Das Bundeskabinett hat die Regelsätze für die Grundsicherung und beim Arbeitslosengeld II (Hartz IV) für das kommende Jahr neu festgelegt. Alleinstehende oder Alleinerziehende mit Hartz IV oder Grundsicherung sollen acht Euro mehr erhalten. 

Wer mit einem erwachsenen bedürftigen Partner*in in einem Haushalt lebt, für den steigt der Regelsatz um sieben Euro auf 389 Euro. Bei Kindern von 7 bis 14 Jahren steigt die Leistung um sechs Euro auf 308 Euro und bei jungen Menschen ab 14 bis 18 Jahren ebenfalls um sechs Euro auf 328 Euro. Babys und Kleinkinder bis 6 Jahren erhalten fünf Euro mehr. Die jährliche Erhöhung der Regelsätze folgt einem automatischen Lauf. Dabei orientiert sich die Erhöhung an der Preis- und Lohnentwicklung. Hierbei legte das Bundesarbeitsministerium eine Preissteigerung von 1,3 Prozent und eine Nettolohnsteigerung von 3,22 Prozent zugrunde. Für die Leistungsberechtigten ergibt sich damit eine Steigerung um 1,88 Prozent. Die Berechnungen sind kompliziert und bis heute undurchschaubar. 

Auch dieses Jahr zeigt sich der Slogan „Geiz-ist-geil“ bei der Erhöhung von Hartz IV und der Grundsicherung für das kommende Jahr. Das Bundesarbeitsministerium hat auch diesmal die Steigerungsrate der Nettolöhne um ein Vielfaches ignoriert.

BerechtigteRegelbedarf 2019Regelbedarf 2020
 AlleinstehendeAlleinerziehendeVolljährige mit minderjährigen Partner*in 424 Euro432 Euro (+ 8 Euro)
 Volljährige Partner*in 382 Euro389 Euro (+ 7 Euro)
 Volljährige bis 24 JahrePersonen unter 25 Jahren, die ohne Zustimmung des Sozialleistungsträgers umzieht 339 Euro345 Euro (+ 6 Euro)
 Kinder / Jugendliche von 14 bis 17 JahrenMinderjährige Partner*in von 14 bis 17 Jahren 322 Euro328 Euro (+ 6 Euro)
 Kinder von 6 bis 13 Jahren 302 Euro308 Euro (+ 6 Euro)
 Kinder von 0 bis 5 Jahren 245 Euro250 Euro (+ 5 Euro)

(In Klammern die jeweilige Erhöhung 2019 zu 2020)

Menschen, die knapp mit Geld gehalten werden, können sich nicht (mehr) wehren. Eine soziokulturelle Teilhabe ist ausgeschlossen und wie es scheint, auch nicht gewollt. Obwohl es ein Leichtes wäre, die Regelsätze dem notwendigen Bedarf anzupassen, kann nur festgehalten werden: Armut ist politisch gewollt und der politische Wille fehlt gänzlich eine Änderung herbeizuführen.

Auf dem Weg gebracht werden muss eine sanktionsfreie Mindestsicherung von 1.050 Euro und eine Kindersicherung wie sie das Bündnis Kindergrundsicherung in Höhe von 628 Euro, das auch Bildung und Teilhabe von Kindern umfasst.