Auf Anfrage (Drs. 21/4984) der Bürgerschaftsabgeordneten Inge Hannemann werden auch in Hamburg durch Jobcenter team.arbeit.hamburg bereits Minderjährige sanktioniert. Minderjährige in den Jobcentern gelten ab dem 15. Lebensjahr als erwerbsfähig und haben die Auflage zu den Terminen in den Jobcentern oder Jugendberufsagenturen zu erscheinen. Laut Senat bestraften die Hamburger Jobcenter im vergangenen Jahr mindestens einmal monatlich durchschnittlich 3.574 junge Menschen unter 25 Jahren. In den ersten zwei Monaten des laufenden Jahres stieg die Anzahl auf durchschnittlich 4.162 an. Auch Minderjährige sind von Sanktionen betroffen. So mussten im letzten Jahr monatlich durchschnittlich zwölf Minderjährige oder ihre Eltern mit weniger Geld auskommen. Dies stieg in den Monaten Januar und Februar 2016 um das Doppelte an. Junge Menschen unter 20 Jahren waren noch häufiger betroffen. Hier waren im Schnitt 200 mit mindestens einer Sanktion belegt. Wird das Arbeitslosengeld komplett gestrichen, spricht die Bundesagentur für Arbeit von Vollsanktion. 194 jungen Menschen unter 25 Jahren wurden pro Monat in 2015 das Geld komplett für mehrere Wochen oder Monate gestrichen. Auch hier gab es zu Beginn des Jahres einen signifikanten Anstieg um rund 22 Prozent und stieg auf durchschnittlich 237 Betroffenen an.
Die häufigsten Geldkürzungen gab es, weil ein Termin nicht wahrgenommen wurde oder gegen Auflagen des Vertrages zwischen Jobcenter und den Leistungsberechtigten verstoßen wurde. Werden versäumte Termine mit zehn Prozent bestraft, kann bei Auflagen bereits beim ersten Fehltritt die Regelleistung gestrichen werden und beim zweiten Fehltritt auch die Mietkosten. Nur im Falle, dass die jungen Menschen noch bei ihren Eltern leben, werden die gekürzten Mietkosten auf die anderen Familienmitglieder umverteilt. Der Senat sieht selbst keine unbillige Härte der Sanktionspraxis bei jungen Menschen und begründet dieses damit, dass Sanktionen gegen Minderjährige nur in sehr geringem Umfang verhängt werden.
Dazu Hannemann: „Dass der Senat auch die komplette Streichung von Sozialleistungen bei jungen Menschen akzeptiert, zeigt ein Bild von kompletter Ignoranz und pädagogischem Fehlverhalten gegenüber Heranwachsenden. Außer Acht wird dabei gelassen, dass in diesen Fällen immer die ganze Familie betroffen ist oder junge Menschen, die alleine leben, auf diese Art und Weise akut von Obdachlosigkeit und Existenznöten bedroht sind.“
Weiterhin bestätigt der Senat, dass grundsätzlich das Grundrecht der freien Berufs- und Ausbildungswahl bei der Vermittlung in Ausbildung berücksichtigt wird. Demnach erfolgen Ausbildungsplatzvorschläge ohne Rechtsfolgebelehrung.
„Grundsätzlich gehören die Sanktionen in den Jobcentern abgeschafft und Minderjährige nicht in die Jobcenter. Die Linke fordert eine repressionsfreie Grundsicherung für alle Kinder, um der Armut vorzubeugen und soziokulturelle Teilhabe zu ermöglichen“, so Hannemann abschließend.