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	<title>Hubertus Heil | inge-hannemann.de</title>
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		<title>Neue Begriffe für einen neuen Sozialstaat – die SPD und ihre Agenda 2010</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/neue-begriffe-fuer-einen-neuen-sozialstaat-die-spd-und-ihre-agenda-2010/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 08 Dec 2019 19:56:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Hubertus Heil]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialstaat]]></category>
		<category><![CDATA[SPD]]></category>
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					<description><![CDATA[Auf dem ordentlichen Parteitag der SPD vom 6. bis 8. Dezember in Berlin hat die Partei einen Beschluss unter dem Namen: „Arbeit – Solidarität – Menschlichkeit: Ein neuer Sozialstaat für eine neue Zeit“ vorgelegt.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image"><img decoding="async" width="475" height="316" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/05/SPD.jpg" alt="" class="wp-image-1595" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/05/SPD.jpg 475w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/05/SPD-300x200.jpg 300w" sizes="(max-width: 475px) 100vw, 475px" /><figcaption>Wahlstand der SPD</figcaption></figure>



<p>Auf dem ordentlichen Parteitag der SPD vom 6. bis 8. Dezember in Berlin hat die Partei einen <a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/12/Überarbeitet_SPD_Arbeit_Solidaritaet_Menschlichkeit_Ein_neuer_Sozialstaat_fuer_eine_neue_Zeit.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Beschluss (öffnet in neuem Tab)">Beschluss</a> unter dem Namen:&nbsp;<em>„Arbeit – Solidarität – Menschlichkeit: Ein neuer Sozialstaat für eine neue Zeit“</em>&nbsp;vorgelegt. Ein Parteitag dient der Diskussion von neuen Ideen und den daraus folgenden Beschlüssen. Einstimmig entschied die SPD, dass sie „Hartz IV hinter sich lassen wollen“. Das klingt vollmundig und zeigt zumindest eine gute Absicht. Klebt doch die Agenda 2010 und Hartz IV wie eine lästige Fliege an ihrem Image. 15 Jahre Agenda 2010 zeigen Auswirkungen auf miese Wahlergebnissen und Umfragewerte. Inwiefern die SPD ihr eigenes neues Konzept umsetzen wird, zeigt sich, wenn diese Themen in den Bundestag kommen – sei es von der Opposition oder durch ihre eigenen Anträge und Debatten. Bisher ist nur festzustellen, dass positive Veränderungen für die Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigten ein schwarzes Loch im Bundestag sind. Hätte das Bundesverfassungsgericht nicht über die Sanktionen entschieden, wären vermutlich bis heute keine Änderungen eingetreten. In Erinnerung sind Debatten, dass Erwerbslose eine Marschrichtung vorgesetzt brauchen. Und sei es mit Bestrafung von Geldkürzungen bis zu 100 Prozent. Es scheint eine neue Erkenntnis aufgetaucht zu sein:</p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p><em>„Es gebe in der gesellschaftlichen Debatte zwei Pole: Jene, die alle Arbeitslosen unter den Verdacht stellten, zu faul zu sein zum Arbeiten &#8211; und die anderen, &#8222;die jede Form von Mitwirkung schon für einen Anschlag auf die Menschenwürde halten&#8220;. Beides sei falsch“,</em>&nbsp;so Hubertus Heil.</p></blockquote>



<p>Allerdings verwechselt Heil etwas: Bei der Menschenwürde geht es nicht darum, ob jemand mitwirkt oder nicht. Vielmehr ist sie absolut gegeben und stand im Mittelpunkt der Sanktionsdebatten. Es stellte sich die Frage, welche Artikel im Grundgesetz vorgeben, dass Geldkürzungen bis auf Null möglich sind.&nbsp;</p>



<p>Positiv ist zu bewerten, dass die SPD etwas reifer oder erwachsener geworden ist. Nach 15 Jahren Agenda 2010 sind sie nun im besten Teenageralter oder in der Pubertät.&nbsp;</p>



<p>Das neue Konzept habe ich mir mal angesehen und mit den derzeitig gültigen Bestimmungen oder Gesetze verglichen. Ich starte mit der Seite 7 und beende es auf der Seite 12. Gelb hinterlegt sind im Kern oder am Rande neue Vorhaben. Rot hinterlegte Texte sind Bestandteile die es bereits gibt und nur ihren Namen wechseln. Ich habe jeweils positiv, neutral oder negativ bewertet (ist natürlich immer subjektiv).</p>



<p><strong>Seite 7: neutral</strong></p>



<p><em>„Für diejenigen, deren Jobs durch den technologischen Wandel wegfallen, schaffen wir darüber hinaus eine Qualifizierungsgarantie. Kern dieser Qualifizierungsgarantie ist der Anspruch auf Umschulung, sofern der Arbeitsplatz wegzufallen droht, gepaart mit der Absicherung durch eine Lohnersatzleistung.“&nbsp;</em><em></em></p>



<p>Qualifizierung oder ähnliches findet sich in <a href="https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/81.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="§ 81 SGB III (öffnet in neuem Tab)">§ 81 SGB III</a> – hier wird es um den Wegfall von Arbeitsplätzen durch den technologischen Wandel ergänzt.</p>



<p><em>„Deswegen werden wir auch das dritte Umschulungsjahr finanzieren.“</em></p>



<p>Aus Kann soll ein Muss werden. Siehe auch:&nbsp;<a href="https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/ausbildung-weiterbildung-umschulung" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/ausbildung-weiterbildung-umschulung (öffnet in neuem Tab)">https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/ausbildung-weiterbildung-umschulung</a></p>



<p><strong>Seite 8: positiv</strong></p>



<p>„<em>Wir wollen erstens einen Leistungsanspruch für Qualifizierung einführen, das Arbeitslosengeld-Q: Alle, die nach drei Monaten im ALG-I keine neue Arbeit gefunden haben, erhalten einen Anspruch auf eine gezielte Weiterbildungsmaßnahme und auf das damit verbundene Arbeitslosengeld-Q, das in der Höhe dem ALG I entspricht.“</em></p>



<p>Hier gilt auch <a rel="noreferrer noopener" aria-label="§ 81 SGB III  (öffnet in neuem Tab)" href="https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/81.html" target="_blank">§ 81 SGB III </a>Grundsatz mit dem Zusatz: Leistungsanspruch wird von Kann zu Muss.</p>



<p><strong>Seite 9: neutral</strong></p>



<p>Aus Hartz IV wird&nbsp;<em>„Bürgergeld“</em></p>



<p><em>„Das „Recht auf Arbeit“ heißt für uns in diesem Zusammenhang, dass die Bürgerinnen und Bürger ein passgenaues Angebot auf Weiterbildung/Qualifizierung oder auch ein Angebot auf Arbeit erhalten. Dafür werden wir perspektivisch den sozialen Arbeitsmarkt ausweiten.“</em>  </p>



<p>Das gibt bereits heute die Eingliederungsvereinbarung vor.&nbsp;</p>



<p><em>„Zum Bürgergeld gehört für uns auch ein monatlicher Bonus für Weiterbildung.“&nbsp;</em>Was nicht näher definiert ist.</p>



<p><strong>Positiv&nbsp;&#8211;&gt; Neu</strong></p>



<p><em>„Diejenigen, die arbeiten und Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen, aber trotzdem auf ergänzende Leistungen angewiesen sind, sollen in Zukunft von der Bundesagentur für Arbeit betreut werden. Bislang gilt das nur für diejenigen „Aufstocker“, deren ALG I nicht ausreicht. In Zukunft sollen aber alle beitragszahlenden Erwerbstätigen bei der Bundesagentur für Arbeit betreut werden.“</em></p>



<p><strong>Positiv&nbsp;&#8211;&gt;Neu:</strong></p>



<p><em>„Beim Übergang von ALG-I in das Bürgergeld muss die Lebensleistung besser anerkannt und geschützt werden. Der vorübergehende Bezug des Bürgergeldes darf sich nicht sofort auf den Wohnort auswirken oder Menschen zwingen, das Gesparte aufzubrauchen.“&nbsp;</em><em></em></p>



<p><em>„Wir wollen Menschen diese Sorgen nehmen und sie dabei unterstützen, sich auf die Arbeitsplatzsuche konzentrieren zu können. Deswegen werden wir bei denjenigen, die aus dem Bezug von ALG I kommen, für zwei Jahre Vermögen und die Wohnungsgröße nicht überprüfen. Wir wollen auch den Schutz von selbst genutztem Wohneigentum ausweiten und eine entsprechende Regelung für Mieter schaffen. Niemand, der auf den Bezug des Bürgergelds angewiesen ist, soll in dieser Zeit seine Wohnung verlassen müssen.“&nbsp;</em><em></em></p>



<p><em>„Gleichzeitig werden wir durch die Reform des Wohngeldes dafür sorgen, dass niemand nur aufgrund hoher Wohnkosten auf Bürgergeld angewiesen sein muss.“&nbsp;</em><em></em></p>



<p><strong>Neutral:</strong></p>



<p><em>„Das Bürgergeld wird Regelungen beinhalten, mit denen speziellen Bedarfen und Härten begegnet werden kann, zum Beispiel für den Fall, dass plötzlich die Waschmaschine kaputtgeht und gleichzeitig die alte Winterjacke aufgetragen ist.“&nbsp;</em><em></em></p>



<p>Bisher kann dieses nach <a href="https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/42a.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="§ 42a SGB II  (öffnet in neuem Tab)">§ 42a SGB II </a>in Form eines Darlehens gewährt werden. Es bleibt offen ob es bei dieser Form bleibt oder als Zuschuss gegeben wird. Es bleibt auch offen, ob es eine Kann-Bestimmung, wie bisher oder eine Muss-Bestimmung wird.</p>



<p><strong>Seite 10: neutral&nbsp;</strong>&#8211; entspricht der Eingliederungsvereinbarung <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__15.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="§ 15 SGB II (öffnet in neuem Tab)">§ 15 SGB II</a></p>



<p>Aus Eingliederungsvereinbarung wird&nbsp;<em>„Teilhabevereinbarung“</em></p>



<p><em>„Die Teilhabevereinbarung orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen und Vorstellungen der Arbeitslosen. In ihr werden Maßnahmen und Angebote des Jobcenters festgehalten, die konkret zur Vermittlung in Arbeit führen sollen. Dazu zählen alle Maßnahmen der Qualifizierung, aber auch Coaching-Maßnahmen oder eine aufsuchende Unterstützung in schwierigen Lebenslagen. Sie enthält, wenn notwendig, Maßnahmen, die zunächst die soziale Teilhabe stärken und persönliche Probleme lösen, seien es gesundheitliche, Verschuldungsfragen, Obdachlosigkeit, etc.“</em></p>



<p><strong>Neutral&nbsp;</strong>&#8211; entspricht der Eingliederungsvereinbarung <a rel="noreferrer noopener" aria-label="§ 15 SGB II (öffnet in neuem Tab)" href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__15.html" target="_blank">§ 15 SGB II</a>, Aufklärung, Beratung und Auskunft sind u.a. in den <a href="https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/auskunfts-und-beratungspflicht-sozialleistungstraeger_idesk_PI434_HI523425.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="§§ 13-15 SGB I (öffnet in neuem Tab)">§§ 13-15 SGB I</a> hinterlegt.</p>



<p><em>„Dafür wollen wir die Jobcenter besser ausstatten, individuelle Begleitung und Ausrichtung fördern und die Beschäftigten für die neue, partnerschaftliche Arbeitsweise aus- und weiterbilden. Mit der Teilhabevereinbarung werden Arbeitssuchende über ihre Pflichten und ihre Rechte gegenüber dem Jobcenter und die umfassenden Möglichkeiten der Förderung und Begleitung aufgeklärt.“</em></p>



<p><strong>Positiv:&nbsp;</strong>Ombudsstellen wurden bisher kommunal entschieden. Das Recht auf einen einmaligen Wechsel der Ansprechperson ist eine wichtige neue Regelung.</p>



<p><em>„Wir wollen neutrale Ombudsstellen als Anlaufstelle bei Meinungsverschiedenheiten schaffen und das Recht, einmalig die Ansprechperson zu wechseln, wenn die Zusammenarbeit nicht gelingt.“</em></p>



<p><strong>Seite 11:&nbsp;Neutral&nbsp;</strong><a rel="noreferrer noopener" aria-label="§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Alg II-V (öffnet in neuem Tab)" href="https://www.gesetze-im-internet.de/algiiv_2008/__1.html" target="_blank">§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Alg II-V</a>. Diese bereits bestehende Regelung wurde mit der letzten Rechtsänderung des SGB II in 2016 eingeführt. Dabei liegt die <a href="https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/sauer-sgbii-11a-nicht-zu-beruecksichtigendes-einkommen-211-nicht-zu-beruecksichtigende-einnahmen-nach-der-alg-iiv_idesk_PI13994_HI2656549.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Bagatellgrenze (öffnet in neuem Tab)">Bagatellgrenze</a> bei monatlich 10 Euro oder jährlich 120 Euro.</p>



<p><em>„Durch Anhebung der Bagatellgrenze wollen wir ökonomisch unsinnige Rückforderungen künftig vermeiden, die auf allen Seiten nur Ärger produzieren.“</em></p>



<p><strong>Seite 12: Neutral</strong></p>



<p><em>„Wir wollen Kinder aus dem SGB II-Bezug holen. Das SGB-System ist darauf ausgerichtet Erwerbssuchende zu betreuen und sie in Arbeit zu vermitteln. Beides trifft auf Kinder und ihre Bedürfnisse nicht zu. Sie brauchen kindgerechte, auf Bildung- und Teilhabechancen ausgerichtete Betreuung und Förderung. Dabei werden wir auch das bisherige Modell der Bedarfsgemeinschaften neu bestimmen und somit die Lebensentwürfe von Familien besser berücksichtigen.“</em></p>



<p>Es bleibt unklar, ob die Kindergrundsicherung auf Hartz IV als Einkommen angerechnet wird, wie bisher. Kinder gehören tatsächlich nicht in ein Jobcenter.</p><img decoding="async" loading="lazy" src="http://vg03.met.vgwort.de/na/fa15d591d60b4555981329f03f132488" width="1" height="1" alt="">



<figure class="wp-block-image"><img decoding="async" src="http://vg03.met.vgwort.de/na/fa15d591d60b4555981329f03f132488" alt=""/></figure>
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			</item>
		<item>
		<title>Bundesagentur für Arbeit korrigiert nach einem Leak den Entwurf der neuen Sanktionsregelungen</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/bundesagentur-fuer-arbeit-korrigiert-nach-einem-leak-den-entwurf-der-neuen-sanktionsregelungen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 03 Dec 2019 13:14:25 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[BMAS]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Hubertus Heil]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
		<category><![CDATA[Sanktionen]]></category>
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					<description><![CDATA[* Update* 4. Dezember 2019 Stand: 8:45 Uhr &#8211; Harald Thomé schreibt heute auf Twitter: Wir haben jetzt mal die Weisungungsversionen 27. Nov gegen 3. Dez. gegeneinandergestellt, so das jeder sehen kann, was die BA im Detail in den Weisungen geändert hat. Versionsvergleich § 31 SGB II&#160;hier.&#160; Versionsvergleich § 32 SGB II&#160;hier. Das war schon [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image"><img decoding="async" loading="lazy" width="682" height="449" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/04/Bildschirmfoto-2017-03-31-um-20.50.21.png" alt="" class="wp-image-1471" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/04/Bildschirmfoto-2017-03-31-um-20.50.21.png 682w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/04/Bildschirmfoto-2017-03-31-um-20.50.21-300x198.png 300w" sizes="(max-width: 682px) 100vw, 682px" /><figcaption>Bundesagentur für Arbeit</figcaption></figure>



<p>* Update* 4. Dezember 2019 Stand: 8:45 Uhr &#8211; Harald Thomé schreibt heute auf Twitter:</p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>Wir haben jetzt mal die Weisungungsversionen 27. Nov gegen 3. Dez. gegeneinandergestellt, so das jeder sehen kann, was die BA im Detail in den Weisungen geändert hat.</p></blockquote>



<p>Versionsvergleich § 31 SGB II&nbsp;<a href="https://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/Vergleich_FH___31_SGB_II_mit_AEnderungen.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">hier.&nbsp;</a></p>



<p>Versionsvergleich § 32 SGB II&nbsp;<a href="https://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/Vergleich_FH____32_SGB_II_mit_AEnderungen_Kor.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">hier</a>.</p>



<p>Das war schon ein starkes Stück, was sich die Bundesagentur für Arbeit (BA) und das Bundesarbeitsministerium geleistet haben. Obwohl das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Anfang November entschieden hat, dass Hartz-IV-Sanktionen über 30 Prozent „verfassungswidrig“ sind, sollen auch in Zukunft Kürzungen über 30 Prozent möglich sein. Das geht aus einem Entwurf der neuen fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit hervor, die zunächst vom Erwerbslosenverband <a rel="noreferrer noopener" aria-label="Tacheles e.V. (öffnet in neuem Tab)" href="https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2583/" target="_blank">Tacheles e.V. </a>in Wuppertal geleakt wurden. Und die sind brisant. Auf der Webseite des Verbandes schreibt Tacheles:&nbsp;<em>„Bundesagentur für Arbeit plant mit neuen Dienstanweisungen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Sanktionen zu unterlaufen!“</em>&nbsp;Das sitzt.</p>



<p>Bisher konnten die Jobcenter bei drei aufeinanderfolgenden Pflichtverletzungen das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) um 30, dann um 60 und schließlich um 100 Prozent (Vollsanktion, inkl. Miete) kürzen. Diese Kürzungen können bei einer Ablehnung eines Arbeitsangebotes oder einer Trainingsmaßnahme vollzogen werden. Terminversäumnisse, die mit jeweils 10 Prozent sanktioniert werden, waren nicht Bestandteil der Klage. Für die unter 25-Jährigen gelten Sonderregeln. Hier gab es bereits bei der zweiten Pflichtverletzung gar kein Geld mehr vom Jobcenter, sofern diese einen eigenen Haushalt führten. Leben die unter 25-Jährigen noch im Haushalt der Eltern, so wurde zwar die Grundleistung komplett gestrichen, die Miete allerdings auf die Personen (i.d.R. die Eltern) verteilt. Das Gericht stellte unmissverständlich klar, dass die derzeitige Sanktionspraxis zu korrigieren ist. Bis dahin gilt eine durch das Gericht angeordnete Übergangsregelung, wonach Sanktionen von über 30 Prozent nicht mehr zulässig sind. Diese Regeln gelten auch für unter 25-Jährige, obwohl sie nicht Bestandteil der Klage waren. <strong>Hubertus Heil</strong> (SPD) erklärte nach dem Urteil:&nbsp;</p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>„<em>Ab sofort gilt, dass nicht mehr über 30 Prozent sanktioniert werden kann und ab sofort muss auch die Möglichkeit geschaffen werden ganz offensichtlich in Härtefällen eine Änderung zu ermöglichen.“&nbsp;</em>&nbsp;</p></blockquote>



<p></p>



<p>Die BA und das BMAS waren nun in der Bringschuld neue Weisungen für die Jobcenter zu schreiben, in denen die Vorgaben berücksichtigt werden müssen. So weit, so gut. Allerdings scheint es jetzt in der Umsetzung zu hapern. Mit einem Trick versucht die Bundesagentur für Arbeit unter Detlef Scheele (SPD) in Zusammenarbeit mit dem Bundesarbeitsministerium die eindeutigen Vorgaben zu umgehen. So steht im Entwurf:&nbsp;</p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p><em>„Sanktionen von 30 Prozent (wegen Ablehnung Arbeitsangebot) und 10% (wegen Meldeversäumnisses) des Regelbedarfs von 432 Euro (Anm.: gilt ab 2020) ergeben folgende Minderungen: 129,60 Euro + 43,20 Euro = 172,80 Euro.“</em></p></blockquote>



<p>Der Trick ist ganz simpel: Sie addierten die maximale 30-Prozent-Sanktion, wenn zum Beispiel ein Arbeitsangebot abgelehnt wird mit einer 10-Prozent-Sanktion für ein Meldeversäumnis. Damit missachtete die BA die Vorgaben aus Karlsruhe, dass Sanktionen über 30 Prozent nicht mehr durchgeführt werden dürfen. Man muss schon inhuman um die Ecke denken, um dieses Rechenbeispiel, unter der Vorgabe aus Karlsruhe, nachzuvollziehen. Nicht der Mensch im Jobcenter wird dabei bedacht, sondern: Wie können wir die neuen Regelungen so anwenden, dass wir weiterhin über 30 Prozent sanktionieren dürfen? Das Nichtbehandeln der Terminversäumnisse durch das Gericht, ist für die Bundesagentur für Arbeit und dem Ministeriums scheinbar eine Einladung das jetzige Sanktionsregime irgendwie aufrecht zu erhalten. Die Veröffentlichung der Entwürfe führte zu einer großen medialen Berichtserstattung und zu einer großen Empörung in den sozialen Netzwerken. Prompt erfolgte noch am selben Tag eine Klarstellung des BMAS:</p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p><em>„Bevor es in der öffentlichen Diskussion zu weiteren Missverständnissen kommt, wird klar gestellt: Bundeminister @hubertus_heil schließt aus, dass künftig innerhalb eines Monats mehr als 30 Prozent sanktioniert werden darf. Eine dementsprechende Weisung wird nach Abschluss des konsultatorischen Verfahrens am Freitag ergehen.“</em></p></blockquote>



<p>Wäre da nicht die Klarstellung durch die Bundesagentur für Arbeit auf einen Tweet von Ulrich Schneider (Der Paritätische):</p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p><em>„Gut, dass @hubertus_heil schnell reagiert und die @Bundesagentur wieder eingefangen hat. Die Versicherung, in den Übergangsweisungen, gemäß dem BVerfG-Urteil keine Kürzungen über 30% zu erlauben, ist zentral. (&#8230;)“</em></p></blockquote>



<p>Und die BA konterte:</p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p><em>„Von &#8222;zurückpfeifen&#8220; kann hier nicht gesprochen werden, zur Klarstellung: Die BA darf im SGB II Weisungen nicht allein erlassen. Der Entwurf jeder Weisung für Jobcenter wird von BA und BMAS gemeinsam erstellt. Danach wird sie mit den Ländern und kommunalen Spitzen abgestimmt.“</em></p></blockquote>



<p>Entweder weiß die linke Hand nicht was die rechte tut oder es ist ein Paradebeispiel eines Schmierentheaters, die das Denken und Handeln beider Behörden schonungslos offenlegt. Beides ist zu verurteilen.&nbsp;</p>



<p>Mit der heutigen Veröffentlichung der neuen fachlichen Weisungen nach §§ 31,32 hat sich nun folgendes verändert, die ich jeweils nochmals gegenüber stelle:</p>



<p>§31 (Rd.Z. 31.34 alt)</p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p> <em>(4) Bei kumulativer Verletzung von Pflichten nach § 31 und § 32 laufen die Minderungen parallel ab, d.h. die Minderungsbeiträge werden in Überschneidungsmonaten addiert.&nbsp;</em><br> „<em>Sanktionen von 30 Prozent (wegen Ablehnung Arbeitsangebot) und 10% (wegen Meldeversäumnisses) des Regelbedarfs von 432 Euro (Anm.: gilt ab 2020) ergeben folgende Minderungen: 129,60 Euro + 43,20 Euro = 172,80 Euro.“</em> </p></blockquote>



<p><strong>Neu&nbsp;</strong>&#8211; aus diesem Text wurde nun: (Rd.Z: 31.34 – Seite 12 &#8211; 13)&nbsp;</p>



<p><strong>(4) Eine Überlappung von Minderungszeiträumen aufgrund einer Pflichtverletzung nach § 31 SGB II mit Minderungen von Meldeversäumnissen nach § 32 SGB II ist zulässig. Der monatliche Minderungsbetrag darf jedoch nicht 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs überschreiten. Der darüber liegende Minderungsbetrag wirkt sich nicht mehr aus. Dies gilt analog bei der Überlappung zweier oder mehrerer Minderungszeiträume wegen § 31 SGB II.&nbsp;</strong><strong></strong></p>



<p><strong>Beispiel 1:&nbsp;</strong><strong></strong></p>



<p><strong>Sanktionen von 30 Prozent (wegen Ablehnung Arbeitsangebot) für jeweils Januar, Februar und März sowie 10 Prozent (wegen Meldeversäumnisses) des Regelbedarfs von 432,00 EUR ergeben folgende Minderungen:&nbsp;</strong><strong></strong></p>



<p><strong>129,60 EUR + 43,20 EUR = 172,80 EUR&nbsp;</strong><strong></strong></p>



<p><strong>→ Minderungshöhe auf 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs beschränkt: 129,60 EUR&nbsp;</strong><strong></strong></p>



<p><strong>Beispiel 2:&nbsp;</strong></p>



<p><strong>Sanktionen von 30 Prozent (wegen Ablehnung Arbeitsangebot) für Januar, Februar und März sowie 10 Prozent (wegen Meldeversäumnisses) des Regelbedarfs von 432,00 EUR für März, April und Mai ergeben folgende Minderungen:&nbsp;</strong></p>



<table class="wp-block-table"><tbody><tr><td><strong>Monat&nbsp;</strong></td><td><strong>Mitwirkungspflicht&nbsp;</strong></td><td><strong>Meldeversäumnis&nbsp;</strong></td><td><strong>Minderungshöhe&nbsp;</strong></td></tr><tr><td><strong>Januar&nbsp;</strong></td><td>129,60 EUR&nbsp;</td><td></td><td>129,60 EUR&nbsp;</td></tr><tr><td><strong>Februar&nbsp;</strong></td><td>129,60 EUR&nbsp;</td><td></td><td>129,60 EUR&nbsp;</td></tr><tr><td><strong>März&nbsp;</strong></td><td>129,60 EUR&nbsp;</td><td>43,20 EUR&nbsp;</td><td>129,60 EUR&nbsp;</td></tr><tr><td><strong>April&nbsp;</strong></td><td></td><td>43,20 EUR&nbsp;</td><td>43,20 EUR&nbsp;</td></tr><tr><td><strong>Mai&nbsp;</strong></td><td></td><td>43,20 EUR&nbsp;</td><td>43,20 EUR&nbsp;</td></tr></tbody></table>



<p>Somit ist die Addition von mehreren Sanktionen über 30 Prozent vom Tisch, da sie 30 Prozent nicht überschreiben darf&nbsp;à&nbsp;Aus 172,80 Euro wurden 129,60 Euro (30 Prozent).</p>



<p>Änderungen nach § 32 Meldeversäumnisse (RZN. 32.4 – Seite 2)</p>



<p>Alt:</p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>(6) Bei mehreren Sanktionen wegen Meldeversäumnissen laufen die Minderungen parallel ab, d. h. die Sanktionsbeträge werden in Überschneidungsmonaten addiert. Eine Minderung wegen Meldeversäumniss tritt zu einer Minderung nach § 31a hinzu (§ 32 Absatz 2 Satz 1). Die Sanktionsbeträge werden in Überschneidungsmonaten somit ebenfalls addiert.</p></blockquote>



<p><strong>Neu: (Rd.Z. 32.4. – Seite 2</strong>)</p>



<p><strong>(6) Bei mehreren Sanktionen wegen Meldeversäumnissen laufen die Minderungen parallel ab, d. h. die Sanktionsbeträge werden in Überschneidungsmonaten addiert. Eine Addition eines monatlichen Minderungsbetrages wegen mehreren Meldeversäumnissen über 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs ist unzulässig.&nbsp;</strong><strong></strong></p>



<p><strong>Eine Überlappung von Minderungszeiträumen aufgrund&nbsp;einer&nbsp;Pflichtverletzung nach § 31 SGB II mit Minderungen von Meldeversäumnis(sen) nach § 32 SGB II ist zulässig. Der monatliche Minderungsbetrag darf jedoch&nbsp;nicht&nbsp;30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs überschreiten.&nbsp;</strong><strong></strong></p>



<p>Ergänzend „Härtefalleregelung“:</p>



<p>Auch hier haben die Bundesagentur für Arbeit und das Bundesarbeitsministerium nochmals die Kurve gekriegt. Im Entwurf wurde die „außergewöhnliche Härte erst ab einer Minderung&nbsp;<strong>von mehr als 30 Prozent</strong>&nbsp;des maßgebenden Regelbedarfs oder ab der beabsichtigten Kumulation mit der vierten parallel ablaufenden Minderung aufgrund eines Meldeversäumnisses zu prüfen“ in Erwägung gezogen.</p>



<p>Dem gegenüber steht nun: (Rd.Z. (32.4a) – Seite 2)</p>



<p><strong>„</strong><strong>Bei jedem Meldeversäumnis ist zu prüfen, ob eine außergewöhnliche Härte vorliegt, die der Feststellung einer Sanktion entgegensteht, oder die Mitwirkungspflicht nachträglich erfüllt wurde oder die zukünftige Bereitschaft dazu erklärt wurde und deshalb eine Sanktion nicht festzustellen oder zu verkürzen ist. Die grundsätzlichen Ausführungen in den Fachlichen Weisungen zu §§ 31, 31a, 31b SGB II zur Verhältnismäßigkeit (Kapitel 2.6) finden Anwendung.&nbsp;</strong><strong></strong></p>



<p><strong>Die Addition von Minderungen nach § 31a SGB II und § 32 SGB II ist unzulässig, da diese in der Gesamtsumme einen Betrag in Höhe von 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfes überschreiten würde.“&nbsp;</strong><strong></strong></p>



<p>Fazit:</p>



<p>Nach der Veröffentlichung des Entwurfes musste die Bundesagentur für Arbeit und das Bundesarbeitsministerium umschwenken. Das fordert bereits schon das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5.11.2019. Es ist trotzdem erschreckend, wie versucht wurde, dieses Urteil mit Tricks zu umgehen.&nbsp;</p>



<p>Weitere Infos:</p>



<p>Fachlichen Weisungen nach &#8211; §§ 31,32 &#8211; Neu Stand 3. Dezember 2019</p>



<p><a href="https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-ii-31-31b_ba015902.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Verstoß gegen Eingliederungsvereinbarung  (öffnet in neuem Tab)">Verstoß gegen Eingliederungsvereinbarung </a>§ 31</p>



<p><a rel="noreferrer noopener" aria-label="Meldeversäumnis (öffnet in neuem Tab)" href="https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-ii-32_ba015867.pdf" target="_blank">Meldeversäumnis</a> &#8211; § 32</p>



<p>Fachliche Weisungen nach &#8211; §§ 31,32 &#8211; Stand 27. November 2019 via <a href="https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2583/" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Tacheles e.V. (öffnet in neuem Tab)">Tacheles e.V.</a></p>



<p><a rel="noreferrer noopener" aria-label="Verstoß gegen Eingliederungsvereinbarung (öffnet in neuem Tab)" href="https://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/191126_Entwurf_FW___31_an_BA.pdf" target="_blank">Verstoß gegen Eingliederungsvereinbarung</a> § 31</p>



<p><a href="https://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/191126_Entwurf_FW___32_Meldeversaeumnisse_an_BA.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Meldeversäumnis (öffnet in neuem Tab)">Meldeversäumnis</a> &#8211; § 32</p>



<figure class="wp-block-image"><img decoding="async" src="http://vg03.met.vgwort.de/na/82449b950977458c94c76b403a57e115" alt=""/></figure>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Fragen an Hubertus Heil zur Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/fragen-an-hubertus-heil-zur-jobboerse-der-bundesagentur-fuer-arbeit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Aug 2019 14:43:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Hubertus Heil]]></category>
		<category><![CDATA[Jobbörse]]></category>
		<category><![CDATA[PAV]]></category>
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					<description><![CDATA[Sehr geehrter Herr Heil*

Wie Ihnen bekannt sein dürfte gab es aufgrund des Datenverkaufs in der Jobbörse auf arbeitsagentur.de eines Einzelnen Verwirrung und Empörung von Seiten der Erwerbslosen, der Datenschutzbeauftragte sowie auf Seiten der Opposition im Bundestag. ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image is-resized"><img decoding="async" loading="lazy" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/03/Pressefoto-Hubertus-Heil-2017-1-e1521824363564-1024x719.jpg" alt="" class="wp-image-1848" width="512" height="360" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/03/Pressefoto-Hubertus-Heil-2017-1-e1521824363564-1024x719.jpg 1024w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/03/Pressefoto-Hubertus-Heil-2017-1-e1521824363564-300x211.jpg 300w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/03/Pressefoto-Hubertus-Heil-2017-1-e1521824363564-768x539.jpg 768w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/03/Pressefoto-Hubertus-Heil-2017-1-e1521824363564-1080x759.jpg 1080w" sizes="(max-width: 512px) 100vw, 512px" /><figcaption>Foto: Susi Knoll</figcaption></figure>



<p>Sehr geehrter Herr Heil*<br><br>Wie Ihnen bekannt sein dürfte gab es aufgrund des Datenverkaufs in der Jobbörse auf arbeitsagentur.de eines Einzelnen Verwirrung und Empörung von Seiten der Erwerbslosen, der Datenschutzbeauftragte sowie auf Seiten der Opposition im Bundestag. Die Bundesagentur für Arbeit hat daraufhin die Jobbörse ein wenig verändert. Positiv bewerte ich die Anzeige, ob ein Stellenangebot durch die Bundesagentur für Arbeit betreut wird oder nicht. Zeitarbeitsunternehmen werden weiterhin in einem Suchlauf automatisch angezeigt, was bei den Privaten Arbeitsvermittlungen (PAV) herausgefallen ist. Diese Jobangebote müssen nun durch die Anwender extra angeklickt werden. Die PAV sind nun ziemlich verärgert, empört und was noch schwerer wiegt: Sie haben Angst um ihre Existenz, was ich gut nachvollziehen kann. Mich erreichen nun täglich diverse Mails von PAV, in denen ihre Ängste und Nöte sowie die Empörung deutlich herausgelesen werden können. Sie sprechen von Diskriminierung, von Sippenhaft einer ganzen Branche und fordern mich als auch DIE LINKE. im Bundestag auf diese Veränderungen wieder rückgängig zu machen. Mit den schreibenden PAV habe ich bereits telefonisch oder schriftlich Kontakt aufgenommen. Parallel dazu bin ich im engen Kontakt mit Frau Jessica Tatti (DIE LINKE. im Bundestag) und wir gemeinsam an einer Lösung arbeiten.<br><br>Vom <a rel="noreferrer noopener" aria-label="Arbeitskreis Leipziger Personalvermittler e.V (öffnet in neuem Tab)" href="http://aklpv.de/arbeitskreis_leipziger_personalvermittler_aktuelles.html" target="_blank">Arbeitskreis Leipziger Personalvermittler e.V</a>. wurde im Netz ein offener Brief vom 16.8.2019 mit der Überschrift: &#8222;<strong>Diskriminierung der Privaten Arbeitsvermittler in den Jobportalen der BA</strong>&#8220; veröffentlicht. Daraufhin hat, in Vertretung für Herrn Scheel, Herr N.N. (aus Datenschutzgründen gelöscht) an Herrn N.N. (aus Datenschutzgründen gelöscht) ein Antwortschreiben formuliert. Dieses Antwortschreiben liegt mir vor. Dort wird erwähnt, dass die Änderungen in der Jobbörse und Jobsuche der BA innerhalb unseres Hauses und mit dem BMAS abgestimmt sind. Weiterhin bezieht er (Anm. Herr N.N. der BA) sich auf die häufigsten Feedbacks von Stellensuchenden zu den Suchmöglichkeiten in der Jobbörse und der Jobsuche im Portal arbeitsagentur.de. Zu diesen Feedbacks gehört der Wunsch nach mehr Transparenz von direkt in Unternehmen zu besetzenden Stellen. Die Bundesagentur für Arbeit weist die Diskriminierung oder Ungleichbehandlung privater Arbeitsvermittlung im Vergleich zu Arbeitgebern von sich. Dabei nimmt das Schreiben Bezug auf den Status Arbeitgeber innerhalb der Jobbörse und negiert die Arbeitgeberfunktion bei den PAV.<br><br>Nun stellt sich die Frage, ob sich jetzt jede PAV zum Arbeitgeber umfirmiert oder die Kröte der nicht mehr wirklichen Sichtbarkeit geschluckt wird. Beides stellt nicht zufrieden. Aus diesem Grund bitte ich Ihrerseits um nochmalige Prüfung der Suchfunktionen in der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit. Inwiefern die PAV inzwischen Bewerbungseinbrüche haben, kann ich nicht beurteilen und verlasse mich auf die Aussagen in den Mails der PAV.<br><br>Eine weitere Möglichkeit wäre natürlich die Parität der Zeitarbeitsfirmen und PAV, so dass entweder beide nicht automatisch angezeigt werden oder erneut sichtbar sind, was den ursprünglichen Zustand beschreibt. Ich frage Sie nun:<br><br>1. Wie viele Stellensuchende wurden durch die Bundesagentur für Arbeit bezüglich der Transparenz befragt oder<br>2. in welcher Art und Weise wurden Wünsche der Stellensuchenden evaluiert? Gab es dazu eine Umfrage oder wurde das Kundenreaktionsmanagement ausgewertet?<br>3. Auf welcher Grundlage bleibt die Zeitarbeit in der Automatik eines Suchlaufes bestehen? Gab es dazu auch eine Feedback-Auswertung von Stellensuchenden?<br>4. Planen Sie einen Austausch mit den PAV? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?<br>5. Welchen Rang haben PAV bei den Eingliederungsleistungen &#8211; hier der AVGS (Anm. Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) &#8211; innerhalb der Jobcenter und Arbeitsagenturen? In welcher Höhe in Euro sind die AGVS bei den Eingliederungsleistungen berücksichtigt?<br>6. Wie möchten Sie bzw. das BMAS und die Bundesagentur für Arbeit in Zukunft mit den PAV kommunizieren, um deren Existenzängste wahrzunehmen und entsprechend zu handeln?<br><br>Ich gehe davon aus, dass auch Sie die PAV ernst nehmen und hoffentlich gemeinsam zu einer Lösung kommen.<br><br>Mit freundlichen Grüßen<br>Inge Hannemann</p>



<ul><li>Die Anmerkungen habe ich im Nachhinein für die Webseite eingestellt. Dieser Brief ging heute an Herrn Heil via Email.</li></ul>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Der neue soziale Arbeitsmarkt aus dem Bundesarbeitsministerium &#8211; oder der Entwurf einer zehnten Gesetzesänderung bei Hartz IV</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/der-neue-soziale-arbeitsmarkt-aus-dem-bundesarbeitsministerium-oder-der-entwurf-einer-zehnten-gesetzesaenderung-bei-hartz-iv/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 02 Jul 2018 13:09:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Hubertus Heil]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
		<category><![CDATA[Teilhabe am Arbeitsmarkt]]></category>
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					<description><![CDATA[Eines muss ich ja unserem Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zu Gute halten: Das Hamsterrad bei Hartz IV lässt er am laufen und entwickelt Ideen. Subjektiv scheint er kreativer zu sein, als in den vergangenen Jahren unter Nahles und von der Leyen. So bringt Heil nun einen Referentenentwurf zum „Zehnten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch“ ein.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><div id="attachment_1848" style="width: 310px" class="wp-caption alignleft"><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/03/Pressefoto-Hubertus-Heil-2017-1-e1521824363564.jpg"><img aria-describedby="caption-attachment-1848" decoding="async" loading="lazy" class="wp-image-1848 size-medium" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/03/Pressefoto-Hubertus-Heil-2017-1-e1521824363564-300x211.jpg" alt="" width="300" height="211" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/03/Pressefoto-Hubertus-Heil-2017-1-e1521824363564-300x211.jpg 300w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/03/Pressefoto-Hubertus-Heil-2017-1-e1521824363564-768x539.jpg 768w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/03/Pressefoto-Hubertus-Heil-2017-1-e1521824363564-1024x719.jpg 1024w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/03/Pressefoto-Hubertus-Heil-2017-1-e1521824363564-1080x759.jpg 1080w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /></a><p id="caption-attachment-1848" class="wp-caption-text">Foto: Susi Knoll</p></div></p>
<p>Eines muss ich ja unserem Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zu Gute halten: Das Hamsterrad bei Hartz IV lässt er am laufen und entwickelt Ideen. Subjektiv scheint er kreativer zu sein, als in den vergangenen Jahren Nahles und von der Leyen. So bringt Heil nun einen <a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/07/Referentenentwurf.pdf" target="_blank" rel="noopener">Referentenentwurf</a> zum „<em>Zehnten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch</em>“ ein. Wir erinnern uns: das Neunte Änderungsgesetz trat im August 2016 ein mit dem Ziel eine Bürokratievereinfachung zu erreichen. Nun also das Zehnte Änderungsgesetz. Dieses fokussiert sich auf Langzeiterwerbslose auf dem regulären und sozialen Arbeitsmarkt, um das Ziel der Vollbeschäftigung zu erreichen.</p>
<p>Der Referentenentwurf schreibt dazu:</p>
<blockquote><p><em>Angestrebt wird, Menschen, die schon sehr lange arbeitslos sind, wieder eine Perspektive zur Teilhabe am Arbeitsmarkt zu eröffnen. Mit einem ganzheitlichen Ansatz soll die Beschäftigungsfähigkeit durch intensive Betreuung, individuelle Beratung und wirksame Förderung verbessert und arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen zugleich vermehrt Beschäftigungsoptionen auf dem allgemeinen oder sozialen Arbeitsmarkt angeboten werden. (&#8230;) Im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes sollte vielmehr auch die Reintegration von Personen mit einer längeren Dauer von Langzeitarbeitslosigkeit in den allgemeinen Arbeitsmarkt besser unterstützt werden.</em></p></blockquote>
<p><strong>Teilhabe am Arbeitsmarkt</strong></p>
<p>Die monatlichen Arbeitslosenzahlen vermelden Monat für Monat einen Rekordtiefstand. Die rund 1 Million „vergessenen“ Erwerbslosen aus der Statistik nicht mit einberechnet. Heil erkennt richtig, dass Erwerbslose in Hartz IV schon sehr lange im Leistungsbezug sind. Die Grafik der Bundesagentur für Arbeit zeigt auf, dass im Juni 2018 rund 814 Tausend Menschen langzeiterwerbslos gemeldet waren.</p>
<p><div id="attachment_1883" style="width: 794px" class="wp-caption aligncenter"><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/07/Bildschirmfoto-2018-07-02-um-14.42.12.png"><img aria-describedby="caption-attachment-1883" decoding="async" loading="lazy" class="wp-image-1883 size-full" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/07/Bildschirmfoto-2018-07-02-um-14.42.12.png" alt="" width="784" height="326" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/07/Bildschirmfoto-2018-07-02-um-14.42.12.png 784w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/07/Bildschirmfoto-2018-07-02-um-14.42.12-300x125.png 300w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/07/Bildschirmfoto-2018-07-02-um-14.42.12-768x319.png 768w" sizes="(max-width: 784px) 100vw, 784px" /></a><p id="caption-attachment-1883" class="wp-caption-text">Quelle: Bundesagentur für Arbeit</p></div></p>
<p>Diese wird, ebenfalls nach der Definition der Bundesagentur für Arbeit, zwischen 12 Monaten und 48 Monaten und länger angegeben. Hier setzt das Bundesarbeitsministerium an und spricht von einem neuen Instrument zur „<em>Teilhabe am Arbeitsmarkt</em>“. Demnach werden</p>
<blockquote><p><em>Arbeitsverhältnisse mit erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen, die seit mindestens sechs Jahren Leistungen (Arbeitslosengeld II) beziehen und in dieser Zeit nicht oder nur kurz erwerbstätig waren,</em> gefördert.</p></blockquote>
<p>Wieder ein Blick in die <a href="https://statistik.arbeitsagentur.de/nn_31892/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/Rubrikensuche_Form.html?view=processForm&amp;pageLocale=de&amp;topicId=1348848" target="_blank" rel="noopener">Statistik</a> der Bundesagentur für Arbeit offenbart, dass bei 48 Monaten und länger rund 208 Tausend registriert sind. Die Tiefe der Statistik weist bei 5 Jahren und länger rund 147 Tausend im Jahr 2017 Berechtigte aus. Und damit kommen wir der Zahl des Koalitionsvertrages von 150 Tausend Geförderten schon sehr nahe. Siehe auch hierzu mein <a href="http://inge-hannemann.de/ein-weiter-so-in-der-arbeitsmarktpolitik-der-groko/" target="_blank" rel="noopener">Kommentar</a> aus dem Februar. Arbeitgeber, die bereit sind, Langzeiterwerbslose einzustellen erhalten zwei Jahre einen vollständigen Lohnzuschuss des gesetzlichen Mindestlohns. In den darauffolgenden drei Jahren reduziert er sich jeweils um zehn Prozent. Somit beträgt die maximale Förderdauer bis zu fünf Jahre. Der Arbeitsvertrag kann von Beginn an auf fünf Jahre befristet werden. „Betreuung“, Weiterbildung und betriebliche Praktika sind parallel möglich. Mit dem Wort „Betreuung“ habe ich persönlich so meine Probleme und ersetze es lieber mit Begleitung. Wozu nun innerhalb eines Arbeitsverhältnisses ein betriebliches Praktikum vorgeschlagen wird, entzieht sich meinen Kenntnissen. Rollentausch unter Arbeitgebern à la „Frauentausch“? Aber weiter im Text. Im ersten Jahr der Förderung erhält der neu Beschäftigte eine regelmäßige beschäftigungsbegleitende „Betreuung“ durch die Agentur für Arbeit oder durch einen Dritten. Auch hier werden die angemessenen Kosten entsprechend übernommen. Es wird davon ausgegangen, dass Langzeiterwerbslose nicht mehr up to date sind. Aus diesem Grund werden erforderliche Weiterbildungen oder ein betriebliches Praktikum bei einem anderen Arbeitgeber mit einem Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten gefördert. Höchstens jedoch bis zu 1.000 Euro je Weiterbildung.</p>
<p><strong>Kündigung möglich?</strong></p>
<p>Können die Leistungsberechtigten einfach so ihren neu geförderten Arbeitsplatz verlassen? Ja. Sofern die Agentur für Arbeit diese in eine zumutbare Arbeit oder Ausbildung vermitteln kann oder die Förderung aus anderen Gründen beendet wird. Ebenso gilt dieses gleichermaßen für die Leistungsberechtigten. Hier sogar ohne Einhaltung einer Frist.</p>
<p>Welche Einschränkungen gibt es für die Arbeitgeber? Keinen Zuschuss gibt es, wenn vermutet wird, dass die Arbeitgeber einen bisherigen regulären Arbeitsplatz beenden, um an die Förderung durch einen Langzeiterwerbslosen zu gelangen. Das neue Gesetz soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.</p>
<p><strong>Der neue Lohnkostenzuschuss</strong></p>
<p>Komme ich zur nächsten Kreativität aus dem Hause der Arbeit: Ein neuer weiterer Lohnkostenzuschuss. Zwei Jahre „Arbeitslosigkeit“ reichen aus, damit die Arbeitgeber pauschal im ersten Jahr 75 Prozent und im zweiten Jahr die Hälfte an Lohnzuschüssen erhalten. Das Arbeitsverhältnis muss für mindestens zwei Jahre abgeschlossen werden und eine sog. Nachbeschäftigungszeit von sechs Monaten umfassen. Anders als beim derzeitigen Eingliederzuschuss fehlen hier Merkmale wie „Minderleistung“ oder das „Vorliegen von Vermittlungshemmnissen“. Ich erinnere mich noch gut an einen Fall, als bei einer Kassiererin ein voller Eingliederungszuschuss beantragt wurde, weil der Führerschein fehlte. Dies galt, zumindest für den Arbeitgeber, als Minderleistung. Ein fahrtechnischer Einsatz war allerdings nicht gefordert oder geplant. Versuch macht bekanntlich klug &#8230;</p>
<p>Auch hier hat der Referentenentwurf selbstverständlich eine Begründung parat:</p>
<blockquote><p><em>Die einfache und transparente Ausgestaltung des Instrumentes soll es für die Arbeitgeber besonders attraktiv machen, Personen mit einer längeren Dauer von Langzeitarbeitslosigkeit eine Beschäftigungsmöglichkeit zu bieten. Wie der Eingliederungszuschuss (&#8230;) setzt auch der neue Lohnkostenzuschuss deshalb darauf, einen finanziellen Anreiz zur Einstellung von Langzeitarbeitslosen zu geben, verzichtet aber auf den Ausgleich einer bestehenden Minderleistung und befördert durch die beschäftigungsbegleitende Betreuung zusätzlich die Beschäftigungsfähigkeit von Langzeitarbeitslosen. (&#8230;) Einer weiteren Verfestigung von Langzeitarbeitslosigkeit wird vorgebeugt.</em></p></blockquote>
<p>Beantragen können den Lohnkostenzuschuss alle Arbeitgeber unabhängig von Art, Branche, Rechtsform oder Region. Das Papier bleibt bei den vier Milliarden Euro Aufstockung bis zum Jahr 2022 (die nächsten Bundestagswahlen wären regulär 2021) analog des Koalitionspapiers der derzeitigen GroKo.</p>
<p>Nun ist das so eine Sache mit neuen Förderinstrumenten und den Jobcentern. In einem <a href="http://www.o-ton-arbeitsmarkt.de/o-ton-news/esf-programm-fuer-langzeitarbeitslose-bmas-erweitert-zielgruppe" target="_blank" rel="noopener">Artikel</a> schreibt Prof. Stefan Sell (o-ton Arbeitsmarkt) zum ESF Sonderprogramm für Langzeiterwerbslose:</p>
<blockquote><p><em>Die Zielerreichung des Sonderprogramms kommt nur schleppend voran. Nach inzwischen 20 Monaten Laufzeit hat das ESF-Programm rund 10.700 Teilnehmer und damit erst ein Drittel der angestrebten Teilnehmerzahl von 33.000 Personen bis 2020 erreicht.</em></p></blockquote>
<p>Woran nun das Schleppende krankt und aus diesem Grund die Zielgruppen erweitert wurden, ist eher unbekannt. Allerdings lobt der Referentenentwurf die intensive Betreuung durch das Jobcenter als zielführend. Eine nähere Erläuterung oder gar eine Evaluierung wird nicht mitgeliefert. Immerhin stellt das Papier in Aussicht, dass die Begleitung auch durch Dritte erfolgen kann. Diese sogar ohne bestimmte formale Qualifikation der Personen. Aus Erfahrungen oder aus Kenntnissen wird man bekanntlich auch klug. Festgestellt wurde aus den Erfahrungen des ESF-Bundesprogramms zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit diese dritten Personen einen Fachhochschul-, oder Bachelorabschluss oder eine andere höhere Qualifikation mitbringen und mindestens zwei Jahre beruflich tätig gewesen sein sollten. Ob jemand geeignet ist oder nicht entscheidet schlussendlich das Jobcenter. Förderungen bewerte ich per se nicht negativ. Mit den neuen Programmen kann jeder Verein, jede Institution oder ähnliches sein Personal kostenlos aufstocken. Alles unter dem Slogan: Beschäftigungsfähigkeit wieder herzustellen. Soziale Einrichtungen, wie die „Tafel e.V.“, die unter akutem ehrenamtlichen Mitarbeitermangel leiden, können aufatmen. Inwiefern Vereine, die Erwerbslosenberatung anbieten davon profitieren, wird man sehen. Hier sehe ich zumindest eine tatsächliche Hilfe für Menschen, die vom Jobcenter abhängig sind. Vielleicht wäre ein Start-Up Unternehmen in diesem Bereich ausbaufähig, welches sich dann als Franchiseunternehmen bundesweit verteilt. Ideen kommen mir viele. Nur mal so am Rande. Immerhin sind ja die Kriterien Zusätzlichkeit, Wettbewerbsneutralität und öffentliches Interesse keine Fördervoraussetzungen, wie bei den Ein-Euro-Jobs.</p>
<p>Bei den Förderprogrammen geht man davon aus, dass sich die Beschäftigungsfähigkeit der Personen erhöht und letztlich Übergangschancen in ungeförderte Beschäftigung geschaffen werden. Sich aus einem Beschäftigungsverhältnis heraus zu bewerben steigert durchaus die Chancen auf einen anderen Arbeitsplatz. Der Stempel „arbeitslos“ tritt erstmal in den Hintergrund. Damit dürften alle 147 Tausend Langzeiterwerbslose, analog der Statistik, beschäftigt sein. Und wie durch ein Wunder werden plötzlich Arbeitsplätze wie Pilze aus dem Boden geschossen kommen. Das Traurige daran ist doch, dass vermutlich, im Untergrund bestehende Arbeitsplätze schwellten, die nun mit kompletter finanzieller staatlicher Subventionierung aus der Taufe gehoben werden. Nur, was passiert, wenn die fünf Jahre oder die zwei Jahre Lohnkostenzuschuss vorüber sind und sich kein neuer Arbeitsplatz findet? Und hier kommt die große Lücke des Papieres: Diese Menschen stehen wieder im Jobcenter, weil nämlich keine Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung abgeführt werden. Kausaler Weise tritt nun die Reduzierung der bestehenden Arbeitskraft auf die Begründung der „Heranführung an den regulären Arbeitsmarkt“. Was nichts anderes impliziert, dass Langzeiterwerbslose ihre Arbeitskraft und ihr Können verloren haben. Allerdings rätsel ich noch immer über den Passus im Konzept:</p>
<blockquote><p><em>Ziel ist der mit der geförderten Beschäftigung verbundene Zugewinn an fachlichen und persönlichen Fähigkeiten und Qualifikationen, nicht dagegen der Aufbau neuer Versicherungsansprüche auf Arbeitslosengeld. Bestünde die Möglichkeit solche aufzubauen, könnte dies zu Fehlanreizen bei der Aufnahme der geförderten Beschäftigung führen.</em></p></blockquote>
<p>Aha. Im Hinblick auf die Milliardenüberschüsse der Bundesagentur für Arbeit und dem Arbeitslosengeld I mutmaße ich daraus, dass man nach Ende der Förderung nicht an diese Töpfe ran möchte. Oder die Angst besteht, vielleicht auch das Wissen, dass der Übergang in ein dauerhaftes ungefördetes Arbeitsverhältnis schwieriger ist, wie das Papier vermitteln möchte. Inwiefern tatsächlich die subventionierten Arbeitsplätze in ungeförderte Arbeit münden, kann derzeit natürlich nicht seriös vorausgesagt werden. Dass bisherige geförderte Arbeitsstellen nach Auslaufen der Förderungen schlagartig beendet sind, ist bekannt. Dass ich nach fünf Jahren wieder Bittsteller im Jobcenter sein soll, erschließt sich mir nicht. Eher würde sich das Gefühl einschleichen, dass ich Mitarbeiterin zweiter Klasse bin – zumindest beim immer näher kommenden Ende der Förderung. Aber vielleicht erklärt das Hubertus Heil.</p>
<p><strong>Eine fortlaufende Einzahlung in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung sollte zumindest möglich sein.</strong></p>
<p>Hinweis: Der Gesetzentwurf ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Und hier der <a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/07/Zeitplan.pdf">Zeitplan</a> dazu.<img decoding="async" loading="lazy" src="http://vg03.met.vgwort.de/na/ce010200336446f0ac63e55892b12b66" alt="" width="1" height="1" /></p>
<p><em> </em></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Kommentar zur Regierungserklärung Arbeit- und Sozialpolitik Hubertus Heil</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/kommentar-zur-regierungserklaerung-arbeit-und-sozialpolitik-hubertus-heil/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 22 Mar 2018 12:34:16 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Agenda 2010]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Hubertus Heil]]></category>
		<category><![CDATA[Regierungserklärung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://inge-hannemann.de/?p=1847</guid>

					<description><![CDATA[Mit Spannung hörte ich der heutigen Regierungserklärung unseres neuen Arbeits- und Sozialministers Hubertus Heil (SPD) zu. Insbesondere unter der derzeitigen Debatte und medialen Inszenierung des Gesundheitsministers Jens Spahn (CDU) und seinen realitätsfernen Aussagen zu Hartz IV.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><div id="attachment_1848" style="width: 310px" class="wp-caption alignleft"><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/03/Pressefoto-Hubertus-Heil-2017-1.jpg"><img aria-describedby="caption-attachment-1848" decoding="async" loading="lazy" class="size-medium wp-image-1848" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/03/Pressefoto-Hubertus-Heil-2017-1-300x265.jpg" alt="" width="300" height="265" /></a><p id="caption-attachment-1848" class="wp-caption-text">Foto: Susi Knoll</p></div></p>
<p>Mit Spannung hörte ich der heutigen Regierungserklärung unseres neuen Arbeits- und Sozialministers Hubertus Heil (SPD) zu. Insbesondere unter der derzeitigen Debatte und medialen Inszenierung des Gesundheitsministers Jens Spahn (CDU) und seinen realitätsfernen Aussagen zu Hartz IV. Kurze Erinnerung zu Spahn:</p>
<p><em>„Die gesetzliche Grundsicherung ist mit großem Aufwand genau bemessen und wird regelmäßig angepasst. Hartz IV bedeutet nicht Armut, sondern ist die Antwort unserer Solidargemeinschaft auf Armut. Diese Grundsicherung ist aktive Armutsbekämpfung! Damit hat jeder das, was er zum Leben braucht. Mehr wäre immer besser, aber wir dürfen nicht vergessen, dass andere über ihre Steuern diese Leistungen bezahlen.“</em></p>
<p>Aber dazu hatte ich mich bereits in einem anderen <a href="http://inge-hannemann.de/die-armutslogik-des-jens-spahn/" target="_blank" rel="noopener">Artikel</a> geäußert.</p>
<p>Zurück zu Heil. Heil ist als Verfechter der Agenda 2010 bekannt und zum linken, sozialpolitischen Flügel seiner Partei zähle ich ihn nicht. Beim zehnjährigen „Jubiläum“ der Agenda 2010 wollte er in seiner <a href="http://www.hubertus-heil.de/2013/03/14/rede-von-hubertus-heil-zur-bilanz-nach-10-jahren-agenda-2010/" target="_blank" rel="noopener">Bundestagsrede</a> am liebsten die Schrödersche Arbeitsmarktreform ganz in der Versenkung verschwinden lassen:</p>
<blockquote><p><em>„</em><em>Wir haben aber in den letzten vier Jahren die Zeit genutzt, um unsere Fehler aufzuarbeiten und uns nach vorne auszurichten. Deshalb sage ich: Es geht nicht mehr um die Agenda 2010. Jetzt geht es um die Frage, wie es in Deutschland weitergeht.“ </em></p></blockquote>
<p>Und dabei irrte er. Die Agenda 2010 und deren Folgen werden ihn linear genauso begleiten wie sein Amt. Die vergangene Arbeits- und Sozialpolitik seiner Vorgängerinnen von der Leyen und Nahles haben weder Fehler aufgearbeitet noch eine Entspannung in den nachhaltigen Arbeitsmarkt gebracht. Stattdessen wurden Gesetze verschärft, der Druck auf die Erwerbslosen erhöht und die Zahl der Langzeiterwerbslosen stagniert. Aber bekanntlich macht der Mai alles neu. Und vielleicht liegt es am Monat März, dass keine neuen Erkenntnisse oder gezielte Planungen in der heutigen Regierungserklärung nur schwer erkennbar waren.</p>
<p>Heil fokussiert seine Rede auf Punkte, die er in der laufenden Legislaturperiode &#8222;behandeln&#8220; möchte. Diese wäre zum einen das Erreichen einer Vollbeschäftigung. Die Vollbeschäftigung wird unterschiedlich definiert und am Beschäftigungsgrad gemessen. Der ideale Messwert wird häufig definiert, dass alle Arbeitssuchenden (arbeitswilligen) Arbeitnehmer auch eine zumutbare Arbeit finden. Die Arbeitslosenquote wird in dem Fall von bis zu 2 Prozent angegeben. Wenn ich, wie Heil es vorzieht, ignoriere dass es arbeitswillige Menschen gibt, die aus gesundheitlichen Gründen, aus Gründes ihres Alters, ihrer Behinderung, des Stigmas Hartz IV oder weil sie Angehörige pflegen gar keine Chance auf eine (gute) Arbeit mehr erhalten, kann natürlich von Vollbeschäftigung bzw. deren Wunsch fabuliert werden. Mal abgesehen davon, dass auch Großunternehmen (Siemens) ad hoc Arbeitsplätze aus Profitgier mal so einfach abbauen. Gute Arbeit setzt Heil mit einer guten Lohnentwicklung (ohne näher konkret zu werden, insbesondere auf den Mindestlohn) und einer guten Tarifentwicklung gleich. In den ersten 100 Tagen ist sein Ziel dass ein Rückkehrrecht von Teilzeit auf Vollzeit per Gesetz durchgesetzt wird, um auch damit die Armutsrente zu verhindern. Hierbei bezieht er sich insbesondere auf die Beschäftigung von Frauen.</p>
<p>Weitere Punkte waren die Stabilität des Rentenniveaus und der damit einhergehenden Veränderung der Rentenformel. Die Grundrente ist für Heil eine Anerkennung, dass arbeitende Menschen mehr haben, als Menschen die nicht arbeiten. Auch hierzu hatte ich mich bereits in einer <a href="http://inge-hannemann.de/ein-weiter-so-in-der-arbeitsmarktpolitik-der-groko/" target="_blank" rel="noopener">Kurzanalyse</a> geäußert. Seine Aussagen zur Erwerbsunfähigkeitsrente wurde durch eine (sinnvolle) Zwischenfrage von Matthias Birkwald (DIE LINKE) nicht mehr aufgenommen, so dass hier seine Vorstellungen nicht zum Ende kamen. Die Kinderarmut möchte Heil mit einem erhöhten Kinderzuschlag bekämpfen. Hier erwähnte er insbesondere die Menschen, die arbeiten, um dann nicht weiter in der Grundsicherung stecken zu bleiben (sic!). Sein letzter Punkt war die Digitalisierung und deren Ausbau.</p>
<p>Gleich zu Beginn seiner Rede stellte Heil klar, dass er nicht Erwerbslosigkeit finanzieren möchte, sondern die Arbeit und deren Vermittlung. Aus diesem Grund diskutiert er auch nicht über die Höhe der Regelsätze bei Hartz IV bzw. bei den Sozialleistungen. Arbeit bringe ein selbstbestimmtes Leben, so Heil weiter. Tja, das war&#8217;s dann auch schon. Langzeiterwerbslosigkeit und deren Förderung war kein Punkt. Ebenso wenig wie das Thema Menschen mit Behinderung. Hartz IV gibt es auch nicht.</p>
<p>Fazit: Auch Heil hat kein Patentrezept, um die derzeitige desolate Arbeitsmarktpolitik in positive Bahnen zu lenken. Er bleibt orientierungslos, planlos und ignorant; klebt an der Agenda-2010-Politik wie ein Fliegenschiss und in diesem Fall in trauter Einigkeit mit der CDU / CSU. Eine wirkliche Arbeitsmarktreform kann sich nur entwickeln, wenn vom Bürokratiemonster Hartz IV Abstand genommen wird. Dazu gehört zunächst die Abschaffung der Sanktionen beim Arbeitslosengeld II, das Erkennen der Realität von Drangsalierungen, Entrechtungen und Stigmatisierungen durch die Jobcenter und deren legitimiertes Sozialgesetzbuch II sowie die Regulierung der Regelsätze an die Wirklichkeit. „Fordern und Fördern“ bleibt, wie auch der Koalitionsvertrag verspricht, in seinem aktuellem Skelett bestehen und wird ein wenig scheinbar mit Pflastern verarztet. Heilung ausgeschlossen. Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Hubertus Heil.</p>
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