Bundesverfassungsgericht

Chance vertan. Karlsruhe entscheidet über Hartz-IV-Sanktionen

Karlsruhe hat gesprochen. Nach 15 Jahren Hartz IV beschäftigte sich das Bundesverfassungsgericht erstmalig mit den Sanktionen in den Jobcentern. Seit 15 Jahren heißt es: „Bist du nicht willig, schafft es die Geldkürzung.“ Sanktionen über 30 Prozent verstoßen für das Gericht gegen das Grundgesetz.

Bundesverfassungsgericht Karlsruhe urteilt über Hartz-IV-Sanktionen

Karlsruhe hat entschieden: Eine Kürzung bis zu 30 Prozent sind nicht zu beanstanden. Höhere Sanktionen bis zu 60 Prozent sind für das Gericht nicht zumutbar und deshalb verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen. Gleiches gilt für Vollsanktionen, in denen das gesamt Hartz IV gestrichen wird und den Mietkosten.