlung in Arbeit. Allerdings vergisst er, dass es bei weitem nicht genügend Arbeitsplätze gibt. Und mein Mantra lautet: Dass es neben den nicht ausreichenden Arbeitsplätzen, mit den Stigmata Hartz IV und 50+ kaum Chancen auf eine positive Veränderung geben kann. Oftmals gilt die Regel: Einmal abgeschrieben, immer abgeschrieben. Was sollen die Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittler also tun? Einladen, bis man vor lauter Vorladungen den Wald nicht mehr sieht? Sanktionsquote steigen lassen, um der legitimierten Geldkürzung gerecht zu werden? Oder mit den Erwerbslosen über tatsächliche Alternativen, Stolpersteine und Visionscoaching reden? Das wäre eine Möglichkeit, bringt jedoch keine Arbeitsplätze. Aber das ist auch nicht die Aufgabe der BA oder der Jobcenter. Somit befindet sich Scheele in einem Konflikt. Die Jobcenter und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nur in geringen Teilen für eine menschenwürdige und individuelle Beratung ausgestattet und ausgebildet. Dem gegenüber steht der Controlling-Fetischismus, die geringe „Beratungszeit“ vs. Bürokratismus, der zwingende schnelle Vermittlungserfolg und die mediale „Arbeitslosenquote“. Gewollte Hürden, die mit der „fürsorglichen Belagerung“, „Familientherapie“ und häufigeren Besuchen in den Jobcentern nicht abgebaut, sondern aufgebaut werden. Trifft nun Controllingwahn auf Belagerungswahn, können und müssen sich die Erwerbslosen vermutlich noch wärmer anziehen. Und das ist nun mal der bisherige Standard. Und davon nimmt Scheele nicht Abstand.</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Einsparungen bei den Förderleistungen für Erwerbslose</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/einsparungen-bei-den-foerderleistungen-fuer-erwerbslose/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 15 Mar 2017 07:16:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Ein-Euro-Job]]></category>
		<category><![CDATA[Eingliederungsleistungen]]></category>
		<category><![CDATA[Hamburg]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialbehörde]]></category>
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					<description><![CDATA[„Weniger Geld für Flüchtlinge und Langzeitarbeitslose“, titelte das Hamburger Abendblatt am 13. März. Der Teaser setzt fort: „Bildungsträger in Hamburg sind in Sorge: Der Bund kürzt Zuwendungen, Entlassungen drohen. Auch Langzeitarbeitslose betroffen.“
Die Eingliederungsmittel und damit das Geld, was den Jobcentern und Arbeitsagenturen jährlich für die Eingliederung und Qualifikation von Erwerbslosen zur Verfügung steht ist in regelmäßigen Abständen ein Streitthema. ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><img decoding="async" loading="lazy" class="aligncenter size-full wp-image-1346" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/Bildung.jpg" alt="" width="474" height="316" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/Bildung.jpg 474w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/Bildung-300x200.jpg 300w" sizes="(max-width: 474px) 100vw, 474px" /></p>
<p><strong>„Weniger Geld für Flüchtlinge und Langzeitarbeitslose“, titelte das <a href="http://www.abendblatt.de/hamburg/article209915519/Vorbereitung-fuer-Jobs-Weniger-Geld-fuer-Fluechtlinge.html" target="_blank">Hamburger Abendblatt</a> am 13. März. Der Teaser setzt fort: „Bildungsträger in Hamburg sind in Sorge: Der Bund kürzt Zuwendungen, Entlassungen drohen. Auch Langzeitarbeitslose betroffen.“</strong></p>
<p>Die Eingliederungsmittel und damit das Geld, was den Jobcentern und Arbeitsagenturen jährlich für die Eingliederung und Qualifikation von Erwerbslosen zur Verfügung steht ist in regelmäßigen Abständen ein Streitthema. Die Jobcenter bemängeln den zu kleinen Topf an Zuwendungen durch den Bund, der Bund denkt an seine schwarze Null und die Erwerbslosen müssen um jeden Bildungsgutschein kämpfen. Tatsächlich sind die Ausgaben der Eingliederungsleistungen seit 2010 um mehr als die Hälfte gesunken. Lagen diese bundesweit in 2010 noch bei 7 Milliarden Euro, so betrugen sie in 2015 nur noch 2,9 Milliarden Euro. Das zumindest schreibt „<a href="http://www.sozialpolitik-aktuell.de/tl_files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Arbeitsmarkt/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIV75.pdf" target="_blank">sozialpolitik-aktuell.de</a>“ in „Ausgaben für Leistungen nach dem SGB II 2010-2015“. Die Bundesagentur für Arbeit schreibt in der Planung für das Geschäftsjahr 2017, dass das Handlungsfeld „Langzeitleistungsbezieher / Langzeitarbeitslose aktivieren, qualifizieren und Integrationschancen erhöhen“ die drängendste Herausforderung in der Grundsicherung sei. Ein sich jährlich wiederholendes Mantra.</p>
<p>Ähnlich schreibt es die Hamburger Sozialbehörde in ihrem gemeinsamen <a href="https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/56102/gemeinsames-arbeitsmarktprogramm-2015–2020-der-behörde-für-arbeit-soziales-familie-und-integration-der-agentur-für-arbeit-hamburg-und-des.pdf" target="_blank">Arbeitsmarktprogramm</a> zwischen ihrer selbst, Agentur für Arbeit Hamburg und Jobcenter team.arbeit.hamburg. Hier heißt es zusammengefasst, dass die Sicherung des Fachkräftebedarfs, die Reduzierung von Langzeiterwerbslosigkeit, junge Menschen in Ausbildung, Studium und Arbeit zu bringen sowie die Qualifizierung von Arbeitsuchenden mit dem Bedarf an Qualifizierungen verknüpft seien. Schauen wir uns das für Hamburg mal näher an.</p>
<p>In einer Senats Antwort aus einer Schriftlichen Kleinen Anfrage (<a href="https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/56162/gemeinsames-arbeitsmarktprogramm-2015-–-2020-der-sozialbehörde-agentur-für-arbeit-hamburg-und-jobcenter-team-arbeit-hamburg-3-–-werden-arbeitsmarktpolitische.pdf" target="_blank">Drs. 21/7542</a>) ist herauszulesen, dass das Eingliederungsbudget im Jahr 2013 bei rund 96,5 Millionen Euro lag. Sank es in 2014 um 4 Millionen, war es in 2015 erneut auf dem Stand von 2013. Eine Aufstockung gab es, auch aufgrund der Anzahl Geflüchteter, in 2016 auf 111,5 Millionen Euro. Die schlussendliche Reduzierung der tatsächlichen vorhandenen Mittel durch die teilweise Umschichtung der Gelder in die Verwaltung ist hier nicht einberechnet. In einer weiteren Anfrage (<a href="https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/56695/werden-eingliederungsleistungen-an-arbeitslosengeld-ii-leistungsberechtigte-durch-jobcenter-t-a-h-aufgrund-von-haushalts-sparmaßnahmen-zurückgehalten.pdf" target="_blank">Drs. 21/8031</a>) wird durch Jobcenter t.a.h. für 2017 ein Bedarf von 119,5 Millionen Euro geschätzt. Laut <a href="http://www.abendblatt.de/hamburg/article209915519/Vorbereitung-fuer-Jobs-Weniger-Geld-fuer-Fluechtlinge.html" target="_blank">Hamburger Abendblatt</a> wurden die Bundesmittel gekürzt, weil weniger Geflüchtete gekommen seien als geplant und es damit insgesamt weniger zu fördernde Personen gebe. Dieses scheint sich insbesondere bei den Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen für Kurse bis zu zwölf Monaten auszuwirken. Statt 6.000 können nur noch 2.400 ausgegeben werden. Weiter ergänzt Jobcenter t.a.h., dass bei vielen anderen Maßnahmen wie den Ein-Euro-Jobs oder der abschlussorientierten Weiterbildung es keine Kürzungen gebe.</p>
<p><strong>Gebundene Mittel fressen freie Förderung auf</strong></p>
<p>Nun sind die geschätzten oder die tatsächlich vorhandenen Gelder so eine Sache. Nicht alles was sich im Topf befindet, kann individuell ausgegeben werden. Gerade Bildungsgutscheine, Umschulungen, Reisekosten zum Vorstellungsgespräch sind Leistungen bzw. freie Förderungen, die sozusagen wirtschaftlich (Bundesagentur für Arbeit) eingesetzt werden müssen. Und nicht selten kommt es vor, dass diese Gelder so individuell und nach persönlichen Kriterien verteilt werden, wie es Mitarbeiter in den Jobcentern gibt. Viel einfacher sind dann doch die Zuweisungen in Trainingsmaßnahmen oder Ein-Euro-Jobs, die zuvor fest eingekauft wurden und deren Plätze somit zwingend besetzt werden müssen. Gemeint ist damit das Maximalprinzip (mit gegebenen Mitteln einen möglichst hohen Ertrag erzielen).</p>
<p>Und damit bin ich erneut bei der Anfrage (<a href="https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/56695/werden-eingliederungsleistungen-an-arbeitslosengeld-ii-leistungsberechtigte-durch-jobcenter-t-a-h-aufgrund-von-haushalts-sparmaßnahmen-zurückgehalten.pdf" target="_blank">Drs. 21/8031</a>) an den Senat, in der genau diese gebundenen Mittel abgefragt wurden. Und der Senat antwortet, dass im Februar 2017 Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt rund 91,3 Millionen Euro für Eingliederungsleistungen gebunden seien. Das heißt sowohl ausgezahlt als auch für künftige Auszahlungen vorgemerkt und entspricht drei Viertel des gesamten geschätzten Bedarfes für 2017. Somit bleiben von den geschätzten 119,5 Millionen Euro für freie Förderung gerade mal noch 28,2 Millionen Euro übrig. Und auch hier die möglichen kommenden Umschichtungen in den Verwaltungstopf nicht einberechnet, die den Eingliederungstopf erneut schmälern.</p>
<p>Kommen wir zum Kern des Ganzen: Die festgebundenen Mittel für Maßnahmen, die eher dazu geeignet sind, Erwerbslose aus der Arbeitslosenstatistik herauszurechnen, als tatsächlich erfolgreich in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Arbeitgeber schieben Bescheinigungen von Trainingsmaßnahmen oder Ein-Euro-Jobs zur Seite. Sie fordern anerkannte Abschlüsse oder ein tatsächliches Upgraden der bisherigen Ausbildungen. Nun kann man natürlich damit argumentieren, dass jeder Ein-Euro-Job dazu dient, Menschen mit „multiplen Vermittlungshemmnissen“ an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Auch richtig. Allerdings fehlt mir bis heute der kausale Zusammenhang zwischen Ein-Euro-Jobs, wiederholten Bewerbungstraining oder sonstigen Trainingsmaßnahmen und der Anzahl Bedarfsgemeinschaften. Diese nämlich stagnieren in Hamburg seit Jahren bei rund 180.000+. Laut Bundesagentur für Arbeit sind fast die Hälfte davon vier Jahre und länger im Arbeitslosengeld-II-Bezug. In meinen Augen besteht bis heute ein Missverhältnis zwischen sinnvollen Qualifizierungen, Trainingsmaßnahmen oder Ein-Euro-Jobs und der damit gebundenen Mittel. Statt Ein-Euro-Jobs sollte der sozialversicherungspflichtige öffentlich geförderte Beschäftigungssektor entsprechend gefördert und ausgebaut werden. Das wäre zumindest eine Maßnahme. Dass der Eingliederungstopf erhöht werden muss, erklärt sich von selbst. Schließlich sinkt meine Miete auch nicht, wenn ich weniger in der Wohnung bin. Die Wohnfläche bleibt gleich. Eine weitere Maßnahme wäre die Diskussion um die hohe (notwendige?) Anzahl von Beschäftigungs- und Bildungsträgern und deren signifikanten Anstieg seit Beginn der Agenda 2010.</p>
<p>Weitere hilfreiche Informationen finden sich auch unter:</p>
<p>Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (<a href="http://biaj.de" target="_blank">BIAJ</a>)</p>
<p><a href="http://aktuelle-sozialpolitik.blogspot.de" target="_blank">Aktuelle Sozialpolitik</a> (Prof. Dr. Stefan Sell)</p>
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