Bild: change.org

 

** Update 9. Mai 10:50 Uhr **

Rückmeldungen von Profil-BenutzerInnen auf der „arbeitsagentur.de“-Seite ergaben, dass eine Löschung des eigenen Profils (Benutzerkonto) nicht so einfach erscheint. Also, habe ich mich dran gesetzt und mein Testprofil gelöscht. Tatsächlich ist es ein wenig kompliziert. Die einzelnen Schritte werde ich deswegen als Screenshots darstellen. Die Beschreibung gibt es hier (Pdf.Dokument).

Aufgrund der SWR-Recherche zum Datenhandel über die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit habe ich eine Petition gestartet. Der Text kann hier gelesen werden.

Mein Name ist Inge Hannemann. Vielen bin ich bekannt als „Hartz IV-Rebellin“. Ab 2005 war ich Mitarbeiterin bei unterschiedlichsten Jobcentern – zuletzt in Hamburg. Ich wurde am Arbeitsplatz überwacht und schließlich freigestellt, weil ich öffentlich das Hartz-IV-System kritisiert habe. Derzeit bin ich als Politiaktivistin tätig.

Es ist skandalös: Gerade hat der SWR herausgefunden, dass Monat für Monat tausende persönliche Daten von Bewerbern aus der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit verkauft werden. Zum Festpreis für drei Euro je Datensatz oder als „Flatrate“. Alles, was ein Bewerber tun muss, ist Lebenslauf und Zeugnisse an Arbeitgeber-Profile wie das von „Johann S.“ per E-Mail zu schicken. Der Bewerber hat das Gefühl sich damit bei einem Unternehmen beworben zu haben. Falsch gedacht: Die Daten werden von „Johann S.“ ohne Einverständnis der BewerberIn an Unternehmen verkauft! Dieser massenhafte Verkauf von Daten ist rechtswidrig und muss umgehend gestoppt werden! Eine zweckentfremdete Weiterverarbeitung oder gar Weitergabe von Daten ist ein Datenschutzverstoß und muss mit hohen Bußgeldern geahndet und strafrechtlich verfolgt werden!

Ich fordere von der Bundesagentur für Arbeit gegen die Datenhändler vorzugehen:

· Keine Weitergabe an Dritte bei „anonym veröffentlichten“ Bewerberdaten ohne schriftliche Zustimmung der BewerberInnen.
· MitarbeiterInnen der Bundesagentur für Arbeit, oder eingesetzte Kräfte durch die Kommunen, müssen Stellenangebote auf Rechtmäßigkeit, Richtigkeit, Vollständigkeit und Zulässigkeit überprüfen.
· ArbeitgeberInnen dürfen nicht mehrfach die selben Stellenangebote in die Jobbörse einstellen. Bei Verstößen muss den ArbeitgeberInnen der Zugang verwehrt werden.
· Stellenangebote und zukünftige Stellenangebote dürfen nicht weiterhin „unbetreut“ eingestellt werden.
· Verstöße gegen die Datenschutzverordnung sowie den Bundesdatenschutz müssen umgehend geahndet werden.

Je mehr Menschen meine Petition unterschreiben, desto wahrscheinlicher ist es, dass die Bundesagentur für Arbeit dem Datenhandel den Kampf ansagt. Danke, dass du unterschreibst!

Inge Hannemann

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Hintergrundwissen:

Die Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes bestimmen die besondere Bedeutung der Persönlichkeitsrechte eines jeden Menschen. Der gesetzliche Datenschutz greift insbesondere bei sensiblen Bewerberdaten und deren Weitergabe, Aufbewahrung und Löschung. Um den Datenschutz zu gewähren, greift hier das allgemeingültige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Dieses gilt auch für die Bundesagentur für Arbeit.

Zwar erwähnt das deutsche Datenschutzgesetz nicht explizit Bewerberdaten oder Unterlagen, jedoch ergeben sich aus § 35 (Abs.2) BDSG u.a. das Löschen von Daten. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die Nutzung, Verarbeitung und das Speichern von Bewerberdaten stets nur zweckgebunden erfolgen darf und nur auf die Personen beschränkt ist, die mit dem Bewerbungsverfahren beauftragt sind. Hat die oder der BewerberIn einer Speicherung der Daten nicht zugestimmt, und ist die Stelle besetzt, so muss das Unternehmen die Bewerberdaten löschen.

Die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit steht nach deren Nutzungsbedingungen Privatpersonen als auch Unternehmen zur Verfügung. Arbeitgeber „dürfen sich entsprechend ihrer genutzten Branche nur einmal im Portal der Bundesagentur für Arbeit registrieren. Nach § 3 Urheberrechte untersagt die BA die Nutzung und Vervielfältigung der (…) Daten sowie deren Inhalte durch Dritte für eigene Zwecke, ohne dass hierfür eine Zustimmung des Nutzers vorliegt.“ Bei einer missbräuchlichen Nutzung und Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen kann die BA das Benutzerkonto löschen, sperren oder unterbrechen. Nach § 5 haftet die BA nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtmäßigkeit oder Zulässigkeit von Angaben, die durch registrierte Nutzer in das Portal eingestellt werden. Nach § 8 kann ein registrierte Arbeitgeber für betreute Stellenangebote (Anmerkung: durch das Jobcenter, Arbeitsagentur, Arbeitgeberservice) Vermittlungsvorschläge durch die BA erhalten. Darüber können Daten zu den vorgeschlagenen Bewerbern eingesehen werden, auch wenn die Bewerberprofile als „anonym veröffentlicht“ gelten. Aber auch hier wird, erwähnt, dass diese Daten (…) nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen.

Quellen: https://www.swr3.de/aktuell/nachrichten/Bundesagentur-fuer-Arbeit-So-missbrauchen-Datenhaendler-die-Jobboerse/-/id=47428/did=5086118/1557vu/index.html

https: https://anmeldung.arbeitsagentur.de/download/Nutzungsbedingungen.pdf