Zwangsverrentung

Der Senat verschleiert durch Ignoranz die sozialen Folgen der Zwangsverrentung durch die Jobcenter

Mit der Einführung des § 12a SGB II wurde für die Jobcenter eine Möglichkeit geschaffen, Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigten ab dem 63. Lebensjahr mit lebenslangen Abschlägen in die vorzeitige Rente zu zwingen. Zum 1. Januar 2017 gab es im Rahmen der Hartz-IV-Gesetzänderung auch bei der Zwangsverrentung durch die Jobcenter Änderungen. Demnach ist die vorzeitige Rente nur noch möglich, wenn diese nicht zu einem „Absturz“ in die Grundsicherung führe.