Wenn Jobcenter-Textbausteine eine Eingliederungsvereinbarung rechtswidrig machen
Ein hohes Gut in den Jobcentern ist die sogenannte beidseitige Eingliederungsvereinbarung (§15 SGB II). Laut der Bundesagentur für Arbeit „dient (EinV) dem Qualitätsziel guter Betreuung und Beratung. Mit der EinV soll die Transparenz und Verbindlichkeit der Dienstleistungsbeziehung von Jobcenter und Arbeitsuchenden gestärkt werden.“