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Kommentar

Karlsruhe hat gesprochen. Nach 15 Jahren Hartz IV beschäftigte sich das Bundesverfassungsgericht erstmalig mit den Sanktionen in den Jobcentern. Seit 15 Jahren heißt es: „Bist du nicht willig, schafft es die Geldkürzung.“ Sanktionen über 30 Prozent verstoßen für das Gericht gegen das Grundgesetz. Sanktionen über einen drei monatigem festgezurrten Zeitraum, will das Gericht auch nicht mehr. Wer sich motiviert zeigt, wer wieder mitspielt, dem wird der Sanktions-Zeitraum verkürzt. Und das Gericht will auch nicht, dass die Miete sanktioniert wird.

Es erinnert in Teilen an das Strafrecht: Wer sich, in den Augen eines Jobcenters, nicht konform verhält, dem konnten die Gelder bis auf Null gestrichen werden. Den Verlust der Krankenversicherung inklusive. Dabei spielte es oft keine Rolle, dass ein Job aus gesundheitlichen Gründen nicht angenommen werden konnte. Oder der Besuch eines Office Kurses skurril wirkt, weil man selbst IT-Fachfrau oder –mann ist. Dass dabei noch zwischen den unter und über 25-Jährigen unterschieden wird, ist bis heute nicht nachzuvollziehen.

Hartz IV ist ein Überbleibsel der damaligen rot-grünen Regierung. Ein dunkler Schatten, den die SPD bis heute nicht abschütteln kann. Ehemalige Wählerinnen und Wähler sanktionieren die SPD auf ihre Art und Weise – Wahlergebnisse, die eher einer Randpartei zugewiesen werden können, als einer Volkspartei, die sie einmal waren. Gerade, wenn es um die eigene Existenz geht oder um (Berufs)- Biographien, die durch Hartz IV negiert werden, ist die Wählerschaft nachtragend. Verzeihen fällt schwer. Dazu sind die negativen Erfahrungen oder Erlebnisse als Arbeitsuchende/r zu prägend. Wird auf der einen Seite die Höhe des Hartz-IV-Satzes diskutiert, kritisiert die andere Seite die Funktionsweisen und das Machtgefüge der Jobcenter. Die schwarze Pädagogik, als Erziehungsmaßnahmen, gegen mündige Bürgerinnen und Bürger verzahnt sich tief in das Innere eines Menschen. Es zementiert die Hilflosigkeit gegenüber einer Behördenmacht, der man sich nur schwer entgegenstellen kann. Dass Karlsruhe eine 30-prozentige Sanktion als akzeptabel empfindet, widersprich ihrem eigenen Urteil gegen höhere Sanktionen, wenn sie den Artikel 1 des Grundgesetzes vollumfänglich berücksichtigt und ernstgenommen hätten. Die Menschenwürde ist nun mal absolut. Sie unterscheidet nicht zwischen ein wenig konform oder gar nicht konform. Die Menschenwürde muss nicht rechnen, weil sie mit der Geburt für jeden Gültigkeit hat. Ein bisschen Würde gibt es nicht.

Trotzdem hat Karlsruhe eine eingeschränkte Klatsche verteilt. Die Agenda 2010, die restriktive Verteidigung eines Strafsystems durch die Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter oder der jeweiligen Regierungsparteien wurde geschwächt. Teilweise Recht bekamen alle, die die Sanktionen als verfassungswidrig deklariert haben. Und trotzdem stellt sich die Frage, mit welcher Logik ein Teil der Sanktionen bestehen bleiben. Die „Brücke der Hilfe“, die von den Erwerbslosen beschritten werden muss, um Sanktionen ganz zu vermeiden, klingt nett. Mehr aber auch nicht. Der Jobcenter-Rohrstock bleibt als Drohkulisse bestehen. Ein Ermessenspielraum, wie ihn Karlsruhe bei Härtefällen vorgibt, kann alles sein. Das zeigt schon die Vergangenheit oder auch die Gegenwart, wenn Jobcenter in ihrem Rahmen entscheiden. Ihre hausinternen Spielregeln, ob eine Erkrankung ein wichtiger Grund ist oder nicht, sind abhängig von der Geschäftsführung eines Jobcenters  und deren Mitarbeiter. Wenn eines sicher ist, dann das Wissen, das ein Recht innerhalb der Jobcenter sehr flexibel ist und sein kann.

Die Chance, den Erwerbslosen ein Existenzminimum, ohne Wenn und Aber zuzugestehen, wurde vertan. Die 30-Prozent Regelung wird voraussichtlich erst mal in Zement gegossen sein. In 15 Jahren landet möglicherweise ein neues Verfahren in Karlsruhe. Dann haben wir 2034. Und damit die zweite Generation, für die das Bestrafungssystem und der Leistungsgedanke noch selbstverständlicher sind, als den heutigen 20+-jährigen. Und wäre Karlsruhe noch mutiger gewesen, hätten sie mit einem Grundsatzurteil über alle Sanktionen und deren Streichung einer Gesellschaftsspaltung entgegentreten können. Diese Stärke hatten sie leider nicht.

Podcast zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5.11.2019