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	<title>Corona | inge-hannemann.de</title>
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		<title>Soziale Auswirkungen der Corona-Pandemie im Hartz IV-Bezug in Hamburg</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/soziale-auswirkungen-der-corona-pandemie-im-hartz-iv-bezug-in-hamburg/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 Jul 2021 08:51:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Corona-Pandemie lässt die SGB II-Quoten (Hartz IV) in Hamburg temporär rotieren und hat im Ländervergleich die schlechteste Entwicklung. Das zeigt ein Gutachten der Universität Bremen. ]]></description>
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<figure class="wp-block-image size-large"><img decoding="async" width="1024" height="685" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2021/01/corona-pandemie-1024x685.jpg" alt="" class="wp-image-2386" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2021/01/corona-pandemie-980x655.jpg 980w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2021/01/corona-pandemie-480x321.jpg 480w" sizes="(min-width: 0px) and (max-width: 480px) 480px, (min-width: 481px) and (max-width: 980px) 980px, (min-width: 981px) 1024px, 100vw" /><figcaption>Corona Pandemie</figcaption></figure>



<p><strong>Die Corona-Pandemie lässt die SGB II-Quoten (Hartz IV) in Hamburg temporär rotieren und hat im Ländervergleich die schlechteste Entwicklung. Das zeigt ein Gutachten der Universität Bremen.&nbsp;</strong></p>



<p>Der Bedarf am Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ist wegen der Corona-Pandemie besonders in Single-Haushalten und Haushalten ohne Kinder besonders stark angestiegen. Das zeigen <a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2021/07/2021_06_30_Abschlussbericht_Auswirkungen_Corona_HH.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Ergebnisse</a>, die Gutachter der Universität Bremen anhand von Daten der Bundesagentur für Arbeit im Zeitraum vom Juni 2019 bis Juni 2020 gegenüberstellten und mir vorliegt. Demnach stieg der Anteil der Single-Haushalte um elf Prozent und die der Haushalte ohne Kinder um knapp 12 Prozent an. Ähnlich verhielt es sich bei den Schul- und Berufsabschlüssen sowie den akademischen Ausbildungen. Lag der Anteil derer mit einem Haupt- oder Realschulabschluss im einstelligen Bereich, waren es bei der Fachhochschulreife über 21 Prozent und beim Abitur knapp 15 Prozent. Bei den Leistungsberechtigten mit einer akademischen Ausbildung stieg es um 21 Prozent an. Die Bremer Experten bilanzierten jedoch: <em>„Während viele Folgen in den Dimensionen Bildung, Gesundheit und Geschlechterungleichheit nachhaltig wirken können, ist anzunehmen, dass insbesondere der Anstieg der SGB II-Quote nur temporär sein wird, da viele der zusätzlichen II-Leistungsempfänger:innen sich eher durch eine überdurchschnittliche Qualifikationsstruktur auszeichnen.“</em></p>



<p><strong>Anstieg im Arbeitslosgeld I Bezug</strong></p>



<p>Zudem stellten die Gutachter fest, dass es einen deutlichen Anstieg von Aufstocker:innen beim Arbeitslosengeld I gab (54,8 Prozent). Dies führen sie darauf zurück,&nbsp;<em>„dass viele Menschen mit zuvor niedrigen Einkommen arbeitslos geworden sind“</em>&nbsp;und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen um ein Viertel zurück gegangen sind.&nbsp;</p>



<p><strong>Finanzstarke Bundesländer besonders starker Hartz IV Anstieg</strong></p>



<p>[<em>Anm</em>:]&nbsp;<em>Während der Corona-Pandemie gab (und gibt es bis zum 31. Dezember 2021) es einen sog. „Vereinfachten“ Zugang zum Arbeitslosengeld II. Wurden zum einen die eigenen Vermögensverhältnisse heraufgesetzt und die tatsächlichen Mietkosten übernommen, versprach man, die Anträge unbürokratischer zu bearbeiten. Diese Hilfe sollte insbesondere den Soloselbstständigen helfen, die keinen Anspruch auf Soforthilfe hatten, die durch die Bundesregierung zur Verfügung gestellt wurden</em>. Ein Vergleich der bundesweiten SGB II-Quoten durch die Forschergruppe zwischen Juni 2019 und Juni 2020 ergab, dass die Arbeitslosenquoten in den neuen Bundesländern um bis zu vier Prozent rückläufig waren, aber insbesondere in den finanzstarken Bundesländern wie Baden-Württemberg, Bayern oder Hamburg überdurchschnittlich stark um bis zu fast neun Prozent anstiegen. Dazu heißt es, dass es auf die Branchenstruktur und deren hohen Bedeutung von Luftfahrt, Tourismus, Gastronomie, Kultur und Freizeit zurückgeführt wird. Aber auch die Betriebsgrößen und die Bevölkerungsdichte spielen eine Rolle, so die Forscher weiter.</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img decoding="async" loading="lazy" width="1024" height="678" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2021/07/Bildschirmfoto-2021-07-21-um-10.39.37-1024x678.png" alt="Bild: Universität Bremen" class="wp-image-2399" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2021/07/Bildschirmfoto-2021-07-21-um-10.39.37-980x649.png 980w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2021/07/Bildschirmfoto-2021-07-21-um-10.39.37-480x318.png 480w" sizes="(min-width: 0px) and (max-width: 480px) 480px, (min-width: 481px) and (max-width: 980px) 980px, (min-width: 981px) 1024px, 100vw" /><figcaption>Bild: Universität Bremen &#8211; Eigene Darstellung</figcaption></figure>



<p><strong>Forscher warnen davor, Corona als „Ungleichheitsvirus“ zu erhöhen – denn soziale Ungleichheit bestand schon vorher</strong></p>



<p>Bereits in der Einleitung stellen die Gutachter fest, dass die Corona-Pandemie die größte globale Gesundheits- und Wirtschaftskrise der Nachkriegszeit und eine historische Zäsur darstellt. Beispiellos sei die Pandemie in ihrem Ausmaß und den Mitteln ihrer Bekämpfung in jüngerer Vergangenheit gewesen. Auch wenn es bekannt ist, dass infolge der Corona-Pandemie die Ungleichheit in Deutschland wächst, und die Schere zwischen arm und reich weiter auseinandergeht, warnen sie davor, das Virus als „Ungleichheitsvirus“ zu überhöhen:&nbsp;<em>„Denn die die tiefe Kluft zwischen Arm und Reich bestand vielmehr schon vor der Pandemie“.</em></p>



<p>Kurz zusammengefasst kommt das Gutachten zum Ergebnis, dass die Krise bereits bestehende soziale Ungleichheiten verschärfe. Für die Forscher bleibt es in den kommenden Jahren somit zentral, bei weiteren Maßnahmen zur Krisenfolgenbewältigung nicht nur die wirtschaftliche, sondern auch die Entwicklung der sozialen Gerechtigkeit im Blick zu haben. Sie fordern, dass Kinder und Jugendliche eine zentrale Rolle dabei einnehmen sollten. Ebenso sollte bei der Diskussion über die Frage, wer die Pandemiekosten trägt, die Zunahme der Vermögensungleichheit berücksichtigt werden. Dabei verweisen sie auf die Konzepte einer einmaligen Vermögensabgabe. </p>



<div class="wp-block-file"><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2021/07/2021_06_30_Abschlussbericht_Auswirkungen_Corona_HH.pdf">2021_06_30_Abschlussbericht_Auswirkungen_Corona_HH</a><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2021/07/2021_06_30_Abschlussbericht_Auswirkungen_Corona_HH.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div>



<p></p>
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		<title>Die Armen werden ignoriert</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/die-armen-werden-ignoriert/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Jan 2021 10:32:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Armut]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Corona-Pandemie]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Armen werden ignoriert. Es wäre ein Leichtes armen Menschen in der Corona-Pandemie zu helfen. Gewollt ist es allerdings nicht. ]]></description>
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<div class="wp-block-image"><figure class="aligncenter size-large is-resized"><img decoding="async" loading="lazy" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2021/01/corona-pandemie-1024x685.jpg" alt="Grüne Kästchen mit dem Text: Corona Pandemie" class="wp-image-2386" width="512" height="343" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2021/01/corona-pandemie-980x655.jpg 980w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2021/01/corona-pandemie-480x321.jpg 480w" sizes="(min-width: 0px) and (max-width: 480px) 480px, (min-width: 481px) and (max-width: 980px) 980px, 100vw" /></figure></div>



<p><strong>Die Armen werden ignoriert</strong></p>



<p><em>Es wäre ein Leichtes armen Menschen in der Corona-Pandemie zu helfen. Gewollt ist es allerdings nicht.&nbsp;</em></p>



<p>Kommentar</p>



<p>Milliarden für Lufthansa, für die Automobil- und Reisebranche oder neue Rüstungsausgaben. Verteilen kann die Große Koalition während der Corona-Pandemie. Nur an die denken, die zu den Hauptleidtragenden der Pandemie gehören, das kann die Regierung nicht. Zu denen gehören alle von Armut Betroffenen, wie Sozialleistungsberechtigte mit Hartz IV oder der Grundsicherung, Obdach- und Wohnungslose, Menschen mit Behinderung, Armutsrentner:innen, aber auch andere Bewohner:innen von Gemeinschaftsunterkünften: wie Geflüchtete, Strafgefangene, Werkvertragsarbeiter:innen in Sammelunterkünften, Migrant:innen ohne gesicherten Aufenthaltstatus oder Suchtkranke. Dabei sind es genau die Gruppen, die während der Covid-19-Pandemie mehrfach benachteiligt sind. Oftmals leben sie in engen schlechten Wohnverhältnissen, denen sie kaum entfliehen können; sie haben einen häufigeren schlechteren Gesundheitsstatus und damit ein stark erhöhtes Infektionsrisiko und sie haben einfach auch zu wenig Geld, um Verteuerungen aufzufangen.&nbsp;</p>



<p><strong>Einkäufe sind schwer zu wuppen</strong></p>



<p>Einkäufe sind teurer geworden; insbesondere Frisches wie Obst oder Gemüse. Das zeigen Zahlen der Agrarmarkt-Informationsgesellschaft (AMI), laut „Business Insider“. So stiegen die Preise beim Gemüse im Schnitt um 26,3 Prozent und bei Obst um 14,2 Prozent. Nun kann natürlich leicht gefragt werden, wozu braucht es Zucchini, die um 92 Prozent teurer wurden oder einen Blumenkohl, der um 63 Prozent stieg? Die Frage ist leicht zu beantworten, wenn berücksichtigt wird, dass für ein starkes und gesundes Immunsystem auch Obst und Gemüse gehören. Gerade als die Pandemie im Frühjahr begann, waren die Regale in den Supermärkten durch die Hamsterkäufe auf einen Schlag leer. Gekauft werden konnten oftmals nur noch Waren, die sowieso schon überdurchschnittlich teuer waren. Für arme Menschen eine doppelte Belastung mit ihrem kargen Finanzhaushalt irgendwie auszukommen. Millionenfache Kurzarbeit, Kündigungen durch die Corona-Pandemie oder der Zuwachs an Hartz-IV-Leistungsberechtigten, durch viele Soloselbstständige, vergrößert bis heute die Gruppe derer, die erst einen Kassensturz machen, bevor sie ihren Einkaufswagen durch die Supermärkte schieben. Schlimm genug, dass wir Tafeln haben, schlossen auch diese im Frühjahr. Damit fiel eine weitere Hilfe weg. Ja, es sind Nahrungsmittel, die aussortiert wurden, die unverkäuflich sind. Und trotzdem sind sie für viele eine Ergänzung oder sogar die Hauptnahrungsmittel, um über den Monat zu kommen. Arme Menschen haben auch nicht die Möglichkeit die sichereren FFP-2-Masken ständig neu zu kaufen. Eigentlich können sie diese gar nicht kaufen, da ihnen im Monat nur 2,50 Euro für rezeptfreie medizinische Produkte zur Verfügung stehen. Sie können sich auch davon keine Nahrungsergänzungsmittel leisten, um ihr Immunsystem zu stärken. Das Virus greift arme Menschen also auf mehreren Ebenen an.&nbsp;</p>



<p><strong>Selbst 100 Euro sind der Großen Koalition zu viel</strong></p>



<p>Und während belanglose Branchen Milliarden bedingungslos geschenkt bekommen oder wenige Privilegierte ins Home-Office gingen, gibt es die Armen für die Große Koalition nicht. Sie wurden nicht vergessen, sondern einfach ignoriert. Die Forderungen eines Corona-Zuschlages von einmaligen 100 Euro bis 200 Euro zahlreicher Wohlfahrts- und Sozialverbände, Kinderschutzvereine oder durch die Parteien DIE LINKE, Bündnis90/Die Grünen wurden im Bundestag weggewischt wie Dreck. Eine Pandemie abhängige Erhöhung, des eh schon zu niedrigen Regelsatzes bei Hartz IV und in der Grundsicherung, wurden in den Bundestagdebatten weg- und belächelt. Dabei wäre es einfach gewesen Sonderzahlungen zu genehmigen. Das gibt nämlich unsere Gesetzgebung vor und nennt sich „Sonderbedarf für außergewöhnliche Lebenslagen“. Was als „Sonderbedarf“ gilt, ist nicht gesetzlich vorgegeben. Stattdessen kommen Ausreden, dass es nicht finanzierbar sei und die nachfolgenden Generationen diese Schulden zu bezahlen haben. Man stelle sich vor, Olaf Scholz geht nun zum Bankautomaten und hebt das Geld seiner Enkelkinder für die geschundene Reisebranche ab. So mal rein bildlich gesprochen. Dabei wäre der Corona-Zuschuss ein Mittel, was mit Sicherheit gut angelegt ist. Arme Menschen sparen nicht. Sie würden diese 100 Euro wieder in den Wirtschaftskreislauf einbringen. Damit wird der Handel gestärkt, Arbeitsplätze bleiben erhalten und wenn sie dann noch den öffentlichen Nahverkehr benutzen, wird auch dieser gestärkt. Dem heiligen Kapitalismus wäre auch damit geholfen. Es ist sinnlos, bei denen zu sparen, die sowieso schon nichts haben. Es sind die Armen von heute, aber auch von morgen.&nbsp;</p>



<p><strong>Wer reich ist, profitiert</strong></p>



<p><p>Arme Menschen haben keine Lobby. Jeder Opposition muss klar sein, dass ihre Forderungen in der Luft verpuffen. Trotzdem ist es wichtig, diese Forderungen aufzustellen. Gefördert und unterstützt werden diejenigen, die in unserer Leistungs- und Verteilungsgesellschaft entsprechende Leistungen bringen. Das sind in der Regel Leistungen in Form einer abhängigen Erwerbsarbeit. Dass eine nicht-abhängige Erwerbsarbeit, wie Soloselbstständige, genauso ignoriert werden, erkennt man daran, dass diese zum Jobcenter geschickt werden. Und das unter dem Deckmantel der Wohltätigkeit, da Hartz IV ja zumindest ein Existenzminimum darstellen soll. Zwar gab es zum Spätsommer den „Corona-Kinderbonus“ von 300 Euro, der aber alle Kinderlosen, Geflüchtetenfamilien und Geduldete ausklammerte. Auch, wenn der in zwei Raten ausgezahlte Bonus nicht auf Sozialleistungen angerechnet wurde, wurden eben Familie mit der Einmalzahlung abgespeist, während kriselnden Unternehmen weitere bedingungslose Hilfen erhalten. Armut ist gewünscht und gewollt. Je reicher man ist, desto mehr profitierte man von den Pandemiehilfen der Regierung. Dabei wäre es einfach, unseren Sozialstaat so zu vertreten, dass er seinem Namen gerecht wird. Die Bedarfsgerechtigkeit als Ziel aller Hilfsmaßnahmen muss lauten: Gebt denjenigen mehr, die nichts oder kaum etwas haben. Zapft die an, die in Millionen versinken. Nur das ist nicht gewollt.&nbsp;</p><img decoding="async" loading="lazy" src="https://vg08.met.vgwort.de/na/9f5ec76918984f8686d9851da728c32e" width="1" height="1" alt=""></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Konjunkturpaket mit Grenzen</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/konjunkturpaket-mit-grenzen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 04 Jun 2020 17:37:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
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					<description><![CDATA[Ohne Nachtshow hat die Koalition es geschafft ein knapp 130 Milliarden Konjunkturpaket auf den Weg zu bringen. Das 15-seitige Papier hat es in sich und lässt dabei doch viele Fragen offen. So bleibt offen, ob die geplanten Mehrwertsteuersenkungen von 19 auf 16 Prozent und von 7 auf 5 Prozent bei den Verbraucher*innen landen oder in [&#8230;]]]></description>
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<figure class="wp-block-image"><img decoding="async" loading="lazy" width="640" height="368" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2020/03/corona-4893276_640.jpg" alt="" class="wp-image-2294" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2020/03/corona-4893276_640.jpg 640w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2020/03/corona-4893276_640-300x173.jpg 300w" sizes="(max-width: 640px) 100vw, 640px" /><figcaption>Corona-Virus</figcaption></figure>



<p>Ohne Nachtshow hat die Koalition es geschafft ein knapp 130 Milliarden <a href="https://www.cdu.de/system/tdf/media/dokumente/2020_06_03_koalitionsausschuss_0.pdf?file=1&amp;type=field_collection_item&amp;id=20972" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Konjunkturpaket (öffnet in neuem Tab)">Konjunkturpaket</a> auf den Weg zu bringen. Das 15-seitige Papier hat es in sich und lässt dabei doch viele Fragen offen. So bleibt offen, ob die geplanten Mehrwertsteuersenkungen von 19 auf 16 Prozent und von 7 auf 5 Prozent bei den Verbraucher*innen landen oder in den Kassen der Geschäften bleiben. Das Letztere bleibt zu befürchten, da auch Branchen wie Textil oder Konsumgüter in Teilen unter Druck stehen und Einbußen hatten. Somit ist es eine Unternehmensförderung und kein Anreiz die Kaufkraft zu erhöhen. </p>



<p>Positiv zu bewerten ist die Absage der klassischen neoliberalen Abwrackprämie und die Förderung der eMobilität. Kommunen sollen entlastet werden, um so zum Beispiel die Vorauslage von Sozialleistungskosten zu stemmen. Der Kinderbonus von 300 Euro wird an Familien mit geringem und mittlerem Einkommen pro Kind in drei Abschlägen ausbezahlt und glücklicherweise nicht auf Sozialleistungen wie Hartz IV oder der Grundsicherung angerechnet. Der ÖPNV soll mit einer einmaligen Erhöhung der Regionalisierungsmittel in Höhen von 2,5 Milliarden Euro in 2020 unterstützt werden. Leider hat es das Konjunkturpaket nicht geschafft allgemeine Mobilitätshilfen für Fahrgäste aufzuerlegen oder eine Fahrradprämie, wie es Italien macht, einzuführen. </p>



<p>Nach all den vielen Forderungen durch DIE LINKE. und Bündnis 90 / Die Grünen im Bundestag, unzähligen Sozialverbänden und Erwerbsloseninitiativen für Menschen in der Grundsicherung einen Pandamie-Zuschlag in Höhe von <a href="https://www.der-paritaetische.de/fachinfo/stellungnahmen-und-positionen/aufruf-100-euro-mehr-sofort-solidarisch-fuer-sozialen-zusammenhalt-und-gegen-die-krise/" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="100 Euro  (öffnet in neuem Tab)">100 Euro </a>monatlich für Menschen in Armut einzuführen konnte sich die Koalition nicht durchringen. Und das ist stark zu kritisieren. Für Millionen von Menschen in den Grundsicherungen, mit Armutsrenten, Student*innen, Personen ohne Kinder wurde nichts getan. Stattdessen entflammt nun vielmehr in den sozialen Netzwerken eine Neiddebatte oder Missgunst gegenüber Familien mit Kindern. Diese Debatte ist nicht schön, aber berechtigt. Für einen friedlichen Zusammenhalt, wie es die SPD hinaustönt, ist es nicht förderlich. Die Kostensteigerungen, gerade bei Lebensmittel durch Corona sind belegt und trotzdem bleibt es skandalös und unbegreiflich, warum bei 130 Milliarden Euro so viele Arme komplett unberücksichtigt bleiben. </p>



<p>Schaut man sich das Papier genauer an, kommt auch das Wort „Pflege“ nicht ein einziges Mal vor. Ein Bereich, den man hoffentlich nicht in weiteren Diskussionen und Paketen vergisst, weil man der Meinung ist, dass der einmalige Zuschlag von 1.000 Euro und Standing Ovations ausreichend seien. Auch Frauen und deren Kraftakt die Corona-Pandemie, oftmals mit Doppel- oder Mehrfach-Belastungen zu stemmen sind kein Wort wert. Hier gilt das selbige wie für die Pflege: Von Lobhudeleien, dass sie systemrelavant sind, können sie sich nichts kaufen.&nbsp;</p>



<p>Vieles in dem Papier, wie die CO2-Besteuerung sind nun keine Neuheiten und wurden im Rahmen des Konjunkturpaketes wiederholt beworben. So bleibt es zwar bei wenigen guten Ansätzen, ignoriert aber weiterhin die Armut und grenzt ganze Menschengruppen aus. So herrscht das Motto: Wer nicht erwähnt wird, wird vergessen. Die Chance für eine sozialere und gerechtere Wende ist da – wenn nicht jetzt, wann dann?</p>



<figure class="wp-block-image"><img decoding="async" src="http://vg03.met.vgwort.de/na/4c3717fd71114881b0ea771826b364cd" alt=""/></figure>


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			</item>
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		<title>Corona und die freischaffenden Künstler</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/corona-und-die-freischaffenden-kuenstler/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 28 Apr 2020 11:39:49 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
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					<description><![CDATA[Anfang April startete das „Sozialschutz-Paket“ der Bundesregierung. Es soll helfen, die „sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für die Bürgerinnen und Bürger abzufedern“, sowie den Zugang zu sozialer Sicherung zu vereinfachen, so schreibt es das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf ihrer Webseite. Darunter fällt auch die vorübergehende „vereinfachte Beantragung“ von Arbeitslosengeld II (Hartz IV). [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image"><img decoding="async" loading="lazy" width="640" height="368" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2020/03/corona-4893276_640.jpg" alt="" class="wp-image-2294" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2020/03/corona-4893276_640.jpg 640w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2020/03/corona-4893276_640-300x173.jpg 300w" sizes="(max-width: 640px) 100vw, 640px" /><figcaption>Corona-Virus</figcaption></figure>



<p>Anfang April startete das „<a rel="noreferrer noopener" aria-label="Sozialschutz-Paket (öffnet in neuem Tab)" href="https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/informationen-corona.html" target="_blank">Sozialschutz-Paket</a>“ der Bundesregierung. Es soll helfen, die <em>„sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für die Bürgerinnen und Bürger abzufedern“</em>, sowie den Zugang zu sozialer Sicherung zu vereinfachen, so schreibt es das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf ihrer Webseite. Darunter fällt auch die vorübergehende „<a rel="noreferrer noopener" aria-label="vereinfachte Beantragung (öffnet in neuem Tab)" href="https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung/" target="_blank">vereinfachte Beantragung</a>“ von Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Dazu zählen die Aussetzung der Vermögensprüfung und die tatsächliche Übernahme der aktuellen Mietkosten. Der vereinfachte Zugang zu Hartz IV soll dann den Lebensunterhalt sichern, wenn keine vorrangigen Hilfen greifen. Vorrangige Hilfen zu diesem Zeitpunkt sind z.B. der Notfall-Kinderzuschlag, wenn Familien ein geringeres Einkommen haben, weil sie in Kurzarbeit sind. Zum „vereinfachten Verfahren“ habe ich bereits <a href="http://inge-hannemann.de/die-bundesagentur-fuer-arbeit-passt-jobcenter-weisungen-zu-corona-an/" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="hier (öffnet in neuem Tab)">hier</a> eine Zusammenfassung dazu geschrieben.</p>



<p>Solo-Selbstständige, wie KünstlerInnen, SchauspielerInnen oder sonstige Freischaffende leiden darunter, dass durch die Corona-Pandemie ihre Aufträge in Teilen oder komplett wegfallen. Nun haben sie die Möglichkeit die Landes-Soforthilfen oder Bundeshilfen zu beantragen. Allerdings gibt es bei der Bundes-Soforthilfe einen Pferdefuß: Hier muss ein Gewerberaum vorgewiesen werden, der oftmals nicht vorhanden ist, weil er auch einfach nicht gebraucht wird. Zauberer, Schauspieler und viele weitere freie Berufe arbeiten oftmals im Home-Office. Da wäre jeder angemieteter Gewerberaum eine zusätzliche unnötige finanzielle Belastung.&nbsp;</p>



<p>Mich kontaktieren unterschiedlichste Solo-Selbstständige, um mir ihre Erfahrungen mitzuteilen. So höre ich teilweise von hohen bürokratischen Hürden, um an das vereinfachte Arbeitslosengeld II zu gelangen oder das lange Warten auf die Zahlung der Soforthilfe des jeweiligen Bundeslandes. Die Bundesländer setzen hier ihren Föderalismus in vollem Umfang um, so dass nicht von einer einheitlichen Regelung gesprochen werden kann.&nbsp;</p>



<p class="has-background has-very-light-gray-background-color">Als unbürokratisches positives Beispiel nenne ich eine Schauspielerin, die in Berlin lebt. Ihr Antrag auf die Soforthilfe wurde innerhalb weniger Stunden bearbeitet und genehmigt und zwei Tage später hatte sie ihre 5.000 Euro auf dem Konto. Ein Anruf beim zuständigen Jobcenter ergab, dass sie vermutlich einen Anspruch auf Hartz IV hat. Parallel wurde festgestellt, dass sie womöglich ebenso einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld I hat. Sollte dieses unter dem Satz von Hartz IV fallen, könnte sie ergänzend Arbeitslosengeld II beantragen. Nach dem vereinfachten Arbeitslosengeld-II-Verfahren hätte sie somit einen Anspruch auf vorübergehende volle Mietkostenübernahme sowie dem regulären Regelsatz von 432 Euro einer alleinstehenden Person von rund 1.000 Euro. Summa summarum alles sehr unkompliziert.&nbsp;</p>



<p>Komplizierter scheint es in Wiesbaden zu sein: Alleinstehend, tätig in einem freien Beruf. Dort wurde zwar auch auf die vereinfachten Formulare hingewiesen, jedoch mussten weitere Bestätigungen, wie eine Wohnbestätigung (Wohnortnachweis) durch die Stadt, Vermieterbescheinigung, Kontoauszüge der letzten 6 Monate, Einkommensnachweise der Bedarfsgemeinschaft, Anlage Vermögen, Kopie Fahrzeugschein, Kopie Nachweis Haftpflichtversicherung, Anmeldebogen Arbeitspaket (Standardwerk der Jobcenter in dem die Ausbildung, beruflicher Werdegang, Kenntnisse, Fähigkeiten u.v.m. einzeln beschrieben werden muss) verlangt. Gleichzeitig wurde ein telefonischer „Kunden“- Termin mitgeschickt. Sollte dieser nicht wahrgenommen werden, so wird die komplette Leistung wegen mangelnder Mitwirkung (Anm. §66 SGB I) eingestellt.</p>



<p>Die vereinfachten Anträge und „Beilagen“ finden sich <a href="https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung/" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="hier (öffnet in neuem Tab)">hier</a>.</p>



<p>Da Hartz IV in sich schon sehr komplex ist, habe ich das Sozialschutz-Paket von Anfang an begleitet und bin heute auf einen Bericht von „<a href="https://www.tabularasamagazin.de" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="tabularasa (öffnet in neuem Tab)">tabularasa</a>“ – Zeitung für Gesellschaft &amp; Kultur gestoßen. Im Artikel „<a rel="noreferrer noopener" aria-label="Corona – Filmbrancheninfo #29 (öffnet in neuem Tab)" href="https://www.tabularasamagazin.de/corona-filmbrancheninfos-29/" target="_blank">Corona – Filmbrancheninfo #29</a>“ liest man einen Erfahrungsbericht von zwei Filmschaffenden und ihrem Versuch Hartz IV zu beantragen (ziemlich weit unten). Zuvor kristallisierte sich heraus, dass sie keinen Anspruch der bayerischen Soforthilfe als auch keinen Anspruch der Bundeshilfe haben, da sie keine Betriebskosten nachweisen können. Für den Antrag reichten sie entsprechend den Vorgaben den Hauptantrag und die Anlage des Einkommens aus selbstständiger Tätigkeit ein. Ihrem Jobcenter genügte das nicht. Sie fragten nach und erhielten die Antwort:</p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>„Jedes Jobcenter können eigenmächtig entscheiden, welche Formulare es zur Beabeitung eines solchen Antrages einfordere.“</p></blockquote>



<p>Insgesamt mussten die Filmschaffenden sechs unterschiedliche Formulare ein- beziehungsweise nachreichen. Interessant wird es bei der Übernahme der tatsächlichen Mietkosten, die um zwei Drittel schrumpfte, weil die Soforthilfe aus Bayern angerechnet wurde. Diese erhielten die Filmschaffenden jedoch nicht, weil sie ja keine Betriebskosten haben.&nbsp;</p>



<p>Beide Filmschaffende kritisieren zurecht, dass die Vereinfachung in ihrem Fall keine ist. Es erinnert sie stark an Hartz IV, welches sie aus früheren Zeiten bereits kennen. Sie schlagen vor, dass – analog Baden-Württemberg eine Art vorübergehendes Grundeinkommen zur Deckung der Lebenshaltungskosten von freischaffenden Künstlern einzuführen.&nbsp;</p>



<p class="has-background has-cyan-bluish-gray-background-color"><a href="https://mwk.baden-wuerttemberg.de/de/kunst-kultur/kultursparten/unterstuetzung-kulturbetriebe-coronavirus/" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Baden-Württemberg (öffnet in neuem Tab)">Baden-Württemberg</a> zahlt Solo-Selbstständigen im Bereich Kunst, Kultur und Kreativwirtschaft einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für drei Monate in Höhe von 9.000 Euro. Gleichzeitig können Solo-Selbstständige pauschalierte Kosten des privaten Lebensunterhalts in Höhe von 1.180 Euro pro Monat beantragen. Dieses hat das Stuttgarter Kunstministerium am 8. April nochmals untermauert. </p>



<p></p>



<p>Sie konstatieren, dass</p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>„die Grundsicherung nicht wirklich vereinfacht, sondern im Gegenteil alles andere als die der Situation angemessene schnelle Hilfe ist, die wir (wie so viele andere unseres Berufsstandes) gerade dringend benötigen.“</p></blockquote>



<p>Und sie warnen vor dem Ende der freien Kulturszene, wenn alles kommentarlos hingenommen wird. </p> <img decoding="async" loading="lazy" src="http://vg03.met.vgwort.de/na/388bb03d9c6642f990417dffb37667b9" width="1" height="1" alt="">


]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>Armut gibt es in der Coronakrise nicht</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/armut-gibt-es-in-der-coronakrise-nicht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 07 Apr 2020 07:44:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Armut]]></category>
		<category><![CDATA[BMAS]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
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					<description><![CDATA[„Der Markt regelt alles“, so das Maxim des Neoliberalismus. Inzwischen kennen wir es alle: Gähnende Leere in manchen Regalen oder die günstigsten Artikel sind ausverkauft. In der Coronakrise zeigt sich, dass der Markt gar nix regelt. ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<div class="wp-block-image"><figure class="aligncenter"><a href="https://altonabloggt.files.wordpress.com/2019/12/armut-kopie.jpg"><img decoding="async" src="https://altonabloggt.files.wordpress.com/2019/12/armut-kopie.jpg" alt="" class="wp-image-2149"/></a><figcaption>Verkehrsschild Armut</figcaption></figure></div>



<p><strong>Kommentar</strong></p>



<p>„Der Markt regelt alles“, so das Maxim des Neoliberalismus. Inzwischen kennen wir es alle: Gähnende Leere in manchen Regalen oder die günstigsten Artikel sind ausverkauft. In der Coronakrise zeigt sich, dass der Markt gar nix regelt. Der Markt würde es regeln, wenn alle Menschen unendlich viel Geld hätten, um die teuren Nudeln oder das Luxustoilettenpapier kaufen zu können. Dem Gutverdienenden in der Mittelschicht mag es nichts ausmachen, wenn er auf die teureren Produkte zurückgreifen muss. Menschen im Niedriglohn, im Mindestlohn, in der Altersarmut, Erwerbsunfähige mit einer Minirente oder im Sozialleistungsbezug sehen das anders. Das Geld ist immer knapp und die Situation verschärft sich signifikant in der derzeitigen Coronapandemie. Es bleibt nichts anderes übrig als auf die teureren Artikel zurückzugreifen oder ganz zu verzichten.</p>



<p>Diverse <a href="https://www.change.org/p/finanzminister-olaf-scholz-und-wirtschaftsminister-peter-altmaier-mit-dem-bedingungslosen-grundeinkommen-durch-die-coronakrise-coronavirusde-olafscholz-peteraltmaier-bmas-bund-hubertus-heil?source_location=discover_feed" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Petitionen</a> fordern inzwischen einen Pandemiezuschlag bei Hartz IV oder in der Grundsicherung. Die Bundesagentur für Arbeit und das Bundesarbeitsministerium unter der Herrschaft von Hubertus Heil (SPD) haben einen ganz anderen Blick darauf. Das Sozialministerium antwortet in einer Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen, dass die Hartz-IV-Regelsätze <em>„grundsätzlich auskömmlich“</em> seien, da bei ihrer Ermittlung „die Aufwendungen für ein häusliches Mittagessen in voller Höhe eingeflossen sind“. <em>„Wenn jetzt also mittags nicht mehr in Kita oder Schule, sondern daheim gegessen wird, war das als Standardfall immer berücksichtigt“</em>, heißt es weiter. Damit macht das Sozialministerium deutlich, dass die verschärfte Situation durch die Schließung von Schulen und Kitas und damit das fehlende kostenlosen Mittagessen keine ist. In der Talkshow „hart aber fair“ vom 30. März lobt Heil die Tafeln und behauptet, dass <em>„die Tafeln vielen Menschen das Leben sehr sehr einfach machen“</em>. Die dazu zuvor gestellte eines Nutzers in den sozialen Medien auf den Hinweis, dass sehr viele Tafeln geschlossen sind und ob ein Hartz-IV-Zuschlag nicht möglich wäre, umgeht er, in dem er darüber nachdenken möchte, aber nichts versprechen kann.</p>



<p>Die kurz darauf erschienene aktuelle <a href="https://altonabloggt.files.wordpress.com/2020/04/20041weisung_sozialpaket_ba.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Weisung</a> der Bundesagentur für Arbeit gibt allerdings die Antwort. Sie stellen klar, dass solch ein Mehrbedarf abzulehnen ist. Sie kreieren dafür sogar einen Textvorschlag für die Mitarbeiter*innen, der verwendet werden soll, wenn Leistungsberechtigte einen Mehrbedarf fordern. Bei Hartz IV sind aktuell 2,92 Euro pro Tag für das Essen von unter Sechsjährigen eingeplant, bei Älteren sind es 4,09 Euro. Da ist selbst die FDP sozialer, wenn sie eine generelle Anhebung von Hartz IV „in Höhe von 20 Prozent für Alleinerziehende und ihre Kinder und um 15 Prozent für Elternpaare und ihre Kinder“ gegenüber dem „<a href="https://www.spiegel.de/panorama/corona-krise-gruene-und-fdp-fordern-essenszuschlag-fuer-beduerftige-kinder-a-0abba320-1ca2-4fbf-91cb-28cb08d1a576" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Spiegel</a>“ fordern.</p>



<p>Grotesk wird es, wenn wir den Empfehlungen einer vorrätigen <a href="https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/BBK/DE/Publikationen/Broschueren_Flyer/Buergerinformationen_A4/Checkliste_Ratgeber.pdf?__blob=publicationFile" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Notfallvorsorge</a> des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) folgen. Sie empfehlen 20 Liter Getränke und rund 15 Kilo Nahrung pro Person für zehn Tage. Hygienemittel und das Auffüllen der Hausapotheke sind hierbei unberücksichtigt.</p>



<p>„Wirtschaft first“ heißt es, wenn Milliardenpakete geschnürt werden, um Unternehmen zu bezuschussen oder Kredite abzusichern. Die Armen haben nichts davon. Sie gucken in die Röhre und machen ihren Unmut über die Sozialen Netzwerke kund. „Penetrante“ Kritiker*innen werden dann mal schnell von Hubertus Heil auf Twitter geblockt. Die Aussage von Heil bei „hart aber fair“, dass man ihn anschreiben solle, wird so zu einer Farce. Berechtigte Kritik oder Fragen sind nicht erwünscht. Vielmehr gilt es ganze Gruppen zu ignorieren und unsichtbar zu machen. Wer nicht gesehen wird, kann auch keinen Anspruch stellen. Somit zeigt sich in der Coronakrise, dass von Armut Betroffene keine Stimme haben und haben sollen. Wie sie durch Krisen kommen ist genauso irrelevant wie die seit 15 Jahren zu niedrigen Sozialleistungssätze. Die geforderte Solidarität durch die Bundesregierung ist in dem Fall eine Einbahnstraße und zeigt auf wem sie tatsächlich gilt.</p>



<p>Der regierungspolitischen Ignoranz kann und muss perspektivisch politisch und pragmatisch begegnet werden. Gesetzlich zu prüfen ist unbedingt, ob der Mehrbedarf nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__21.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">§ 21 SGB II</a> in Fällen von Pandemien und Katastrophen ausgeweitet werden kann und muss. Bisher wurde diese Möglichkeit weder geprüft noch gesetzlich verankert. Unser Grundgesetz gibt in Artikel 3 (Absatz 1) vor, dass „<em>alle Menschen vor dem Gesetz gleich</em>“ sind. Es gibt keinen Unterschied zwischen gleich und gleich. Wo muss DIE LINKE. ansetzen? Solidarisch-ehrenamtliche Hilfe durch Privatinitiativen, durch Nachbarschaftshilfen und durch eine linke Politik vor Ort setzt da an, wo staatliche Hilfen versagen. Als Die Linke. ist es unsere Aufgabe bereits bestehende Netzwerke von Hilfen fortzusetzen und / oder aufzubauen.</p>


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			</item>
		<item>
		<title>Die Bundesagentur für Arbeit passt Jobcenter Weisungen zu Corona an</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/die-bundesagentur-fuer-arbeit-passt-jobcenter-weisungen-zu-corona-an/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 03 Apr 2020 07:52:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[BMAS]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
		<category><![CDATA[SGB II]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Bundesagentur für Arbeit hat am 1. April 2020 (kein Aprilscherz) eine neue Weisung für den „erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung (Sozialschutz Paket)“ und ergänzende Regelungen erlassen. Wir erinnern uns, dass Bundesarbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) versprochen hat, dass der Zugang zu Hartz IV vereinfacht und unbürokratischer für die kommenden sechs Monate wird.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<div class="wp-block-image"><figure class="aligncenter"><a href="https://altonabloggt.files.wordpress.com/2020/03/corona-4893276_640.jpg"><img decoding="async" src="https://altonabloggt.files.wordpress.com/2020/03/corona-4893276_640.jpg" alt="" class="wp-image-2233"/></a><figcaption><span style="font-style: normal; font-variant-caps: normal; font-weight: normal; letter-spacing: normal; orphans: auto; text-align: start; text-indent: 0px; text-transform: none; white-space: normal; widows: auto; word-spacing: 0px; -webkit-text-size-adjust: auto; -webkit-text-stroke-width: 0px; text-decoration: none; caret-color: rgb(0, 0, 0); color: rgb(0, 0, 0); font-size: medium; float: none; display: inline !important;"><span class="Apple-converted-space">&nbsp;</span>Corona Virus &#8211; Pixabay (Vektor Kunst)</span></figcaption></figure></div>



<p>Die Bundesagentur für Arbeit hat am 1. April 2020 (kein Aprilscherz) eine neue&nbsp;<a href="https://altonabloggt.files.wordpress.com/2020/04/20041weisung_sozialpaket_ba.pdf">Weisung</a>&nbsp;für den „<em>erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung (Sozialschutz Paket)</em>“ und ergänzende Regelungen erlassen. Wir erinnern uns, dass Bundesarbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) versprochen hat, dass der Zugang zu Hartz IV vereinfacht und unbürokratischer für die kommenden sechs Monate wird. So heißt es auf der Seite des&nbsp;<a href="https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/sozialschutz-paket.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Bundesarbeitministeriums</a>&nbsp;(BMAS):</p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>„Vorübergehend wird die Vermögensprüfung ausgesetzt sowie die tatsächliche Wohnungskosten voll übernommen.“</p></blockquote>



<p>Die Bundesagentur für Arbeit nimmt in der Weisung Bezug zum „<em>erheblichen bis vollständigen Ausfall des Geschäftsbetriebs</em>“ durch Corona. Insbesondere sei dies für Kleinunternehmer und sogenannte Solo-Selbstständige in besonderem Ausmaß existenzbedrohend. Ein schneller Zugang zum Arbeitslosengeld II (Hartz IV) muss von daher gesichert sein. Die Bundesagentur für Arbeit stellt dafür einen&nbsp;<a href="https://www.arbeitsagentur.de/datei/ba146399.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">vereinfachten Antrag</a>&nbsp;zur Verfügung und reagiert damit auf die bundesweite Kritik der bisher bestehenden hohen bürokratischen Hürden, um das Arbeitslosengeld II zu erhalten. Neuanträge nach dem vereinfachten Verfahren werden zunächst vorläufig entschieden und gelten für sechs Monate. Einen Ermessenspielraum für die Dauer haben die Jobcenter nicht.</p>



<p>Die wichtigsten Änderungen:</p>



<ul><li><strong>Vermögen</strong>&nbsp;wird für Neuanträge ab März bis zum 30. Juni 2020 für sechs Monate nicht berücksichtigt. Sollte das Vermögen jedoch mehr als 60 Tausend Euro für das erste Haushaltsmitglied betragen geht man davon aus, dass keine Hilfsbedürftigkeit besteht. Jede weitere Person im Haushalt wird mit 30 Tausend Euro berücksichtigt. Diese Höchstgrenzen lehnen sich an das Wohngeldgesetz (WoGG) an. Als Vermögen gelten Bargeld oder sonstige liquide Mittel. Nach Ablauf der sechs Monate erfolgt i.d.R.&nbsp;<strong>keine&nbsp;</strong>rückwirkende Prüfung des Vermögens, außer es wird festgestellt, dass die Angaben im vereinfachten Verfahren unwahr waren.</li><li><strong>Wohnkosten</strong>&nbsp;werden für sechs Monate im tatsächlichen Umfang übernommen.</li><li>Bescheide, die zwischen dem 31. März und 31. August 2020 enden, wird ein&nbsp;<strong>Weiterbewilligungsbescheid</strong>&nbsp;– sofern keine Änderungen eingetreten sind &#8211; für weitere 12 Monate automatisch erstellt. Ein neuer Antrag ist nicht erforderlich. Ebenso werden keine sog. Beendigungsschreiben für diesen Zeitraum versandt.&nbsp;<em>Rückfragen ergaben jedoch, dass die automatische Weiterbilligung (WBA) erst ab dem 1. Mai 2020 möglich sind. Ab diesem Zeitpunkt ist kein Mitarbeiter mehr im Weiterbewilligungsantrag involviert und der Antrag wird automatisch aus dem System generiert. Tipp: Unbedingt Kontakt mit dem Jobcenter aufnehmen, wenn für April keine automatische Weiterbewilligung erfolgte.</em></li><li><strong>Änderungen der eigenen Verhältnissen</strong>&nbsp;sind weiterhin an die Jobcenter zu melden.</li><li><strong>Solo-Selbstständige oder sonstige Kleinunternehmen&nbsp;</strong>sind weiterhin verpflichtet eine sog. Einkommenserklärung bei selbstständiger Tätigkeit (EKS) einzureichen. Auch hier gibt es einen&nbsp;<a href="https://www.arbeitsagentur.de/datei/vereinfachte-anlage-kas_ba146400.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">vereinfachten Antrag</a>: Die bisher umfangreiche Plausibilitätsprüfung wird vereinfacht, indem man davon ausgeht, dass kein Einkommen erzielt wird. Möglich ist jedoch eine Überprüfung des Einkommens, wenn davon ausgegangen wird, dass die Corona-Pandemie ein Ende hat und dieses auch von behördlicher Seite bestätigt ist.</li><li>Die bisherigen Regelungen der&nbsp;<strong>Kommunikation mit dem Jobcenter</strong>&nbsp;bleiben aufgrund der Schließung bestehen. Demnach sollen auch die formalen Anforderungen (Übersendung von Nachweisen, großzügigere Fristen, Fristenverlängerung) beim Neuantrag gelockert werden. Sofern notwendige Unterlagen nicht rechtzeitig beschafft werden können, ist trotzdem eine&nbsp;<strong>existenzsichernde Leistung&nbsp;</strong>zu erbringen. Befindet sich jemand in angeordneter Quarantäne (wichtiger Grund) wird der Hartz-IV-Antrag vorläufig bewilligt. Die Jobcenter sind verpflichtet dieses bekannt zu machen. Das bedeutet, dass ein Antrag postalisch, telefonisch oder per Email möglich ist. Daraus folgt:</li><li><strong>Sanktionen nach §§ 31, 31a, 31b, 32 SSGB II&nbsp;</strong>werden ausgesetzt, da eine persönliche Anhörung nicht möglich ist.</li><li><strong>Notlagen / Barauszahlung&nbsp;</strong>bleiben wie bisher bestehen und können als Darlehen genehmigt werden. Lebensmittelgutscheine sollten nur in absoluten Ausnahmefällen ausgegeben werden.</li><li>Zusätzliches&nbsp;<strong>Kurzarbeitergeld&nbsp;</strong>gilt als Einkommen und wird entsprechend angerechnet.</li><li><strong>Mehrbedarf wegen häuslicher Quarantäne</strong>&nbsp;gibt es nicht. Die Bundesagentur für Arbeit geht in ihrer Weisung darauf ein, dass vermehrt Anträge einer einmaligen Leistung gestellt werden, um die häusliche Quarantäne vorzubereiten. Die Anträge werden damit begründet, dass „<em>die Mehrkosten für ein gesundes, vitaminreiches und ausgewogenes Essen damit abgedeckt werden sollen</em>“. Sie erwähnen auch, dass im Internet daraufhin gewiesen wird, diesen Antrag „<em>massenhaft bei den zuständigen gE (Anm. Gemeinsame Einrichtung) gestellt werden sollen, damit Druck auf die Bundesregierung ausgeübt werde</em>“. Die Ablehnung des Mehrbedarfs wird damit begründet, dass die aktuelle Gesetzeslage dieses nicht vorsieht. Auch ist der derzeitige Regelsatz auskömmlich. Die Verwendung des Regelsatz liegt bei jedem selbst. Möglich wäre jedoch ein Darlehen oder eine vorzeitige Auszahlung von maximal 100 Euro. Zur Ablehnung des Mehrbedarfes gibt die Weisung einen Textvorschlag vor:</li></ul>



<blockquote class="wp-block-quote"><p><em>„Sie haben einen Antrag auf die Gewährung von einmaligen Leistungen, einen Zuschuss oder Leistungen zur Deckung eines Mehrbedarfes gestellt. Dieser Antrag wurde damit begründet, dass Sie sich (ggf. mit ihrer Bedarfsgemeinschaft) auf eine möglicherweise eintretende Quarantäne vorbereiten oder entstehende Mehrkosten für ein gesundes, vitaminreiches und ausgewogenes Essen ausgleichen möchten. Der Antrag wird abgelehnt. Kosten für eine vollwertige Ernährung sind in den Regelbedarfen (§§ 20, 23 SGB II) berücksichtigt. Eine einmalige Leistung kann nicht gewährt werden, will diese nicht im abschließenden Katalog des § 24 Abs. 3 SGB II vorgesehen ist. Auch ein Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II (unabweisbare, laufende besondere Bedarfe in Härtefällen) kommt nicht in Betracht, da es sich um „laufende“ und auch „besondere“ Bedarfe handeln müsste, was bereits nach den Ausführungen in Ihrem Antrag nicht der Fall ist.“</em></p></blockquote>



<ul><li><strong>Soforthilfen – Liquiditätshilfen </strong>der Bundesländer und des Bundes für Selbstständige sind sog. zweckbestimmte Einnahmen und damit kein Einkommen. Eine Anrechnung auf die Regelleistung ist damit nicht erlaubt. <em>Allerdings &#8222;kann&#8220; es sein, dass die Soforthilfe zwar kein Einkommen darstellt, jedoch eine sog. Betriebseinnahme im Sinne der ALG II VO und somit unter </em>Umständen angerechnet werden könnte. Das wäre dann evtl. der Fall, wenn ein Gewinn entsteht und dieser oberhalb der Freigrenze liegt.</li><li><strong>Obdachlose / Personen ohne festen Wohnsitz</strong> ist eine tägliche Vorsprache bei einer Betreuungs- oder Beratungsstelle für Wohnungslose oder einer ähnlichen Stelle nicht erforderlich. Das Arbeitslosengeld II wird für mindesten einem Monat ausbezahlt.</li><li><strong>Ortsabwesenheit </strong>können ohne persönlich Vorsprachen erfolgen. Sollte eine Rückkehr aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, werden im Rahmen der Härtefallprüfung die Rechtsfolgen überprüft. Sollte eine Ausreise aus einem Land oder einer Region oder eigener Erkrankung nicht möglich sein, besteht der Leistungsanspruch weiter.</li><li><strong>Angeordnete Quarantäne </strong>(Gesundheitsamt) führt nicht zur Leistungseinstellung.</li><li><strong>Kinderzuschlag </strong>gilt weiterhin als Einkommen.</li><li>Bei der <strong>Prüfung der Erwerbsfähigkeit </strong>durch die Rentenversicherungsträger kann es zur zeitlichen Verzögerung kommen. Eine Unterbrechung des Arbeitslosengeldes II ist trotzdem durchgängig zu bezahlen.</li><li>Der <strong>automatisierte Datenabgleich </strong>wird weiter durchgeführt. Allerdings soll der Datenabgleich nicht prioritär stattfinden.</li></ul>



<p><strong>Änderungen innerhalb der Jobcenter</strong></p>



<p><p>Für die Jobcenter gilt im Rahmen des erhöhten Arbeitsaufkommen, dass sie sich gegenseitig unterstützen dürfen. Die möglichen Arbeitszeiten wurden angepasst und erweitert. So gilt diese von Montag bis Freitag von 6 Uhr bis 22 Uhr, jeden ersten Samstag im Monat von 7 Uhr bis 16 Uhr und jeden weiteren Samstag von 7 Uhr bis 14 Uhr. Um Quereinsteigern die Handhabung des Leistungssystems näher zu bringen, gibt es komprimierte „Selbstlernmedien“. </p><img decoding="async" loading="lazy" src="http://vg03.met.vgwort.de/na/6953083b9d4849fe88396db3a3defe8e" width="1" height="1" alt=""></p>



<p>Die Weisung befindet sich ebenfalls auf der Seite von <a href="https://harald-thome.de/fa/redakteur/BA_FH/200401_Weisung_zum_Sozialschutz-Paket_Loseblatt.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Tacheles. (öffnet in neuem Tab)">Tacheles.</a></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>FAQ des Bundesarbeitsministeriums zum &#8222;Teilhabechancengesetz&#8220; und Coronavirus</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/2315-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 26 Mar 2020 12:20:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[BMAS]]></category>
		<category><![CDATA[coronavirus]]></category>
		<category><![CDATA[SGB II]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://inge-hannemann.de/?p=2315</guid>

					<description><![CDATA[Ein Papier aus dem Bundesarbeitsministerium klärt Fragen und Antworten zur Umsetzung von Förderungen nach § 16i SGB II "Teilhabe am Arbeitsmarkt" im Zusammenhang mit der aktuellen Ausbreitung des Coronavirus.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image"><img decoding="async" loading="lazy" width="640" height="368" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2020/03/corona-4893276_640.jpg" alt="" class="wp-image-2294" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2020/03/corona-4893276_640.jpg 640w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2020/03/corona-4893276_640-300x173.jpg 300w" sizes="(max-width: 640px) 100vw, 640px" /></figure>



<p>*Update* aus dem Bundesarbeitsministerium (BMAS)</p>



<p>Ein&nbsp;<a href="https://altonabloggt.files.wordpress.com/2020/03/faq_c2a716i_mc3a4rz2020.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Papier</a>&nbsp;aus dem Bundesarbeitsministerium klärt Fragen und Antworten zur Umsetzung von Förderungen nach § 16i SGB II &#8222;<a href="https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Sozialer-Arbeitsmarkt/ueberblick-fuer-arbeitgeber-und-langzeitarbeitslose.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Teilhabe am Arbeitsmarkt</a>&#8220; im Zusammenhang mit der aktuellen Ausbreitung des&nbsp;<strong>Coronavirus</strong>.</p>



<p>Vorbemerkung&nbsp;<strong>BMAS</strong>:</p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>&#8222;Menschen, die schon sehr lange arbeitslos sind, sollen wieder eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt erhalten. Daher wird mit dem Gesamtkonzept „MitArbeit“ ein ganzheitlicher Ansatz zur Qualifizierung, Vermittlung und (Re-) Integration vorangetrieben, um die Beschäftigungsfähigkeit von Langzeitarbeitslosen durch intensive Betreuung und individuelle Beratung sowie wirksame Förderung zu verbessern und Langzeitarbeitslosen zugleich konkrete Beschäftigungsoptionen anzubieten. Zu diesem Zweck wurden im Rahmen des Teilhabechancengesetzes zwei neue Instrumente („Teilhabe am Arbeitsmarkt“ im § 16i und „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ im § 16e-neu) in das SGB II aufgenommen.&#8220;</p></blockquote>



<p class="has-background has-very-light-gray-background-color"><em>Hinweis:<br>Die nachfolgenden Ausführungen geben die Rechtsauffassung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wieder. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat gegenüber Jobcentern in zugelassener kommunaler Trägerschaft keine Aufsichtsbefugnisse. Diese liegen bei den zuständigen Landesbehörden. Die Länder als Aufsicht führende Stellen können andere Rechtsauffassungen als vertretbar ansehen.</em></p>


]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Corona-Weisung und die Jobcenter</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/corona-weisung-und-die-jobcenter/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 20 Mar 2020 07:07:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
		<category><![CDATA[SGB II]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Coronakrise trifft natürlich auch auf die Jobcenter und Arbeitsagenturen. Die Bundesagentur für Arbeit hat zügig reagiert, in dem sie seit spätestens dem 17. März 2020 ihre Jobcenter und Arbeitsagenturen Türen geschlossen halten. ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[

<!-- divi:image {"id":2294} -->
<figure class="wp-block-image"><img decoding="async" loading="lazy" width="640" height="368" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2020/03/corona-4893276_640.jpg" alt="" class="wp-image-2294" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2020/03/corona-4893276_640.jpg 640w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2020/03/corona-4893276_640-300x173.jpg 300w" sizes="(max-width: 640px) 100vw, 640px" /><figcaption>Corona Virus &#8211; Pixabay</figcaption></figure>
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				<div class="et_pb_text_inner"><!-- divi:paragraph -->
<p>Die&nbsp;<strong>Coronakrise</strong>&nbsp;trifft natürlich auch auf die Jobcenter und Arbeitsagenturen. Die&nbsp;<strong>Bundesagentur für Arbeit</strong>&nbsp;hat zügig reagiert, in dem sie seit spätestens 17. März 2020 ihre Jobcenter und Arbeitsagenturen Türen geschlossen halten. Dieses gilt nicht für Notfälle. Weiterhin hat die Bundesagentur für Arbeit zugesagt, dass finanzielle Angelegenheiten oberste Priorität haben. Keiner soll durch die Schließung finanzielle Nachteile haben.</p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p>Auf diesen Punkt geht die Bundesagentur für Arbeit auch nochmals in einer&nbsp;<a href="https://altonabloggt.files.wordpress.com/2020/03/corona_weisung_ba_032020.pdf">Weisung SGB II</a>&nbsp;vom 17. März 2020 ein:</p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:quote -->
<blockquote class="wp-block-quote"><p><em>„Die Gewährleistung existenzsichernder Leistungen in Zeiten der weitgehenden Einstellung des Kundenverkehrs in den gemeinsamen Einrichtungen (gE) hat höchste Priorität. Die vorhandenen Möglichkeiten sind so zu nutzen, dass existenzsichernde Leistungen rechtzeitig und durchgehend erbracht werden.“</em></p></blockquote>
<!-- /divi:quote -->

<!-- divi:paragraph -->
<p>Die Bundesagentur für Arbeit hat dazu weitere Regelungen in den Jobcenter (ohne Optionskommunen) als Weisung erlassen. Dazu gehören folgende 12 Punkte:</p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:list -->
<ul><li><em>Die Aufrechterhaltung der Kommunikation mit den Kundeninnen und Kunden</em></li><li><em>Erstantragstellung</em></li><li><em>Weiterbewilligungsantrag</em></li><li><em>Notlagen / „Barauszahlung“</em></li><li><em>Obdachlose</em></li><li><em>Ortsabwesenheit bzw. fehlende Rückkehrmöglichkeit (ggf. aus dem Ausland)</em></li><li><em>Rechtsfolgen einer Quarantäne</em></li><li><em>Minderungen</em></li><li><em>Aktivierende Leistungen</em></li><li><em>Belastungsausgleich</em></li><li><em>Geltungsdauer</em></li><li><em>Verlängerung des Bewilligungsabschnittes</em></li></ul>
<!-- /divi:list -->

<!-- divi:paragraph -->
<p><strong>Die Aufrechterhaltung der Kommunikation mit den Kundeninnen und Kunden</strong></p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p>Erwerbslosen sollen Fragen und Anliegen auch ohne persönlichen Kontakt klären können. Dadurch werden die formalen Anforderungen an die Antragstellung und Übersendung von Nachweisen gelockert. Die Jobcenter sind aufgefordert die Öffentlichkeit darüber aktiv und wiederkehrend zu informieren.</p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p><strong>Erstantragstellung</strong></p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p>Die Antragstellung ist an keine Form gebunden. Die Bundesagentur für Arbeit schreibt: „Es besteht daher die Möglicheit der postalischen, mündlichen, telefonischen als auch der Antragstellung per E-Mail. Auch der Einwurf in den Hausbriefkasten der gE ist möglich.“ Bisherige Fristen werden in Zukunft großzügiger gestaltet. Weiterhin weist die Bundesagentur für Arbeit daraufhin:&nbsp;<em>„Lassen sich die Mitwirkungshandlungen aus wichtigen Gründen – wie dies bei Quarantäne oder der weitgehenden Einstellung des Kundenverkehrs der Fall ist – nicht realisieren, können Entscheidungen vorläufig getroffen werden (§ 41a SGB II).“</em>&nbsp;Das sei zu nutzen.</p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p><strong>Weiterbewilligungsantrag</strong></p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p>Ein notwendiger Weiterbewilligungsantrag wird entsprechen einer Erstantragstellung bezüglich Fristen o.ä. bearbeitet.</p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p><strong>Notlagen / „Barauszahlung“</strong></p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:quote -->
<blockquote class="wp-block-quote"><p><em>„Zur Vermeidung von Notlagen sind Barauszahlungen an Kundinnen und Kunden, die über keine Bankverbindung verfügen, weiterhin zu gewährleisten.“</em></p></blockquote>
<!-- /divi:quote -->

<!-- divi:paragraph -->
<p><strong>Obdachlose</strong></p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p>Ansprechpartner*innen, wie in den Obdachlosenunterkünften der Diakonie, Vertrauenspersonen o.ä. sind über den Zeitpunkt der Geldausgabe einzubinden.</p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p><strong>Ortsabwesenheit bzw. fehlende Rückkehrmöglichkeit (ggf. aus dem Ausland)</strong></p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p>Eine Ortsabwesenheit kann auch ohne persönliche Vorsprache erfolgen. Ein Anspruch auf die Auszahlung des Arbeitslosengeldes II besteht auch dann weiter, wenn „Kundinnen und Kunden an der Ausreise aus dem Urlaubsland oder der Urlaubsregion (z.B. wegen Quarantäne) gehindert oder so schwer erkrankt sind, dass eine Arbeitsunfähigkeit besteht und aufgrund dieser eine Heimreise unmöglich ist. Der Nachweis erfolgt formlos.</p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p><strong>Rechtsfolgen einer Quarantäne</strong></p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p>Es erfolgt kein Leistungsausschluss, wenn jemand am COVID-19 erkrankt ist.</p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p><strong>Minderungen&nbsp;</strong></p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p><em>„Die Regelungen zu den Minderungen bei Sanktionen werden zur Reduzierung des Kundenverkehrs in den gE ausgesetzt. Das Meldeverfahren findet nicht statt.“</em></p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p><strong>Aktivierende Leistungen</strong></p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p>Trainingsmaßnahmen (arbeitsmarktpolitische Maßnahmen) werden mindestens für 14 Tage ausgesetzt. Hier gelten jedoch auch die Allgemeinverfügungen der jeweiligen Bundesländer. Ein Beginn neuer Maßnahmen wird für den gleichen Zeitraum verschoben. Sollten trotzdem Maßnahmen stattfinden, haben die Erwerblosen die Möglichkeit eine Abmeldung beim Kursträger zu beantragen. Es wird keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gefordert. Quarantäne, Schließung Kita/Kiga, Schule, Pflege von Angehörigen usw. gelten als wichtiger Grund. Rechtsfolgen treten nicht ein, da die Maßnahmen vorübergehend unzumutbar sind.</p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p><strong>Belastungsausgleich</strong></p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p>Siehe angehängte Weisung.</p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p><strong>Geltungsdauer</strong></p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:quote -->
<blockquote class="wp-block-quote"><p><em>„Diese Weisung gelten solange, bis die normale Arbeitsfähigkeit der betroffenen Jobcenter (gE) wieder hergestellt ist.&#8220;</em></p></blockquote>
<!-- /divi:quote -->

<!-- divi:paragraph -->
<p><strong>Verlängerung des Bewilligungsabschnittes</strong></p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:quote -->
<blockquote class="wp-block-quote"><p><em>„Die Bundesagentur für Arbeit (Zentrale) prüft derzeit, ob eine Verlängerung der Bewilligungsabschnitten von zentrale Seite automatisiert vorgenommen werden kann.“</em></p></blockquote>
<!-- /divi:quote -->

<!-- divi:image -->
<figure class="wp-block-image"><img decoding="async" src="http://vg03.met.vgwort.de/na/c7c99c574e9e4d94a9dd5b93704f4026" alt=""/></figure>
<!-- /divi:image --></div>
			</div> <!-- .et_pb_text -->
			</div> <!-- .et_pb_column -->
				
				
			</div> <!-- .et_pb_row -->
				
				
			</div> <!-- .et_pb_section -->



]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Zusammenfassung der Bundesländerseiten zu Corona und mehr</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/zusammenfassung-der-bundeslaenderseiten-zu-corona-und-mehr/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Mar 2020 10:22:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesländer]]></category>
		<category><![CDATA[Corona-Virus]]></category>
		<category><![CDATA[coronavirus]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://inge-hannemann.de/?p=2292</guid>

					<description><![CDATA[Die Corona-Krise in Deutschland nimmt an Umfang zu. Mit dieser Pandemie besteht auch eine Unsicherheit, welche Allgemeinverfügungen es inzwischen gibt oder was die Bundesregierung beschlossen hat. Die Informationen zum Coronavirus habe ich hier mal nach den Bundesländern sortiert, wobei davon ausgegangen werden kann, dass mögliche Änderungen dazu kurzfristig stattfinden und dann auf den Webseiten aktualisiert werden.
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<div class="wp-block-image"><figure class="aligncenter"><a href="https://altonabloggt.files.wordpress.com/2020/03/corona-4893276_640.jpg"><img decoding="async" src="https://altonabloggt.files.wordpress.com/2020/03/corona-4893276_640.jpg" alt="" class="wp-image-2233"/></a><figcaption><span style="font-style: normal; font-variant-caps: normal; font-weight: normal; letter-spacing: normal; orphans: auto; text-align: start; text-indent: 0px; text-transform: none; white-space: normal; widows: auto; word-spacing: 0px; -webkit-text-size-adjust: auto; -webkit-text-stroke-width: 0px; text-decoration: none; caret-color: rgb(0, 0, 0); color: rgb(0, 0, 0); font-size: medium; float: none; display: inline !important;"><span class="Apple-converted-space">&nbsp;</span>Corona Virus &#8211; Pixabay (Vektor Kunst)</span></figcaption></figure></div>



<p><strong>Zusammenfassung der Bundesländerseiten zu Corona und mehr &#8211; Stand: 18. März 2020</strong></p>



<p>Die Corona-Krise in Deutschland nimmt an Umfang zu. Mit dieser Pandemie besteht auch eine Unsicherheit, welche Allgemeinverfügungen es inzwischen gibt oder was die Bundesregierung beschlossen hat. Die Informationen zum Coronavirus habe ich hier mal nach den Bundesländern sortiert, wobei davon ausgegangen werden kann, dass mögliche Änderungen dazu kurzfristig stattfinden und dann auf den Webseiten aktualisiert werden. Ebenso ist zu beachten, dass Landkreise oder Kommunen ihre eigenen Allgemeinverfügungen erstellt haben. Dazu sollte dann ein Blick auf die Webseite der eigenen Kommune erfolgen. Mein Start waren jeweils die einzelnen Bundesländerseiten im Web. Innerhalb dieser habe ich mich dann „durchgeforstet“.</p>



<p>Zusammengefasst kann gesagt werden, dass die einzelnen Bundesländer sich zwar in der Darstellung auf ihren Webseiten unterscheiden, jedoch über weiterführende Links umfangreiche Informationen zur Verfügung stellen. Positiv ist zu bewerten, dass die Informationen tagesaktuell sind und entsprechend angepasst werden. In Punkto Barrierefreiheit muss unbedingt auf allen Seiten daran gearbeitet werden. Da ist noch sehr viel Luft nach oben.</p>



<p>Die Bundesregierung hatte am 16. März eine „<a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/meseberg/leitlinien-zum-kampf-gegen-die-corona-epidemie-1730942" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Vereinbarung zwischen Bundesregierung und den Bundesländer Leitlinien zum Kampf gegen die Corona-Epidemie</a>“ erstellt. So heißt es auf der Seite bundesregierung.de:</p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p><em>Die Bundesregierung und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer haben am 16. März 2020 Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland vereinbart. Diese Leitlinien widmen sich den Vorschriften für den Einzelhandel, weiteren Schließungen im Publikumsverkehr, weiteren Verboten und Regelungen, die nun von den Ländern zu erlassen sind.&nbsp;</em></p></blockquote>



<p>Wie sieht es nun in den einzelnen Bundesländern aus?</p>



<p><strong>Baden-Württemberg</strong></p>



<p>Auf der Webseite:&nbsp;<a href="https://www.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">baden-wuerttemberg.de</a>&nbsp;finden sich zahlreiche Informationen zur aktuellen Lage sowie Videos von Pressekonferenzen. Darunter fallen u.a. Informationen zu Schulen und Kindergärten, Ausbreitung, Wirtschaft, Robert-Koch-Institut und Fragen und Antworten. Unter „aktuelle Infos zu Corona“ können „<a href="https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/informationen-der-kommunen-und-landkreise/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Information der Kommunen und Landkreise</a>“ alphabetisch abgerufen werden.</p>



<p><strong>Bayern</strong></p>



<p>Das „Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit“ hat eine&nbsp;<a href="https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/coronavirus/karte_coronavirus/index.htm" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Übersichtskarte</a>&nbsp;über die Anzahl und Orte der Corona-Fälle erstellt. Hier finden sich auch allgemeine Informationen zu Corona mit weiteren Links.</p>



<p>Auf der Länderseite „<a href="https://www.bayern.de/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">bayern.de</a>“ finden sich&nbsp;u.a. Soforthilfe für Unternehmen, Maßnahmen, Hotline, Corona-Pandemie, Coronavirus in Bayern. Auf dieser Seite werden im Rotationsverfahren auch Pressemitteilungen eingeblendet. Das Angebot der Gebärdensprache bezieht sich auf allgemeine Informationen zu Bayern und deren Regierung.</p>



<p><strong>Berlin</strong></p>



<p>Auf der&nbsp;<a href="https://www.berlin.de/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Hauptstadtseite</a>&nbsp;findet sich im oberen Drittel die „<a href="https://www.berlin.de/corona/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Corona Prävention</a>“. Das Öffnen der Seite verlinkt auf den „Regierenden Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei – Informationen zum Coronavirus“. Neben einer Hotline-Telefonnummer kann Tages-Aktuelles zum Coronavirus abgerufen werden. Corona-Untersuchungsstellen, Schließungen, Schulen und Kitas, Maßnahmen und FAQ runden das Angebot ab. In Gebärdensprache werden &#8222;<a href="https://www.berlin.de/corona/gebaerdensprache/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Informationen zum Coronavirus und Schließungen und Veranstaltungsverbot wegen Corona</a>&#8220; als Videobotschaft bereitgestellt.</p>



<p><strong>Brandenburg</strong></p>



<p>Auf Brandenburgs&nbsp;<a href="https://www.brandenburg.de/de/portal/bb1.c.473964.de" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Länderseite</a>&nbsp;stößt man sofort auf&nbsp;<a href="https://www.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=bb1.c.661751.de" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Informationen</a>&nbsp;zum Coronavirus. Hierüber wird man auf das Gesundheitsamt, Informationen durch die Landesregierung, Mitteilungen des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, Landkreise und diversen FAQ weitergeleitet. Nicht barrierefrei.</p>



<p><strong>Bremen</strong></p>



<p>Die&nbsp;<a href="https://www.bremen.de/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Landesseite</a>&nbsp;der Stadt Bremen hat unter „<a href="https://www.bremen.de/leben-in-bremen/nachrichten/corona" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Coronavirus</a>“ aktuelle „Informationen zur Lage in Bremen: Wichtige Info-Nummern, angeratene Vorsichtsmaßnahmen und Links zu den zuständigen Ämtern und Stellen“ veröffentlicht. Neben einer Hotline-Nummer sticht die Seite durch:</p>



<p>Infos:</p>



<ul><li>Für Bürger*innen</li><li>Für Verdachtsfälle</li><li>Für Unternehmen</li><li>In Leichter Sprache</li><li>In Gebärdensprache</li><li>In Englisch</li></ul>



<p>positiv auf.</p>



<p>Bei der Gebärdensprache und Leichte Sprache sind Links zum Bundesministerium für Gesundheit hinterlegt. Diese befinden sich am unteren Ende der Corona-Webseite.</p>



<p><strong>Hamburg</strong></p>



<p>„<a href="https://www.hamburg.de/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Coronavirus in Hamburg</a>“ fasst Informationen zum Coronavirus zusammen. Hier findet sich auch die Allgemeinverfügung der Stadt wieder. Das Öffnen der Seite &#8222;<a href="https://www.hamburg.de/coronavirus/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Informationen zum Coronavirus</a>&#8220;&nbsp;führt zu zahlreichen Informationen, wie:</p>



<ul><li>Beratung</li><li>Schule</li><li>Kitas</li><li>Freizeit</li><li>Wirtschaft</li><li>Hochschulen</li><li>Verkehr</li><li>Grundlagen</li><li>Presseinformationen</li></ul>



<p>Auch, wenn auf dieser Seite die „Leichte Sprache“ angeboten wird, führt sie leider nicht dazu, dass Corona-Informationen tatsächlich in Leichter Sprache zu finden sind. Vielmehr führt sie zur „Themenübersicht auf hamburg.de“. Die&nbsp;<a href="https://www.hamburg.de/coronavirus/13647636/dgs-informationen-zum-coronavirus/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Verlinkung</a>zur Gebärdensprache zeigt dann ein Video in Gebärdensprache. Der anschließende Text darunter, könnte unter „Leichter Sprache“ definiert werden. Das ist auf jeden Fall noch ausbaufähig.</p>



<p><strong>Hessen</strong></p>



<p>Der Ministerpräsident Volker Bouffier erklärt in einer&nbsp;<a href="https://www.hessen.de//" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Videobotschaft</a>&nbsp;warum beschlossene Maßnahmen notwendig sind. Leider ohne Untertitel für Menschen mit Hörproblemen. Auf dieser Hauptseite können auch Verordnungen der Regierung als pdf. Dokumente abgerufen werden. Die Barrierefreiheit hat auch hier noch viel Luft nach oben.</p>



<p><strong>Mecklenburg-Vorpommern</strong></p>



<p>Mecklenburg-Vorpommern bietet auf seiner&nbsp;<a href="https://www.mecklenburg-vorpommern.de/startseite/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Landesseite</a>&nbsp;„<a href="https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Aktuelles--Blickpunkte/Wichtige-Informationen-zum-Corona%E2%80%93Virus" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Wichtige Informationen zum Corona-Virus</a>“ an. Hier wird man auf die Regierungsseite weitergeleitet, die wichtige Informationen zu Corona enthält. Die Hotlines-Nummern werden in:</p>



<ul><li>Bürgertelefon</li><li>Unternehmenshotline</li><li>Hotlines zu Schul- und Kita-Schließungen</li><li>Hotline zum Themenkomplex Pflege und soziale Einrichtungen</li></ul>



<p>unterteilt. Tagesaktuelle Informationen, Pressemitteilungen und Erlasse finden sich dann weiter unten. Barrierefreiheit fehlt, neben der Möglichkeit für eine größere Schrift, vollständig.</p>



<p><strong>Niedersachsen</strong></p>



<p><a href="https://www.niedersachsen.de/startseite/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Landes-Informationen</a>&nbsp;zum Coronavirus finden sich auf&nbsp;in einem extra&nbsp;<a href="https://www.niedersachsen.de/Coronavirus" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Link</a>, der umfangreich über die Anzahl Infizierter, Erlasse und Allgemeinverfügungen, Presseinformationen, Hinweise für Schulen, Berufstätige, Krankenhäuser, Pflegeheime, Pflegedienste, Unternehmen und vieles andere informiert. In Leichter Sprache wird das Coronavirus beschrieben. Gebärdensprache nicht zu finden.</p>



<p><strong>Nordrhein-Westfalen</strong></p>



<p>Nordrhein-Westfalen hat eine großen Teil ihrer&nbsp;<a href="https://www.land.nrw/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Landesseite</a>&nbsp;mit Corona-Informationen zusammengestellt. Hierüber kommt man mit einem&nbsp;<a href="https://www.land.nrw/corona" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Klick</a>&nbsp;auf zusammengefasste tagesaktuelle Entscheidungen, Informationen, Hotlines für Bürger*innen und Unternehmen, FAQs, Allgemeinverfügungen, Downloads und vielem mehr. Das Maßnahmepaket der Landesregierung kann in als .pdf Dateien:</p>



<ul><li>Türkischer Sprache</li><li>Arabischer Sprache</li><li>Englischer Sprache</li><li>Russischer Sprache</li></ul>



<p>herunterladen werden. Barrierefreiheit ist nicht gegeben.</p>



<p><strong>Rheinland-Pfalz</strong></p>



<p>Bereits auf der&nbsp;<a href="https://www.rlp.de/de/startseite/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Landesseite</a>&nbsp;wird umfangreich informiert. Die Möglichkeit mehr Infos zu erhalten führt auf das&nbsp;<a href="https://www.rlp.de/index.php?id=33381" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Bürgerportal</a>&nbsp;mit umfangreichen Informationen, Hotlines, allgemeine Tipps, Schulen, Kitas, Wirtschaft und zu den FAQs. Die Leichte Sprache führt zu den allgemeinen Informationen des Landes Rheinland-Pfalz. Gebärdensprache sucht man auch hier vergebens.</p>



<p><strong>Saarland</strong></p>



<p>Das Land&nbsp;<a href="https://www.saarland.de/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Saarland</a>&nbsp;informiert über einen extra Link (oben) und dann über „<a href="https://www.saarland.de/SID-4A8CAF3D-A24AC6C6/corona.htm" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Portal-Start</a>“ über das Corona-Virus. Dieses ist u.a. aufgeteilt in:</p>



<ul><li>Aktuelle Meldungen</li><li>Informationen für die saarländische Wirtschaft</li><li>Schulen, Kitas</li><li>Grenzkontrollen</li><li>Kommunen</li><li>Verfügungen und Maßnahmen</li><li>…</li></ul>



<p>Keine Barrierefreiheit. Die Seiten benötigen etwas mehr Zeit zum Aufbau!</p>



<p><strong>Sachsen</strong></p>



<p>Auf der&nbsp;<a href="https://www.sachsen.de/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Sachsen-Seite</a>&nbsp;stößt man direkt auf die Allgemeinverfügungen (.pdf) und anschließend auf „Corona in Sachsen“. Dieser&nbsp;<a href="https://www.staatsregierung.sachsen.de/coronavirus-in-sachsen.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Link</a>&nbsp;enthält Informationen für Eltern, Lehrkräfte, Erzieher*innen, Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen. Maßnahmen, Informationen der Bereiche Wissenschaft, Kultur und Tourismus und FAQs. Die Schriftgröße kann vergrößert werden, so wie auch der Kontrast in heller und dunkel eingestellt werden kann. Ebenso kann die Seite vorgelesen werden. Allerdings hat das nach einem Test nicht funktioniert.</p>



<p><strong>Sachsen-Anhalt</strong></p>



<p>Sachsen-Anhalt verlinkt auf ihrer<a href="https://www.sachsen-anhalt.de/startseite/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">&nbsp;Landesseite</a>&nbsp;„<a href="https://stk.sachsen-anhalt.de/service/corona-virus/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">#moderndenken</a>“ – Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt – zu zusammengefasste wichtige Informationen zum Virus. „<a href="https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/aktuell/coronavirus/hinweisblatt-zum-coronavirus-in-gebaerdensprache/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Was sind Corona-Viren</a>“ werden in einem Gebärdenvideo dargestellt. Hygienetipps gibt es in Leichter Sprache. Auch sind Informationen in mehreren Sprachen über einen Infokasten zu erreichen. Weiterhin informieren das Sozialministerium, das Landesamt für Verbraucherschutz, das Wirtschaftsministerium, das Bildungsministerium, das Landwirtschaftsministerium, das Verkehrsministerium, das Finanzministerium und das Justizministerium über ihre zuständigen Bereiche über das Coronavirus.</p>



<p><strong>Schleswig-Holstein</strong></p>



<p>„Neues aus dem Norden“ unter ihrer&nbsp;<a href="https://www.schleswig-holstein.de/DE/Home/home_node.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Landesseite</a>&nbsp;hat einen großen Teil dem Corona-Virus gewidmet. Unter „<a href="https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/coronavirus_node.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Im Fokus – Coronavirus</a>“ sind FAQs, Informationen, Regelungen für den Tourismus und Allgemeines zu finden. Bei „<a href="https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Allgemeines/allgemeines_node.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Allgemeines</a>“ sind Erlasse, Hinweise zu Kita- und Schulschließungen, Infos für Patient*innen, Informationen zur aktuellen Entwicklung und vieles mehr hinterlegt.&nbsp;<a href="https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Allgemeines/allgemeines_node.html#doc9115127a-469e-4b78-ad8d-de4a3b4880a7bodyText10" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Hinweise</a>&nbsp;finden sich auch in den Sprachen: Englisch, Russisch und Türkisch. In&nbsp;<a href="https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/coronavirus-leichte-sprache.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Leichter Sprache</a>&nbsp;wird das Coronavirus erklärt. Ebenfalls sind aus den einzelnen Kommunen / Kreise Informationen abrufbar. Weiterführende Links, wie zum Beispiel zum Robert-Koch-Institut, Auswärtiges Amt und andere ergänzen das Angebot.</p>



<p><strong>Thüringen</strong></p>



<p>Der Freistaat Thüringen verlinkt auf ihrer&nbsp;<a href="https://thueringen.de/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Landesseite</a>&nbsp;„Aktuelle Themen“ auf die&nbsp;<a href="https://www.landesregierung-thueringen.de/corona-bulletin/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Thüringer Landesregierung</a>&nbsp;sowie auf das&nbsp;<a href="https://www.tmasgff.de/covid-19" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Ministerium</a>&nbsp;für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Die Landesregierung stellt u.a. die Anzahl der Infizierten dar, ein Krisenmanagementerlass der Thüringer Landesverwaltung sowie allgemeine Informationen. Unter „<strong>Über die psychologischen Folgen der Covid-19 Pandemie</strong>&nbsp;<strong>auf die Bevölkerung</strong>“ informiert eine Präsentation, die sich automatisch herunterlädt. Das Gesundheitsamt erstellt eine tägliche Übersicht ebenfalls zu allen Fällen und Maßnahmen. Allgemeinverfügungen können über ein Download heruntergeladen werden. Hier können Informationen auch in Leichter Sprache gelesen werden. Diese Seite enthält sehr viele Informationen in allen Bereichen sowie Informationen auch für Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen. Erklärungen für Menschen mit Hörproblemen finden sich dagegen nicht.</p><img decoding="async" loading="lazy" src="http://vg03.met.vgwort.de/na/1b3b3bba18774bafb9c67e095d3506cf" width="1" height="1" alt="">


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