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	<title>Ausgleichsabgabe | inge-hannemann.de</title>
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		<title>Beschäftigung von Menschen mit Behinderung – Inklusionsbarometer Arbeit deckt auf</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 29 Nov 2019 15:42:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Menschen mit Behinderung]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
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		<category><![CDATA[Aktion Mensch]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Aktion Mensch und das Handelsblatt Research Institute (HRI) veröffentlichten an diesem Freitag das Inklusionsbarometer „Arbeit“. Es zeigt die Entwicklung von Menschen mit Schwerbehinderung am ersten Arbeitsmarkt in Deutschland im Vergleich einzelner Bundesländer an.  So meldete die dpa-AFX heute: „Auch Schwerbehinderte profitieren von der seit Jahren sinkenden Arbeitslosigkeit in Deutschland.&#160;Doch haben sie immer noch viel [&#8230;]]]></description>
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<div class="wp-block-image"><figure class="alignleft is-resized"><img decoding="async" loading="lazy" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/11/Inklusion.jpg" alt="Eine Computertastur mit einer blauen Taste auf der drei Männchen stehen und darunter steht Inklusion." class="wp-image-2137" width="260" height="190" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/11/Inklusion.jpg 452w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/11/Inklusion-300x220.jpg 300w" sizes="(max-width: 260px) 100vw, 260px" /></figure></div>



<p class="has-drop-cap">Die Aktion Mensch und das Handelsblatt Research Institute (HRI) veröffentlichten an diesem Freitag das <a rel="noreferrer noopener" aria-label="Inklusionsbarometer  (öffnet in neuem Tab)" href="https://www.aktion-mensch.de/inklusion/arbeit/inklusionsbarometer.html" target="_blank">Inklusionsbarometer </a>„Arbeit“. Es zeigt die Entwicklung von Menschen mit Schwerbehinderung am ersten Arbeitsmarkt in Deutschland im Vergleich einzelner Bundesländer an. </p>



<p>So meldete die dpa-AFX heute:</p>



<p><em>„Auch Schwerbehinderte profitieren von der seit Jahren sinkenden Arbeitslosigkeit in Deutschland.&nbsp;</em><em>Doch haben sie immer noch viel größere Probleme, eine Stelle zu finden als Menschen ohne Behinderung.“&nbsp;</em></p>



<p>Klingt erst mal gut. Es ist positiv, dass Menschen mit Behinderung ebenfalls von der sinkenden Arbeitslosigkeit profitieren. Unberücksichtigt lasse ich in diesem Kontext die herausgerechneten Erwerbslosen, die nicht als offiziell arbeitslos gelten, sondern nur als arbeitssuchend und somit nicht in der medialen Arbeitslosenstatistik auftauchen. Aus arbeitslos wird arbeitssuchend, wenn eine Trainingsmaßnahme besucht wird, eine Krankmeldung vorliegt, älter als 58 Jahre ist, sich in der dreijährigen Erziehungszeit befindet oder auch Angehörige pflegt. Die Arbeitslosenquote der Schwerbehinderten sank im vergangenen Jahr von 11,7 Prozent auf 11,2 Prozent. Damit war sie aber noch immer doppelt so hoch wie die Arbeitslosenquote insgesamt. Die niedrigste Arbeitslosenquote gibt es in Baden-Württemberg mit 7,7 Prozent, gefolgt von Bayern mit 8,6 Prozent. Auf den hinteren Plätzen liegen Niedersachsen (11,5 Prozent), Nordrhein-Westfalen (12,7 Prozent) und Ostdeutschland (13,2 Prozent), schreiben die Autoren.</p>



<p>In der Studie werden <em>„die Ergebnisse der Bundesländer Baden- Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen sowie der Region Ostdeutschland (Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) miteinander verglichen. Damit werden über 85 Prozent der deutschen Bevölkerung abgedeckt.“</em> Mit einem positiven Wert von 112,8 (Vorjahr 111,9) steht die Region Ostdeutschland an der Spitze. Dahinter folgen Bayern (110,1), Nordrhein-Westfalen (109,3) und Baden-Württemberg mit 108,7. Das Schlusslicht bildet Niedersachsen mit einem Wert von 104,9.</p>



<p>Bundesweit suchen Menschen mit einer Behinderung länger nach einer Tätigkeit als nicht-behinderte Menschen. Im Schnitt benötigen schwerbehinderte Erwerbslose durchschnittlich 395 Tage, bis sie eine Tätigkeit gefunden haben. Das sind 100 Tage mehr als Nichtbehinderte. Um knapp zehn Prozent ist die Quote (43,4 Prozent) der Langzeiterwerbslosen höher als bei Erwerbslosen ohne Behinderung (34,8 Prozent). Hier zeigen sich regionale Unterschiede: In Ostdeutschland suchten Schwerbehinderte durchschnittlich 351 Tage, Menschen ohne Behinderung 266 Tage. Die Autoren sehen hier einen großen Handlungsbedarf, die Arbeitsuchenden zu unterstützen und mögliche Vorurteile seitens der Arbeitgeber abzubauen.&nbsp;</p>



<p>Jede Kündigung eines schwerbehinderten Menschen muss dem Integrationsamt vorgelegt werden. Die Analyse der Studie zeigt auf, dass die Anträge auf Kündigung in allen sechs Regionen im vergangenen Jahr gesunken sind.&nbsp;</p>



<p>In Niedersachsen leben rund 1,4 Millionen Menschen mit einer Behinderung. Davon sind 840 000 als schwerbehindert eingestuft (Grad der Behinderung ab 50). In 2017 hat das niedersächsische Sozialministerium 147 <a rel="noreferrer noopener" aria-label="Aktionspläne (öffnet in neuem Tab)" href="https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/soziales_inklusion/soziales/inklusion_von_menschen_mit_behinderungen/aktionsplan_inklusion/aktionsplan-inklusion-2019-2020-180692.html" target="_blank">Aktionspläne</a> mit 12 Handlungsfeldern ins Leben gerufen, die zum Ziel haben, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. </p>



<p>Private und öffentliche Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 MitarbeiterInnen sind verpflichtet mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten oder Gleichgestellten (ab Grad der Behinderung von 30) zu besetzen. Erfüllen sie das nicht, ist eine <a href="https://soziales.niedersachsen.de/startseite/menschen_mit_behinderung/schwerbehindertenanzeige/schwerbehindertenausgleichsabgabe-110765.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Ausgleichsabgabe  (öffnet in neuem Tab)">Ausgleichsabgabe </a>fällig. Diese ist, je nach Erfüllung der Beschäftigungspflicht, gestaffelt und beginnt bei 125 Euro, wenn die Quote der Schwerbehinderten unter fünf Prozent liegt. Bei unter drei Prozent sind es 220 Euro und bei unter zwei Prozent werden 320 Euro monatlich fällig. Diese Gelder werden für die Förderung von Schwerbehinderten oder ihnen Gleichgestellte wieder zur Förderung der Teilhabe Schwerbehinderter im Arbeitsleben eingesetzt.</p>



<p>Das Inklusionsbarometer „Arbeit“ deckt jährlich auf, wo es klemmt. Es ist erfreulich, dass die Arbeitslosenquote Schwerbehinderter gesunken ist. Trotzdem übersteigt sie bis heute die allgemeine Arbeitslosenquote um mehr als das Doppelte. Es ist bekannt, dass Menschen mit Behinderung zumeist sehr gut qualifiziert sind. Nur gibt man ihnen kaum eine Chance ihre Kenntnisse und Fähigkeiten unter Beweis zu stellen. Auch gibt es keine Statistik darüber, dass Menschen mit Behinderung öfters krank sind und ist ein häufiges Vorurteil der Arbeitgeber. Viel lieber zahlen, gerade die privaten Arbeitgeber, die Ausgleichsabgabe als einen Arbeitsplatz mit einem Schwerbehinderten zu besetzen. Da die Höhe der Ausgleichsabgabe eher einer Portokasse entspricht, muss der Hebel hier angesetzt werden. Diese muss um ein Vielfaches steigen, damit es weh tut. Der Sozialverband VdK Deutschland fordert 750 Euro pro nicht besetztem Pflichtplatz. </p><img decoding="async" loading="lazy" src="http://vg03.met.vgwort.de/na/f549879fadb74ad1b68fc9a8387ba398" width="1" height="1" alt="">


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		<title>Bundesrechnungshof: Fehlerhafte Behandlung von Menschen mit Behinderung in den Jobcentern</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/bundesrechnungshof-fehlerhafte-behandlung-von-menschen-mit-behinderung-in-den-jobcentern/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 01 Sep 2019 07:07:53 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Ausgleichsabgabe]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesrechnungshof]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Bundesagentur für Arbeit (BA) musste sich erneut einer Prüfung durch den Bundesrechnungshof (BRH) unterziehen. Diesmal prüfte der Bundesrechnungshof die rechtmäßige und wirtschaftliche Verteilung der Lohnzuschüsse durch die Jobcenter bei Menschen mit Behinderung.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image"><img decoding="async" loading="lazy" width="447" height="335" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/1565827_photo_jpg_xs_clipdealer.de_.jpg" alt="" class="wp-image-1177" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/1565827_photo_jpg_xs_clipdealer.de_.jpg 447w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/1565827_photo_jpg_xs_clipdealer.de_-300x225.jpg 300w" sizes="(max-width: 447px) 100vw, 447px" /><figcaption>Fördergelder</figcaption></figure>



<p>Die Bundesagentur für Arbeit (BA) musste sich erneut einer <a rel="noreferrer noopener" aria-label="Prüfung  (öffnet in neuem Tab)" href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/09/BRH_EingliederungszuschüsseMenschenmitBehinderungJC.pdf" target="_blank">Prüfung </a>durch den Bundesrechnungshof (BRH) unterziehen. Diesmal prüfte der Bundesrechnungshof die rechtmäßige und wirtschaftliche Verteilung der Lohnzuschüsse durch die Jobcenter bei Menschen mit Behinderung. Der sog. Eingliederungszuschuss an die ArbeitgeberInnen kann vergeben werden, wenn die Vermittlung von Menschen mit Behinderung aufgrund ihrer Einschränkungen erschwert ist. Gleichzeitig ist der Zuschuss ein Ausgleich für eine erwartete Minderleistung am zukünftigen Arbeitsplatz. Kurz gesagt, wenn eine Behinderung mehr Zeit, Kosten oder niedrigere Arbeitsleistungen im Vergleich zu Nicht-Behinderten aufweist. Die Jobcenter sind bei einer Vermittlung verpflichtet die Kenntnisse, Fähigkeiten und die Leistungsfähigkeit der Erwerbslosen zu erfassen, um überhaupt eine passgenaue Vermittlung durchzuführen. Die Auswertung der Prüfer beruhte auf 284 Fälle aus sechs Jobcentern in einem Zeitraum von sechs Wochen in 2017. Von den sechs Jobcentern waren vier eine gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit und zwei waren jeweils ihrer Kommune unterstellt. Die Prüfer erweiterten ihre Ergebnisse durch Gespräche mit den Fach- und Führungskräften, nach Akteneinsicht und mithilfe des IT-Fachverfahrens im Jobcenter. </p>



<p><strong>Jobcenter beachteten Fördervoraussetzungen nicht</strong></p>



<p>Das Ergebnis: In 37 der 65 Fälle wurde nicht hinreichend geklärt, ob die BewerberInnen für den Job geeignet sind. Da der Bundesrechnungshof den Stellungnahmen der Bundesagentur für Arbeit und dem zuständigen Landesministerium nicht entnehmen konnte, ob sich das in Zukunft verbessert, kündigen sie bereits schon jetzt weitere Prüfungen an. Bei fast jedem dritten Arbeitgeber mangelte es zudem bei den Angaben zu den Anforderungen des Arbeitsplatzes. Das hatte Folgen. In 65 von 284 Fällen (23%) wurde das geförderte Beschäftigungsverhältnis vorzeitig beendet. Die Prüfer kommen deshalb zu dem Schluss, „dass <em>es ist nicht hinnehmbar ist, dass die Jobcenter in der überwiegenden Zahl der geprüften Fälle (57%), bei denen das mit einem Eingliederungszuschuss geförderte Beschäftigungsverhältnis während der Förderdauer beendet wurde, die Eignung der Leistungsberechtigten für die Beschäftigung nicht hinreichend geklärt hatten“. </em> Sie empfehlen: <em>„Bestehen Zweifel an der gesundheitlichen Tauglichkeit des Leistungsberechtigten, sollten die Jobcenter ein ärztliches Gutachten mit einer gezielten Fragestellung zur individuellen Eignung einholen“</em>. Immerhin gehe es auch darum, Fehlinvestitionen von Fördermitteln und Kosten der Arbeitgeber für Neueinstellungen zu vermeiden, fast der Bericht zusammen. Die Bundesagentur für Arbeit antwortet in ihrer <a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/09/BRH_StellungnahmeEingliederungszuschüsseMenschenmitBehinderung_JC.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Stellungnahme, (öffnet in neuem Tab)">Stellungnahme,</a> <em>„dass auch bei einer noch so sorgfältigen Prüfung der Eignung wohl nicht zu vermeiden sei, dass Arbeitsverhältnisse in der Probezeit aus verschiedenen verständlichen Gründen gelöst würden“.</em>Der Bundesrechnungshof bleibt jedoch bei der Meinung dass <em>„eine Prüfung der Eignung zumindest die Gefahr stark verringert, dass ein Arbeitsverhältnis gefördert wird, das während der Förderdauer wegen fehlender Eignung des Arbeitnehmers beendet wird“. </em></p>



<p><strong>Jobcenter gefährdeten die unverzügliche Integration behinderter und schwerbehinderter Menschen,</strong></p>



<p>so das Resümee des Bundesrechnungshofes bei der Prüfung des internen IT-Verfahrens. Behinderungen sind in der Regel sehr individuell und somit auch sehr facettenreich. Dem wird das interne IT-gestützte Programm „Verbis“ gerecht, in dem die Jobcenter-Mitarbeiter „Behinderungsmerkmale“ erfassen können. Besonders betroffene schwerbehinderte Menschen können durch einen Haken beim Feld „behinderungsbedingt besonders förderungsbedürftig“ gekennzeichnet werden, so der BRH. Allerdings wurde dieses kaum umgesetzt und bei mehr als die Hälfte der geprüften Fälle (in 98 von 153) fehlte dieses komplett. Um dieses in Zukunft sicherzustellen, empfehlen die Prüfer die Angaben „Behinderungsart“ und „behinderungsbedingt besonders förderungsbedürftig“ als Pflichtfelder umzugestalten. Nur so könne die Datenqualität der Behinderungsmerkmale verbessert werden. Die Prüfer kommen deshalb zum Ergebnis:&nbsp;<em>„Dies verhindert oder verzögert eine Bewerberauswahl bei den Integrationsbemühungen, insbesondere die Förderanfragen von Arbeitgebern“.</em></p>



<p><strong>Fehlerhafte Entscheidungen bei der Dauer und Höhe der Lohnzuschüsse</strong></p>



<p>„ArbeitgeberInnen mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen, müssen grundsätzlich auf wenigstens 5% der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen beschäftigen“, so die <a href="https://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/Ausgleichsabgabe/77c350i1p/" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Rechtsgrundlage (öffnet in neuem Tab)">Rechtsgrundlage</a>. Dieses und die Prüfung von Arbeitsplätzen über die Quote hinaus sind Bestandteile, um über die Höhe und Dauer der Lohnzuschüsse durch die Jobcenter zu entscheiden. Die Bundesagentur für Arbeit betont selbst immer wieder die Notwendigkeit des wirtschaftlichen Arbeitens und knausert mit dieser Begründung auch mal bei der individuellen Förderung von Arbeitsuchenden. Dass hier der Bundesrechnungshof nun genauer hinschaut ist ihr Job. Dabei stellten sie fest: „dass in 119 der 166 Fälle (72%) keine Prüfung durch die Jobcenter erfolgte. Der BRH hält eine verstärkte Fachaufsicht für dringend erforderlich.</p>



<p><strong>Bevorzugte Förderungen von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsagenturen</strong></p>



<p>Eine Ausgleichsabgabe muss von Unternehmen bezahlt werden, die keine oder zu wenige Menschen mit Behinderungen beschäftigen. Ein Teil dieser Abgaben fließt in einen Ausgleichsfonds, aus dem die Arbeitsagenturen ebenfalls prozentual Gelder erhalten. Die Jobcenter gehen hier gesetzesmäßig leer aus. Der BRH vertritt allerdings die Meinung, dass die Mittel aus der Ausgleichsfonds durch die Integrationsämter allen erwerbslosen schwerbehinderten Menschen zur Verfügung stehen muss – unabhängig, ob sie in den Arbeitsagenturen oder in den Jobcentern gemeldet sind. So fragten sie nach der Anzahl von Förderungen im SGB II (Hartz IV) im Vergleich zum SGB III (Arbeitsagenturen) bei der Bundesagentur für Arbeit nach. Damit nicht genug. Zusätzlich forderten sie eine Auflistung ab 2012 bis 2017 aller erhaltenen Gelder aus dem Ausgleichsfonds für die Arbeitsagenturen. Die Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache. Behinderte oder schwerbehinderte Arbeitsuchende in den Arbeitsagenturen werden mehr als doppelt so häufig gefördert, als Arbeitsuchende in den Jobcentern. Der BRH fordert vom Bundesarbeitsministerium eine Prüfung der bestehenden Regelung. Allerdings bezweifeln sie<em>, „dass das BMAS die Frage einer Umverteilung der Mittel aus der Ausgleichsabgabe mit der notwendigen Sorgfalt geprüft hat. Wir empfehlen, auch die von der Bundesagentur übermittelten Daten zu berücksichtigen. Wir beabsichtigen, diese Empfehlung in unseren Bemerkungen weiterzuverfolgen.“</em></p>



<p>Im&nbsp;<strong>Fazit</strong> der Prüfung heißt es bei der Bundesagentur für Arbeit:</p>



<p>„<em>Im Wesentlichen werden die Befunde des BRH von den Jobcentern und Regionaldirektionen für Einzelfälle gehalten, die auf Flüchtigkeit, hohe Arbeitsbelastung und mangelnde Einarbeitung oder Dokumentation zurückzuführen sind. Systematische Fehler liegen nicht vor. (&#8230;) Die BA geht davon aus, dass sich mit der geplanten Einführung einer systematischen Fachaufsicht in der Gesamtorganisation die Ausübung der Fachaufsicht und die fachliche Qualität verbessern werden.“</em></p>
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