Fast jeder Zehnte bezog Ende 2015 in Deutschland staatliche Hilfe zur Mindestsicherung. Das teilt das Statistische Bundesamtes (Destatis) in einer heutigen Pressemitteilung mit. Waren es im Jahr 2014 noch rund 7,4 Millionen Berechtigte, stieg diese Zahl bis Ende 2015 auf knapp acht Millionen Menschen an. Die Quote wuchs somit von 9,1 Prozent auf 9,7 Prozent. Drei Viertel der Leistungsberechtigten bezogen Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhielten eine Million EinwohnerInnen und damit rund 13 Prozent. Knapp eine Million Menschen bezogen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (12,2 Prozent). Verwendet man den (traurigen) Begriff des Rankings liegt Berlin an der Spitze. Hier bezog jeder fünfte Sozialleistungen. Auf Platz zwei und drei liegen die „Armutsstädte“ Bremen mit 18,5 Prozent und Hamburg mit 13,9 Prozent. Auch hier stieg die Quote um 1,3 Prozent bzw. um 0,7 Prozent an. Selbst die „reicheren“ Bundesländer wie Baden-Württemberg und Bayern müssen einen Zuwachs hinnehmen. Dort erhielten rund 650.700 (6 Prozent) bzw. 684.500 (5,2 Prozent) der EinwohnerInnen soziale Mindestsicherung. Ein Jahr zuvor lag die Quote noch um 0,8 Prozent in Baden-Württemberg und um 0,6 Prozent in Bayern niedriger. Die höchste Zahl der EmpfängerInnen von Sozialleistungen lebt(e) mit rund 2,1 Millionen Menschen in Nordrhein-Westfallen. Insgesamt mussten bundesweit 7.986.994 Millionen Menschen zusätzliche Leistungen zum Lebensunterhalt beantragen.
Bürgerschaftsabgeordnete Inge Hannemann dazu: „Dass auch in Hamburg die Quote steigt, verwundert nicht. Selbst wenn behauptet wird, dass der Durchschnittslohn im Vergleich zu anderen Bundesländer als „höher“ eingestuft wird, zeigt es die volle Wucht der steigenden Zahl von Menschen, die ausgegrenzt werden an. Überhöhte Mieten, stagnierende Langzeiterwerbslosigkeit und die hohe Zahl des prekären Arbeitsmarktes, zwingen die Menschen zusätzliche Sozialleistungen zu beantragen oder dauerhaft zu beziehen. Hamburg benötigt einen Landesmindestlohn von mindestens 13 Euro, den sofortigen Abbau des prekäres Arbeitsmarktes sowie die sofortige Umwandlung der Ein-Euro-Jobs in eine existenzsichernde sozialversicherungspflichtige Tätigkeit – insbesondere bei der Stadt Hamburg.“