Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat die neuen Regelsätze für die Grundsicherung und beim Arbeitslosengeld II (Hartz IV) für das kommende Jahr neu berechnet. Die Berechnungen sind kompliziert und undurchschaubar. So hat bereits 2014 das Bundesverfassungsgericht neue Vorgaben für die Ermittlung der Ausgaben für Mobilität und die Ausgaben bei Jugendlichen bestimmt. Das Ergebnis sind im Schnitt fünf Euro mehr an Leistungen für Alleinstehende und vier Euro mehr pro Person, wenn man zusammenlebt. Kinder bis sechs Jahren bleiben unberücksichtigt und Kinder ab sechs Jahren bis 13 Jahren erhalten 21 Euro monatlich mehr.
Ein Blick in den Referentenentwurf zeigt auf, dass Bildung, gerade auch bei den Kindern ein absolut vernachlässigter Posten ist. Erwachsene erhalten einen Euro pro Monat und Kinder, je nach Alter, zwischen 0,22 Euro bis max. 0,68 Euro. Diese Summe reduziert sich je älter die Kinder werden. Für Nahrungsmittel stehen Erwachsenen täglich 4,60 Euro zu und Kindern zwischen 2,67 Euro und 4,72 Euro.
Auch diese sog. „Erhöhungen“ decken bei weitem weder den notwendigen Bedarf, noch die soziokulturelle Teilhabe ab. Vielmehr ist es so, dass das BMAS nicht den Willen aufbringt, den tatsächlichen Bedarf transparent aufzuzeigen, noch den Menschen eine soziokulturelle Teilhabe zu gönnen. Bis heute verweigert das BMAS die Offenlegung der verwendeten Statistiken. Bereits die Differenz von rund 60 Prozent bei der Bekleidung zwischen Jungen und Mädchen ab 14 Jahren entbehrt sich jeder Logik und das BMAS agiert weit von der Realität entfernt. Für die Betroffenen ist es ein Affront und sie bleiben weiterhin als Zuschauer in der letzten Reihe stehen. In Anbetracht der geringen Euros für Kultur und Bildung bleibt noch nicht mal ein Stehplatz.