Falsche Bescheide, zu wenig Geld auf dem Konto oder Leistungskürzungen. Die Liste ist lang, um gegen Bescheide der Jobcenter vorzugehen. So auch in Hamburg. Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigte haben gute Chancen auf Erfolg, wenn sie sich zur Wehr setzen.
Zum Ende des ersten Halbjahres 2016 waren 4.417 Klagen und 128 Verfahren zur Gewährung von einstweiligem Rechtschutz beim Sozialgericht Hamburg gegenüber Jobcenter team.arbeit.hamburg anhängig. Das ergab eine Schriftliche Kleine Anfrage (Drs. 21/6741) der Bürgerschaftsabgeordneten Inge Hannemann. Seit wann die Klagen und Verfahren beim Sozialgericht Hamburg anhängig sind konnte der Senat nicht beantworten. Sank die Anzahl der Klagen in den Jahren 2010 bis 2012, stieg sie in den Jahren 2013 bis Ende 2015 wieder an. Den höchsten Anstieg gab es von 2014 (2.487 Klagen) auf 2015 (2.798 Klagen) um 12,5 Prozent. Ähnliches zeigt sich, wenn KlägerInnen im schnelleren Verfahren, dem einstweiligem Rechtsschutz, Klage einreichen. Hier gab es seit 2011 eine Steigung um 19 Prozent. Waren es in 2011 noch 1.805, so waren es in 2015 2.148. Hier gewann jede fünfte Klage oder bekam zumindest teilweise Recht.
Die Anfrage ergab weiterhin, dass die Neuzugänge aller Klagen beim Sozialgericht Hamburg deutlich die Erledigungen übertreffen. So lag der Bestand der Klagen zu Beginn des Jahres 2015 noch bei 13.920 und am Ende des Jahres jedoch bei 14.664. Der Anfrage zufolge wurden im Jahr 2015 8.215 Klagen bearbeitet. Den größten Anteil der Erledigungen machen jeweils „übereinstimmende Erledigungserklärungen“, „angenommene Anerkenntnisse“ sowie „Zurücknahme“ mit jeweils rund 13 Prozent aus.
Dazu Bürgerschaftsabgeordnete Inge Hannemann: „Die hohe Anzahl der Klagen zeigt deutlich auf, dass sich immer mehr Menschen vor Gericht wehren. Gerade die hohe Erfolgsquote im Schnellverfahren macht deutlich, dass sich ein Wehren lohnt.“
Mit den neuen Hartz-IV-Änderungen seit August 2016, vergrößerte sich auch die Rechtsunsicherheit innerhalb der Jobcenter. Dies bestätigt der Senat bei der Frage, warum die Anzahl der „Stattgaben“ bei „fehlerhaften Rechtsanwendungen“ durch die Jobcenter eklatant gestiegen sei. Diese stieg nämlich seit diesem Zeitpunkt bis Oktober um 43 Prozent an.
„Die Zeit war lang genug, um die MitarbeiterInnen in den Jobcentern auf die neuen Regelungen zu schulen. Das scheint nicht oder kaum zu passieren. Die MitarbeiterInnen wurden ins kalte Wasser geworfen. Auszubaden haben es jedoch nur die Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigten. Sie müssen sich mit der Unkenntnis der JobcentermitarbeiterInnen auseinandersetzen, Widersprüche schreiben und im Extremfall ohne Geld auskommen. Das ist nicht akzeptabel und „kundenfeindlich“. Jobcenter team.arbeit.hamburg muss schleunigst Schulungen durchführen und das „Do it yourself“ beenden“, so Hannemann abschließend.