„Normalarbeitsverhältnisse und atypische Beschäftigungen: Struktur- und Verdienstunterschiede in Hamburg und Schleswig-Holstein“ ist eine neue Analyse des Statistikamt Nord. Die Ergebnisse beruhen auf Daten aus dem Jahr 2014 von Personen im Alter von 15 bis 64 Jahren, die sich nicht in einer Ausbildung befinden. In Hamburg wurden 46.000 Arbeitsverhältnisse ausgewertet und in Schleswig-Holstein waren es 45.000. Als „atypisch“ werden Beschäftigungsverhältnisse bezeichnet, auf die mindestens eines der folgenden Kriterien zutrifft:

  • Befristung des Arbeitsvertrags,

  • Teilzeitbeschäftigung mit normalerweise 20 oder weniger Arbeitsstunden pro Woche,

  • Zeitarbeitsverhältnis,

  • geringfügige Beschäftigung.

Erfüllt ein Arbeitsverhältnis keines der genannten Kriterien, gilt es als ein Normalarbeitsverhältnis. Laut der Studie und deren Hochrechnung gab es 2014 in Hamburg 1,02 Millionen Beschäftigungsverhältnisse. Davon waren rund ein Drittel (296.000) atypisch. Jede fünfte Beschäftigung umfasste eine Teilzeitstelle bis zu 20 Stunden wöchentlich. Frauen sind hierbei überrepräsentiert und besetzen jede dritte Teilzeitstelle. Die Studie zeigt deutlich auf, dass Frauen mit fast 40 Prozent in Hamburg und fast jede zweite Frau in Schleswig-Holstein atypisch beschäftigt sind. Im Gegensatz zu den Männern, die in beiden Bundesländern rund jede fünte Stelle atypisch besetzen. Merkmale atypischer Beschäftigung sind ebenso die Qualifizierung und das Alter. So sind geringqualifizierte Erwerbstätige häufiger atypisch beschäftigt, als Personen mit einer höheren Qualifikation. Junge Menschen unter 25 Jahren machen mehr als zwei Drittel der atypischen Beschäftigung aus. Die Studie geht allerdings davon aus, dass sich von dieser Personengruppe noch viele in einer Schul- oder Hochschulausbildung befinden und ihre Beschäftigung somit begleitend ist. Insbesondere sind diese Arbeitsverhältnisse bei den Mini-Jobs zu finden. Damit wäre auch laut Statistikamt Nord, das teilweise geringere Ausbildungsniveau begründet. Der Verbleib in einem Unternehmen bei atypischer Beschäftigung wird bei jedem Zweiten mit unter zwei Jahren angegeben.

Normalarbeitsverhältnisse und atypische Beschäftigungsverhältnisse1 in Hamburg und Schleswig-Holstein 2014 (zum Vergrößern: Klicken)

Verdienstunterschiede bei atypischer Beschäftigung

Interessant wird es bei den Unterschieden zu den Bruttostundenverdiensten. Demnach verdienen atypisch Beschäftigte in Hamburg 37 Prozent weniger als in einem Normalarbeitsverhältnis. So betrug der atypische Verdienst 14,19 Euro im Vergleich zum Normalarbeitsverhältnis von 22,69 Euro. Gerade bei den Mini-Jobs erhielten die Mitarbeiter gerade mal halb so viel Stundenlohn wie Normalbeschäftigte.

Bruttostundenverdienste in Normalarbeitsverhältnissen und atypischen Beschäftigungsverhältnissen
in Hamburg und Schleswig-Holstein 2014 (zum Vergrößern: Klicken)

Die Studie beschreibt es so:

„Geringfügige Beschäftigung ist eher mit geringen Qualifikationsanforderungen und einer niedrigen Bezahlung verbunden. Minijobs bieten angesichts des begrenzten Beschäftigungsumfangs im allgemeinen wenig Perspektive auf Qualifizierung und Aufstieg im Beruf bzw. im Unternehmen und damit auf Gehaltszuwächse. Vorzugsweise werden sie in bestimmten Lebensphasen, zum Beispiel in der Ausbildung oder nach Renteneintritt, begleitend oder übergangsweise ausgeübt. Bei dieser Beschäftigungsform erscheint der Verdienst relativ statisch und ist vermutlich an der gesetzlich bestimmten Obergrenze für den Monatsverdienst ausgerichtet; die Verdienstunterschiede zwischen weniger gut qualifizierten und besser ausgebildeten Arbeitnehmern und -nehmerinnen sind am geringsten. Eine bessere Qualifikation zahlt sich aufgrund des im allgemeinen geringen Anforderungsniveaus der Minijobs, die häufig wenig Spezialkenntnisse und Berufserfahrung erfordern, kaum aus. Sofern ein höheres Ausbildungsniveau vorhanden ist, dürfte diese Qualifikation für die ausgeübte geringfügige Tätigkeit nicht unbedingt entscheidend sein und wird daher kaum honoriert.“

Fazit

Die Studie fasst zusammen, dass hinsichtlich der Verbreitung von Niedriglöhnen und die Unterscheidung von Normalarbeitsverhältnissen und atypischen Beschäftigungsverhältnissen einige ergänzende Erkenntnisse zum Verdienstniveaus aufzeigen. Auch wenn diese keineswegs auf atypische Beschäftigungsverhältnisse beschränkt sind, korrespondieren sie doch stark mit bestimmten Formen atypischer Beschäftigung. Insbesondere bei Teilzeit und geringfügigen Arbeitsverhältnissen. So erfordern gerade reduzierte Beschäftigungen häufig weniger fachliche Kenntnisse und berufliche Erfahrungen. Gerade diese können einen (Wieder)-Einstieg für Jüngere oder nach Erwerbspausen erleichtern. Auch lässt diese Beschäftigungsart einen größeren Freiraum für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer offen, um sich bewusst für temporäre und / oder ergänzende Tätigkeiten zu entscheiden. Damit lassen sich persönliche Erfordernisse und Interessen leichter kombinieren. Auf Dauer ausgeübt bieten sie allerdings deutlich geminderte Verdienstchancen gegenüber Normalarbeitsverhältnissen, so die Studie weiter. Stellt die atypische Beschäftigung bei Männern eher eine kurze Übergangsphase dar, ist sie bei Frauen weitaus mehr verbreitet. Damit bleiben gerade bei Frauen geminderte Aufstiegs- und Verdienstchancen aus. Eine Schlussfolgerung auf die Gesamteinkommenssituation durch Mini-Jobs oder Teilzeittätigkeit kann kaum gezogen werden. Sie können mit weiteren Einkommensbezügen oder Transferleistungen aufgestockt sein. Zwar muss eine Tätigkeit mit einem niedrigen Bruttostundenlohn nicht zwangsläufig mit einem niedrigen Haushaltseinkommen verknüpft sein, jedoch ist anzunehmen, dass sie als alleinige Einkommensquelle häufig nicht ausreicht, um den eigenen Unterhalt vollständig und dauerhaft zu finanzieren.