Verkehrsschild Armut

Kommentar

„Der Markt regelt alles“, so das Maxim des Neoliberalismus. Inzwischen kennen wir es alle: Gähnende Leere in manchen Regalen oder die günstigsten Artikel sind ausverkauft. In der Coronakrise zeigt sich, dass der Markt gar nix regelt. Der Markt würde es regeln, wenn alle Menschen unendlich viel Geld hätten, um die teuren Nudeln oder das Luxustoilettenpapier kaufen zu können. Dem Gutverdienenden in der Mittelschicht mag es nichts ausmachen, wenn er auf die teureren Produkte zurückgreifen muss. Menschen im Niedriglohn, im Mindestlohn, in der Altersarmut, Erwerbsunfähige mit einer Minirente oder im Sozialleistungsbezug sehen das anders. Das Geld ist immer knapp und die Situation verschärft sich signifikant in der derzeitigen Coronapandemie. Es bleibt nichts anderes übrig als auf die teureren Artikel zurückzugreifen oder ganz zu verzichten.

Diverse Petitionen fordern inzwischen einen Pandemiezuschlag bei Hartz IV oder in der Grundsicherung. Die Bundesagentur für Arbeit und das Bundesarbeitsministerium unter der Herrschaft von Hubertus Heil (SPD) haben einen ganz anderen Blick darauf. Das Sozialministerium antwortet in einer Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen, dass die Hartz-IV-Regelsätze „grundsätzlich auskömmlich“ seien, da bei ihrer Ermittlung „die Aufwendungen für ein häusliches Mittagessen in voller Höhe eingeflossen sind“. „Wenn jetzt also mittags nicht mehr in Kita oder Schule, sondern daheim gegessen wird, war das als Standardfall immer berücksichtigt“, heißt es weiter. Damit macht das Sozialministerium deutlich, dass die verschärfte Situation durch die Schließung von Schulen und Kitas und damit das fehlende kostenlosen Mittagessen keine ist. In der Talkshow „hart aber fair“ vom 30. März lobt Heil die Tafeln und behauptet, dass „die Tafeln vielen Menschen das Leben sehr sehr einfach machen“. Die dazu zuvor gestellte eines Nutzers in den sozialen Medien auf den Hinweis, dass sehr viele Tafeln geschlossen sind und ob ein Hartz-IV-Zuschlag nicht möglich wäre, umgeht er, in dem er darüber nachdenken möchte, aber nichts versprechen kann.

Die kurz darauf erschienene aktuelle Weisung der Bundesagentur für Arbeit gibt allerdings die Antwort. Sie stellen klar, dass solch ein Mehrbedarf abzulehnen ist. Sie kreieren dafür sogar einen Textvorschlag für die Mitarbeiter*innen, der verwendet werden soll, wenn Leistungsberechtigte einen Mehrbedarf fordern. Bei Hartz IV sind aktuell 2,92 Euro pro Tag für das Essen von unter Sechsjährigen eingeplant, bei Älteren sind es 4,09 Euro. Da ist selbst die FDP sozialer, wenn sie eine generelle Anhebung von Hartz IV „in Höhe von 20 Prozent für Alleinerziehende und ihre Kinder und um 15 Prozent für Elternpaare und ihre Kinder“ gegenüber dem „Spiegel“ fordern.

Grotesk wird es, wenn wir den Empfehlungen einer vorrätigen Notfallvorsorge des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) folgen. Sie empfehlen 20 Liter Getränke und rund 15 Kilo Nahrung pro Person für zehn Tage. Hygienemittel und das Auffüllen der Hausapotheke sind hierbei unberücksichtigt.

„Wirtschaft first“ heißt es, wenn Milliardenpakete geschnürt werden, um Unternehmen zu bezuschussen oder Kredite abzusichern. Die Armen haben nichts davon. Sie gucken in die Röhre und machen ihren Unmut über die Sozialen Netzwerke kund. „Penetrante“ Kritiker*innen werden dann mal schnell von Hubertus Heil auf Twitter geblockt. Die Aussage von Heil bei „hart aber fair“, dass man ihn anschreiben solle, wird so zu einer Farce. Berechtigte Kritik oder Fragen sind nicht erwünscht. Vielmehr gilt es ganze Gruppen zu ignorieren und unsichtbar zu machen. Wer nicht gesehen wird, kann auch keinen Anspruch stellen. Somit zeigt sich in der Coronakrise, dass von Armut Betroffene keine Stimme haben und haben sollen. Wie sie durch Krisen kommen ist genauso irrelevant wie die seit 15 Jahren zu niedrigen Sozialleistungssätze. Die geforderte Solidarität durch die Bundesregierung ist in dem Fall eine Einbahnstraße und zeigt auf wem sie tatsächlich gilt.

Der regierungspolitischen Ignoranz kann und muss perspektivisch politisch und pragmatisch begegnet werden. Gesetzlich zu prüfen ist unbedingt, ob der Mehrbedarf nach § 21 SGB II in Fällen von Pandemien und Katastrophen ausgeweitet werden kann und muss. Bisher wurde diese Möglichkeit weder geprüft noch gesetzlich verankert. Unser Grundgesetz gibt in Artikel 3 (Absatz 1) vor, dass „alle Menschen vor dem Gesetz gleich“ sind. Es gibt keinen Unterschied zwischen gleich und gleich. Wo muss DIE LINKE. ansetzen? Solidarisch-ehrenamtliche Hilfe durch Privatinitiativen, durch Nachbarschaftshilfen und durch eine linke Politik vor Ort setzt da an, wo staatliche Hilfen versagen. Als Die Linke. ist es unsere Aufgabe bereits bestehende Netzwerke von Hilfen fortzusetzen und / oder aufzubauen.