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	<title>SGB II | inge-hannemann.de</title>
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		<title>Die Bundesagentur für Arbeit passt Jobcenter Weisungen zu Corona an</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/die-bundesagentur-fuer-arbeit-passt-jobcenter-weisungen-zu-corona-an/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 03 Apr 2020 07:52:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[BMAS]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
		<category><![CDATA[SGB II]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Bundesagentur für Arbeit hat am 1. April 2020 (kein Aprilscherz) eine neue Weisung für den „erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung (Sozialschutz Paket)“ und ergänzende Regelungen erlassen. Wir erinnern uns, dass Bundesarbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) versprochen hat, dass der Zugang zu Hartz IV vereinfacht und unbürokratischer für die kommenden sechs Monate wird.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<div class="wp-block-image"><figure class="aligncenter"><a href="https://altonabloggt.files.wordpress.com/2020/03/corona-4893276_640.jpg"><img decoding="async" src="https://altonabloggt.files.wordpress.com/2020/03/corona-4893276_640.jpg" alt="" class="wp-image-2233"/></a><figcaption><span style="font-style: normal; font-variant-caps: normal; font-weight: normal; letter-spacing: normal; orphans: auto; text-align: start; text-indent: 0px; text-transform: none; white-space: normal; widows: auto; word-spacing: 0px; -webkit-text-size-adjust: auto; -webkit-text-stroke-width: 0px; text-decoration: none; caret-color: rgb(0, 0, 0); color: rgb(0, 0, 0); font-size: medium; float: none; display: inline !important;"><span class="Apple-converted-space">&nbsp;</span>Corona Virus &#8211; Pixabay (Vektor Kunst)</span></figcaption></figure></div>



<p>Die Bundesagentur für Arbeit hat am 1. April 2020 (kein Aprilscherz) eine neue&nbsp;<a href="https://altonabloggt.files.wordpress.com/2020/04/20041weisung_sozialpaket_ba.pdf">Weisung</a>&nbsp;für den „<em>erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung (Sozialschutz Paket)</em>“ und ergänzende Regelungen erlassen. Wir erinnern uns, dass Bundesarbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) versprochen hat, dass der Zugang zu Hartz IV vereinfacht und unbürokratischer für die kommenden sechs Monate wird. So heißt es auf der Seite des&nbsp;<a href="https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/sozialschutz-paket.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Bundesarbeitministeriums</a>&nbsp;(BMAS):</p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>„Vorübergehend wird die Vermögensprüfung ausgesetzt sowie die tatsächliche Wohnungskosten voll übernommen.“</p></blockquote>



<p>Die Bundesagentur für Arbeit nimmt in der Weisung Bezug zum „<em>erheblichen bis vollständigen Ausfall des Geschäftsbetriebs</em>“ durch Corona. Insbesondere sei dies für Kleinunternehmer und sogenannte Solo-Selbstständige in besonderem Ausmaß existenzbedrohend. Ein schneller Zugang zum Arbeitslosengeld II (Hartz IV) muss von daher gesichert sein. Die Bundesagentur für Arbeit stellt dafür einen&nbsp;<a href="https://www.arbeitsagentur.de/datei/ba146399.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">vereinfachten Antrag</a>&nbsp;zur Verfügung und reagiert damit auf die bundesweite Kritik der bisher bestehenden hohen bürokratischen Hürden, um das Arbeitslosengeld II zu erhalten. Neuanträge nach dem vereinfachten Verfahren werden zunächst vorläufig entschieden und gelten für sechs Monate. Einen Ermessenspielraum für die Dauer haben die Jobcenter nicht.</p>



<p>Die wichtigsten Änderungen:</p>



<ul><li><strong>Vermögen</strong>&nbsp;wird für Neuanträge ab März bis zum 30. Juni 2020 für sechs Monate nicht berücksichtigt. Sollte das Vermögen jedoch mehr als 60 Tausend Euro für das erste Haushaltsmitglied betragen geht man davon aus, dass keine Hilfsbedürftigkeit besteht. Jede weitere Person im Haushalt wird mit 30 Tausend Euro berücksichtigt. Diese Höchstgrenzen lehnen sich an das Wohngeldgesetz (WoGG) an. Als Vermögen gelten Bargeld oder sonstige liquide Mittel. Nach Ablauf der sechs Monate erfolgt i.d.R.&nbsp;<strong>keine&nbsp;</strong>rückwirkende Prüfung des Vermögens, außer es wird festgestellt, dass die Angaben im vereinfachten Verfahren unwahr waren.</li><li><strong>Wohnkosten</strong>&nbsp;werden für sechs Monate im tatsächlichen Umfang übernommen.</li><li>Bescheide, die zwischen dem 31. März und 31. August 2020 enden, wird ein&nbsp;<strong>Weiterbewilligungsbescheid</strong>&nbsp;– sofern keine Änderungen eingetreten sind &#8211; für weitere 12 Monate automatisch erstellt. Ein neuer Antrag ist nicht erforderlich. Ebenso werden keine sog. Beendigungsschreiben für diesen Zeitraum versandt.&nbsp;<em>Rückfragen ergaben jedoch, dass die automatische Weiterbilligung (WBA) erst ab dem 1. Mai 2020 möglich sind. Ab diesem Zeitpunkt ist kein Mitarbeiter mehr im Weiterbewilligungsantrag involviert und der Antrag wird automatisch aus dem System generiert. Tipp: Unbedingt Kontakt mit dem Jobcenter aufnehmen, wenn für April keine automatische Weiterbewilligung erfolgte.</em></li><li><strong>Änderungen der eigenen Verhältnissen</strong>&nbsp;sind weiterhin an die Jobcenter zu melden.</li><li><strong>Solo-Selbstständige oder sonstige Kleinunternehmen&nbsp;</strong>sind weiterhin verpflichtet eine sog. Einkommenserklärung bei selbstständiger Tätigkeit (EKS) einzureichen. Auch hier gibt es einen&nbsp;<a href="https://www.arbeitsagentur.de/datei/vereinfachte-anlage-kas_ba146400.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">vereinfachten Antrag</a>: Die bisher umfangreiche Plausibilitätsprüfung wird vereinfacht, indem man davon ausgeht, dass kein Einkommen erzielt wird. Möglich ist jedoch eine Überprüfung des Einkommens, wenn davon ausgegangen wird, dass die Corona-Pandemie ein Ende hat und dieses auch von behördlicher Seite bestätigt ist.</li><li>Die bisherigen Regelungen der&nbsp;<strong>Kommunikation mit dem Jobcenter</strong>&nbsp;bleiben aufgrund der Schließung bestehen. Demnach sollen auch die formalen Anforderungen (Übersendung von Nachweisen, großzügigere Fristen, Fristenverlängerung) beim Neuantrag gelockert werden. Sofern notwendige Unterlagen nicht rechtzeitig beschafft werden können, ist trotzdem eine&nbsp;<strong>existenzsichernde Leistung&nbsp;</strong>zu erbringen. Befindet sich jemand in angeordneter Quarantäne (wichtiger Grund) wird der Hartz-IV-Antrag vorläufig bewilligt. Die Jobcenter sind verpflichtet dieses bekannt zu machen. Das bedeutet, dass ein Antrag postalisch, telefonisch oder per Email möglich ist. Daraus folgt:</li><li><strong>Sanktionen nach §§ 31, 31a, 31b, 32 SSGB II&nbsp;</strong>werden ausgesetzt, da eine persönliche Anhörung nicht möglich ist.</li><li><strong>Notlagen / Barauszahlung&nbsp;</strong>bleiben wie bisher bestehen und können als Darlehen genehmigt werden. Lebensmittelgutscheine sollten nur in absoluten Ausnahmefällen ausgegeben werden.</li><li>Zusätzliches&nbsp;<strong>Kurzarbeitergeld&nbsp;</strong>gilt als Einkommen und wird entsprechend angerechnet.</li><li><strong>Mehrbedarf wegen häuslicher Quarantäne</strong>&nbsp;gibt es nicht. Die Bundesagentur für Arbeit geht in ihrer Weisung darauf ein, dass vermehrt Anträge einer einmaligen Leistung gestellt werden, um die häusliche Quarantäne vorzubereiten. Die Anträge werden damit begründet, dass „<em>die Mehrkosten für ein gesundes, vitaminreiches und ausgewogenes Essen damit abgedeckt werden sollen</em>“. Sie erwähnen auch, dass im Internet daraufhin gewiesen wird, diesen Antrag „<em>massenhaft bei den zuständigen gE (Anm. Gemeinsame Einrichtung) gestellt werden sollen, damit Druck auf die Bundesregierung ausgeübt werde</em>“. Die Ablehnung des Mehrbedarfs wird damit begründet, dass die aktuelle Gesetzeslage dieses nicht vorsieht. Auch ist der derzeitige Regelsatz auskömmlich. Die Verwendung des Regelsatz liegt bei jedem selbst. Möglich wäre jedoch ein Darlehen oder eine vorzeitige Auszahlung von maximal 100 Euro. Zur Ablehnung des Mehrbedarfes gibt die Weisung einen Textvorschlag vor:</li></ul>



<blockquote class="wp-block-quote"><p><em>„Sie haben einen Antrag auf die Gewährung von einmaligen Leistungen, einen Zuschuss oder Leistungen zur Deckung eines Mehrbedarfes gestellt. Dieser Antrag wurde damit begründet, dass Sie sich (ggf. mit ihrer Bedarfsgemeinschaft) auf eine möglicherweise eintretende Quarantäne vorbereiten oder entstehende Mehrkosten für ein gesundes, vitaminreiches und ausgewogenes Essen ausgleichen möchten. Der Antrag wird abgelehnt. Kosten für eine vollwertige Ernährung sind in den Regelbedarfen (§§ 20, 23 SGB II) berücksichtigt. Eine einmalige Leistung kann nicht gewährt werden, will diese nicht im abschließenden Katalog des § 24 Abs. 3 SGB II vorgesehen ist. Auch ein Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II (unabweisbare, laufende besondere Bedarfe in Härtefällen) kommt nicht in Betracht, da es sich um „laufende“ und auch „besondere“ Bedarfe handeln müsste, was bereits nach den Ausführungen in Ihrem Antrag nicht der Fall ist.“</em></p></blockquote>



<ul><li><strong>Soforthilfen – Liquiditätshilfen </strong>der Bundesländer und des Bundes für Selbstständige sind sog. zweckbestimmte Einnahmen und damit kein Einkommen. Eine Anrechnung auf die Regelleistung ist damit nicht erlaubt. <em>Allerdings &#8222;kann&#8220; es sein, dass die Soforthilfe zwar kein Einkommen darstellt, jedoch eine sog. Betriebseinnahme im Sinne der ALG II VO und somit unter </em>Umständen angerechnet werden könnte. Das wäre dann evtl. der Fall, wenn ein Gewinn entsteht und dieser oberhalb der Freigrenze liegt.</li><li><strong>Obdachlose / Personen ohne festen Wohnsitz</strong> ist eine tägliche Vorsprache bei einer Betreuungs- oder Beratungsstelle für Wohnungslose oder einer ähnlichen Stelle nicht erforderlich. Das Arbeitslosengeld II wird für mindesten einem Monat ausbezahlt.</li><li><strong>Ortsabwesenheit </strong>können ohne persönlich Vorsprachen erfolgen. Sollte eine Rückkehr aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, werden im Rahmen der Härtefallprüfung die Rechtsfolgen überprüft. Sollte eine Ausreise aus einem Land oder einer Region oder eigener Erkrankung nicht möglich sein, besteht der Leistungsanspruch weiter.</li><li><strong>Angeordnete Quarantäne </strong>(Gesundheitsamt) führt nicht zur Leistungseinstellung.</li><li><strong>Kinderzuschlag </strong>gilt weiterhin als Einkommen.</li><li>Bei der <strong>Prüfung der Erwerbsfähigkeit </strong>durch die Rentenversicherungsträger kann es zur zeitlichen Verzögerung kommen. Eine Unterbrechung des Arbeitslosengeldes II ist trotzdem durchgängig zu bezahlen.</li><li>Der <strong>automatisierte Datenabgleich </strong>wird weiter durchgeführt. Allerdings soll der Datenabgleich nicht prioritär stattfinden.</li></ul>



<p><strong>Änderungen innerhalb der Jobcenter</strong></p>



<p><p>Für die Jobcenter gilt im Rahmen des erhöhten Arbeitsaufkommen, dass sie sich gegenseitig unterstützen dürfen. Die möglichen Arbeitszeiten wurden angepasst und erweitert. So gilt diese von Montag bis Freitag von 6 Uhr bis 22 Uhr, jeden ersten Samstag im Monat von 7 Uhr bis 16 Uhr und jeden weiteren Samstag von 7 Uhr bis 14 Uhr. Um Quereinsteigern die Handhabung des Leistungssystems näher zu bringen, gibt es komprimierte „Selbstlernmedien“. </p><img decoding="async" loading="lazy" src="http://vg03.met.vgwort.de/na/6953083b9d4849fe88396db3a3defe8e" width="1" height="1" alt=""></p>



<p>Die Weisung befindet sich ebenfalls auf der Seite von <a href="https://harald-thome.de/fa/redakteur/BA_FH/200401_Weisung_zum_Sozialschutz-Paket_Loseblatt.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Tacheles. (öffnet in neuem Tab)">Tacheles.</a></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>FAQ des Bundesarbeitsministeriums zum &#8222;Teilhabechancengesetz&#8220; und Coronavirus</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/2315-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 26 Mar 2020 12:20:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[BMAS]]></category>
		<category><![CDATA[coronavirus]]></category>
		<category><![CDATA[SGB II]]></category>
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					<description><![CDATA[Ein Papier aus dem Bundesarbeitsministerium klärt Fragen und Antworten zur Umsetzung von Förderungen nach § 16i SGB II "Teilhabe am Arbeitsmarkt" im Zusammenhang mit der aktuellen Ausbreitung des Coronavirus.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image"><img decoding="async" loading="lazy" width="640" height="368" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2020/03/corona-4893276_640.jpg" alt="" class="wp-image-2294" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2020/03/corona-4893276_640.jpg 640w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2020/03/corona-4893276_640-300x173.jpg 300w" sizes="(max-width: 640px) 100vw, 640px" /></figure>



<p>*Update* aus dem Bundesarbeitsministerium (BMAS)</p>



<p>Ein&nbsp;<a href="https://altonabloggt.files.wordpress.com/2020/03/faq_c2a716i_mc3a4rz2020.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Papier</a>&nbsp;aus dem Bundesarbeitsministerium klärt Fragen und Antworten zur Umsetzung von Förderungen nach § 16i SGB II &#8222;<a href="https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Sozialer-Arbeitsmarkt/ueberblick-fuer-arbeitgeber-und-langzeitarbeitslose.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Teilhabe am Arbeitsmarkt</a>&#8220; im Zusammenhang mit der aktuellen Ausbreitung des&nbsp;<strong>Coronavirus</strong>.</p>



<p>Vorbemerkung&nbsp;<strong>BMAS</strong>:</p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>&#8222;Menschen, die schon sehr lange arbeitslos sind, sollen wieder eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt erhalten. Daher wird mit dem Gesamtkonzept „MitArbeit“ ein ganzheitlicher Ansatz zur Qualifizierung, Vermittlung und (Re-) Integration vorangetrieben, um die Beschäftigungsfähigkeit von Langzeitarbeitslosen durch intensive Betreuung und individuelle Beratung sowie wirksame Förderung zu verbessern und Langzeitarbeitslosen zugleich konkrete Beschäftigungsoptionen anzubieten. Zu diesem Zweck wurden im Rahmen des Teilhabechancengesetzes zwei neue Instrumente („Teilhabe am Arbeitsmarkt“ im § 16i und „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ im § 16e-neu) in das SGB II aufgenommen.&#8220;</p></blockquote>



<p class="has-background has-very-light-gray-background-color"><em>Hinweis:<br>Die nachfolgenden Ausführungen geben die Rechtsauffassung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wieder. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat gegenüber Jobcentern in zugelassener kommunaler Trägerschaft keine Aufsichtsbefugnisse. Diese liegen bei den zuständigen Landesbehörden. Die Länder als Aufsicht führende Stellen können andere Rechtsauffassungen als vertretbar ansehen.</em></p>


]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Corona-Weisung und die Jobcenter</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/corona-weisung-und-die-jobcenter/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 20 Mar 2020 07:07:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
		<category><![CDATA[SGB II]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Coronakrise trifft natürlich auch auf die Jobcenter und Arbeitsagenturen. Die Bundesagentur für Arbeit hat zügig reagiert, in dem sie seit spätestens dem 17. März 2020 ihre Jobcenter und Arbeitsagenturen Türen geschlossen halten. ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[

<!-- divi:image {"id":2294} -->
<figure class="wp-block-image"><img decoding="async" loading="lazy" width="640" height="368" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2020/03/corona-4893276_640.jpg" alt="" class="wp-image-2294" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2020/03/corona-4893276_640.jpg 640w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2020/03/corona-4893276_640-300x173.jpg 300w" sizes="(max-width: 640px) 100vw, 640px" /><figcaption>Corona Virus &#8211; Pixabay</figcaption></figure>
<!-- /divi:image -->



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				<div class="et_pb_text_inner"><!-- divi:paragraph -->
<p>Die&nbsp;<strong>Coronakrise</strong>&nbsp;trifft natürlich auch auf die Jobcenter und Arbeitsagenturen. Die&nbsp;<strong>Bundesagentur für Arbeit</strong>&nbsp;hat zügig reagiert, in dem sie seit spätestens 17. März 2020 ihre Jobcenter und Arbeitsagenturen Türen geschlossen halten. Dieses gilt nicht für Notfälle. Weiterhin hat die Bundesagentur für Arbeit zugesagt, dass finanzielle Angelegenheiten oberste Priorität haben. Keiner soll durch die Schließung finanzielle Nachteile haben.</p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p>Auf diesen Punkt geht die Bundesagentur für Arbeit auch nochmals in einer&nbsp;<a href="https://altonabloggt.files.wordpress.com/2020/03/corona_weisung_ba_032020.pdf">Weisung SGB II</a>&nbsp;vom 17. März 2020 ein:</p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:quote -->
<blockquote class="wp-block-quote"><p><em>„Die Gewährleistung existenzsichernder Leistungen in Zeiten der weitgehenden Einstellung des Kundenverkehrs in den gemeinsamen Einrichtungen (gE) hat höchste Priorität. Die vorhandenen Möglichkeiten sind so zu nutzen, dass existenzsichernde Leistungen rechtzeitig und durchgehend erbracht werden.“</em></p></blockquote>
<!-- /divi:quote -->

<!-- divi:paragraph -->
<p>Die Bundesagentur für Arbeit hat dazu weitere Regelungen in den Jobcenter (ohne Optionskommunen) als Weisung erlassen. Dazu gehören folgende 12 Punkte:</p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:list -->
<ul><li><em>Die Aufrechterhaltung der Kommunikation mit den Kundeninnen und Kunden</em></li><li><em>Erstantragstellung</em></li><li><em>Weiterbewilligungsantrag</em></li><li><em>Notlagen / „Barauszahlung“</em></li><li><em>Obdachlose</em></li><li><em>Ortsabwesenheit bzw. fehlende Rückkehrmöglichkeit (ggf. aus dem Ausland)</em></li><li><em>Rechtsfolgen einer Quarantäne</em></li><li><em>Minderungen</em></li><li><em>Aktivierende Leistungen</em></li><li><em>Belastungsausgleich</em></li><li><em>Geltungsdauer</em></li><li><em>Verlängerung des Bewilligungsabschnittes</em></li></ul>
<!-- /divi:list -->

<!-- divi:paragraph -->
<p><strong>Die Aufrechterhaltung der Kommunikation mit den Kundeninnen und Kunden</strong></p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p>Erwerbslosen sollen Fragen und Anliegen auch ohne persönlichen Kontakt klären können. Dadurch werden die formalen Anforderungen an die Antragstellung und Übersendung von Nachweisen gelockert. Die Jobcenter sind aufgefordert die Öffentlichkeit darüber aktiv und wiederkehrend zu informieren.</p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p><strong>Erstantragstellung</strong></p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p>Die Antragstellung ist an keine Form gebunden. Die Bundesagentur für Arbeit schreibt: „Es besteht daher die Möglicheit der postalischen, mündlichen, telefonischen als auch der Antragstellung per E-Mail. Auch der Einwurf in den Hausbriefkasten der gE ist möglich.“ Bisherige Fristen werden in Zukunft großzügiger gestaltet. Weiterhin weist die Bundesagentur für Arbeit daraufhin:&nbsp;<em>„Lassen sich die Mitwirkungshandlungen aus wichtigen Gründen – wie dies bei Quarantäne oder der weitgehenden Einstellung des Kundenverkehrs der Fall ist – nicht realisieren, können Entscheidungen vorläufig getroffen werden (§ 41a SGB II).“</em>&nbsp;Das sei zu nutzen.</p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p><strong>Weiterbewilligungsantrag</strong></p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p>Ein notwendiger Weiterbewilligungsantrag wird entsprechen einer Erstantragstellung bezüglich Fristen o.ä. bearbeitet.</p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p><strong>Notlagen / „Barauszahlung“</strong></p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:quote -->
<blockquote class="wp-block-quote"><p><em>„Zur Vermeidung von Notlagen sind Barauszahlungen an Kundinnen und Kunden, die über keine Bankverbindung verfügen, weiterhin zu gewährleisten.“</em></p></blockquote>
<!-- /divi:quote -->

<!-- divi:paragraph -->
<p><strong>Obdachlose</strong></p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p>Ansprechpartner*innen, wie in den Obdachlosenunterkünften der Diakonie, Vertrauenspersonen o.ä. sind über den Zeitpunkt der Geldausgabe einzubinden.</p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p><strong>Ortsabwesenheit bzw. fehlende Rückkehrmöglichkeit (ggf. aus dem Ausland)</strong></p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p>Eine Ortsabwesenheit kann auch ohne persönliche Vorsprache erfolgen. Ein Anspruch auf die Auszahlung des Arbeitslosengeldes II besteht auch dann weiter, wenn „Kundinnen und Kunden an der Ausreise aus dem Urlaubsland oder der Urlaubsregion (z.B. wegen Quarantäne) gehindert oder so schwer erkrankt sind, dass eine Arbeitsunfähigkeit besteht und aufgrund dieser eine Heimreise unmöglich ist. Der Nachweis erfolgt formlos.</p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p><strong>Rechtsfolgen einer Quarantäne</strong></p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p>Es erfolgt kein Leistungsausschluss, wenn jemand am COVID-19 erkrankt ist.</p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p><strong>Minderungen&nbsp;</strong></p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p><em>„Die Regelungen zu den Minderungen bei Sanktionen werden zur Reduzierung des Kundenverkehrs in den gE ausgesetzt. Das Meldeverfahren findet nicht statt.“</em></p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p><strong>Aktivierende Leistungen</strong></p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p>Trainingsmaßnahmen (arbeitsmarktpolitische Maßnahmen) werden mindestens für 14 Tage ausgesetzt. Hier gelten jedoch auch die Allgemeinverfügungen der jeweiligen Bundesländer. Ein Beginn neuer Maßnahmen wird für den gleichen Zeitraum verschoben. Sollten trotzdem Maßnahmen stattfinden, haben die Erwerblosen die Möglichkeit eine Abmeldung beim Kursträger zu beantragen. Es wird keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gefordert. Quarantäne, Schließung Kita/Kiga, Schule, Pflege von Angehörigen usw. gelten als wichtiger Grund. Rechtsfolgen treten nicht ein, da die Maßnahmen vorübergehend unzumutbar sind.</p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p><strong>Belastungsausgleich</strong></p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p>Siehe angehängte Weisung.</p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p><strong>Geltungsdauer</strong></p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:quote -->
<blockquote class="wp-block-quote"><p><em>„Diese Weisung gelten solange, bis die normale Arbeitsfähigkeit der betroffenen Jobcenter (gE) wieder hergestellt ist.&#8220;</em></p></blockquote>
<!-- /divi:quote -->

<!-- divi:paragraph -->
<p><strong>Verlängerung des Bewilligungsabschnittes</strong></p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:quote -->
<blockquote class="wp-block-quote"><p><em>„Die Bundesagentur für Arbeit (Zentrale) prüft derzeit, ob eine Verlängerung der Bewilligungsabschnitten von zentrale Seite automatisiert vorgenommen werden kann.“</em></p></blockquote>
<!-- /divi:quote -->

<!-- divi:image -->
<figure class="wp-block-image"><img decoding="async" src="http://vg03.met.vgwort.de/na/c7c99c574e9e4d94a9dd5b93704f4026" alt=""/></figure>
<!-- /divi:image --></div>
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			</div> <!-- .et_pb_section -->



]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Bundesrechnungshof kritisiert die Betreuung der Flüchtlinge in den zentralen Anlaufstellen der Jobcenter</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/bundesrechnungshof-kritisiert-die-betreuung-der-fluechtlinge-in-den-zentralen-anlaufstellen-der-jobcenter/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 31 Dec 2019 13:19:57 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsgaentur]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesrechnungshof]]></category>
		<category><![CDATA[Flüchtlinge]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
		<category><![CDATA[SGB II]]></category>
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					<description><![CDATA[Mangelnde Kommunikation zwischen Arbeitsagentur und Jobcenter, lückenhafte Lebensläufe, mangelhafte Beratung: Der Rechnungshof wirft den Jobcentern eine ungenügende Betreuung Geflüchteter in den zentralen Anlaufstellen vor.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="et_pb_section et_pb_section_1 et_section_regular" >
				
				
				
				
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<figure class="wp-block-image is-resized"><img decoding="async" loading="lazy" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/12/Bildschirmfoto-2019-02-26-um-14.21.43-1024x820.png" alt="" class="wp-image-2244" width="350" height="280" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/12/Bildschirmfoto-2019-02-26-um-14.21.43-1024x820.png 1024w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/12/Bildschirmfoto-2019-02-26-um-14.21.43-300x240.png 300w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/12/Bildschirmfoto-2019-02-26-um-14.21.43-768x615.png 768w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/12/Bildschirmfoto-2019-02-26-um-14.21.43.png 1079w" sizes="(max-width: 350px) 100vw, 350px" /><br />
<figcaption>Niemänd is illegaal</figcaption>
</figure>
<p></p>
<p></p>
<p><strong>Mangelnde Kommunikation zwischen Arbeitsagentur und Jobcenter, lückenhafte Lebensläufe, mangelhafte Beratung: Der Rechnungshof wirft den Jobcentern eine ungenügende Betreuung Geflüchteter in den zentralen Anlaufstellen vor.</strong></p>
<p></p>
<p></p>
<p>In einem 60-seitigen <a href="https://altonabloggt.files.wordpress.com/2019/12/brh_geflc3bcchtete_ba_komplett.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Prüfbericht</a> kritisieren die Prüfer die Betreuung von Geflüchteten durch die Jobcenter. Dabei prüfte der Rechnungshof insgesamt 162 Fälle in vier Jobcentern und deren zentralen Anlaufstellen – sog. <strong>„Integration Points“</strong>. Die Jobcenter entschieden autonom, ob sie sich an zentralen Anlaufstellen beteiligten. Die Bundesagentur für Arbeit gab hier keine Vorgaben, um örtliche Ausgestaltungsspielräume zu nutzen.</p>
<p></p>
<p></p>
<p><strong>Fehlende Kommunikation zwischen Arbeitsagenturen und Jobcenter</strong></p>
<p></p>
<p></p>
<p>Das Sozialgesetzbuch II gibt vor, dass <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__50.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Sozialdaten</a> zwischen den Arbeitsagenturen, Jobcentern und kommunale Jobcenter gegenseitig übermittelt werden können. Das setzt voraus, dass von den Leistungsberechtigten die Schul-, Berufs- und Sprachkenntnisse erfasst werden. Die Jobcenter und die Arbeitsagenturen verwenden dafür das interne Programm „VerBIS“. Der Bericht kritisiert, dass die Jobcenter die bereits stattgefundenen eingeleiteten Vermittlungs- und Integrationsbemühungen durch die Arbeitsagenturen nicht berücksichtigt haben. Für die Prüfer ist es unverständlich, dass die Vorteile einer gemeinsamen IT-Fachanwendung in vielen Fällen nicht genutzt wurden. Sie hätten „<em>damit die Möglichkeiten, Potentiale und Synergieeffekte nicht aufgegriffen. Dadurch unterbrachen und verzögerten sie möglicherweise auch die Integration dieser Leistungsberechtigten“</em>, heißt es in dem Bericht.</p>
<p></p>
<p></p>
<p>In 61 der 162 geprüften Fälle erfassten die Jobcenter die Lebensläufe der Geflüchteten nur unvollständig oder widersprüchlich. So begannen in fast einem Drittel deren Lebensläufe erst mit der Einreise nach Deutschland. Demnach wurden bei einem Leistungsberechtigten, der vier Jahre als „Anlagemechaniker Sicherheitsmitarbeiter“ arbeitete und der Besuch einer Mittelschule nicht im Lebenslauf erfasst. Die Prüfer empfehlen der Bundesagentur für Arbeit und deren Regionaldirektionen, <em>„dass die vorhandenen Hilfsmittel und die geltende Weisung regelmäßig in das Bewusstsein der Integrationsfachkräfte gerufen werde“</em>. Starke Kritik übt hierbei der Rechnungshof die mangelnde Kooperation und das Vorenthalten von Informationen durch die Bundesagentur für Arbeit. Dieses verstoße gegen die gesetzliche Auskunftspflicht.</p>
<p></p>
<p></p>
<p><strong>Sprachkenntnisse nur zur Hälfte erfasst</strong></p>
<p></p>
<p></p>
<p>Die bereits vorliegenden deutschen Sprachkenntnisse wurden nur zur Hälfte erfasst. Der Rechnungshof stellte fest, dass die Leistungsberechtigten in 86 der 162 geprüften Fälle über ausländische Bildungs- oder Berufsabschlüsse verfügten. Hier versäumten die Jobcenter in über der Hälfte dieser Fälle die Aufklärung zur Anerkennung der ausländischen Qualifikationen. Wer keine ausreichenden Sprachkenntnisse hat, kann an einem Integrationskurs teilnehmen. Die Jobcenter müssen darauf hinwirken, dass die Teilnahme an einem Integrationskurs stattfindet, wenn nicht direkt in eine Arbeit oder Ausbildung vermittelt werden kann. In Ausnahmefällen sogar auch dann, wenn Geflüchtete in Teilzeit arbeiten. Auch, wenn Sprachkenntnisse für eine Tätigkeit wichtig sind, gehen die Prüfer vom sogenannten Vermittlungsvorrang aus, der eine Erwerbstätigkeit vor einem Sprachkurs setzt. Damit soll die wirtschaftliche Hilfebedürftigkeit verringert werden. Sie kritisieren, dass die Jobcenter bei jedem dritten keine Vermittlungsvorschläge unterbreitet haben. Hier verfügten die Geflüchteten zumindest über geringfügige Kenntnisse der deutschen Sprache. <em>„In fast 90 Prozent dieser Fälle veröffentlichten die Jobcenter keine Stellengesuche der Leistungsberechtigten“</em>, ergänzt der Bericht. <em>„Damit war dieser Personenkreis vom Arbeitsmarkt nahezu ausgeschlossen. Eine Integration wurde dadurch unnötig erschwert.“</em> Ein Jobcenter sah sogar in der Veröffentlichung von Stellengesuchen kein allgemein geeignetes Mittel zur Steigerung der Integration.</p>
<p></p>
<p></p>
<p>In der Stellungnahme der Bundesagentur für Arbeit heißt es: <em>„dass die spezifische Situation, insbesondere die hohe Zahl an Zugängen in kurzer Zeit und der damit verbundene sehr enge zeitliche Rahmen, offenkundig dazu geführt haben, dass Mängel in der Umsetzung der zentralen Anlaufstellen aufgetreten sind.“</em> Grundsätzlich halten sie die zentralen Anlaufstellen jedoch für geeignet, um vor Ort angemessen zu reagieren.</p>
<p></p>
<p></p>
<p>Hintergrund:</p>
<p></p>
<p></p>
<p class="has-background has-very-light-gray-background-color">Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entschied von 2015 bis April 2017 über etwa 1,3 Millionen Asylanträge. Während des Asylverfahrens haben Asylbewerber Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Während dieser Zeit liegt die Zuständigkeit für die Beratung, Vermittlung und Förderung bei den Agenturen für Arbeit (SGB III). Mit der Anerkennung ihres Asylgesuches geht die Zuständigkeit für die Beratung, Vermittlung und Förderung auf die Jobcenter über. Damit gilt der Grundsatz des „Forderns und Förderns“ nach dem SGB II (Hartz IV) auch für die Geflüchteten.</p>
<p></p>
<p></p></div>
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			</div> <!-- .et_pb_column -->
				
				
			</div> <!-- .et_pb_row -->
				
				
			</div> <!-- .et_pb_section -->]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Fragen und Antworten zum BVerfG-Urteil Sanktionen in Hartz IV</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/fragen-und-antworten-zum-bverfg-urteil-sanktionen-in-hartz-iv/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 30 Dec 2019 11:10:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Eingliederungsvereinbarung]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Sanktionen]]></category>
		<category><![CDATA[SGB II]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Bundesagentur für Arbeit hat eine kurze Zusammenfassung von Fragen und Antworten zu den Sanktionen nach dem SGB II erstellt. ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image"><img decoding="async" loading="lazy" width="643" height="429" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/ErsterSenat_Gruppe.jpg" alt="" class="wp-image-1299" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/ErsterSenat_Gruppe.jpg 643w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/ErsterSenat_Gruppe-300x200.jpg 300w" sizes="(max-width: 643px) 100vw, 643px" /><figcaption>© Bundesverfassungsgericht │ lorenz.fotodesign, Karlsruhe </figcaption></figure>



<p>Die Bundesagentur für Arbeit hat eine kurze Zusammenfassung von <a rel="noreferrer noopener" aria-label="Fragen und Antworten (öffnet in neuem Tab)" href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/12/FAQ_BVerfG-Urteil_Sanktionen-2.pdf" target="_blank">Fragen und Antworten</a> zu den Sanktionen nach dem SGB II erstellt. Weiter heißt es in einer internen Mitteilung für die MitarbeiterInnen:</p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>Im Rahmen des Urteils des BVerfG zu den Minderungsvorschriften sind u.a. die Rechtsfolgebelehrungen von Eingliederungsvereinbarungen, Eingliederungsvereinbarungen als ersetzender Verwaltungsakt sowie Vermittlungsvorschläge anzupassen.</p></blockquote>



<p>Teilweise erhalten Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigte noch immer Eingliederungsvereinbarungen, die bis zu 100 Prozent Sanktionen enthalten. Lt. Bundesagentur für Arbeit stehen &#8222;<strong>je nach technischer Realisierbarkeit (Anm. was immer das heißt), beginnend ab Freitag, den 13.12.2019 den Mitarbeitern für diese Dokumente </strong>(Eingliederungsvereinbarungen) aus den Rechtskreisen SGB II (Hartz IV) und SGB III (Rechtsfolgebelehrung für Vermittlungsvorschläge bei Aufstockern in Verbis (internes PC-System) zur Verfügung&#8220;. Selbiges gilt zu den Angeboten und Zuweisungen in Maßnahmen (z.B. klassisches Bewerbungstraining) bzw. Weiterbildungen oder geförderte Arbeitsverhältnisse. </p>



<p>Bis es im System endgültig zur Verfügung steht, werden hier übergangsweise Word-Vorlagen bereitgestellt. So heißt es u.a.:</p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p><strong>Anpassung der Eingliederungsvereinbarung / Eingliederungsvereinbarung als ersetzender Verwaltungsakt in VerBIS SGB II.</strong><br>o&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Alle Auswahlmöglichkeiten der Rechtsfolgenbelehrung über 30 Prozent Sanktion werden im Listenfeld „Rechtsfolgenbelehrung zur Integration in Arbeit“ entfernt.<br>o&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Künftig werden den Anwenderinnen und Anwendern nur noch zwei Auswahlmöglichkeiten (ohne Rechtsfolgenbelehrung bzw. mit Rechtsfolgenbelehrung nach §31 SGB II) zur Verfügung gestellt.<br>o&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Die neue Rechtsfolgenbelehrung ist im Rahmen der Vermittlungs- und Beratungsgespräche über eine Fortschreibung der Eingliederungsvereinbarung bzw. Fortschreibung der Eingliederungsvereinbarung als ersetzender Verwaltungsakt zu aktualisieren.</p></blockquote>



<p>Kurz gesagt: Die Jobcenter-MitarbeiterInnen können seit dem 13. Dezember über eine Word-Vorlage entsprechende Textbausteine in den Eingliederungsvereinbarungen manuell ändern. Ob es jedoch bei allen angekommen ist, steht weiterhin in den Sternen &#8230;</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Wesentliche Eckwerte zu den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II für das Jahr 2020</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/wesentliche-eckwerte-zu-den-leistungen-zur-sicherung-des-lebensunterhalts-nach-dem-sgb-ii-fuer-das-jahr-2020/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 30 Dec 2019 09:49:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Grundsicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Regelbedarfe]]></category>
		<category><![CDATA[SGB II]]></category>
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					<description><![CDATA[Dieses Dokument informiert in kompakter Form über die für die Leistungssachbearbeitung im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende wesentlichen Beträge. Abgebildet werden die Werte des aktuellen (2020) und des abgelaufenen Kalenderjahres (2019).]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<div class="wp-block-image"><figure class="alignleft is-resized"><img decoding="async" loading="lazy" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/Kugel_HartzIV_Arbeitslosengeld.jpg" alt="" class="wp-image-1204" width="338" height="332" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/Kugel_HartzIV_Arbeitslosengeld.jpg 450w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/Kugel_HartzIV_Arbeitslosengeld-300x295.jpg 300w" sizes="(max-width: 338px) 100vw, 338px" /><figcaption>Kugel mit der Beschriftung: Arbeitslos, SGB II, Hartz IV, ALG II<br></figcaption></figure></div>



<p><strong>Wesentliche <a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/12/Eckwerte_Regelbedarfe2020.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Eckwerte  (öffnet in neuem Tab)">Eckwerte </a>zu den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II für das Jahr 2020.</strong></p>



<p>Dieses Dokument informiert in kompakter Form über die für die Leistungssachbearbeitung im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende wesentlichen Beträge. Abgebildet werden die Werte des aktuellen (2020) und des abgelaufenen Kalenderjahres (2019).</p>



<p>Alle Währungsangaben in den Tabellen beziehen sich auf Euro.</p>



<p><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/12/Eckwerte_Regelbedarfe2020.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Regelbedarfe 2020 (öffnet in neuem Tab)">Regelbedarfe 2020</a></p>



<figure class="wp-block-image"><img alt=""/></figure>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Wesentliche Eckwerte zu den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II für das Jahr 2018</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/wesentliche-eckwerte-zu-den-leistungen-zur-sicherung-des-lebensunterhalts-nach-dem-sgb-ii-fuer-das-jahr-2018/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 15 Dec 2017 12:41:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[SGB II]]></category>
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					<description><![CDATA[Wesentliche Eckwerte zu den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II für das Jahr 2018

Dieses Dokument informiert in kompakter Form über die für die Leistungssachbearbeitung im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende wesentlichen Beträge. Abgebildet werden die Werte des aktuellen (2018) und des abgelaufenen Kalenderjahres (2017). Alle Währungsangaben in den Tabellen beziehen sich auf Euro.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="page" title="Page 1">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/Kugel_HartzIV_Arbeitslosengeld.jpg"><img decoding="async" loading="lazy" class="aligncenter wp-image-1204 size-full" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/Kugel_HartzIV_Arbeitslosengeld.jpg" alt="" width="450" height="442" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/Kugel_HartzIV_Arbeitslosengeld.jpg 450w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/Kugel_HartzIV_Arbeitslosengeld-300x295.jpg 300w" sizes="(max-width: 450px) 100vw, 450px" /></a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>〈Update Januar 2019⌉</p>
<p>Neueinstellung der &#8222;Wesentliche Eckwerte zu den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II für das Jahr 2019&#8220;</p>
<p><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/12/Wesentliche-Eckwerte-zu-den-Leistungen-zur-Sicherung-des-Lebensunterhalts-nach-dem-SGB-II-für-das-Jahr-2019.pdf" target="_blank" rel="noopener">Wesentliche Eckwerte zu den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II für das Jahr 2019</a></p>
<p>Wesentliche Eckwerte zu den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II für das Jahr 2018</p>
<div class="page" title="Page 2">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p>Dieses Dokument informiert in kompakter Form über die für die Leistungssachbearbeitung im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende wesentlichen Beträge. Abgebildet werden die Werte des aktuellen (2018) und des abgelaufenen Kalenderjahres (2017). Alle Währungsangaben in den Tabellen beziehen sich auf Euro.</p>
<p><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/12/Wesentliche-Eckwerte-des-SGB-II-2018.pdf" target="_blank" rel="noopener">Wesentliche-Eckwerte-des-SGB-II-2018</a></p>
<p><iframe loading="lazy" src="http://docs.google.com/gview?url=http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/12/Wesentliche-Eckwerte-des-SGB-II-2018.pdf&amp;embedded=true" width="100%" height="800" frameborder="0"></iframe></p>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
</div>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>„Tacheles e.V.“ ruft zur bundesweiten Kampagne gegen die Aufrechnung von Mietkautionen in den Jobcentern auf</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/tacheles-e-v-ruft-zur-bundesweiten-kampagne-gegen-die-aufrechnung-von-mietkautionen-in-den-jobcentern-auf/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 17 Jun 2017 06:00:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
		<category><![CDATA[Mietkaution]]></category>
		<category><![CDATA[SGB II]]></category>
		<category><![CDATA[Tacheles]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://inge-hannemann.de/?p=1602</guid>

					<description><![CDATA[Der Erwerbslosenverein „Tacheles e.V“ ruft zu einer Kampagne gegen die Aufrechnung von Mietkautionen und Genossenschaftsanteilen im Rahmen des Arbeitslosengeldes II auf. Diese Kampagne unterstütze ich gerne, da der bis heute zu niedrig berechnete Regelsatz bei Hartz IV durch weitere Zwangsdarlehenszahlungen existenziell unterschritten wird.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/06/Bildschirmfoto-2017-06-17-um-07.38.37.png"><img decoding="async" loading="lazy" class="aligncenter wp-image-1603" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/06/Bildschirmfoto-2017-06-17-um-07.38.37.png" alt="" width="5527" height="1024" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/06/Bildschirmfoto-2017-06-17-um-07.38.37.png 734w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/06/Bildschirmfoto-2017-06-17-um-07.38.37-300x56.png 300w" sizes="(max-width: 5527px) 100vw, 5527px" /></a></p>
<p>Der Erwerbslosenverein „<strong>Tacheles e.V</strong>“ ruft zu einer Kampagne gegen die Aufrechnung von Mietkautionen und Genossenschaftsanteilen im Rahmen des Arbeitslosengeldes II auf. Diese Kampagne unterstütze ich gerne, da der bis heute zu niedrig berechnete Regelsatz bei Hartz IV durch weitere Zwangsdarlehenszahlungen existenziell unterschritten wird.</p>
<p>„Tacheles e.V.“ schreibt dazu:</p>
<blockquote><p>„Weil wir der Auffassung sind, dass die Aufrechnung von Mietkautionen und Genossenschaftsanteilen mit den SGB-II-Regelbedarfen verfassungswidrig ist, regen wir an, dagegen sowohl mit Rechtsmitten als auch mit einer politischen Forderung vorzugehen. Für eine solche, auf Verbesserungen im „Hartz-IV-System“ abzielende Kampagne, suchen wir Mitstreiter*innen und Unterstützer*innen.“</p></blockquote>
<p>„Tacheles e.V.“ wäre nicht „Tacheles e.V.“, wenn sie nicht schon Vorschläge bzw. Forderungen vorbereitet hätten, um diesem Gebaren ein Stopp zu setzen. Hierzu erläutern sie folgende Schritte:</p>
<blockquote><p>„<strong>Für die Zukunft,</strong> anlässlich der nächsten SGB-II-Änderung, muss daher die Forderung erhoben werden, dass der behördliche Rückzahlungsanspruch von Wohnungsbeschaffungsdarlehen lediglich über eine Abtretungserklärung sichergestellt wird. Regelbedarfe werden so nicht mehr mit Unterkunftskosten vermischt und es erfolgt keine dauerhafte Bedarfsunterdeckung durch die Aufrechnung dieser Darlehen. Zur Durchsetzung dieser Forderung würden wir uns eine breite Unterstützung weit über das Erwerbslosenspektrum hinaus wünschen. <strong>Kurzfristig</strong> gibt es folgende Möglichkeit, mit der problematischen Rechtslage umzugehen:</p>
<p>Kautionen und Genossenschaftsanteile werden weiterhin auf Darlehensbasis gewährt, die Jobcenter verzichten aber auf die Aufrechnung nach § 42a Abs. 2 SGB II. Für gezahlte Darlehen werden Rückzahlungsansprüche über eine Abtretungserklärung gesichert.<br />
Die Rückzahlung wird von Amtswegen <strong>wegen tiefgreifender verfassungsrechtlicher Bedenken über eine behördlich festgestellte Unbilligkeit</strong> der weiteren Geltendmachung gestundet (nach § 44 SGB II i.V.m. § 59 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BHO, für kommunale Leistungsträger die jeweilige LHO mit den entsprechend gleichlautenden Regelungen). <strong>Im Ergebnis</strong> führt diese Regelung zu einer verfassungskonformen Auslegung der Rechtsnorm. Sie kann sowohl auf Bestands- als auch Neufälle angewendet werden.“</p></blockquote>
<p>Entsprechende Vorlagen und eine ausführliche Begründung sind <a href="http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2202/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">hier</a> zu finden.</p>
<p>Es wäre schön, und vor allem für alle BezieherInnen von Arbeitslosengeld II eine große Hilfe, wenn der Wuppertaler Aufruf eine große Verbreitung und Unterstützung findet. Vielen Dank. Und auch einen großen Dank erneut an „Tacheles e.V.“ für diese Kampagne und der rechtlichen ausführlichen Aufbereitung.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
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