Leiharbeit

Förderung Zeitarbeit bleibt bestehen – Bundesagentur für Arbeit und Nahles ignorieren Bundesrechnungshof

Der Bundesrechnungshof hält die gesetzlichen Voraussetzungen weiterhin für nicht gegeben, dass die Zuschüsse an „Zeitarbeitsunternehmen für Leiharbeitsverhältnisse mangels einer Minderleistung, die sich unmittelbar beim Zeitarbeitsunternehmen auswirkt“ ausbezahlt werden. So werden „Zeitarbeitsunternehmen durch EGZ (Anm. Eingliederungszuschuss) gegenüber anderen Unternehmen ungerechtfertigt begünstigt; sie erhalten Fördergelder, ohne hierfür einen entsprechenden Aufwand zu leisten“, argumentieren die Prüfer weiter. Zukünftig fordern sie die Förderung bei Leiharbeitsverhältnissen in den Arbeitsagenturen und Jobcentern einzustellen. Außerdem entkräfteten die Stellungnahmen des Bundesministeriums und der Bundesagentur für Arbeit nicht ihre Bedenken.

Flexibilitätszuschlag für prekär Beschäftigte

Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung hat eine neue Studie zu atypischer Beschäftigung veröffentlicht. Hierbei berücksichtigten sie die differenzierteren bundesweiten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit und stellen fest, dass die ermittelten Anteile höher sind als die des Statistischen Bundesamtes. Auch wenn sich der Arbeitsmarkt 2016 positiv entwickelt hat und die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Vollzeit gestiegen sind, gab es eine weitere Zunahme bei Teilzeit und in der Leiharbeit.