Fragen und Antworten zum BVerfG-Urteil Sanktionen in Hartz IV
Die Bundesagentur für Arbeit hat eine kurze Zusammenfassung von Fragen und Antworten zu den Sanktionen nach dem SGB II erstellt.
Die Bundesagentur für Arbeit hat eine kurze Zusammenfassung von Fragen und Antworten zu den Sanktionen nach dem SGB II erstellt.
Der Bundesrechnungshof hat stichprobenartig in einer erneuten Prüfung die Eingliederungsvereinbarungen zwischen Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigten und den Jobcentern geprüft. Das Ergebnis: Fast jede zweite Vereinbarung war ungültig oder fehlerhaft.
Ein hohes Gut in den Jobcentern ist die sogenannte beidseitige Eingliederungsvereinbarung (§15 SGB II). Laut der Bundesagentur für Arbeit „dient (EinV) dem Qualitätsziel guter Betreuung und Beratung. Mit der EinV soll die Transparenz und Verbindlichkeit der Dienstleistungsbeziehung von Jobcenter und Arbeitsuchenden gestärkt werden.“