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	<title>Hartz IV | inge-hannemann.de</title>
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		<title>Hartz IV wird zum Bürgergeld</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 10 Aug 2022 06:54:31 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
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					<description><![CDATA[Lange versuchte die SPD ihr negatives Image als Hartz-IV-Partei abzuschütteln. Bereits Anfang 2019 sprach Andrea Nahles davon „Hartz IV hinter sich zu lassen“. Nahles ist inzwischen Chefin der Bundesagentur für Arbeit und ein Referentenentwurf zum neuen Bürgergeld liegt vor.]]></description>
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<figure class="wp-block-image size-large"><img decoding="async" width="658" height="148" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2022/08/Bildschirmfoto-2022-08-08-um-17.04.31.png" alt="" class="wp-image-2433" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2022/08/Bildschirmfoto-2022-08-08-um-17.04.31.png 658w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2022/08/Bildschirmfoto-2022-08-08-um-17.04.31-480x108.png 480w" sizes="(min-width: 0px) and (max-width: 480px) 480px, (min-width: 481px) 658px, 100vw" /></figure>



<p>Lange versuchte die SPD ihr negatives Image als Hartz-IV-Partei abzuschütteln. Bereits Anfang 2019 sprach Andrea Nahles davon <em>„Hartz IV hinter sich zu lassen“</em>. Nahles ist inzwischen Chefin der Bundesagentur für Arbeit und ein <a href="http://www.portal-sozialpolitik.de/uploads/sopo/pdf/2022/2022-07-21_Buergergeld_Gesetz_RefE.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Referentenentwurf</a> zum neuen Bürgergeld liegt vor. Vorweg: Dass sich etwas an den Sanktionen nach dem Sanktionsmoratorium bis Ende Juli 2023 ändert, diese Hoffnung darf begraben werden. Sanktionen bei Pflichtverletzungen gegen die Eingliederungsvereinbarung werden auch weiterhin mit maximal 30 Prozent über drei Monate möglich sein. Wer sich bereit erklärt die Mitwirkungspflichten nachträglich zu erfüllen (z.B. Bewerbungen zu schreiben o.ä.) oder glaubhaft erklärt den Pflichten nachzukommen, kann darauf hoffen die Leistungsminderung aufgehoben zu bekommen. Innerhalb der ersten sechs Monate gilt nach Abschluss eines Kooperationsplanes (Eingliederungsvereinbarung) die sogenannte Vertrauenszeit, in denen ebenso keine Sanktionen möglich sind. Meldeversäumnisse werden zukünftig statt drei auf einen Monat mit zehn Prozent gekürzt. Sanktionen auf Mietkosten werden wie in der Vergangenheit ausgenommen. Ebenso verschärfte Sanktionen gegen unter 25-Jährige. Sie erhalten stattdessen Beratungs- und Unterstützungsangebote durch die Integrationsfachkräfte. </p>



<p>Auch auf eine mögliche Regelbedarfserhöhung geht der Entwurf nicht ein. Hierzu hat sich Hubertus Heil (SPD) bereits im Juli dazu geäußert und sprach von einer „deutlichen Erhöhung“ sowie davon, die Berechnungsart der Regelsätze neu zu berechnen. Er geht von einer Erhöhung von 40 bis 50 Euro zum Jahr 2023 aus. Leider bleibt der Referentenentwurf leer zum Hinzuverdienst bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII). Eine Anpassung bleibt aus. Einzig allein bleiben das Mutterschaftsgeld und Einkommen von Schülerinnen und Schüler in Höhe von bis zu 520 Euro anrechnungsfrei. Neu ist, dass der Vermögensschonbetrag von 5.000 Euro auf 10.000 Euro angehoben wird.</p>



<p><strong>Chancengerechtigkeit und gesellschaftliche Teilhabe</strong></p>



<p>Das neue Bürgergeld möchte den Leistungsberechtigten mit Arbeitslosengeld II mehr&nbsp;<em>„Chancengerechtigkeit und gesellschaftliche Teilhabe“</em>&nbsp;ermöglichen.&nbsp;<em>„</em><em>Ziel ist ein Sozialstaat, der die Bürgerinnen und Bürger absichert und zugleich dabei unterstützt und ermutigt, ihre Potenziale zu entwickeln und neue Chancen im Leben zu ergreifen“.</em>&nbsp;Wie die Agenda 2010 begründet auch das neue Bürgergeld eine „<em>bedeutende sozialpolitische Reform“.&nbsp;</em>So sollen&nbsp;<em>„Menschen im Leistungsbezug sich stärker auf Qualifizierung, Weiterbildung und Arbeitsuche konzentrieren können, die Potenziale der Menschen und die Unterstützung für eine dauerhafte Arbeitsmarktintegration stärker im Fokus stehen“.&nbsp;</em>Ein Schritt dahin ist die Abschaffung des bisherigen Vermittlungsvorrangs. Vor der Aufnahme einer kurzfristigen Erwerbstätigkeit steht insbesondere bei Ungelernten eine Qualifizierung oder Ausbildung im Mittelpunkt. Diesen Punkt bewerte ich positiv, da gerade die „schnelle Vermittlung“ häufig in unzufriedene Jobs führte. Vor allem waren sie wenig nachhaltig und sehr gerne im Niedriglohnsektor. Für eine berufsabschlussbezogene Weiterbildung gibt es ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro. Eine Umschulung kann nun auch in drei Jahren statt in zwei Jahren absolviert werden, wenn es nötig ist. Der soziale Arbeitsmarkt nach § 16i SGB II wird unbefristet. Bislang war eine Befristung bis Ende 2024 vorgesehen.&nbsp;</p>



<p><strong>Aus Eingliederungsvereinbarung wird ein Kooperationsplan</strong></p>



<p>Alle Maßnahmen werden zukünftig nicht mehr in eine Eingliederungsvereinbarung geschrieben, sondern in einem, zwischen Leistungsberechtigten und Jobcenter, gemeinsam erarbeiteten Kooperationsplan. Ziel dieses Kooperationsplanes ist eine&nbsp;<em>„Zusammenarbeit auf Augenhöhe und Vertrauen“.&nbsp;</em>Dazu wird in den ersten sechs Monaten auf eine Rechtsfolgebelehrung und deren Sanktionsmöglichkeiten verzichtet. Das wird sogar garantiert.&nbsp;<em>„</em><em>Erst wenn nach den ersten sechs Monaten der Vertrauenszeit Absprachen zu Mitwirkungspflichten (Eigenbemühungen, Maßnahmeteilnahmen und Bewerbungen auf Vermittlungsvorschläge) nicht eingehalten werden, sollen diese Pflichten rechtlich verbindlich durch Aufforderungen mit Rechtsfolgenbelehrungen festgelegt werden“.</em></p>



<p><strong>Vertrauenszeit</strong></p>



<p>Wird der Kooperationsplan erstellt beginnt die Vertrauenszeit. Diese gilt für sechs Monate. Eine Sanktion (Leistungsminderung) ist in der Zeit nicht möglich. Werden Vereinbarung durch die leistungsberechtigte Person ohne wichtigen Grund nicht eingehalten, endet die Vertrauenszeit. Nach sechs Monaten soll im gemeinsamen Gespräch mit dem Jobcenter das weitere Vorgehen besprochen werden. Dann erfolgen auch die Rechtsfolgebelehrungen im Kooperationsplan. Hält die leistungsberechtigte Person innerhalb von drei Monaten nun diese Absprachen ein, erfolgt eine neue Vertrauenszeit von wiederum sechs Monate.&nbsp;</p>



<p><strong>Vermögen</strong></p>



<p>Wie schon während der Corona-Pandemie wird auch in Zukunft in den ersten zwei Jahren (Karenzzeit) das Vermögen, sofern es nicht erheblich ist, nicht angetastet. Somit steht der leistungsberechtigten Person 60.000 Euro zu und jeder weiteren Person in der Bedarfsgemeinschaft 30.000 Euro. Nicht angerechnet werden angemessener Hausrat, PKW für jede erwerbsfähige Person in der Bedarfsgemeinschaft, Versicherungen der Altersvorsorge, ein selbst genutztes Haus mit einer Wohnfläche von bis zu 140 Quadratmetern oder eine Eigentumswohnung von bis zu 130 Quadratmetern. Leben mehr als vier Personen im Haushalt erhöht sich die Wohnfläche jeweils um 20 Quadratmeter für jede weitere Person. Vermögen, welches dafür bestimmt ist ein Haus oder eine Eigentumswohnung zu beschaffen in dem Menschen mit Behinderung oder pflegebedürftige Menschen einziehen sollen ist ebenfalls geschützt, sofern dieses Vermögen angemessen ist. Ebenso sind Sachen und Rechte geschützt, wenn ihre Veräußerung für die betroffene Person eine besondere Härte bedeuten würde.</p>



<p><strong>Miet- und Eigentumskosten</strong></p>



<p>Die Miet- und Heizkosten werden innerhalb der ersten zwei Jahre (Karenzzeit) in tatsächlicher Höhe übernommen. Dies gilt für Mieterinnen und Mieter als auch für Wohneigentum. Das Grundbedürfnis „Wohnen“ und die Lebensleistung der Menschen sollen damit anerkannt und geschützt werden. Gleichzeitig dient diese Regelung als Anreiz die Hilfebedürftigkeit innerhalb der ersten zwei Jahre zu beenden. Wird keine neue Tätigkeit gefunden, prüft das Jobcenter die Aufwendungen auf ihre Angemessenheit. Innerhalb von bis zu sechs Monaten müssen dann die Kosten gesenkt werden.&nbsp;</p>



<p><strong>Bagatellgrenze</strong></p>



<p>Die Bundesregierung geht von rund 1.100.000 Bagatellfällen pro Jahr aus. Wir erinnern uns: Es gab Fälle, da forderten die Jobcenter auch einen Cent zurück. Um hier die Jobcenter zu entlasten werden Forderungen unter 50 Euro nicht mehr eingetrieben. Damit möchte man etwa 15 Millionen Euro jährlich sparen.</p>



<p><strong>Ortsabwesenheit</strong></p>



<p>Die Ortsabwesenheit ist ein häufiges Streitthema im Jobcenter. Ohne Erlaubnis darf man sich bisher im Nahbereich bewegen. Sichergestellt sein sollte jedoch, dass täglich nach der Post geschaut werden konnte, um so Konflikten mit dem Jobcenter aus dem Weg zu gehen. Wer in den Urlaub fahren will (bis zu 21 Tagen jährlich möglich) muss diesen beim Jobcenter beantragen. Aus der Ortsabwesenheit wird nun die&nbsp;<strong>Erreichbarkeit</strong>. Auch das neue Bürgergeld erwartet, dass Leistungsberechtigte werktäglich die&nbsp;<em>„Mitteilungen und Aufforderungen des Jobcenters zur Kenntnis nehmen können</em>.&nbsp;<em>Regelungen, die keinen vorteilhaften Einfluss auf die Eingliederung haben, wie die Pflicht, werktäglich Briefpost persönlich zur Kenntnis nehmen zu können, werden abgeschafft“.</em>&nbsp;Die Erreichbarkeit soll damit modernisiert und der modernen Kommunikation angepasst werden. Der nähere Bereich bedeutet, dass das zuständige Jobcenter, ein möglicher Arbeitgeber, eine Integrationsmaßnahme in einer für den Vermittlungsprozess angemessenen Zeitspanne und ohne größeren Aufwand zu erreichen ist. Das kann auch das grenznahe Ausland sein.&nbsp;</p>



<p><strong>Ferienjobs für Schülerinnen und Schüler</strong></p>



<p>Bisher konnten Schülerinnen und Schüler für maximal vier Wochen bis zu 2.400 Euro pro Kalenderjahr in den Schulferien dazuverdienen ohne Anrechnung auf die Leistung der Bedarfsgemeinschaft. Neu ist, dass es nun keine Obergrenze mehr gibt.&nbsp;</p>



<p><strong>Nebentätigkeit als Schülerin, Schüler, Auszubildende, Erwerbseinkommen von Studierenden (gilt auch für das SGB XII)</strong></p>



<p>Um den Anreiz einer Erwerbstätigkeit oder Ausbildung zu erhöhen wird der Grundfreibetrag auf 520 Euro erhöht.</p>



<p><strong>Mutterschaftsgeld (gilt auch für das SGB XII)</strong></p>



<p>Mutterschaftsgeld nach § 19 des Mutterschutzgesetzes wird zukünftig nicht als Einkommen angerechnet.&nbsp;</p>



<p><strong>Schlichtungsverfahren</strong></p>



<p>Gerade bei den Eingliederungsvereinbarungen gibt es immer wieder Unstimmigkeiten. Unabhängige Ansprechpartnerinnen oder Ansprechpartner finden sich kaum in den Jobcentern (Ombudsleute). Nach den neuen Regelungen soll es nun eine Schlichtungsstelle geben. Auf Verlangen einer oder beider Seiten kann ein Schlichtungsverfahren eingeleitet und so ein gemeinsamer Lösungsvorschlag entwickelt werden. Beteiligte können&nbsp;<em>„Mitarbeitende oder ein Mitarbeiter des Jobcenters oder eine externe Vertrauensperson“</em>&nbsp;sein. Das Verfahren soll maximal vier Wochen betragen. Auch hiermit möchte man&nbsp;<em>„Respekt, Vertrauen und Umgang auf Augenhöhe gesetzlich stärker in den Fokus rücken“</em>.</p>



<p><strong>Anmerkung</strong></p>



<p>Dass die Sanktionen bestehen bleiben ändert leider nichts am Begriff Bürgergeld oder Hartz IV. Die Sanktionen sind der Inbegriff von Hartz IV, ebenso die zu niedrigen Regelsätze. Weiße Ware (Waschmaschine o.ä.) sind weiterhin ausgeschlossen. Medizinische Bedarfe, wie Brillen sind auch nicht erwähnt. Das sind jedoch Grundbedarfe, die von den jetzigen Regelbedarfen nicht bezahlbar sind. Auch nicht, wenn dieser um 50 Euro angehoben wird. All dieses schließt die Menschen aus der gesellschaftlichen Teilhabe aus. Zusammengefasst sind die bisherigen Veränderungen viele bürokratische Entlastungen für die Jobcenter. Insbesondere für die Leistungsabteilungen. Das ist aufgrund deren Arbeitsüberlastungen zu begrüßen. Vielleicht gibt es dann schnellere Bescheide. Um einen erfolgreichen Kooperationsplan zu erstellen muss über die Jahre verloren gegangenes Vertrauen wieder aufgebaut werden. Über 15 Jahre Hartz IV prägen. Ein paternalistisches System prägt. Vielleicht helfen die sechs Monate Vertrauenszeit. Das wird sich zeigen. Allerdings stellt sich mir schon die Frage, warum eine Vertrauenszeit es nötig hat in Schüben mit Sanktionen zu drohen und bei Einhaltung von Pflichten innerhalb einer bestimmten Frist diese wieder aufzuheben. Zuckerbrot und Peitsche. Somit bleibt der Erziehungsgedanke gegenüber mündigen Bürgerinnen und Bürgern bestehen. Der Referentenentwurf hat viele neue Begriffe. Schicker macht es ihn damit nicht vollumfänglich. Die erhöhten Hinzuverdienste von Schülerinnen, Schülern, Auszubildenden und Studierten sind ein Pluspunkt. Auf diese Art und Weise wird zumindest wertgeschätzt, dass sie ihr Geld behalten dürfen, was sie in der Ausbildung oder in einer Nebentätigkeit verdienen. Nun gut, es ist der erste Aufschlag. Im September soll es wohl weitergehen. Warten wir den zweiten Aufschlag ab. Es ist noch viel Luft nach oben.&nbsp;</p><img decoding="async" loading="lazy" src="https://vg08.met.vgwort.de/na/3defab4a611e4cc0ab865c090ea9eb12" width="1" height="1" alt="">
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		<title>Gast/Redebeitrag &#8211; Aktionstag &#8222;Wer hat, der gibt&#8220; &#8211; Hamburg</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 04 Sep 2021 09:23:15 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
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					<description><![CDATA[Gebt den Armen Geld und besteuert die Reichen! Alles andere ist Quark und beruhigt nur deren Gewissen, die meinen, mit warmen Worten sei gesellschaftliche Gerechtigkeit möglich.]]></description>
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<figure class="is-layout-flex wp-block-gallery-1 wp-block-gallery columns-1 is-cropped"><ul class="blocks-gallery-grid"><li class="blocks-gallery-item"><figure><img decoding="async" loading="lazy" width="1024" height="768" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2021/09/werhatdergibt_210821-1024x768.jpg" alt="" data-id="2411" data-full-url="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2021/09/werhatdergibt_210821.jpg" data-link="http://inge-hannemann.de/?attachment_id=2411" class="wp-image-2411" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2021/09/werhatdergibt_210821-980x735.jpg 980w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2021/09/werhatdergibt_210821-480x360.jpg 480w" sizes="(min-width: 0px) and (max-width: 480px) 480px, (min-width: 481px) and (max-width: 980px) 980px, (min-width: 981px) 1024px, 100vw" /></figure></li></ul><figcaption class="blocks-gallery-caption">Bild: &#8222;Wer hat, der gibt&#8220;</figcaption></figure>



<p></p>



<p>Anlässlich des <a rel="noreferrer noopener" href="https://werhatdergibt.org/aktionstag2021/" target="_blank">Aktionstages </a>am 21. August 2021 &#8220; Wer hat, der gibt&#8220; in Hamburg habe ich einen Redebeitrag, da ich nicht selbst vor Ort sein konnte, rübergeschickt:</p>



<p>Gebt den Armen Geld und besteuert die Reichen! Alles andere ist Quark und beruhigt nur deren Gewissen, die meinen, mit warmen Worten sei gesellschaftliche Gerechtigkeit möglich. Und derzeit befinden wir uns ja auch noch in einer Parallelwelt – nämlich im Wahlkampf. Da kann es nicht blumig und wortgewandt genug sein. Und man vertraut darauf, dass die Wähler:innen vergessen. Nein, wir vergessen nicht! 16 Jahre und länger neoliberale Politik hinterlässt Spuren. Die Armut wächst. Jedes vierte Kind ist von Armut bedroht. Jeder fünfte Erwachsene lebt in der Armutsgefährdungsquote. Aber Leistung lohnt sich. Und ich frage für wen? Für eine Million Aufstocker:innen, die ihren kargen Lohn mit Hartz IV ergänzen müssen? Für jede/n 5. im Prekariat? Für all diejenigen, die in der derzeitigen Corona-Pandemie mit Kurzarbeit irgendwie über die Runden kommen müssen, aber gleichzeitig Quandts und Lidls ihren Geldsack füllen? Die Armen machen sich krumm für die Reichen. Das ist nun mal Fakt. Eine Vermögenssteuer sucht man bis heute vergeblich. Viel lieber spioniert man den Sozialleistungsberechtigten wegen eines Euros hinterher, als die Reichen mit einer Vermögenssteuer zu belasten, weil ihre Erhebung angeblich viel zu aufwendig sei. Und das ist genau das Problem. Wir reden über Armut, aber wir reden viel zu wenig über Reichtum. Und noch viel weniger über deren Machenschaften und Entstehung. CumEx, Wirecard, Reichtum über die Hängematte in Form von Vererbungen, Vorstandsgehälter, Reichtum über Steuerhinterziehungen ins Ausland oder legalen Nichtbesteuerungen von Vermögen durch den Staat. </p>



<p>Unsere teilweisen neoliberalen und wirtschaftsfreundlichen Regierungsparteien nehmen diesen Superreichtum klanglos hin. Ja, sie fördern ihn sogar noch und erzeugen damit die Armut und die soziale Ungleichheit. Es ist eine ständige automatische Umverteilung nach oben. Statt dem z.B. mit einer radikalen Vermögenssteuer entgegenzuwirken, spricht man lieber vom längeren Arbeiten, belässt das niedrige Rentenniveau in Zukunft bei 48 Prozent oder bleibt beim Wischi-Waschi, dass die Grundsicherung zu einem Leben in Würde reichen soll. Und auch in dem Wort „Würde“ versteckt man nicht mal das unblutige Instrument der „Angst vor einer Arbeitslosigkeit“. Hier wird das karge Arbeitslosengeld, insbesondere Hartz IV, als Wohltätigkeit verkauft. Dass nackte Existenzängste und Bevormundungen dahinterstecken werden ignoriert. Dass Menschen an Maschinen im Akkord zum Niedriglohn arbeiten, führt politisch nicht dazu, dass eine Maschinensteuer eingeführt wird, sondern dazu, dass ein Überangebot entsteht und die Arbeitnehmer:innen teilweise mit Hartz IV aufstocken müssen. Und nicht selten, subventioniert über Lohnzuschüsse durch die Jobcenter oder durch die Arbeitsagenturen. Liebe Leute, dass ist Ausbeute, die sich dann auch noch „Gute Arbeit“ nennt. Wenn nun im Wahlkampf von Wohlstand die Rede ist, ist der Wohlstand der Reichen und der Superreichen gemeint. Das Muster bleibt immer das gleiche: Die Reichen werden reicher, die Armen werden ärmer. Das Wachsen der sozialen Ungleichheit ist neben dem Klimawandel und den Kriegen in meinen Augen ein parallel stattfindendes Weltproblem, welches täglich auf das politische Tableau gehört. Was wir benötigen ist ein radikaler Umbau einer Verteilungs- und Beschäftigungspolitik. Die Kapitalseite muss in den Würgegriff genommen werden: durch Steuern, die wehtun, durch Enteignungen, aber auch durch Arbeitszeitmodelle und Gehälter, die den Beschäftigten erlauben, wieder sich selbst sein zu dürfen. Das ist mehr als nur zu existieren. In diesem Sinne: Ran an den Reichenspeck!</p><img decoding="async" loading="lazy" src="https://vg08.met.vgwort.de/na/c7dfcff2e91142e7ac1ce244ae50c876" width="1" height="1" alt="">
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		<title>Soziale Auswirkungen der Corona-Pandemie im Hartz IV-Bezug in Hamburg</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/soziale-auswirkungen-der-corona-pandemie-im-hartz-iv-bezug-in-hamburg/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 Jul 2021 08:51:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
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		<category><![CDATA[Corona]]></category>
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		<category><![CDATA[Hamburg]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Corona-Pandemie lässt die SGB II-Quoten (Hartz IV) in Hamburg temporär rotieren und hat im Ländervergleich die schlechteste Entwicklung. Das zeigt ein Gutachten der Universität Bremen. ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image size-large"><img decoding="async" loading="lazy" width="1024" height="685" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2021/01/corona-pandemie-1024x685.jpg" alt="" class="wp-image-2386" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2021/01/corona-pandemie-980x655.jpg 980w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2021/01/corona-pandemie-480x321.jpg 480w" sizes="(min-width: 0px) and (max-width: 480px) 480px, (min-width: 481px) and (max-width: 980px) 980px, (min-width: 981px) 1024px, 100vw" /><figcaption>Corona Pandemie</figcaption></figure>



<p><strong>Die Corona-Pandemie lässt die SGB II-Quoten (Hartz IV) in Hamburg temporär rotieren und hat im Ländervergleich die schlechteste Entwicklung. Das zeigt ein Gutachten der Universität Bremen.&nbsp;</strong></p>



<p>Der Bedarf am Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ist wegen der Corona-Pandemie besonders in Single-Haushalten und Haushalten ohne Kinder besonders stark angestiegen. Das zeigen <a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2021/07/2021_06_30_Abschlussbericht_Auswirkungen_Corona_HH.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Ergebnisse</a>, die Gutachter der Universität Bremen anhand von Daten der Bundesagentur für Arbeit im Zeitraum vom Juni 2019 bis Juni 2020 gegenüberstellten und mir vorliegt. Demnach stieg der Anteil der Single-Haushalte um elf Prozent und die der Haushalte ohne Kinder um knapp 12 Prozent an. Ähnlich verhielt es sich bei den Schul- und Berufsabschlüssen sowie den akademischen Ausbildungen. Lag der Anteil derer mit einem Haupt- oder Realschulabschluss im einstelligen Bereich, waren es bei der Fachhochschulreife über 21 Prozent und beim Abitur knapp 15 Prozent. Bei den Leistungsberechtigten mit einer akademischen Ausbildung stieg es um 21 Prozent an. Die Bremer Experten bilanzierten jedoch: <em>„Während viele Folgen in den Dimensionen Bildung, Gesundheit und Geschlechterungleichheit nachhaltig wirken können, ist anzunehmen, dass insbesondere der Anstieg der SGB II-Quote nur temporär sein wird, da viele der zusätzlichen II-Leistungsempfänger:innen sich eher durch eine überdurchschnittliche Qualifikationsstruktur auszeichnen.“</em></p>



<p><strong>Anstieg im Arbeitslosgeld I Bezug</strong></p>



<p>Zudem stellten die Gutachter fest, dass es einen deutlichen Anstieg von Aufstocker:innen beim Arbeitslosengeld I gab (54,8 Prozent). Dies führen sie darauf zurück,&nbsp;<em>„dass viele Menschen mit zuvor niedrigen Einkommen arbeitslos geworden sind“</em>&nbsp;und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen um ein Viertel zurück gegangen sind.&nbsp;</p>



<p><strong>Finanzstarke Bundesländer besonders starker Hartz IV Anstieg</strong></p>



<p>[<em>Anm</em>:]&nbsp;<em>Während der Corona-Pandemie gab (und gibt es bis zum 31. Dezember 2021) es einen sog. „Vereinfachten“ Zugang zum Arbeitslosengeld II. Wurden zum einen die eigenen Vermögensverhältnisse heraufgesetzt und die tatsächlichen Mietkosten übernommen, versprach man, die Anträge unbürokratischer zu bearbeiten. Diese Hilfe sollte insbesondere den Soloselbstständigen helfen, die keinen Anspruch auf Soforthilfe hatten, die durch die Bundesregierung zur Verfügung gestellt wurden</em>. Ein Vergleich der bundesweiten SGB II-Quoten durch die Forschergruppe zwischen Juni 2019 und Juni 2020 ergab, dass die Arbeitslosenquoten in den neuen Bundesländern um bis zu vier Prozent rückläufig waren, aber insbesondere in den finanzstarken Bundesländern wie Baden-Württemberg, Bayern oder Hamburg überdurchschnittlich stark um bis zu fast neun Prozent anstiegen. Dazu heißt es, dass es auf die Branchenstruktur und deren hohen Bedeutung von Luftfahrt, Tourismus, Gastronomie, Kultur und Freizeit zurückgeführt wird. Aber auch die Betriebsgrößen und die Bevölkerungsdichte spielen eine Rolle, so die Forscher weiter.</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img decoding="async" loading="lazy" width="1024" height="678" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2021/07/Bildschirmfoto-2021-07-21-um-10.39.37-1024x678.png" alt="Bild: Universität Bremen" class="wp-image-2399" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2021/07/Bildschirmfoto-2021-07-21-um-10.39.37-980x649.png 980w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2021/07/Bildschirmfoto-2021-07-21-um-10.39.37-480x318.png 480w" sizes="(min-width: 0px) and (max-width: 480px) 480px, (min-width: 481px) and (max-width: 980px) 980px, (min-width: 981px) 1024px, 100vw" /><figcaption>Bild: Universität Bremen &#8211; Eigene Darstellung</figcaption></figure>



<p><strong>Forscher warnen davor, Corona als „Ungleichheitsvirus“ zu erhöhen – denn soziale Ungleichheit bestand schon vorher</strong></p>



<p>Bereits in der Einleitung stellen die Gutachter fest, dass die Corona-Pandemie die größte globale Gesundheits- und Wirtschaftskrise der Nachkriegszeit und eine historische Zäsur darstellt. Beispiellos sei die Pandemie in ihrem Ausmaß und den Mitteln ihrer Bekämpfung in jüngerer Vergangenheit gewesen. Auch wenn es bekannt ist, dass infolge der Corona-Pandemie die Ungleichheit in Deutschland wächst, und die Schere zwischen arm und reich weiter auseinandergeht, warnen sie davor, das Virus als „Ungleichheitsvirus“ zu überhöhen:&nbsp;<em>„Denn die die tiefe Kluft zwischen Arm und Reich bestand vielmehr schon vor der Pandemie“.</em></p>



<p>Kurz zusammengefasst kommt das Gutachten zum Ergebnis, dass die Krise bereits bestehende soziale Ungleichheiten verschärfe. Für die Forscher bleibt es in den kommenden Jahren somit zentral, bei weiteren Maßnahmen zur Krisenfolgenbewältigung nicht nur die wirtschaftliche, sondern auch die Entwicklung der sozialen Gerechtigkeit im Blick zu haben. Sie fordern, dass Kinder und Jugendliche eine zentrale Rolle dabei einnehmen sollten. Ebenso sollte bei der Diskussion über die Frage, wer die Pandemiekosten trägt, die Zunahme der Vermögensungleichheit berücksichtigt werden. Dabei verweisen sie auf die Konzepte einer einmaligen Vermögensabgabe. </p>



<div class="wp-block-file"><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2021/07/2021_06_30_Abschlussbericht_Auswirkungen_Corona_HH.pdf">2021_06_30_Abschlussbericht_Auswirkungen_Corona_HH</a><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2021/07/2021_06_30_Abschlussbericht_Auswirkungen_Corona_HH.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>



<p></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Die soziale Ungleichheit steckt im Hartz-IV-Paternalismus</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/die-soziale-ungleichheit-steckt-im-hartz-iv-paternalismus/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 12 May 2021 06:35:48 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Armut]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
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					<description><![CDATA[Auszug aus der "spw"-Zeitschrift für sozialistische Politik und Wirtschaft. Wir befinden uns derzeit in einer heftigen Corona-Krise. Ausbaden müssen dies u.a. sozial benachteiligte Gruppen wie Hartz-IV-Leistungsberechtigte oder von Armut Betroffene. Diese wurden bislang nur ganz am Rande berücksichtigt.]]></description>
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<div class="wp-block-image"><figure class="aligncenter size-large"><img decoding="async" loading="lazy" width="1024" height="923" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2021/05/Bildschirmfoto-2021-05-11-um-12.26.49-1-1024x923.png" alt="" class="wp-image-2395" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2021/05/Bildschirmfoto-2021-05-11-um-12.26.49-1-980x883.png 980w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2021/05/Bildschirmfoto-2021-05-11-um-12.26.49-1-480x433.png 480w" sizes="(min-width: 0px) and (max-width: 480px) 480px, (min-width: 481px) and (max-width: 980px) 980px, (min-width: 981px) 1024px, 100vw" /><figcaption>Bild: spw-Verlag</figcaption></figure></div>



<h3>Auszug aus der „spw“ – Zeitschrift für sozialistische Politik und Wirtschaft – Heft 243 – Ausgabe 2 – 2021</h3>



<p>von Inge Hannemann&nbsp;</p>



<p>Wir befinden uns derzeit in einer heftigen Corona-Krise. Ausbaden müssen dies u.a. sozial benachteiligte Gruppen wie Hartz-IV-Leistungsberechtigte oder von Armut Betroffene. Diese wurden bislang nur ganz am Rande berücksichtigt. Zwar gab es im Herbst 2020 für Eltern 300 Euro pro Kind und im Mai soll es einmalig 150 Euro für Hartz-IV-Berechtigte geben, die nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden. Während Grundsicherungsleistungsberechtigte sich mit Almosen zufriedengeben mussten, hat der Staat dazu beigetragen, dass sich die Ungleichheit in der Corona-Pandemie verschärft. Durch den Bund wurden hohe Kredite, Finanzhilfen und Bürgschaften für Konzerne wie Lufthansa, Galeria Karstadt Kaufhof oder dem Reiseanbieter TUI zügig zur Verfügung gestellt.</p>



<p><a rel="noreferrer noopener" href="https://www.spw.de/data/243_hannemann.pdf" target="_blank">mehr</a></p>



<p>©spw-Verlag/Redaktion GmbH 2010, 44309 Dortmund</p>
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			</item>
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		<title>Die Armen werden ignoriert</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/die-armen-werden-ignoriert/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Jan 2021 10:32:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Armut]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Corona-Pandemie]]></category>
		<category><![CDATA[Große Koalition]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Armen werden ignoriert. Es wäre ein Leichtes armen Menschen in der Corona-Pandemie zu helfen. Gewollt ist es allerdings nicht. ]]></description>
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<div class="wp-block-image"><figure class="aligncenter size-large is-resized"><img decoding="async" loading="lazy" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2021/01/corona-pandemie-1024x685.jpg" alt="Grüne Kästchen mit dem Text: Corona Pandemie" class="wp-image-2386" width="512" height="343" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2021/01/corona-pandemie-980x655.jpg 980w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2021/01/corona-pandemie-480x321.jpg 480w" sizes="(min-width: 0px) and (max-width: 480px) 480px, (min-width: 481px) and (max-width: 980px) 980px, 100vw" /></figure></div>



<p><strong>Die Armen werden ignoriert</strong></p>



<p><em>Es wäre ein Leichtes armen Menschen in der Corona-Pandemie zu helfen. Gewollt ist es allerdings nicht.&nbsp;</em></p>



<p>Kommentar</p>



<p>Milliarden für Lufthansa, für die Automobil- und Reisebranche oder neue Rüstungsausgaben. Verteilen kann die Große Koalition während der Corona-Pandemie. Nur an die denken, die zu den Hauptleidtragenden der Pandemie gehören, das kann die Regierung nicht. Zu denen gehören alle von Armut Betroffenen, wie Sozialleistungsberechtigte mit Hartz IV oder der Grundsicherung, Obdach- und Wohnungslose, Menschen mit Behinderung, Armutsrentner:innen, aber auch andere Bewohner:innen von Gemeinschaftsunterkünften: wie Geflüchtete, Strafgefangene, Werkvertragsarbeiter:innen in Sammelunterkünften, Migrant:innen ohne gesicherten Aufenthaltstatus oder Suchtkranke. Dabei sind es genau die Gruppen, die während der Covid-19-Pandemie mehrfach benachteiligt sind. Oftmals leben sie in engen schlechten Wohnverhältnissen, denen sie kaum entfliehen können; sie haben einen häufigeren schlechteren Gesundheitsstatus und damit ein stark erhöhtes Infektionsrisiko und sie haben einfach auch zu wenig Geld, um Verteuerungen aufzufangen.&nbsp;</p>



<p><strong>Einkäufe sind schwer zu wuppen</strong></p>



<p>Einkäufe sind teurer geworden; insbesondere Frisches wie Obst oder Gemüse. Das zeigen Zahlen der Agrarmarkt-Informationsgesellschaft (AMI), laut „Business Insider“. So stiegen die Preise beim Gemüse im Schnitt um 26,3 Prozent und bei Obst um 14,2 Prozent. Nun kann natürlich leicht gefragt werden, wozu braucht es Zucchini, die um 92 Prozent teurer wurden oder einen Blumenkohl, der um 63 Prozent stieg? Die Frage ist leicht zu beantworten, wenn berücksichtigt wird, dass für ein starkes und gesundes Immunsystem auch Obst und Gemüse gehören. Gerade als die Pandemie im Frühjahr begann, waren die Regale in den Supermärkten durch die Hamsterkäufe auf einen Schlag leer. Gekauft werden konnten oftmals nur noch Waren, die sowieso schon überdurchschnittlich teuer waren. Für arme Menschen eine doppelte Belastung mit ihrem kargen Finanzhaushalt irgendwie auszukommen. Millionenfache Kurzarbeit, Kündigungen durch die Corona-Pandemie oder der Zuwachs an Hartz-IV-Leistungsberechtigten, durch viele Soloselbstständige, vergrößert bis heute die Gruppe derer, die erst einen Kassensturz machen, bevor sie ihren Einkaufswagen durch die Supermärkte schieben. Schlimm genug, dass wir Tafeln haben, schlossen auch diese im Frühjahr. Damit fiel eine weitere Hilfe weg. Ja, es sind Nahrungsmittel, die aussortiert wurden, die unverkäuflich sind. Und trotzdem sind sie für viele eine Ergänzung oder sogar die Hauptnahrungsmittel, um über den Monat zu kommen. Arme Menschen haben auch nicht die Möglichkeit die sichereren FFP-2-Masken ständig neu zu kaufen. Eigentlich können sie diese gar nicht kaufen, da ihnen im Monat nur 2,50 Euro für rezeptfreie medizinische Produkte zur Verfügung stehen. Sie können sich auch davon keine Nahrungsergänzungsmittel leisten, um ihr Immunsystem zu stärken. Das Virus greift arme Menschen also auf mehreren Ebenen an.&nbsp;</p>



<p><strong>Selbst 100 Euro sind der Großen Koalition zu viel</strong></p>



<p>Und während belanglose Branchen Milliarden bedingungslos geschenkt bekommen oder wenige Privilegierte ins Home-Office gingen, gibt es die Armen für die Große Koalition nicht. Sie wurden nicht vergessen, sondern einfach ignoriert. Die Forderungen eines Corona-Zuschlages von einmaligen 100 Euro bis 200 Euro zahlreicher Wohlfahrts- und Sozialverbände, Kinderschutzvereine oder durch die Parteien DIE LINKE, Bündnis90/Die Grünen wurden im Bundestag weggewischt wie Dreck. Eine Pandemie abhängige Erhöhung, des eh schon zu niedrigen Regelsatzes bei Hartz IV und in der Grundsicherung, wurden in den Bundestagdebatten weg- und belächelt. Dabei wäre es einfach gewesen Sonderzahlungen zu genehmigen. Das gibt nämlich unsere Gesetzgebung vor und nennt sich „Sonderbedarf für außergewöhnliche Lebenslagen“. Was als „Sonderbedarf“ gilt, ist nicht gesetzlich vorgegeben. Stattdessen kommen Ausreden, dass es nicht finanzierbar sei und die nachfolgenden Generationen diese Schulden zu bezahlen haben. Man stelle sich vor, Olaf Scholz geht nun zum Bankautomaten und hebt das Geld seiner Enkelkinder für die geschundene Reisebranche ab. So mal rein bildlich gesprochen. Dabei wäre der Corona-Zuschuss ein Mittel, was mit Sicherheit gut angelegt ist. Arme Menschen sparen nicht. Sie würden diese 100 Euro wieder in den Wirtschaftskreislauf einbringen. Damit wird der Handel gestärkt, Arbeitsplätze bleiben erhalten und wenn sie dann noch den öffentlichen Nahverkehr benutzen, wird auch dieser gestärkt. Dem heiligen Kapitalismus wäre auch damit geholfen. Es ist sinnlos, bei denen zu sparen, die sowieso schon nichts haben. Es sind die Armen von heute, aber auch von morgen.&nbsp;</p>



<p><strong>Wer reich ist, profitiert</strong></p>



<p><p>Arme Menschen haben keine Lobby. Jeder Opposition muss klar sein, dass ihre Forderungen in der Luft verpuffen. Trotzdem ist es wichtig, diese Forderungen aufzustellen. Gefördert und unterstützt werden diejenigen, die in unserer Leistungs- und Verteilungsgesellschaft entsprechende Leistungen bringen. Das sind in der Regel Leistungen in Form einer abhängigen Erwerbsarbeit. Dass eine nicht-abhängige Erwerbsarbeit, wie Soloselbstständige, genauso ignoriert werden, erkennt man daran, dass diese zum Jobcenter geschickt werden. Und das unter dem Deckmantel der Wohltätigkeit, da Hartz IV ja zumindest ein Existenzminimum darstellen soll. Zwar gab es zum Spätsommer den „Corona-Kinderbonus“ von 300 Euro, der aber alle Kinderlosen, Geflüchtetenfamilien und Geduldete ausklammerte. Auch, wenn der in zwei Raten ausgezahlte Bonus nicht auf Sozialleistungen angerechnet wurde, wurden eben Familie mit der Einmalzahlung abgespeist, während kriselnden Unternehmen weitere bedingungslose Hilfen erhalten. Armut ist gewünscht und gewollt. Je reicher man ist, desto mehr profitierte man von den Pandemiehilfen der Regierung. Dabei wäre es einfach, unseren Sozialstaat so zu vertreten, dass er seinem Namen gerecht wird. Die Bedarfsgerechtigkeit als Ziel aller Hilfsmaßnahmen muss lauten: Gebt denjenigen mehr, die nichts oder kaum etwas haben. Zapft die an, die in Millionen versinken. Nur das ist nicht gewollt.&nbsp;</p><img decoding="async" loading="lazy" src="https://vg08.met.vgwort.de/na/9f5ec76918984f8686d9851da728c32e" width="1" height="1" alt=""></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Konjunkturpaket mit Grenzen</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/konjunkturpaket-mit-grenzen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 04 Jun 2020 17:37:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Große Koalition]]></category>
		<category><![CDATA[Grundsicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Konjunkturpaket]]></category>
		<category><![CDATA[Pflege]]></category>
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					<description><![CDATA[Ohne Nachtshow hat die Koalition es geschafft ein knapp 130 Milliarden Konjunkturpaket auf den Weg zu bringen. Das 15-seitige Papier hat es in sich und lässt dabei doch viele Fragen offen. So bleibt offen, ob die geplanten Mehrwertsteuersenkungen von 19 auf 16 Prozent und von 7 auf 5 Prozent bei den Verbraucher*innen landen oder in [&#8230;]]]></description>
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<figure class="wp-block-image"><img decoding="async" loading="lazy" width="640" height="368" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2020/03/corona-4893276_640.jpg" alt="" class="wp-image-2294" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2020/03/corona-4893276_640.jpg 640w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2020/03/corona-4893276_640-300x173.jpg 300w" sizes="(max-width: 640px) 100vw, 640px" /><figcaption>Corona-Virus</figcaption></figure>



<p>Ohne Nachtshow hat die Koalition es geschafft ein knapp 130 Milliarden <a href="https://www.cdu.de/system/tdf/media/dokumente/2020_06_03_koalitionsausschuss_0.pdf?file=1&amp;type=field_collection_item&amp;id=20972" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Konjunkturpaket (öffnet in neuem Tab)">Konjunkturpaket</a> auf den Weg zu bringen. Das 15-seitige Papier hat es in sich und lässt dabei doch viele Fragen offen. So bleibt offen, ob die geplanten Mehrwertsteuersenkungen von 19 auf 16 Prozent und von 7 auf 5 Prozent bei den Verbraucher*innen landen oder in den Kassen der Geschäften bleiben. Das Letztere bleibt zu befürchten, da auch Branchen wie Textil oder Konsumgüter in Teilen unter Druck stehen und Einbußen hatten. Somit ist es eine Unternehmensförderung und kein Anreiz die Kaufkraft zu erhöhen. </p>



<p>Positiv zu bewerten ist die Absage der klassischen neoliberalen Abwrackprämie und die Förderung der eMobilität. Kommunen sollen entlastet werden, um so zum Beispiel die Vorauslage von Sozialleistungskosten zu stemmen. Der Kinderbonus von 300 Euro wird an Familien mit geringem und mittlerem Einkommen pro Kind in drei Abschlägen ausbezahlt und glücklicherweise nicht auf Sozialleistungen wie Hartz IV oder der Grundsicherung angerechnet. Der ÖPNV soll mit einer einmaligen Erhöhung der Regionalisierungsmittel in Höhen von 2,5 Milliarden Euro in 2020 unterstützt werden. Leider hat es das Konjunkturpaket nicht geschafft allgemeine Mobilitätshilfen für Fahrgäste aufzuerlegen oder eine Fahrradprämie, wie es Italien macht, einzuführen. </p>



<p>Nach all den vielen Forderungen durch DIE LINKE. und Bündnis 90 / Die Grünen im Bundestag, unzähligen Sozialverbänden und Erwerbsloseninitiativen für Menschen in der Grundsicherung einen Pandamie-Zuschlag in Höhe von <a href="https://www.der-paritaetische.de/fachinfo/stellungnahmen-und-positionen/aufruf-100-euro-mehr-sofort-solidarisch-fuer-sozialen-zusammenhalt-und-gegen-die-krise/" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="100 Euro  (öffnet in neuem Tab)">100 Euro </a>monatlich für Menschen in Armut einzuführen konnte sich die Koalition nicht durchringen. Und das ist stark zu kritisieren. Für Millionen von Menschen in den Grundsicherungen, mit Armutsrenten, Student*innen, Personen ohne Kinder wurde nichts getan. Stattdessen entflammt nun vielmehr in den sozialen Netzwerken eine Neiddebatte oder Missgunst gegenüber Familien mit Kindern. Diese Debatte ist nicht schön, aber berechtigt. Für einen friedlichen Zusammenhalt, wie es die SPD hinaustönt, ist es nicht förderlich. Die Kostensteigerungen, gerade bei Lebensmittel durch Corona sind belegt und trotzdem bleibt es skandalös und unbegreiflich, warum bei 130 Milliarden Euro so viele Arme komplett unberücksichtigt bleiben. </p>



<p>Schaut man sich das Papier genauer an, kommt auch das Wort „Pflege“ nicht ein einziges Mal vor. Ein Bereich, den man hoffentlich nicht in weiteren Diskussionen und Paketen vergisst, weil man der Meinung ist, dass der einmalige Zuschlag von 1.000 Euro und Standing Ovations ausreichend seien. Auch Frauen und deren Kraftakt die Corona-Pandemie, oftmals mit Doppel- oder Mehrfach-Belastungen zu stemmen sind kein Wort wert. Hier gilt das selbige wie für die Pflege: Von Lobhudeleien, dass sie systemrelavant sind, können sie sich nichts kaufen.&nbsp;</p>



<p>Vieles in dem Papier, wie die CO2-Besteuerung sind nun keine Neuheiten und wurden im Rahmen des Konjunkturpaketes wiederholt beworben. So bleibt es zwar bei wenigen guten Ansätzen, ignoriert aber weiterhin die Armut und grenzt ganze Menschengruppen aus. So herrscht das Motto: Wer nicht erwähnt wird, wird vergessen. Die Chance für eine sozialere und gerechtere Wende ist da – wenn nicht jetzt, wann dann?</p>



<figure class="wp-block-image"><img decoding="async" src="http://vg03.met.vgwort.de/na/4c3717fd71114881b0ea771826b364cd" alt=""/></figure>


]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Gesellschaftliche Gründe sprechen gegen einen Geiz beim Bedingungslosen Grundeinkommen</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/gesellschaftliche-gruende-sprechen-gegen-einen-geiz-beim-bedingungslosen-grundeinkommen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 29 Apr 2020 08:47:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Bedingungsloses Grundeinkommen]]></category>
		<category><![CDATA[BGE]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
		<category><![CDATA[Neoliberalismus]]></category>
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					<description><![CDATA[„Mehrheitlich fordern sowieso Hartz-IV-Empfänger*innen ein Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE)“. Ein mir häufiges entgegenkommendes Argument von BGE-Kritiker*innen. Das verneine ich. ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image"><img decoding="async" loading="lazy" width="465" height="322" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/Geld_11.jpg" alt="" class="wp-image-1198" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/Geld_11.jpg 465w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/Geld_11-300x208.jpg 300w" sizes="(max-width: 465px) 100vw, 465px" /><figcaption>Time is Money &#8211; Concept</figcaption></figure>



<p><em>„Mehrheitlich fordern sowieso Hartz-IV-Empfänger*innen ein&nbsp;<strong>Bedingungsloses Grundeinkommen</strong>&nbsp;(BGE)“</em>. Ein mir häufiges entgegenkommendes Argument von&nbsp;<strong>BGE</strong>-Kritiker*innen. Das verneine ich. Wie eine&nbsp;<a href="https://www.wiwo.de/politik/deutschland/umfrage-mehrheit-der-deutschen-fuer-bedingungsloses-grundeinkommen/19427282.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Umfrage</a>&nbsp;des größten deutschen Cashbackportals Shoop.de in 2017 ergab, befürwortete die Mehrheit in Deutschland ein BGE. Etwa 73 Prozent der Deutschen haben bereits von der Idee des Bedingungslosen Grundeinkommens gehört. Und von diesen wiederum befürworten 75 Prozent die Idee grundsätzlich. Fakt ist, es gibt eine tiefe Spaltung zwischen der arbeitenden Bevölkerung und den Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigten (Hartz IV). Und es lässt sich nicht verleugnen, dass die Agenda 2010 bis heute tiefe Wunden bei den Erwerbslosen und Druck bei Erwerbstätigen verursacht. Dieser Druck verursacht Angst und man bleibt am Arbeitsplatz kleben; sei er auch noch so prekär. Für mich hat das oben genannte Argument einen faden Beigeschmack und klingt für mich nicht ausgewogen. Vielmehr höre ich das verfestigte Vorurteil des gewollten Schmarotzertums gegenüber Erwerbslosen heraus.</p>



<p><strong>Bedingungsloses Grundeinkommen ohne zu arbeiten?</strong></p>



<p>Gleichzeitig ich zur Frage komme: Ist es fair und gerecht, dass einige Menschen ein Bedingungsloses Grundeinkommen beziehen, ohne dafür arbeiten zu müssen, während die anderen durch ihre Erwerbstätigkeit nicht nur ihr eigenes Einkommen verdienen, sondern auch das Geld für die Grundeinkommensbezieher*innen aufzubringen haben? Ja! Und ich somit zwangsläufig zum Begriff der „<strong>Arbeit</strong>“ komme. Die industrielle Revolution führte im 19. Jahrhundert zu Arbeitsplätzen, zur technischen Revolution und zur Frage der sozialen Sicherheit und deren Arbeitsbedingungen. Unsere Arbeit ist mit steigender Intensivität von Maschinen, Computern und Robotern geprägt. Diese Automatisierung führte bis heute zu einer enormen Erhöhung des Gütervolumens und somit nicht nur die Leistung eines einzelnen Menschen gefragt ist, sondern ebenso die Leistung der Maschinen. Um diese aufrecht zu erhalten zahlt der Staat Unmengen an Subventionen – sozusagen ein unternehmensorientiertes BGE an: Konzerne in Form von Steuervorteilen und / oder Subventionen und an Lohnzuschüssen für Arbeitgeber*innen. Und das oftmals für befristete Arbeitsplätze. Dabei ist der Mensch, und insbesondere der erwerbslose Mensch, laufend damit beschäftigt, Arbeit zu suchen und gleichzeitig werden die Arbeitsuchenden von der Gesellschaft ständig daran erinnert, dass sein Status so nicht bleiben darf und kann. Die abhängige Arbeit wirke stabilisierend und gibt die Möglichkeit zur Teilhabe an der Gesellschaft. Die Arbeitsagenturen, die Jobcenter und die Politik als Meinungsgeberinnen ganz vorne dabei. Ich bin, was ich arbeite. Über die Art der Tätigkeit identifizieren wir uns häufig selbst. Ebenso werden wir darüber von anderen identifiziert oder erhalten eine entsprechende Anerkennung und Zuweisung, wer oder was wir sind. D.h., wir werden durch das Urteil anderer und durch Abgrenzung von anderen bewertet. Ganz deutlich sehen wir dieses an der&nbsp;<strong>Carearbeit</strong>&nbsp;– sei es die Erziehungsarbeit oder die Pflege von Angehörigen. Bereiche, die unsichtbar sind und bisweilen als Arbeit gänzlich abgewertet wird. Unser jetziges neoliberale System und die daraus resultierenden Leistungsgesellschaft werden somit an Symbolen festgemacht. Diese können das Einkommen, die Position oder der Wohnort sein. In der Diskussion um das BGE und um den Begriff „Arbeit“ fällt insbesondere die unbezahlte Arbeit heraus. Dabei ist die reproduktive Tätigkeit, welches auch die eigene Arbeit oder die Arbeit für das Gemeinwesen beinhaltet, unser größter Anteil von Arbeit, der in unserer Gesellschaft geleistet wird.</p>



<p><strong>Menschen gehen verloren</strong></p>



<p>Gerade die soziale Sicherheit wird bei der&nbsp;<strong>reproduktiven Arbeit</strong>&nbsp;vernachlässigt. Es wird kaum davon ausgegangen, dass es Menschen gibt, deren persönlichen Verhältnisse es unmöglich machen in eine abhängige oder selbstständige Tätigkeit zu gelangen und auszuüben. Das können chronische Erkrankungen, angeborene oder erworbene Behinderungen oder die familiäre Situation sein. Das&nbsp;<strong>BGE</strong>&nbsp;ist unabhängig einer leistungsabhängigen Arbeit und stellt die Freiheit in den Vordergrund. Ohne diese Freiheit wird der Mensch immer wieder in den Gehorsam gezwungen oder in eine Abhängigkeit von Behörden gestellt. Das führt zu Angst und zu einem Druck, die keine freien Entscheidungen zulassen. Denken wir neben Zwangserwerbstätigen, die unter Sanktionsandrohung durch die Arbeitsagenturen oder Jobcenter einen Job annehmen müssen, auch wenn die Tätigkeit auf Dauer zu einer Dequalifizierung der eigentlichen Ausbildung oder des Studiums führen kann oder führt. Oder, denken wir an die Frauen, die in einer gewalttätigen Ehe verbleiben, weil die Angst vor dem Absturz zu groß ist oder die Kraft und Hilfe fehlen, um mögliche Sozialleistungen zu beantragen. Finanzielle Zwangsabhängigkeiten reduzieren die Freiheit und lassen persönliche Lebensplanungen außer Acht. Ganz unberücksichtigt blieben bisher diejenigen, die aus Scham, Angst oder Unwissenheit gänzlich auf finanzielle Hilfen verzichten. Eine Dunkelziffer, die aus dem politischen und gesellschaftlichen Radius zumeist ignoriert wird. Es genügt nicht, Not und Leid, wie Hunger oder Wohnungslosigkeit durch caritative Hilfe aufzufangen und abzumildern. Es genügt auch nicht, Menschen in Würdige oder Unwürdige einzuteilen, um dann unterstützend zu handeln. In allen benannten Beispielen von Erwerbslosigkeit, Muss-Partnerschaften oder verdeckter Armut zeigt sich, dass der derzeitige Neoliberalismus die Höchstleistung in Form einer Leistungs-, und Funktionsgesellschaft fördert und verabsolutiert. Er glorifiziert die Konkurrenz, in welcher sich die oder der Starke gegenüber den Schwachen durchsetzen soll. Das Erkennen des Verlustes eines sozialen Status und deren Anerkennung, die Stigmatisierung oder der Ausschluss aus der Gesellschaft wird oftmals kompensiert, in dem auf andere Gruppen herabgesehen oder gar verbal oder physisch eingedroschen wird. Dieses Abheben gegenüber Menschen ohne festen Wohnsitz, Geflüchteten, Menschen mit Behinderungen oder in der eigenen Gruppierung, führt gesellschaftlich schlussendlich zur Implosion oder zur Explosion.</p>



<p><strong>Kapitalistischer Tunnelblick</strong></p>



<p>Ein&nbsp;<strong>BGE</strong>&nbsp;kann den betriebswirtschaftlichen und kapitalistischen Tunnelblick, der von den Betrachter*innen die Sicht auf die Gesamtzusammenhänge, d.h. die sozialen, politischen und kulturellen Grundlagen der herrschenden Produktionsweisen einengt oder versperrt, in Teilen auflösen. Markt, Leistung und Konkurrenz dürfen nicht verabsolutiert werden. Und davon sind wir alle betroffen. Ob wir uns nun in der Schule, auf der Arbeit, privat oder in der Politik befinden: unsere Gesellschaft wird immer mehr von der Verrohrung eingenommen und geprägt: Neid, Missgunst, allgemeine Hetze und Vorurteile gegenüber anderen Gruppen oder Personen als sich selbst sind Auswirkungen, die eine Gesellschaft in ein Korsett zwingen, welches schwer aufzubrechen ist. Und solange ist eine existenzsichernde Freiheit von einer Gegenleistung abhängig. Dabei ist es durchaus wichtiger, ohne materielle Existenzängste, sich frei entscheiden zu können, was ich (abhängig) arbeite, wo ich mich ehrenamtlich oder politisch engagiere, um auf diesem Weg meine ganz persönlichen Fähigkeiten oder Kompetenzen auszubauen oder zu erlernen. Wer sich mehr soziale oder sachliche Kompetenzen oder Veränderungen erhofft, wird nicht herumkommen, sich mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen auseinanderzusetzen. Nur so kann eine soziale, humane und verantwortungsvolle gesellschaftliche Veränderungsbereitschaft an Profil gewinnen.</p><img decoding="async" loading="lazy" src="http://vg03.met.vgwort.de/na/ee7f89fa71f14eeaaaaf2fff1d2a5357" width="1" height="1" alt="">


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			</item>
		<item>
		<title>Corona und die freischaffenden Künstler</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/corona-und-die-freischaffenden-kuenstler/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 28 Apr 2020 11:39:49 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
		<category><![CDATA[Künstler]]></category>
		<category><![CDATA[Soforthilfe]]></category>
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					<description><![CDATA[Anfang April startete das „Sozialschutz-Paket“ der Bundesregierung. Es soll helfen, die „sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für die Bürgerinnen und Bürger abzufedern“, sowie den Zugang zu sozialer Sicherung zu vereinfachen, so schreibt es das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf ihrer Webseite. Darunter fällt auch die vorübergehende „vereinfachte Beantragung“ von Arbeitslosengeld II (Hartz IV). [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image"><img decoding="async" loading="lazy" width="640" height="368" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2020/03/corona-4893276_640.jpg" alt="" class="wp-image-2294" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2020/03/corona-4893276_640.jpg 640w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2020/03/corona-4893276_640-300x173.jpg 300w" sizes="(max-width: 640px) 100vw, 640px" /><figcaption>Corona-Virus</figcaption></figure>



<p>Anfang April startete das „<a rel="noreferrer noopener" aria-label="Sozialschutz-Paket (öffnet in neuem Tab)" href="https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/informationen-corona.html" target="_blank">Sozialschutz-Paket</a>“ der Bundesregierung. Es soll helfen, die <em>„sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für die Bürgerinnen und Bürger abzufedern“</em>, sowie den Zugang zu sozialer Sicherung zu vereinfachen, so schreibt es das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf ihrer Webseite. Darunter fällt auch die vorübergehende „<a rel="noreferrer noopener" aria-label="vereinfachte Beantragung (öffnet in neuem Tab)" href="https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung/" target="_blank">vereinfachte Beantragung</a>“ von Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Dazu zählen die Aussetzung der Vermögensprüfung und die tatsächliche Übernahme der aktuellen Mietkosten. Der vereinfachte Zugang zu Hartz IV soll dann den Lebensunterhalt sichern, wenn keine vorrangigen Hilfen greifen. Vorrangige Hilfen zu diesem Zeitpunkt sind z.B. der Notfall-Kinderzuschlag, wenn Familien ein geringeres Einkommen haben, weil sie in Kurzarbeit sind. Zum „vereinfachten Verfahren“ habe ich bereits <a href="http://inge-hannemann.de/die-bundesagentur-fuer-arbeit-passt-jobcenter-weisungen-zu-corona-an/" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="hier (öffnet in neuem Tab)">hier</a> eine Zusammenfassung dazu geschrieben.</p>



<p>Solo-Selbstständige, wie KünstlerInnen, SchauspielerInnen oder sonstige Freischaffende leiden darunter, dass durch die Corona-Pandemie ihre Aufträge in Teilen oder komplett wegfallen. Nun haben sie die Möglichkeit die Landes-Soforthilfen oder Bundeshilfen zu beantragen. Allerdings gibt es bei der Bundes-Soforthilfe einen Pferdefuß: Hier muss ein Gewerberaum vorgewiesen werden, der oftmals nicht vorhanden ist, weil er auch einfach nicht gebraucht wird. Zauberer, Schauspieler und viele weitere freie Berufe arbeiten oftmals im Home-Office. Da wäre jeder angemieteter Gewerberaum eine zusätzliche unnötige finanzielle Belastung.&nbsp;</p>



<p>Mich kontaktieren unterschiedlichste Solo-Selbstständige, um mir ihre Erfahrungen mitzuteilen. So höre ich teilweise von hohen bürokratischen Hürden, um an das vereinfachte Arbeitslosengeld II zu gelangen oder das lange Warten auf die Zahlung der Soforthilfe des jeweiligen Bundeslandes. Die Bundesländer setzen hier ihren Föderalismus in vollem Umfang um, so dass nicht von einer einheitlichen Regelung gesprochen werden kann.&nbsp;</p>



<p class="has-background has-very-light-gray-background-color">Als unbürokratisches positives Beispiel nenne ich eine Schauspielerin, die in Berlin lebt. Ihr Antrag auf die Soforthilfe wurde innerhalb weniger Stunden bearbeitet und genehmigt und zwei Tage später hatte sie ihre 5.000 Euro auf dem Konto. Ein Anruf beim zuständigen Jobcenter ergab, dass sie vermutlich einen Anspruch auf Hartz IV hat. Parallel wurde festgestellt, dass sie womöglich ebenso einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld I hat. Sollte dieses unter dem Satz von Hartz IV fallen, könnte sie ergänzend Arbeitslosengeld II beantragen. Nach dem vereinfachten Arbeitslosengeld-II-Verfahren hätte sie somit einen Anspruch auf vorübergehende volle Mietkostenübernahme sowie dem regulären Regelsatz von 432 Euro einer alleinstehenden Person von rund 1.000 Euro. Summa summarum alles sehr unkompliziert.&nbsp;</p>



<p>Komplizierter scheint es in Wiesbaden zu sein: Alleinstehend, tätig in einem freien Beruf. Dort wurde zwar auch auf die vereinfachten Formulare hingewiesen, jedoch mussten weitere Bestätigungen, wie eine Wohnbestätigung (Wohnortnachweis) durch die Stadt, Vermieterbescheinigung, Kontoauszüge der letzten 6 Monate, Einkommensnachweise der Bedarfsgemeinschaft, Anlage Vermögen, Kopie Fahrzeugschein, Kopie Nachweis Haftpflichtversicherung, Anmeldebogen Arbeitspaket (Standardwerk der Jobcenter in dem die Ausbildung, beruflicher Werdegang, Kenntnisse, Fähigkeiten u.v.m. einzeln beschrieben werden muss) verlangt. Gleichzeitig wurde ein telefonischer „Kunden“- Termin mitgeschickt. Sollte dieser nicht wahrgenommen werden, so wird die komplette Leistung wegen mangelnder Mitwirkung (Anm. §66 SGB I) eingestellt.</p>



<p>Die vereinfachten Anträge und „Beilagen“ finden sich <a href="https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung/" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="hier (öffnet in neuem Tab)">hier</a>.</p>



<p>Da Hartz IV in sich schon sehr komplex ist, habe ich das Sozialschutz-Paket von Anfang an begleitet und bin heute auf einen Bericht von „<a href="https://www.tabularasamagazin.de" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="tabularasa (öffnet in neuem Tab)">tabularasa</a>“ – Zeitung für Gesellschaft &amp; Kultur gestoßen. Im Artikel „<a rel="noreferrer noopener" aria-label="Corona – Filmbrancheninfo #29 (öffnet in neuem Tab)" href="https://www.tabularasamagazin.de/corona-filmbrancheninfos-29/" target="_blank">Corona – Filmbrancheninfo #29</a>“ liest man einen Erfahrungsbericht von zwei Filmschaffenden und ihrem Versuch Hartz IV zu beantragen (ziemlich weit unten). Zuvor kristallisierte sich heraus, dass sie keinen Anspruch der bayerischen Soforthilfe als auch keinen Anspruch der Bundeshilfe haben, da sie keine Betriebskosten nachweisen können. Für den Antrag reichten sie entsprechend den Vorgaben den Hauptantrag und die Anlage des Einkommens aus selbstständiger Tätigkeit ein. Ihrem Jobcenter genügte das nicht. Sie fragten nach und erhielten die Antwort:</p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>„Jedes Jobcenter können eigenmächtig entscheiden, welche Formulare es zur Beabeitung eines solchen Antrages einfordere.“</p></blockquote>



<p>Insgesamt mussten die Filmschaffenden sechs unterschiedliche Formulare ein- beziehungsweise nachreichen. Interessant wird es bei der Übernahme der tatsächlichen Mietkosten, die um zwei Drittel schrumpfte, weil die Soforthilfe aus Bayern angerechnet wurde. Diese erhielten die Filmschaffenden jedoch nicht, weil sie ja keine Betriebskosten haben.&nbsp;</p>



<p>Beide Filmschaffende kritisieren zurecht, dass die Vereinfachung in ihrem Fall keine ist. Es erinnert sie stark an Hartz IV, welches sie aus früheren Zeiten bereits kennen. Sie schlagen vor, dass – analog Baden-Württemberg eine Art vorübergehendes Grundeinkommen zur Deckung der Lebenshaltungskosten von freischaffenden Künstlern einzuführen.&nbsp;</p>



<p class="has-background has-cyan-bluish-gray-background-color"><a href="https://mwk.baden-wuerttemberg.de/de/kunst-kultur/kultursparten/unterstuetzung-kulturbetriebe-coronavirus/" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Baden-Württemberg (öffnet in neuem Tab)">Baden-Württemberg</a> zahlt Solo-Selbstständigen im Bereich Kunst, Kultur und Kreativwirtschaft einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für drei Monate in Höhe von 9.000 Euro. Gleichzeitig können Solo-Selbstständige pauschalierte Kosten des privaten Lebensunterhalts in Höhe von 1.180 Euro pro Monat beantragen. Dieses hat das Stuttgarter Kunstministerium am 8. April nochmals untermauert. </p>



<p></p>



<p>Sie konstatieren, dass</p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>„die Grundsicherung nicht wirklich vereinfacht, sondern im Gegenteil alles andere als die der Situation angemessene schnelle Hilfe ist, die wir (wie so viele andere unseres Berufsstandes) gerade dringend benötigen.“</p></blockquote>



<p>Und sie warnen vor dem Ende der freien Kulturszene, wenn alles kommentarlos hingenommen wird. </p> <img decoding="async" loading="lazy" src="http://vg03.met.vgwort.de/na/388bb03d9c6642f990417dffb37667b9" width="1" height="1" alt="">


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		<title>Armut gibt es in der Coronakrise nicht</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/armut-gibt-es-in-der-coronakrise-nicht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 07 Apr 2020 07:44:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Armut]]></category>
		<category><![CDATA[BMAS]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
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					<description><![CDATA[„Der Markt regelt alles“, so das Maxim des Neoliberalismus. Inzwischen kennen wir es alle: Gähnende Leere in manchen Regalen oder die günstigsten Artikel sind ausverkauft. In der Coronakrise zeigt sich, dass der Markt gar nix regelt. ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<div class="wp-block-image"><figure class="aligncenter"><a href="https://altonabloggt.files.wordpress.com/2019/12/armut-kopie.jpg"><img decoding="async" src="https://altonabloggt.files.wordpress.com/2019/12/armut-kopie.jpg" alt="" class="wp-image-2149"/></a><figcaption>Verkehrsschild Armut</figcaption></figure></div>



<p><strong>Kommentar</strong></p>



<p>„Der Markt regelt alles“, so das Maxim des Neoliberalismus. Inzwischen kennen wir es alle: Gähnende Leere in manchen Regalen oder die günstigsten Artikel sind ausverkauft. In der Coronakrise zeigt sich, dass der Markt gar nix regelt. Der Markt würde es regeln, wenn alle Menschen unendlich viel Geld hätten, um die teuren Nudeln oder das Luxustoilettenpapier kaufen zu können. Dem Gutverdienenden in der Mittelschicht mag es nichts ausmachen, wenn er auf die teureren Produkte zurückgreifen muss. Menschen im Niedriglohn, im Mindestlohn, in der Altersarmut, Erwerbsunfähige mit einer Minirente oder im Sozialleistungsbezug sehen das anders. Das Geld ist immer knapp und die Situation verschärft sich signifikant in der derzeitigen Coronapandemie. Es bleibt nichts anderes übrig als auf die teureren Artikel zurückzugreifen oder ganz zu verzichten.</p>



<p>Diverse <a href="https://www.change.org/p/finanzminister-olaf-scholz-und-wirtschaftsminister-peter-altmaier-mit-dem-bedingungslosen-grundeinkommen-durch-die-coronakrise-coronavirusde-olafscholz-peteraltmaier-bmas-bund-hubertus-heil?source_location=discover_feed" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Petitionen</a> fordern inzwischen einen Pandemiezuschlag bei Hartz IV oder in der Grundsicherung. Die Bundesagentur für Arbeit und das Bundesarbeitsministerium unter der Herrschaft von Hubertus Heil (SPD) haben einen ganz anderen Blick darauf. Das Sozialministerium antwortet in einer Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen, dass die Hartz-IV-Regelsätze <em>„grundsätzlich auskömmlich“</em> seien, da bei ihrer Ermittlung „die Aufwendungen für ein häusliches Mittagessen in voller Höhe eingeflossen sind“. <em>„Wenn jetzt also mittags nicht mehr in Kita oder Schule, sondern daheim gegessen wird, war das als Standardfall immer berücksichtigt“</em>, heißt es weiter. Damit macht das Sozialministerium deutlich, dass die verschärfte Situation durch die Schließung von Schulen und Kitas und damit das fehlende kostenlosen Mittagessen keine ist. In der Talkshow „hart aber fair“ vom 30. März lobt Heil die Tafeln und behauptet, dass <em>„die Tafeln vielen Menschen das Leben sehr sehr einfach machen“</em>. Die dazu zuvor gestellte eines Nutzers in den sozialen Medien auf den Hinweis, dass sehr viele Tafeln geschlossen sind und ob ein Hartz-IV-Zuschlag nicht möglich wäre, umgeht er, in dem er darüber nachdenken möchte, aber nichts versprechen kann.</p>



<p>Die kurz darauf erschienene aktuelle <a href="https://altonabloggt.files.wordpress.com/2020/04/20041weisung_sozialpaket_ba.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Weisung</a> der Bundesagentur für Arbeit gibt allerdings die Antwort. Sie stellen klar, dass solch ein Mehrbedarf abzulehnen ist. Sie kreieren dafür sogar einen Textvorschlag für die Mitarbeiter*innen, der verwendet werden soll, wenn Leistungsberechtigte einen Mehrbedarf fordern. Bei Hartz IV sind aktuell 2,92 Euro pro Tag für das Essen von unter Sechsjährigen eingeplant, bei Älteren sind es 4,09 Euro. Da ist selbst die FDP sozialer, wenn sie eine generelle Anhebung von Hartz IV „in Höhe von 20 Prozent für Alleinerziehende und ihre Kinder und um 15 Prozent für Elternpaare und ihre Kinder“ gegenüber dem „<a href="https://www.spiegel.de/panorama/corona-krise-gruene-und-fdp-fordern-essenszuschlag-fuer-beduerftige-kinder-a-0abba320-1ca2-4fbf-91cb-28cb08d1a576" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Spiegel</a>“ fordern.</p>



<p>Grotesk wird es, wenn wir den Empfehlungen einer vorrätigen <a href="https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/BBK/DE/Publikationen/Broschueren_Flyer/Buergerinformationen_A4/Checkliste_Ratgeber.pdf?__blob=publicationFile" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Notfallvorsorge</a> des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) folgen. Sie empfehlen 20 Liter Getränke und rund 15 Kilo Nahrung pro Person für zehn Tage. Hygienemittel und das Auffüllen der Hausapotheke sind hierbei unberücksichtigt.</p>



<p>„Wirtschaft first“ heißt es, wenn Milliardenpakete geschnürt werden, um Unternehmen zu bezuschussen oder Kredite abzusichern. Die Armen haben nichts davon. Sie gucken in die Röhre und machen ihren Unmut über die Sozialen Netzwerke kund. „Penetrante“ Kritiker*innen werden dann mal schnell von Hubertus Heil auf Twitter geblockt. Die Aussage von Heil bei „hart aber fair“, dass man ihn anschreiben solle, wird so zu einer Farce. Berechtigte Kritik oder Fragen sind nicht erwünscht. Vielmehr gilt es ganze Gruppen zu ignorieren und unsichtbar zu machen. Wer nicht gesehen wird, kann auch keinen Anspruch stellen. Somit zeigt sich in der Coronakrise, dass von Armut Betroffene keine Stimme haben und haben sollen. Wie sie durch Krisen kommen ist genauso irrelevant wie die seit 15 Jahren zu niedrigen Sozialleistungssätze. Die geforderte Solidarität durch die Bundesregierung ist in dem Fall eine Einbahnstraße und zeigt auf wem sie tatsächlich gilt.</p>



<p>Der regierungspolitischen Ignoranz kann und muss perspektivisch politisch und pragmatisch begegnet werden. Gesetzlich zu prüfen ist unbedingt, ob der Mehrbedarf nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__21.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">§ 21 SGB II</a> in Fällen von Pandemien und Katastrophen ausgeweitet werden kann und muss. Bisher wurde diese Möglichkeit weder geprüft noch gesetzlich verankert. Unser Grundgesetz gibt in Artikel 3 (Absatz 1) vor, dass „<em>alle Menschen vor dem Gesetz gleich</em>“ sind. Es gibt keinen Unterschied zwischen gleich und gleich. Wo muss DIE LINKE. ansetzen? Solidarisch-ehrenamtliche Hilfe durch Privatinitiativen, durch Nachbarschaftshilfen und durch eine linke Politik vor Ort setzt da an, wo staatliche Hilfen versagen. Als Die Linke. ist es unsere Aufgabe bereits bestehende Netzwerke von Hilfen fortzusetzen und / oder aufzubauen.</p>


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		<title>15 Jahre Hartz IV und kein Ende in Sicht</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/15-jahre-hartz-iv-und-kein-ende-in-sicht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 14 Jan 2020 15:02:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://inge-hannemann.de/?p=2260</guid>

					<description><![CDATA[Am 1. Januar 2005 trat Hartz IV in Kraft. Dazu ein paar Gedanken. ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<div class="wp-block-image"><figure class="alignleft is-resized"><img decoding="async" loading="lazy" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/HartzIV_02.jpg" alt="" class="wp-image-1200" width="465" height="465" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/HartzIV_02.jpg 707w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/HartzIV_02-150x150.jpg 150w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/HartzIV_02-300x300.jpg 300w" sizes="(max-width: 465px) 100vw, 465px" /><figcaption>Orange Männchen verzweifelt wegen des Hartz IV</figcaption></figure></div>



<p>Am 1. Januar 2005 trat Hartz IV in Kraft. Ein paar Gedanken dazu.</p>



<p>„<em>Die besseren Anreize und der stärkere Zwang zur Arbeit sind das beste Argument für Hartz IV</em>“, schrieb „Die <a rel="noreferrer noopener" href="https://www.welt.de/print-wams/article114402/Sieben-gute-Gruende-fuer-das-Hartz-IV-Reformpaket.html" target="_blank">Welt am Sonntag</a>“ im August 2004. Die Überschrift lautete damals: „<em>Sieben gute Gründe für das Hartz-IV-Reformpaket</em>“. Das war vier Monate vor der Entstehung der heutigen Jobcenter. Der Zwang zur Arbeit ist bis heute geblieben. Mit den mittels Sanktionen durchsetzbaren Zumutbarkeitsregeln jede Tätigkeit annehmen zu müssen, um der Gefahr einer Geldkürzung aus dem Weg zu gehen, wurden und werden die Erwerbslose weitgehend entmündigt. Ihr Mitspracherecht bei der Gestaltung ihres zukünftigen Erwerbslebens tritt auf eine fast uneingeschränkte Machtposition durch die Jobcenter. Das Bild des dummfauldreisten Erwerbslosen, den man kontrollieren und überwachen müsse, wurde mit der Agenda 2010 Politik zu einer traurigen Realität. Diese Ressentiments haben sich inzwischen dermaßen verfestigt, dass sie stückweise in den Köpfen der Jobcenter, der neoliberalen Ökonomen und Parteien ein Eigenleben führen. Das Paradigma des „asozialen Hartz IV Schnorrers“ setzt sich bis heute fort und ist beliebig auf jeden anwendbar geworden, der sich den Entmündigungsversuchen der Jobcenter entzieht oder widersetzt. Mit der Reetablierung sozialdarwinistischer Denkmuster wurde das Lebensrecht Erwerbsloser, aber auch bei den Noch-Erwerbstätigen antastbar. Und bis heute spaltet es die Gesellschaft und führt zu krassen Dehumanisierungserscheinungen. Hartz IV kann nur überwunden werden, wenn sich alle demokratischen Parteien der Erosion der normativen Grundlagen unseres Zusammenlebens entgegenstellen. Mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen wäre der erste Schritt dazu getan. </p>



<p>In diesem Sinne bleibt Hartz IV eine Bezeichnung, die sich nicht durch eine andere Bezeichnung, wie das &#8222;Bürgergeld&#8220; im positiven Sinne verändert &#8211; solange das Grundgerüst bleibt: Sippenhaft innerhalb der Bedarfsgemeinschaften, Sanktionsmöglichkeiten, Entzug einer Wohnung oder Hauses, wenn sie nicht den sog. &#8222;angemessenen regionalen Kosten&#8220; entsprechen, Hausdurchsuchungen, Zwang unter Sanktionsandrohungen zur Teilnahme an Maßnahmen, Zwangsbewerbungen nach Vermittlungsvorschlägen durch die Jobcenter.</p>



<div class="et_pb_section et_pb_section_0 et_section_regular" >
				
				
				
				
					
				
				
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			</item>
		<item>
		<title>Jede zweites Darlehen vom Jobcenter fehlerhaft</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/jede-zweites-darlehen-vom-jobcenter-fehlerhaft/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 09 Jan 2020 16:55:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesrechnungshof]]></category>
		<category><![CDATA[Darlehen]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://inge-hannemann.de/?p=2250</guid>

					<description><![CDATA[Die Bundesagentur für Arbeit heimst sich erneut Ärger bei ihrer Darlehensvergabe durch die Jobcenter ein.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image"><img decoding="async" loading="lazy" width="472" height="317" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/Darlehen_01.jpg" alt="" class="wp-image-1195" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/Darlehen_01.jpg 472w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/Darlehen_01-300x201.jpg 300w" sizes="(max-width: 472px) 100vw, 472px" /><figcaption>Darlehen !</figcaption></figure>



<p>Die Bundesagentur für Arbeit heimst sich erneut Ärger bei ihrer Darlehensvergabe durch die Jobcenter ein. Diese hat der Bundesrechnungshof erneut kritisiert: Seit 2011 habe „sich die Bearbeitungsqualität der Jobcenter bei der Gewährung von Darlehen nicht verbessert“.</p>



<p>Der Bundesrechnungshof (BRH) moniert in ihrem <a href="http://inge-hannemann.de/brh_darlehensgewaehrung_sgbii_komplett/" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Prüfbericht  (öffnet in neuem Tab)">Prüfbericht </a>die Vergabe von Jobcenter-Darlehen an Erwerbslose. Ziel ihrer Prüfung war es festzustellen, ob sich die Bearbeitung der Darlehensgewährung verbessert habe, unter welchen Voraussetzungen die Jobcenter Darlehen vergeben und wie sie diese abwickelten. Der BRH hatte bereits in der Vergangenheit die Bearbeitungsqualität der Jobcenter bei der Darlehensvergabe kritisiert. Nun scheinen die Prüfer mit ihrer Geduld am Ende zu sein, in ihrer Mitteilung heißt es weiter: „Im Vergleich zur Prüfung aus dem Jahr 2011 sahen wir keinerlei Verbesserung in der Umsetzungspraxis. (&#8230;) Wir haben identische Umsetzungsmängel festgestellt.“</p>



<p><strong>Mehr als jedes zweites Darlehen war fehlerhaft</strong></p>



<p>Stichprobenartig prüfte der Rechnungshof 208 Fälle aus fünf Jobcentern von Ende 2017 bis zum März 2018. Das Ergebnis: Jedes zweite vergebene Darlehen hatte Fehler (51,9 Prozent). Häufig wurden falsche Rechtsgrundlagen verwendet, fehlten der Darlehensbeginn, die Fälligkeit und die Rückzahlungshöhe. Unsicherheiten bestünden auch bei der Angabe der Darlehensnehmer*innen. Wurden durch ein Jobcenter alle Hartz-IV-Berechtigten benannt, haben andere Jobcenter dagegen nur die Antragsteller*innen berücksichtigt, obwohl das Darlehen allen zugute kam – wie zum Beispiel ein Kühlschrank. „Die Jobcenter haben ihre Entscheidung, ein Darlehen zu gewähren, zu begründen“, verlangten die Prüfer weiter in ihrem Bericht. Auch weisen sie daraufhin, dass zu dokumentieren sei, warum nur einzelne oder mehrere Mitglieder im Haushalt als Darlehensnehmer*innen bestimmt werden.&nbsp;</p>



<p>Die Jobcenter dürfen Darlehen nur vergeben, wenn Erwerbslose ihren Bedarf nicht durch ihr Vermögen oder auf andere Weise decken können. Das Vermögen wurde in jedem dritten Fall nicht untersucht, was mit der Vorlage eines Kontoauszuges möglich gewesen wäre. Der Rechnungshof stellte fest, dass die Jobcenter es für ausreichend hielten, das Vermögen einmal im Jahr, bei den Weiterbewilligungsanträgen zu überprüfen. Wurde doch eine Prüfung durchgeführt, waren die Ergebnisse häufig nicht nachzuvollziehen. Den Grund sahen die Prüfer in den Textbausteinen, die nicht aufzeigten, welche Unterlagen zur Prüfung vorlagen. „Das SGB II ist als Massenverwaltung auf standardisierte Verwaltungsabläufe ausgelegt, die BA hat somit auch keine prinzipiellen Bedenken gegen die Nutzung der Textbausteinen.“ Innerhalb „kurzer Zeit müssen die Mitarbeiter eine Entscheidung treffen, ob aufgrund einer Notlage ein Darlehen zu gewähren ist“, verteidigte die Bundesagentur für Arbeit ihre derzeitigen Verfahrensweisen.</p>



<p><strong>Energieschulden wurden aus falschen Töpfen beglichen</strong></p>



<p>Verzwickt ist die Rechtslage, wenn Nachzahlungen für Energiekosten zu bezahlen sind oder eine Stromsperre droht. In diesen Fällen müssen die Jobcenter entscheiden, ob ein Darlehen aus dem Bundestopf oder der kommunalen Kasse vergeben wird. Energiekosten Nachzahlungen müssen über ein Darlehen aus Bundesmitteln bezahlt werden. Anders sieht es bei drohenden Stromsperren aus: Hier „liege eine der drohenden Wohnungslosigkeit vergleichbare Situation vor“, verglich der Bericht. Ein Darlehen sei dann über den kommunalen Haushalt zu verrechnen. Erwerbslose müssen jedoch zuvor nachweisen, dass der Stromanbieter keine Ratenzahlung genehmigt. In diesen Fällen war fast jeder Fall (88 Prozent) fehlerhaft. „Dies lag auch an unklaren und fehlerhaften Weisungen“, so die Prüfer. Diese beinhalten keine Trennung von Haushaltsenergie und Heizstrom. Demnach bewilligten die Jobcenter die Darlehen nach einer falschen Rechtsgrundlage, was dazu führte, dass Darlehen unzulässig aus Bundesmitteln und nicht aus kommunalen Mitteln erfasst wurden. Da die Jobcenter aus Bundesmitteln als auch aus Mitteln einer Kommune (Wohnungskosten) finanziert werden, müssen sie hier unterscheiden. Das trifft auch dann zu, wenn ein Energieversorger die Kosten für Strom und Heizung nicht extra auflistet. Bei nachzuzahlenden Stromkosten kommt grundsätzlich ein Darlehen aus Bundesmitteln in Betracht, beschreibt der Bericht. Die geprüften Jobcenter verursachten durch diese Fehler knapp 39 Tausend Euro Kosten zu Lasten des Bundes anstelle zu Lasten der Kommunen. „Dem Bund entstehe so ein nicht unerheblicher Schaden“, kritisierten die Prüfer. „Hochgerechnet auf die bundesweit gewährte Summe aller Darlehen im Jahr 2017 von 73 Millionen Euro würde dies einen Gesamtschaden von 32,18 Millionen Euro bedeuten“, so die Prüfer weiter. Das Bundesarbeitsministerium konterte: „Das Bundesministerium hält die auf der Basis von fünf Jobcentern ermittelte Fehlerquote und Schadenshöhe nicht für seriös.“ Der Rechnungshof hält daran fest, dass nur noch ein Träger für Energiekosten zuständig sein solle.&nbsp;</p>



<p><strong>Schulden für Erwerbslose: Eigentliche Zuschüsse wurden als Darlehen vergeben</strong></p>



<p>Für das Genehmigen von Darlehen oder Zuschüssen stehen den Mitarbeitern Gesetze und interne Weisungen zur Verfügung.&nbsp;&nbsp;Es sind Richtlinien, die ein Darlehen oder ein Zuschuss definieren. So können Erwerbslose einmalige Zuschüsse für eine Erstausstattung einer Wohnung oder bei einer Schwangerschaft beim Jobcenter beantragen. Heizrückstände oder die Reparatur eines therapeutischen Gerätes (z.B. Brille) können ebenfalls bezuschusst werden. Zuschüsse sind eine Extraleistung und müssen nicht zurückbezahlt werden. In 23 von 170 Fällen (13,5 Prozent) wurden diese Leistungen nicht als Zuschuss, sondern als Darlehen ausbezahlt. Das führt zu unnötigen und rechtswidrigen Schulden gegenüber den Jobcentern, welche schlussendlich Erwerbslose ausbaden müssen.&nbsp;</p>



<p>In fast jedem Fall (92 Prozent) prüften die Jobcenter nicht, ob überhaupt ein Darlehen notwendig gewesen sei. Daraus war es dann auch nicht ersichtlich, ob die Darlehenshöhe angemessen war. So erhielt ein Leistungsberechtigter statt 410 Euro nur 350 Euro als Darlehen, nachdem er seinen geänderten Arbeitsvertrag beim Jobcenter einreichte und mitteilte, dass er 800 Euro brutto monatlich verdiene. Da im Arbeitsvertrag kein Nettoauszahlungsbetrag erwähnt war, ging das Jobcenter von einem fiktiven Nettobetrag von 650 Euro aus. Die Berechnung ergab jedoch, dass 410 Euro als zu berücksichtigendes Einkommen auf den Bedarf angerechnet wurden und somit dem Leistungsberechtigten 60 Euro weniger als Darlehen zustand. Das Jobcenter begründete diese Entscheidung nicht.</p>



<p><strong>Grobe Falschberechnung bei der Rückzahlung</strong></p>



<p>Bei rund jedem Zehnten wurden die maximalen zehn Prozent Rückzahlungsquote über- oder unterschritten. Beides entspricht nicht dem gültigen Gesetz. Ein Ermessen dürfen die Jobcenter nicht ausüben. Außerdem stellten die Prüfer fest, dass parallel laufende Darlehen zeitgleich abbezahlt werden mussten. Damit wurden die maximalen zehn Prozent Rückzahlung überschritten. Noch weniger war ein Jobcenter in der Lage, die Anzahl und die Gesamtsumme der offenen Darlehen zu benennen. Das interne IT-System kann dieses nicht filtern, was der Rechnungshof als „sehr bedenklich“ einstufte.&nbsp;</p>



<p>Als Fazit fasst der Rechnungshof die fehlenden und ungenügenden Fachaufsichten zusammen und zweifelt „ob eine „normale“ Fachaufsicht ausreichen wird, um die Fehlerquote zu senken.“ In ihrer Stellungnahme teilt die Bundesagentur für Arbeit mit, dass sie die Fachaufsicht neu ausrichte und insgesamt schärfen wollen.</p>



<p class="has-background has-very-light-gray-background-color">Hintergrund</p>



<p class="has-background has-very-light-gray-background-color">Nach § 24 Absatz 1 SGB II können die Jobcenter ein zinsloses Darlehen geben, wenn im Einzelfall ein vom Regelbedarf umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden kann.&nbsp;&nbsp;In dem Fall besteht eine akute Notsituation, wie sie zum Beispiel bei notwendigen Reparaturen, bei einem Diebstahl, Brand oder Verlust entstehen. Ein Darlehen darf nur gegeben werden, wenn die Leistungsberechtigten ihren Bedarf weder durch Vermögen noch auf andere Weise, decken können (§ 42a Abs. 1 Satz 1 SGB II). Dazu muss eine Überprüfung erfolgen, ob überhaupt ein Darlehensanspruch vorliegt und gewährt werden kann, der dann begründet sein muss. Darlehen können aus Bundesmitteln oder aus kommunalen Mitteln vergeben werden:</p>



<p class="has-background has-very-light-gray-background-color"><strong>Darlehen aus Bundesmitteln&nbsp;</strong>sind möglich,</p>



<p class="has-background has-very-light-gray-background-color">wenn ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden kann (§ 24 Absatz 1 SGB II),</p>



<p class="has-background has-very-light-gray-background-color">für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, soweit in dem Monat, für den die Leistungen erbracht werden, voraussichtlich Einnahmen anfallen (§ 24 Absatz 4 SGB II),</p>



<p class="has-background has-very-light-gray-background-color">für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, soweit der Leistungsberechtigte zwar über zu berücksichtigendes Vermögen verfügt, der sofortige Verbrauch oder die sofortige Verwertung des Vermögens aber nicht möglich ist oder eine besondere Härte darstellen würde (§ 24 Absatz 5 SGB II).</p>



<p class="has-background has-very-light-gray-background-color"><strong>Darlehen aus kommunalen Mitteln&nbsp;</strong>sind unter anderem möglich,</p>



<p class="has-background has-very-light-gray-background-color">für die Instandhaltung oder Reparatur von selbstgenutztem Wohneigentum (§ 22 Absatz 2 Satz 2 SGB II),</p>



<p class="has-background has-very-light-gray-background-color">für Mietkautionen (§ 22 Absatz 6 SGB II) und</p>



<p class="has-background has-very-light-gray-background-color">für Schulden aus Kosten für Unterkunft und Heizung (§ 22 Absatz 8 SGB II).</p>



<p class="has-background has-very-light-gray-background-color">Die Höhe des Darlehens hängt maßgeblich davon ab, wie hoch der Bedarf ist. Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt mit zehn Prozent ab dem Folgemonat vom gültigen Regelsatz. Bei Arbeitsaufnahme und einem laufenden Darlehen wird die Restsumme sofort fällig (§ 42 (4) SGB II). Bundesweit betrug die Darlehenssumme 2017 73 Millionen Euro. Im Jahr 2011 waren es noch 60 Millionen Euro.&nbsp;</p>



<p><em>Ergänzende Infos zu gewährten Jobcenter-Darlehen</em></p>



<p>O-Ton Arbeitsmarkt: <a rel="noreferrer noopener" aria-label="„Hartz-IV-Empfänger machen 73 Millionen Euro Schulden bei den Jobcentern (öffnet in neuem Tab)" href="http://www.o-ton-arbeitsmarkt.de/o-ton-news/hartz-iv-empfaenger-machen-73-millionen-euro-schulden-bei-den-jobcentern" target="_blank">„Hartz-IV-Empfänger machen 73 Millionen Euro Schulden bei den Jobcentern</a></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Fragen und Antworten zum BVerfG-Urteil Sanktionen in Hartz IV</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/fragen-und-antworten-zum-bverfg-urteil-sanktionen-in-hartz-iv/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 30 Dec 2019 11:10:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Eingliederungsvereinbarung]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Sanktionen]]></category>
		<category><![CDATA[SGB II]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://inge-hannemann.de/?p=2228</guid>

					<description><![CDATA[Die Bundesagentur für Arbeit hat eine kurze Zusammenfassung von Fragen und Antworten zu den Sanktionen nach dem SGB II erstellt. ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image"><img decoding="async" loading="lazy" width="643" height="429" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/ErsterSenat_Gruppe.jpg" alt="" class="wp-image-1299" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/ErsterSenat_Gruppe.jpg 643w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/ErsterSenat_Gruppe-300x200.jpg 300w" sizes="(max-width: 643px) 100vw, 643px" /><figcaption>© Bundesverfassungsgericht │ lorenz.fotodesign, Karlsruhe </figcaption></figure>



<p>Die Bundesagentur für Arbeit hat eine kurze Zusammenfassung von <a rel="noreferrer noopener" aria-label="Fragen und Antworten (öffnet in neuem Tab)" href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/12/FAQ_BVerfG-Urteil_Sanktionen-2.pdf" target="_blank">Fragen und Antworten</a> zu den Sanktionen nach dem SGB II erstellt. Weiter heißt es in einer internen Mitteilung für die MitarbeiterInnen:</p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>Im Rahmen des Urteils des BVerfG zu den Minderungsvorschriften sind u.a. die Rechtsfolgebelehrungen von Eingliederungsvereinbarungen, Eingliederungsvereinbarungen als ersetzender Verwaltungsakt sowie Vermittlungsvorschläge anzupassen.</p></blockquote>



<p>Teilweise erhalten Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigte noch immer Eingliederungsvereinbarungen, die bis zu 100 Prozent Sanktionen enthalten. Lt. Bundesagentur für Arbeit stehen &#8222;<strong>je nach technischer Realisierbarkeit (Anm. was immer das heißt), beginnend ab Freitag, den 13.12.2019 den Mitarbeitern für diese Dokumente </strong>(Eingliederungsvereinbarungen) aus den Rechtskreisen SGB II (Hartz IV) und SGB III (Rechtsfolgebelehrung für Vermittlungsvorschläge bei Aufstockern in Verbis (internes PC-System) zur Verfügung&#8220;. Selbiges gilt zu den Angeboten und Zuweisungen in Maßnahmen (z.B. klassisches Bewerbungstraining) bzw. Weiterbildungen oder geförderte Arbeitsverhältnisse. </p>



<p>Bis es im System endgültig zur Verfügung steht, werden hier übergangsweise Word-Vorlagen bereitgestellt. So heißt es u.a.:</p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p><strong>Anpassung der Eingliederungsvereinbarung / Eingliederungsvereinbarung als ersetzender Verwaltungsakt in VerBIS SGB II.</strong><br>o&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Alle Auswahlmöglichkeiten der Rechtsfolgenbelehrung über 30 Prozent Sanktion werden im Listenfeld „Rechtsfolgenbelehrung zur Integration in Arbeit“ entfernt.<br>o&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Künftig werden den Anwenderinnen und Anwendern nur noch zwei Auswahlmöglichkeiten (ohne Rechtsfolgenbelehrung bzw. mit Rechtsfolgenbelehrung nach §31 SGB II) zur Verfügung gestellt.<br>o&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Die neue Rechtsfolgenbelehrung ist im Rahmen der Vermittlungs- und Beratungsgespräche über eine Fortschreibung der Eingliederungsvereinbarung bzw. Fortschreibung der Eingliederungsvereinbarung als ersetzender Verwaltungsakt zu aktualisieren.</p></blockquote>



<p>Kurz gesagt: Die Jobcenter-MitarbeiterInnen können seit dem 13. Dezember über eine Word-Vorlage entsprechende Textbausteine in den Eingliederungsvereinbarungen manuell ändern. Ob es jedoch bei allen angekommen ist, steht weiterhin in den Sternen &#8230;</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Neue Begriffe für einen neuen Sozialstaat – die SPD und ihre Agenda 2010</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/neue-begriffe-fuer-einen-neuen-sozialstaat-die-spd-und-ihre-agenda-2010/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 08 Dec 2019 19:56:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Hubertus Heil]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialstaat]]></category>
		<category><![CDATA[SPD]]></category>
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					<description><![CDATA[Auf dem ordentlichen Parteitag der SPD vom 6. bis 8. Dezember in Berlin hat die Partei einen Beschluss unter dem Namen: „Arbeit – Solidarität – Menschlichkeit: Ein neuer Sozialstaat für eine neue Zeit“ vorgelegt.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image"><img decoding="async" loading="lazy" width="475" height="316" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/05/SPD.jpg" alt="" class="wp-image-1595" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/05/SPD.jpg 475w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/05/SPD-300x200.jpg 300w" sizes="(max-width: 475px) 100vw, 475px" /><figcaption>Wahlstand der SPD</figcaption></figure>



<p>Auf dem ordentlichen Parteitag der SPD vom 6. bis 8. Dezember in Berlin hat die Partei einen <a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/12/Überarbeitet_SPD_Arbeit_Solidaritaet_Menschlichkeit_Ein_neuer_Sozialstaat_fuer_eine_neue_Zeit.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Beschluss (öffnet in neuem Tab)">Beschluss</a> unter dem Namen:&nbsp;<em>„Arbeit – Solidarität – Menschlichkeit: Ein neuer Sozialstaat für eine neue Zeit“</em>&nbsp;vorgelegt. Ein Parteitag dient der Diskussion von neuen Ideen und den daraus folgenden Beschlüssen. Einstimmig entschied die SPD, dass sie „Hartz IV hinter sich lassen wollen“. Das klingt vollmundig und zeigt zumindest eine gute Absicht. Klebt doch die Agenda 2010 und Hartz IV wie eine lästige Fliege an ihrem Image. 15 Jahre Agenda 2010 zeigen Auswirkungen auf miese Wahlergebnissen und Umfragewerte. Inwiefern die SPD ihr eigenes neues Konzept umsetzen wird, zeigt sich, wenn diese Themen in den Bundestag kommen – sei es von der Opposition oder durch ihre eigenen Anträge und Debatten. Bisher ist nur festzustellen, dass positive Veränderungen für die Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigten ein schwarzes Loch im Bundestag sind. Hätte das Bundesverfassungsgericht nicht über die Sanktionen entschieden, wären vermutlich bis heute keine Änderungen eingetreten. In Erinnerung sind Debatten, dass Erwerbslose eine Marschrichtung vorgesetzt brauchen. Und sei es mit Bestrafung von Geldkürzungen bis zu 100 Prozent. Es scheint eine neue Erkenntnis aufgetaucht zu sein:</p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p><em>„Es gebe in der gesellschaftlichen Debatte zwei Pole: Jene, die alle Arbeitslosen unter den Verdacht stellten, zu faul zu sein zum Arbeiten &#8211; und die anderen, &#8222;die jede Form von Mitwirkung schon für einen Anschlag auf die Menschenwürde halten&#8220;. Beides sei falsch“,</em>&nbsp;so Hubertus Heil.</p></blockquote>



<p>Allerdings verwechselt Heil etwas: Bei der Menschenwürde geht es nicht darum, ob jemand mitwirkt oder nicht. Vielmehr ist sie absolut gegeben und stand im Mittelpunkt der Sanktionsdebatten. Es stellte sich die Frage, welche Artikel im Grundgesetz vorgeben, dass Geldkürzungen bis auf Null möglich sind.&nbsp;</p>



<p>Positiv ist zu bewerten, dass die SPD etwas reifer oder erwachsener geworden ist. Nach 15 Jahren Agenda 2010 sind sie nun im besten Teenageralter oder in der Pubertät.&nbsp;</p>



<p>Das neue Konzept habe ich mir mal angesehen und mit den derzeitig gültigen Bestimmungen oder Gesetze verglichen. Ich starte mit der Seite 7 und beende es auf der Seite 12. Gelb hinterlegt sind im Kern oder am Rande neue Vorhaben. Rot hinterlegte Texte sind Bestandteile die es bereits gibt und nur ihren Namen wechseln. Ich habe jeweils positiv, neutral oder negativ bewertet (ist natürlich immer subjektiv).</p>



<p><strong>Seite 7: neutral</strong></p>



<p><em>„Für diejenigen, deren Jobs durch den technologischen Wandel wegfallen, schaffen wir darüber hinaus eine Qualifizierungsgarantie. Kern dieser Qualifizierungsgarantie ist der Anspruch auf Umschulung, sofern der Arbeitsplatz wegzufallen droht, gepaart mit der Absicherung durch eine Lohnersatzleistung.“&nbsp;</em><em></em></p>



<p>Qualifizierung oder ähnliches findet sich in <a href="https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/81.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="§ 81 SGB III (öffnet in neuem Tab)">§ 81 SGB III</a> – hier wird es um den Wegfall von Arbeitsplätzen durch den technologischen Wandel ergänzt.</p>



<p><em>„Deswegen werden wir auch das dritte Umschulungsjahr finanzieren.“</em></p>



<p>Aus Kann soll ein Muss werden. Siehe auch:&nbsp;<a href="https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/ausbildung-weiterbildung-umschulung" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/ausbildung-weiterbildung-umschulung (öffnet in neuem Tab)">https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/ausbildung-weiterbildung-umschulung</a></p>



<p><strong>Seite 8: positiv</strong></p>



<p>„<em>Wir wollen erstens einen Leistungsanspruch für Qualifizierung einführen, das Arbeitslosengeld-Q: Alle, die nach drei Monaten im ALG-I keine neue Arbeit gefunden haben, erhalten einen Anspruch auf eine gezielte Weiterbildungsmaßnahme und auf das damit verbundene Arbeitslosengeld-Q, das in der Höhe dem ALG I entspricht.“</em></p>



<p>Hier gilt auch <a rel="noreferrer noopener" aria-label="§ 81 SGB III  (öffnet in neuem Tab)" href="https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/81.html" target="_blank">§ 81 SGB III </a>Grundsatz mit dem Zusatz: Leistungsanspruch wird von Kann zu Muss.</p>



<p><strong>Seite 9: neutral</strong></p>



<p>Aus Hartz IV wird&nbsp;<em>„Bürgergeld“</em></p>



<p><em>„Das „Recht auf Arbeit“ heißt für uns in diesem Zusammenhang, dass die Bürgerinnen und Bürger ein passgenaues Angebot auf Weiterbildung/Qualifizierung oder auch ein Angebot auf Arbeit erhalten. Dafür werden wir perspektivisch den sozialen Arbeitsmarkt ausweiten.“</em>  </p>



<p>Das gibt bereits heute die Eingliederungsvereinbarung vor.&nbsp;</p>



<p><em>„Zum Bürgergeld gehört für uns auch ein monatlicher Bonus für Weiterbildung.“&nbsp;</em>Was nicht näher definiert ist.</p>



<p><strong>Positiv&nbsp;&#8211;&gt; Neu</strong></p>



<p><em>„Diejenigen, die arbeiten und Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen, aber trotzdem auf ergänzende Leistungen angewiesen sind, sollen in Zukunft von der Bundesagentur für Arbeit betreut werden. Bislang gilt das nur für diejenigen „Aufstocker“, deren ALG I nicht ausreicht. In Zukunft sollen aber alle beitragszahlenden Erwerbstätigen bei der Bundesagentur für Arbeit betreut werden.“</em></p>



<p><strong>Positiv&nbsp;&#8211;&gt;Neu:</strong></p>



<p><em>„Beim Übergang von ALG-I in das Bürgergeld muss die Lebensleistung besser anerkannt und geschützt werden. Der vorübergehende Bezug des Bürgergeldes darf sich nicht sofort auf den Wohnort auswirken oder Menschen zwingen, das Gesparte aufzubrauchen.“&nbsp;</em><em></em></p>



<p><em>„Wir wollen Menschen diese Sorgen nehmen und sie dabei unterstützen, sich auf die Arbeitsplatzsuche konzentrieren zu können. Deswegen werden wir bei denjenigen, die aus dem Bezug von ALG I kommen, für zwei Jahre Vermögen und die Wohnungsgröße nicht überprüfen. Wir wollen auch den Schutz von selbst genutztem Wohneigentum ausweiten und eine entsprechende Regelung für Mieter schaffen. Niemand, der auf den Bezug des Bürgergelds angewiesen ist, soll in dieser Zeit seine Wohnung verlassen müssen.“&nbsp;</em><em></em></p>



<p><em>„Gleichzeitig werden wir durch die Reform des Wohngeldes dafür sorgen, dass niemand nur aufgrund hoher Wohnkosten auf Bürgergeld angewiesen sein muss.“&nbsp;</em><em></em></p>



<p><strong>Neutral:</strong></p>



<p><em>„Das Bürgergeld wird Regelungen beinhalten, mit denen speziellen Bedarfen und Härten begegnet werden kann, zum Beispiel für den Fall, dass plötzlich die Waschmaschine kaputtgeht und gleichzeitig die alte Winterjacke aufgetragen ist.“&nbsp;</em><em></em></p>



<p>Bisher kann dieses nach <a href="https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/42a.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="§ 42a SGB II  (öffnet in neuem Tab)">§ 42a SGB II </a>in Form eines Darlehens gewährt werden. Es bleibt offen ob es bei dieser Form bleibt oder als Zuschuss gegeben wird. Es bleibt auch offen, ob es eine Kann-Bestimmung, wie bisher oder eine Muss-Bestimmung wird.</p>



<p><strong>Seite 10: neutral&nbsp;</strong>&#8211; entspricht der Eingliederungsvereinbarung <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__15.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="§ 15 SGB II (öffnet in neuem Tab)">§ 15 SGB II</a></p>



<p>Aus Eingliederungsvereinbarung wird&nbsp;<em>„Teilhabevereinbarung“</em></p>



<p><em>„Die Teilhabevereinbarung orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen und Vorstellungen der Arbeitslosen. In ihr werden Maßnahmen und Angebote des Jobcenters festgehalten, die konkret zur Vermittlung in Arbeit führen sollen. Dazu zählen alle Maßnahmen der Qualifizierung, aber auch Coaching-Maßnahmen oder eine aufsuchende Unterstützung in schwierigen Lebenslagen. Sie enthält, wenn notwendig, Maßnahmen, die zunächst die soziale Teilhabe stärken und persönliche Probleme lösen, seien es gesundheitliche, Verschuldungsfragen, Obdachlosigkeit, etc.“</em></p>



<p><strong>Neutral&nbsp;</strong>&#8211; entspricht der Eingliederungsvereinbarung <a rel="noreferrer noopener" aria-label="§ 15 SGB II (öffnet in neuem Tab)" href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__15.html" target="_blank">§ 15 SGB II</a>, Aufklärung, Beratung und Auskunft sind u.a. in den <a href="https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/auskunfts-und-beratungspflicht-sozialleistungstraeger_idesk_PI434_HI523425.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="§§ 13-15 SGB I (öffnet in neuem Tab)">§§ 13-15 SGB I</a> hinterlegt.</p>



<p><em>„Dafür wollen wir die Jobcenter besser ausstatten, individuelle Begleitung und Ausrichtung fördern und die Beschäftigten für die neue, partnerschaftliche Arbeitsweise aus- und weiterbilden. Mit der Teilhabevereinbarung werden Arbeitssuchende über ihre Pflichten und ihre Rechte gegenüber dem Jobcenter und die umfassenden Möglichkeiten der Förderung und Begleitung aufgeklärt.“</em></p>



<p><strong>Positiv:&nbsp;</strong>Ombudsstellen wurden bisher kommunal entschieden. Das Recht auf einen einmaligen Wechsel der Ansprechperson ist eine wichtige neue Regelung.</p>



<p><em>„Wir wollen neutrale Ombudsstellen als Anlaufstelle bei Meinungsverschiedenheiten schaffen und das Recht, einmalig die Ansprechperson zu wechseln, wenn die Zusammenarbeit nicht gelingt.“</em></p>



<p><strong>Seite 11:&nbsp;Neutral&nbsp;</strong><a rel="noreferrer noopener" aria-label="§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Alg II-V (öffnet in neuem Tab)" href="https://www.gesetze-im-internet.de/algiiv_2008/__1.html" target="_blank">§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Alg II-V</a>. Diese bereits bestehende Regelung wurde mit der letzten Rechtsänderung des SGB II in 2016 eingeführt. Dabei liegt die <a href="https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/sauer-sgbii-11a-nicht-zu-beruecksichtigendes-einkommen-211-nicht-zu-beruecksichtigende-einnahmen-nach-der-alg-iiv_idesk_PI13994_HI2656549.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Bagatellgrenze (öffnet in neuem Tab)">Bagatellgrenze</a> bei monatlich 10 Euro oder jährlich 120 Euro.</p>



<p><em>„Durch Anhebung der Bagatellgrenze wollen wir ökonomisch unsinnige Rückforderungen künftig vermeiden, die auf allen Seiten nur Ärger produzieren.“</em></p>



<p><strong>Seite 12: Neutral</strong></p>



<p><em>„Wir wollen Kinder aus dem SGB II-Bezug holen. Das SGB-System ist darauf ausgerichtet Erwerbssuchende zu betreuen und sie in Arbeit zu vermitteln. Beides trifft auf Kinder und ihre Bedürfnisse nicht zu. Sie brauchen kindgerechte, auf Bildung- und Teilhabechancen ausgerichtete Betreuung und Förderung. Dabei werden wir auch das bisherige Modell der Bedarfsgemeinschaften neu bestimmen und somit die Lebensentwürfe von Familien besser berücksichtigen.“</em></p>



<p>Es bleibt unklar, ob die Kindergrundsicherung auf Hartz IV als Einkommen angerechnet wird, wie bisher. Kinder gehören tatsächlich nicht in ein Jobcenter.</p><img decoding="async" loading="lazy" src="http://vg03.met.vgwort.de/na/fa15d591d60b4555981329f03f132488" width="1" height="1" alt="">



<figure class="wp-block-image"><img decoding="async" src="http://vg03.met.vgwort.de/na/fa15d591d60b4555981329f03f132488" alt=""/></figure>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Glück Auf! Genossen!</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/glueck-auf-genossen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 06 Dec 2019 11:14:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
		<category><![CDATA[Parteitag]]></category>
		<category><![CDATA[SPD]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://inge-hannemann.de/?p=2168</guid>

					<description><![CDATA[Die rote alte Tante wagt einen Neuanfang. Und was gibt es besseres als Parteitage dafür zu nutzen? Sie sorgen für eine große Aufmerksamkeit und sind gleichzeitig ein Ventil. ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image"><img decoding="async" loading="lazy" width="475" height="316" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/05/SPD.jpg" alt="" class="wp-image-1595" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/05/SPD.jpg 475w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/05/SPD-300x200.jpg 300w" sizes="(max-width: 475px) 100vw, 475px" /><figcaption>Wahlstand der SPD</figcaption></figure>



<p>In monatelangen Castings-Shows haben die SPD-Mitglieder ihre gewünschte neue Parteispitze gewählt. Sie haben die Seeheimer-Kreis-Kandidaten über die Klinge springen lassen und sich für Saskia Esken und Norbert Walter-Borjans entschieden. Beide gelten als eher linksorientiert.&nbsp;</p>



<p>Die rote alte Tante wagt einen Neuanfang. Und was gibt es besseres als Parteitage dafür zu nutzen? Sie sorgen für eine große Aufmerksamkeit und sind gleichzeitig ein Ventil. Der Druck in den vergangenen Monaten war groß: Umfragewerte sanken in den Keller, die Diskussion um den Verbleib in der GroKo ist noch nicht ausgestanden und ihre überschaubaren Koalitionserfolge werden kaum wahrgenommen. Wenn der Druck an einer bestimmten Stelle zu groß wird, muss die Luft an einer anderen heraus. Konträr stehen sich der konservative Flügel, um den Seeheimer Kreis, dem linken Flügel gegenüber. Das knappe Ergebnis um die Wahl einer neue Parteispitze zeigte die Zerrissenheit auf. Es gibt viele Baustellen. Vielleicht zu viele Baustellen, um diese auf dem Parteitag fertigzustellen. Dazu soll als Hilfe ein 15-seitiger <a rel="noreferrer noopener" aria-label="Leitantrag (öffnet in neuem Tab)" href="https://indieneuezeit.spd.de/fileadmin/pv/Dokumente/BPT2019/Antraege/IA1_Aufbruch_in_die_neue_Zeit.pdf" target="_blank">Leitantrag</a> dienen: <em>„Aufbruch in die neue Zeit</em>“. Das klingt futuristisch. Eine große Baustelle ist seit 15 Jahren Hartz IV und die Sanktionen. Man könnte fast vermuten, dass die Verfasser des Leitantrages sich an der Lebenszeit von Hartz IV linear an die Seitenanzahl orientiert haben. So steht auf Seite 14:</p>



<p><em>„Wir wollen den durch die Urteile des Bundesverfassungsgerichts angestoßenen Reformbedarf bei Hartz IV nutzen, um den Sozialstaat in Richtung unseres Sozialstaatskonzepts weiter zu entwickeln. (&#8230;) Sanktionen müssen nicht zuletzt aufgrund des Verfassungsgerichtsurteils deutlich eingeschränkt werden, die Regelungen zu den Bedarfsgemeinschaften müssen reformiert werden.“&nbsp;</em></p>



<p>Wenn es die SPD mit ihrem&nbsp;<em>„Aufbruch in die neue Zeit“</em>&nbsp;ernst meint, müsste dieser Punkt komplett revidiert werden. Davon sind sie aber weit entfernt. Von der Abschaffung der Sanktionen wird ein&nbsp;<strong><em>„deutlich eingeschränkt“</em></strong>&nbsp;– und dieses auch nur, weil inzwischen das Bundesverfassungsgericht ein Urteil gefällt hat. Damit übernahm Karlsruhe die eigentliche politische Aufgabe über die Sanktionen nachzudenken, um dann festzustellen, dass diese in Teilen verfassungswidrig sind. Eine Entscheidung, der bis heute aus dem Weg gegangen wurde. Es ist im Sinne der derzeitigen Parteispitze, dass die Forderung Sanktionen komplett abzuschaffen zumindest im Leitantrag keine Schmerzen bereitet. Dabei sollten sie es eigentlich als Exekutive sein, die dem Sanktionen-Graus ein Ende bereitet. Es wäre eine Chance gewesen zumindest diese Baustelle zu beenden. Diese kann man nutzen oder vermasseln. Gegenwärtig sieht es so aus, dass keine Seite irgendwas riskieren möchte. Das ist, was man einen Widerspruch nennt. Für die SPD scheint es weniger interessant zu sein, die Agenda 2010 als eine Ursache für ihren eigenen Verfall zu erkennen. Und dieser wird fortgeschrieben werden, wenn der politische Mut für einen Aufbruch fehlt. Es bleibt bei der Frage, ob es klug ist, aus taktischen Gründen eine Formulierung zu wählen, die niemanden vergrätzt.&nbsp;Dafür sind die Wählerschaft und insbesondere die Menschen in Hartz IV zu komplex. Gerade ihre Erfahrungen mit den Jobcentern sind prägend. Da gibt es kein bisschen sanktionieren. Mit jeder Sanktion wird das eigentliche Existenzminimum gekürzt. Und mit Recht gibt es hier kein Verzeihen gegenüber einer Partei, die für den Schlamassel ursprünglich mitverantwortlich ist. Da sind die Jusos und die als links geltenden SPDler schon weiter, wenn sie die Abschaffung der Sanktionen über einen Antrag fordern. Der neuen Parteispitze bleibt im Endeffekt nichts anderes übrig, ihre Worte:</p>



<p><em>„Klar ist aber auch: Bürgerinnen und Bürger erwarten Antworten im Hier und Jetzt“,&nbsp;</em>1:1 umzusetzen und ehrlich gemeinte Antworten zu geben. Dafür hatten sie immerhin 15 Jahre Zeit.<img decoding="async" loading="lazy" src="http://vg03.met.vgwort.de/na/7cf68c7541fe42ebabfd8bc43e6cff93" width="1" height="1" alt="">



<figure class="wp-block-image"><img decoding="async" src="http://vg03.met.vgwort.de/na/7cf68c7541fe42ebabfd8bc43e6cff93" alt=""/></figure>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Hartz IV Erhöhung &#8211; Milde Gabe für Sozialleistungsberechtigte</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/hartz-iv-erhoehung-milde-gabe-fuer-sozialleistungsberechtigte/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 06 Dec 2019 08:36:57 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Armut]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Grundsicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Regelsatz]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://inge-hannemann.de/?p=2162</guid>

					<description><![CDATA[Das Bundeskabinett hat die Regelsätze für die Grundsicherung und beim Arbeitslosengeld II (Hartz IV) für das kommende Jahr neu festgelegt. Alleinstehende oder Alleinerziehende mit Hartz IV oder Grundsicherung sollen acht Euro mehr erhalten. ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image"><img decoding="async" loading="lazy" width="474" height="316" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/Greifende-Hände-Geld.jpg" alt="" class="wp-image-1123" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/Greifende-Hände-Geld.jpg 474w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/Greifende-Hände-Geld-300x200.jpg 300w" sizes="(max-width: 474px) 100vw, 474px" /></figure>



<p>Das Bundeskabinett hat die Regelsätze für die Grundsicherung und beim Arbeitslosengeld II (Hartz IV) für das kommende Jahr neu festgelegt. Alleinstehende oder Alleinerziehende mit Hartz IV oder Grundsicherung sollen acht Euro mehr erhalten.&nbsp;</p>



<p>Wer mit einem erwachsenen bedürftigen Partner*in in einem Haushalt lebt, für den steigt der Regelsatz um sieben Euro auf 389 Euro. Bei Kindern von 7 bis 14 Jahren steigt die Leistung um sechs Euro auf 308 Euro und bei jungen Menschen ab 14 bis 18 Jahren ebenfalls um sechs Euro auf 328 Euro. Babys und Kleinkinder bis 6 Jahren erhalten fünf Euro mehr.&nbsp;Die jährliche Erhöhung der Regelsätze folgt einem automatischen Lauf. Dabei orientiert sich die Erhöhung an der Preis- und Lohnentwicklung. Hierbei legte das Bundesarbeitsministerium eine Preissteigerung von 1,3 Prozent und eine Nettolohnsteigerung von 3,22 Prozent zugrunde. Für die Leistungsberechtigten ergibt sich damit eine Steigerung um 1,88 Prozent. Die Berechnungen sind kompliziert und bis heute undurchschaubar.&nbsp;</p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p><em>Auch dieses Jahr zeigt sich der Slogan „Geiz-ist-geil“ bei der Erhöhung von Hartz IV und der Grundsicherung für das kommende Jahr. Das Bundesarbeitsministerium hat auch diesmal die Steigerungsrate der Nettolöhne um ein Vielfaches ignoriert</em>.</p></blockquote>



<table class="wp-block-table"><tbody><tr><td><strong>Berechtigte</strong></td><td><strong>Regelbedarf 2019</strong></td><td><strong>Regelbedarf&nbsp;</strong><strong>2020</strong></td></tr><tr><td>&nbsp;AlleinstehendeAlleinerziehendeVolljährige mit minderjährigen Partner*in&nbsp;</td><td>424 Euro</td><td>432 Euro (+ 8 Euro)</td></tr><tr><td>&nbsp;Volljährige Partner*in&nbsp;</td><td>382 Euro</td><td>389 Euro (+ 7 Euro)</td></tr><tr><td>&nbsp;Volljährige bis 24 JahrePersonen unter 25 Jahren, die ohne Zustimmung des Sozialleistungsträgers umzieht&nbsp;</td><td>339 Euro</td><td>345 Euro (+ 6 Euro)</td></tr><tr><td>&nbsp;Kinder / Jugendliche von 14 bis 17 JahrenMinderjährige Partner*in von 14 bis 17 Jahren&nbsp;</td><td>322 Euro</td><td>328 Euro (+ 6 Euro)</td></tr><tr><td>&nbsp;Kinder von 6 bis 13 Jahren&nbsp;</td><td>302 Euro</td><td>308 Euro (+ 6 Euro)</td></tr><tr><td>&nbsp;Kinder von 0 bis 5 Jahren&nbsp;</td><td>245 Euro</td><td>250 Euro (+ 5 Euro)</td></tr></tbody></table>



<p>(In Klammern die jeweilige Erhöhung 2019 zu 2020)</p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p><em>Menschen, die knapp mit Geld gehalten werden, können sich nicht (mehr) wehren. Eine soziokulturelle Teilhabe ist ausgeschlossen und wie es scheint, auch nicht gewollt. Obwohl es ein Leichtes wäre, die Regelsätze dem notwendigen Bedarf anzupassen, kann nur festgehalten werden: Armut ist politisch gewollt und der politische Wille fehlt gänzlich eine Änderung herbeizuführen.</em></p></blockquote>



<p>Auf dem Weg gebracht werden muss eine sanktionsfreie Mindestsicherung von 1.050 Euro und eine Kindersicherung wie sie das <a href="http://www.kinderarmut-hat-folgen.de" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Bündnis Kindergrundsicherung (öffnet in neuem Tab)">Bündnis Kindergrundsicherung</a> in Höhe von 628 Euro, das auch Bildung und Teilhabe von Kindern umfasst. </p>



<figure class="wp-block-image"><img decoding="async" src="http://vg03.met.vgwort.de/na/c377e16decb64845b3b019b351c3ee04" alt=""/></figure>
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			</item>
		<item>
		<title>Chance vertan. Karlsruhe entscheidet über Hartz-IV-Sanktionen</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/chance-vertan-karlsruhe-entscheidet-ueber-hartz-iv-sanktionen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 09 Nov 2019 09:59:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
		<category><![CDATA[Sanktionen]]></category>
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					<description><![CDATA[Karlsruhe hat gesprochen. Nach 15 Jahren Hartz IV beschäftigte sich das Bundesverfassungsgericht erstmalig mit den Sanktionen in den Jobcentern. Seit 15 Jahren heißt es: „Bist du nicht willig, schafft es die Geldkürzung.“ Sanktionen über 30 Prozent verstoßen für das Gericht gegen das Grundgesetz.]]></description>
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<figure class="wp-block-image"><img decoding="async" loading="lazy" width="643" height="429" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/ErsterSenat_Gruppe.jpg" alt="" class="wp-image-1299" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/ErsterSenat_Gruppe.jpg 643w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/ErsterSenat_Gruppe-300x200.jpg 300w" sizes="(max-width: 643px) 100vw, 643px" /><figcaption>© Bundesverfassungsgericht │ lorenz.fotodesign, Karlsruhe </figcaption></figure>
<!-- /divi:image -->



<!-- divi:paragraph -->
<p>Kommentar</p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p>Karlsruhe hat gesprochen. Nach 15 Jahren Hartz IV beschäftigte sich das Bundesverfassungsgericht erstmalig mit den Sanktionen in den Jobcentern. Seit 15 Jahren heißt es: „Bist du nicht willig, schafft es die Geldkürzung.“ Sanktionen über 30 Prozent verstoßen für das Gericht gegen das Grundgesetz. Sanktionen über einen drei monatigem festgezurrten Zeitraum, will das Gericht auch nicht mehr. Wer sich motiviert zeigt, wer wieder mitspielt, dem wird der Sanktions-Zeitraum verkürzt. Und das Gericht will auch nicht, dass die Miete sanktioniert wird.</p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p>Es erinnert in Teilen an das Strafrecht: Wer sich, in den Augen eines Jobcenters, nicht konform verhält, dem konnten die Gelder bis auf Null gestrichen werden. Den Verlust der Krankenversicherung inklusive. Dabei spielte es oft keine Rolle, dass ein Job aus gesundheitlichen Gründen nicht angenommen werden konnte. Oder der Besuch eines Office Kurses skurril wirkt, weil man selbst IT-Fachfrau oder –mann ist. Dass dabei noch zwischen den unter und über 25-Jährigen unterschieden wird, ist bis heute nicht nachzuvollziehen.</p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p>Hartz IV ist ein Überbleibsel der damaligen rot-grünen Regierung. Ein dunkler Schatten, den die SPD bis heute nicht abschütteln kann. Ehemalige Wählerinnen und Wähler sanktionieren die SPD auf ihre Art und Weise – Wahlergebnisse, die eher einer Randpartei zugewiesen werden können, als einer Volkspartei, die sie einmal waren. Gerade, wenn es um die eigene Existenz geht oder um (Berufs)- Biographien, die durch Hartz IV negiert werden, ist die Wählerschaft nachtragend. Verzeihen fällt schwer. Dazu sind die negativen Erfahrungen oder Erlebnisse als Arbeitsuchende/r zu prägend. Wird auf der einen Seite die Höhe des Hartz-IV-Satzes diskutiert, kritisiert die andere Seite die Funktionsweisen und das Machtgefüge der Jobcenter. Die schwarze Pädagogik, als Erziehungsmaßnahmen, gegen mündige Bürgerinnen und Bürger verzahnt sich tief in das Innere eines Menschen. Es zementiert die Hilflosigkeit gegenüber einer Behördenmacht, der man sich nur schwer entgegenstellen kann. Dass Karlsruhe eine 30-prozentige Sanktion als akzeptabel empfindet, widersprich ihrem eigenen Urteil gegen höhere Sanktionen, wenn sie den Artikel 1 des Grundgesetzes vollumfänglich berücksichtigt und ernstgenommen hätten. Die Menschenwürde ist nun mal absolut. Sie unterscheidet nicht zwischen ein wenig konform oder gar nicht konform. Die Menschenwürde muss nicht rechnen, weil sie mit der Geburt für jeden Gültigkeit hat. Ein bisschen Würde gibt es nicht.</p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p>Trotzdem hat Karlsruhe eine eingeschränkte Klatsche verteilt. Die Agenda 2010, die restriktive Verteidigung eines Strafsystems durch die Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter oder der jeweiligen Regierungsparteien wurde geschwächt. Teilweise Recht bekamen alle, die die Sanktionen als verfassungswidrig deklariert haben. Und trotzdem stellt sich die Frage, mit welcher Logik ein Teil der Sanktionen bestehen bleiben. Die „Brücke der Hilfe“, die von den Erwerbslosen beschritten werden muss, um Sanktionen ganz zu vermeiden, klingt nett. Mehr aber auch nicht. Der Jobcenter-Rohrstock bleibt als Drohkulisse bestehen. Ein Ermessenspielraum, wie ihn Karlsruhe bei Härtefällen vorgibt, kann alles sein. Das zeigt schon die Vergangenheit oder auch die Gegenwart, wenn Jobcenter in ihrem Rahmen entscheiden. Ihre hausinternen Spielregeln, ob eine Erkrankung ein wichtiger Grund ist oder nicht, sind abhängig von der Geschäftsführung eines Jobcenters&nbsp; und deren Mitarbeiter. Wenn eines sicher ist, dann das Wissen, das ein Recht innerhalb der Jobcenter sehr flexibel ist und sein kann.</p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p>Die Chance, den Erwerbslosen ein Existenzminimum, ohne Wenn und Aber zuzugestehen, wurde vertan. Die 30-Prozent Regelung wird voraussichtlich erst mal in Zement gegossen sein. In 15 Jahren landet möglicherweise ein neues Verfahren in Karlsruhe. Dann haben wir 2034. Und damit die zweite Generation, für die das Bestrafungssystem und der Leistungsgedanke noch selbstverständlicher sind, als den heutigen 20+-jährigen. Und wäre Karlsruhe noch mutiger gewesen, hätten sie mit einem Grundsatzurteil über alle Sanktionen und deren Streichung einer Gesellschaftsspaltung entgegentreten können. Diese Stärke hatten sie leider nicht.</p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p><a rel="noreferrer noopener" href="https://www.dielinke-lueneburg.de/fileadmin/lcmskvlueneburg/user/upload/BVerfG_Sanktionen_05112019_-_06.11.19__13.10.mp3" target="_blank">Podcast</a> zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5.11.2019</p>
<!-- /divi:paragraph --></div>
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<p></p>
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		<title>Bundesverfassungsgericht Karlsruhe urteilt über Hartz-IV-Sanktionen</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/bundesverfassungsgericht-karlsruhe-urteilt-ueber-hartz-iv-sanktionen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 05 Nov 2019 10:48:02 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
		<category><![CDATA[Karlsruhe]]></category>
		<category><![CDATA[Sandra Schlensog]]></category>
		<category><![CDATA[Sanktionen]]></category>
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					<description><![CDATA[Karlsruhe hat entschieden: Eine Kürzung bis zu 30 Prozent sind nicht zu beanstanden. Höhere Sanktionen bis zu 60 Prozent sind für das Gericht nicht zumutbar und deshalb verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen. Gleiches gilt für Vollsanktionen, in denen das gesamt Hartz IV gestrichen wird und den Mietkosten.]]></description>
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<figure class="wp-block-image"><img decoding="async" loading="lazy" width="643" height="429" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/ErsterSenat_Gruppe.jpg" alt="" class="wp-image-1299" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/ErsterSenat_Gruppe.jpg 643w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/ErsterSenat_Gruppe-300x200.jpg 300w" sizes="(max-width: 643px) 100vw, 643px" /><figcaption>© Bundesverfassungsgericht │ lorenz.fotodesign, Karlsruhe </figcaption></figure>



<p><strong>Pressemitteilung</strong></p>



<p>Karlsruhe hat entschieden: Eine Kürzung bis zu 30 Prozent sind nicht zu beanstanden. Höhere Sanktionen bis zu 60 Prozent sind für das Gericht nicht zumutbar und deshalb verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen. Gleiches gilt für Vollsanktionen, in denen das gesamt Hartz IV gestrichen wird und den Mietkosten. Die Termine und deren Versäumnis, sowie Sanktionen gegenüber unter 25-jährigen waren nicht Thema im heutigen Urteil. Der Gesetzgeber hat nun die Pflicht Sanktionen neu zu regeln. Hierfür gibt es eine Übergangsregelung, die nicht näher benannt wurde. </p>



<p>Bereits im Januar dieses Jahres fand beim Bundesverfassungsgericht eine Anhörung mit Vertretern von Sozialverbänden, der Erwerbslosenberatung Tacheles e.V., den deutschen Städte- und Landkreistagen, dem DGB sowie Vertretern der Bundesagentur für Arbeit und Herrn Hubertus Heil aus dem Bundesarbeitsministeriums statt. Nach zehn Monaten hat das Gericht nun ein Urteil über die Frage, ob Sanktionen, als Mittel durch die Jobcenter, für eine dauerhafte Arbeitsmarktintegration geeignet sind. Auch sollte es klären, ob Sanktionen nach dem Sozialgesetzbuch II verfassungsgemäß sind.</p>



<p>Dazu&nbsp;<strong>Inge Hannemann</strong>&nbsp;(Politaktivistin):</p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>Dazu&nbsp;<strong>Inge Hannemann</strong>&nbsp;(Politaktivistin):&nbsp;<em>„Es wurde Zeit, dass ein Urteil aus Karlsruhe zu den Sanktionen gesprochen wurde. Seit Jahren warten Erwerbslose und Erwerbsloseninitiativen auf eine Rechtsprechung zu den Sanktionen in Hartz IV. Dass Karlsruhe die Sanktionen im allgemeinen nun entschärft und die Miete nicht mehr gekürzt werden darf, ist ein Nanoschritt in die richtige Richtung. Trotzdem muss es weiter heißen: für die komplette Abschaffung der Sanktionen muss weiter gestritten und gekämpft werden – damit ein Existenzminimum ein Existenzminimum bleibt.“</em></p></blockquote>



<p><strong><em>Sandra Schlensog</em></strong><em>&nbsp;ergänzt:&nbsp;</em></p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p><em>„Als Aktivistin und Betroffene ist dieses Urteil nur ein Mini Schritt, der am Ende nicht ausreicht. Die schwarze Pädagogik und Drangsalierung der Betroffenen werden weiter aufrecht erhalten.&nbsp;So ist es immer noch den Jobcentern möglich, Menschen das Existenzminimum zu kürzen. Eine Urteil gegen die Menschlichkeit.“&nbsp;</em></p></blockquote>



<p>Hintergrundinformationen:</p>



<p>Vorausgegangen war ein Verfahren, in dem das Jobcenter einem Erwerbslosen den Regelsatz um 60 Prozent gekürzt hatte. Der Kläger hat die ihm angebotenen Tätigkeiten als Lagerhelfer und im Verkauf abgelehnt. Ihm blieben von den rund 400 Euro Hartz IV schlussendlich nur noch 156 Euro zum Leben übrig. Jobcenter können den Arbeitssuchenden das Geld kürzen, wenn ein Termin nicht eingehalten wird, eine Arbeit oder eine Trainingsmaßnahme abgelehnt werden. Im letzten Jahr waren das knapp 1 Million Sanktionen. Davon fallen mehr als drei Viertel auf Termine beim Jobcenter oder einer ärztlichen Begutachtung, die nicht wahrgenommen werden.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>17. Oktober – Internationaler Tag für die Beseitigung der Armut</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/17-oktober-internationaler-tag-fuer-die-beseitigung-der-armut/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Oct 2019 07:33:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Armut]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Grundsicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Niedriglohnsektor]]></category>
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					<description><![CDATA[Im Dezember 1992 wurde der 17. Oktober von den Vereinten Nationen zum „Internationalen Tag für die Beseitigung der Armut“ erklärt. Ein Kommentar von Inge Hannemann.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image"><img decoding="async" loading="lazy" width="474" height="316" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2016/10/Armut_II_02.jpg" alt="" class="wp-image-810" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2016/10/Armut_II_02.jpg 474w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2016/10/Armut_II_02-300x200.jpg 300w" sizes="(max-width: 474px) 100vw, 474px" /></figure>



<p>Im Dezember 1992 wurde der 17. Oktober von den Vereinten Nationen zum „Internationalen Tag für die Beseitigung der Armut“ erklärt. </p>



<p>Kommentar </p>



<p><strong>Armut ist international.</strong></p>



<p>Was hat Afrika mit unserer Armut zu tun? Bis heute leiden die Menschen in Afrika südlich der Sahara noch immer am stärksten unter Armut. Die weltweite Armutsgrenze liegt bei weniger als 1,90 US-Dollar. Vor rund 40 Jahren lebten knapp über 42 Prozent der Weltbevölkerung in extremer Armut. In 2018 schätzte die Weltbank 8,6 Prozent Betroffene.&nbsp;<a href="https://www.presseportal.de/pm/121298/4402610" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Eurostat</a>&nbsp;verzeichnet für Deutschland in 2018 eine Quote von knapp 20 Prozent. Damit liegt Deutschland knapp unter der Europäischen Union mit 21,7 Prozent. Wer weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens zur Verfügung hat, gilt als arm.</p>



<p><strong>Armut hat viele Gesichter.&nbsp;</strong></p>



<p>Sozialleistungen wie Hartz IV oder die Grundsicherung gelten als Einkommensarmut. Dieses gilt gleichermaßen auch für Beschäftigte im Niedriglohnsektor. Das führt zur Einschränkungen ihrer Lebensbedingungen. Entweder können Rechnungen nicht mehr bezahlt werden oder die Wohnung bleibt kalt, weil das Geld für die Heizung fehlt. Kinder werden ausgegrenzt. Das Geld für Geburtsgeschenke bei Einladungen gibt es nicht.&nbsp;</p>



<p><strong>Armut ist oft weiblich.&nbsp;</strong></p>



<p>Frauen sind von Armut stärker betroffen als Männer. Familienzeit verdrängt Frauen aus dem regulären Arbeitsmarkt. Oftmals bleiben dann nach Ende der Erziehungszeit nur noch prekäre Jobs übrig. Bis heute hat sich das Recht auf eine eigenständige Existenzsicherung&nbsp;&nbsp;für Frauen in Deutschland nicht durchgesetzt. Das alte Rollenverhältnis des alleinverdienenden Mannes macht Frauen zu Anhängsel von Männern. Die Angst und oftmals die vorherrschenden Vorurteile der Arbeitgeber*innen bei Frauen mit Kindern, verhindern so den Einstieg in eine gute Arbeit. Dieses verstärkt sich noch mehr bei Alleinerziehenden. Obwohl die Anzahl der erwerbslosen Alleinerziehenden gesunken ist, waren trotzdem 2018 mehr als ein Drittel auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen. Mehr als die Hälfte hatten lediglich nur eine Teilzeitstelle oder einen Mini-Job. Über 90 Prozent der erwerbslosen Alleinerziehenden sind weiblich. Das ergab eine Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Viele Frauen erhalten kein Arbeitslosengeld II (Hartz IV), weil sie in einer Bedarfsgemeinschaft leben, wo ihr Partner zu viel verdient. Und sei es nur einen Euro.&nbsp;</p>



<p><strong>Armut durch Sorgearbeit.</strong></p>



<p>Sorgearbeit bzw. Carearbeit führen in die Altersarmut. Noch immer ist es so, dass die Frauen weitaus mehr Sorgearbeit leisten als (ihre) Männer. Da diese Sorgearbeit zumeist umsonst geleistet wird, fehlen Rentenbeiträge für die spätere Rente. Somit führen die Pflege von Angehörigen oder die Erziehungszeiten unweigerlich in die Armutsfalle.&nbsp;</p>



<p><strong>Armut hat Kindergesichter.&nbsp;</strong></p>



<p>Noch immer ist eine gute Bildung vom Geldbeutel und sozioökonomischen Hintergrund der Eltern abhängig. Arme oder armutsgefährdete Kinder nehmen weniger an Bildungsangeboten teil. Sie besuchen weniger eine höhere Schule oder eine Universität. Freizeitaktivitäten, sozio-kulturelle Teilhabe kosten Geld. Das ist nicht oder kaum ausreichend vorhanden.&nbsp;</p>



<p><strong>Armut ist divers.&nbsp;</strong></p>



<p>Ein Migrationshintergrund, körperliche Einschränkungen, Wohnungslosigkeit, chronische Erkrankungen oder mangelnde Schulbildungen sind Garanten für Diskriminierungen oder schlechteren Chancen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt.</p>



<p>Jede<strong> </strong>siebte Person war 2018 in Lüneburg von Armut bedroht. Der Gang zur Tafel für Rentner*innen, prekär Beschäftigten, Migrant*innen und Sozialleistungsbezieher*innen ist inzwischen zur Selbstverständlichkeit geworden. Lüneburg hat inzwischen eine eigene Kindertafel.</p>



<p>Zu kritisieren ist die mangelnde Bereitschaft unserer Regierung noch deutlicher gegen Armut vorzugehen. Neue wortreiche Gesetzesschöpfungen, wie das „Starke-Familien-Gesetz“ sind ein Framing, was die aktuelle Situation verschleiert. Unverzüglich muss ein sofortiges Maßnahmenpaket gegen die Armut geschnürt werden. Eine existenzsichernde Kindergrundsicherung wäre der erste Schritt. Sozialleistungen müssen von derzeit 426 Euro auf 570 Euro für eine alleinstehende Person angehoben werden. Die jährliche Mindestlohnerhöhung um eine halbe Eiskugel ist eine Farce. Eine Rente oberhalb der Grundsicherung kann derzeit nur mit einem Mindestlohn von mindestens 13 Euro die Stunde vermieden werden. </p>



<p><strong>Hintergrundinformationen&nbsp;</strong></p>



<p>Im Dezember 1992 wurde der 17. Oktober von den Vereinten Nationen zum „Internationalen Tag für die Beseitigung der Armut“ erklärt. Es begann in Paris vor bereits 32 Jahren. Damals trafen sich in Paris mehr als einhunderttausend Menschen, die für Freiheit und die Achtung der Menschenrechte demonstrierten und eine Gedenktafel von Père Joseph aufstellten:</p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p><em>„Wo immer Menschen dazu verurteilt sind, im Elend zu leben, werden die Menschenrechte verletzt. Sich mit vereinten Kräften für ihre Achtung einzusetzen, ist heilige Pflicht.“</em></p></blockquote>



<p>Trocadéro: Es war der Ort, an dem 1948 die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen unterzeichnet wurde.&nbsp;</p>



<p>Im September 2015 tagte die UN-Generalsversammlung in New York und verabschiedete den Weltzukunftsvertrag „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung mit 17 Zielen“. Die Weltgemeinschaft verpflichtet sich darin, drängende Herausforderungen für die Zukunft unseres Planeten gemeinsam anzugehen. Dabei steht an erster Stelle die extreme Armut in allen Formen zu beseitigen.</p>



<p>Das Ziel ist bis heute gleich geblieben: Es soll alle Menschen noch einmal daran erinnern, das die Beseitigung der Armut zu den wichtigsten Zielen der Menschen gehört.</p>



<p></p><img decoding="async" loading="lazy" src="http://vg03.met.vgwort.de/na/804c5ced542f4a2bb4cc0170396dc4ab" width="1" height="1" alt="">


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			</item>
		<item>
		<title>Bundesrechnungshof: Fehlerhafte Behandlung von Menschen mit Behinderung in den Jobcentern</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/bundesrechnungshof-fehlerhafte-behandlung-von-menschen-mit-behinderung-in-den-jobcentern/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 01 Sep 2019 07:07:53 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Ausgleichsabgabe]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesrechnungshof]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Bundesagentur für Arbeit (BA) musste sich erneut einer Prüfung durch den Bundesrechnungshof (BRH) unterziehen. Diesmal prüfte der Bundesrechnungshof die rechtmäßige und wirtschaftliche Verteilung der Lohnzuschüsse durch die Jobcenter bei Menschen mit Behinderung.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image"><img decoding="async" loading="lazy" width="447" height="335" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/1565827_photo_jpg_xs_clipdealer.de_.jpg" alt="" class="wp-image-1177" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/1565827_photo_jpg_xs_clipdealer.de_.jpg 447w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/1565827_photo_jpg_xs_clipdealer.de_-300x225.jpg 300w" sizes="(max-width: 447px) 100vw, 447px" /><figcaption>Fördergelder</figcaption></figure>



<p>Die Bundesagentur für Arbeit (BA) musste sich erneut einer <a rel="noreferrer noopener" aria-label="Prüfung  (öffnet in neuem Tab)" href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/09/BRH_EingliederungszuschüsseMenschenmitBehinderungJC.pdf" target="_blank">Prüfung </a>durch den Bundesrechnungshof (BRH) unterziehen. Diesmal prüfte der Bundesrechnungshof die rechtmäßige und wirtschaftliche Verteilung der Lohnzuschüsse durch die Jobcenter bei Menschen mit Behinderung. Der sog. Eingliederungszuschuss an die ArbeitgeberInnen kann vergeben werden, wenn die Vermittlung von Menschen mit Behinderung aufgrund ihrer Einschränkungen erschwert ist. Gleichzeitig ist der Zuschuss ein Ausgleich für eine erwartete Minderleistung am zukünftigen Arbeitsplatz. Kurz gesagt, wenn eine Behinderung mehr Zeit, Kosten oder niedrigere Arbeitsleistungen im Vergleich zu Nicht-Behinderten aufweist. Die Jobcenter sind bei einer Vermittlung verpflichtet die Kenntnisse, Fähigkeiten und die Leistungsfähigkeit der Erwerbslosen zu erfassen, um überhaupt eine passgenaue Vermittlung durchzuführen. Die Auswertung der Prüfer beruhte auf 284 Fälle aus sechs Jobcentern in einem Zeitraum von sechs Wochen in 2017. Von den sechs Jobcentern waren vier eine gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit und zwei waren jeweils ihrer Kommune unterstellt. Die Prüfer erweiterten ihre Ergebnisse durch Gespräche mit den Fach- und Führungskräften, nach Akteneinsicht und mithilfe des IT-Fachverfahrens im Jobcenter. </p>



<p><strong>Jobcenter beachteten Fördervoraussetzungen nicht</strong></p>



<p>Das Ergebnis: In 37 der 65 Fälle wurde nicht hinreichend geklärt, ob die BewerberInnen für den Job geeignet sind. Da der Bundesrechnungshof den Stellungnahmen der Bundesagentur für Arbeit und dem zuständigen Landesministerium nicht entnehmen konnte, ob sich das in Zukunft verbessert, kündigen sie bereits schon jetzt weitere Prüfungen an. Bei fast jedem dritten Arbeitgeber mangelte es zudem bei den Angaben zu den Anforderungen des Arbeitsplatzes. Das hatte Folgen. In 65 von 284 Fällen (23%) wurde das geförderte Beschäftigungsverhältnis vorzeitig beendet. Die Prüfer kommen deshalb zu dem Schluss, „dass <em>es ist nicht hinnehmbar ist, dass die Jobcenter in der überwiegenden Zahl der geprüften Fälle (57%), bei denen das mit einem Eingliederungszuschuss geförderte Beschäftigungsverhältnis während der Förderdauer beendet wurde, die Eignung der Leistungsberechtigten für die Beschäftigung nicht hinreichend geklärt hatten“. </em> Sie empfehlen: <em>„Bestehen Zweifel an der gesundheitlichen Tauglichkeit des Leistungsberechtigten, sollten die Jobcenter ein ärztliches Gutachten mit einer gezielten Fragestellung zur individuellen Eignung einholen“</em>. Immerhin gehe es auch darum, Fehlinvestitionen von Fördermitteln und Kosten der Arbeitgeber für Neueinstellungen zu vermeiden, fast der Bericht zusammen. Die Bundesagentur für Arbeit antwortet in ihrer <a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/09/BRH_StellungnahmeEingliederungszuschüsseMenschenmitBehinderung_JC.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Stellungnahme, (öffnet in neuem Tab)">Stellungnahme,</a> <em>„dass auch bei einer noch so sorgfältigen Prüfung der Eignung wohl nicht zu vermeiden sei, dass Arbeitsverhältnisse in der Probezeit aus verschiedenen verständlichen Gründen gelöst würden“.</em>Der Bundesrechnungshof bleibt jedoch bei der Meinung dass <em>„eine Prüfung der Eignung zumindest die Gefahr stark verringert, dass ein Arbeitsverhältnis gefördert wird, das während der Förderdauer wegen fehlender Eignung des Arbeitnehmers beendet wird“. </em></p>



<p><strong>Jobcenter gefährdeten die unverzügliche Integration behinderter und schwerbehinderter Menschen,</strong></p>



<p>so das Resümee des Bundesrechnungshofes bei der Prüfung des internen IT-Verfahrens. Behinderungen sind in der Regel sehr individuell und somit auch sehr facettenreich. Dem wird das interne IT-gestützte Programm „Verbis“ gerecht, in dem die Jobcenter-Mitarbeiter „Behinderungsmerkmale“ erfassen können. Besonders betroffene schwerbehinderte Menschen können durch einen Haken beim Feld „behinderungsbedingt besonders förderungsbedürftig“ gekennzeichnet werden, so der BRH. Allerdings wurde dieses kaum umgesetzt und bei mehr als die Hälfte der geprüften Fälle (in 98 von 153) fehlte dieses komplett. Um dieses in Zukunft sicherzustellen, empfehlen die Prüfer die Angaben „Behinderungsart“ und „behinderungsbedingt besonders förderungsbedürftig“ als Pflichtfelder umzugestalten. Nur so könne die Datenqualität der Behinderungsmerkmale verbessert werden. Die Prüfer kommen deshalb zum Ergebnis:&nbsp;<em>„Dies verhindert oder verzögert eine Bewerberauswahl bei den Integrationsbemühungen, insbesondere die Förderanfragen von Arbeitgebern“.</em></p>



<p><strong>Fehlerhafte Entscheidungen bei der Dauer und Höhe der Lohnzuschüsse</strong></p>



<p>„ArbeitgeberInnen mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen, müssen grundsätzlich auf wenigstens 5% der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen beschäftigen“, so die <a href="https://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/Ausgleichsabgabe/77c350i1p/" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Rechtsgrundlage (öffnet in neuem Tab)">Rechtsgrundlage</a>. Dieses und die Prüfung von Arbeitsplätzen über die Quote hinaus sind Bestandteile, um über die Höhe und Dauer der Lohnzuschüsse durch die Jobcenter zu entscheiden. Die Bundesagentur für Arbeit betont selbst immer wieder die Notwendigkeit des wirtschaftlichen Arbeitens und knausert mit dieser Begründung auch mal bei der individuellen Förderung von Arbeitsuchenden. Dass hier der Bundesrechnungshof nun genauer hinschaut ist ihr Job. Dabei stellten sie fest: „dass in 119 der 166 Fälle (72%) keine Prüfung durch die Jobcenter erfolgte. Der BRH hält eine verstärkte Fachaufsicht für dringend erforderlich.</p>



<p><strong>Bevorzugte Förderungen von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsagenturen</strong></p>



<p>Eine Ausgleichsabgabe muss von Unternehmen bezahlt werden, die keine oder zu wenige Menschen mit Behinderungen beschäftigen. Ein Teil dieser Abgaben fließt in einen Ausgleichsfonds, aus dem die Arbeitsagenturen ebenfalls prozentual Gelder erhalten. Die Jobcenter gehen hier gesetzesmäßig leer aus. Der BRH vertritt allerdings die Meinung, dass die Mittel aus der Ausgleichsfonds durch die Integrationsämter allen erwerbslosen schwerbehinderten Menschen zur Verfügung stehen muss – unabhängig, ob sie in den Arbeitsagenturen oder in den Jobcentern gemeldet sind. So fragten sie nach der Anzahl von Förderungen im SGB II (Hartz IV) im Vergleich zum SGB III (Arbeitsagenturen) bei der Bundesagentur für Arbeit nach. Damit nicht genug. Zusätzlich forderten sie eine Auflistung ab 2012 bis 2017 aller erhaltenen Gelder aus dem Ausgleichsfonds für die Arbeitsagenturen. Die Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache. Behinderte oder schwerbehinderte Arbeitsuchende in den Arbeitsagenturen werden mehr als doppelt so häufig gefördert, als Arbeitsuchende in den Jobcentern. Der BRH fordert vom Bundesarbeitsministerium eine Prüfung der bestehenden Regelung. Allerdings bezweifeln sie<em>, „dass das BMAS die Frage einer Umverteilung der Mittel aus der Ausgleichsabgabe mit der notwendigen Sorgfalt geprüft hat. Wir empfehlen, auch die von der Bundesagentur übermittelten Daten zu berücksichtigen. Wir beabsichtigen, diese Empfehlung in unseren Bemerkungen weiterzuverfolgen.“</em></p>



<p>Im&nbsp;<strong>Fazit</strong> der Prüfung heißt es bei der Bundesagentur für Arbeit:</p>



<p>„<em>Im Wesentlichen werden die Befunde des BRH von den Jobcentern und Regionaldirektionen für Einzelfälle gehalten, die auf Flüchtigkeit, hohe Arbeitsbelastung und mangelnde Einarbeitung oder Dokumentation zurückzuführen sind. Systematische Fehler liegen nicht vor. (&#8230;) Die BA geht davon aus, dass sich mit der geplanten Einführung einer systematischen Fachaufsicht in der Gesamtorganisation die Ausübung der Fachaufsicht und die fachliche Qualität verbessern werden.“</em></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
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		<title>Bundesrechnungshof rügt Mindestlohneinhaltung bei Aufstockern durch die Jobcenter</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/bundesrechnungshof-ruegt-mindestlohneinhaltung-bei-aufstockern-durch-die-jobcenter/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 24 Mar 2019 10:41:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesrechnungshof]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
		<category><![CDATA[Mindestlohn]]></category>
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					<description><![CDATA[Der Bundesrechnungshof hat stichprobenhaft geprüft, wie sich der im Jahr 2015 eingeführte gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro auf Arbeitslosengeld-II-AufstockerInnen und auf die Integrationsarbeit der Jobcenter auswirkt[1]. Das Ergebnis: Aus Sicht des Bundesrechnungshofes ist es nicht auszuschließen, dass Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen so gestalten, dass der Mindestlohn zwar rechnerisch, nicht aber tatsächlich eingehalten wird. Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes sollte ArbeitnehmerInnen vor unangemessenen niedrigen Löhnen schützen. Weiterhin sind die Prüfer zu dem Schluss gekommen, dass die Jobcenter künftig sorgfältiger darauf achten, ob wegen der Unterschreitung des Mindestlohnes Lohnansprüche verloren gingen.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><div id="attachment_1958" style="width: 540px" class="wp-caption aligncenter"><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/03/Bildschirmfoto-2019-03-01-um-08.48.55.png"><img aria-describedby="caption-attachment-1958" decoding="async" loading="lazy" class="size-full wp-image-1958" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/03/Bildschirmfoto-2019-03-01-um-08.48.55.png" alt="" width="530" height="212" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/03/Bildschirmfoto-2019-03-01-um-08.48.55.png 530w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/03/Bildschirmfoto-2019-03-01-um-08.48.55-300x120.png 300w" sizes="(max-width: 530px) 100vw, 530px" /></a><p id="caption-attachment-1958" class="wp-caption-text">Bild: privat</p></div></p>
<p>Der <a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/03/Bundesrechnungshof.pdf" target="_blank" rel="noopener">Bundesrechnungshof</a> hat stichprobenhaft geprüft, wie sich der im Jahr 2015 eingeführte gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro auf Arbeitslosengeld-II-AufstockerInnen und auf die Integrationsarbeit der Jobcenter auswirkt<a name="_ftnref1"></a>[1]. Das Ergebnis: Aus Sicht des Bundesrechnungshofes ist es nicht auszuschließen, dass Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen so gestalten, dass der Mindestlohn zwar rechnerisch, nicht aber tatsächlich eingehalten wird. Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes sollte ArbeitnehmerInnen vor unangemessenen niedrigen Löhnen schützen. Weiterhin sind die Prüfer zu dem Schluss gekommen, dass die Jobcenter künftig sorgfältiger darauf achten, ob wegen der Unterschreitung des Mindestlohnes Lohnansprüche verloren gingen.</p>
<p>In 285 der 547 Fälle nahmen Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigte zu Beginn 2015 oder später ein Arbeitsverhältnis auf. In 35 Fällen ermittelten die Jobcenter keinen Stundenlohn. In weiteren 37 Fällen erkannten sie nicht, dass der Mindestlohn unterschritten wurde. Der Bundesrechnungshof kritisiert, dass die Jobcenter auf Fehlverhalten der Unternehmen nicht reagiert haben. Dies wäre gerade bei den 450 Euro-Minijobs erforderlich gewesen. <em>„In diesen Fällen hätten die Jobcenter nachfragen müssen, ob eine Umwandlung in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis möglich ist“</em>, heißt es im Prüfungsbericht. Die kommunalen zugelassenen Jobcenter hielten dieses nicht für erforderlich, da ihnen die zum Teil ablehnende Haltung der Arbeitgeber bekannt waren. Weiterhin kritisierten die Prüfer, dass die Ausnahmeregelung, bei denen in den ersten sechs Monaten eine Bezahlung unterhalb des Mindestlohnes möglich wäre, nicht in Anspruch genommen wurde. Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) konterte: <em>„dass ein „Markt“ für Entgelte unterhalb des Mindestlohnes nicht bestehe“</em>. Wenn dem so sei, schlägt der Bundesrechnungshof entsprechend eine Streichung dieser Sonderregelung vor. Solange diese aber noch bestehe, müsse sie auch angewendet werden.</p>
<p><strong>AufstockerInnen in den Jobcentern</strong></p>
<p>Der Bericht setzt sich auch mit den sog. Aufstockern auseinander, die ihr Erwerbseinkommen mit dem Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ergänzen, um zumindest das Existenzminimum zu erreichen. 100 Euro gelten dabei als Grundfreibetrag, der auf das Arbeitslosengeld II nicht verrechnet wird. Darüber hinaus wird das Einkommen prozentual gestaffelt auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. So dürfen bis 1.000 Euro brutto 20 Prozent behalten werden. Dieses reduziert sich auf 10 Prozent bei einem Zuverdienst ab über 1.000 Euro. Bei einem klassischen 450 Euro Minijob bleiben nach Abzug der Grundfreibetrages 170 Euro anrechnungsfrei. Der Bundesrechnungshof wollte wissen wie sich der Mindestlohn auf Aufstockerinnen und auf die Integrationsarbeit der Jobcenter auswirkt. Dabei nahmen sie Stichproben bei insgesamt neun Jobcentern mit 547 Fälle und Einkommen im Bereich von genau 100 Euro (Freigrenze), bis 450 Euro und darüber hinaus. Gespräche mit Fach- und Führungskräften, Fragebögen und der Vorlage von internen Regelungen und Weisungen ergänzten die Prüfung. In 262 der 547 Fälle wurde bereits vor 2015 ein Einkommen erzielt. <em>„Bei 67 der 262 fortbestehenden Arbeitsverhältnissen (26%) ermittelten die Jobcenter die ab dem 1. Januar 2015 geltende Arbeitszeit nicht“</em>, zitiert der Bericht. Damit ließ sich auch der Mindestlohn nicht ermitteln. Bei drei Viertel der geprüften Fälle (195) war die wöchentliche Arbeitszeit bekannt. Die Prüfer stellten fest, dass in 27 der 195 Fälle der Bruttostundenlohn unter dem Mindestlohn lag. Bei 96 Fälle lag der Bruttostundenlohn bei 8,50 Euro oder mehr. Hierbei wurden in 23 Fälle die Arbeitszeit entsprechend reduziert, so dass der gesetzliche Mindestlohn erreicht wurde.</p>
<p><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/03/Bildschirmfoto-2019-03-24-um-11.39.46.png"><img decoding="async" loading="lazy" class="aligncenter size-full wp-image-1961" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/03/Bildschirmfoto-2019-03-24-um-11.39.46.png" alt="" width="728" height="569" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/03/Bildschirmfoto-2019-03-24-um-11.39.46.png 728w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/03/Bildschirmfoto-2019-03-24-um-11.39.46-300x234.png 300w" sizes="(max-width: 728px) 100vw, 728px" /></a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Jobcenter gaben an, dass sich der Mindestlohn kaum auf die Zahl der AufstockerInnen auswirkt. Als Gründe wurden hohe Mieten, Teilzeit- oder Minijobtätigkeiten angegeben. <em>„In vielen Fällen sei zudem der Bedarf einer mehrköpfigen Bedarfsgemeinschaft so hoch, dass der Mindestlohn auch bei einer Vollzeitbeschäftigung nicht zu einer vollständigen Bedarfsdeckung führe. Der Schritt aus der Hilfebedürftigkeit gelinge daher trotz des allmeinen Mindestlohnes oftmals nur Alleinstehenden“</em>, so die Jobcenter weiter. Die Prüfer resümierten, dass der gesetzliche Mindestlohn nur bedingt zur Einkommensverbesserung führe und durch die Jobcenter nicht zu beeinflussen sei. Allerdings kritisierten sie die fehlende Überprüfung der Arbeitszeit und damit die fehlende Prüfung ob überhaupt ein Mindestlohn bezahlt wird. Auch wenn die Einhaltung des Mindestlohnes die Sache des Zolls sei, müssen die Jobcenter in ihrer täglichen Arbeit stärker als bisher den Mindestlohn überprüfen, so die Forderung der Prüfer. Die Bundesagentur für Arbeit bestätigt, dass die Jobcenter den Stundenlohn ermitteln müssen und stellen dazu in mehreren Weisungen und Arbeitshilfen entsprechende Hilfen bereit. Die geprüften Jobcenter gelobten in einer Stellungnahme entsprechende Veränderungen und Sensibilisierungen bei den Beschäftigten.</p>
<p>Ein ähnliches Bild ergab sich bei der Prüfung bei neuen Arbeitsverhältnissen ab dem 1. Januar 2015. Auch hier wurden bei 12 Prozent (35 Fälle von 285 Fälle) die Arbeitsstunden nicht erfasst bzw. nicht genau ermittelt, weil Arbeitgeber zur Arbeitszeit keine Angaben oder einen Arbeitszeitkorridor (z.B. „2 bis 3 Stunden“) wöchentlich angaben. Der Bundesrechnungshof kritisiert, dass bei 13 Prozent der Mindestlohn unterschritten wurde und die Jobcenter mögliche Lohnansprüche nicht erkannten oder den Zoll nicht informierten. Der Vorwurf der Prüfer ist eindeutig: <em>„Damit haben die Jobcenter in etwas einem Viertel der 285 Fälle versäumt, mögliche Anspruchsübergänge zu prüfen und die für die Prüfung benötigten Sachverhalte aufzuklären. Stattdessen begnügten sie sich damit, die bekannten monatlichen Arbeitsentgelte als Einkommen zu berücksichtigen“</em>.</p>
<p><strong>„Fördern und Fordern“ und die Aufforderung zu Vielfachtätigkeiten</strong></p>
<p>Das Sozialgesetzbuch II (Hartz IV) fordert, dass Erwerbslose mit dem Arbeitslosengeld II ihren Lebensunterhalt sichern können (meine Kritik an den künstlich errechneten zu niedrigen Regelleistungen und deren Kürzungsmöglichkeiten dürften bekannt sein) und auch selbst, zum Beispiel durch Arbeitsaufnahme, beenden oder zumindest verringern. Hierbei müssen die Jobcenter nach dem „Fördern und Fordern-Prinzip“ unterstützen. In mehr als die Hälfte der 547 geprüften Fälle unterließen die Jobcenter bei einer Arbeitszeitreduzierung der Leistungsberechtigten oder bei Unwissenheit der Arbeitszeit und ausbleibender Lohnsteigerung entsprechend nachzufragen. Aus Sicht der Prüfer haben die Jobcenter mit der Einführung des Mindestlohnes die Bedeutung ihrer Integrationsarbeit verkannt. Die Jobcenter hätten nachfragen müssen, ob eine Umwandlung des Minijobs in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis möglich gewesen wäre. Der Bundesrechnungshof fordert die Jobcenter auf, zu prüfen, ob neben einer Teilzeittätigkeit noch ein zusätzlicher Minijob möglich wäre, um aus dem Leistungsbezug zu kommen. (<em>Anmerkung: Diese Forderung ist solange unanständig, so lange nicht bekannt ist, wie die Teilzeittätigkeit neben Familie o.ä. organisiert ist, wie die Arbeitsbedingungen oder die persönlichen Verhältnisse der Leistungsberechtigten sind</em>). Die Bundesagentur für Arbeit gibt in ihrer Stellungnahme an, dass in Beratungsgesprächen die Ausweitung der Arbeitszeit regelmäßig erörtert wird, lediglich die Dokumentation lückenhaft sei. Ein anderes Jobcenter argumentierte mit dem regionalen Arbeitsmarkt und ihrem langjährigem Wissen, dass die Unternehmen vor Ort lieber die Stundenanzahl im Rahmen des Mindestlohnes verringert als das Monatseinkommen zu erhöhen. Das gefällt dem Bundesrechnungshof nicht und stellen fest, dass dieses nicht auf alle Arbeitgeber zutreffen müsse. In dem Fall sollen die Jobcenter mit den aufstockenden Erwerbslosen nach alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten suchen.</p>
<p>Das Mindestlohngesetz (MiLoG) regelt, dass Arbeitnehmer für sechs Monate keinen Mindestlohn zahlen müssen, sofern sie Langzeiterwerbslose einstellen. Langzeiterwerbslos ist, wer ein Jahr oder länger arbeitslos ist (§ 18 Abs. 1 Satz 1 SGB III). Dass dieses Verfahren nicht wirklich genutzt wird, kann man <a href="https://www.iab-forum.de/mindestlohn-in-deutschland-effekte-der-ausnahmeregelung-fuer-langzeitarbeitslose/" target="_blank" rel="noopener">hier</a> in einem Forschungsbericht der Denkfabrik IAB der Bundesagentur für Arbeit nachlesen. In keinem Fall der geprüften Fälle wurden Vermittlungsvorschläge unterbreitet, in denen die Ausnahmeregelung vorgesehen war. Auch entsprechende Stellenangebote wurden nicht erfasst. Die Jobcenter arbeiteten vorzugsweise mit dem Eingliederungszuschuss (Lohnzuschuss an Arbeitgeber), da er flexibler sei und individueller angepasst werden könne. Für den Bundesrechnungshof ist es unverständlich, dass die Sonderregelung zur Unterschreitung des Mindestlohnes für die ersten sechs Monate nicht angewendet wird, und fordert die Jobcenter dazu auf zumindest die Arbeitgeber auf diese Ausnahmeregelung  hinzuweisen.</p>
<p>Fazit: Auch wenn der Bundesrechnungshof mit seiner Kritik an der fehlenden Mindestlohnüberprüfung recht hat und das Bundesarbeitsministerium darauf hinweist, nicht umgesetzte derzeitige Regelungen einfach zu streichen, liegt er mit seinen Forderungen ziemlich daneben. Die Forderung, neben einer Teilzeittätigkeit noch einen Minijob aufzunehmen geht vermutlich an der Realität vorbei. Die Berücksichtigung des eigenen Familienstandes, der physischen Belastbarkeit oder überhaupt eine Teilzeittätigkeit mit den Arbeitszeiten eines Minijobs zu vereinbaren werden dabei komplett ignoriert. Auch die Forderung, dass Langzeiterwerbslose gefälligst in den ersten sechs Monaten zu äußerst prekären Arbeitsbedingungen tätig sein sollen und die Jobcenter dabei unterstützend wirken sollen, ist wie die gesamte Sonderregelung Quatsch. Allerdings unterstütze ich die Forderung diese Sonderregelungen ganz abzuschaffen – auch, wenn sie glücklicherweise in den Jobcentern kaum umgesetzt werden.<img decoding="async" loading="lazy" src="http://vg03.met.vgwort.de/na/f7a88cf80ff5452d89e5d43768d44d62" width="1" height="1" alt=""></p>
<p><a name="_ftn1"></a>[1]2017: 8,84€; 2019: 9,19€; 2020: 9,35€</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Neue Namen machen noch keine Änderung aus &#8211; Die Sozialstaatsreform 2025 der SPD</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/neue-namen-machen-noch-keine-aenderung-aus-die-sozialstaatsreform-2025-der-spd/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 11 Feb 2019 10:18:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
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		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
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		<category><![CDATA[Nahles]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialstaatsreform 2025]]></category>
		<category><![CDATA[SPD]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Geister, die ich rief ... aus der „Agenda 2010“ wird die „Sozialstaatsreform 2025“, aus „Hartz IV“ das „Bürgergeld“, wenn es nach dem Wunsch der SPD für die nächsten fünf bis zehn Jahre geht. Die angeschlagene SPD versucht mit ihrer Positionierung ein neues soziales Profil zu legen und verabschiedete ein neues Konzept.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><div id="attachment_1595" style="width: 485px" class="wp-caption aligncenter"><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/05/SPD.jpg"><img aria-describedby="caption-attachment-1595" decoding="async" loading="lazy" class="size-full wp-image-1595" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/05/SPD.jpg" alt="" width="475" height="316" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/05/SPD.jpg 475w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/05/SPD-300x200.jpg 300w" sizes="(max-width: 475px) 100vw, 475px" /></a><p id="caption-attachment-1595" class="wp-caption-text">Wahlstand der SPD</p></div></p>
<p>Kommentar</p>
<p>Die Geister, die ich rief &#8230; aus der „Agenda 2010“ wird die „Sozialstaatsreform 2025“, aus „Hartz IV“ das „Bürgergeld“, wenn es nach dem Wunsch der SPD für die nächsten fünf bis zehn Jahre geht. Die angeschlagene SPD versucht mit ihrer Positionierung ein neues soziales Profil zu legen und verabschiedete ein neues <a href="https://www.spd.de/fileadmin/Bilder/SPDerneuern/201902_PV-Klausur/20190210_Neuer_Sozialstaat.pdf" target="_blank" rel="noopener">Konzept.</a> Als Arbeiterpartei wird das „Recht auf Arbeit“ betont und damit gleichzeitig das Bedingungslose Grundeinkommen konsequent abgelehnt. Das 17-seitige Konzept ist mit dem Titel „<strong>Arbeit-Solidarität-Menschlichkeit. Ein neuer Sozialstaat für eine neue Zeit</strong>“ überschrieben und gliedert sich in drei Teile: „<em>Chancen und Schutz in der neuen Arbeitswelt, Kinder absichern und ihnen Bildung und Teilhabe ermöglichen: Eine sozialdemokratische Kindergrundsicherung entwickeln, Das Bürgergeld – mehr Sicherheit und Respekt</em>“.</p>
<p>Die SPD erwähnt mit Recht die Digitalisierung und deren möglichen Veränderungen in der Arbeitswelt. Hierbei sieht sie Chancen für neue Arbeit und erkennt die Sorgen der Menschen „ihren Arbeitsplatz zu verlieren oder nur noch schlecht bezahlte und unsichere Arbeit zu finden“. Dem stellt sie eine perspektivische Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro, mehr Sozialpartnerschaft und Tarifbindung, Angleichung der Löhne und Arbeitsbedingungen in Ost und West in Aussicht. Die Feststellung, dass neue Formen der Selbstständigkeit, Werkverträge, Leiharbeit oder Befristungen eine Entgrenzung der Betriebsorganisation sind, führt in der Konsequenz leider nicht dazu, dass die SPD hier eine radikale Abkehr fordert. Vielmehr fokussieren sie sich dabei auf die Bekämpfung der Solo-Selbstständigkeit durch die Ausbeutung der Plattformwirtschaft und wollen, dass diese als reguläre Betriebe gelten. Ergänzend möchten sie die Brückenteilzeit ausbauen und Home Office gesetzlich verankern.</p>
<p><strong>Längeres Arbeitslosengeld und Qualifizierungstricks</strong></p>
<p>Damit nicht erst eine Arbeitslosigkeit entsteht, planen sie das zum 1. Januar in Kraft getretene „<strong>Qualifizierungschancengesetz</strong>“ zu einem gesetzlichen Rechtsanspruch auf Weiterbildung zu verankern. Diese neue Qualifizierungsgarantie soll einen Umschulungsanspruch, gepaart mit einer Lohnersatzleistung, sofern ein Arbeitsplatzverlust droht sicherstellen. Die bisherige Umschulungsregelung soll von zwei Jahren auf drei Jahre verlängert werden. Entsprechend wird die Bundesagentur für Arbeit zur Bundesagentur für Arbeit und Qualifizierung umbenannt. Überhaupt soll die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter als verständnisvoller Partner zur Seite stehen. Partnerschaft auf Augenhöhe, die Einführung von Lotsen durch den Behördendschungel und eine Teilhabevereinbarung, die die bisherige Eingliederungsvereinbarung zwischen Jobcenter und Erwerbslosen ersetzen soll, sind Bausteine um „<em>den Einzelnen und sein Schicksal zu respektieren</em>“. In den ersten zwei Jahren des Arbeitslosengeld-II-Bezuges soll keiner mehr seine Wohnung verlassen müssen, weil sie ein paar Quadratmeter zu groß oder zu teuer ist. Auch soll in dieser Zeit keine Vermögensüberprüfung stattfinden. Ein verlängerter weicherer Fall bis eine bisherige Lebensleistung in das bestehende System abstürzt. Am bestehenden Regelsatz (424 Euro für Alleinstehende) wird festgehalten. Einzig allein das verlängerte Arbeitslosengeld I, durch Qualifizierungstricks und Alter schiebt den Beginn von Hartz IV hinaus. Das Arbeitslosengeld I soll um bis zu neun Monate länger an Ältere bezahlt werden. Ist es zum einen das Arbeitslosengeld-Q und dem Anspruch auf gezielte Weiterbildung, welches das Arbeitslosengeld I um bis zu 24 Monate verlängert, ist es zum anderen die Anspruchsdauer. Wer mindestens 20 Jahre Beitragszeiten aufweist, erhält 3 Monate länger Arbeitslosengeld I. Bei 25 Jahren erhöht sich der Anspruch um 6 Monate und ab 30 Jahren um 9 Monate. Ab 58 Jahren kämen Erwerbslose damit auf 33 Monate Bezugsdauer, statt bisher auf bis zu 24 Monate.</p>
<p><strong>Sanktionen bleibt im Kern bestehen</strong></p>
<p>Die Sanktionen durch die Jobcenter bei den über 25-jährigen und deren Frage, ob diese in nachhaltige Erwerbstätigkeit führen, werden derzeit vom Bundesverfassungsgericht Karlsruhe geprüft. Die Sozialstaatsreform 2025 möchte <em>sinnwidrige und unwürdige</em>Sanktionen abschaffen. Dabei stellt die SPD fest, dass die strengeren Sanktionen bei den unter 25-jährigen offenkundig kontraproduktiv sind. Um eine drohende Obdachlosigkeit abzuwenden, sollen die Sanktionen bei den Mieten abgeschafft werden. Eine komplette Streichung der Sanktionen lehnen sie jedoch ab. Das neue Bürgergeld soll in Zukunft spezielle Bedarfe und Härten mit einem Zuschuss abfedern. Dieses gilt wohl insbesondere für die sog. „weiße Ware“ wie eine Waschmaschine, die plötzlich ihren Geist aufgibt oder gleichzeitig die alte Winterjacke aufgetragen ist. Bisher gab es als Kann-Bestimmung für die „weiße Ware“ ein Darlehen, das mit monatlichen zehn Prozent von den 424 Euro abbezahlt wurde.</p>
<p><strong>Kindergrundsicherung gegen Kinderarmut</strong></p>
<p>Die Erkenntnis, dass jedes fünfte Kind „in unterschiedlicher Form von Armut betroffen ist“ verbindet das Konzept mit dem Starke-Familien-Gesetz und einer neuen <strong>Kindergrundsicherung</strong>. Damit sollen Kinder aus Hartz IV geholt werden und bündelt bisherige möglichen Leistungen, wie zum Beispiel Kindergeld, Kinderfreibetrag, Kinderzuschlag, Bildungs- und Teilhabepaket aus dem SGB II. Besonders Kinder aus alleinerziehenden Haushalten sollen davon profitieren. Als Betrag werden 408 Euro pro Kind und Monat vorgeschlagen und orientiert sich am Einkommen der Eltern. Das <a href="http://www.kinderarmut-hat-folgen.de" target="_blank" rel="noopener">Bündnis</a> „Kindergrundsicherung“, zusammengesetzt aus Sozialverbänden, spricht im Übrigen von einem verfassungsrechtlich notwendigen Existenzminimum in Höhe von 628 Euro monatlich. Dieses setzt sich aus dem sächlichen Existenzminimum von 408 Euro und dem Freibetrag für die Betreuung und Erziehung bzw. Ausbildung 220 Euro zusammen. Für Sonder- oder Mehrbedarfe im Falle behinderte oder kranker Kinder oder bei überdurchschnittlichen Wohnkosten, Umzügen und Klassenreisen soll weiterhin der Grundsicherungsträger zuständig sein, so das Bündnis weiter. Diese Leistungen sollen bis zum 18. Lebensjahr gelten.</p>
<p><strong>Nicht alles was glänzt ist Gold</strong></p>
<p>„<em>Wir können mit Fug und Recht sagen: Wir lassen Hartz IV hinter uns und ersetzen es nicht nur dem Namen nach</em>“, so SPD-Chefin Nahles in ihrer Pressekonferenz. Hartz IV führt bis heute zur Stigmatisierung, erpresst Erwerbslose durch die Sanktionen in den Niedriglohnsektor und geht oftmals an den Lebensläufen vorbei. Passgenaue Eingliederungsvereinbarungen, wie sie bereits gesetzlich verankert sind, haben da bisher wenig Abhilfe geschafft. Berufliche Lebensleistungen werden durch jede zumutbare Arbeit dequalifiziert. Allein der Begriff „Jobcenter“ verursacht Ängste oder ein Engegefühl in der Brust bei Erwerbslosen. Nun könnte die SPD, neben der Umbenennung des Hartz-IV-Begriffes natürlich auch die Jobcenter neu titulieren. Ändert es etwas an der Sache? Nein. Solange die Sanktionen in ihrem Kern bestehen bleiben, solange der künstlich heruntergerechnete Regelsatz in der Armut steckenbleibt, solange haben die Menschen nichts von einer Sozialstaatsreform, die sich bereits im System befinden. Überhaupt befasst sich das Konzept mehrheitlich mit Personen, die sich noch in Arbeit befinden oder die irgendwann in den nächsten fünf bis zehn Jahren erwerbslos werden (Weiterbildungsgarantie). Einzig allein Kinder werden mit einer Kindergrundsicherung in Teilen berücksichtigt. Allerdings fehlt hier die Definition bis wann ist man Kind und ab wann ist man jugendlich und die Kindergrundsicherung greift nicht mehr?! Ab dem 15. Lebensjahr werden junge Menschen in die Jobcenter eingeladen, müssen oftmals ihre Schulzeugnisse vorlegen, um eine Entscheidung zu fällen, ob sich ein weiterer Schulwerdegang noch „lohnt“ oder ob auf eine Ausbildung statt Studium gedrängt wird, um die Hilfebedürftigkeit der Familie zu verringern. Die Einbeziehung der jungen Menschen ab dem 15. Lebensjahr in die Kindergrundsicherung würden die bundesweiten Jugendberufsagenturen obsolet machen. Davon ist in diesem Papier nichts zu lesen.</p>
<p>Eine Entschuldigung bringt die Parteiführung bis heute nicht über die Lippen. Vielmehr sei die Reform „<em>richtig gewesen</em>“, so Nahles weiter und man habe sich nun einer „<em>differenzierten Bewertung</em>“ unterzogen. Das Konzept zeigt eklatante Schwächen auf und stärkt diejenigen, die frisch in die Erwerbslosigkeit fallen oder sich noch in Arbeit befinden. Erwartet habe ich eine Weiterbildungsgarantie auch für Erwerbslose in den Jobcentern und nicht das Hängenbleiben an Trainingsmaßnahmen, die oftmals Parkcharakter aufweisen, aber für den Arbeitsmarkt zumeist keine Gültigkeit besitzen. Weiterhin fehlt die Forderung, dass eine Wiederaufnahme der Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung bei Hartz IV geleistet wird. Alleine schon, um die starre 35 Jahre Regelung für eine <strong>Grundrente</strong> möglicherweise zu erreichen. Dazu habe ich mich schon mal <a href="https://www.dielinke-lueneburg.de/nc/presse/detail/news/heilsbringer-grundrente/" target="_blank" rel="noopener">hier</a> geäußert. Positiv bewerte ich den Zuschuss zur „weißen Ware“, die vorsichtigen Ansätze der Kindergrundsicherung und den längeren Anspruch auf das Arbeitslosengeld I. Das Prinzip „Fördern und Fordern“ bleibt bestehen und damit bleiben auch Ängste, Scham und die Gefahr einer Implosion oder Explosion. Gewünscht und erwartet habe ich mehr Mut Tatsächliches an der Agenda 2010 zu ändern, mehr Stärke in der Großen Koalition und die Einbeziehung aller von Erwerbslosigkeit in den Jobcentern Betroffenen. Abzuwarten bleibt die Entscheidung aus Karlsruhe, die voraussichtlich deutlich auf die Entschärfung der Sanktionen gehen wird (sonst würde die SPD diese wohl nicht so sicher fordern) und abzuwarten bleibt die nächste Bundestagswahl 2021, die zeitiger kommt, als voraussichtlich die Sozialstaatsreform 2025. Und dann werden die Karten vermutlich neu gemischt.<img decoding="async" loading="lazy" src="http://vg03.met.vgwort.de/na/1b303bccecae43aab8b561f01e1ad05e" alt="" width="1" height="1" /></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Das Bundesverfassungsgericht und die Frage des Erfolges einer dauerhaften Arbeitsmarktintegration über Sanktionen bei Hartz IV</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 18 Jan 2019 14:02:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
		<category><![CDATA[Karlsruhe]]></category>
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					<description><![CDATA[An dieser Stelle möchte ich über meine Eindrücke vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 15. Januar 2019 und über die Frage, ob Sanktionen beim Arbeitslosengeld II (Hartz IV) erfolgversprechend in eine dauerhafte Arbeitsmarktintegration sind, berichten.
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/Kugel_HartzIV_Arbeitslosengeld.jpg"><img decoding="async" loading="lazy" class="wp-image-1204 size-medium alignleft" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/Kugel_HartzIV_Arbeitslosengeld-300x295.jpg" alt="" width="300" height="295" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/Kugel_HartzIV_Arbeitslosengeld-300x295.jpg 300w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/Kugel_HartzIV_Arbeitslosengeld.jpg 450w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /></a></p>
<p>An dieser Stelle möchte ich über meine Eindrücke vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 15. Januar 2019 und über die Frage, ob Sanktionen beim Arbeitslosengeld II (Hartz IV) erfolgversprechend in eine dauerhafte Arbeitsmarktintegration sind, berichten.</p>
<p><strong>Ursprung der Anhörung</strong></p>
<p>Vorausgegangen war ein Fall, in dem das Jobcenter einem Erwerbslosen den Regelsatz um 60 Prozent gekürzt hatte, weil dieser ihm angebotene Tätigkeiten als Lagerhelfer und Probearbeit im Verkauf nicht angenommen hatte. Aufgrund dessen blieben von den rund 400 Euro Hartz IV schlussendlich nur noch 156 Euro zum Leben übrig, zuzüglich der Mietkosten. Der Fall wurde dem Sozialgericht Gotha vorgelegt und es daraufhin das Bundesverfassungsgericht anrief. Nachdem das Sozialgericht Gotha im ersten Anlauf eine Absage aufgrund eines Formfehlers erhielt, wurde eine zweite nachgebesserte Vorlage nach Karlsruhe versandt. Das Gothaer Sozialgericht stellte dem Bundesverfassungsgericht die Frage, ob Sanktionen nach dem Sozialgesetzbuch II verfassungsgemäß sind.</p>
<p>Jobcenter können Geldkürzungen aussprechen, wenn ein Termin nicht wahrgenommen wird, eine Arbeit oder eine Trainingsmaßnahme abgelehnt werden. Im Jahr 2018 wurden rund 1 Million Sanktionen durch die Jobcenter verhängt. Mehr als drei Viertel betreffen nicht wahrgenommene Termine in den Jobcentern oder beim ärztlichen Dienst. Die durchschnittliche Kürzung betrug dabei 110 Euro.</p>
<p><strong>Führen Sanktion in eine dauerhafte Arbeitsmarktintegration? </strong></p>
<p>Bei der Anhörung ging es, neben Sanktionen, auch um die Frage, inwieweit dieses Mittel für eine dauerhafte Arbeitsmarktintegration geeignet ist.</p>
<p>Ab 9 Uhr begann bereits vor dem Bundesverfassungsgericht der Aufbau diverser Kundgebungen. Aus Berlin reiste die „Kreuzaktion“ an, die an vielen Kreuzen Geschichten von Hartz-IV-Betroffenen und deren Todesfälle darstellen. Weiterhin waren die Partei für das Bedingungslose Grundeinkommen, DIE LINKE. Karlsruhe, VertreterInnen der „aufstehen“ Bewegung und SEK Kassel vor Ort. Als Einzelaktivisten kamen das Team um Ralph Boes mit einem Pavillon und Burkhard Tomm-Bub mit zahlreichem erstellten Infomaterial über Hartz IV. Die Medien schrieben von rund 40 Teilnehmern. Dieses korrigiere ich auf über 100+, da sich sehr viele bereits vor Beginn der Anhörung im Gerichtssaal befanden. Dieser wiederum war mit durchgezählten 185 Personen voll besetzt. Trotz des ungemütlichen Wetters waren VertreterInnen der Kundgebungen jederzeit vor Ort, um Passanten oder den Medien umfängliche Auskünfte zu erteilen. Dieses Interesse war zahlreich vertreten. Auf Nachfrage bei einem Polizisten, ob es üblich sei, dass diese so stark vertreten sind, erhielt ich die Antwort: „<em>Das ist aus Sicherheitsgründen durchaus üblich, allerdings hat er selbst noch nie erlebt, dass eine so große Kundgebung vor dem Gericht stattfand</em>“ (sic!). Die Kundgebung verlief friedlich, sachlich und war geprägt von der Stimmung, dass das Bundesverfassungsgericht eine Änderung im derzeitigen System herbeiführen wird. Auch, wenn ich mit einigen Teilnehmern sprechen konnte, waren es nicht so viele Gespräche, wie ich gerne geführt hätte. Das gab die Zeit leider nicht her.</p>
<p><strong>Die Rolle des Vorsitzenden und des &#8222;hohen Senats&#8220;</strong></p>
<p>Komme ich zum Verfahren. Im Vorfeld wurde die Verfahrensleitung durch den Richter Stefan Harbarth und seiner möglichen Befangenheit in den sozialen Netzwerken und <a href="https://www.sueddeutsche.de/politik/hartz-iv-ist-das-gericht-befangen-1.4285821" target="_blank" rel="noopener">Medien</a> (SZ) in Teilen diskutiert. Das war durchaus ein Punkt, da er ja noch im Sommer 2018 als CDU-Bundestagsabgeordneter für die Sanktionen gestimmt hat. Schnell wurde ich eines besseren belehrt. Der Vorsitzende und der „hohe Senat“ waren mit acht Richtern besetzt. Schnell wurde deutlich, dass diese sich sehr gut vorbereitet hatten: Ihnen waren die einzelnen Stellungnahmen der Sachverständigen bekannt sowie die Verknüpfung der dazugehörigen Paragraphen im Sozialgesetzbuch II. Das hat mich wirklich beeindruckt. Die Sachverständigen mussten für einzelne Redebeiträge an einen Pult treten. Jede Sachverständigenaussage wurde, unabhängig eines Postens, gleichberechtigt wahrgenommen, respektiert und gewertet. Dass sich Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) kurzfristig „eingeladen“ hatte (auch die Sachverständigen wurden darüber erst kurzfristig telefonisch informiert) spielte keine Rolle. Nach der Vorstellung aller Teilnehmenden mit kurzen Statements, war im Verlauf deutlich zu merken, wie die Fragen und insbesondere die differenzierten Nachfragen der Richterinnen und Richter zunahmen. Das war durchaus beeindruckend. Dies betrafen unter anderem die gesetzliche Regelung im SGB II, die Abläufe in den Jobcentern und die Folgen aus den Sanktionen.</p>
<p><strong>Die gute Vorbereitung der Sozialverbände</strong></p>
<p>Die Befürworter des jetzigen Systems deklarierten die sog. Mitwirkungspflichten am Menschen selbst. Dieses wurde gleich zu Beginn beim Statement durch Ulrich Karpenstein (Vertretung Bundesregierung <strong>Kanzlei Redeker Sellner Dahs</strong>) deutlich, in dem er davon ausging, dass die Gewährleistung des Existenzminimums auch vom Menschen selbst abhängig ist. Hier wirke nicht nur der Staat mit. Es sei eine „<em>Ausgestaltung des Grundrechts</em>“, wenn das Sozialgesetzbuch II somit Pflichten vorsieht und bei Nichtbeachtung auch sanktioniere. Ein Eingriff in das Grundrecht sei es nicht. Somit ist die sanktionierte Person „selbst verschuldet“ in die Geldkürzung hineingeraten: „<em>Die Mitwirkung an der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt sei eine Selbsthilfeobliegenheit</em>“, so Karpenstein. Skurril wurde es, als die Verbindung zum Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes (Menschenwürde) gegenübergestellt wurde. So erfolge der „Vorrang der Selbsthilfe“ aus nichts Geringerem als der Menschenwürde als Frage der „Achtung und Selbstachtung der Persönlichkeit“. Kurzes Schweigen auf der Richterbank und Kopfschütteln auf den Besucherplätzen. Geboren war die „Leistungsidee“. Die Berichterstatterin Susanne Baer fragte nach, ob er damit die Menschenwürde unter Abwägungsvorbehalt (sic!) stelle. Hinter der Menschenwürde stehe kein „Leistungsgedanke“. Diese komme jedem Menschen zu Gute, ob er was leiste oder nicht (sic!). Richterin Gabriele Britz fragte irritiert nach, ob es denn nicht ehrlicher wäre, gleich zu sagen, worum es gehe: Nämlich die Gemeinschaft zu entlasten. Sie merkte im Umkehrschluss an, dass der Bezug zum Artikel 1 GG als „<em>eine Wohltat für den Bedürftigen, ihn am Ende zu sanktionieren</em>“ nicht passend sei. Womit die Richter nun bei der Verhältnismäßigkeit waren und Richter Andreas Paulus die Frage stellte: Wo denn nun das „unerlässliche Minimum“, die „Grenze in der Grenze“ liege. Karpenstein antwortete knapp und bündig: „<em>In der Verhältnismäßigkeit</em>“. Dabei ergebe sich das Unterschreiten des Minimums aus den Normen selbst und müsse verhältnismäßig sein. Nun wollten die Richter noch mehr wissen und bohrten nach. Karpenstein machte dieses an ein Beispiel fest: &#8222;<em>dass das Ziel der Integration in den Arbeitsmarkt, woraus sich auch die Untergrenzen, sozusagen das Minimal-Minimum ergebe, und man jemanden obdachlos macht, dann findet er erst recht keinen Job mehr. Das sei unverhältnismäßig.</em></p>
<p>Gerade der Beginn war mit Karpenstein durchaus spannend, da auch die Mahnung von Seiten des Gerichts kam, das man seit 2007 „<em>schon einiges herausfinden können</em>“ und beim SGB II operiere der Gesetzgeber „<em>am offenen Herzen</em>“: Es geht immerhin um das Existenzminimum. Hier würde man aber, insbesondere zu den höheren Sanktionen, keine belastbaren Zahlen hören. Das war deutlich.</p>
<p>Im Großen und Ganzen begleitete mich der Gedanke, dass die Sozialverbände bei den Fakten mit großem Abstand gezielter vorbereitet waren, als die Befürworter des jetzigen Systems. Hier blieb es mehrheitlich bei den allgemeinen Phrasen und dem Darstellungsversuch eines reibungslosen Ablaufes innerhalb des Systems. Je weiter die Stunden voranschritten, um so mehr war zu hören, dass das Reden am Pult durch die Befürworter kürzer und genervten wirkten.</p>
<p>Auf jede einzelne getätigte Aussage kann ich, des Umfangs wegen, hier nicht eingehen. Dazu eigenen sich hervorragend die Stellungnahmen der Sachverständigen, die davon nicht abgerückt sind. Diese sind bei <a href="https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2207/" target="_blank" rel="noopener">Tacheles e.V.</a> zu finden. Von der Bundesregierung, Jobcenter Vertretung sowie der Bundesagentur für Arbeit war die Welt in den Jobcentern rosarot. Mitarbeiter seien fachlich visiert, Sanktionen würden nur in Ausnahmefällen verhängt, Mitarbeiter der Jobcentern selbst nicht gerne sanktionieren und Sachleistungen selbstverständlich jederzeit ausgegeben werden. Auf Sachleistungen würde auch immer deutlich hingewiesen. Ein Wohnungsverlust ist nicht möglich, da es durch die Jobcenter zuvor Hilfe (z.B. Darlehen) gebe. Quoten, wie zum Beispiel für Zeitarbeit gebe es nicht. Während der Verhandlung habe ich immer wieder Rücksprache mit einer Jobcenter Teamleitung geführt, um diese Aussagen bestätigen zu lassen. In keinem Fall war das der Fall. Selbstverständlich gibt es Zahlen, auch in Zeitarbeit, die jährlich und monatlich zu erfüllen sind. Selbst wenn ich diese Aussage über die Jahre kenne, die Verdrängung der Realität für die Erwerbslosen in den Jobcentern mir bekannt sind, hat mich das doch erneut emotional sehr aufgeregt. Mein Eindruck war, dass sich das Gericht davon jedoch nicht beeindrucken ließ. Die andere Seite, in Form von Sozialverbänden, DGB und Tacheles e.V. orientierten sich stark an erlebten Tatsachen, Berichten von Erwerbslosen, in Teilen an Studien sowie durch Tacheles e.V. an der zuvor von ihnen durchgeführten <a href="https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2461/" target="_blank" rel="noopener">Online-Umfrage</a>. Diese wurde dem Gericht, komplett mit persönlichen Anmerkungen von Jobcenter-Erlebnissen, übergeben. Auch, wenn klar war, dass diese Online-Umfrage nicht als repräsentativ eingestuft werden kann, hat das Gericht diese gewürdigt. <strong>Eine große Frage der RichterInnen war die Zahl der Sanktionen, die Dauer, die Häufigkeit und die Anzahl von Sachleistungen.</strong> Mit großer Erwartung war ich auf die Präsentation durch die Bundesagentur für Arbeit (als Urheber der Zahlen) gespannt. Weder die Bundesagentur für Arbeit, noch deren Denkfabrik IAB (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der BA) waren in der Lage diese Zahlen zu präsentieren. Das ist ja auch nicht ganz so einfach. Wird von 440 Tausend gesprochen, sind das Erstsanktionierte. Wird von rund einer Million gesprochen, zeigt diese Zahl in der Statistik der BA nicht an, wie oft die ein und selbe Person sanktioniert wurde. Dazu hatte ich mir mal aufgrund einer Anfrage durch den Sozialstammtisch Hartz IV DIE LINKE. Lüneburg und die mündlichen Antworten im Sozialausschuss folgende Zahl (2018) notiert: <strong>Demnach lag die bundesweite Sanktionsquote bei 18,9 Prozent</strong>.</p>
<p>Dass die „Sanktionen kein prägendes Element seien“, so der <strong>Deutsche Städtetag</strong> zeigte mir auf, dass es nicht verstanden wurde, das auch jede einzelne Sanktion ein Existenzminimum gefährde. Der Blickwinkel, dass neben dem direkt Betroffenen, auch bei einer möglichen Bedarfsgemeinschaft (Familie) trifft, war wenig zu hören. Ins ähnlich Horn blies der <strong>Deutsche Landkreistag</strong>, wenn der er meint: „<em>Im Vordergrund stehen nicht die Sanktionen, sondern die Unterstützung aus dem Hilfesystem zu kommen. Vollsanktionen kommen nur gering vor</em>“.</p>
<p>Der <strong>DGB</strong> merkte an, das Sanktionen als legitimes Ziel den Aufbau von Druck verfolge. Es führe zu einem gewünschten Wohlverhalten der Erwerbslosen durch die Jobcenter und lehnte die Sanktionen ab.</p>
<p>Ein Einlenken, oder besser die Einsicht, kam zu Ende von der Bundesagentur für Arbeit (Scheele), dass die höheren Sanktionen das Verfahren nicht überleben werden. Auf die Vollsanktion und die Kürzung der Mietkosten kann aus seiner Sicht verzichtet werden. Wirke der Betroffene wieder mit, so sei es auch denkbar, die Sanktionen vorher enden zu lassen.</p>
<p>Stimmig war ich bei der Aussage durch Scheele und der Bundesregierung von einem eigenen Ermessen durch die Jobcenter abzurücken. Allerdings war deren Meinung mehr in die Richtung, dass der bürokratische Prüfaufwand und die Verantwortung dessen für die Mitarbeiter in den Jobcentern zu hoch seien.</p>
<p>Eine Änderung wird es nach meiner Ansicht geben und ich hatte den Eindruck, dass das Gericht in der Zukunft ausführlich darüber beraten wird. Ob nun die Höhe der Sanktionen, das Ende der Möglichkeit die Miete komplett zu streichen oder die Dauer sein wird, ist schwer einzuschätzen. Dass es ein bundespolitisches Thema und eine Entscheidung ist, dürfte ebenfalls klar sein. Allerdings fehlt mir hier bis heute die eindeutige Aussage von der SPD etwas ändern zu wollen. Wenn Nahles „ein wenig Einsicht“ zeigt, Heil an Sanktionen festhält und nur ein wenig reformieren möchte ist damit nicht viel gewonnen. Aber das ist ein neues Thema.</p>
<p>Deutlich wurde, dass von zwei Welten gesprochen wurde: Die rosarote Welt in den Jobcentern und Abschwächung der Realität für die Betroffenen durch die Bundesregierung, der Bundesagentur für Arbeit und des Deutschen Städtetags und die andere Welt, unterlegt mit Fakten, der Betroffenen durch Tacheles e.V. und den Sozialverbänden. Mensch ist nicht gleich Mensch. Als weitere Alternativen wurden im Verlauf weiterhin diskutiert:</p>
<ul>
<li><em>Keine Vollsanktionen mehr</em></li>
<li><em>Sanktionsräume kürzen</em></li>
<li><em>Sanktionen nach Ermessen</em></li>
<li><em>Keine Kürzung der Mietkosten</em></li>
<li><em>Sanktionen ganz abschaffen</em></li>
<li><em>Gutscheine statt Sanktionen</em></li>
<li><em>Keine Kürzungen bei psychischen Erkrankungen</em></li>
<li><em>Abgemilderte Sanktionen</em></li>
<li><em>Beendigung Sanktionen bei nachgewiesener Mitwirkungspflicht</em></li>
</ul>
<p><strong>Ich bedanke mich bei allen Akteuren vor Ort, für die fabelhafte Vorbereitung der Sozialverbände und Tacheles e.V. sowie beim Sozialgericht Gotha, welches das Verfahren überhaupt erst möglich gemacht hat.</strong><img decoding="async" loading="lazy" src="http://vg03.met.vgwort.de/na/95cf5cc515424a678c2e56c51f06c9a5" alt="" width="1" height="1" /> Die Anhörung endete um 19 Uhr. Ich selbst reiste um 18 Uhr mit dem Zug wieder zurück.</p>
<p>Kleine Auswahl an weitere Quellen:</p>
<p>Dossier via &#8222;<a href="https://bit.ly/2fBm6dI" target="_blank" rel="noopener">LabourNet Germany</a>&#8220;</p>
<p>&#8222;<a href="https://bit.ly/2FzViXa" target="_blank" rel="noopener">Darum geht es im Sanktionsprozess</a>&#8220; &#8211; neues deutschland</p>
<p>&#8222;<a href="https://bit.ly/2RBnAa9" target="_blank" rel="noopener">Gesetz der Angst</a>&#8220; &#8211; Junge Welt</p>
<p>&#8222;<a href="https://bit.ly/2FHS3vO" target="_blank" rel="noopener">Obdachlos wegen Sanktionen</a>&#8220; &#8211; taz</p>
<p>&#8222;<a href="https://bit.ly/2MgLS3e" target="_blank" rel="noopener">Hartz IV im Verfassungscheck</a>&#8220; Prof. Dr. Stefan Sell beim SWR</p>
<p>&#8222;<a href="https://bit.ly/2TZdgp0" target="_blank" rel="noopener">Frage der Woche</a>&#8220; &#8211; Ist Hartz IV verfassungswidrig? &#8211; Finanzen.de</p>
<p>&#8222;<a href="https://bit.ly/2AQBXNm" target="_blank" rel="noopener">Richter prüfen Strafen</a>&#8220; &#8211; Frankfurter Rundschau</p>
<p>&#8222;<a href="https://bit.ly/2DiNtCy" target="_blank" rel="noopener">Bundesregierung verteidigt Hartz IV Sanktionen</a>&#8220; &#8211; Spiegel online</p>
<p>&#8222;<a href="https://bit.ly/2W1L9HF" target="_blank" rel="noopener">Das Minus zum Minimum</a>&#8220; &#8211; verfassungsblog.de</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Der neue soziale Arbeitsmarkt aus dem Bundesarbeitsministerium &#8211; oder der Entwurf einer zehnten Gesetzesänderung bei Hartz IV</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/der-neue-soziale-arbeitsmarkt-aus-dem-bundesarbeitsministerium-oder-der-entwurf-einer-zehnten-gesetzesaenderung-bei-hartz-iv/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 02 Jul 2018 13:09:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Hubertus Heil]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
		<category><![CDATA[Teilhabe am Arbeitsmarkt]]></category>
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					<description><![CDATA[Eines muss ich ja unserem Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zu Gute halten: Das Hamsterrad bei Hartz IV lässt er am laufen und entwickelt Ideen. Subjektiv scheint er kreativer zu sein, als in den vergangenen Jahren unter Nahles und von der Leyen. So bringt Heil nun einen Referentenentwurf zum „Zehnten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch“ ein.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><div id="attachment_1848" style="width: 310px" class="wp-caption alignleft"><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/03/Pressefoto-Hubertus-Heil-2017-1-e1521824363564.jpg"><img aria-describedby="caption-attachment-1848" decoding="async" loading="lazy" class="wp-image-1848 size-medium" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/03/Pressefoto-Hubertus-Heil-2017-1-e1521824363564-300x211.jpg" alt="" width="300" height="211" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/03/Pressefoto-Hubertus-Heil-2017-1-e1521824363564-300x211.jpg 300w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/03/Pressefoto-Hubertus-Heil-2017-1-e1521824363564-768x539.jpg 768w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/03/Pressefoto-Hubertus-Heil-2017-1-e1521824363564-1024x719.jpg 1024w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/03/Pressefoto-Hubertus-Heil-2017-1-e1521824363564-1080x759.jpg 1080w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /></a><p id="caption-attachment-1848" class="wp-caption-text">Foto: Susi Knoll</p></div></p>
<p>Eines muss ich ja unserem Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zu Gute halten: Das Hamsterrad bei Hartz IV lässt er am laufen und entwickelt Ideen. Subjektiv scheint er kreativer zu sein, als in den vergangenen Jahren Nahles und von der Leyen. So bringt Heil nun einen <a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/07/Referentenentwurf.pdf" target="_blank" rel="noopener">Referentenentwurf</a> zum „<em>Zehnten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch</em>“ ein. Wir erinnern uns: das Neunte Änderungsgesetz trat im August 2016 ein mit dem Ziel eine Bürokratievereinfachung zu erreichen. Nun also das Zehnte Änderungsgesetz. Dieses fokussiert sich auf Langzeiterwerbslose auf dem regulären und sozialen Arbeitsmarkt, um das Ziel der Vollbeschäftigung zu erreichen.</p>
<p>Der Referentenentwurf schreibt dazu:</p>
<blockquote><p><em>Angestrebt wird, Menschen, die schon sehr lange arbeitslos sind, wieder eine Perspektive zur Teilhabe am Arbeitsmarkt zu eröffnen. Mit einem ganzheitlichen Ansatz soll die Beschäftigungsfähigkeit durch intensive Betreuung, individuelle Beratung und wirksame Förderung verbessert und arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen zugleich vermehrt Beschäftigungsoptionen auf dem allgemeinen oder sozialen Arbeitsmarkt angeboten werden. (&#8230;) Im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes sollte vielmehr auch die Reintegration von Personen mit einer längeren Dauer von Langzeitarbeitslosigkeit in den allgemeinen Arbeitsmarkt besser unterstützt werden.</em></p></blockquote>
<p><strong>Teilhabe am Arbeitsmarkt</strong></p>
<p>Die monatlichen Arbeitslosenzahlen vermelden Monat für Monat einen Rekordtiefstand. Die rund 1 Million „vergessenen“ Erwerbslosen aus der Statistik nicht mit einberechnet. Heil erkennt richtig, dass Erwerbslose in Hartz IV schon sehr lange im Leistungsbezug sind. Die Grafik der Bundesagentur für Arbeit zeigt auf, dass im Juni 2018 rund 814 Tausend Menschen langzeiterwerbslos gemeldet waren.</p>
<p><div id="attachment_1883" style="width: 794px" class="wp-caption aligncenter"><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/07/Bildschirmfoto-2018-07-02-um-14.42.12.png"><img aria-describedby="caption-attachment-1883" decoding="async" loading="lazy" class="wp-image-1883 size-full" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/07/Bildschirmfoto-2018-07-02-um-14.42.12.png" alt="" width="784" height="326" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/07/Bildschirmfoto-2018-07-02-um-14.42.12.png 784w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/07/Bildschirmfoto-2018-07-02-um-14.42.12-300x125.png 300w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/07/Bildschirmfoto-2018-07-02-um-14.42.12-768x319.png 768w" sizes="(max-width: 784px) 100vw, 784px" /></a><p id="caption-attachment-1883" class="wp-caption-text">Quelle: Bundesagentur für Arbeit</p></div></p>
<p>Diese wird, ebenfalls nach der Definition der Bundesagentur für Arbeit, zwischen 12 Monaten und 48 Monaten und länger angegeben. Hier setzt das Bundesarbeitsministerium an und spricht von einem neuen Instrument zur „<em>Teilhabe am Arbeitsmarkt</em>“. Demnach werden</p>
<blockquote><p><em>Arbeitsverhältnisse mit erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen, die seit mindestens sechs Jahren Leistungen (Arbeitslosengeld II) beziehen und in dieser Zeit nicht oder nur kurz erwerbstätig waren,</em> gefördert.</p></blockquote>
<p>Wieder ein Blick in die <a href="https://statistik.arbeitsagentur.de/nn_31892/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/Rubrikensuche_Form.html?view=processForm&amp;pageLocale=de&amp;topicId=1348848" target="_blank" rel="noopener">Statistik</a> der Bundesagentur für Arbeit offenbart, dass bei 48 Monaten und länger rund 208 Tausend registriert sind. Die Tiefe der Statistik weist bei 5 Jahren und länger rund 147 Tausend im Jahr 2017 Berechtigte aus. Und damit kommen wir der Zahl des Koalitionsvertrages von 150 Tausend Geförderten schon sehr nahe. Siehe auch hierzu mein <a href="http://inge-hannemann.de/ein-weiter-so-in-der-arbeitsmarktpolitik-der-groko/" target="_blank" rel="noopener">Kommentar</a> aus dem Februar. Arbeitgeber, die bereit sind, Langzeiterwerbslose einzustellen erhalten zwei Jahre einen vollständigen Lohnzuschuss des gesetzlichen Mindestlohns. In den darauffolgenden drei Jahren reduziert er sich jeweils um zehn Prozent. Somit beträgt die maximale Förderdauer bis zu fünf Jahre. Der Arbeitsvertrag kann von Beginn an auf fünf Jahre befristet werden. „Betreuung“, Weiterbildung und betriebliche Praktika sind parallel möglich. Mit dem Wort „Betreuung“ habe ich persönlich so meine Probleme und ersetze es lieber mit Begleitung. Wozu nun innerhalb eines Arbeitsverhältnisses ein betriebliches Praktikum vorgeschlagen wird, entzieht sich meinen Kenntnissen. Rollentausch unter Arbeitgebern à la „Frauentausch“? Aber weiter im Text. Im ersten Jahr der Förderung erhält der neu Beschäftigte eine regelmäßige beschäftigungsbegleitende „Betreuung“ durch die Agentur für Arbeit oder durch einen Dritten. Auch hier werden die angemessenen Kosten entsprechend übernommen. Es wird davon ausgegangen, dass Langzeiterwerbslose nicht mehr up to date sind. Aus diesem Grund werden erforderliche Weiterbildungen oder ein betriebliches Praktikum bei einem anderen Arbeitgeber mit einem Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten gefördert. Höchstens jedoch bis zu 1.000 Euro je Weiterbildung.</p>
<p><strong>Kündigung möglich?</strong></p>
<p>Können die Leistungsberechtigten einfach so ihren neu geförderten Arbeitsplatz verlassen? Ja. Sofern die Agentur für Arbeit diese in eine zumutbare Arbeit oder Ausbildung vermitteln kann oder die Förderung aus anderen Gründen beendet wird. Ebenso gilt dieses gleichermaßen für die Leistungsberechtigten. Hier sogar ohne Einhaltung einer Frist.</p>
<p>Welche Einschränkungen gibt es für die Arbeitgeber? Keinen Zuschuss gibt es, wenn vermutet wird, dass die Arbeitgeber einen bisherigen regulären Arbeitsplatz beenden, um an die Förderung durch einen Langzeiterwerbslosen zu gelangen. Das neue Gesetz soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.</p>
<p><strong>Der neue Lohnkostenzuschuss</strong></p>
<p>Komme ich zur nächsten Kreativität aus dem Hause der Arbeit: Ein neuer weiterer Lohnkostenzuschuss. Zwei Jahre „Arbeitslosigkeit“ reichen aus, damit die Arbeitgeber pauschal im ersten Jahr 75 Prozent und im zweiten Jahr die Hälfte an Lohnzuschüssen erhalten. Das Arbeitsverhältnis muss für mindestens zwei Jahre abgeschlossen werden und eine sog. Nachbeschäftigungszeit von sechs Monaten umfassen. Anders als beim derzeitigen Eingliederzuschuss fehlen hier Merkmale wie „Minderleistung“ oder das „Vorliegen von Vermittlungshemmnissen“. Ich erinnere mich noch gut an einen Fall, als bei einer Kassiererin ein voller Eingliederungszuschuss beantragt wurde, weil der Führerschein fehlte. Dies galt, zumindest für den Arbeitgeber, als Minderleistung. Ein fahrtechnischer Einsatz war allerdings nicht gefordert oder geplant. Versuch macht bekanntlich klug &#8230;</p>
<p>Auch hier hat der Referentenentwurf selbstverständlich eine Begründung parat:</p>
<blockquote><p><em>Die einfache und transparente Ausgestaltung des Instrumentes soll es für die Arbeitgeber besonders attraktiv machen, Personen mit einer längeren Dauer von Langzeitarbeitslosigkeit eine Beschäftigungsmöglichkeit zu bieten. Wie der Eingliederungszuschuss (&#8230;) setzt auch der neue Lohnkostenzuschuss deshalb darauf, einen finanziellen Anreiz zur Einstellung von Langzeitarbeitslosen zu geben, verzichtet aber auf den Ausgleich einer bestehenden Minderleistung und befördert durch die beschäftigungsbegleitende Betreuung zusätzlich die Beschäftigungsfähigkeit von Langzeitarbeitslosen. (&#8230;) Einer weiteren Verfestigung von Langzeitarbeitslosigkeit wird vorgebeugt.</em></p></blockquote>
<p>Beantragen können den Lohnkostenzuschuss alle Arbeitgeber unabhängig von Art, Branche, Rechtsform oder Region. Das Papier bleibt bei den vier Milliarden Euro Aufstockung bis zum Jahr 2022 (die nächsten Bundestagswahlen wären regulär 2021) analog des Koalitionspapiers der derzeitigen GroKo.</p>
<p>Nun ist das so eine Sache mit neuen Förderinstrumenten und den Jobcentern. In einem <a href="http://www.o-ton-arbeitsmarkt.de/o-ton-news/esf-programm-fuer-langzeitarbeitslose-bmas-erweitert-zielgruppe" target="_blank" rel="noopener">Artikel</a> schreibt Prof. Stefan Sell (o-ton Arbeitsmarkt) zum ESF Sonderprogramm für Langzeiterwerbslose:</p>
<blockquote><p><em>Die Zielerreichung des Sonderprogramms kommt nur schleppend voran. Nach inzwischen 20 Monaten Laufzeit hat das ESF-Programm rund 10.700 Teilnehmer und damit erst ein Drittel der angestrebten Teilnehmerzahl von 33.000 Personen bis 2020 erreicht.</em></p></blockquote>
<p>Woran nun das Schleppende krankt und aus diesem Grund die Zielgruppen erweitert wurden, ist eher unbekannt. Allerdings lobt der Referentenentwurf die intensive Betreuung durch das Jobcenter als zielführend. Eine nähere Erläuterung oder gar eine Evaluierung wird nicht mitgeliefert. Immerhin stellt das Papier in Aussicht, dass die Begleitung auch durch Dritte erfolgen kann. Diese sogar ohne bestimmte formale Qualifikation der Personen. Aus Erfahrungen oder aus Kenntnissen wird man bekanntlich auch klug. Festgestellt wurde aus den Erfahrungen des ESF-Bundesprogramms zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit diese dritten Personen einen Fachhochschul-, oder Bachelorabschluss oder eine andere höhere Qualifikation mitbringen und mindestens zwei Jahre beruflich tätig gewesen sein sollten. Ob jemand geeignet ist oder nicht entscheidet schlussendlich das Jobcenter. Förderungen bewerte ich per se nicht negativ. Mit den neuen Programmen kann jeder Verein, jede Institution oder ähnliches sein Personal kostenlos aufstocken. Alles unter dem Slogan: Beschäftigungsfähigkeit wieder herzustellen. Soziale Einrichtungen, wie die „Tafel e.V.“, die unter akutem ehrenamtlichen Mitarbeitermangel leiden, können aufatmen. Inwiefern Vereine, die Erwerbslosenberatung anbieten davon profitieren, wird man sehen. Hier sehe ich zumindest eine tatsächliche Hilfe für Menschen, die vom Jobcenter abhängig sind. Vielleicht wäre ein Start-Up Unternehmen in diesem Bereich ausbaufähig, welches sich dann als Franchiseunternehmen bundesweit verteilt. Ideen kommen mir viele. Nur mal so am Rande. Immerhin sind ja die Kriterien Zusätzlichkeit, Wettbewerbsneutralität und öffentliches Interesse keine Fördervoraussetzungen, wie bei den Ein-Euro-Jobs.</p>
<p>Bei den Förderprogrammen geht man davon aus, dass sich die Beschäftigungsfähigkeit der Personen erhöht und letztlich Übergangschancen in ungeförderte Beschäftigung geschaffen werden. Sich aus einem Beschäftigungsverhältnis heraus zu bewerben steigert durchaus die Chancen auf einen anderen Arbeitsplatz. Der Stempel „arbeitslos“ tritt erstmal in den Hintergrund. Damit dürften alle 147 Tausend Langzeiterwerbslose, analog der Statistik, beschäftigt sein. Und wie durch ein Wunder werden plötzlich Arbeitsplätze wie Pilze aus dem Boden geschossen kommen. Das Traurige daran ist doch, dass vermutlich, im Untergrund bestehende Arbeitsplätze schwellten, die nun mit kompletter finanzieller staatlicher Subventionierung aus der Taufe gehoben werden. Nur, was passiert, wenn die fünf Jahre oder die zwei Jahre Lohnkostenzuschuss vorüber sind und sich kein neuer Arbeitsplatz findet? Und hier kommt die große Lücke des Papieres: Diese Menschen stehen wieder im Jobcenter, weil nämlich keine Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung abgeführt werden. Kausaler Weise tritt nun die Reduzierung der bestehenden Arbeitskraft auf die Begründung der „Heranführung an den regulären Arbeitsmarkt“. Was nichts anderes impliziert, dass Langzeiterwerbslose ihre Arbeitskraft und ihr Können verloren haben. Allerdings rätsel ich noch immer über den Passus im Konzept:</p>
<blockquote><p><em>Ziel ist der mit der geförderten Beschäftigung verbundene Zugewinn an fachlichen und persönlichen Fähigkeiten und Qualifikationen, nicht dagegen der Aufbau neuer Versicherungsansprüche auf Arbeitslosengeld. Bestünde die Möglichkeit solche aufzubauen, könnte dies zu Fehlanreizen bei der Aufnahme der geförderten Beschäftigung führen.</em></p></blockquote>
<p>Aha. Im Hinblick auf die Milliardenüberschüsse der Bundesagentur für Arbeit und dem Arbeitslosengeld I mutmaße ich daraus, dass man nach Ende der Förderung nicht an diese Töpfe ran möchte. Oder die Angst besteht, vielleicht auch das Wissen, dass der Übergang in ein dauerhaftes ungefördetes Arbeitsverhältnis schwieriger ist, wie das Papier vermitteln möchte. Inwiefern tatsächlich die subventionierten Arbeitsplätze in ungeförderte Arbeit münden, kann derzeit natürlich nicht seriös vorausgesagt werden. Dass bisherige geförderte Arbeitsstellen nach Auslaufen der Förderungen schlagartig beendet sind, ist bekannt. Dass ich nach fünf Jahren wieder Bittsteller im Jobcenter sein soll, erschließt sich mir nicht. Eher würde sich das Gefühl einschleichen, dass ich Mitarbeiterin zweiter Klasse bin – zumindest beim immer näher kommenden Ende der Förderung. Aber vielleicht erklärt das Hubertus Heil.</p>
<p><strong>Eine fortlaufende Einzahlung in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung sollte zumindest möglich sein.</strong></p>
<p>Hinweis: Der Gesetzentwurf ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Und hier der <a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/07/Zeitplan.pdf">Zeitplan</a> dazu.<img decoding="async" loading="lazy" src="http://vg03.met.vgwort.de/na/ce010200336446f0ac63e55892b12b66" alt="" width="1" height="1" /></p>
<p><em> </em></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Kommentar zur Regierungserklärung Arbeit- und Sozialpolitik Hubertus Heil</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/kommentar-zur-regierungserklaerung-arbeit-und-sozialpolitik-hubertus-heil/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 22 Mar 2018 12:34:16 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Agenda 2010]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Hubertus Heil]]></category>
		<category><![CDATA[Regierungserklärung]]></category>
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					<description><![CDATA[Mit Spannung hörte ich der heutigen Regierungserklärung unseres neuen Arbeits- und Sozialministers Hubertus Heil (SPD) zu. Insbesondere unter der derzeitigen Debatte und medialen Inszenierung des Gesundheitsministers Jens Spahn (CDU) und seinen realitätsfernen Aussagen zu Hartz IV.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><div id="attachment_1848" style="width: 310px" class="wp-caption alignleft"><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/03/Pressefoto-Hubertus-Heil-2017-1.jpg"><img aria-describedby="caption-attachment-1848" decoding="async" loading="lazy" class="size-medium wp-image-1848" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/03/Pressefoto-Hubertus-Heil-2017-1-300x265.jpg" alt="" width="300" height="265" /></a><p id="caption-attachment-1848" class="wp-caption-text">Foto: Susi Knoll</p></div></p>
<p>Mit Spannung hörte ich der heutigen Regierungserklärung unseres neuen Arbeits- und Sozialministers Hubertus Heil (SPD) zu. Insbesondere unter der derzeitigen Debatte und medialen Inszenierung des Gesundheitsministers Jens Spahn (CDU) und seinen realitätsfernen Aussagen zu Hartz IV. Kurze Erinnerung zu Spahn:</p>
<p><em>„Die gesetzliche Grundsicherung ist mit großem Aufwand genau bemessen und wird regelmäßig angepasst. Hartz IV bedeutet nicht Armut, sondern ist die Antwort unserer Solidargemeinschaft auf Armut. Diese Grundsicherung ist aktive Armutsbekämpfung! Damit hat jeder das, was er zum Leben braucht. Mehr wäre immer besser, aber wir dürfen nicht vergessen, dass andere über ihre Steuern diese Leistungen bezahlen.“</em></p>
<p>Aber dazu hatte ich mich bereits in einem anderen <a href="http://inge-hannemann.de/die-armutslogik-des-jens-spahn/" target="_blank" rel="noopener">Artikel</a> geäußert.</p>
<p>Zurück zu Heil. Heil ist als Verfechter der Agenda 2010 bekannt und zum linken, sozialpolitischen Flügel seiner Partei zähle ich ihn nicht. Beim zehnjährigen „Jubiläum“ der Agenda 2010 wollte er in seiner <a href="http://www.hubertus-heil.de/2013/03/14/rede-von-hubertus-heil-zur-bilanz-nach-10-jahren-agenda-2010/" target="_blank" rel="noopener">Bundestagsrede</a> am liebsten die Schrödersche Arbeitsmarktreform ganz in der Versenkung verschwinden lassen:</p>
<blockquote><p><em>„</em><em>Wir haben aber in den letzten vier Jahren die Zeit genutzt, um unsere Fehler aufzuarbeiten und uns nach vorne auszurichten. Deshalb sage ich: Es geht nicht mehr um die Agenda 2010. Jetzt geht es um die Frage, wie es in Deutschland weitergeht.“ </em></p></blockquote>
<p>Und dabei irrte er. Die Agenda 2010 und deren Folgen werden ihn linear genauso begleiten wie sein Amt. Die vergangene Arbeits- und Sozialpolitik seiner Vorgängerinnen von der Leyen und Nahles haben weder Fehler aufgearbeitet noch eine Entspannung in den nachhaltigen Arbeitsmarkt gebracht. Stattdessen wurden Gesetze verschärft, der Druck auf die Erwerbslosen erhöht und die Zahl der Langzeiterwerbslosen stagniert. Aber bekanntlich macht der Mai alles neu. Und vielleicht liegt es am Monat März, dass keine neuen Erkenntnisse oder gezielte Planungen in der heutigen Regierungserklärung nur schwer erkennbar waren.</p>
<p>Heil fokussiert seine Rede auf Punkte, die er in der laufenden Legislaturperiode &#8222;behandeln&#8220; möchte. Diese wäre zum einen das Erreichen einer Vollbeschäftigung. Die Vollbeschäftigung wird unterschiedlich definiert und am Beschäftigungsgrad gemessen. Der ideale Messwert wird häufig definiert, dass alle Arbeitssuchenden (arbeitswilligen) Arbeitnehmer auch eine zumutbare Arbeit finden. Die Arbeitslosenquote wird in dem Fall von bis zu 2 Prozent angegeben. Wenn ich, wie Heil es vorzieht, ignoriere dass es arbeitswillige Menschen gibt, die aus gesundheitlichen Gründen, aus Gründes ihres Alters, ihrer Behinderung, des Stigmas Hartz IV oder weil sie Angehörige pflegen gar keine Chance auf eine (gute) Arbeit mehr erhalten, kann natürlich von Vollbeschäftigung bzw. deren Wunsch fabuliert werden. Mal abgesehen davon, dass auch Großunternehmen (Siemens) ad hoc Arbeitsplätze aus Profitgier mal so einfach abbauen. Gute Arbeit setzt Heil mit einer guten Lohnentwicklung (ohne näher konkret zu werden, insbesondere auf den Mindestlohn) und einer guten Tarifentwicklung gleich. In den ersten 100 Tagen ist sein Ziel dass ein Rückkehrrecht von Teilzeit auf Vollzeit per Gesetz durchgesetzt wird, um auch damit die Armutsrente zu verhindern. Hierbei bezieht er sich insbesondere auf die Beschäftigung von Frauen.</p>
<p>Weitere Punkte waren die Stabilität des Rentenniveaus und der damit einhergehenden Veränderung der Rentenformel. Die Grundrente ist für Heil eine Anerkennung, dass arbeitende Menschen mehr haben, als Menschen die nicht arbeiten. Auch hierzu hatte ich mich bereits in einer <a href="http://inge-hannemann.de/ein-weiter-so-in-der-arbeitsmarktpolitik-der-groko/" target="_blank" rel="noopener">Kurzanalyse</a> geäußert. Seine Aussagen zur Erwerbsunfähigkeitsrente wurde durch eine (sinnvolle) Zwischenfrage von Matthias Birkwald (DIE LINKE) nicht mehr aufgenommen, so dass hier seine Vorstellungen nicht zum Ende kamen. Die Kinderarmut möchte Heil mit einem erhöhten Kinderzuschlag bekämpfen. Hier erwähnte er insbesondere die Menschen, die arbeiten, um dann nicht weiter in der Grundsicherung stecken zu bleiben (sic!). Sein letzter Punkt war die Digitalisierung und deren Ausbau.</p>
<p>Gleich zu Beginn seiner Rede stellte Heil klar, dass er nicht Erwerbslosigkeit finanzieren möchte, sondern die Arbeit und deren Vermittlung. Aus diesem Grund diskutiert er auch nicht über die Höhe der Regelsätze bei Hartz IV bzw. bei den Sozialleistungen. Arbeit bringe ein selbstbestimmtes Leben, so Heil weiter. Tja, das war&#8217;s dann auch schon. Langzeiterwerbslosigkeit und deren Förderung war kein Punkt. Ebenso wenig wie das Thema Menschen mit Behinderung. Hartz IV gibt es auch nicht.</p>
<p>Fazit: Auch Heil hat kein Patentrezept, um die derzeitige desolate Arbeitsmarktpolitik in positive Bahnen zu lenken. Er bleibt orientierungslos, planlos und ignorant; klebt an der Agenda-2010-Politik wie ein Fliegenschiss und in diesem Fall in trauter Einigkeit mit der CDU / CSU. Eine wirkliche Arbeitsmarktreform kann sich nur entwickeln, wenn vom Bürokratiemonster Hartz IV Abstand genommen wird. Dazu gehört zunächst die Abschaffung der Sanktionen beim Arbeitslosengeld II, das Erkennen der Realität von Drangsalierungen, Entrechtungen und Stigmatisierungen durch die Jobcenter und deren legitimiertes Sozialgesetzbuch II sowie die Regulierung der Regelsätze an die Wirklichkeit. „Fordern und Fördern“ bleibt, wie auch der Koalitionsvertrag verspricht, in seinem aktuellem Skelett bestehen und wird ein wenig scheinbar mit Pflastern verarztet. Heilung ausgeschlossen. Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Hubertus Heil.</p>
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<p><img decoding="async" loading="lazy" style="display: none !important;" src="http://vg03.met.vgwort.de/na/83408c29df7243f5b0e26f860df90641" alt="" width="1" height="1" /></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
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		<item>
		<title>Die Armutslogik des Jens Spahn</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/die-armutslogik-des-jens-spahn/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 11 Mar 2018 10:55:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Armut]]></category>
		<category><![CDATA[Grundsicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Jens Spahn]]></category>
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					<description><![CDATA[Das fängt ja gut an. Die Große Koalition 3.0 ist gerade mal bestätigt und der zukünftige Gesundheitsminister Jens Spahn bewegt sich dort, was er beherrscht: Populismus. Mit seiner Aussage, dass Hartz IV keine Armut bedeute, sondern die Antwort unserer Solidargemeinschaft auf Armut sei, empört die Gemüter. ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2016/10/Armut_II_02.jpg"><img decoding="async" loading="lazy" class="aligncenter wp-image-810 size-full" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2016/10/Armut_II_02.jpg" alt="" width="474" height="316" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2016/10/Armut_II_02.jpg 474w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2016/10/Armut_II_02-300x200.jpg 300w" sizes="(max-width: 474px) 100vw, 474px" /></a></p>
<p>Das fängt ja gut an. Die Große Koalition 3.0 ist gerade mal bestätigt und der zukünftige Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bewegt sich dort, was er beherrscht: Populismus. Mit seiner Aussage, dass Hartz IV keine Armut bedeute, sondern die Antwort unserer Solidargemeinschaft auf Armut sei, empört die Gemüter. Weiter führt er aus:</p>
<blockquote><p><em>„Die gesetzliche Grundsicherung ist mit großem Aufwand genau bemessen und wird regelmäßig angepasst. Hartz IV bedeutet nicht Armut, sondern ist die Antwort unserer Solidargemeinschaft auf Armut. Diese Grundsicherung ist aktive Armutsbekämpfung! Damit hat jeder das, was er zum Leben braucht. Mehr wäre immer besser, aber wir dürfen nicht vergessen, dass andere über ihre Steuern diese Leistungen bezahlen.“</em></p></blockquote>
<p>Dass gerade Politikerinnen und Politiker schauen, dass sie auch mit populistischen Aussagen irgendwie und irgendwelche Aufmerksamkeit erregen, ist bekannt. Dafür ist jede Methode recht. Und sei es die Plattform eines Landtages oder des Bundestages. Schließlich ist auch eine negative Public Relation eine gute. Klingt einfach, ist einfach. Macht es aber nicht besser und manchmal frage ich mich schon mit welchen platten Attitüden man uns / mich abspeisen möchte. Aber schaue ich mir mal das Zitat näher an.</p>
<blockquote><p><em>„Die gesetzliche Grundsicherung ist mit großem Aufwand genau bemessen (&#8230;)“ </em></p></blockquote>
<p>Die Regelsätze für das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und der Grundsicherung werden in einer sogenannten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) durchgeführt und erfasst. Das erfolgt alle fünf Jahre im Rahmen einer stichprobenartigen Befragung durch das Statistische Bundesamt in bis zu rund 75.000 Haushalten. Die 3-monatige Befragung erfasst die persönliche und soziale Situation, Vermögen, Wohnverhältnisse, Höhe des Einkommens sowie die Ausgaben und deren Verwendungszwecks. Die Auswertungen dieser Werte kann durchaus mit einem großen Aufwand bezeichnet werden. An dieser Berechnungsmethode gibt es große Kritik. So liefert zwar die EVS eine statistische IST-Analyse Auswertung des Ausgabeverhaltens einzelner Gruppen; um jedoch ein tatsächliches Existenzminimum zu errechnen, sollte eine Soll-Größe als Grundlage dienen, um so den Mindestwert für eine Teilhabe zu ermitteln. Gerade Menschen mit einem niedrigen Einkommen budgetieren ihre Ausgabe streng nach der Notwendigkeit. Ihr Einkommen, ihre Sozialleistungen spiegeln nicht ein vollständiges Konsumverhalten wieder. Vielmehr ersparen sie sich eventuelle gespartes Geld für elementare notwendige Dinge, welches nicht erfasst wird.</p>
<blockquote><p><em>(&#8230;) „und wird regelmäßig angepasst.“</em></p></blockquote>
<p>Die letzte Anpassung anhand der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe bei den Sozialleistungen erfolgt auf Zahlen aus 2008. Die Aussage von Spahn, dass sie regelmäßig angepasst werden, stimmt so also nicht. Spahn verwechselt die Anpassung mit der automatischen jährlichen Erhöhung von Sozialleistungen am Preisindex und den unteren Gehältern. Diese stehen im Verhältnis von 70% zu 30% und führt dann zu einer jährlichen Erhöhung von durchschnittlichen monatlichen 5 Euro pro Person.</p>
<blockquote><p><em>„Hartz IV bedeutet nicht Armut, sondern ist die Antwort unserer Solidargemeinschaft auf Armut.“</em></p></blockquote>
<p>Der Begriff „Armut“ wird in drei Kategorien eingeteilt: Absolute, Relative und die Gefühlte Armut. Wird die absolute Armut in der täglichen Verfügbarkeit einer Geldsumme berechnet, um die lebenswichtigen und notwendigen Grundbedürfnisse zufrieden zu stellen, geht man bei der relativen Armut auf die Vorstellung sozialer Ungleichheit. In Deutschland gilt als relativ arm, wer maximal 50% des Medianeinkommen einer Bevölkerungsgruppe zur Verfügung hat, definiert Armut.de. Wer also weniger Einkommen als die Hälfte des Durchschnittseinkommens hat, gilt als relativ arm. Im Gegensatz zur absoluten und relativen Armut bezeichnet die gefühlte Armut keine Einkommensgrenze, sondern ein subjektives Gefühl und Bewusstsein der Betroffenheit. Das können unerwartete Einkommensverluste sein, aber auch der Bezug von Sozialleistungen. Hier möchte ich näher darauf eingehen. Natürlich gibt es Arbeitslosengeld-II-Betroffene, die mit den rund monatlichen 400 Euro auskommen und sich nicht arm fühlen, sondern sich damit entsprechend eingerichtet haben. In Gesprächen mit diesen Menschen stelle ich dann jedoch fest, dass sie oftmals nur alle zwei Tage warm essen. Dass jede Extraausgabe, die eben auch eine sozio-kulturelle Teilhabe möglich macht, mehrfach überlegt wird, ob es denn nötig sei, verliert sich gerne in den Debatten. Die mir bekannten Mehrheiten empfinden sich jedoch als arm. Spahn verdrängt in seiner Aussage, dass die Sozialleistungen Grundbedürfnisse abdecken, aber eben keine Sonderausgaben hinzukommen dürfen. Zuzahlungen zur Miete, zum Schulbedarf der Kinder, nicht verschreibungspflichtiger, aber notwendigen Medikamenten oder zu den Energiekosten werden durch die Aussage Spahns ganz vergessen. Diese Sonderausgaben, wobei sich die Liste unendlich verlängern lässt, reduziert den Hartz-IV-Satz oder die Grundsicherung schmerzlich. In dem Fall wird aus der gefühlten Armut eine absolute Armut, da auch die Grundbedürfnisse entsprechend minimiert werden oder eben nicht befriedigt werden können.</p>
<p>Wenn Spahn nun die Solidargemeinschaft ins Spiel bringt, verdrängt er ebenfalls, dass nicht wir als Solidargemeinschaft für die Höhe eines Existenzminimums verantwortlich sind, sondern es uns vorgegeben wird. Deren Höhe bestimmt die Bundesregierung und deren beteiligten Parteien. Armut wird somit auch erzeugt. Und, wenn er dann erwähnt:</p>
<blockquote><p><em>„Diese Grundsicherung ist aktive Armutsbekämpfung! Damit hat jeder das, was er zum Leben braucht.“</em></p></blockquote>
<p>Frage ich mich schon, warum dann 1,5 Mio. Menschen zur Tafel gehen und wir eine knapp 20-prozentige Quote von <a href="https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2017/08/PD17_298_122.html" target="_blank" rel="noopener">Armut oder sozialer Ausgrenzung</a> haben, inwiefern das eine aktive Armutsbekämpfung ist. Über Armut zu reden ist wichtig, über Reichtum und deren fehlenden Umverteilung zu reden, wäre und ist auch wichtig. Diese Komponente fehlt mir jedoch vielfach in den Diskussionen um Armut und Wohlstand.</p>
<blockquote><p><em>„ (&#8230;) aber wir dürfen nicht vergessen, dass andere über ihre Steuern diese Leistungen bezahlen.“</em></p></blockquote>
<p>Nun kommen wir zum kompletten Blackout von Spahn. Spahn hat seine Ausbildung zum Bankkaufmann, Studium erfolgte später, 2001 abgeschlossen. Mit 22 Jahren kommt er 2002 in den Bundestag. Eine Tätigkeit, welche von Steuerzahlern finanziert wird. Erwerbslose, Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung, Armutsrentnerinnen und Rentner, Aufstockerinnen und Aufstocker mit Hartz IV unterstützen den Lebensunterhalt von Spahn zum Beispiel mit jedem Einkauf oder ihrer aufstockenden Tätigkeit, genauso wie Erwerbstätige. Wir sind seine Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber!</p>
<p>Mir geht es hier gar nicht so um Jens Spahn, sein Populismus ist bekannt, sondern vielmehr darum, wie einzelne Politiker ihre Polit-Showbühne missbrauchen, um ihr eigenes unreflektiertes Gesülz zu verbreiten – für ein bisschen Aufmerksamkeit. Aber zum Schaden von Betroffenen. Dass sie sich in ihrer Würde verletzt fühlen, sich empören ist mehr als verständlich.</p>
<p>Adam Smith (Nationalökonom, Philosoph, 1723-1790) stellte fest:</p>
<blockquote><p>&#8222;Keine Gesellschaft kann gedeihen und glücklich sein, in der der weitaus größte Teil ihrer Mitglieder arm und elend ist.&#8220;</p></blockquote>
<p>&nbsp;</p>
<p>Weiterführende Quellen:</p>
<p><a href="http://www.armut.de/definition-von-armut_gefuehlte-armut.php" target="_blank" rel="noopener">armut.de</a></p>
<p>Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) &#8211; <a href="https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/EinkommenKonsumLebensbedingungen/Methoden/Einkommens_Verbrauchsstichprobe.html" target="_blank" rel="noopener">Destatis</a></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Ein Weiter so! in der Arbeitsmarktpolitik der GroKo</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/ein-weiter-so-in-der-arbeitsmarktpolitik-der-groko/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 07 Feb 2018 16:07:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsmarktpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[GroKo]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Koalitionsvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[SPD]]></category>
		<category><![CDATA[Union]]></category>
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					<description><![CDATA[Der Entwurf des zukünftigen Koalitionsvertrages zwischen der Union und der SPD wurde ja bereits gestern Abend „geleakt“. Die Große Koalition 3.0 wird weiterhin so agieren wie in den letzten Jahren und das Arbeits- und Sozialministerium bleibt in der Hand der SPD. Die Rechtsverschärfungen in der Arbeitsmarktpolitik, hier Hartz IV, sind mir noch gut in Erinnerung.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/02/Bildschirmfoto-2018-02-08-um-08.48.10.png"><img decoding="async" loading="lazy" class="aligncenter wp-image-1831 " src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/02/Bildschirmfoto-2018-02-08-um-08.48.10.png" alt="" width="704" height="479" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/02/Bildschirmfoto-2018-02-08-um-08.48.10.png 982w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/02/Bildschirmfoto-2018-02-08-um-08.48.10-300x204.png 300w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/02/Bildschirmfoto-2018-02-08-um-08.48.10-768x522.png 768w" sizes="(max-width: 704px) 100vw, 704px" /></a></p>
<p>Kommentar / Schnellanalyse &#8211; Arbeitsmarktpolitik</p>
<p>letztes Update: 8. Februar 2018</p>
<p>Der Entwurf des zukünftigen Koalitionsvertrages zwischen der Union und der SPD wurde ja bereits gestern Abend „<a href="http://www.rp-online.de/polopoly_fs/entwurf-des-koalitionsvertrags-als-pdf-dokument-1.7372625.1517927616!file/1.pdf" target="_blank" rel="noopener">geleakt</a>“. Inzwischen ist auch der vollständige <a href="https://www.cdu.de/system/tdf/media/dokumente/koalitionsvertrag_2018.pdf?file=1" target="_blank" rel="noopener">Koalitionsvertrag</a> öffentlich. Meine Zeilennummern orientieren sich daran. Die Große Koalition 3.0 wird weiterhin so agieren wie in den letzten Jahren und das Arbeits- und Sozialministerium bleibt in der Hand der SPD (vorbehaltlich des SPD-Mitgliederentscheids). Die Rechtsverschärfungen in der Arbeitsmarktpolitik, hier Hartz IV, sind mir noch gut in Erinnerung.</p>
<p>Der Koalitionsvertrag verspricht, dass mit einem ganzheitlichen Ansatz die Qualifizierung, Vermittlung und Reintegration von Langzeitarbeitslosen vorangetrieben werden soll inklusive Rundumpaket für die ganze Familie. Welche Programme sind dafür geplant?</p>
<p>1.<strong> Lohnkostenzuschüsse</strong> an Arbeitgeber der freien Wirtschaft, gemeinnützigen Einrichtungen und Kommunen. Nichts neues, derzeit nennt es sich Eingliederungszuschuss und muss sich auch hier, wie im neuen Papier am Mindestlohn orientieren.</p>
<blockquote><p><em>Die Teilhabe am Arbeitsmarkt erfolgt dabei sowohl auf dem ersten Arbeitsmarkt als auch auf dem sozialen Arbeitsmarkt z.B. durch Lohnkostenzuschüsse. Das schließt Arbeitgeber der freien Wirtschaft, gemeinnützige Einrichtungen und Kommunen ein. (Zeilen 2246 &#8211; 2248)</em></p></blockquote>
<p>2. „<strong>Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle</strong>“ – erinnert mich irgendwie an das Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“, welches in Kritik aufgrund mangelnder Teilnahme (rd. 13.000 in 2017) steht. Gefördert werden sollen damit 150.000 Menschen. Über die Beschäftigungsdauer der einzelnen Maßnahme und den Voraussetzungen für die freie Wirtschaft usw. ruht erst mal ein Stillschweigen.</p>
<blockquote><p><em>Dazu schaffen wir u.a. ein neues unbürokratisches Regelinstrument im SGB II „Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle“. Wir stellen uns eine Beteiligung von bis zu 150.000 Menschen vor. Die Finanzierung erfolgt über den Eingliederungstitel, den wir hierfür um vier Milliarden Euro im Zeitraum 2018 – 2021 aufstocken werden. (Zeilen 2250 &#8211; 2254)</em></p></blockquote>
<p>3. Für Bezieherinnen und Bezieher des Arbeitslosengeldes I (Arbeitsagentur) sollen innerhalb von drei Monaten nach entstandener Arbeitslosigkeit Maßnahmen entwickelt werden, um ihre Beschäftigungsfähigkeit nachhaltig zu fördern. Kurz gesagt: Ein Programm, um schneller in eine erneute Tätigkeit oder so? zu gelangen. Es wird nicht näher erläutert.</p>
<blockquote><p><em>Innerhalb von drei Monaten nach entstandener Arbeitslosigkeit soll die Bundesagentur für Arbeit mit den betroffenen Menschen Maßnahmen entwickeln, um ihre Beschäftigungsfähigkeit nachhaltig zu fördern. (Zeilen 2278 – 2280)</em></p></blockquote>
<p>4. Das arbeitsmarktpolitische Programm <strong>Passiv-Aktiv-Transfer</strong> soll nun länderübergreifend bundesweit eingeführt werden. Dieses Programm erschafft sozialversicherungspflichtige, i.d.R. befristete Arbeitsplätze für Langzeiterwerbslose. Über die Form, Dauer oder Umfang ist nichts erwähnt.</p>
<blockquote><p><em>Wir ermöglichen außerdem den Passiv-Aktiv-Transfer in den Ländern. Der Bund stellt dazu die eingesparten Passiv-Leistungen zusätzlich für die Finanzierung der Maßnahmen zur Verfügung. (Zeilen 2254 &#8211; 2257)</em></p></blockquote>
<p><strong>Jugendberufsagentur</strong>: Die Koalition möchte einen erleichterten Datenaustausch, einschließlich der Schülerdaten zu den Jugendberufsagenturen herstellen. Ziel ist die Verbesserung der Zusammenarbeit von beteiligten Institutionen, um so einen erfolgreichen Werdegang zu unterstützen. Was sie unter erleichterten Datenaustausch verstehen, ist nicht definiert. Ebenso wenig sind die beteiligten Institutionen benannt. Bei den Jugendberufsagenturen sind es bisher die Schulen, das Jugendamt sowie die örtlichen Handelskammern. Schülerdaten wurden bisher über die Schulen erfasst und anschließend an die Jugendberufsagenturen oder Jobcenter übermittelt. I.d.R. füllten dabei die Erziehungsberechtigten einen Datenbogen aus. Kinder, deren Eltern oder Elternteil Arbeitslosengeld II beziehen, sind ab dem 15. Lebensjahr automatisch komplett erfasst.</p>
<blockquote><p><em>Durch einen erleichterten Datenaustausch einschließlich der Schülerdaten sollen die Transparenz am Übergang von der Schule in Ausbildung erhöht und die Zusammenarbeit der beteiligten Institutionen verbessert werden, um so einen erfolgreichen beruflichen Werdegang zu unterstützen. Dies ist z.B. für die Jugendberufsagenturen wichtig, um den Übergang Schule Beruf erfolgreich begleiten zu können. (Zeilen 2299 &#8211; 2304)</em></p></blockquote>
<p>6. Zeitarbeit / Leiharbeit = <strong>Arbeitnehmerüberlassung</strong>. In Kürze: Keine Änderung, außer dass man dieses 2020 evaluieren möchte.</p>
<blockquote><p><em>Wir wollen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz 2020 evaluieren. (Zeile 2382)</em></p></blockquote>
<p><strong>Werkverträge</strong>: Keine Erwähnung</p>
<p>8. <strong>Befristungen / sachgrundlose Befristungen</strong>: Gilt erst für Betriebe mit <em>mehr als 75 Beschäftigten</em>. Davon dürfen dann maximal 2,5 Prozent sachgrundlos befristet werden. Liegt kein sachlicher Grund vor, darf der Arbeitsvertrag statt wie bisher 24 Monate nur noch 18 Monate befristet sein. Weiterhin darf er nur noch 1x verlängert werden.</p>
<blockquote><p><em>Wir wollen den Missbrauch bei den Befristungen abschaffen. Deshalb dürfen Arbeit-geber mit mehr als 75 Beschäftigten nur noch maximal 2,5 Prozent der Belegschaft sachgrundlos befristen. Bei Überschreiten dieser Quote gilt jedes weitere sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnis als unbefristet zustande gekommen. Die Quote ist jeweils auf den Zeitpunkt der letzten Einstellung ohne Sachgrund zu beziehen. Die Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist nur noch für die Dauer von 18 statt bislang von 24 Monaten zulässig, bis zu dieser Gesamtdauer ist auch nur noch eine einmalige statt einer dreimaligen Verlängerung möglich. (Zeilen 2341 – 2350)</em></p></blockquote>
<p>9. <strong>Kettenbefristungen</strong>: Werden zwar in Zukunft begrenzt, allerdings erst dann, wenn eine mindestens fünfjährige Beschäftigung beim selben Arbeitgeber vorlag.</p>
<blockquote><p><em>Wir wollen nicht länger unendlich lange Ketten von befristeten Arbeitsverhältnissen hinnehmen. Eine Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist dann nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein unbefristetes oder ein oder mehrere be- fristete Arbeitsverhältnisse mit einer Gesamtdauer von fünf oder mehr Jahren bestanden haben. (Zeilen 2352 – 2356)</em></p></blockquote>
<p>10. <strong>Mindestlohn</strong>: Keine Vorschläge zur / Veränderung / Erhöhung des Mindestlohns</p>
<p>Die Gelder für Eingliederungsmaßnahmen werden in der kommenden Legislaturperiode um jährliche 1 Million Euro aufgestockt. „<a href="http://www.o-ton-arbeitsmarkt.de/o-ton-news/haushalt-2018-mehr-oder-weniger-foerdergelder-fuer-hartz-iv-empfaenger" target="_blank" rel="noopener">O-Ton Arbeitsmarkt</a>“ hat sich dazu bereits schon mal geäußert und festgestellt, dass auch mit den zusätzlichen Mitteln weniger Geld für Fördermaßnahmen zur Verfügung stehen als 2010 die rasante Kürzung stattfand.</p>
<p>Auch nach dem Runterschreiben der geplanten Fördermaßnahmen bleibt bei mir der fade Beigeschmack, dass es ein „Weiter so!“ 3.0 in der Arbeitsmarktpolitik gibt. Gedanken über eine zwingend notwendig angepasste menschenwürdige Regelleistung bei Hartz IV und in der Grundsicherung kommen gar nicht vor. Ebenso keine Benennung der existenzvernichtenden Sanktionen beim SGB II oder der Arbeitslosengeld I-Sperre. Die Profilierung der 25 Euro Kindergelderhöhung über zwei Schritte in 2019 und 2021 kommt bei den Erwerbslosen nicht an. Diese Erhöhung wird vollständig beim Arbeitslosengeld II gegengerechnet. Das betrifft derzeit rund 2 Millionen Kinder und deren Eltern. Es ist beschämend, wenn der Koalitionsvertrag schreibt, dass Familien und Kinder im Mittelpunkt stehen und bisherige Ausnahmen bestehen bleiben. Die Armut steigt vor allem bei Alleinerziehenden und Kindern. Die nachhaltige Armutsbekämpfung ist eigentlich ein Mammutprojekt, welches unverzüglich umzusetzen ist. Dazu gehören eine Kindergrundsicherung, existenzsichernde Sozialleistungen und ein Mindestlohn von 12 Euro. Im Koalitionsvertrag sind dazu nicht annährend Lösungen zu erkennen. Wir erleben hier eine weitere Zementierung der sozialen Ungleichheit. Ein bisschen Wunden tätscheln reicht nicht aus. Die OP-Wunde ist größer. Die Ohnmacht, das Gefühl und das reelle Erleben von Ungleichheit führt zur Stärkung der Populisten, ein Treten nach Unten, Politikverdrossenheit und gefährdet den sozialen Frieden.<img decoding="async" loading="lazy" src="http://vg03.met.vgwort.de/na/30e6ce05da1944b0a3e9e79e344c8910" alt="" width="1" height="1" /></p>
<p><strong>Weitere Schnellanalysen</strong>:</p>
<p>Vorläufige <a href="https://www.matthias-w-birkwald.de/article/1707.vorlaeufige-bewertung-der-groko-ergebnisse-zur-rentenpolitik.html" target="_blank" rel="noopener">Bewertung</a> der GroKo-Ergebnisse zur <strong>Rentenpolitik</strong> von M.W. Birkwald, MdB (DIE LINKE)</p>
<p>Schnell-Analyse des Koalitionsvertrages aus Sicht der <strong>Behindertenpolitik</strong> über &#8222;<a href="http://abilitywatch.de/2018/02/07/schnell-analyse-des-koalitionsvertrages-aus-sicht-der-behindertenpolitik/" target="_blank" rel="noopener">AbilityWatch</a>&#8220;</p>
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		<title>„Notfall“ – Hartz IV aus dem Supermarkt?</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/notfall-hartz-iv-aus-dem-supermarkt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 03 Jan 2018 12:54:20 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
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					<description><![CDATA[„Ist doch praktisch“, las ich desöfteren in den sozialen Netzwerken zur Meldung „Arbeitslose können sich bald Geld im Supermarkt auszahlen lassen“. Diese Neuerung der Bundesagentur für Arbeit ist für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld I und II gedacht, die kein eigenes Konto besitzen oder am Monatsende einen dringenden Vorschuss benötigen. Da die bisherigen Informationen von Seiten der Bundesagentur für Arbeit sehr dürftig waren, habe ich eine IFG-Anfrage über „Frag den Staat“ gestartet und erhielt per Brief die Antworten über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/01/Supermarktkasse.jpg"><img decoding="async" loading="lazy" class="alignleft size-full wp-image-1812" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/01/Supermarktkasse.jpg" alt="" width="450" height="300" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/01/Supermarktkasse.jpg 450w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/01/Supermarktkasse-300x200.jpg 300w" sizes="(max-width: 450px) 100vw, 450px" /></a></p>
<p>Kommentar</p>
<p>„Ist doch praktisch“, las ich desöfteren in den sozialen Netzwerken zur Meldung <em>„Arbeitslose können sich bald Geld im Supermarkt auszahlen lassen“</em>. Diese Neuerung der Bundesagentur für Arbeit ist für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld I und II gedacht, die kein eigenes Konto besitzen oder am Monatsende einen dringenden Vorschuss benötigen. Zu den beteiligten Unternehmen zählen Discounter wie Rewe, Penny, Real sowie die Drogerienketten dm und Rossmann. Der Start ist für das zweite Quartal 2018 geplant und bis Ende 2018 soll es flächendeckend eingeführt sein. Die Bundesagentur für Arbeit betonte im November des vergangenen Jahres:</p>
<blockquote><p><em>„Das Verfahren ist für Menschen, die in Not sind und kurzfristig einen Barbetrag benötigen“. </em></p></blockquote>
<p>&nbsp;</p>
<p>Somit bleibe die Auszahlung des Arbeitslosengeldes wie gehabt über ein vorhandenes Konto und zu Monatsende. Die Gründe liegen auf der Hand: Kosteneinsparungen. Das sagt zumindest die Bundesagentur für Arbeit, wenn sie mit dem Aufwand in Höhe von 3,2 Millionen Euro vom Vorjahr argumentiert. So koste jede Bar-Transaktion, also die Abhebung an den bisherigen eigenen Kassenautomaten in den Jobcentern und Arbeitsagenturen, acht Euro. Davon gab es jährlich rund 400.000 verteilt auf 309 Kassenautomaten.</p>
<blockquote><p><em>„Die neue Lösung werde günstiger sein“</em>, so eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit.</p></blockquote>
<p>Über die Kosten schwebte jedoch das Schweigegelöbnis, als die für die Öffentlichkeit nicht bestimmte Meldung in den Medien erschien. Dass die Jobcenter oder Arbeitsagenturen dazu verpflichtet sind bei Bedarf, nach Prüfung und Ermessen Vorschüsse zu zahlen regelt § 42 Abs. 1 SGB I. Hier heißt es:</p>
<blockquote><p><em>„Besteht ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach und ist zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich, kann der zuständige Leistungsträger Vorschüsse zahlen, deren Höhe er nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt. Er hat Vorschüsse nach Satz 1 zu zahlen, wenn der Berechtigte es beantragt; die Vorschußzahlung beginnt spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags.“</em></p></blockquote>
<p>Kurz gesagt: Der Vorschuss kann sofort, muss jedoch spätestens einen Monat nach Antrag ausbezahlt werden. Bisher war / ist es so, dass diese Vorschüsse nach strenger Prüfung durch die Leistungsabteilung der Jobcenter, oftmals mit verbundener Überzeugungskraft der Leistungsberechtigten, per Karte am Kassenautomat vor Ort oder wenn dieser nicht vorhanden war, per Barscheck ausbezahlt wurde / wird. Da die bisherigen Informationen von Seiten der Bundesagentur für Arbeit sehr dürftig waren, habe ich eine <a href="https://fragdenstaat.de/anfrage/sonderauszahlungen-des-arbeitslosengeldes-i-oder-ii-uber-supermarkt-und-drogerien/" target="_blank" rel="noopener">IFG-Anfrage</a> über „Frag den Staat“ gestartet und erhielt per Brief die Antworten über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Demnach wurde die „<em>Neuordnung der Barzahlungsprozesse der Bundesagentur für Arbeit / CashBA</em>“ im Rahmen des Vergabeverfahrens „<em>Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb</em>“ angewandt, da der Schwellenwert von (derzeit) 209.000 Euro netto überschritten wird. Auf meine Frage hin, ob die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) zuvor angefragt wurde, antwortet das BMAS, wie die derzeitige SPD, dass das Vergabeverfahren ergebnisoffen angelegt sei. Auch wurden die Belange des Datenschutzes und der IT-Sicherheit bereits in den Vergabeunterlagen berücksichtigt. Das interne Justiziariat, der Datenschutz und Compliance (JDC) der BA wurde immerhin informiert und in alle Schritte des Projektes mit eingebunden. Weiterhin schreiben sie, dass der Bereich JDC die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit benachrichtigte und ihr die Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt habe. Allerdings schränken sie diese Aussage zugleich wieder ein, dass die Einbindung der BfDI vor Durchführung des Vergabeverfahrens doch nicht sinnvoll gewesen wäre.</p>
<p>Am 15. November twitterte Peter Schaar (Vorsitzender der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz (EAID), Berlin; Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit a.D. (2003-2013)):</p>
<p><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/01/Bildschirmfoto-2018-01-04-um-10.36.52.png"><img decoding="async" loading="lazy" class="aligncenter wp-image-1811" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/01/Bildschirmfoto-2018-01-04-um-10.36.52-300x177.png" alt="" width="363" height="214" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/01/Bildschirmfoto-2018-01-04-um-10.36.52-300x177.png 300w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/01/Bildschirmfoto-2018-01-04-um-10.36.52.png 613w" sizes="(max-width: 363px) 100vw, 363px" /></a></p>
<p>Es scheint so, als löffle man die eigene produzierte Suppe lieber alleine, als das Risiko einzugehen von Außen unabhängige Kritik sich anhören zu müssen. Ein analoges Verhalten wurde auch gegenüber den Mitarbeitern der Jobcenter und Arbeitsagenturen an den Tag gelegt, die so laut BMAS <em>„mit der aktuellen Presseentwicklung über das Projekt und das geplante Vorgehen der BA informiert“</em> wurden. Transparenz gegenüber den Mitarbeitern: Fehlanzeige. Die Presse wird’s schon richten.</p>
<p>Wie sieht es nun mit den zukünftigen Kosten aus? Immerhin sprach die BA davon, dass <em>„die neue Lösung günstiger sein werde“</em>. Bisher lagen die Kosten bei 7,22 Euro pro Auszahlung an den derzeitigen Kassenautomaten. Nun spricht man von voraussichtlich 5,50 Euro. Allerdings könne diese <em>„nicht valide vorhergesagt werden“</em>, so das BMAS weiter. In den Medien war zu lesen, dass jährlich rund 400.000 Kassenautomatenauszahlungen à acht Euro erfolgten und kam so auf die rund jährlichen 3,2 Millionen Euro. Nach den neuen Zahlen der IFG-Anfrage betragen die bisherigen Kosten 2,88 Millionen Euro (7,22 Euro x 400.000 Auszahlungen). Diese werden, valide ausgedrückt, in Zukunft 2,2 Millionen Euro betragen, sofern die bisherigen rund 400.000 Auszahlungen konstant bleiben. Eine jährliche Ersparnis von knapp 7 Millionen Euro. Die Rückbaukosten in Höhe von rund 600.000 Euro der derzeitigen vorhandenen Kassenautomaten und evtl. Kosten in den jeweiligen Dienststellen für etwaige bauliche Veränderungen habe ich hier noch nicht miteinander verrechnet. Das könnten sein: Beseitigung von Zwischenwänden oder Änderung der Elektronik.</p>
<p>Das Bundesarbeitsministerium verweist in seinen Antworten nochmals deutlich darauf hin, dass der Supermarkt-Zahlschein neutral erstellt sei, da er weder den Namen der Empfänger, noch ein Logo oder andere Informationen der Auszahlungsstelle enthalte. Im gleichen Atemzug machen sie jedoch darauf aufmerksam, dass auch Kunden von Geldinstituten, die keine Sozialleistungsbezieher sind, die Möglichkeit über Barzahlen.de auf ihr Kontoguthaben zurückgreifen. Ein Rückschluss auf die Zugehörigkeit der Leistungsberechtigten beim Einlösen der Zahlscheine und dem möglichen fehlenden Einkauf schließen sie aus.</p>
<p>Im Übrigen wird es im Kreis Bautzen kein „<a href="https://www.sz-online.de/nachrichten/kein-hartz-iv-im-supermarkt-3851656.html" target="_blank" rel="noopener">Hartz IV im Supermarkt</a>“ geben. Die Optionskommune lehne dieses ab, so der Landratsamt-Pressesprecher Gernot Schweitzer. Weitere Gründe wurden nicht genannt.</p>
<p>Ich bleibe dabei, dass die erwähnte Anonymität an der Supermarktkasse ein Unbehagen bei mir auslöst und die Anonymität gerade in kleinen Städten oder gar Dörfern eben keine mehr ist. Hier kennt jeder jeden und schnell ist erkennbar, dass eine Auszahlung in Höhe des Hartz-IV-Satzes eben eine Sozialleistung darstellt. Insbesondere dann, wenn keine Einkäufe getätigt werden. In diesem Fall ist die Supermarktkasse für mich der falsche Ort, um die Würde des Menschen zu behalten. Die Begründung, dass diese Auszahlungsart gerade für Menschen ohne Konto eine Vereinfachung sei, führt mich zur Frage: Warum ist es bis heute nicht möglich, dass jeder ein Girokonto erhält – trotz der gesetzlichen Verpflichtung von Seiten der Banken? Die politische Diskussion und Forderung eines kostenlosen Girokontos und die Vereinfachung eines zu erhalten, muss dringend erneut auf die politische Agenda in Berlin.</p>
<p>Ergänzende Links:</p>
<p>&#8222;<a href="http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/bundesagentur-fuer-arbeit-arbeitslose-koennen-sich-bald-geld-im-supermarkt-auszahlen-lassen-1.3746206" target="_blank" rel="noopener">Arbeitslosen können sich bald Geld im Supermarkt auszahlen lassen</a>&#8220; &#8211; Süddeutsche</p>
<p>&#8222;<a href="https://aktuelle-sozialpolitik.blogspot.de/2017/11/barauszahlung-von-sozialleistungen-an-der-supermarktkasse.html" target="_blank" rel="noopener">Da müssen sie doch sowieso hin: Barauszahlungen von Sozialleistungen an der Supermarktkasse</a>&#8220; &#8211; Aktuelle Sozialpolitik</p>
<p><img decoding="async" loading="lazy" src="http://vg03.met.vgwort.de/na/251775c852b5496c8b159197f0d941bf" alt="" width="1" height="1" /></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>Systemfehler &#8211; Immer wieder die bösen Jobcenter-Mitarbeiter oder doch nicht?</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/systemfehler-immer-wieder-die-boesen-jobcenter-mitarbeiter-oder-doch-nicht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Nov 2017 10:27:48 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Bedingungsloses Grundeinkommen]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
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					<description><![CDATA[Immer wieder erscheinen in den Medien Berichte über groteske Entscheidungen in den Jobcentern. Beispielsweise die vor Kurzem erschienene Meldung in der „Welt“ „Mitarbeiterin sieht Hartz-IV-Empfänger betteln - Bezüge gekürzt“. Als ehemalige Jobcenter-Mitarbeiterin schüttelt man selbst darüber noch den Kopf; auch wenn man über die Jahre viel Absurdes live erlebt hat. Gleichzeitig ist man jedoch zum Teil den Vorwürfen ausgesetzt, wenn man Absurdes in den sozialen Netzwerken postet, dass man Mitarbeiter-Bashing betreibt. Ist es tatsächlich so?]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/Kugel_HartzIV_Arbeitslosengeld.jpg"><img decoding="async" loading="lazy" class="alignleft wp-image-1204 " src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/Kugel_HartzIV_Arbeitslosengeld.jpg" alt="" width="403" height="396" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/Kugel_HartzIV_Arbeitslosengeld.jpg 450w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/Kugel_HartzIV_Arbeitslosengeld-300x295.jpg 300w" sizes="(max-width: 403px) 100vw, 403px" /></a></p>
<p>Immer wieder erscheinen in den Medien Berichte über groteske Entscheidungen in den Jobcentern. Beispielsweise die vor Kurzem erschienene Meldung in der „<a href="https://www.welt.de/vermischtes/article170756838/Mitarbeiterin-sieht-Hartz-IV-Empfaenger-betteln-Bezuege-gekuerzt.html" target="_blank" rel="noopener">Welt</a>“ „Mitarbeiterin sieht Hartz-IV-Empfänger betteln &#8211; Bezüge gekürzt“. Als ehemalige Jobcenter-Mitarbeiterin schüttelt man selbst darüber noch den Kopf; auch wenn man über die Jahre viel Absurdes live erlebt hat. Gleichzeitig ist man jedoch zum Teil den Vorwürfen ausgesetzt, wenn man Absurdes in den sozialen Netzwerken postet, dass man Mitarbeiter-Bashing betreibt. Ist es tatsächlich so? In einem <a href="https://altonabloggt.com/2013/04/20/offener-brief-an-die-kolleginnen-und-kollegen/" target="_blank" rel="noopener">offenen Brief</a> an meine ehemaligen Kolleginnen und Kollegen schrieb ich mal:</p>
<p><em>„(&#8230;) Warum handelt ihr so, wie es der große Aufschrei durch die leidgeprüften Leistungsberechtigten zeigt. Ist es die reine Ausübung von Weisungen, ist es die eigene Angst vor Repressalien, ist es eine Ohnmacht, ist es Ignoranz oder ist es gewollt? Ich befürchte, es ist ein Mix von allem. Hier möchte nochmals ganz klar zum Ausdruck bringen, dass ich niemals von euch allen als Kollektiv gesprochen habe. Ich spreche von Kollegen, die Weisungen ausführen, ohne darüber nachzudenken, was sie tun.“</em></p>
<p>Und damit befinden wir uns nun an einem Knackpunkt. Interne Weisungen, bestehende Hartz-IV-Gesetze, eigene Vorstellungen der Führungskräfte sowie die persönliche Prägung der Jobcenter-Mitarbeiter stehen einem System gegenüber das eigentlich keine andere Aufgabe hat, als zunächst eine Grundsicherung zu gewährleisten. Sekundär erfolgt dann die Umsetzung des „Förderns und Forderns“, welche durchaus sehr individuell gestaltet wird und das Fordern oftmals signifikant im Vordergrund steht. Diese Individualität ist gezwungenermaßen an den Mitarbeitern gekoppelt. Spielt die eigene Persönlichkeit und deren Einstellung eine Rolle, liegt es auch am System, wie gut diese Mitarbeiter geschult sind.</p>
<p>Kürzlich gab es eine Umfrage durch den Vorstand an die Führungskräfte der Bundesagentur für Arbeit in den Jobcentern, Regionaldirektionen, Arbeitsagenturen sowie in der Zentrale. Neben dem Ankreuzen von vorformulierten Fragen gab es die Möglichkeit eigene Kommentare zu verfassen. Das wurde zahlreich genutzt. So heißt es in einem Kommentar der Jobcenter-Führungskräfte zur Ausbildung der Mitarbeiter:</p>
<blockquote><p><em>„</em><em>Wesentliche Versäumnisse sehe ich in der Ausbildung von Personal. Die punktuelle Schulung von Quereinsteigern ist durch eine Ausbildung bzw. durch eine (sic) Studium nicht zu ersetzen. Die komplexen Aufgaben in den gE (Anm. Gemeinschaftliche Einrichtungen &#8211; Jobcenter) sind nur durch vollumfänglich geschultem Personal &#8211; auch in übergreifenden Themen &#8211; zu bewältigen, da nur so die Zusammenhänge von (Fehl-) Entscheidungen erkannt werden können.“</em></p></blockquote>
<p>Dass bei Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger durchaus (Sozial)- Pädagogen, Bürokaufleute, Versicherungskaufleute oder sonstige fachfremde Berufszweige vertreten sind, dürfte hinlänglich bekannt sein. Dass die Schulungen, je nach Region, sehr kurzweilig sind und bei weitem in wenigen Wochen keine Fachkraft für Arbeitsverwaltung ersetzen, ergibt sich von selbst. Damit sind Fehlentscheidungen vorprogrammiert und ich gehe sogar so weit, zu behaupten: Vorsätzlich programmiert. Gegenüber den Erwerblosen ist dieses äußerst fahrlässig und kann eine ganze Existenz vernichten. Liegt denn nun die Schuld bei den Mitarbeitern? Jein. Wer, wie im Fall des „Bettlers“ Feinfühligkeit und Empathie vermissen lässt, handelt unmenschlich – auch dann, wenn es das Gesetz vorschreibt. Hier wäre es empathischer gewesen einfach die Augen geschlossen zu halten. Auf der anderen Seite bestehen unendliche Ziele, die durch die jährlichen Zielvereinbarungen der Bundesagentur für Arbeit in die Jobcenter transportiert werden und umgesetzt werden müssen. Das Erreichen von Vermittlungszahlen, Maximalausgaben nicht zu überschreiten oder den Übergang von der Arbeitsagentur in die Jobcenter zu vermeiden sind Ausschnitte aus den Vorgaben. Dieser Druck wurde ebenfalls in der Führungskraft-Umfrage als Kommentar beschrieben:</p>
<blockquote><p><em>„Nach wie vor gibt es ein ausuferndes Controlling und Quantität geht vor Qualität. Ein Beispiel: Wenn Jemand 11 mal im Kalenderjahr einen Kunden in eine prekäre Zeitarbeit vermittelt, ist er Leistungsträger der Organisation. Wer jedoch ermöglicht, dass ein langzeitarbeitsloser Kunde wieder den roten Faden in seiner Biografie findet und in eine nachhaltige Tätigkeit integriert wird, hat nur unterdurchschnittlich zum Erfolg beigetragen. Innerhalb der BA wird das Leitbild nur auf dem Papier gelebt. Kritik wird als Illoyalität verstanden und wird nicht weiter geleitet.“</em></p></blockquote>
<p>Liest man sich nun diesen Kommentar durch, können wir auf das Ergebnis kommen: Der Fehler liegt im System. Dem stimme ich zu und trotzdem sehe ich eben auch die fatalen Fehlentscheidungen durch die Mitarbeiter. Mangelhafte Qualifizierungen, Dienst nach Vorschrift oder Macht ausleben bringen mich zur Forderung, dass die Angestellten oder Beamten der Bundesagentur für Arbeit und Kommunen persönlich für das eigene Handeln Verantwortung zu übernehmen haben, statt sich hinter Vorschriften und Anweisungen zu verstecken. Führen Arbeitsfehler in der freien Wirtschaft häufig zu einer Kündigung, fallen sie im öffentlichen Dienst weniger auf oder werden sogar akzeptiert, da die Quoten die Präferenz sind. Hier darf es nicht heißen nur eine „gute Quote“ zu erreichen und dem Controlling zu entsprechen. Jobcenter sind Dienstleister und haben sich auch als solche zu verhalten. Die hilflose und verzweifelte Wut von Erwerbslosen gegenüber willkürlich agierenden Jobcentermitarbeitern ist verständlich, und diese Fälle von Machtmissbrauch gehören ans Tageslicht. Dass damit die Gefahr besteht Jobcenter-Mitarbeiter pauschal ins negative Licht zu stellen, ist eine Folge daraus, dass Hartz IV grundlegend ein inhumaner Systemfehler ist und Alternativen erfolgen müssen. Neben zunächst einer sanktionsfreien erhöhten realistischen Mindestsicherung, exzellent fachlich geschulter empathischen Mitarbeitern muss das mittel- bis langfristige Ziel ein Bedingungsloses Grundeinkommen sein, um dem jetzigen Controllingwahn und der Drangsalierung ein Ende zu setzen.<img decoding="async" loading="lazy" src="http://vg03.met.vgwort.de/na/72add353208a4d50ba064e1928ad9aa2" alt="" width="1" height="1" /></p>
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		<title>„Jobcenter Rebellin“ mit dem „Preis für Zivilcourage“ ausgezeichnet</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/jobcenter-rebellin-mit-dem-preis-fuer-zivilcourage-ausgezeichnet/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 30 Oct 2017 07:28:27 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Jana Grebe]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
		<category><![CDATA[Solbach-Freise-Stiftung]]></category>
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					<description><![CDATA[Am 29. Oktober wurde Jana Grebe mit dem „Preis für Zivilcourage“ durch die Solbach-Freise-Stiftung ausgezeichnet. Jana Grebe arbeitete bis zu ihrer Selbstkündigung als Fallmanagerin im Jobcenter in Osterholz-Scharmbeck. Ich durfte die Laudatio halten, die ich hier einstelle.
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										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/10/Preisverleihung_Münze.jpg"><img decoding="async" loading="lazy" class="wp-image-1748 size-medium alignright" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/10/Preisverleihung_Münze-274x300.jpg" alt="" width="274" height="300" /></a>Am 29. Oktober wurde Jana Grebe mit dem „Preis für Zivilcourage“ durch die Solbach-Freise-Stiftung ausgezeichnet. Jana Grebe arbeitete bis zu ihrer Selbstkündigung als Fallmanagerin im Jobcenter in Osterholz-Scharmbeck. Ich durfte die Laudatio halten, die ich hier einstelle.</p>
<p>Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Mitglieder der Solbach-Freise-Stiftung, sehr geehrter Landrat Bartels, liebe Gäste, liebe Jana!</p>
<p>Zunächst möchte ich mich für die Einladung und der damit verbundenen Laudatio für die diesjährige Preisträgerin des „Preises für Zivilcourage“, Jana Grebe herzlich bedanken. Als ich die Anfrage dazu von der Solbach-Freise-Stiftung erhielt, habe ich mich sehr gefreut. Es ist mir eine große Ehre für meine Ex-Kollegin, die wirklich Mut und damit Zivilcourage bewiesen hat, diese Laudatio zu halten. Am liebsten würde ich monatlich Laudationes halten, um aufzuzeigen, dass sehr viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem „Hartz –IV-Regime“ nicht einverstanden sind. Aber soweit sind wir leider noch nicht.</p>
<p>Um die Preisträgerin zu würdigen, möchte ich übergreifend fragen, worin bestanden der eigentlich der Mut und die Zivilcourage von Jana Grebe? Sollte es nicht selbstverständlich sein, unsinnige Anweisungen, bzw. im Behördenkonstrukt Weisungen, zu verweigern bzw. überhaupt herauszugeben? Und was hat Jana Grebe „verbrochen“, was dazu führte, nach verlorenem Arbeitsgerichtsprozess, ihren sicheren Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst selbst zu verlassen?</p>
<p>Jana drückte es gegenüber den Medien selbst einmal so aus:</p>
<blockquote><p>„Ich kann doch nicht angewiesen werden, ganz klar gegen die Menschenwürde zu verstoßen“.</p></blockquote>
<p>Was tat Jana Grebe?</p>
<p>Jana weigerte sich im Zuge eines Modellversuchs Eingliederungsvereinbarungen, also den Vertrag zwischen Jobcenter und Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigten, als Serienbrief und ohne vorherige Einzelfallprüfung auszustellen und zu versenden. Die sog. Eingliederungsvereinbarungen, mehrheitlich im schwer verständlichen Behördendeutsch geschrieben, beinhalteten pauschal Aktivitäten, die die Leistungsberechtigten auszuführen hatten. So z.B. mindestens fünf Bewerbungen pro Monat zu schreiben oder ein Praktikum zu absolvieren. Die Empfängerinnen und Empfänger sollten nun, auch wenn sie der deutschen Sprache nicht mächtig waren, diesen Vertrag unterschreiben. Dies galt auch für Menschen, die krank waren oder aufgrund ihrer familiären Situation gar nicht arbeiten konnten. Sie unterschrieben damit auch, dass zuvor ein persönliches Beratungsgespräch darüber stattgefunden habe. Das fand jedoch eben nicht statt. Die Folgen für die Betroffenen wären schlussendlich Sanktionen gewesen, also Kürzungen des Arbeitslosengeldes II, wenn sie gegen die Eingliederungsvereinbarung verstoßen hätten. Und dieser Verstoß wäre schnell dagewesen. Insbesondere dann, wenn man die Sprache, den eigenen Dialekt der Eingliederungsvereinbarungen nicht versteht.</p>
<p>Als wir uns über den Kontakt von Harald Thomé kennenlernten, zunächst telefonisch, befand sich Jana gerade in dem Prozess, dass diese Verträge versendet wurden. Sie empörte sich darüber, dass sie dazu aufgefordert wurde eklatant gegen das Sozialgesetzbuch II verstoßen zu müssen und damit Menschen bewusst in existenzielle Not zu bringen, wenn sie nicht gehorchen. Und Jana ging den richtigen Weg, in dem sie zunächst intern, ihrer Pflicht entsprechend, remonstrierte und sich weigerte diesen Modellversuch zu unterstützen. Wir haben uns anschließend, auch auf meinen eigenen Erfahrungen beruhend, darüber unterhalten, wie sich ihre berufliche, aber auch ihre private Situation, dadurch verändern könnte. Wir haben uns auch darüber unterhalten, was ihr begegnen könnte, wenn sie damit an die Öffentlichkeit, auch über die Medien, geht. Ich habe ihr versucht zu erklären, dass sie nicht nur als Heldin deklariert werde, sondern auch mit Diffamierungen, Beleidigungen und Unverständnis konfrontiert werden könnte. Und diese negativen Punkte von allen Seiten kommen. Auch leider von den Menschen, die man ja eigentlich mit dem eigenen Verhalten schützen möchte. Das muss man aushalten können und wollen. Und dazu ist wiederum eine starke körperliche und psychische Stärke notwendig, sowie die volle Unterstützung der Familie. Immerhin bestand zu diesem Zeitpunkt bereits die Gefahr auf ein Gehalt verzichten zu müssen. Alleine dieser Grund zeugt schon in meinen Augen von Zivilcourage. Jana hat nicht weggeschaut und ist nicht weggelaufen. Stattdessen hat sie sich diesem Drill entzogen und in meinen Augen richtig erkannt, wenn sie sagt:</p>
<blockquote><p><em>„Kein Geld der Welt und auch kein unbefristeter Vertrag darf es wert sein, seine Moral und seinen Verstand morgens an der Tür abzugeben.“ </em></p></blockquote>
<p>Und damit hat sie so was von Recht. Keine Moral und kein Verstand darf auf Kosten von Menschen morgens an der Tür abgegeben werden.</p>
<p><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/10/Preisverleihung_Jana.jpg"><img decoding="async" loading="lazy" class="aligncenter wp-image-1749" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/10/Preisverleihung_Jana-300x225.jpg" alt="" width="373" height="280" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/10/Preisverleihung_Jana-300x225.jpg 300w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/10/Preisverleihung_Jana-768x576.jpg 768w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/10/Preisverleihung_Jana-1024x768.jpg 1024w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/10/Preisverleihung_Jana-510x382.jpg 510w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/10/Preisverleihung_Jana-1080x810.jpg 1080w" sizes="(max-width: 373px) 100vw, 373px" /></a></p>
<p>Ich möchte kurz erläutern, wie sich Hartz IV auf unsere Gesellschaft auswirkt. Dazu beginne ich mit einem Satz des kürzlich verstorbenen Heiner Geißler. In seinem Buch „Ou Tobos, Suche nach dem Ort, den es geben müßte“, schrieb er, <em>&#8222;dass sich in unserer Gesellschaft eine seelische Hornhautmentalität ausbreitet, die die Menschen unempfindlich macht für die wirklichen Nöte ihrer Mitmenschen.“</em></p>
<p>Die Einführung der Agenda 2010, und damit auch Hartz IV, war vielleicht aus wirtschaftlichen Gründen richtig, um die Kommunen zu entlasten. Menschlich und philosophisch war und ist es jedoch falsch. Kurz vor der Einführung der Agenda 2010 wurde plötzlich von einer neuen Unterschicht gesprochen, die Menschen einbezog, die in Zukunft Arbeitslosengeld II beziehen müssen, weil sie nicht rechtzeitig eine neue Tätigkeit gefunden haben. Aus der Parole „Fördern und Fordern“ ist mehrheitlich ein Fordern geworden. Menschen müssen sich nackt machen, müssen ihren größten Teil eines Vermögens versilbern, um überhaupt in den Genuss unseres Sozialstaatsprinzips zu kommen. Sie werden durch das Gesetz behandelt, als hätten sie zuvor nie gearbeitet, trotz dass sie zum Teil jahrzehntelang in die Sozialkassen einbezahlt haben. Der durchaus wichtige psychologische Bezug zur früheren Arbeitslosenhilfe, die in Verbindung mit dem vorherigen Nettolohn berechnet wurde, verschwand. Und damit entstand eine staatliche Missachtung der Lebensleistung dieser Menschen. Berechtigte Ängste vor Geldkürzungen durch die Jobcenter, vor schlechter Laune von Mitarbeitern oder dem Wissen um die Rechtsunsicherheit bei den Mitarbeitern prägen teilweise bis heute das Bild von Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigten. Die Menschen verschwinden hinter Paragraphen und sind auf einmal Kennzahlen in einem ausgeklügelten Zielvereinbarungssystem, indem Zahlen erreicht werden müssen oder Maximalausgaben nicht übersteigt werden dürfen. Leistungsberechtigte sind temporär mit sich selbst so gezwungenermaßen beschäftigt, dass die Fähigkeit für ein Miteinander verloren geht und ging. Sie kämpfen schlichtweg um ihre Existenz und damit um sich selbst oder ihrer Familie. Wir leben in einer Gesellschaft, die immer mehr verroht. Menschen leben teilweise in ihrem eigenen Ich, ohne nach links oder rechts zu schauen. Die eigene Existenz zu sichern ist die Präferenz. Behördenkonstrukte, wie die Jobcenter, werden über ein negatives Menschenbild konstruiert. Wer nicht gehorcht, wird bestraft. Und das kann bis zum vollen Entzug der finanziellen Existenzberechtigung gehen, in dem man die kompletten Leistungen kürzt. Wohnungsverlust, kein Geld für Essen oder Medikamente und dem kompletten Rückzug aus der Gesellschaft und deren Teilhabe sind die Folgen.</p>
<p>Und damit komme ich zur Frage: Warum nimmt sich ein Staat die Freiheit heraus mündige Bürgerinnen und Bürger mit Maßregelungen und Bestrafungen erziehen zu wollen? Vergessen wird dabei, dass der eigentliche Bedarf trotzdem besteht und zwar unverändert. Die Leistungsberechtigten müssen sich somit ihren Bedarf verdienen und sich dem Erziehungsgedanken der Bundesagentur für Arbeit beugen. Als legitimierter Arm agieren hier die Jobcenter &#8211; was einer schwarzen Pädagogik entspricht. Dabei wird schon mal vergessen, dass die Vorstellungen der Jobcenter weit weg von der Realität der Menschen, die ihnen gegenüber sitzen, entfernt sind. Wer sich als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter dem entgegenstellt wird ebenfalls bestraft. Sei es mit Ächtung, Diffamierungen oder dem Verlust des Arbeitsplatzes. Unser Grundgesetz, Artikel 1 spricht davon, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Dieser Artikel gilt für alle ohne Vorbehalt. Er kann nicht an Bedingungen, wie regelkonformes Verhalten, geknüpft werden. Wenn Leistungsberechtigte jedoch ihrem eigenen Wissen um ihre Stärken, ihren beruflichen Kenntnissen und Fähigkeiten und ihrem persönlichen Können den Vorstellungen der Jobcenter bewusst sind, aber nicht entsprechen, ist genau diese Würde des Menschen antastbar. Sie wird ignoriert und mit Füßen getreten. Das Prinzip des „Förderns und Forderns“ ist ein Rückfall hinter die Errungenschaft allgemeiner Menschenrechte. Unser gegenwärtiger Sozialstaat fungiert somit als ein paternalistischer Erziehungsstaat, der seine Leistungsberechtigten zum gesellschaftlichen Wohlverhalten antreibt – und sei es mit Sanktionen oder deren Androhungen. Dieses führt weniger zu einem positiven Effekt, sondern eher zu einer Spaltung zwischen der Zusammenarbeit des Betroffenen und der Jobcenter. Ich kann hier nicht von einer sozialen Inklusion sprechen, sondern spreche hier von einer sozialen Exklusion, deren individuellen und gesellschaftlichen negativen Effekte kaum absehbar sind.</p>
<p>Auf der anderen Seite des Schreibtisches, also dort wo die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sitzen, wird das Spiel mitgespielt, weil oftmals die eigene Befristung und Existenz, berechtigterweise eine wichtige Rolle spielt. Schließlich möchte man ja nicht selbst in einem Jahr als Hartz-IV-Empfängerin oder Empfänger um Geld betteln müssen. D.h., wie im Fall von Jana, werden dann im Zweifelsfall Gesetze gegen die Erwerbslosen angewandt. Jana hat dieses Unrecht gesehen und nicht blind ausgeführt. Das macht sie zu einer würdigen Preisträgerin. Sie hat mir und uns ein Spiegel vorgehalten, dass eine Gesellschaft so nicht funktionieren kann und darf. Dass offensichtliche Gesetzesbrechungen nicht hinnehmbar sind und gegen die Menschenwürde verstoßen. Und sie hat uns damit die Chance gegeben, über den Wandel der Gesellschaft, die Funktion derer und über die Funktion der Jobcenter nachzudenken.</p>
<p>Die damalige Regierung unter SPD und Grüne haben mit der Einführung der Agenda 2010 ihre eigene Seele an den Neoliberalismus verkauft. Auf Kosten von Betroffenen, die in Kategorien eingeteilt wurden und sich bis heute noch darin befinden. So ist es unwürdig erwerbslos zu sein, würdig ist es jedoch, auch oft aus Sicht der Jobcenter, für einen Niedriglohn zwei oder drei Jobs auszuüben, um über die Runden zu kommen. Es ist bis heute ein kollektiver Wahnsinn, dass eine Regierung, ein Bundestagsparlament nicht in der Lage und Willens ist, diesen Irrsinn abzuschalten und einzustampfen. Jana wurde in den Medien als „Jobcenter-Rebellin“ dargestellt. Mir wurde 2013 der Name „Hartz-IV-Rebellin“ verliehen. Nun sind wir also schon zwei Rebellinnen. Immer wieder werde ich gefragt, ob ich mit dieser Bezeichnung klar komme oder was für mich Rebellin heißt. Laut Duden, kommt „Rebelle“ aus dem französischen bzw. aus dem lateinischen und heißt: „den Krieg erneuernd“. Weiter heißt es sich an einer Rebellion zu beteiligen oder ist ein Aufständischer, der aufbegehrt, sich widersetzt. In Gesprächen mit Jana fanden wir heraus, dass weder sie noch ich uns an einem Krieg beteiligen wollen. Wir haben uns widersetzt, das ist richtig. Aber nicht im Rahmen das wir gegen etwas oder gar gegen jemanden kämpfen, sondern für Etwas. Und das, verehrte Gäste, hat eine ganz andere Bedeutung. Für etwas kämpfen bedeutet für Jana, die Menschenwürde zu beachten und gleichzeitig damit zu berücksichtigen. Und damit komme ich zum Schluss:</p>
<p>Jana hat Menschlichkeit walten lassen in dem Wissen, dass sie schlussendlich die Kosten dafür zu tragen hat. Ihr war von Anfang an bewusst, dass ihre Chancen mit ihrem Aufbegehren sehr gering sind. Dafür kennt sie das innere System zu gut. Wie schon gesagt, sie hat uns mit ihrer Zivilcourage einen Spiegel vorgehalten. Was wir damit nun machen, liegt an uns. Und dafür sind wir alle Jana Grebe zu großem Dank verpflichtet!</p>
<p>Liebe Jana, ich gratuliere dir zu deiner Auszeichnung von ganzem Herzen und ich bin froh, dich kennengelernt zu haben. Vielen Dank und dir und deiner Familie für die Zukunft alles Gute und viel Kraft. Unser Land braucht Menschen wie dich.</p>
<p>Weitere Infos:</p>
<p><a href="http://www.solbach-freise-stiftung.de/preistraeger-2017.html" target="_blank" rel="noopener">Solbach-Freise-Stiftung</a></p>
<p><a href="https://www.noz.de/deutschland-welt/niedersachsen/artikel/832301/jobcenter-rebellin-aus-osterholz-scharmbeck-gibt-auf#gallery&amp;0&amp;0&amp;832301" target="_blank" rel="noopener">Jobcenter-Rebellin aus Osterholz-Scharmbeck gibt auf</a></p>
<p><a href="http://www.fr.de/politik/arbeitsrecht-jobcenter-rebellin-gibt-auf-a-731507" target="_blank" rel="noopener">Jobcenter-Rebellin gibt auf</a></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Sanktionen in Hartz IV als eine paternalistische Erziehungsmaßnahme</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/sanktionen-in-hartz-iv-als-eine-paternalistische-erziehungsmassnahme/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 13 Oct 2017 09:46:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Bild]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
		<category><![CDATA[Sanktionen]]></category>
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					<description><![CDATA[„Bild“ am frühen Morgen: „Fast 500.000 Hartz-IV-Sanktionen im 1. Halbjahr“. Weiter geht es mit: „Die Jobcenter haben im Juni so viele Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger verhängt wie seit April 2015 nicht mehr“. Nun gut. Wir kennen „Bild“ und deren übertriebenen Journalismus. Korrekt ist, dass im Juni des Jahres mehr Sanktionen in den Jobcentern ausgesprochen wurden. Auch [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/Unterdrueckung_Sanktionen_Hartz_IV.jpg"><img decoding="async" loading="lazy" class="alignleft wp-image-1209 size-full" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/Unterdrueckung_Sanktionen_Hartz_IV.jpg" alt="" width="318" height="450" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/Unterdrueckung_Sanktionen_Hartz_IV.jpg 318w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/Unterdrueckung_Sanktionen_Hartz_IV-212x300.jpg 212w" sizes="(max-width: 318px) 100vw, 318px" /></a></p>
<p>„<a href="http://www.bild.de/politik/inland/hartz-4/fast-500-000-sanktionen-im-ersten-halbjahr-53515958.bild.html" target="_blank" rel="noopener">Bild</a>“ am frühen Morgen: „<em>Fast 500.000 Hartz-IV-Sanktionen im 1. Halbjahr</em>“. Weiter geht es mit: „<em>Die Jobcenter haben im Juni so viele Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger verhängt wie seit April 2015 nicht mehr</em>“.</p>
<p>Nun gut. Wir kennen „Bild“ und deren übertriebenen Journalismus. Korrekt ist, dass im Juni des Jahres mehr Sanktionen in den Jobcentern ausgesprochen wurden. Auch in den Jahresvergleichen bereits vor April 2015. Dass die 19,4 Prozent des Anstiegs zum Vormonat (übrigens ist damit Mai 2017 gemeint) auch nicht ganz richtig berechnet wurde: Schwamm drüber.</p>
<p>Schaue ich mir die <a href="https://statistik.arbeitsagentur.de/nn_1021952/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/Rubrikensuche_Form.html?view=processForm&amp;resourceId=210368&amp;input_=&amp;pageLocale=de&amp;topicId=1023378&amp;year_month=aktuell&amp;year_month.GROUP=1&amp;search=Suchen" target="_blank" rel="noopener">Statistik</a> doch mal genauer an. Die sog. „gleitende Jahressumme“ beträgt im September 957.428 Sanktionen. Eine Zahl, die sich vom September des Vorjahres bis aktuell berechnet. Damit liegt sie bereits höher als die Jahressumme 2016 von 939.133. Bleibe ich nun im erwähnten Zeitraum der ersten sechs Monate von „Bild“ wurden durchschnittlich monatlich 79.231 Sanktionen ausgesprochen. Im selben Zeitraum ein Jahr zuvor lag der Schnitt bei 76.182. Somit ist durchaus ein Anstieg zu beobachten. Und ich gehe davon aus, dass die Gesamtsanktionen in 2017 die Millionengrenze knacken wird. Ein Grund zum Feiern ist dieses nicht.</p>
<p>Ist die „Bild“-Meldung nun ein Kommentar wert? Durchaus. Erneut der Blick in die Sanktionsstatistik der Bundesagentur für Arbeit. Auf Seite 1 lesen wir, dass die durchschnittliche Kürzung 109 Euro beträgt. Auf Seite 2 können wir evaluieren, dass die sog. „Meldeversäumnisse“ seit 2007 jährlich steigen. So versäumte vor zehn Jahren jeder Zweite einen Termin im Jobcenter. Heute sind es mehr als drei Viertel (77,3 %), die aufgrund eines nicht wahrgenommenen Termins eine Sanktion erhalten. Pro versäumten Termin sind das jeweils zehn Prozent von der Regelleistung in Hartz IV. Dagegen sinkt die Quote bei Verstößen, weil man die Pflichten einer Eingliederungsvereinbarung (Vertrag zwischen Jobcenter und Leistungsberechtigten) nicht erfüllte. Waren es in 2007 noch 17,5 Prozent sind es in der „gleitenden Jahressumme“ 9,4 Prozent. Fast linear dazu sank auch die Weigerung eine bestimmte Arbeit, Ausbildung oder Maßnahme anzutreten. In 2007 waren es 23 Prozent, heute sind es zehn Prozent. Aber auch dieses ist kein Grund zum Feiern. Und im Grunde genommen könnte man doch „Bild“ ignorieren, wenn da nicht wäre &#8230;</p>
<p>&#8230; das Bild des „faulen, schmarotzenden Hartzers“, an dem „Bild“ nicht schuldlos ist. Ich könnte es nun auch umdrehen und „Bild“ so verstehen, dass die bösen Jobcenter sich in Sanktionswut befinden. Beides sind Negativbilder. Und damit stelle ich erneut die grundsätzliche Frage, warum ein Staat sich die Freiheit herausnimmt, mündige Menschen mit Maßregelungen und Bestrafungen erziehen zu wollen? Vergessen wird dabei, dass der eigentliche Bedarf trotzdem besteht und zwar unverändert. Diesen Bedarf müssen sich somit die Leistungsberechtigten sozusagen „verdienen“ und sich dem Erziehungsgedanken der Bundesagentur für Arbeit beugen.</p>
<p>Als legitimierten Arm agieren weiterhin die Jobcenter, was einer schwarzen Pädagogik entspricht. Und damit orientiert sich die Höhe des Arbeitslosengeldes II an ein bestimmtes Verhalten, welches zumeist den Vorstellungen der Jobcenter entsprechen muss. Dabei wird schon mal vergessen, dass die Vorstellungen der Jobcenter weit weg von der Realität der Menschen, die ihnen gegenüber sitzen, entfernt sind. Mit einer Sanktion verschwindet das unverfügbare Existenzminimum und dient damit einzig allein der Bestrafung.</p>
<p>Mantramäßig werde ich damit konfrontiert, dass es doch nicht so schlimm sei Termine im Jobcenter wahrzunehmen. Schließlich muss man als ArbeitnehmerIn ebenso bei der Arbeit erscheinen und Hartz IV entspreche einem Lohn. Da die Jobcenter weder Arbeitgeber sind, noch Hartz IV einem Lohn gleichzusetzen ist, lehne ich diese Argumentation ab. Das Arbeitslosengeld II ist eine soziale Absicherung, wenn die Erwerbstätigkeit verloren ging und das Arbeitslosengeld I (Agentur für Arbeit) ausgelaufen ist. Einfach ausgedrückt: Ein Existenzminimum. (Leider) nicht mehr, aber auch nicht weniger. Die Weigerung eine Tätigkeit, Ausbildung oder Maßnahme anzunehmen ignoriere ich bewusst. Dafür ist die Zahl derer zu gering. Die Gründe dafür sind bekanntermaßen vielfältig.</p>
<p>Im Grundgesetz der Bundesrepublik ist in Art. 20 Abs. 1 das Sozialstaatsprinzip zu finden. Über seine Einhaltung soll das Bundesverfassungsgericht wachen. In zwei bedeutenden Entscheidungen (im Februar 2010 zu Hartz IV und im Juli 2012 zum Asylbewerberleistungsgesetz) hat es ein Menschenrecht auf ein Minimum staatlicher Leistung konkretisiert. Das Existenzminimum umfasst den unbedingt notwendigen Bedarf eines Menschen zum physischen Überleben sowie zur Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben.</p>
<p>Der gegenwärtige Sozialstaat und die Jobcenter fungieren als ein paternalistischer Erziehungsstaat, der seine Leistungsberechtigten zum gesellschaftlichen Wohlverhalten antreibt – und sei es mit Sanktionen. Sanktionen oder deren Androhung führen weiterhin in der Regel nicht zu einem positiven Effekt, sondern eher zu einer Spaltung zwischen der Zusammenarbeit des Betroffenen und Jobcenter. Der Kontakt wird abgebrochen, die Betroffenen entziehen sich der administrativen Betreuung und entschwinden so aus der Statistik. Ein positiver Arbeitsmarkt statistischer Nebeneffekt und vielleicht auch ein gewollter. Energie, Zeit und zum Teil Gesundheit müssen aufgewendet werden, um den Überlebenskampf, welcher durch Sanktionen hervorgerufen wird, zu schaffen. Von einer sozialen Inklusion kann hier nicht gesprochen werden, sondern vielmehr von einer sozialen Exklusion, deren individuellen, und gesellschaftlichen negativen Effekte kaum absehbar sind. Und alleine aus diesen Gründen ist jede Sanktion eine zu viel und verstößt für mich weiterhin gegen die absoluten, unabdingbaren Rechte des Menschen: Menschrechte und Menschwürde.</p>
<p>Sanktionen gehören sofort abgeschafft!</p>
<p>Für weitere Infos:</p>
<p><a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2010/02/ls20100209_1bvl000109.html" target="_blank" rel="noopener">Entscheidung BVerfG 2010</a></p>
<p><a href="https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2012/07/ls20120718_1bvl001010.html" target="_blank" rel="noopener">Entscheidung BVerfG 2012</a></p>
<p><a href="https://statistik.arbeitsagentur.de/nn_1021952/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/Rubrikensuche_Form.html?view=processForm&amp;resourceId=210368&amp;input_=&amp;pageLocale=de&amp;topicId=1023378&amp;year_month=aktuell&amp;year_month.GROUP=1&amp;search=Suchen" target="_blank" rel="noopener">Statistik Sanktionen Bundesagentur für Arbeit</a></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>SPD und Hartz IV &#8211; Ignoranz gegen Arme</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/spd-und-hartz-iv-ignoranz-gegen-arme/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 Sep 2017 13:45:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Agenda 2010]]></category>
		<category><![CDATA[Gerechtigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Schulz]]></category>
		<category><![CDATA[SPD]]></category>
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					<description><![CDATA[Mit dem Slogan: „Arbeit. Zeit für mehr Gerechtigkeit.“ wirbt die SPD auf ihrer Webseite zur Bundestagswahl. Auserkoren dazu ist Martin Schulz. In seiner Antrittsrede Ende Januar sprach Schulz von „hart arbeitenden Menschen“, die im Mittelpunkt des SPD-Wahlkampfes stehen sollen. Themen, wie Gerechtigkeit, Vertrauen und Zusammenhalt sollten so zentrale Inhalte sein. Nach dem Schulzhype sieht es jedoch erneut dunkel für die SPD aus.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><div id="attachment_1595" style="width: 485px" class="wp-caption alignleft"><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/05/SPD.jpg"><img aria-describedby="caption-attachment-1595" decoding="async" loading="lazy" class="size-full wp-image-1595" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/05/SPD.jpg" alt="" width="475" height="316" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/05/SPD.jpg 475w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/05/SPD-300x200.jpg 300w" sizes="(max-width: 475px) 100vw, 475px" /></a><p id="caption-attachment-1595" class="wp-caption-text">Wahlstand der SPD</p></div></p>
<p>SPD und Hartz IV<strong> </strong></p>
<p><strong>Ignoranz gegen Arme</strong></p>
<p>Mit dem Slogan: <em>„Arbeit. Zeit für mehr Gerechtigkeit.“</em> wirbt die <strong>SPD</strong> auf ihrer Webseite zur Bundestagswahl. Auserkoren dazu ist Martin Schulz.</p>
<p>In seiner Antrittsrede Ende Januar sprach Schulz von „hart arbeitenden Menschen“, die im Mittelpunkt des SPD-Wahlkampfes stehen sollen. Themen, wie Gerechtigkeit, Vertrauen und Zusammenhalt sollten so zentrale Inhalte sein. Nach dem Schulzhype sieht es jedoch erneut dunkel für die SPD aus. Die Wahlprognosen prophezeien nichts Gutes und schwanken, je nach Umfrageinstitut zwischen 20 und 24 Prozent „wenn am nächsten Sonntag Bundestagswahl wäre“. Damit liegen die Sozialdemokraten unter dem Ergebnis aus 2013, wo sie 25,7 Prozent an Zweitstimmen erhielten.</p>
<p><strong>Laut einer Studie fehlt es an sozialer Gerechtigkeit</strong></p>
<p>Eingestehen muss man den emotionalen und engagierten Wahlkampf von Schulz. Mit der „sozialen Gerechtigkeit“ hat er ein versunkenes Thema der SPD, CDU, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP wieder an die Oberfläche geholt. Und trotzdem schafft es Schulz nicht die Umfragewerte für die SPD auf ein historisches Hoch zu hieven. Vielmehr scheint es ein neues Wahldesaster, nach Peer Steinbrück 2013, für die SPD zu geben. Laut einer <a href="https://yougov.de/news/2017/08/22/vier-von-zehn-deutschen-sehen-soziale-gerechtigkei/" target="_blank" rel="noopener">Yougov-Umfrage</a> vom August sind mehr als drei Viertel (79 Prozent) der Meinung, dass es hierzulande an sozialer Gerechtigkeit fehle. Jeder dritte Nicht-WählerIn (33 Prozent) fanden das Thema am wichtigsten. Sie fühlen sich wirtschaftlich benachteiligt und vertreten die Meinung, dass es ihr schlechter gehe als den meisten Menschen in Deutschland. Demnach müssten diese den Sozialdemokraten scharenweise hinterherlaufen. Und doch tun sie es nicht. In dem Schulz mehrheitlich nur die „hart arbeitenden Menschen“ erwähnt, lässt er Erwerbslose, Erwerbsunfähige, Menschen mit Behinderung und AufstockerInnen, die trotz Arbeit, Hartz IV beziehen müssen außen vor. Mit seinem Wahlkampf und dem allgemeinen Wahlkampf der SPD richten sie sich politisch an die sogenannte Mitte. Politisch ausgerichtete soziale Gerechtigkeit orientiert sich jedoch an den (wirtschaftlich) Schwächsten.</p>
<p><strong>SPD ignoriert Hartz IV</strong></p>
<p>Im Regierungsprogramm gibt es den Begriff „<strong>Hartz IV</strong>“ gar nicht, das zuständige Sozialgesetzbuch II wird fünfmal erwähnt und zu den Hartz-IV-Regelsätzen äußert sich das Programm ebenso wenig. Schulz, der dem rechten Flügel der SPD zugehört, vertritt vielmehr die Ansicht, dass Sanktionen keine Schikanen seien und Bezieher von Hartz IV sich an bestimmte Spielregeln halten müssen. Stattdessen unterstützt er die Idee, dass die schärferen Sanktionen für junge Menschen unter 25 Jahren entschärft werden sollen. Kurz gesagt, die Sanktionsregelungen der über 25-jährigen somit angepasst werden. Damit kann dann zwar nicht mehr beim ersten Pflichtverstoß junger Menschen die Regelleistung auf Null gesetzt werden, jedoch ab der dritten Pflichtverletzung. Drohende Obdachlosigkeit, fehlendes Geld für Essen und Alltägliches oder die Abkehr aus der Gesellschaft bleiben somit bestehen. Dass das Thema <strong>Hartz IV</strong> kein Thema im Wahlkampf ist, überrascht nicht. Schließlich waren es die Sozialdemokraten in Zusammenarbeit mit den Grünen, die die Agenda 2010 auf den Weg gebracht haben und bis heute daran festhalten. Die Grünen schwenkten nun in einem harten internen Kampf um und fordern die Abschaffung der Geldkürzungen beim Arbeitslosengeld II.</p>
<p><strong>Arbeitsmarktpolitischer Diskurs bleibt rechts</strong></p>
<p>Große Teile der damaligen Wählerinnen und Wähler wandten sich bis heute der SPD ab. Eine Wählerschaft, die aus dem eigentlichen Klientel der SPD stammte: Die Arbeiterschaft. Damit wandelten sich die Sozialdemokraten zur einer Partei, wie bereits erwähnt, zu einer Partei der rechten Mitte. Gleichzeitig marginalisierte die <strong>Agenda 2010</strong> Menschen die ihre Arbeit verlieren. Auf einmal waren und sind sie die Unterschicht, die zu faul zum Arbeiten ist. Nicht ausreichende Arbeitsplätze sind dabei kein Thema. Ein nicht auskömmlicher Lohn oder der sich zum größten europäischen Niedriglohnsektor entwickelte Arbeitsmarkt – kein Thema. Mit der Ignoranz zur Agenda 2010 überträgt die SPD weiterhin die Schuldzuweisung auf die Menschen, deren Chancen auf dem Arbeitsmarkt, durch das Stigma Hartz IV ziemlich gering sind. Sie nennen es Eigenverantwortung. Die abgesprungene Wählerschaft nennt es Armut per Gesetz und fühlt sich ausgestoßen. Berechtigt. Ihnen ist bewusst, dass die SPD politisch nach rechts gewandert ist. Sie wissen, dass nur eine links ausgerichtete Arbeitsmarkpolitik soziale Gerechtigkeit bringt. Dazu müsste sich die SPD jedoch von der Agenda-2010-Politik komplett verabschieden und sich eingestehen, dass genau diese Politik gescheitert ist. Wer täglich um das Überleben kämpfen muss, der die Willkür in den Jobcentern, weil der persönliche Ermessensspielraum der SachbearbeiterInnen unendlich scheint, der macht sein Kreuz nicht bei einer Partei, die für die eigene Armut und Ausgrenzung verantwortlich ist. Schulz Wahlkampf bleibt somit ein Ringen um die Stimmen derer, die der Wirtschaft ein höheres Bruttosozialprodukt verspricht. Und somit nichts anderes als ein Anbiedern an die wirtschafts-neoliberale FDP, CDU und CSU. Nach dem Motto: Wer uns Geld bringt, beachten wir. Wer uns Geld kostet, ignorieren wir.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Offener Brief an Olaf Scholz (Erster Bürgermeister Hamburg, SPD)</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/offener-brief-an-olaf-scholz-erster-buergermeister-hamburg-spd/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 28 Aug 2017 08:10:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Agenda 2010]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Scholz]]></category>
		<category><![CDATA[SPD]]></category>
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					<description><![CDATA[Sehr geehrter Herr Scholz

Ich beziehe mich auf die Sendung vom 27. August 2017 „Anne Will - Wahlkampfthema soziale Gerechtigkeit - Malt Rot-Rot hier schwarz?“. Herr Scholz, Sie leben an der Realität vorbei und tun dieses bewusst. Es ist Ihnen überhaupt nicht daran gelegen der Realität ins Auge zu sehen und für „soziale Gerechtigkeit“ zu sorgen. Nun ist dieser Begriff weitläufig und wie Sie, als auch die neoliberalen-wirtschaftsabhängigen PolitikerInnen gerne argumentieren: Subjektiv. In meinen Augen ist Reichtum subjektiv.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><div id="attachment_1595" style="width: 485px" class="wp-caption alignleft"><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/05/SPD.jpg"><img aria-describedby="caption-attachment-1595" decoding="async" loading="lazy" class="size-full wp-image-1595" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/05/SPD.jpg" alt="" width="475" height="316" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/05/SPD.jpg 475w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/05/SPD-300x200.jpg 300w" sizes="(max-width: 475px) 100vw, 475px" /></a><p id="caption-attachment-1595" class="wp-caption-text">Wahlstand der SPD</p></div></p>
<p>Sehr geehrter Herr Scholz</p>
<p>Ich beziehe mich auf die <a href="http://daserste.ndr.de/annewill/Wahlkampfthema-soziale-Gerechtigkeit-Malt-Rot-Rot-hier-schwarz,annewill5284.html" target="_blank" rel="noopener">Sendung</a> vom 27. August 2017 <em>„<strong>Anne Will &#8211; </strong></em><em><strong>Wahlkampfthema soziale Gerechtigkeit &#8211; Malt Rot-Rot hier schwarz?</strong>“</em>.</p>
<p>Zunächst war ich froh, in einem tiefen Sessel gesessen zu haben, damit ich nicht so tief gefallen wäre. Aber irgendwie habe ich es geschafft mich darin zu halten. Auch wenn es für mich persönlich sehr schwer war. Gerne erläutere ich es.</p>
<p>Sie selbst bemerkten zu Beginn, dass es nicht für alle die „soziale Gerechtigkeit“ gebe und zählen ab Minute 3:20 die klaren Missstände auf: 40 Prozent der Beschäftigten im unteren Lohnbereich, Mietenexplosion, magere Rentenbescheide, Kitagebühren oder einen fehlenden Ausbildungsplatz. So weit, so gut. Es gibt immer ein Haben und ein Soll. Und trotzdem schreibe ich Ihnen einen offenen Brief.</p>
<p><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/08/Bildschirmfoto-2017-08-28-um-07.27.35.png"><img decoding="async" loading="lazy" class="size-medium wp-image-1691 alignright" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/08/Bildschirmfoto-2017-08-28-um-07.27.35-300x152.png" alt="" width="300" height="152" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/08/Bildschirmfoto-2017-08-28-um-07.27.35-300x152.png 300w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/08/Bildschirmfoto-2017-08-28-um-07.27.35-768x389.png 768w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/08/Bildschirmfoto-2017-08-28-um-07.27.35.png 927w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /></a></p>
<p>Herr Scholz, Sie leben an der Realität vorbei und tun dieses bewusst. Es ist Ihnen überhaupt nicht daran gelegen der Realität ins Auge zu sehen und für „soziale Gerechtigkeit“ zu sorgen. Nun ist dieser Begriff weitläufig und wie Sie, als auch die neoliberalen-wirtschaftsabhängigen PolitikerInnen gerne argumentieren: Subjektiv. In meinen Augen ist Reichtum subjektiv. Manche fühlen sich mit 3.000 Euro netto arm, manche reich. Armut ist jedoch tatsächlich. Wenn im bundesweiten Durchschnitt rund 690 Euro Sozialleistungen (Hartz IV) zur Verfügung stehen, von denen die Miete ebenso bezahlt werden muss, ist der Geldbeutel oder das Konto faktisch leer. Über sechs Millionen Menschen sind vom Hartz-IV-Regime abhängig. Davon rund 1,7 Millionen Kinder (Quelle: Bundesagentur für Arbeit – Stand Juli 2017). Die Zahl der LeiharbeiterInnen stieg signifikant mit der Einführung der Agenda 2010 an. Derzeit liegt diese Zahl bei knapp 1 Million, was ein Anstieg zu 2005 um 252 Prozent ist. Ich könnte Ihnen nun weitere Zahlen auflisten. Aber, was soll’s. Diese kennen Sie ganz genau. Und trotzdem behaupten Sie, der Niedriglohn sei nicht politisch eingeführt wurden.</p>
<p><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/08/Bildschirmfoto-2017-08-28-um-10.05.11.png"><img decoding="async" loading="lazy" class="size-medium wp-image-1694 aligncenter" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/08/Bildschirmfoto-2017-08-28-um-10.05.11-300x169.png" alt="" width="300" height="169" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/08/Bildschirmfoto-2017-08-28-um-10.05.11-300x169.png 300w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/08/Bildschirmfoto-2017-08-28-um-10.05.11.png 559w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /></a><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/08/Bildschirmfoto-2017-08-28-um-07.27.35.png"><br />
</a></p>
<p>Die Agenda 2010, Sie als ehemaliger Arbeitsminister, Ex-Bundeskanzler Schröder, eine SPD, die sich bis heute für die Agenda 2010 auf die Schulter klopft – all dieses ist nicht politisch gewollt? Die Muppet-Show hätte es nicht besser darstellen können. Und weil alles nicht wahr sein darf und die Argumente, die Einsicht fehlt, wird mal schnell die Keule der Verschwörungstheorie rausgeholt. Ganz ganz armselig. Als in der Vergangenheit gehandelter Kanzlerkandidat eine diskussionsentwürdigende Darstellung. Allerdings wäre so schnell klar gewesen: Mit der SPD wird und kann es keine „soziale Gerechtigkeit“ geben. Der derzeitige Schulzzug eiert noch vielmehr herum. Oder sind Sie gar Schulz in den Rücken gefallen? Hoppla, Verschwörungstheorie.</p>
<p>In meinem Buch (auch ich kann Werbung platzieren) habe ich geschrieben:</p>
<blockquote><p><em>„Hartz IV polarisiert, spaltet unsere Gesellschaft und ist ein zutiefst inhumanes System. Es ist voller Widersprüche und entmündigt die Menschen und deren Angehörige in der Bedarfsgemeinschaft. Menschen, die zuvor in der Gesellschaft integriert waren, werden stigmatisiert, gedemütigt und entrechtet.“</em></p></blockquote>
<p>Nun ergänze ich, dass Sie Herr Scholz polarisieren, unsere Gesellschaft mit Ihren Aussagen spalten und den sozialen Frieden gefährden. Man kann leicht von einer gut gehenden Gesellschaft sprechen, wenn man auf der sicheren Seite unserer gespaltenen Gesellschaft steht. Der über die Jahre tatsächliche minimale Rückgang der Arbeitslosigkeit ist teuer erkauft. Nicht für die Regierung und Wirtschaft, sondern für ArbeitnehmerInnen im Prekariat. Die einstmals geltende Norm, wer arbeitet, sein Auskommen selbst verdienen kann, gilt nicht mehr. Mit Reden, wie Ihrer, ist den von Armut oder Niedriglohn betroffenen Menschen nicht geholfen. Sie sind abgekoppelt. Es ist zynisch, respektlos und entwürdigend. Und Sie sitzen hoch erhaben bei Anne Will und sind der festen Meinung, dass sei alles falsch? Was muss mit einem Menschen geschehen, um dieses immer wieder und immer wieder so zu vertreten? Sie leben in Altona. Einem Bezirk, in dem die Armut deutlich sichtbar ist, in dem die Flaschensammler die Papierkörbe durchwühlen und die Jugendarbeitslosigkeit zum Himmel schreit. Vielleicht versteckt, verdeckt und durch die Statistiken verschwiegen. Und doch ist all dieses vorhanden.</p>
<p>Bisher hatte ich gehofft, oder mir selbst vorgegaukelt, Sie erleben irgendwann die Realität und erkennen diese. Diese Hoffnung oder den Wunsch habe ich nun endgültig begraben. Weder mit Ihnen, noch mit der SPD ist „soziale Gerechtigkeit“ zu machen. Wahlkampf hin oder her. Ob nun CDU oder SPD: Es bleibt ein ekelhaft schmeckender Brei. Wohl bekomms.</p>
<p>Mit hoffnungslosen Grüßen</p>
<p>Inge Hannemann</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><a href="http://de.facebook.com/sharer.php?u=http%3A%2F%2Fdaserste.ndr.de%2Fannewill%2FWahlkampfthema-soziale-Gerechtigkeit-Malt-Rot-Rot-hier-schwarz%2Cannewill5284.html&amp;t=Wahlkampfthema+soziale+Gerechtigkeit+-+Malt+Rot-Rot+hier+schwarz%3F"> </a></p>
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		<title>Das Bedingungslose Grundeinkommen als Wert in unserer Gesellschaft</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/das-bedingungslose-grundeinkommen-als-wert-in-unserer-gesellschaft/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Aug 2017 11:37:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Armut]]></category>
		<category><![CDATA[Bedingungslose Grundeinkommen]]></category>
		<category><![CDATA[BGE]]></category>
		<category><![CDATA[Gesellschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
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					<description><![CDATA[Welche Werte vermitteln uns diejenigen, die uns regieren? Jene, die Entscheidungen für unsere Gemeinschaft treffen und Maßstäbe setzen? Stellen Sie sich vor, Sie wachen morgens auf und wissen: Sie müssen nicht zur Arbeit gehen, sie dürfen. Sie dürfen das tun, was ihnen am meisten Freude macht, was Sie am meisten herausfordert, wo Sie sich am besten einbringen können. Das alles völlig ohne Druck, ohne Angst, denn ihr Lebensunterhalt ist von vornherein bereits gesichert. Ja, ich spreche hier vom Bedingungslosen Grundeinkommen (BGE).
Utopie? Keineswegs. Nur eine andere Form, die Gesellschaft zu strukturieren.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/08/BGE.jpg"><img decoding="async" loading="lazy" class="alignleft size-full wp-image-1683" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/08/BGE.jpg" alt="" width="450" height="300" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/08/BGE.jpg 450w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/08/BGE-300x200.jpg 300w" sizes="(max-width: 450px) 100vw, 450px" /></a><span style="color: #000000;">Mal ein paar Gedanken zu unseren Werten in der Gesellschaft und zum <strong>Bedingungslosen Grundeinkommen</strong>.</span></p>
<p><span style="color: #000000;">Welche Werte vermitteln uns diejenigen, die uns regieren? Jene, die Entscheidungen für unsere Gemeinschaft treffen und Maßstäbe setzen? Junge Menschen lernen: Politikerinnen und Politiker machen Versprechungen, die sie nach dem Wahlen nicht halten. Der Staat ist nicht auf der Seite derjenigen, die seine Hilfe bedürfen, sondern unterstützt die Starken. Studienplätze sind abhängig von so genannten Supernoten, unbezahlte Praktika führen nicht in die erhoffte Festanstellung, sondern oft von einem Praktikum zum nächsten, Bildung wird immer mehr zur Privatsache und ist in vielen Bereichen vom Geldbeutel der Eltern abhängig. Prekäre Arbeitsverhältnisse, wie Befristungen, Leiharbeit, Minijobs, Teilzeit oder schlechte Arbeitsbedingungen sind an der Tagesordnung.</span></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><span style="color: #000000;">Stellen Sie sich vor, Sie wachen morgens auf und wissen: Sie müssen nicht zur Arbeit gehen, sie dürfen. Sie dürfen das tun, was ihnen am meisten Freude macht, was Sie am meisten herausfordert, wo Sie sich am besten einbringen können. Das alles völlig ohne Druck, ohne Angst, denn ihr Lebensunterhalt ist von vornherein bereits gesichert. Ja, ich spreche hier vom Bedingungslosen Grundeinkommen (BGE).</span></p>
<p><span style="color: #000000;">Utopie? Keineswegs. Nur eine andere Form, die Gesellschaft zu strukturieren. Seien wir doch mal ehrlich: Was hat uns unsere Arbeitswelt, so wie wir sie kennen, eingebracht? Die fortlaufende Armutsentwicklung in Deutschland durch die Sozialreformen hat die Schere zwischen Arm und Reich weiter auseinander gebracht. Die solide Mittelschicht, die unsere Gesellschaft viele Jahrzehnte lang prägte, bröckelt ab, immer mehr Menschen sinken unterhalb der Armutsgrenze. Tatsächlich hat die Umsetzung der Agenda 2010 zu einer Gesellschaftsspaltung auf den verschiedensten Ebenen geführt. Sogar Erwerbslose untereinander bewerten sich nach Aktivitäten. So schauen sie zum Teil auf diejenigen herab, die sich nicht in einem Ein-Euro-Job versklaven lassen. Noch-Erwerbstätige halten, auch unter prekären Arbeitsbedingungen, an ihrem Arbeitsplatz fest. Kinder von Hartz-IV-Empfängerinnen oder Empfänger werden ausgegrenzt. Durch den viel zu niedrigen Regelsatz ist den Betroffenen weder eine gesellschaftliche noch eine soziokulturelle Teilhabe möglich. Damit werden auch politische Interessen und Aktivitäten mit Absicht unterbunden. Hartz IV ist damit eine gewollte Armut, um Menschen bewusst aus der Gesellschaft zu treiben. Durch den jetzigen Neoliberalismus, insbesondere der aktuellen Arbeitsmarktpolitik, fällt und steht der Mensch mit seiner produktiven Arbeit. Reproduktive Arbeiten, wie Pflege eines Angehörigen, werden in der Praxis oft als privates Hobby angesehen. Ja, häufig werden sie sogar in den JobCentern oder auf dem freien Arbeitsmarkt diskriminiert. Wer Angehörige pflegt, verliert meist den Anschluss an die Berufswelt und büßt langfristig seine Wertigkeit ein.</span></p>
<p><span style="color: #000000;">Mit einem BGE würden die sinnlosen Ein-Euro-Jobs oder andere repressive Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen der Vergangenheit angehören. Der Mensch in seiner Würde dürfte mit dem BGE Mensch bleiben und Tätigkeiten ausüben, deren Fähigkeiten und Ressourcen er mitbringt. Doch es bringt noch andere Vorteile:</span></p>
<p><span style="color: #000000;">Wie gesagt, wir leben derzeit in einer Gesellschaft, in der die Schere zwischen Arm und Reich immer größer wird. Das hat zur Folge, dass der sich immer weiter ausbreitende Niedriglohnsektor und die hohe Anzahl der Dauerlangzeiterwerbslosen unvermeidlich in eine nie gekannte Altersarmut führen wird. Mit einem BGE würde diese materielle Armut und die Folgen daraus verhindert werden. Armut führt zu einer Gesellschaftsspaltung und macht krank. Die derzeitigen großen Einkommensunterschiede gefährden den sozialen Frieden. Ein BGE verringert diese Unterschiede und hilft somit, den sozialen Frieden zu erhalten. Frauen erschaffen sich damit eine finanzielle Unabhängigkeit. Kinder werden in ihrer Entwicklung und damit in ihrer Persönlichkeit gestärkt und erhalten gleiche Rechte in Bezug auf Bildung. Mit einem BGE im Rücken können Erwerbstätige und Arbeitssuchende Bewerbungsgespräche und Lohnverhandlungen viel selbstbewusster vertreten. Ist der Arbeitgeber nicht bereit, menschenwürdig zu bezahlen, oder seinen ausgeschriebenen Job selbst ausüben. Auch Existenzgründungen können mutiger angegangen werden und unter Umständen zu neuen Arbeitsplätzen führen. Mit dem Bedingungslosen Grundeinkommen wird den Menschen soziokulturelle Teilhabe ermöglicht und damit auch eine Teilhabe am politischen Leben selbst, was wiederum eine Demokratie bedeutet und diese stärkt. Jeder könnte seine Energie für Wichtigeres einsetzen als für die Sorge ums nackte Überleben, so wie es derzeit in unserer Gesellschaft mit ihren sozialen Spaltungen für Millionen von Bürgern notwendig ist, in der zu viel Kraft für das Treten von oben nach unten aufgebracht werden muss. Mit einem BGE können rassistische und fremdenfeindliche oder konkurrierende Reflexe in der Gesellschaft und am Arbeitsmarkt reduziert werden &#8211; insbesondere dann, wenn sie durch Existenzängste ausgelöst werden. Das wichtigste Argument für ein BGE jedoch ist, dass damit die Existenz nicht mehr bedroht ist, selbst wenn man einen Arbeitsplatz verlässt. Auf diese Art und Weise erhält jeder Mensch – und ich meine damit wirklich jeden – die Chance, neue Wege zu gehen.</span></p>
<p><span style="color: #000000;">Natürlich kommt spätestens an diesem Punkt immer die Frage nach der Finanzierung. Wie soll das bezahlt werden? Ich persönlich bin der Meinung, dass die Finanzierbarkeit des BGE nichts mit seinem Grundgedanken zu tun hat, sondern nur mit seiner Realisierung. Wie die Finanzierung umzusetzen sein wird, ist ein rein technischer Aspekt, der nicht an den Anfang der Diskussion gehört. Denn die ständige Frage nach der Finanzierung lenkt von der eigentlichen Diskussion um die wichtigen Argumente für ein BGE ab. Denn hier geht es um die Menschenwürde, außerdem um eine Neudefinition der Begriffe Arbeit und Leistung. Es geht um die Beseitigung von Armut und Existenznot und der damit verbundene lähmenden Angst von Millionen von Menschen. Es geht darum, auch diesen Menschen wieder die Kraft zurückzugeben, ihre Kreativität und Lebensfreude zu nutzen, damit sie sich selbst helfen und verwirklichen können – zum Wohl unserer Gesellschaft. Es geht darum, Freiwilligkeit und Ehrenamt zu unterstützen und aufzuwerten, echte Emanzipation möglich zu machen und zu Unabhängigkeit zu verhelfen. Es geht außerdem darum, reproduktive Arbeit wieder zu würdigen, Kinderrechte zu stärken und deren Entwicklung zu fördern. Es geht um nicht weniger als die Freiheit und Zukunft unserer Gemeinschaft. Doch stattdessen wird oftmals in der Diskussion um die Finanzierbarkeit des Bedingungslosen Grundeinkommens als Totschlagargument die Unmachbarkeit vorangeschoben. Es wird unterstellt, dass die eigene Nachbarin oder Nachbar oder sonstige Menschen plötzlich faul werden und nicht mehr arbeiten gehen – außer bei sich selbst. Und sowieso fordern „Hartz-IV-Empfängerinnen oder Empfänger“ das BGE, da sie ebenso zu faul zum Arbeiten sind. Welche Vorurteile oder Ausreden (?), um sich nicht damit näher zu befassen. Ich bin der festen Meinung, dass das BGE finanzierbar sein wird, wenn es gewollt ist. Wie der Kuchen neu berechnet und verteilt werden muss, damit wir in einer gerechteren Welt leben können, und ob dazu Steuern notwendig sind, neue Versicherungen oder sonstige Beiträge – das sollten unabhängige, keiner Lobby angehörenden Fachleute und selbstverständlich wir als Bürgerinnen und Bürger (der Souverän) prüfen und errechnen. Denn wir wollen nicht zulassen, dass wir Jahrhunderte zurückfallen in eine neue feudale Gesellschaft, in der wenige alles besitzen und die Masse wie Sklaven gehalten werden. Weit davon entfernt sind wir nicht, falls wir teilweise nicht sogar schon uns darin befinden.</span></p>
<p><span style="color: #000000;">(u.a. aus: „Die Hartz-IV-Diktatur“ – Inge Hannemann)</span></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Deutschland siegt in der Erwerbsarmut &#8211; Armut trotz Arbeit</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/deutschland-siegt-in-der-erwerbsarmut-armut-trotz-arbeit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 26 Jul 2017 12:59:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Armut]]></category>
		<category><![CDATA[Erwerbsarmut]]></category>
		<category><![CDATA[Hans-Böckler-Stiftung]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
		<category><![CDATA[working poor]]></category>
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					<description><![CDATA[„Arm trotz Arbeit.“ Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung. Fast jeder zehnte Erwerbstätige war demnach im Jahr 2014 in Deutschland zwischen 18 und 64 erwerbsarm. „Working poor“ ist in ganz Europa anzutreffen; allerdings stieg die Erwerbsarmut in den vergangenen Jahren in Deutschland am stärksten an.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2016/10/Armut_II_02.jpg"><img decoding="async" loading="lazy" class="aligncenter size-full wp-image-810" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2016/10/Armut_II_02.jpg" alt="" width="474" height="316" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2016/10/Armut_II_02.jpg 474w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2016/10/Armut_II_02-300x200.jpg 300w" sizes="(max-width: 474px) 100vw, 474px" /></a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>„<em>Arm trotz Arbeit</em>.“ Zu diesem Ergebnis kommt eine <a href="https://www.boeckler.de/pdf/p_wsi_report_36_2017.pdf" target="_blank" rel="noopener">Studie </a>der <strong>Hans-Böckler-Stiftung</strong>. Fast jeder zehnte Erwerbstätige war demnach im Jahr 2014 in Deutschland zwischen 18 und 64 erwerbsarm. „<em>Working poor</em>“ ist in ganz Europa anzutreffen; allerdings stieg die Erwerbsarmut in den vergangenen Jahren in Deutschland am stärksten an.</p>
<p>Die Studie vergleicht die Auswirkungen unterschiedlicher arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Instrumente auf Erwerbsarmt zwischen 18 EU-Mitgliedsstaaten. Von Erwerbsarmut wird gesprochen, wenn Menschen mit weniger als 60 Prozent des mittleren Medianeinkommens auskommen müssen. In Deutschland liegt die Armutsschwelle derzeit bei rund 11.800 Euro netto für eine alleinstehende Person. Bei einer Familie mit zwei Kindern unter 14 Jahren beträgt sie 24.800 Euro. Der Anteil der „Armut trotz Arbeit“ betrug in der EU durchschnittlich rund zehn Prozent. Dabei weist Rumänien mit rund 19 Prozent (18,6%), gefolgt von Griechenland mit rund 13 Prozent (13,4%) und Spanien mit 13,2 Prozent den höchsten Anteil aus. Finnland (3,8%), die Tschechische Republik (4%) und Belgien (4,5%) haben die geringsten Erwerbsarmutsquoten. Deutschland lag mit 9,6 Prozent genau im Durchschnitt der EU-Länder.</p>
<blockquote><p><em>„Der deutsche Fall ist dabei besonders bemerkenswert. Deutschland weist mit Abstand den höchsten Zuwachs an Erwerbsarmut auf“</em>, so die Forscher.</p></blockquote>
<p>So habe sich die Erwerbsarmutsrate zwischen 2004 und 2014 verdoppelt und gleichzeitig sei die Beschäftigungsrate im Vergleich mit am stärksten angestiegen, kommentiert die Studie weiter. Demnach sei Arbeit keine Garantie für weniger Erwerbsarmut. Insbesondere dann nicht, wenn Niedriglöhne oder eine niedrige Wochenarbeitszeit den Arbeitsalltag beherrschen. Das Armutsrisiko sinke mit der Zunahme weiterer Einkommen von Haushaltsmitgliedern.</p>
<p>Eine weitere Ursache, dass Deutschland den höchsten Zuwachs an Erwerbsarmut aufweise, begründen die Wissenschaftler mit der Zunahme atypischer Beschäftigung, wie Teilzeitarbeit, häufig im Dienstleistungsbereich und im Niedriglohnsektor. Gerade die Erwerbslosen seien durch die Jobcenter oder auch Arbeitsagenturen dazu verpflichtet, Tätigkeiten im Niedriglohnsektor, unter Sanktionszwang, anzunehmen. Auch dann, wenn sie nicht ihren Qualifikationen entspräche. Zwar, so die Studie weiter, reduziere sich damit die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I und II, führe jedoch zu einer Verschlechterung der Beschäftigungsqualität. Parallel dazu wurden die Gelder zur Qualifizierung der Bundesagentur für Arbeit gekürzt. Untersuchungen des Institut für Arbeitsmarkt- und Bildungsforschung (IAB) haben ergeben, dass Umschulungen eine deutliche höherer Wahrscheinlichkeit aufweisen, sozialversicherungspflichtig beschäftigt zu sein, als ohne.</p>
<p>Ähnliche Effekte zur Reduzierung von Erwerbsarmut beschreibt die Studie, wenn die Jobcenter Erwerbslose entsprechend ihren Qualifikationen vermitteln. Aktive Arbeitsmarktpolitik, die den Workfare-Ansatz im Fokus hat, führt unweigerlich zu armen ArbeitnehmerInnen und Haushalten. Hier schließen sie auch die restriktiven Zumutbarkeitsregelungen sowie die Sanktionen ein. Ihrer Ansicht nach lässt sich Erwerbsarmut nicht mit Lohnsenkungen und dem Abbau von Transferleistungen bekämpfen. Vielmehr lassen diese Mittel die Armut steigen. Als eine wirkungsvolle Gegenmaßnahme schlagen sie soziale EU-Mindeststandards vor, von denen Mitgliedstaaten nur nach oben abweichen dürften und die im Rahmen der jeweiligen nationalen Systeme umzusetzen wären. Weiterhin fordern sie angemessene und existenzsichernde Arbeitsverhältnisse und den Ausbau von Qualifikationen und zertifizierten Weiterbildungen. Die derzeitige Sanktionspraxis sollte abgeschwächt und die Zumutbarkeitsregelungen in Hartz IV entschärft werden. Gleichzeitig sollen die Arbeitslosengeld-II-Regelsätze auf der Basis eines transparenten Verfahrens zur Bestimmung des soziokulturellen Existenzminimums überprüft werden.</p>
<blockquote><p>Dazu Hannemann: <em>„Dass die Studie erkennt, dass eine vorrangig schnelle und kurzfristige Vermittlung in Arbeit durch die Jobcenter und Arbeitsagenturen in die zwangsweise Armut führen kann und führt und dieses kritisiert wird, ist schon mal ein Vorwärtsschritt. Allerdings widerspricht diese Vorstellung den sog. Zielvereinbarungen und den damit verbundenen Sollzahlen von Vermittlungen durch die Bundesagentur für Arbeit. Und solange diese in diesem Maße bestehen, ist es kaum möglich und noch weniger gewollt, Erwerbslose entsprechend ihren Qualifikationen und existenzsichernd zu vermitteln. Dem gegenüber stehen ebenso die Sanktionen, die nicht vorhandenen auskömmlichen Arbeitsplätze sowie die Bezuckerung der Arbeitgeber, in dem billige Arbeitskräfte mit (Sanktions)- Druck vermittelt werden.“</em></p></blockquote>
<p>Weitere Infos:</p>
<p><a href="https://www.boeckler.de/109849_109869.htm" target="_blank" rel="noopener">Böckler Impuls 12/2017</a></p>
<p>IAB: <a href="http://doku.iab.de/kurzber/2015/kb2215.pdf" target="_blank" rel="noopener">&#8222;Arbeitslose profitieren von Qualifizierungen&#8220;</a></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Die Wortwahl beeinflusst die Sicht auf Personen</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/die-wortwahl-beeinflusst-die-sicht-auf-personen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 19 Jul 2017 12:09:51 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
		<category><![CDATA[Stellungnahme]]></category>
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					<description><![CDATA[Die vorliegende Stellungnahme wurde im Rahmen eines Klageverfahrens in einem Jobcenter hinterlegt. Die Grundlage war die Prüfung, ob die Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt, der Vertrag zwischen einem Jobcenter und Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigte, rechtlich einwandfrei ist.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2016/12/Justitia_kl.jpg"><img decoding="async" loading="lazy" class="aligncenter size-full wp-image-1083" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2016/12/Justitia_kl.jpg" alt="" width="400" height="268" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2016/12/Justitia_kl.jpg 400w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2016/12/Justitia_kl-300x201.jpg 300w" sizes="(max-width: 400px) 100vw, 400px" /></a></p>
<p>Nach dem <a href="http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/16c.html" target="_blank" rel="noopener">Sozialgesetzbuch II </a>(Hartz IV) können Selbstständige, die mit ihrer Selbstständigkeit eine hauptberufliche Tätigkeit ausüben, entsprechend gefördert werden. Ein Kriterium der genehmigten Selbstständigkeit durch die Jobcenter ist u.a. die sog. Tragfähigkeitsprüfung. In der Regel erfolgt die Anerkennung der Tragfähigkeitsprüfung zuvor durch Bildungsträger im Rahmen eines Existenzgründerseminars oder durch die Bank bzw. einer Handels- oder Handwerkskammer.</p>
<p>Die vorliegende <a href="http://inge-hannemann.de/stellungnahme-verwaltungsakt-jobcenter/" target="_blank" rel="noopener"><strong>Stellungnahme</strong></a> wurde im Rahmen eines Klageverfahrens in einem Jobcenter hinterlegt. Die Grundlage war die Prüfung, ob die Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt, der Vertrag zwischen einem Jobcenter und Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigte, rechtlich einwandfrei ist. Aus der Stellungnahme ist ersichtlich, dass sich der Leistungsberechtigte, neben der Selbstständigkeit, parallel auf sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten zu bewerben hatte, um seine Hilfebedürftigkeit zu verringern bzw. zu beenden. Unter dem Credo, dass die Pflicht besteht das Arbeitslosengeld II auf jegliche Art und Weise zu verringern oder zu beenden, stellt dieser Fall keine Ausnahme dar und ist legitim. Aber das ist ein anderes Thema.</p>
<p>Viel interessanter ist die Bezeichnung des Klägers als „<em>Pedant</em>“. Als Pedant wird jemand bezeichnet, der sich kleinlich verhält und hat zumeist einen negativen Anstrich. Im <a href="http://www.zeno.org/Brockhaus-1911/A/Pedánt" target="_blank" rel="noopener">Brockhaus</a> wird damit ein Mensch bezeichnet, der mit peinlicher Genauigkeit an äußerlichen, unwesentlichen Dingen hängt. Der Pedantismus wird hier als ängstliches Hängen an steifen Formen und beschränkten Ansichten beschrieben. Im Diagnoseschlüssel der ICD-Klassifikation zur Eingruppierung von Krankheiten zählt die Pedanterie aus heutiger psychologischer Sicht zu den zwanghaften Persönlichkeitsstörungen (ICD-10, <a href="http://www.icd-code.de/icd/code/F60.5.html" target="_blank" rel="noopener">F60.5</a>). Und zu allerletzt schlägt der <a href="http://www.duden.de/rechtschreibung/Pedantismus" target="_blank" rel="noopener">Duden</a> als Synonyme u.a. Pingeligkeit, Erbsenzählerei, Kleinkariertheit und Korinthenkackerei vor.</p>
<p><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/07/Stellungnahme-Verwaltungsakt-JC.pdf" target="_blank" rel="noopener">Stellungnahme Verwaltungsakt JC</a>  &#8211; Seite 1<a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/07/Bildschirmfoto-2017-07-19-um-14.15.54.png" target="_blank" rel="noopener"><img decoding="async" loading="lazy" class="aligncenter wp-image-1628" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/07/Bildschirmfoto-2017-07-19-um-14.15.54.png" alt="" width="689" height="708" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/07/Bildschirmfoto-2017-07-19-um-14.15.54.png 782w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/07/Bildschirmfoto-2017-07-19-um-14.15.54-292x300.png 292w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/07/Bildschirmfoto-2017-07-19-um-14.15.54-768x789.png 768w" sizes="(max-width: 689px) 100vw, 689px" /></a></p>
<p>Um was geht es mir? Mal losgelöst vom Inhalt der Stellungnahme bin ich über die interne Bezeichnung „<em>Pedant</em>“ gestolpert. Insbesondere mit dem Hintergrund des Wissens, das Pedanterie bzw. Pedant zumeist negativ besetzt ist. Und ich frage mich, mit welchem Recht eine Stellungnahme Menschen bewertet. Grundsätzlich vertrete ich die Meinung, dass Behörden, Gerichte, Kliniken oder sonstige staatliche Einrichtungen nach Außen neutral zu sein haben. Dass interne Bewertungen innerhalb der Jobcenter keine Seltenheit sind, kann ich aus eigenen Erfahrungen bestätigen. Zur „Berühmtheit“ hat der interne Begriff „Querulant – Q“ geführt, der gerne mal bei Erwerbslosen verwendet wird, die sich rechtlich wehren oder mehr Fachkenntnisse besitzen wie die Jobcenter selbst. Die häufig vorgefundene Selbstverständlichkeit, dass Menschen durch Dritte bewertet werden, ohne sie tatsächlich persönlich näher zu kennen, ist eine Unart, die immer wieder gerade in den Jobcentern anzufinden ist. Häufig, so meine Erfahrungen, werden subjektive Ansichten der Jobcenter-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in internen Vermerken sichtbar. Vorhandene Tagesform der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können durchaus dazu führen, dass Bewertungen zum Negativen der Leistungsberechtigten führen. Simpel ausgedrückt: Passt mir die Nase des Gegenübers oder eben nicht.</p>
<p>Die Sprache, auch die schriftliche Form, ist ein Instrument um Denkweisen auszudrücken. Sie ist ein entscheidender Faktor, um Meinungen gegenüber Dritten anzudeuten und entsprechend zu beeinflussen. Eine Personenreferenzierung kann somit durchaus ein Gewicht der Wahrnehmung auf Dritte haben. Dazu zählt auch in meinen Augen der Begriff des „Pedant“, der wie oben erwähnt, oftmals einen negativen Touch hat. Somit kann der SchreiberIn demonstrieren, welche persönlichen Ansichten über KlägerInnen bestehen. An einen Zufall denke ich dabei nicht.</p>
<p>Welche Alternativen gibt es? Ein häufig verwendeter Begriff ist „Klägerin“ oder „Kläger“. Der interne Sprachgebrauch des „Kunden“ in den Jobcentern ist ebenfalls häufig anzutreffen. Wobei das Wort „Kunde“ schon eine Farce ist. Aber auch das ist ein anderes Thema. Häufig und vielleicht das Neutralste wäre die Bezeichnung „Frau X“ oder „Herr X“.</p>
<p>Fazit: Stellungnahmen, wie diese, sind nicht von persönlichen Ansichten frei. Sie vermitteln indirekt eine Botschaft, die so nicht sein darf. Jobcenter haben neutral zu sein, um negative Einflüsse gegenüber Dritten auszuschließen. Persönliche Auslegungen in dieser Form haben weder in Stellungnahmen noch in ärztlichen / psychologischen Gutachten etwas zu suchen.</p>
<p>Veröffentlichung der Stellungnahme erfolgte mit Zustimmung des Leistungsberechtigten.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Der SPD Lei(d)antrag für das Regierungsprogramm 2017 &#8211; Arbeitsmarktpolitik</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/der-spd-leidantrag-fuer-das-regierungsprogramm-2017-arbeitsmarktpolitik/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 27 May 2017 17:41:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsmarktpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Leitantrag]]></category>
		<category><![CDATA[Martin Schulz]]></category>
		<category><![CDATA[SPD]]></category>
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					<description><![CDATA[Der SPD Leitantrag Entwurf für das Regierungsprogramm 2017, dachte ich, sei eine Herausforderung. Dachte ich. Nach Durchsicht, insbesondere der Bereich Arbeitsmarktpolitik, belehrte mich eines Besseren. Nein, er enttäuschte. Zwangsläufig kommen mir manche Worte von Martin Schulz in den Sinn. So verkündete er in Interviews sinngemäß, dass es das innovativste Programm seit Willy Brandt sei.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/05/SPD.jpg"><img decoding="async" loading="lazy" class="aligncenter wp-image-1595 size-full" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/05/SPD.jpg" alt="" width="475" height="316" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/05/SPD.jpg 475w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/05/SPD-300x200.jpg 300w" sizes="(max-width: 475px) 100vw, 475px" /></a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Kommentar</p>
<p>Der SPD <a href="https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Beschluesse/Bundesparteitag/170515_Entwurf_WP_nach_PV.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Leitantrag</a> Entwurf für das Regierungsprogramm 2017, dachte ich, sei eine Herausforderung. Dachte ich. Nach Durchsicht, insbesondere der Bereich Arbeitsmarktpolitik, belehrte mich eines Besseren. Nein, er enttäuschte. Zwangsläufig kommen mir manche Worte von Martin Schulz in den Sinn. So verkündete er in Interviews sinngemäß, dass es das beste Programm seit Willy Brandt sei.</p>
<p><strong>Quo vadis, Schulz?</strong></p>
<p>Zu den einzelnen Punkten.</p>
<p>Die <strong>Pflege von Angehörigen</strong> zwingen Angehörige häufig dazu, ihren Beruf aufzugeben. Die Folge ist die Gefahr in den Bezug von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) zu rutschen. Der Leitantrag schlägt nun eine Lohnersatzleistung in Höhe und Umfang für bis zu drei Monaten analog des Elterngeldes vor, wenn die Arbeitszeit für drei Monate ganz oder teilweise reduziert wird. Darüber hinaus soll das „<strong>Familiengeld für Pflege</strong>“ in Höhe von 150 Euro monatlich bezahlt werden. Hierzu ist jedoch ein Arbeitsumfang von 26 bis 36 Stunden notwendig. Drei Monate ist ein Tropfen auf dem heißen Stein, der i.d.R. nicht die tatsächliche Dauer einer Pflege abdeckt.</p>
<p>Flächendeckende <strong>Jugendberufsagenturen</strong> sollen den Übergang von Schule in den Beruf unterstützen. Jugendberufsagenturen haben den Zweck die derzeitigen Jobcenter aufzuputschen. Ab Klasse 8 erfolgt zumeist die Erfassung aller Schülerinnen und Schüler in die Datei der Jobcenter. Beziehen die Eltern auch nur einen Euro Hartz IV, so landen auch deren Kinder im Jobcenter sobald sie 15 Jahre jung sind. Der Entwurf äußert sich nicht dazu, ob bis dahin die pädagogischen Qualifikationen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern tatsächlich vorhanden sind und sie auch gewillt sind, diese als nicht schwarze Pädagogik anzuwenden. Auch Jugendberufsagenturen sind den restriktiven Gesetzen des Sozialgesetzbuches II unterworfen.</p>
<p><strong>Befristungen, Befristungen &#8230;</strong></p>
<p>Schwammig bleibt es erneut bei den <strong>Sachgründen für Befristungen</strong> und der Möglichkeit von <strong>Kettenbefristungen</strong>. Zwar möchte die SPD die sachgrundlosen Befristungen abschaffen, jedoch liefern sie keine Erläuterungen welche Sachgründe sie bei Befristungen einschränken wollen und auf welcher Höchstgrenze Kettenbefristungen begrenzt werden sollen. Im Umkehrschluss heißt es nichts anderes, als das Befristungen über Schleichwege möglich bleiben und somit auch Kettenbefristungen. „<strong>Arbeit auf Abruf</strong>“ soll weiterhin möglich sein, allerdings wünscht man sich eine Eindämmung in der Verbreitung.</p>
<p><strong>Alles neu macht &#8230; die Arbeitsversicherung</strong></p>
<p>„Neue Schuhe – alter Lack“ ist im Vorschlag zur unabhängigen Beratung bei der Bundesagentur für Arbeit zu lesen, sofern man noch beschäftigt ist. Nichts neues, außer der Name: <strong>Arbeitsversicherung</strong>. Interessanter klingt hier der Vorschlag eines Entwicklungskontos nach Eintritt in das Berufsleben, das zur Absicherung von Weiterbildungszeiten genutzt werden kann. Das Startguthaben bleibt jedoch im Programm die Variable X.</p>
<p>Und damit bin ich beim <strong>Arbeitslosengeld Q</strong>, von dem rund 2/3 der Erwerbslosen keinen Nutzen haben, weil sie entweder schon in Hartz IV sind oder aufgrund der nicht zu erreichenden Anwartschaft des Arbeitslosengeldes I nicht in diesen Genuss kommen werden. Ein ähnliches Prinzip nach § 148 Abs. 1 Nr. 1 SGB III ist bereits vorhanden. Die Rahmenfrist zum Bezug des Arbeitslosengeld I möchte die SPD verkürzen. Bis dato gilt: Mindestens zwölf Monate innerhalb der letzten zwei Jahre muss eine beitragspflichtige Beschäftigung ausgeübt worden sein. Neu soll gelten: Zehn Monate sozialversicherungspflichtige Beschäftigung innerhalb von drei Jahren.</p>
<p>Die <strong>öffentlich geförderte Beschäftigung</strong>, das Bundesprogramm „<strong>Soziale Teilhabe</strong>“ oder <strong>Angebote für Alleinerziehende</strong> bleiben ebenso eine Variable X. Vielmehr möchte man nun Langzeiterwerbslose, die wegen der Anrechnung von Partnereinkommen keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben, in die Beratung der Weiterbildung mit aufnehmen. Ein mutiges Unterfangen, wenn man den seit 2010 reduzierten bzw. stagnierenden Topf für Qualifizierungen näher betrachtet. Aber auch hier: Variable X der Summe.</p>
<p><strong>Aus der Reihe fallen &#8230;</strong></p>
<p>Die erneute Forderung das restriktive <strong>Sanktionsregime</strong> bei den unter 25-Jährigen zu entschärfen und den über 25-Jährigen anzugleichen, ist ein Doppelpass. Bei der Umsetzung der neunten Hartz-IV-Gesetzänderung sind sie eingeknickt, als die CSU diese Forderung ablehnte. Nur mal so zur Erinnerung.</p>
<p><strong>Ältere</strong> und <strong>Langzeiterwerbslose</strong> spielen für die SPD innerhalb der Arbeitsmarktpolitik kaum eine Rolle. Dabei stagnieren gerade die Arbeitslosenzahlen bei 55+ und den Langzeiterwerbslosen auf einem hohen Stand. Dieser Entwurf bleibt dem Leitsatz treu: <em>„Wir wollen etwas für die hart Arbeitenden tun.“</em> Wer nicht arbeitet, findet auch diesmal kaum oder keine Beachtung. Das gilt sowohl für das derzeitige harte Sanktionsregime, beim Regelsatz des Arbeitslosengeldes II sowie bei den Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld I. Und damit rutscht die SPD der Großen Koalition entgegen. Aber vielleicht ist genau dieses das Ziel. Eine Regierung mit und vielmehr unter Merkel. Sozial geht anders. Und sozial bindet alle Menschen ein – ohne Ausnahmen. Die SPD hätte nun die Chance gehabt für soziale Gerechtigkeit zu stehen und ihren Worten Taten folgen zu lassen. Für die Arbeitsmarktpolitik scheint es hier Ausnahmen zu geben. Das hat sie mit diesem Lei(d)antrag verpasst. Eine Enttäuschung.</p>
<p>Weitere Links:</p>
<p>Martin Schulz im Interview zum Programm bei <a href="https://www.tagesschau.de/inland/schulz-385.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Tagesthemen</a></p>
<p><a href="https://bundestagswahl-2017.com/wahlprogramm/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Wahlprogramme</a> für die BT-Wahl 2017</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Die Widersprüche in den Hamburger Jobcenter steigen, die Gewonnenen auch und der Steuerzahler zahlt</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/die-widersprueche-in-den-hamburger-jobcenter-steigen-die-gewonnenen-auch-und-der-steuerzahler-zahlt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 May 2017 08:07:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Hamburg]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter team.arbeit.hamburg]]></category>
		<category><![CDATA[Klagen]]></category>
		<category><![CDATA[Widersprüche]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Widersprüche in den Hamburger Jobcenter steigen, die Gewonnenen auch und der Steuerzahler zahlt

Die Auswertung der Schriftlichen Kleinen Anfrage (Drs. 21/8798) zeigt deutlich auf, dass sich Widersprüche und Klagen gegen die Bescheide durch die Hamburger Jobcenter lohnen. Weiterhin zeigt sie auf, dass die Personalkosten zur Bearbeitung von Widersprüchen und Klagen die Steuerzahler immens belasten.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2016/12/Justitia_kl.jpg"><img decoding="async" loading="lazy" class="aligncenter wp-image-1083" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2016/12/Justitia_kl.jpg" alt="" width="716" height="480" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2016/12/Justitia_kl.jpg 400w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2016/12/Justitia_kl-300x201.jpg 300w" sizes="(max-width: 716px) 100vw, 716px" /></a></p>
<p><strong>Die Widersprüche in den Hamburger Jobcenter steigen, die Gewonnenen auch und der Steuerzahler zahlt</strong></p>
<p><strong>Auswertung</strong></p>
<p>Die Auswertung der Schriftlichen Kleinen Anfrage (<a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/05/Widersprüche_Klagen_21-08798.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Drs. 21/8798</a>) zeigt deutlich auf, dass sich Widersprüche und Klagen gegen die Bescheide durch die Hamburger Jobcenter lohnen. Weiterhin zeigt sie auf, dass die Personalkosten zur Bearbeitung von Widersprüchen und Klagen die Steuerzahler immens belasten. Gefragt wurde nach der Anzahl der Widersprüche und Klagen bei Jobcenter team.arbeit.hamburg und Arbeitsagentur, nach dem Erfolg der Widersprüche und Klagen der Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigten, nach der Bearbeitungsdauer der Widersprüche sowie nach der Anzahl Mitarbeiter in der Rechtsstelle zur Bearbeitung von Widersprüchen.</p>
<blockquote><p><strong><em>Dazu Inge Hannemann: „Die Antworten zeigen, dass sich ein Wehren gegen Jobcenter-Bescheide lohnt und mehr als jeder dritte Widerspruch erfolgreich ist. Man ist wohl der Ansicht, dass falsche Bescheide und die damit unnötig produzierten Kosten für die Steuerzahler kein Problem seien. Insbesondere scheint es einen Lernbedarf für die Berechnung des Einkommens bei Hartz IV bei den Mitarbeitern zu bestehen. Jeder vierte Widerspruch wendet sich gegen einen Bescheid aus diesem Bereich. Angesichts des bereits zu geringen Regelbedarfes halte ich dieses für absolut existenzgefährdend und für einen Skandal!“</em></strong></p></blockquote>
<p>Zu den Antworten:</p>
<p>&nbsp;</p>
<ol>
<li>Die Zugänge bei den Widersprüchen stiegen um 11 Prozent von 2015 auf 2016 an. Die meisten Widersprüche gab es beim „Einkommen und Vermögen“, „Aufhebung und Erstattung“, gefolgt von „Zugangsvoraussetzungen SGB II“. Das zeigt deutlich auf, dass eine hohe Rechtsunsicherheit bei den Berechnungen von Leistungen besteht. Die Anzahl der Klagen sank minimal um 3 Prozent. Einen Anstieg gab es jedoch bei den „Regelleistungen und Mehrbedarfe“. Zahlen für die Arbeitsagenturen Hamburg konnte der Senat nicht vorlegen.</li>
</ol>
<ol start="2">
<li>Dass sich Widersprüche lohnen zeigen die Zahlen im Vergleich von 2015 zu 2016 auf. So wurden 41 Prozent der Widersprüche in 2015 „stattgegeben“ bzw. „teilweise stattgegeben“. In 2016 waren es bereits 44 Prozent. Jede Zehnte Klage gewann vor Gericht (2015: 9%; 2016: 10%). Auch hier konnte der Senat keine Antworten zu erfolgreichen Widersprüchen und Klagen der Hamburger Arbeitsagenturen vorlegen.</li>
</ol>
<ol start="3">
<li>Widersprüche und Klagen kosten den Steuerzahlern viel Geld und den Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigten viele Nerven, Kraft und oftmals für diese Zeit ein eklatantes Unterschreiten des Existenzminimums. Die Personalkosten betrugen in 2016 rund 2,6 Millionen Euro. Ein Vergleich seit 2010 macht deutlich, dass diese Kosten um 42 Prozent gestiegen sind (<a href="https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/52399/sanktionen-sperrzeiten-durch-jobcenter-team-arbeit-hamburg-und-agentur-für-arbeit-hamburg-und-deren-widersprüche-und-klagen-durch-die-leistungsbezieher-innen.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Drs. 21/4009</a>). Angaben zu den Sachkosten können vom Senat nicht gemacht werden. Ebenso wenig wie zu den Kosten bei verlorenen Klagen durch Jobcenter team.arbeit.hamburg.</li>
</ol>
<ol start="4">
<li>Konkrete Angaben zur Bearbeitungsdauer von Widersprüchen der Hamburger Jobcenter und Arbeitsagenturen gibt es nicht.</li>
</ol>
<ol start="5">
<li>Steigende Widersprüche scheint den Personalbestand zu erhöhen. Lag die Zahl aller Beteiligten zur Bearbeitung von Widersprüchen in den Jobcentern bei 46, so lag sie in 2016 bei 52 und aktuell bei 58. Derzeit sind neun Stellen zu besetzen. Die Hamburger Arbeitsagenturen arbeiten im Verbund mit weiteren nördlichen Arbeitsagenturen und somit ist eine Auswertung für Hamburg nicht möglich.</li>
</ol>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Zahl der Sanktionen 2016 knackt fast die Millionengrenze</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/zahl-der-sanktionen-2016-knackt-fast-die-millionengrenze/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 11 Apr 2017 09:24:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
		<category><![CDATA[Sanktionen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://inge-hannemann.de/?p=1490</guid>

					<description><![CDATA[Im Jahr 2016 haben die Jobcenter bundesweit 939.133 Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfängerinnen und Empfänger verhängt. Das ergab die heute veröffentlichte Statistik der Sanktionen von Januar 2016 bis Dezember der Bundesagentur für Arbeit. ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><img decoding="async" loading="lazy" class="size-medium wp-image-1491 aligncenter" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/04/rote_Karte-e1491908160985-300x216.jpg" alt="" width="300" height="216" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/04/rote_Karte-e1491908160985-300x216.jpg 300w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/04/rote_Karte-e1491908160985.jpg 387w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /></p>
<p>Im Jahr 2016 haben die Jobcenter bundesweit 939.133 Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfängerinnen und Empfänger verhängt. Das ergab die heute veröffentlichte <a href="https://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Grundsicherung-fuer-Arbeitsuchende-SGBII/Sanktionen-Widersprueche-Klagen/Sanktionen-Widersprueche-Klagen-Nav.html" target="_blank">Statistik</a> der Sanktionen von Januar 2016 bis Dezember der Bundesagentur für Arbeit. Das waren rund 41.000 weniger als in 2015 (980.115). Drei Viertel der Sanktionen hatten die Jobcenter wegen Meldeversäumnissen ausgesprochen. Die Hamburger Jobcenter kürzten rund 26.300 die Regelleistung.</p>
<p>Die Sanktionen stehen seit Jahren in Kritik. Derzeit liegt eine erneute Beschwerde des Sozialgerichts Gotha beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Wann sich das BVerfG damit befassen wird ist noch offen. Dass die Grundsicherung für Arbeitsuchende ein Leben zu führen, dass der Würde der Menschen entsprechen sollte, wird durch die derzeitige restriktive Sanktionspraxis beschnitten. So führen die Geldkürzungen in ein Geflecht von Existenznot, Ängsten oder nach einer Kann-Bestimmung in Lebensmittelgutscheine. Bereits der viel zu niedrige Regelsatz beschränkt die soziokulturelle Teilhabe. Eine alleinstehende Person erhält derzeit 409 Euro und eine angemessene Miete. Durch Bestrafungen in Form von Sanktionen wird die soziokulturelle Teilhabe nochmals radikal eingegrenzt. Die Bundesagentur für Arbeit, und als verlängerter Arm die Jobcenter, erwarten ein Wohlverhalten der Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigten. Und meinen damit nichts anderes als die Unterwerfung der Erwerbslosen unter die von den Jobcentern auferlegten Verhaltensrichtlinien. Somit sind Sanktionen ein Erziehungsinstrument und gleichzeitig eine Verhaltenskontrolle. Wer nicht spurt, dem kürzt man das Existenzminimum und damit auch die Grundrechte.</p>
<p>Studien durch (Sozial)-Verbände, Institutionen, realistischen Tatsachenaussagen von Sanktionsbetroffenen und Jobcenter-Mitarbeitern zeigen deutlich auf, dass Sanktionen kontraproduktiv sind. Auch vorhandene Aussagen, dass sich gerade sanktionierte Menschen schneller einen Job suchen würden, ändert nichts an der Tatsache, dass dieses unter Druck und Existenzängsten stattfindet. Berufliche Freiheit sieht anders aus. Jüngst veröffentlichte die Bundestagsfraktion <a href="http://www.katja-kipping.de/de/article/1234.hartz-iv-sanktionen-nicht-nur-grundrechtswidrig-sondern-auch-kontraproduktiv.html" target="_blank">DIE LINKE</a> eine Dokumentation über „<a href="https://www.bundestag.de/blob/497906/f2a6382d0a8b3d3afbf9bb4dffdabc59/wd-6-004-17-pdf-data.pdf" target="_blank">Auswirkungen von Sanktionen im SGB II</a>“. Diese wurde durch den Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages erstellt. Katja Kipping schreibt dazu:</p>
<blockquote><p><em>„Hartz-IV-Sanktionen nicht nur grundrechtswidrig, sondern auch kontraproduktiv“.</em></p></blockquote>
<p>Im Rahmen dieser Dokumentation wurde dabei auf vorhandenen Studien sowie Stichproben zurückgegriffen. Hierbei wurden die finanziellen, sozialen, gesundheitlichen und psychosoziale Auswirkungen sowie Auswirkungen auf Arbeitsbemühungen und des Teilhabeempfindens untersucht. Die finanziellen Folgen durch eine Sanktion führten zu Einsparungen beim Lebensmittelkauf, auf Verzicht von Arztbesuchen und Medikamenten oder auf die Vermeidung von Fahrscheinen öffentlicher Verkehrsmittel. Der Rückzug in die eigenen vier Wände, der Abbau der sozialen Kontakte und der Verlust eines Telefonanschlusses werden unter soziale Auswirkungen benannt. Beschreibungen von Hunger oder mangelhafter Ernährung wie von Seiten Betroffener oftmals beschrieben, finden sich auch in der Dokumentation wieder. Durch Sanktionen werden höhere seelische Probleme als bei Nicht-Sanktionierten hervorgerufen. Geldkürzungen führen zur Verschuldung. So wird die Miete weniger pünktlich bezahlt oder es wird sich Geld bei den Verwandten geliehen. Entstandene Mietrückstände konnten kaum ausgeglichen werden. Auch wenn die Jobcenter eigentlich bei der Lösung des Problems helfen sollten, so wurden diese eher als Verursacher benannt. Als Gründe wurde die repressive Auslegung der „Angemessenheitsgrenze“, systematische Fehler oder Verschleppung von Anträgen benannt. Dadurch waren sie in vielen Fällen für Wohnungskündigungen, erzwungene Umzüge oder Zwangsräumungen verantwortlich. Inwiefern ein kausaler Zusammenhang zwischen Verschuldung und Sanktionen gezogen werden kann bleibt offen. Vielmehr kann es nur statistisch erfasst werden. Wie bereits oben erwähnt, suchen sich zwar Sanktionierte schneller eine Tätigkeit, die jedoch häufig nur kurzfristig war, um ihre aktuelle finanzielle Situation zu verbessern. Dieses tritt verstärkt bei den unter 25-jährigen auf. Offen bleibt auch die Frage, ob Sanktionen eine Exklusion fördern:</p>
<blockquote><p><em>„Die Ergebnisse der Untersuchungen legten nahe, dass die entscheidenden Teilhabeverluste bereits beim Übergang in das Arbeitslosengeld II-Bezugssystem bzw. im Zuge eines Verbleibs in diesem System stattfanden.“</em></p></blockquote>
<p>Das Fazit, dass Sanktionen i.d.R. nicht in dauerhafte Arbeitsplätze führen, dass Grundrechte beschnitten und ignoriert werden und Menschen legitim in Existenznöte getrieben werden dürfen, bleibt kurz:</p>
<p style="text-align: center;"><strong>Sanktionen gehören abgeschafft &#8211; damit ein Existenzminimum ein Existenzminimum bleibt!</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Scheele will Familien „belagern“ – mit Personalwechsel folgt Richtungswechsel bei der Bundesagentur für Arbeit</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/scheele-will-familien-belagern-mit-personalwechsel-folgt-richtungswechsel-bei-der-bundesagentur-fuer-arbeit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 03 Apr 2017 09:42:12 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
		<category><![CDATA[Scheele]]></category>
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					<description><![CDATA[Er hat es wieder getan. Detlef Scheele (SPD), die neue Spitze bei der Bundesagentur für Arbeit und ehemals Sozialsenator der Stadt Hamburg. Im „Spiegel Online“ vom 31. März 2017 spricht sich Scheele in einem Interview über „Hartz-IV-Empfänger“ für eine „fürsorgliche Belagerung“ aus.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><div id="attachment_1471" style="width: 460px" class="wp-caption alignright"><img aria-describedby="caption-attachment-1471" decoding="async" loading="lazy" class="wp-image-1471" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/04/Bildschirmfoto-2017-03-31-um-20.50.21-300x198.png" alt="" width="450" height="296" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/04/Bildschirmfoto-2017-03-31-um-20.50.21-300x198.png 300w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/04/Bildschirmfoto-2017-03-31-um-20.50.21.png 682w" sizes="(max-width: 450px) 100vw, 450px" /><p id="caption-attachment-1471" class="wp-caption-text">Bundesagentur für Arbeit</p></div></p>
<p>Kommentar</p>
<p>Er hat es wieder getan. Detlef Scheele (SPD), die neue Spitze bei der Bundesagentur für Arbeit und ehemals Sozialsenator der Stadt Hamburg. Im „<a href="http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/detlef-scheele-neuer-ba-chef-setzt-bei-hartz-iv-empfaengern-auf-fuersorgliche-belagerung-a-1141331.html" target="_blank">Spiegel Online</a>“ vom 31. März 2017 spricht sich Scheele in einem Interview über „Hartz-IV-Empfänger“ für eine „fürsorgliche Belagerung“ aus:</p>
<blockquote><p><em>„</em><em>Versuche der BA hätten gezeigt, dass die Vermittlungszahlen deutlich anstiegen, wenn die Kontaktdichte sich erhöhe. Eine so verstandene fürsorgliche Belagerung finde ich sinnvoll&#8220;, sagt Scheele.“ (&#8230;)</em></p></blockquote>
<p>„Belagerung“ hat seine Bedeutung aus dem Militär und bedeutet u.a. nichts anderes als das Umstellen einer Stadt oder Festung, um deren Besatzung durch aushungern zur Aufgabe zu zwingen (Wikipedia). Übertragen heißt es auch „Bedrängung“ und der Duden dazu sagt:</p>
<blockquote><p><em>„</em><em>auf jemanden, etwas [mit Ungestüm] eindringen [und so in Bedrängnis bringen] oder in lästiger Weise mit Nachdruck, Hartnäckigkeit zu einem bestimmten Handeln zu bewegen suchen.“</em><em> </em></p></blockquote>
<p>Bereits im Februar des letzten Jahres verwendete Scheele in einem Interview mit der <a href="http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/bundesagentur-fuer-arbeit-asylbewerber-koennten-mit-langzeitarbeitslosen-um-jobs-konkurrieren-1.2843328" target="_blank">Süddeutschen Zeitung</a> im Kontext der Langzeitarbeitslosigkeit diesen Begriff:</p>
<blockquote><p><em>(&#8230;) „und bei Langzeitbeziehern mit Kindern sollten Arbeitsvermittler und Jugendämter die Menschen in eine „fürsorgliche Belagerung“ nehmen.“</em></p></blockquote>
<p>Dass die BA durch Reservisten und Offizieren der Bundeswehr geprägt ist, ist bei weitem kein Geheimnis mehr. So verbrachte auch der Ex-BA-Chef Weise einen großen Teil seiner Karriere bei der Bundeswehr. Dies zeigt auch der häufig angewandte Führungsstil innerhalb der „Top-down“-Modellierung, die die Macht und Autorität der Führungskräfte betont. Aber das ist ein anderes Thema. Komme ich nochmals auf die „fürsorgliche Belagerung“ des Spiegels zurück und erweitere dieses mit den Inhalten des Interviews. Wird zum einen die „Belagerung“ präferiert, so schwenkt Scheele zur Familie hin. Das Augenmerk liegt bei den Kindern der Eltern die <em>„zu Hause rumsitzen“ und ihrem Nachwuchs vorleben von Transferleistungen abhängig zu sein“</em>. Und in der SZ möchte Scheele <em>„alles tun, um die Vererbung von Langzeitarbeitslosigkeit zu verhindern. Das heißt, gerade migrantische Elternhäuser und Eltern mit bildungsfernem Hintergrund müssen ihre Kinder in die Krippe schicken“</em>.</p>
<p>Scheele verwendet neben der allgemeinen negativen Pauschalierung des „zu Hause rumsitzen“ und dem „bildungsfernem Hintergrund“ der Erwerbslosen mit dem oftmals anzutreffenden Bild des „faulen Hartzers“. Damit bedient er sich eines Klischees, was fernab eines sozialen Gedankens ist. Ich kann nur annehmen, dass er dieses auch gar nicht verbreiten möchte. Schließlich verkauft er auch keine Weichspüler, sondern gilt als Hardliner in der Arbeitsmarktpolitik.</p>
<p>Bereits im Januar 2016 habe ich mich im Rahmen des Führungskongresses der BA zu den verschiedensten Positionen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf „<a href="https://altonabloggt.com/2016/01/30/fuehrungskongress-2016-der-bundesagentur-fuer-arbeit/" target="_blank">altonabloggt</a>“ geäußert. Auch hier fiel der Begriff der „fürsorgliche Belagerung“. Damals schrieb ich:</p>
<blockquote><p>(&#8230;) <em>„</em><em>Wenn Scheele allerdings von „fürsorglicher Belagerung“ der „Kunden“ in den Jobcentern spricht, wird einem Angst und Bange. Insbesondere dann, wenn das Jugendamt und die Familienhilfe involviert werden sollen. Scheeles Joker ist die persönliche Beratung und setzt diese nicht mit Vermittlung gleich. Das dürfte Kalkül sein, die Debatte um die erfolglosen Vermittlungen zu kaschieren. Allerdings gibt es ein starkes Argument dagegen. Es besagt, dass Menschen, die nicht unter Drohungen oder Existenzängsten agieren müssen, zumeist hohe Eigeninitiative zeigen. Fremdbestimmung missbraucht die Kraft der Menschen.“</em> (&#8230;)</p></blockquote>
<p>An dieser Aussage revidiere ich nichts. Scheele begründet seine Ansicht damit, dass Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigte häufiger eingeladen werden sollen. Schließlich hätten Versuche der BA gezeigt, dass die Vermittlungszahlen deutlich ansteigen, wenn sich die Kontaktdichte erhöhe. Aha. Wahr an dieser Aussage ist, dass die Vermittlung tatsächlich &#8222;erfolgreicher&#8220; ist, als mit einem zweimaligen jährlichen Besuch in einem Jobcenter. Aber auf welche Kosten und welcher Grundlage? Scheele vergisst dabei zu erwähnen, dass gerade kurzfristige Vermittlungen, unter starkem Sanktionsdruck, entstehen. Seien es Zeitarbeit oder „Beschäftigungsmaßnahmen“. Als Folgeerscheinung oder Nebenwirkung kann die Sanktionsquote ansteigen, weil aus unterschiedlichsten Gründen Termine nicht wahrgenommen werden oder können. Mal abgesehen davon, dass viele Erwerbslose davon berichten, dass eine tatsächliche Hilfe durch die Jobcenter nicht angeboten wird. Stattdessen herrsche Willkür und Sanktionswut. Damit ist der &#8222;Vermittlungserfolg&#8220; relativ.</p>
<p>Harald Thomé (Tacheles e.V.), meint dazu via Twitter:</p>
<p><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/04/Bildschirmfoto-2017-04-03-um-09.38.05.png"><img decoding="async" loading="lazy" class="aligncenter wp-image-1470 " src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/04/Bildschirmfoto-2017-04-03-um-09.38.05-300x111.png" alt="" width="546" height="202" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/04/Bildschirmfoto-2017-04-03-um-09.38.05-300x111.png 300w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/04/Bildschirmfoto-2017-04-03-um-09.38.05.png 593w" sizes="(max-width: 546px) 100vw, 546px" /></a></p>
<p>Fordert Martin Schulz (SPD) mehr Qualifikationen, rudert Scheele zurück. Sein Mantra ist die Vermittlung in Arbeit. Allerdings vergisst er, dass es bei weitem nicht genügend Arbeitsplätze gibt. Und mein Mantra lautet: Dass es neben den nicht ausreichenden Arbeitsplätzen, mit den Stigmata Hartz IV und 50+ kaum Chancen auf eine positive Veränderung geben kann. Oftmals gilt die Regel: Einmal abgeschrieben, immer abgeschrieben. Was sollen die Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittler also tun? Einladen, bis man vor lauter Vorladungen den Wald nicht mehr sieht? Sanktionsquote steigen lassen, um der legitimierten Geldkürzung gerecht zu werden? Oder mit den Erwerbslosen über tatsächliche Alternativen, Stolpersteine und Visionscoaching reden? Das wäre eine Möglichkeit, bringt jedoch keine Arbeitsplätze. Aber das ist auch nicht die Aufgabe der BA oder der Jobcenter. Somit befindet sich Scheele in einem Konflikt. Die Jobcenter und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nur in geringen Teilen für eine menschenwürdige und individuelle Beratung ausgestattet und ausgebildet. Dem gegenüber steht der Controlling-Fetischismus, die geringe „Beratungszeit“ vs. Bürokratismus, der zwingende schnelle Vermittlungserfolg und die mediale „Arbeitslosenquote“. Gewollte Hürden, die mit der „fürsorglichen Belagerung“, „Familientherapie“ und häufigeren Besuchen in den Jobcentern nicht abgebaut, sondern aufgebaut werden. Trifft nun Controllingwahn auf Belagerungswahn, können und müssen sich die Erwerbslosen vermutlich noch wärmer anziehen. Und das ist nun mal der bisherige Standard. Und davon nimmt Scheele nicht Abstand.</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>&#8222;Die Hartz-IV-Diktatur&#8220; &#8211; Die Zerstörung der Menschenwürde und des Wertes menschlicher Arbeit</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/die-hartz-iv-diktatur-die-zerstoerung-der-menschenwuerde-und-des-wertes-menschlicher-arbeit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Mar 2017 10:41:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Agenda 2010]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
		<category><![CDATA[Linkes Forum Paderborn]]></category>
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					<description><![CDATA[Am 7. März fand in Paderborn mit dem Linken Forum Paderborn und in Kooperation mit dem Paderborner Arbeitslosenzentrum (PadAlz) eine Diskussion zum Thema:

„DIE HARTZ IV DIKTATUR“ - Die Zerstörung der Menschenwürde und des Wertes menschlicher Arbeit. Im Kampf gegen ein "menschenverachtendes System" statt. Aus der Pressemitteilung Linkes Forum Paderborn]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><img decoding="async" loading="lazy" class="alignleft  wp-image-1456" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/Bildschirmfoto-2017-03-21-um-11.37.45.png" alt="" width="309" height="344" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/Bildschirmfoto-2017-03-21-um-11.37.45.png 480w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/Bildschirmfoto-2017-03-21-um-11.37.45-269x300.png 269w" sizes="(max-width: 309px) 100vw, 309px" />Am 7. März fand in Paderborn mit dem Linken Forum Paderborn und in Kooperation mit dem Paderborner Arbeitslosenzentrum (PadAlz) eine Diskussion zum Thema:</p>
<p><strong>„DIE HARTZ IV DIKTATUR“ &#8211; Die Zerstörung der Menschenwürde und des Wertes menschlicher Arbeit. Im Kampf gegen ein &#8222;menschenverachtendes System&#8220;</strong> statt.</p>
<p>Aus der Pressemitteilung Linkes Forum Paderborn</p>
<p>(lifo/cs) Inge Hannemann ist als „Hartz-IV-Rebellin“ bundesweit bekannt. Mit einem &#8222;Brandbrief&#8220; an die Bundesagentur für Arbeit, in dem sie Missstände bei den Jobcentern offen benannte, hatte sie im April 2013 nicht nur für reichlich Schlagzeilen gesorgt, sondern auch ihre berufliche Karriere als Arbeitsvermittlerin aufs Spiel gesetzt. Wenig später wurde sie von ihrer Tätigkeit im öffentlichen Dienst suspendiert. Hannemann, heute Bloggerin, Autorin, freie Fachjournalistin für Soziales und Arbeitsmarktpolitik und Abgeordnete in der Hamburgischen Bürgerschaft für die Partei Die Linke hielt beim Linken Forum Paderborn ein leidenschaftliches Plädoyer für das Engagement für erwerbssuchende Menschen und gegen das ihrer Meinung nach &#8222;menschenverachtende Hartz-System&#8220;. Die Veranstaltung fand statt in Kooperation mit dem Paderborner Arbeitslosenzentrum (PadAlz). (&#8230;)</p>
<p>Darüber hinaus, so Hannemann, hätten die &#8222;Agenda-2010-Reformen&#8220; das Antlitz der Republik insgesamt dramatisch verändert. Seit 2005, dem Jahr des Inkrafttretens der Hartz-Regelungen, sei ein steiler Anstieg prekärer Beschäftigungsverhältnisse zu verzeichnen. (&#8230;)&#8220;Der Effekt der Agenda-Politik bestand in der Schaffung eines riesigen Sektors prekärer Beschäftigung.&#8220; (&#8230;) <a href="http://www.linkesforum-paderborn.de/archiv138.htm" target="_blank">Mehr</a></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Der Senat verschleiert durch Ignoranz die sozialen Folgen der Zwangsverrentung durch die Jobcenter</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/der-senat-verschleiert-durch-ignoranz-die-sozialen-folgen-der-zwangsverrentung-durch-die-jobcenter/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 10 Mar 2017 14:39:18 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
		<category><![CDATA[Zwangsverrentung]]></category>
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					<description><![CDATA[Mit der Einführung des § 12a SGB II wurde für die Jobcenter eine Möglichkeit geschaffen, Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigten ab dem 63. Lebensjahr mit lebenslangen Abschlägen in die vorzeitige Rente zu zwingen. Zum 1. Januar 2017 gab es im Rahmen der Hartz-IV-Gesetzänderung auch bei der Zwangsverrentung durch die Jobcenter Änderungen. Demnach ist die vorzeitige Rente nur noch möglich, wenn diese nicht zu einem „Absturz“ in die Grundsicherung führe.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><img decoding="async" loading="lazy" class="alignleft wp-image-1123 size-full" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/Greifende-Hände-Geld.jpg" width="474" height="316" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/Greifende-Hände-Geld.jpg 474w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/Greifende-Hände-Geld-300x200.jpg 300w" sizes="(max-width: 474px) 100vw, 474px" /></p>
<h4>Pressemitteilung</h4>
<p><span class='et-dropcap'>M</span>it der Einführung des § 12a SGB II wurde für die Jobcenter eine Möglichkeit geschaffen, Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigten ab dem 63. Lebensjahr mit lebenslangen Abschlägen in die vorzeitige Rente zu zwingen. Zum 1. Januar 2017 gab es im Rahmen der Hartz-IV-Gesetzänderung auch bei der Zwangsverrentung durch die Jobcenter Änderungen. Demnach ist die vorzeitige Rente nur noch möglich, wenn diese nicht zu einem „Absturz“ in die Grundsicherung führe. In einer Schriftlichen Kleinen Anfrage (Drs. <a href="https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/56547/zwangsverrentung-durch-jobcenter-t-a-h-.pdf" target="_blank">21/7910</a>) fragte Inge Hannemann (Linksfraktion Hamburg) den Stand der Zwangsverrentung durch Jobcenter team.arbeit.hamburg ab. Auf die Frage nach der Anzahl der vorzeitigen Renteninanspruchnahme der letzten zwei Jahre konnte der Senat keine Zahlen liefern. Ebenso wenig ist bekannt, wie viele zwangsverrentete Leistungsbezieher_innen in den letzten Jahren auf aufstockende Leistungen durch die Grundsicherungsämter angewiesen sind oder gegen den Willen der Betroffenen durch Jobcenter team.arbeit.hamburg in die Rente geschickt wurden. Laut Drucksache (Anlage 1) befinden sich durchschnittlich rund 2.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte im 63. Lebensjahr und damit kurz vor der Zwangsverrentung.</p>
<p>Inge Hannemann, Bürgerschaftsabgeordnete der Linksfraktion Hamburg, kommentiert die Anfrage wie folgt:</p>
<blockquote><p>„Der Senat erweckt den Eindruck, die derzeitige Praxis der Zwangsverrentung und deren sozialen Folgen für die Betroffenen durch Ignoranz verschleiern zu wollen. Die Zwangsverrentung durch die Jobcenter ist und bleibt ein Skandal. Jede und Jeder sollte das Recht haben, selbst zu entscheiden, wann sie oder er in Rente geht.“</p></blockquote>
<p>Hannemann fordert den Senat auf, sich für die Abschaffung der Zwangsverrentung durch die Jobcenter im Bundestag einzusetzen. Dies gelte auch für die Berechtigung der Jobcenter, unabhängig vom Willen der betroffenen Personen für diese einen Rentenantrag zu stellen. Nur so kann stückweise der Altersarmut entgegengewirkt werden.</p>
<p>Dazu ergänzt Rechtsanwalt Felix Horbach (Hamburg):</p>
<blockquote><p>Hintergrund:</p>
<p>Diese Möglichkeit, von welcher die Jobcenter in der Folge regen Gebrauch machten, führte in vielen Fällen dazu, dass auch solche Leistungsbezieher verrentet wurden, die aufgrund geringer Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zur Sicherung ihres Lebensbedarfs auf ergänzende Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch – SGB XII – angewiesen waren. In diesen Fälle erfolgte letztlich nur eine Umschichtung innerhalb der staatlichen Hilfesysteme nach dem Grundsatz &#8222;linke Tasche – rechte Tasche&#8220;.</p>
<p>Während diese Fälle lediglich die Zweckmäßigkeit der Regelung in Frage stellten erzeugte die Gesetzesänderung eine weitere Kategorie von Fällen in denen sich die Regelung nicht nur als Unzweckmäßig sondern sogar als aktiv schädlich erwies.</p>
<p>Bei Beantragung einer vorgezogenen Altersrente wird durch die Rentenversicherungen ein Abschlag von ca. 0,3 Prozent pro Monat der vorgezogenen Inanspruchnahme gegenüber der &#8222;normalen&#8220; Regelaltersrente vorgenommen. In der Folge verloren die Opfer dieser Maßnahme bis zu 10% ihres Rentenanspruchs. Speziell bei Geringverdienern und Frauen führte dies häufig dazu, dass durch den Rentenantrag des Jobcenters eine Hilfsbedürftigkeit im Alter erst erzeugt wurde. Dass eine derartige Regelung letztlich systemwidrig ist wurde schnell erkannt. Zahlreiche Landessozialgerichte erließen in der Folge Urteile und Beschlüsse in denen eine Zwangsverrentung in derartigen Fällen für &#8222;unbillig&#8220; und damit unzulässig erklärt wurde.</p>
<p>Mit Urteil vom 19.08.2015 trat das Bundessozialgericht im Verfahren B 14 AS 1/15 R dieser Rechtsauffassung entgegen. Eine derartige Ausnahme könne nur durch den Gesetzgeber selbst normiert werden. In der Folge erließ das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die &#8222;Erste Verordnung zur Änderung der Unbilligkeitsverordnung&#8220;. Mit dieser wurde mit Wirkung zum 01.01.2017 die Rechtsprechung der Landessozialgerichte zum Gesetz. Eine Zwangsverrentung war ab diesem Zeitpunkt nur noch möglich, wenn diese nicht zu einem &#8222;Absturz&#8220; in die Sozialsysteme führte.</p></blockquote>
<p>&nbsp;</p>
<p><iframe loading="lazy" src="http://docs.google.com/gview?url=http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/Zusammenfassung_Klageverfahren_Zwangsverrentung.pdf&amp;embedded=true" width="100%" height="1200" frameborder="0"></iframe></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Menschenwürde ist Menschenrecht. Bericht zur Armutsentwicklung in Deutschland 2017</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/menschenwuerde-ist-menschenrecht-bericht-zur-armutsentwicklung-in-deutschland-2017/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 03 Mar 2017 10:25:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Armut]]></category>
		<category><![CDATA[Armutsbericht]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Paritätische]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://i-ha.de/?p=1256</guid>

					<description><![CDATA[Armut kennt viele Gesichter. Machen die einen Armut am Einkommen fest, so beginnt für andere die Armut bei Obdachlosigkeit oder Flaschensammeln. So gelten Menschen als arm, die 60 Prozent oder weniger des mittleren Einkommens zur Verfügung haben. Bei Alleinstehenden liegt die Armutsschwelle bei 942 Euro, bei Familien mit zwei Kindern bei 1978 € netto im Monat. Jüngst hat der Gesamtverband des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes ihren Armutsbericht in Berlin vorgestellt. Der Paritätische legt Zahlen des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 2015 zugrunde. Diese stammen aus der sogenannten kleinen Volkszählung, dem Mikrozensus. Demnach hat die Armutsquote in Deutschland einen neuen Höchststand erreicht. Fast 13 Millionen Menschen in Deutschland sind arm. ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><img decoding="async" loading="lazy" class="alignleft size-full wp-image-810" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2016/10/Armut_II_02.jpg" alt="" width="474" height="316" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2016/10/Armut_II_02.jpg 474w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2016/10/Armut_II_02-300x200.jpg 300w" sizes="(max-width: 474px) 100vw, 474px" /></p>
<p><span class='et-dropcap'>A</span>rmut kennt viele Gesichter. Machen die einen Armut am Einkommen fest, so beginnt für andere die Armut bei Obdachlosigkeit oder Flaschensammeln. So gelten Menschen als arm, die 60 Prozent oder weniger des mittleren Einkommens zur Verfügung haben. Bei Alleinstehenden liegt die Armutsschwelle bei 942 Euro, bei Familien mit zwei Kindern bei 1978 € netto im Monat. Jüngst hat der Gesamtverband des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes ihren <a href="http://www.der-paritaetische.de/armutsbericht/download-armutsbericht/" target="_blank">Armutsbericht</a> in Berlin vorgestellt. Der Paritätische legt Zahlen des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 2015 zugrunde. Diese stammen aus der sogenannten kleinen Volkszählung, dem Mikrozensus.</p>
<p>Demnach hat die Armutsquote in Deutschland einen neuen Höchststand erreicht. Fast 13 Millionen Menschen in Deutschland sind arm. “Deutschland hat mit 15,7 Prozent Armutsquote leider einen neuen Rekordwert seit der Wiedervereinigung erreicht“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Ulrich Schneider. Am wenigsten arm sind die Menschen in Bayern und Baden-Württemberg. Hier betrug die Armutsquote 11,6 Prozent bzw. 11,8 Prozent. Die Ärmsten leben in Berlin und in Bremen. Hier ist jeder vierte Haushalt von Armut betroffen. Hamburg liegt mit 15,7 Prozent im deutschlandweiten „Trend“, aber weiterhin auf dem hohen Niveau des Vorjahres (15,6 Prozent). Damit ist fast jeder sechste Hamburger Haushalt von Armut gekennzeichnet. Betroffen sind vor allem Alleinerziehende, Kinder, Erwerbslose und Senioren. Eine positivere Entwicklung gab es bei Familien mit drei und mehr Kindern. Hier ist das Armutsrisiko deutlich gesunken und ist innerhalb von zwei Jahren von über 40 Prozent auf 30 Prozent gesunken. Bei den Rentnern ist es dagegen stark gestiegen. Die Quote hat sich innerhalb der letzten zehn Jahre von 5,9 Prozent auf 13,6 Prozent mehr als verdoppelt.</p>
<p>Der Armutsbericht muss alarmieren. Auch, wenn gerne damit argumentiert wird, dass es rund 85 Prozent der Menschen in Deutschland gut gehe. Trotz, oder gerade, weil es der Wirtschaft gut gehe, nimmt der Anteil der armen Menschen zu, und eben nicht ab. Wenn Betroffene, trotz Arbeit, aufstockende Sozialleistungen beziehen, Dauergäste bei der Tafel sind oder sich aus Scham in ihren eigenen vier Wänden verkriechen, zeigt das die soziale Ungleichheit zwischen der Mehrheit der Gesellschaft und denen, die um das tägliche Versorgen kämpfen müssen. Selbst bei abnehmender Arbeitslosenquote, steigt die Armutsquote gerade in diesem Bereich stetig an. Dieser Trend darf nicht ignoriert werden. Ein Patentrezept scheint es nicht zu geben. Armutsberichte sorgen kurzweilig für Aufregung. Es wird polarisiert, negiert und gerät dann in Vergessenheit. Der Anblick von Flaschensammlern gehört inzwischen zum Alltag und scheint immer mehr ein gewohntes Bild zu werden. Im Herbst stehen Bundestagswahlen an. Die SPD sucht ihre Wurzeln und setzt derzeit die Soziale Gerechtigkeit in den Mittelpunkt. Dieses dürfte zumindest bis zum Herbst ein Thema bleiben. Gleichzeitig ist es eine Chance die Debatte über die Armutsbekämpfung ernsthafter zu betreiben. Dabei darf die bestehende Armut nicht als Polarisierung auf Kosten der Betroffenen ausgetragen werden. Hinter jeder Armut steht die Menschenwürde. Oder wie der Paritätische schreibt: „Menschenwürde ist Menschenrecht.“</p>
<p>Wenn das ehrenamtliche Engagement der Tafeln durch die Politik gelobt wird, ist es ein herumdoktern an den Symptomen, aber keine Ursachenbekämpfung. Vielmehr zementiert es die Armut. Eine tatsächliche Armutsbekämpfung muss sich auf die unterschiedlichsten Gruppen beziehen. Dazu bedarf es eine jeweilige Analyse und draus als Folge passgenaue Programme. So schreibt der Paritätische bei den Alleinerziehenden davon, dass sich die steigenden Kosten nach einer Trennung oder Scheidung, fehlende Kinderbetreuungsmöglichkeiten sowie die unzureichende Ausgestaltung monetärer familienpolitischer Leistungen für Alleinerziehende auf die Einkommensverhältnisse auswirken. Ähnlich sieht es bei den Erwerblosen aus. Durch die Agenda 2010 fand eine Stigmatisierung statt, die bis heute anhält. Für die nicht vorhandenen ausreichenden Arbeitsplätze werden die Erwerbslosen „schuldig gesprochen“. Die damit verbundene Einführung des größten europäischen Niedriglohnsektors führt zu aufstockenden Sozialleistungen und zwangsläufig auf Dauer in die Altersarmut. Bis heute wird der Hartz-IV-Satz auf einen Warenkorb berechnet, der nicht die Realität ist und viel zu niedrig berechnet wurde.</p>
<p>Ein Patentrezept kann auch ich nicht aus dem Hut zaubern. Eine sanktionsfreie Mindestsicherung und eine Mindestrente in Höhe von 1.050 Euro (plus regionale Anpassungen über Wohngeld) sind ein Anfang. Die Agenda 2010, mit all ihren negativen Folgen, muss komplett zurückgenommen und ein neues Arbeitslosensystem hergestellt werden. Armut, Erwerbslosigkeit, Hartz IV, Obdachlosigkeit oder Flaschensammler sind keine Themen, mit denen man sich beliebt macht. Zeigen sie doch auf, dass etwas in der Gesellschaft nicht stimmt. Viel einfacher ist es eben Schuldzuweisungen entsprechend auf die marginalen Gruppen zu verfrachten und sich damit der Verantwortung zu entziehen. Warnrufe durch linke Politik, Sozialverbänden, Vereinen und Betroffenen gibt es mehr als genug. Gehört werden sie. Das tatsächliche Wahrnehmen steht auf einem anderen Blatt. Und hier tut die Politik gut daran, diese Warnrufe, die bestehenden Analysen zu hören, zu lesen und eine Anti-Armutsstrategie und Konzepte zu entwickeln. Und wer über Armut spricht, muss auch über Reichtum sprechen. Auch über den Herbst hinaus.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
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