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	<title>Scheele | inge-hannemann.de</title>
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		<title>Scheele fordert flexiblere Beratungen in den Jobcentern</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 22 May 2018 10:54:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV Sozialgesetzbuch II]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
		<category><![CDATA[Scheele]]></category>
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					<description><![CDATA[In einem Interview mit „Welt am Sonntag“ sprach sich Detlef Scheele (SPD), Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit, für eine flexiblere Beratung innerhalb der Jobcenter aus. Scheele: „Bisher galt die strenge Regel, dass Vermittlung in Arbeit in jedem Fall Vorrang vor Qualifizierung hat. Das bedeutet, dass die Jobcenter-Mitarbeiter den Betroffenen bisher in einen Job vermitteln mussten, [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/05/Jobcenter.jpg"><img decoding="async" loading="lazy" class="alignleft size-full wp-image-1861" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/05/Jobcenter.jpg" alt="" width="316" height="474" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/05/Jobcenter.jpg 316w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/05/Jobcenter-200x300.jpg 200w" sizes="(max-width: 316px) 100vw, 316px" /></a>In einem Interview mit „Welt am Sonntag“ sprach sich Detlef Scheele (SPD), Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit, für eine flexiblere Beratung innerhalb der Jobcenter aus. Scheele:</p>
<blockquote><p><em>„Bisher galt die strenge Regel, dass Vermittlung in Arbeit in jedem Fall Vorrang vor Qualifizierung hat. Das bedeutet, dass die Jobcenter-Mitarbeiter den Betroffenen bisher in einen Job vermitteln mussten, auch wenn es vielleicht sinnvoller gewesen wäre, ihm einen Schulabschluss oder eine Ausbildung zu ermöglichen.“</em></p></blockquote>
<p>So weit, so gut – dazu später mehr.</p>
<p>Weiter führt er aus:</p>
<blockquote><p><em>„So sah es das Gesetz vor. </em><em>Künftig können die Vermittlerinnen und Vermittler entscheiden, ob es nicht sinnvoller ist, die Betroffenen tatsächlich in eine Bildungsmaßnahme zu schicken, in der sie einen Berufsabschluss machen, anstatt ihn um jeden Preis sofort in Arbeit zu bringen. Das wird die langfristigen Berufschancen vieler Grundsicherungsempfänger verbessern, gerade bei den Un- und Angelernten.“</em></p></blockquote>
<p>In den nächsten Tagen werden die Jobcenter eine entsprechende neue Weisung dazu erhalten, so Scheele weiter.</p>
<p>Das Sozialgesetzbuch II (Hartz IV) agiert bekanntermaßen nach dem Prinzip „Fördern und Fordern“. Dass inzwischen das „Fordern“ mit großem Abstand vor dem „Fördern“ steht, ist eine große Kritik von Sozialverbänden, aus Teilen der Politik, Wissenschaftlern, Initiativen und Betroffenen. Gerade die sind es, die statt einer Förderung mit häufig unpassenden Arbeitsvorschlägen oder sinnlosen Maßnahmen überschüttet werden. Wenn sich Scheele nun auf das Gesetz beruft, dass die Vermittlung in Arbeit in jedem Fall Vorrang vor Qualifizierung hat, beruft er sich auf die „Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ gleich zu Beginn des Sozialgesetzbuches II. Hier wird explizit auf die Erwerbstätigkeit eingegangen, wo die Hilfebedürftigkeit so schnell wie möglich vollständig – oder zumindest teilweise – beendet werden soll. Die Bundesagentur für Arbeit formulierte daraus ihre erste interne Eingliederungsleistung unter dem Namen: <em>Sofortangebot</em>. Und das oftmals, bevor überhaupt der Antrag auf Hartz IV bearbeitet wurde. Das Sofortangebot kann eine Arbeitsstelle, ein Ein-Euro-Job oder das standardmäßige Bewerbungstraining sein. Ein-Euro-Jobs oder Trainingsmaßnahmen haben primär den Vorteil, dass die Neumeldungen im Jobcenter erst mal nicht in der kommenden Arbeitslosenstatistik auftauchen. So werden diese als arbeitsuchend und nicht als arbeitslos registriert. Das Vermittlungsangebot für eine Arbeitsstelle wird als Service angepriesen, der über die gesetzlichen Regelungen hinausgeht. Als Verkaufsargument wird dabei der Beratungs- und Vermittlungsprozess im Sinne der Erwerbslosen angeführt. Sozusagen als Bonus durch die Jobcenter. Ob das zuvor stattgefundene Profiling der Arbeitsuchenden tatsächlich umgesetzt wird, hängt von der jeweiligen Sachbearbeitung ab. Auf jeden Fall wird somit das Soll der Erstgespräche und Sofortangebote intern erfüllt. Frei nach dem Motto: Stimmt die Quote, stimmt das Angebot.</p>
<p>Aber was sagt das Sozialgesetzbuch II tatsächlich zum „Sofortangebot“? Hier gilt der ehemals gültige §15a. Anfang August 2006 lautete der Grundsatz:</p>
<blockquote><p><em>„Erwerbsfähige Personen, die innerhalb der letzten zwei Jahre laufende Geldleistungen, die der Sicherung des Lebensunterhalts dienen, weder nach diesem Buch noch nach dem Dritten Buch bezogen haben, sollen bei der Beantragung von Leistungen nach diesem Buch unverzüglich Leistungen zur Eingliederung in Arbeit angeboten werden.“</em></p></blockquote>
<p>Genau acht Jahre später in 2016, im Rahmen der sog. „Rechtsvereinfachungen“ wurde dieser Grundsatz aufgehoben. Allerdings nicht innerhalb der Jobcenter, wenn Scheele davon spricht, dass er darüber eine neue Weisung auf den Weg bringen möchte. Somit haben die Jobcenter nun fast zwei Jahre die Aufhebung ignoriert. Dass nun Scheele mit dem Bundesarbeitsministerium ein Gesetz ändern möchte, was bereits geändert ist, wirkt konfus. Dasselbe gilt für den Schulabschluss. Auf diesem haben bereits seit Beginn 2009 junge Menschen und Erwachsene ohne Schulabschluss einen Rechtsanspruch auf „die Förderung der Vorbereitung zum nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses“. Bereits mit der Entstehung der Jobcenter 2005 gab es einen „Leitfaden für arbeitsuchende Jugendliche unter 25 Jahren“, der u.a. den Fokus auf junge Menschen ohne Ausbildung legte. So hieß es:</p>
<blockquote><p><em>„Im Fokus steht die Überwindung der Hilfebedürftigkeit, insbesondere durch die Integration in Beschäftigung. Sind Hemmnisse abzubauen, ist immer auch der Qualifizierungsaspekt zur Verbesserung der beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten der Jugendlichen zu berücksichtigen. Dies gilt umso mehr, wenn es sich um Jugendliche ohne Berufsabschluss handelt.“</em></p></blockquote>
<p>Die Berücksichtigung der individuellen persönlichen und beruflichen Situation der jungen Menschen galt als selbstverständlich. Nun könnte man meinen, Scheele erzählt etwas bahnbrechendes Neues. Dem ist aber nicht so. Vielmehr wiederholt er Forderungen, die in den letzten 12 Jahren innerhalb der Jobcenter stückweise komplett verloren gegangen sind.</p>
<p>Auch wenn die neue versprochene <a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/05/Fachliche_Weisung-22052018_Ergänzung_§16-Anlage.pdf" target="_blank" rel="noopener">Fachliche Weisung</a> vom heutigen Tag schreibt, dass:</p>
<div class="page" title="Page 6">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<blockquote><p>&#8222;Der Grundsatz, dass vorrangig Maßnahmen eingesetzt werden sollen, die die unmittelbare Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ermöglichen (§ 3 Abs. 1 Satz 3 SGB II), gilt weiterhin. Bei der Entscheidung über diesen Maßnahmeeinsatz ist jedoch abzuwägen, ob nicht das Interesse am Erwerb eines Berufsabschlusses für eine nachhaltige Integration und das künftige Vermeiden von Arbeitslosigkeit ggü. einer unmittelbaren Erwerbstätigkeit (im Helferbereich) überwiegt.&#8220;</p></blockquote>
</div>
</div>
</div>
<p>bleibt die Ermessensleistung als Kann-Bestimmung durch die Integrationsfachkraft (Arbeitsvermittlung) bestehen:</p>
<div class="page" title="Page 9">
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<blockquote><p>&#8222;Bei der Teilnahme an einer FbW (Anm.: Förderung beruflicher Weiterbildung) handelt es sich um eine Ermessensleistung. Die IFK (Anm.: Integrationsfachkraft) entscheidet darüber, ob die Leistung zur Eingliederung der/des eLb erforderlich ist.&#8220;</p></blockquote>
</div>
</div>
</div>
<p>Diese Fehl- und Rückentwicklung ist nicht nur beim Sozialgesetzbuch zu suchen. Vielmehr hat sich innerhalb der Jobcenter ein eigener Automatismus entwickelt, der genau diese Förderungen komplett aus den Augen verloren hat. Autonomie durch die Bundesagentur für Arbeit führte dazu, dass das Sozialgesetzbuch II oftmals nicht mehr als Makulatur ist und somit gesetzeswidrig angewandt wird. Scheele’s Aussagen sind verwirrend und täuschen darüber hinweg, dass die Umsetzung bereits möglich ist und bewusst stückweise ignoriert wird. Jede Integrationsfachkraft, die individuell berät, begleitet, sinnlose Maßnahmen und den zwanghaften Trieb der Vermittlung in irgendeine Arbeit an sich vorbeirauschen lässt, agiert rechtskonformer als das Handeln nach Weisungen durch die Bundesagentur für Arbeit. Hierüber sollte sich Scheele Gedanken machen und entsprechend aufklären.  Zeit wird es.</p>
<p>Weitere Infos:</p>
<p>Gesetzesveränderungen SGB II: <a href="https://www.buzer.de/gesetz/2602/al55972-0.htm" target="_blank" rel="noopener">buzer.de</a></p>
<p>Handbuch <a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/05/HB-Neukdprzs01032010.pdf" target="_blank" rel="noopener">Neukundenprozess SGB II</a> (März 2010)<img decoding="async" loading="lazy" src="http://vg03.met.vgwort.de/na/5a6dceb511594ef09c9792fcb583e225" alt="" width="1" height="1" /></p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Scheele will Familien „belagern“ – mit Personalwechsel folgt Richtungswechsel bei der Bundesagentur für Arbeit</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/scheele-will-familien-belagern-mit-personalwechsel-folgt-richtungswechsel-bei-der-bundesagentur-fuer-arbeit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 03 Apr 2017 09:42:12 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
		<category><![CDATA[Scheele]]></category>
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					<description><![CDATA[Er hat es wieder getan. Detlef Scheele (SPD), die neue Spitze bei der Bundesagentur für Arbeit und ehemals Sozialsenator der Stadt Hamburg. Im „Spiegel Online“ vom 31. März 2017 spricht sich Scheele in einem Interview über „Hartz-IV-Empfänger“ für eine „fürsorgliche Belagerung“ aus.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_1471" style="width: 460px" class="wp-caption alignright"><img aria-describedby="caption-attachment-1471" decoding="async" loading="lazy" class="wp-image-1471" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/04/Bildschirmfoto-2017-03-31-um-20.50.21-300x198.png" alt="" width="450" height="296" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/04/Bildschirmfoto-2017-03-31-um-20.50.21-300x198.png 300w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/04/Bildschirmfoto-2017-03-31-um-20.50.21.png 682w" sizes="(max-width: 450px) 100vw, 450px" /><p id="caption-attachment-1471" class="wp-caption-text">Bundesagentur für Arbeit</p></div>
<p>Kommentar</p>
<p>Er hat es wieder getan. Detlef Scheele (SPD), die neue Spitze bei der Bundesagentur für Arbeit und ehemals Sozialsenator der Stadt Hamburg. Im „<a href="http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/detlef-scheele-neuer-ba-chef-setzt-bei-hartz-iv-empfaengern-auf-fuersorgliche-belagerung-a-1141331.html" target="_blank">Spiegel Online</a>“ vom 31. März 2017 spricht sich Scheele in einem Interview über „Hartz-IV-Empfänger“ für eine „fürsorgliche Belagerung“ aus:</p>
<blockquote><p><em>„</em><em>Versuche der BA hätten gezeigt, dass die Vermittlungszahlen deutlich anstiegen, wenn die Kontaktdichte sich erhöhe. Eine so verstandene fürsorgliche Belagerung finde ich sinnvoll&#8220;, sagt Scheele.“ (&#8230;)</em></p></blockquote>
<p>„Belagerung“ hat seine Bedeutung aus dem Militär und bedeutet u.a. nichts anderes als das Umstellen einer Stadt oder Festung, um deren Besatzung durch aushungern zur Aufgabe zu zwingen (Wikipedia). Übertragen heißt es auch „Bedrängung“ und der Duden dazu sagt:</p>
<blockquote><p><em>„</em><em>auf jemanden, etwas [mit Ungestüm] eindringen [und so in Bedrängnis bringen] oder in lästiger Weise mit Nachdruck, Hartnäckigkeit zu einem bestimmten Handeln zu bewegen suchen.“</em><em> </em></p></blockquote>
<p>Bereits im Februar des letzten Jahres verwendete Scheele in einem Interview mit der <a href="http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/bundesagentur-fuer-arbeit-asylbewerber-koennten-mit-langzeitarbeitslosen-um-jobs-konkurrieren-1.2843328" target="_blank">Süddeutschen Zeitung</a> im Kontext der Langzeitarbeitslosigkeit diesen Begriff:</p>
<blockquote><p><em>(&#8230;) „und bei Langzeitbeziehern mit Kindern sollten Arbeitsvermittler und Jugendämter die Menschen in eine „fürsorgliche Belagerung“ nehmen.“</em></p></blockquote>
<p>Dass die BA durch Reservisten und Offizieren der Bundeswehr geprägt ist, ist bei weitem kein Geheimnis mehr. So verbrachte auch der Ex-BA-Chef Weise einen großen Teil seiner Karriere bei der Bundeswehr. Dies zeigt auch der häufig angewandte Führungsstil innerhalb der „Top-down“-Modellierung, die die Macht und Autorität der Führungskräfte betont. Aber das ist ein anderes Thema. Komme ich nochmals auf die „fürsorgliche Belagerung“ des Spiegels zurück und erweitere dieses mit den Inhalten des Interviews. Wird zum einen die „Belagerung“ präferiert, so schwenkt Scheele zur Familie hin. Das Augenmerk liegt bei den Kindern der Eltern die <em>„zu Hause rumsitzen“ und ihrem Nachwuchs vorleben von Transferleistungen abhängig zu sein“</em>. Und in der SZ möchte Scheele <em>„alles tun, um die Vererbung von Langzeitarbeitslosigkeit zu verhindern. Das heißt, gerade migrantische Elternhäuser und Eltern mit bildungsfernem Hintergrund müssen ihre Kinder in die Krippe schicken“</em>.</p>
<p>Scheele verwendet neben der allgemeinen negativen Pauschalierung des „zu Hause rumsitzen“ und dem „bildungsfernem Hintergrund“ der Erwerbslosen mit dem oftmals anzutreffenden Bild des „faulen Hartzers“. Damit bedient er sich eines Klischees, was fernab eines sozialen Gedankens ist. Ich kann nur annehmen, dass er dieses auch gar nicht verbreiten möchte. Schließlich verkauft er auch keine Weichspüler, sondern gilt als Hardliner in der Arbeitsmarktpolitik.</p>
<p>Bereits im Januar 2016 habe ich mich im Rahmen des Führungskongresses der BA zu den verschiedensten Positionen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf „<a href="https://altonabloggt.com/2016/01/30/fuehrungskongress-2016-der-bundesagentur-fuer-arbeit/" target="_blank">altonabloggt</a>“ geäußert. Auch hier fiel der Begriff der „fürsorgliche Belagerung“. Damals schrieb ich:</p>
<blockquote><p>(&#8230;) <em>„</em><em>Wenn Scheele allerdings von „fürsorglicher Belagerung“ der „Kunden“ in den Jobcentern spricht, wird einem Angst und Bange. Insbesondere dann, wenn das Jugendamt und die Familienhilfe involviert werden sollen. Scheeles Joker ist die persönliche Beratung und setzt diese nicht mit Vermittlung gleich. Das dürfte Kalkül sein, die Debatte um die erfolglosen Vermittlungen zu kaschieren. Allerdings gibt es ein starkes Argument dagegen. Es besagt, dass Menschen, die nicht unter Drohungen oder Existenzängsten agieren müssen, zumeist hohe Eigeninitiative zeigen. Fremdbestimmung missbraucht die Kraft der Menschen.“</em> (&#8230;)</p></blockquote>
<p>An dieser Aussage revidiere ich nichts. Scheele begründet seine Ansicht damit, dass Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigte häufiger eingeladen werden sollen. Schließlich hätten Versuche der BA gezeigt, dass die Vermittlungszahlen deutlich ansteigen, wenn sich die Kontaktdichte erhöhe. Aha. Wahr an dieser Aussage ist, dass die Vermittlung tatsächlich &#8222;erfolgreicher&#8220; ist, als mit einem zweimaligen jährlichen Besuch in einem Jobcenter. Aber auf welche Kosten und welcher Grundlage? Scheele vergisst dabei zu erwähnen, dass gerade kurzfristige Vermittlungen, unter starkem Sanktionsdruck, entstehen. Seien es Zeitarbeit oder „Beschäftigungsmaßnahmen“. Als Folgeerscheinung oder Nebenwirkung kann die Sanktionsquote ansteigen, weil aus unterschiedlichsten Gründen Termine nicht wahrgenommen werden oder können. Mal abgesehen davon, dass viele Erwerbslose davon berichten, dass eine tatsächliche Hilfe durch die Jobcenter nicht angeboten wird. Stattdessen herrsche Willkür und Sanktionswut. Damit ist der &#8222;Vermittlungserfolg&#8220; relativ.</p>
<p>Harald Thomé (Tacheles e.V.), meint dazu via Twitter:</p>
<p><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/04/Bildschirmfoto-2017-04-03-um-09.38.05.png"><img decoding="async" loading="lazy" class="aligncenter wp-image-1470 " src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/04/Bildschirmfoto-2017-04-03-um-09.38.05-300x111.png" alt="" width="546" height="202" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/04/Bildschirmfoto-2017-04-03-um-09.38.05-300x111.png 300w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/04/Bildschirmfoto-2017-04-03-um-09.38.05.png 593w" sizes="(max-width: 546px) 100vw, 546px" /></a></p>
<p>Fordert Martin Schulz (SPD) mehr Qualifikationen, rudert Scheele zurück. Sein Mantra ist die Vermittlung in Arbeit. Allerdings vergisst er, dass es bei weitem nicht genügend Arbeitsplätze gibt. Und mein Mantra lautet: Dass es neben den nicht ausreichenden Arbeitsplätzen, mit den Stigmata Hartz IV und 50+ kaum Chancen auf eine positive Veränderung geben kann. Oftmals gilt die Regel: Einmal abgeschrieben, immer abgeschrieben. Was sollen die Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittler also tun? Einladen, bis man vor lauter Vorladungen den Wald nicht mehr sieht? Sanktionsquote steigen lassen, um der legitimierten Geldkürzung gerecht zu werden? Oder mit den Erwerbslosen über tatsächliche Alternativen, Stolpersteine und Visionscoaching reden? Das wäre eine Möglichkeit, bringt jedoch keine Arbeitsplätze. Aber das ist auch nicht die Aufgabe der BA oder der Jobcenter. Somit befindet sich Scheele in einem Konflikt. Die Jobcenter und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nur in geringen Teilen für eine menschenwürdige und individuelle Beratung ausgestattet und ausgebildet. Dem gegenüber steht der Controlling-Fetischismus, die geringe „Beratungszeit“ vs. Bürokratismus, der zwingende schnelle Vermittlungserfolg und die mediale „Arbeitslosenquote“. Gewollte Hürden, die mit der „fürsorglichen Belagerung“, „Familientherapie“ und häufigeren Besuchen in den Jobcentern nicht abgebaut, sondern aufgebaut werden. Trifft nun Controllingwahn auf Belagerungswahn, können und müssen sich die Erwerbslosen vermutlich noch wärmer anziehen. Und das ist nun mal der bisherige Standard. Und davon nimmt Scheele nicht Abstand.</p>
<p>&nbsp;</p>
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