*Update* aus dem Bundesarbeitsministerium (BMAS)
Ein Papier aus dem Bundesarbeitsministerium klärt Fragen und Antworten zur Umsetzung von Förderungen nach § 16i SGB II „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ im Zusammenhang mit der aktuellen Ausbreitung des Coronavirus.
Vorbemerkung BMAS:
„Menschen, die schon sehr lange arbeitslos sind, sollen wieder eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt erhalten. Daher wird mit dem Gesamtkonzept „MitArbeit“ ein ganzheitlicher Ansatz zur Qualifizierung, Vermittlung und (Re-) Integration vorangetrieben, um die Beschäftigungsfähigkeit von Langzeitarbeitslosen durch intensive Betreuung und individuelle Beratung sowie wirksame Förderung zu verbessern und Langzeitarbeitslosen zugleich konkrete Beschäftigungsoptionen anzubieten. Zu diesem Zweck wurden im Rahmen des Teilhabechancengesetzes zwei neue Instrumente („Teilhabe am Arbeitsmarkt“ im § 16i und „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ im § 16e-neu) in das SGB II aufgenommen.“
Hinweis:
Die nachfolgenden Ausführungen geben die Rechtsauffassung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wieder. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat gegenüber Jobcentern in zugelassener kommunaler Trägerschaft keine Aufsichtsbefugnisse. Diese liegen bei den zuständigen Landesbehörden. Die Länder als Aufsicht führende Stellen können andere Rechtsauffassungen als vertretbar ansehen.