Auszug aus der „spw“ – Zeitschrift für sozialistische Politik und Wirtschaft – Heft 243 – Ausgabe 2 – 2021
von Inge Hannemann
Wir befinden uns derzeit in einer heftigen Corona-Krise. Ausbaden müssen dies u.a. sozial benachteiligte Gruppen wie Hartz-IV-Leistungsberechtigte oder von Armut Betroffene. Diese wurden bislang nur ganz am Rande berücksichtigt. Zwar gab es im Herbst 2020 für Eltern 300 Euro pro Kind und im Mai soll es einmalig 150 Euro für Hartz-IV-Berechtigte geben, die nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden. Während Grundsicherungsleistungsberechtigte sich mit Almosen zufriedengeben mussten, hat der Staat dazu beigetragen, dass sich die Ungleichheit in der Corona-Pandemie verschärft. Durch den Bund wurden hohe Kredite, Finanzhilfen und Bürgschaften für Konzerne wie Lufthansa, Galeria Karstadt Kaufhof oder dem Reiseanbieter TUI zügig zur Verfügung gestellt.
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