Geschätzt sind rund 20 Prozent der Bevölkerung in unterschiedlichem Ausmaße von Nahrungsmittelintoleranzen betroffen, nach dem Bundesverband für Gesundheitsin- formation und Verbraucherschutz (BGV) rund 15 Prozent von einer Milchzuckerunver- träglichkeit.
Nach § 21 SGB II (Teil 4) kann nur in Ausnahmefällen ein individueller Mehrbedarf bei Nahrungsmittelintoleranzen gewährt werden. Regelmäßig, gemäß der Fachlichen Weisungen nach § 21 Absatz 5 SGB II (Teil 4) der Bundesagentur für Arbeit, die somit für die vor Ort bestehenden Jobcenter gilt, ist ein Mehrbedarf demnach zu verneinen.
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29. JUNI 2016
Keine Ein-Euro-Jobber/-innen bei der Stadt Hamburg und deren städtischen Betrieben als Reinigungskräfte am Nobistor
Die Räumung am 9. Juni 2016 von Obdachlosen am Nobistor durch das Ordnungsamt Altona und durch die Polizei sorgte medial und in der Bevölkerung für Aufsehen. Kritik kam unter anderem vom Hamburger Caritasverband, der das Vorgehen von Bezirksamt und Polizei stark verurteilte. Wie nun bekannt wurde, plant das Bezirksamt Altona die Einführung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (Ein-Euro-Jobs) als regelmäßige „ParkPatrouille“ und für zusätzliche Reinigungsarbeiten im Park an der Königstraße. In einer Aussage gegenüber Hinz & Kunzt vom 24. Juni 2016 bestätigte ein Sprecher des Bezirksamts Altona, dass es dazu bereits Verhandlungen mit Beschäftigungsträ- gern gebe.
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11. MAI 2016
Das muss drin sein: Wahlfreiheit für die Beratung von Frau zu Frau in Hamburger Jobcentern ermöglichen
Frauen, welche als Erwerbslose oder Aufstockerinnen in den Jobcentern registriert sind, bringen häufig spezifisch andere Erwerbsbiographien und gegebenenfalls damit verbundene Problemlagen mit als Männer. So sind beispielsweise rund 85 Prozent der alleinerziehenden Frauen (statista: „Anzahl der Alleinerziehenden in Deutschland nach Geschlecht von 2010 bis 2014“). Der Anteil Alleinerziehenden in Hamburg betrug 2014 rund 27 Prozent (Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein). Von den Alleinerziehenden sind weiterhin rund 41 Prozent in den Jobcentern gemeldet und leben zum Teil oder ausnahmslos von Leistungen nach dem SGB II. Viele von ihnen können aufgrund ihrer Lebensumstände einer Vollzeitbeschäftigung nicht nachgehen. Dies ist nur ein Beispiel von vielen, wo Frauen geschlechterspezifische Unterschiede mit ins Jobcenter bringen.
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Ab dem 1. März gelten in Hamburg neue Miethöchstwerte für Empfänger/-innen von Sozialleistungen sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Nach der letzten Anpassung aus 2014 orientieren sich die neuen Grenzen an dem Mietenspiegel aus dem Jahr 2015. Die Hamburger Sozialbehörde teilt mit, dass die Steigerungsraten zwischen 4,3 Prozent und 14,6 Prozent betragen.
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17. NOVEMBER 2015
Das muss drin sein: Sanktionsentschärfungen im Referentenentwurf zum „Neunten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung“
Am 12. Oktober 2015 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Referentenentwurf zum „Neunten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung“ entworfen. Dieser dient dazu zu überprüfen, „(…) inwieweit die Grundsicherung für Arbeitsuchende den gewandelten Anforderungen noch genügt und inwieweit es Anpassungsbedarfe gibt“. Das Ziel des Gesetzes ist es, dass leistungsberechtigte Personen künftig schneller und einfacher Klarheit über Bestehen und Umfang von Rechtsansprüchen erhalten und die von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern anzuwendenden Verfahrensvorschriften vereinfacht werden.
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Seit Jahren werden Fahrpreise im Bereich des Hamburger Verkehrsverbundes kontinuierlich, zum Teil über der Inflationsrate, erhöht. Viele Menschen mit unteren Einkommen können sich diese Preise nicht mehr leisten, obwohl sie auf tägliche Mobilität angewiesen sind. Eine Monatskarte für nur zwei Zonen kostet im HVV zurzeit 64,20 Euro und ermöglicht lediglich eine stark eingegrenzte Mobilität im Hamburger Stadtgebiet. Mit dem Nachlass, der durch die Sozialkarte gewährt wird, sind noch 44,20 Euro für die Monatskarte für zwei Zonen zu zahlen. Der Anteil für Mobilität im Bereich des Arbeitslosengeldes II beträgt zurzeit 25,14 Euro und wird 25,45 Euro ab 2016 betragen. Dies zeigt auf, dass trotz des Nachlasses für Inhaber/-innen der Sozialkarte eine erhebliche Lücke zwischen der Preispolitik des Senats/des HVVs und der finanziellen Wirklichkeit und den Möglichkeiten der Bezieher/-innen von Grundsicherung, Arbeitslosengeld II oder Leistungen des AsylbLG besteht.
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1. SEPTEMBER 2015
Das muss drin sein: Direkter Kontakt zu Sachbearbeitern/-innen in den Jobcentern statt Warteschleife in den Service-Centern
Seit Mai 2010 haben bundesweit die Jobcenter die Beantwortung von Telefonanrufen zunehmend an Service-Center ausgegliedert. Das ist eine Folge des Konzeptes für die Neuorganisation der SGB-II-Telefonie durch die Bundesagentur für Arbeit. Bei Jobcenter team.arbeit.hamburg betrifft dieses seit April 2015 die Standorte Wilhelmsburg, Mitte, Altona-West, den Standort für schwerbehinderte Menschen sowie den TeilStandort St. Pauli.
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8. JULI 2015
Das muss drin sein: Soziokulturelle Teilhabe und Existenzminimum sichern – Sanktionsmoratorium sofort
Zusatzantrag
Das Sozialgesetzbuch II ist die Norm zur Gewährleistung eines Existenzminimums. In zwei bedeutenden Entscheidungen (9. Februar 2010 zu Hartz IV und im Juli 2012 zum Asylbewerberleistungsgesetz) hat das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe ein Menschenrecht auf ein Minimum staatlicher Leistung konkretisiert. Das Existenzminimum umfasst den unbedingt notwendigen Bedarf eines Menschen zum physischen Überleben sowie zur Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Das Bundesverfassungsgericht leitet den Leistungsanspruch, der in einem Sozialstaat jedermann zusteht, unmittelbar aus der Menschenwürdegarantie des Artikel 1 Absatz 1 GG her: „Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG garantiert ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums: Art. 1 Abs. 1 GG begründet diesen Anspruch als Menschenrecht.“ (BVerfG, 1 BvL 10/10 v. 18.07.2012 (AsylbLG), Leitsatz 2.)
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12. JUNI 2015
Das muss drin sein: Geförderte Ombudsstellen für Erwerbslose – unabhängig und vertraulich!
Bis April 2014 konnten erwerbslose Menschen auf unabhängige und vertrauliche Beratung bezüglich Antragstellungen von Sozialleistungen, psychischen Belastungen, familiären Problemen oder rechtlichen Ansprüchen gegenüber dem Jobcenter vertrauen, ohne dass Jobcenter team.arbeit.hamburg darauf Einfluss nehmen konnten. Ab April 2014 hat die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) verfügt, dass die Beratungsstellen nur finanziert werden, wenn sie einen Kooperationsvertrag mit dem Jobcenter eingehen
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1. APRIL 2015
Einführung einer regelmäßigen, qualifizierten und aktuellen Armuts und Reichtumsberichterstattung
Nirgendwo in der Bundesrepublik öffnet sich die Schere zwischen Arm und Reich so stark wie in Hamburg. Die Studie der GRÜNEN zum Wohlfahrtsindex vom Jahr 2014 zeigte auf, dass die Unterschiede zwischen Arm und Reich in Hamburg größer sind als in jedem anderen Bundesland. So ist in einigen Stadtteilen mittlerweile die Hälfte aller Kinder auf Grundsicherung angewiesen
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