Bild: change.org

 

Aktuell erhielt ich eine Mail eines Stellenangebotes, welches es offensichtlich nicht gibt. Die Arbeitsplatzsuchende Person hat sein Einverständnis zur Veröffentlichung des Falles gegeben. Demnach hat diese Person sich, bisher erfolglos, versucht sich auf die unten stehende Tätigkeit zu bewerben. Dazu wurden ausführliche eigene Recherchen durchgeführt, nachdem bereits der erste Telefonanruf, zwecks Kontaktaufnahme, ins Leere lief. Ich selbst habe die Recherche im Netz nachverfolgt und kam zum folgenden Ergebnis: Im Handelsregister fand auch ich keinen Nachweis dieser Bäckerei. Ebenso lief mein Telefonanruf ins Leere – analog der Beschreibung im Text. Eine Vor-Ort-Recherche war mir natürlich aufgrund der Entfernung nicht möglich. Mit der Bitte um weitere rechtliche Schritte gegen dieses offensichtlich nicht vorhandene Stellenangebot wurde vor Ort die Gewerkschaft ver.di eingeschaltet. Eine Antwort steht noch aus. Ebenso steht eine Antwort des angegebenen Arbeitgebers „Abram Brot GmbH Bäckerei Abram GmbH“ noch aus.

An die Bundesagentur für Arbeit: Dieses ist leider kein Einzelfall und ich fordere die konsequente Überprüfung von unbetreuten Arbeitgebern und deren Stellenangebote sowie entsprechende rechtliche Konsequenzen bei einem Missbrauch der Jobbörse und deren Nutzungsbedingung. Über eine Rückantwort Ihrerseits und den unternommenen Schritten freue ich mich. 

Aber lest selbst …

Betreff: Referenznummer 10000-1169820004-S Vermittlungsvorschlag Buerokraft bei Arbeitgeber Abram Brot GmbH Baeckerei Abram GmbH

Sehr geehrter Herr Abram,

am 16. Mai 2019 erhielt ich auf meinen eigenen Wunsch den im Betreff angegebenen Vermittlungsvorschlag. Darin steht, dass das konkrete Lohnangebot beim Arbeitgeber zu erfragen ist. Leider war die angegebene Telefonnummer +49 177 9167299 nicht erreichbar; sofort nach der Anwahl wurde die Verbindung beendet. Wann und wie kann man Sie fernmündlich erreichen? Nach welchem Tarifvertrag würden Sie Entgelte zahlen? Im Stellenangebot steht weiter, dass man sich schriftlich oder per E-Mail bewerben oder alternativ sich persönlich vorstellen möge. Von der Alternative der persönlichen Vorstellung wollte ich Gebrauch machen und suchte deshalb noch am selben Tag die im Vermittlungsvorschlag angegebene Anschrift auf. Leider fand ich an den beiden unter der angegebenen Anschrift auffindbaren Eingängen keinen Hinweis auf Ihre Firma „Abram Brot GmbH Bäckerei Abram GmbH“ und auch keinen Hinweis auf Ihre Person: „Herr Rüdiger Abram“. Im Übrigen machte das Gebäude an der Jahnstraße 5 in 47443 Moers Meerbeck einen heruntergekommenen Eindruck und zwar hier insbesondere auch das ehemalige Ladenlokal einer früher dort gewesenen Bäckerei. Die großen Schaufenster und die Eingangstür waren mit weißer Farbe oder Papierbahnen blind gemacht. Die drei Briefkästen im Eingang zum ehemaligen Ladenlokal sowie deren Beschriftungen und der aufmontierte Klingelknopf vermittelten den Eindruck von unprofessionell betriebenen Briefkastenfirmen. Die am Gebäude angebrachten Internetadressen www.backinsel.de und www.lieferbaeckerei.de liefen alle ins Leere. Eine Abfrage beim Handelsregister ergab schließlich, dass es die im Stellenangebot als Arbeitgeber angegebene Firma: „Abram Brot GmbH Bäckerei Abram GmbH“ in der ganzen Bundesrepublik Deutschland überhaupt nicht gibt.

Stellenangebot Jobbörse BA

 

Stellenangebot der Jobbörse BA

Hinsichtlich den unter der Anschrift Jahnstraße 5 in 47443 Moers ansässigen oder ansässig gewesenen Firmen ergaben die Handelsregisterbekanntmachungen, dass die Senner Backhaus GmbH mit einem neuen Geschäftsführer ihre Geschäftsanschrift nach Hannover verlegt hat und dass die Blatter GmbH seit Anfang März 2019 einen am (… aus Datenschutzgründen gelöscht) geborenen und in (… aus Datenschutzgründen gelöscht) wohnhaft seienden (… aus Datenschutzgründen gelöscht) als neuen Geschäftsführer eingetragen bekommen hat.Da Ihr Stellenangebot von Ende Februar 2019 stammt und die zugehörige Betriebsnummer ebenfalls erst Ende Februar 2019 beantragt wurde, hatte ich mir durchaus vorstellen können, dabei mitzuhelfen, Pionier- und Aufbauarbeit zu leisten. Der Gesamteindruck von dem unter der angegebenen Anschrift befindlichen Gebäude und die völlige Nichtexistenz einer Firma mit dem in Ihrem Stellenangebot angegebenen Namen veranlassen mich nunmehr zu der Frage an Sie, ob die von Ihnen an die Bundesagentur für Arbeit übermittelten Stellenangebote Ihrerseits noch aufrecht erhalten werden und ob zutreffendenfalls eine andere Firma verwendet werden müsste.

Stellenangebot aus der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit

Von Ihrer Antwort werde ich abhängig machen, ob ich Ihnen meine Bewerbungsunterlagen zukommen lasse. Die bei der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter für meine Person zuständige und auch für die Bundesagentur für Arbeit Agentur für Arbeit Wesel tätige Ansprechpartnerin erhält diese E-Mail in Kopie zur Kenntnisnahme und mit der Bitte um weitere Veranlassung. Ebenfalls zur Kenntnisnahme und mit der Bitte um weitere Veranlassung auch hinsichtlich der anderen mit einer nicht registrierten Firma eingereichten Stellenangebote sende ich diese E-Mail außerdem in Kopie an die Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit Agentur für Arbeit zwecks Weiterleitung an den Arbeitgeber-Service der BA.

Mit freundlichen Grüßen