09 November 2019
Karlsruhe hat gesprochen. Nach 15 Jahren Hartz IV beschäftigte sich das Bundesverfassungsgericht erstmalig mit den Sanktionen in den Jobcentern. Seit 15 Jahren heißt es: „Bist du nicht willig, schafft es die Geldkürzung.“ Sanktionen über 30 Prozent verstoßen für das Gericht gegen das Grundgesetz.
05 November 2019
Karlsruhe hat entschieden: Eine Kürzung bis zu 30 Prozent sind nicht zu beanstanden. Höhere Sanktionen bis zu 60 Prozent sind für das Gericht nicht zumutbar und deshalb verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen. Gleiches gilt für Vollsanktionen, in denen das gesamt Hartz IV gestrichen wird und den Mietkosten.
18 Januar 2019
An dieser Stelle möchte ich über meine Eindrücke vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 15. Januar 2019 und über die Frage, ob Sanktionen beim Arbeitslosengeld II (Hartz IV) erfolgversprechend in eine dauerhafte Arbeitsmarktintegration sind, berichten.