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		<title>Armut gibt es in der Coronakrise nicht</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/armut-gibt-es-in-der-coronakrise-nicht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 07 Apr 2020 07:44:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
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		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
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					<description><![CDATA[„Der Markt regelt alles“, so das Maxim des Neoliberalismus. Inzwischen kennen wir es alle: Gähnende Leere in manchen Regalen oder die günstigsten Artikel sind ausverkauft. In der Coronakrise zeigt sich, dass der Markt gar nix regelt. ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<div class="wp-block-image"><figure class="aligncenter"><a href="https://altonabloggt.files.wordpress.com/2019/12/armut-kopie.jpg"><img decoding="async" src="https://altonabloggt.files.wordpress.com/2019/12/armut-kopie.jpg" alt="" class="wp-image-2149"/></a><figcaption>Verkehrsschild Armut</figcaption></figure></div>



<p><strong>Kommentar</strong></p>



<p>„Der Markt regelt alles“, so das Maxim des Neoliberalismus. Inzwischen kennen wir es alle: Gähnende Leere in manchen Regalen oder die günstigsten Artikel sind ausverkauft. In der Coronakrise zeigt sich, dass der Markt gar nix regelt. Der Markt würde es regeln, wenn alle Menschen unendlich viel Geld hätten, um die teuren Nudeln oder das Luxustoilettenpapier kaufen zu können. Dem Gutverdienenden in der Mittelschicht mag es nichts ausmachen, wenn er auf die teureren Produkte zurückgreifen muss. Menschen im Niedriglohn, im Mindestlohn, in der Altersarmut, Erwerbsunfähige mit einer Minirente oder im Sozialleistungsbezug sehen das anders. Das Geld ist immer knapp und die Situation verschärft sich signifikant in der derzeitigen Coronapandemie. Es bleibt nichts anderes übrig als auf die teureren Artikel zurückzugreifen oder ganz zu verzichten.</p>



<p>Diverse <a href="https://www.change.org/p/finanzminister-olaf-scholz-und-wirtschaftsminister-peter-altmaier-mit-dem-bedingungslosen-grundeinkommen-durch-die-coronakrise-coronavirusde-olafscholz-peteraltmaier-bmas-bund-hubertus-heil?source_location=discover_feed" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Petitionen</a> fordern inzwischen einen Pandemiezuschlag bei Hartz IV oder in der Grundsicherung. Die Bundesagentur für Arbeit und das Bundesarbeitsministerium unter der Herrschaft von Hubertus Heil (SPD) haben einen ganz anderen Blick darauf. Das Sozialministerium antwortet in einer Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen, dass die Hartz-IV-Regelsätze <em>„grundsätzlich auskömmlich“</em> seien, da bei ihrer Ermittlung „die Aufwendungen für ein häusliches Mittagessen in voller Höhe eingeflossen sind“. <em>„Wenn jetzt also mittags nicht mehr in Kita oder Schule, sondern daheim gegessen wird, war das als Standardfall immer berücksichtigt“</em>, heißt es weiter. Damit macht das Sozialministerium deutlich, dass die verschärfte Situation durch die Schließung von Schulen und Kitas und damit das fehlende kostenlosen Mittagessen keine ist. In der Talkshow „hart aber fair“ vom 30. März lobt Heil die Tafeln und behauptet, dass <em>„die Tafeln vielen Menschen das Leben sehr sehr einfach machen“</em>. Die dazu zuvor gestellte eines Nutzers in den sozialen Medien auf den Hinweis, dass sehr viele Tafeln geschlossen sind und ob ein Hartz-IV-Zuschlag nicht möglich wäre, umgeht er, in dem er darüber nachdenken möchte, aber nichts versprechen kann.</p>



<p>Die kurz darauf erschienene aktuelle <a href="https://altonabloggt.files.wordpress.com/2020/04/20041weisung_sozialpaket_ba.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Weisung</a> der Bundesagentur für Arbeit gibt allerdings die Antwort. Sie stellen klar, dass solch ein Mehrbedarf abzulehnen ist. Sie kreieren dafür sogar einen Textvorschlag für die Mitarbeiter*innen, der verwendet werden soll, wenn Leistungsberechtigte einen Mehrbedarf fordern. Bei Hartz IV sind aktuell 2,92 Euro pro Tag für das Essen von unter Sechsjährigen eingeplant, bei Älteren sind es 4,09 Euro. Da ist selbst die FDP sozialer, wenn sie eine generelle Anhebung von Hartz IV „in Höhe von 20 Prozent für Alleinerziehende und ihre Kinder und um 15 Prozent für Elternpaare und ihre Kinder“ gegenüber dem „<a href="https://www.spiegel.de/panorama/corona-krise-gruene-und-fdp-fordern-essenszuschlag-fuer-beduerftige-kinder-a-0abba320-1ca2-4fbf-91cb-28cb08d1a576" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Spiegel</a>“ fordern.</p>



<p>Grotesk wird es, wenn wir den Empfehlungen einer vorrätigen <a href="https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/BBK/DE/Publikationen/Broschueren_Flyer/Buergerinformationen_A4/Checkliste_Ratgeber.pdf?__blob=publicationFile" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Notfallvorsorge</a> des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) folgen. Sie empfehlen 20 Liter Getränke und rund 15 Kilo Nahrung pro Person für zehn Tage. Hygienemittel und das Auffüllen der Hausapotheke sind hierbei unberücksichtigt.</p>



<p>„Wirtschaft first“ heißt es, wenn Milliardenpakete geschnürt werden, um Unternehmen zu bezuschussen oder Kredite abzusichern. Die Armen haben nichts davon. Sie gucken in die Röhre und machen ihren Unmut über die Sozialen Netzwerke kund. „Penetrante“ Kritiker*innen werden dann mal schnell von Hubertus Heil auf Twitter geblockt. Die Aussage von Heil bei „hart aber fair“, dass man ihn anschreiben solle, wird so zu einer Farce. Berechtigte Kritik oder Fragen sind nicht erwünscht. Vielmehr gilt es ganze Gruppen zu ignorieren und unsichtbar zu machen. Wer nicht gesehen wird, kann auch keinen Anspruch stellen. Somit zeigt sich in der Coronakrise, dass von Armut Betroffene keine Stimme haben und haben sollen. Wie sie durch Krisen kommen ist genauso irrelevant wie die seit 15 Jahren zu niedrigen Sozialleistungssätze. Die geforderte Solidarität durch die Bundesregierung ist in dem Fall eine Einbahnstraße und zeigt auf wem sie tatsächlich gilt.</p>



<p>Der regierungspolitischen Ignoranz kann und muss perspektivisch politisch und pragmatisch begegnet werden. Gesetzlich zu prüfen ist unbedingt, ob der Mehrbedarf nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__21.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">§ 21 SGB II</a> in Fällen von Pandemien und Katastrophen ausgeweitet werden kann und muss. Bisher wurde diese Möglichkeit weder geprüft noch gesetzlich verankert. Unser Grundgesetz gibt in Artikel 3 (Absatz 1) vor, dass „<em>alle Menschen vor dem Gesetz gleich</em>“ sind. Es gibt keinen Unterschied zwischen gleich und gleich. Wo muss DIE LINKE. ansetzen? Solidarisch-ehrenamtliche Hilfe durch Privatinitiativen, durch Nachbarschaftshilfen und durch eine linke Politik vor Ort setzt da an, wo staatliche Hilfen versagen. Als Die Linke. ist es unsere Aufgabe bereits bestehende Netzwerke von Hilfen fortzusetzen und / oder aufzubauen.</p>


]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Die Bundesagentur für Arbeit passt Jobcenter Weisungen zu Corona an</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/die-bundesagentur-fuer-arbeit-passt-jobcenter-weisungen-zu-corona-an/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 03 Apr 2020 07:52:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[BMAS]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
		<category><![CDATA[SGB II]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Bundesagentur für Arbeit hat am 1. April 2020 (kein Aprilscherz) eine neue Weisung für den „erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung (Sozialschutz Paket)“ und ergänzende Regelungen erlassen. Wir erinnern uns, dass Bundesarbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) versprochen hat, dass der Zugang zu Hartz IV vereinfacht und unbürokratischer für die kommenden sechs Monate wird.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<div class="wp-block-image"><figure class="aligncenter"><a href="https://altonabloggt.files.wordpress.com/2020/03/corona-4893276_640.jpg"><img decoding="async" src="https://altonabloggt.files.wordpress.com/2020/03/corona-4893276_640.jpg" alt="" class="wp-image-2233"/></a><figcaption><span style="font-style: normal; font-variant-caps: normal; font-weight: normal; letter-spacing: normal; orphans: auto; text-align: start; text-indent: 0px; text-transform: none; white-space: normal; widows: auto; word-spacing: 0px; -webkit-text-size-adjust: auto; -webkit-text-stroke-width: 0px; text-decoration: none; caret-color: rgb(0, 0, 0); color: rgb(0, 0, 0); font-size: medium; float: none; display: inline !important;"><span class="Apple-converted-space">&nbsp;</span>Corona Virus &#8211; Pixabay (Vektor Kunst)</span></figcaption></figure></div>



<p>Die Bundesagentur für Arbeit hat am 1. April 2020 (kein Aprilscherz) eine neue&nbsp;<a href="https://altonabloggt.files.wordpress.com/2020/04/20041weisung_sozialpaket_ba.pdf">Weisung</a>&nbsp;für den „<em>erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung (Sozialschutz Paket)</em>“ und ergänzende Regelungen erlassen. Wir erinnern uns, dass Bundesarbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) versprochen hat, dass der Zugang zu Hartz IV vereinfacht und unbürokratischer für die kommenden sechs Monate wird. So heißt es auf der Seite des&nbsp;<a href="https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/sozialschutz-paket.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Bundesarbeitministeriums</a>&nbsp;(BMAS):</p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>„Vorübergehend wird die Vermögensprüfung ausgesetzt sowie die tatsächliche Wohnungskosten voll übernommen.“</p></blockquote>



<p>Die Bundesagentur für Arbeit nimmt in der Weisung Bezug zum „<em>erheblichen bis vollständigen Ausfall des Geschäftsbetriebs</em>“ durch Corona. Insbesondere sei dies für Kleinunternehmer und sogenannte Solo-Selbstständige in besonderem Ausmaß existenzbedrohend. Ein schneller Zugang zum Arbeitslosengeld II (Hartz IV) muss von daher gesichert sein. Die Bundesagentur für Arbeit stellt dafür einen&nbsp;<a href="https://www.arbeitsagentur.de/datei/ba146399.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">vereinfachten Antrag</a>&nbsp;zur Verfügung und reagiert damit auf die bundesweite Kritik der bisher bestehenden hohen bürokratischen Hürden, um das Arbeitslosengeld II zu erhalten. Neuanträge nach dem vereinfachten Verfahren werden zunächst vorläufig entschieden und gelten für sechs Monate. Einen Ermessenspielraum für die Dauer haben die Jobcenter nicht.</p>



<p>Die wichtigsten Änderungen:</p>



<ul><li><strong>Vermögen</strong>&nbsp;wird für Neuanträge ab März bis zum 30. Juni 2020 für sechs Monate nicht berücksichtigt. Sollte das Vermögen jedoch mehr als 60 Tausend Euro für das erste Haushaltsmitglied betragen geht man davon aus, dass keine Hilfsbedürftigkeit besteht. Jede weitere Person im Haushalt wird mit 30 Tausend Euro berücksichtigt. Diese Höchstgrenzen lehnen sich an das Wohngeldgesetz (WoGG) an. Als Vermögen gelten Bargeld oder sonstige liquide Mittel. Nach Ablauf der sechs Monate erfolgt i.d.R.&nbsp;<strong>keine&nbsp;</strong>rückwirkende Prüfung des Vermögens, außer es wird festgestellt, dass die Angaben im vereinfachten Verfahren unwahr waren.</li><li><strong>Wohnkosten</strong>&nbsp;werden für sechs Monate im tatsächlichen Umfang übernommen.</li><li>Bescheide, die zwischen dem 31. März und 31. August 2020 enden, wird ein&nbsp;<strong>Weiterbewilligungsbescheid</strong>&nbsp;– sofern keine Änderungen eingetreten sind &#8211; für weitere 12 Monate automatisch erstellt. Ein neuer Antrag ist nicht erforderlich. Ebenso werden keine sog. Beendigungsschreiben für diesen Zeitraum versandt.&nbsp;<em>Rückfragen ergaben jedoch, dass die automatische Weiterbilligung (WBA) erst ab dem 1. Mai 2020 möglich sind. Ab diesem Zeitpunkt ist kein Mitarbeiter mehr im Weiterbewilligungsantrag involviert und der Antrag wird automatisch aus dem System generiert. Tipp: Unbedingt Kontakt mit dem Jobcenter aufnehmen, wenn für April keine automatische Weiterbewilligung erfolgte.</em></li><li><strong>Änderungen der eigenen Verhältnissen</strong>&nbsp;sind weiterhin an die Jobcenter zu melden.</li><li><strong>Solo-Selbstständige oder sonstige Kleinunternehmen&nbsp;</strong>sind weiterhin verpflichtet eine sog. Einkommenserklärung bei selbstständiger Tätigkeit (EKS) einzureichen. Auch hier gibt es einen&nbsp;<a href="https://www.arbeitsagentur.de/datei/vereinfachte-anlage-kas_ba146400.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">vereinfachten Antrag</a>: Die bisher umfangreiche Plausibilitätsprüfung wird vereinfacht, indem man davon ausgeht, dass kein Einkommen erzielt wird. Möglich ist jedoch eine Überprüfung des Einkommens, wenn davon ausgegangen wird, dass die Corona-Pandemie ein Ende hat und dieses auch von behördlicher Seite bestätigt ist.</li><li>Die bisherigen Regelungen der&nbsp;<strong>Kommunikation mit dem Jobcenter</strong>&nbsp;bleiben aufgrund der Schließung bestehen. Demnach sollen auch die formalen Anforderungen (Übersendung von Nachweisen, großzügigere Fristen, Fristenverlängerung) beim Neuantrag gelockert werden. Sofern notwendige Unterlagen nicht rechtzeitig beschafft werden können, ist trotzdem eine&nbsp;<strong>existenzsichernde Leistung&nbsp;</strong>zu erbringen. Befindet sich jemand in angeordneter Quarantäne (wichtiger Grund) wird der Hartz-IV-Antrag vorläufig bewilligt. Die Jobcenter sind verpflichtet dieses bekannt zu machen. Das bedeutet, dass ein Antrag postalisch, telefonisch oder per Email möglich ist. Daraus folgt:</li><li><strong>Sanktionen nach §§ 31, 31a, 31b, 32 SSGB II&nbsp;</strong>werden ausgesetzt, da eine persönliche Anhörung nicht möglich ist.</li><li><strong>Notlagen / Barauszahlung&nbsp;</strong>bleiben wie bisher bestehen und können als Darlehen genehmigt werden. Lebensmittelgutscheine sollten nur in absoluten Ausnahmefällen ausgegeben werden.</li><li>Zusätzliches&nbsp;<strong>Kurzarbeitergeld&nbsp;</strong>gilt als Einkommen und wird entsprechend angerechnet.</li><li><strong>Mehrbedarf wegen häuslicher Quarantäne</strong>&nbsp;gibt es nicht. Die Bundesagentur für Arbeit geht in ihrer Weisung darauf ein, dass vermehrt Anträge einer einmaligen Leistung gestellt werden, um die häusliche Quarantäne vorzubereiten. Die Anträge werden damit begründet, dass „<em>die Mehrkosten für ein gesundes, vitaminreiches und ausgewogenes Essen damit abgedeckt werden sollen</em>“. Sie erwähnen auch, dass im Internet daraufhin gewiesen wird, diesen Antrag „<em>massenhaft bei den zuständigen gE (Anm. Gemeinsame Einrichtung) gestellt werden sollen, damit Druck auf die Bundesregierung ausgeübt werde</em>“. Die Ablehnung des Mehrbedarfs wird damit begründet, dass die aktuelle Gesetzeslage dieses nicht vorsieht. Auch ist der derzeitige Regelsatz auskömmlich. Die Verwendung des Regelsatz liegt bei jedem selbst. Möglich wäre jedoch ein Darlehen oder eine vorzeitige Auszahlung von maximal 100 Euro. Zur Ablehnung des Mehrbedarfes gibt die Weisung einen Textvorschlag vor:</li></ul>



<blockquote class="wp-block-quote"><p><em>„Sie haben einen Antrag auf die Gewährung von einmaligen Leistungen, einen Zuschuss oder Leistungen zur Deckung eines Mehrbedarfes gestellt. Dieser Antrag wurde damit begründet, dass Sie sich (ggf. mit ihrer Bedarfsgemeinschaft) auf eine möglicherweise eintretende Quarantäne vorbereiten oder entstehende Mehrkosten für ein gesundes, vitaminreiches und ausgewogenes Essen ausgleichen möchten. Der Antrag wird abgelehnt. Kosten für eine vollwertige Ernährung sind in den Regelbedarfen (§§ 20, 23 SGB II) berücksichtigt. Eine einmalige Leistung kann nicht gewährt werden, will diese nicht im abschließenden Katalog des § 24 Abs. 3 SGB II vorgesehen ist. Auch ein Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II (unabweisbare, laufende besondere Bedarfe in Härtefällen) kommt nicht in Betracht, da es sich um „laufende“ und auch „besondere“ Bedarfe handeln müsste, was bereits nach den Ausführungen in Ihrem Antrag nicht der Fall ist.“</em></p></blockquote>



<ul><li><strong>Soforthilfen – Liquiditätshilfen </strong>der Bundesländer und des Bundes für Selbstständige sind sog. zweckbestimmte Einnahmen und damit kein Einkommen. Eine Anrechnung auf die Regelleistung ist damit nicht erlaubt. <em>Allerdings &#8222;kann&#8220; es sein, dass die Soforthilfe zwar kein Einkommen darstellt, jedoch eine sog. Betriebseinnahme im Sinne der ALG II VO und somit unter </em>Umständen angerechnet werden könnte. Das wäre dann evtl. der Fall, wenn ein Gewinn entsteht und dieser oberhalb der Freigrenze liegt.</li><li><strong>Obdachlose / Personen ohne festen Wohnsitz</strong> ist eine tägliche Vorsprache bei einer Betreuungs- oder Beratungsstelle für Wohnungslose oder einer ähnlichen Stelle nicht erforderlich. Das Arbeitslosengeld II wird für mindesten einem Monat ausbezahlt.</li><li><strong>Ortsabwesenheit </strong>können ohne persönlich Vorsprachen erfolgen. Sollte eine Rückkehr aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, werden im Rahmen der Härtefallprüfung die Rechtsfolgen überprüft. Sollte eine Ausreise aus einem Land oder einer Region oder eigener Erkrankung nicht möglich sein, besteht der Leistungsanspruch weiter.</li><li><strong>Angeordnete Quarantäne </strong>(Gesundheitsamt) führt nicht zur Leistungseinstellung.</li><li><strong>Kinderzuschlag </strong>gilt weiterhin als Einkommen.</li><li>Bei der <strong>Prüfung der Erwerbsfähigkeit </strong>durch die Rentenversicherungsträger kann es zur zeitlichen Verzögerung kommen. Eine Unterbrechung des Arbeitslosengeldes II ist trotzdem durchgängig zu bezahlen.</li><li>Der <strong>automatisierte Datenabgleich </strong>wird weiter durchgeführt. Allerdings soll der Datenabgleich nicht prioritär stattfinden.</li></ul>



<p><strong>Änderungen innerhalb der Jobcenter</strong></p>



<p><p>Für die Jobcenter gilt im Rahmen des erhöhten Arbeitsaufkommen, dass sie sich gegenseitig unterstützen dürfen. Die möglichen Arbeitszeiten wurden angepasst und erweitert. So gilt diese von Montag bis Freitag von 6 Uhr bis 22 Uhr, jeden ersten Samstag im Monat von 7 Uhr bis 16 Uhr und jeden weiteren Samstag von 7 Uhr bis 14 Uhr. Um Quereinsteigern die Handhabung des Leistungssystems näher zu bringen, gibt es komprimierte „Selbstlernmedien“. </p><img decoding="async" loading="lazy" src="http://vg03.met.vgwort.de/na/6953083b9d4849fe88396db3a3defe8e" width="1" height="1" alt=""></p>



<p>Die Weisung befindet sich ebenfalls auf der Seite von <a href="https://harald-thome.de/fa/redakteur/BA_FH/200401_Weisung_zum_Sozialschutz-Paket_Loseblatt.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Tacheles. (öffnet in neuem Tab)">Tacheles.</a></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>FAQ des Bundesarbeitsministeriums zum &#8222;Teilhabechancengesetz&#8220; und Coronavirus</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/2315-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 26 Mar 2020 12:20:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[BMAS]]></category>
		<category><![CDATA[coronavirus]]></category>
		<category><![CDATA[SGB II]]></category>
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					<description><![CDATA[Ein Papier aus dem Bundesarbeitsministerium klärt Fragen und Antworten zur Umsetzung von Förderungen nach § 16i SGB II "Teilhabe am Arbeitsmarkt" im Zusammenhang mit der aktuellen Ausbreitung des Coronavirus.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image"><img decoding="async" loading="lazy" width="640" height="368" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2020/03/corona-4893276_640.jpg" alt="" class="wp-image-2294" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2020/03/corona-4893276_640.jpg 640w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2020/03/corona-4893276_640-300x173.jpg 300w" sizes="(max-width: 640px) 100vw, 640px" /></figure>



<p>*Update* aus dem Bundesarbeitsministerium (BMAS)</p>



<p>Ein&nbsp;<a href="https://altonabloggt.files.wordpress.com/2020/03/faq_c2a716i_mc3a4rz2020.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Papier</a>&nbsp;aus dem Bundesarbeitsministerium klärt Fragen und Antworten zur Umsetzung von Förderungen nach § 16i SGB II &#8222;<a href="https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Sozialer-Arbeitsmarkt/ueberblick-fuer-arbeitgeber-und-langzeitarbeitslose.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Teilhabe am Arbeitsmarkt</a>&#8220; im Zusammenhang mit der aktuellen Ausbreitung des&nbsp;<strong>Coronavirus</strong>.</p>



<p>Vorbemerkung&nbsp;<strong>BMAS</strong>:</p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>&#8222;Menschen, die schon sehr lange arbeitslos sind, sollen wieder eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt erhalten. Daher wird mit dem Gesamtkonzept „MitArbeit“ ein ganzheitlicher Ansatz zur Qualifizierung, Vermittlung und (Re-) Integration vorangetrieben, um die Beschäftigungsfähigkeit von Langzeitarbeitslosen durch intensive Betreuung und individuelle Beratung sowie wirksame Förderung zu verbessern und Langzeitarbeitslosen zugleich konkrete Beschäftigungsoptionen anzubieten. Zu diesem Zweck wurden im Rahmen des Teilhabechancengesetzes zwei neue Instrumente („Teilhabe am Arbeitsmarkt“ im § 16i und „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ im § 16e-neu) in das SGB II aufgenommen.&#8220;</p></blockquote>



<p class="has-background has-very-light-gray-background-color"><em>Hinweis:<br>Die nachfolgenden Ausführungen geben die Rechtsauffassung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wieder. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat gegenüber Jobcentern in zugelassener kommunaler Trägerschaft keine Aufsichtsbefugnisse. Diese liegen bei den zuständigen Landesbehörden. Die Länder als Aufsicht führende Stellen können andere Rechtsauffassungen als vertretbar ansehen.</em></p>


]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Bundesagentur für Arbeit korrigiert nach einem Leak den Entwurf der neuen Sanktionsregelungen</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/bundesagentur-fuer-arbeit-korrigiert-nach-einem-leak-den-entwurf-der-neuen-sanktionsregelungen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 03 Dec 2019 13:14:25 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[BMAS]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Hubertus Heil]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter]]></category>
		<category><![CDATA[Sanktionen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://inge-hannemann.de/?p=2143</guid>

					<description><![CDATA[* Update* 4. Dezember 2019 Stand: 8:45 Uhr &#8211; Harald Thomé schreibt heute auf Twitter: Wir haben jetzt mal die Weisungungsversionen 27. Nov gegen 3. Dez. gegeneinandergestellt, so das jeder sehen kann, was die BA im Detail in den Weisungen geändert hat. Versionsvergleich § 31 SGB II&#160;hier.&#160; Versionsvergleich § 32 SGB II&#160;hier. Das war schon [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<figure class="wp-block-image"><img decoding="async" loading="lazy" width="682" height="449" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/04/Bildschirmfoto-2017-03-31-um-20.50.21.png" alt="" class="wp-image-1471" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/04/Bildschirmfoto-2017-03-31-um-20.50.21.png 682w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/04/Bildschirmfoto-2017-03-31-um-20.50.21-300x198.png 300w" sizes="(max-width: 682px) 100vw, 682px" /><figcaption>Bundesagentur für Arbeit</figcaption></figure>



<p>* Update* 4. Dezember 2019 Stand: 8:45 Uhr &#8211; Harald Thomé schreibt heute auf Twitter:</p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>Wir haben jetzt mal die Weisungungsversionen 27. Nov gegen 3. Dez. gegeneinandergestellt, so das jeder sehen kann, was die BA im Detail in den Weisungen geändert hat.</p></blockquote>



<p>Versionsvergleich § 31 SGB II&nbsp;<a href="https://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/Vergleich_FH___31_SGB_II_mit_AEnderungen.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">hier.&nbsp;</a></p>



<p>Versionsvergleich § 32 SGB II&nbsp;<a href="https://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/Vergleich_FH____32_SGB_II_mit_AEnderungen_Kor.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">hier</a>.</p>



<p>Das war schon ein starkes Stück, was sich die Bundesagentur für Arbeit (BA) und das Bundesarbeitsministerium geleistet haben. Obwohl das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Anfang November entschieden hat, dass Hartz-IV-Sanktionen über 30 Prozent „verfassungswidrig“ sind, sollen auch in Zukunft Kürzungen über 30 Prozent möglich sein. Das geht aus einem Entwurf der neuen fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit hervor, die zunächst vom Erwerbslosenverband <a rel="noreferrer noopener" aria-label="Tacheles e.V. (öffnet in neuem Tab)" href="https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2583/" target="_blank">Tacheles e.V. </a>in Wuppertal geleakt wurden. Und die sind brisant. Auf der Webseite des Verbandes schreibt Tacheles:&nbsp;<em>„Bundesagentur für Arbeit plant mit neuen Dienstanweisungen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Sanktionen zu unterlaufen!“</em>&nbsp;Das sitzt.</p>



<p>Bisher konnten die Jobcenter bei drei aufeinanderfolgenden Pflichtverletzungen das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) um 30, dann um 60 und schließlich um 100 Prozent (Vollsanktion, inkl. Miete) kürzen. Diese Kürzungen können bei einer Ablehnung eines Arbeitsangebotes oder einer Trainingsmaßnahme vollzogen werden. Terminversäumnisse, die mit jeweils 10 Prozent sanktioniert werden, waren nicht Bestandteil der Klage. Für die unter 25-Jährigen gelten Sonderregeln. Hier gab es bereits bei der zweiten Pflichtverletzung gar kein Geld mehr vom Jobcenter, sofern diese einen eigenen Haushalt führten. Leben die unter 25-Jährigen noch im Haushalt der Eltern, so wurde zwar die Grundleistung komplett gestrichen, die Miete allerdings auf die Personen (i.d.R. die Eltern) verteilt. Das Gericht stellte unmissverständlich klar, dass die derzeitige Sanktionspraxis zu korrigieren ist. Bis dahin gilt eine durch das Gericht angeordnete Übergangsregelung, wonach Sanktionen von über 30 Prozent nicht mehr zulässig sind. Diese Regeln gelten auch für unter 25-Jährige, obwohl sie nicht Bestandteil der Klage waren. <strong>Hubertus Heil</strong> (SPD) erklärte nach dem Urteil:&nbsp;</p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>„<em>Ab sofort gilt, dass nicht mehr über 30 Prozent sanktioniert werden kann und ab sofort muss auch die Möglichkeit geschaffen werden ganz offensichtlich in Härtefällen eine Änderung zu ermöglichen.“&nbsp;</em>&nbsp;</p></blockquote>



<p></p>



<p>Die BA und das BMAS waren nun in der Bringschuld neue Weisungen für die Jobcenter zu schreiben, in denen die Vorgaben berücksichtigt werden müssen. So weit, so gut. Allerdings scheint es jetzt in der Umsetzung zu hapern. Mit einem Trick versucht die Bundesagentur für Arbeit unter Detlef Scheele (SPD) in Zusammenarbeit mit dem Bundesarbeitsministerium die eindeutigen Vorgaben zu umgehen. So steht im Entwurf:&nbsp;</p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p><em>„Sanktionen von 30 Prozent (wegen Ablehnung Arbeitsangebot) und 10% (wegen Meldeversäumnisses) des Regelbedarfs von 432 Euro (Anm.: gilt ab 2020) ergeben folgende Minderungen: 129,60 Euro + 43,20 Euro = 172,80 Euro.“</em></p></blockquote>



<p>Der Trick ist ganz simpel: Sie addierten die maximale 30-Prozent-Sanktion, wenn zum Beispiel ein Arbeitsangebot abgelehnt wird mit einer 10-Prozent-Sanktion für ein Meldeversäumnis. Damit missachtete die BA die Vorgaben aus Karlsruhe, dass Sanktionen über 30 Prozent nicht mehr durchgeführt werden dürfen. Man muss schon inhuman um die Ecke denken, um dieses Rechenbeispiel, unter der Vorgabe aus Karlsruhe, nachzuvollziehen. Nicht der Mensch im Jobcenter wird dabei bedacht, sondern: Wie können wir die neuen Regelungen so anwenden, dass wir weiterhin über 30 Prozent sanktionieren dürfen? Das Nichtbehandeln der Terminversäumnisse durch das Gericht, ist für die Bundesagentur für Arbeit und dem Ministeriums scheinbar eine Einladung das jetzige Sanktionsregime irgendwie aufrecht zu erhalten. Die Veröffentlichung der Entwürfe führte zu einer großen medialen Berichtserstattung und zu einer großen Empörung in den sozialen Netzwerken. Prompt erfolgte noch am selben Tag eine Klarstellung des BMAS:</p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p><em>„Bevor es in der öffentlichen Diskussion zu weiteren Missverständnissen kommt, wird klar gestellt: Bundeminister @hubertus_heil schließt aus, dass künftig innerhalb eines Monats mehr als 30 Prozent sanktioniert werden darf. Eine dementsprechende Weisung wird nach Abschluss des konsultatorischen Verfahrens am Freitag ergehen.“</em></p></blockquote>



<p>Wäre da nicht die Klarstellung durch die Bundesagentur für Arbeit auf einen Tweet von Ulrich Schneider (Der Paritätische):</p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p><em>„Gut, dass @hubertus_heil schnell reagiert und die @Bundesagentur wieder eingefangen hat. Die Versicherung, in den Übergangsweisungen, gemäß dem BVerfG-Urteil keine Kürzungen über 30% zu erlauben, ist zentral. (&#8230;)“</em></p></blockquote>



<p>Und die BA konterte:</p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p><em>„Von &#8222;zurückpfeifen&#8220; kann hier nicht gesprochen werden, zur Klarstellung: Die BA darf im SGB II Weisungen nicht allein erlassen. Der Entwurf jeder Weisung für Jobcenter wird von BA und BMAS gemeinsam erstellt. Danach wird sie mit den Ländern und kommunalen Spitzen abgestimmt.“</em></p></blockquote>



<p>Entweder weiß die linke Hand nicht was die rechte tut oder es ist ein Paradebeispiel eines Schmierentheaters, die das Denken und Handeln beider Behörden schonungslos offenlegt. Beides ist zu verurteilen.&nbsp;</p>



<p>Mit der heutigen Veröffentlichung der neuen fachlichen Weisungen nach §§ 31,32 hat sich nun folgendes verändert, die ich jeweils nochmals gegenüber stelle:</p>



<p>§31 (Rd.Z. 31.34 alt)</p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p> <em>(4) Bei kumulativer Verletzung von Pflichten nach § 31 und § 32 laufen die Minderungen parallel ab, d.h. die Minderungsbeiträge werden in Überschneidungsmonaten addiert.&nbsp;</em><br> „<em>Sanktionen von 30 Prozent (wegen Ablehnung Arbeitsangebot) und 10% (wegen Meldeversäumnisses) des Regelbedarfs von 432 Euro (Anm.: gilt ab 2020) ergeben folgende Minderungen: 129,60 Euro + 43,20 Euro = 172,80 Euro.“</em> </p></blockquote>



<p><strong>Neu&nbsp;</strong>&#8211; aus diesem Text wurde nun: (Rd.Z: 31.34 – Seite 12 &#8211; 13)&nbsp;</p>



<p><strong>(4) Eine Überlappung von Minderungszeiträumen aufgrund einer Pflichtverletzung nach § 31 SGB II mit Minderungen von Meldeversäumnissen nach § 32 SGB II ist zulässig. Der monatliche Minderungsbetrag darf jedoch nicht 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs überschreiten. Der darüber liegende Minderungsbetrag wirkt sich nicht mehr aus. Dies gilt analog bei der Überlappung zweier oder mehrerer Minderungszeiträume wegen § 31 SGB II.&nbsp;</strong><strong></strong></p>



<p><strong>Beispiel 1:&nbsp;</strong><strong></strong></p>



<p><strong>Sanktionen von 30 Prozent (wegen Ablehnung Arbeitsangebot) für jeweils Januar, Februar und März sowie 10 Prozent (wegen Meldeversäumnisses) des Regelbedarfs von 432,00 EUR ergeben folgende Minderungen:&nbsp;</strong><strong></strong></p>



<p><strong>129,60 EUR + 43,20 EUR = 172,80 EUR&nbsp;</strong><strong></strong></p>



<p><strong>→ Minderungshöhe auf 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs beschränkt: 129,60 EUR&nbsp;</strong><strong></strong></p>



<p><strong>Beispiel 2:&nbsp;</strong></p>



<p><strong>Sanktionen von 30 Prozent (wegen Ablehnung Arbeitsangebot) für Januar, Februar und März sowie 10 Prozent (wegen Meldeversäumnisses) des Regelbedarfs von 432,00 EUR für März, April und Mai ergeben folgende Minderungen:&nbsp;</strong></p>



<table class="wp-block-table"><tbody><tr><td><strong>Monat&nbsp;</strong></td><td><strong>Mitwirkungspflicht&nbsp;</strong></td><td><strong>Meldeversäumnis&nbsp;</strong></td><td><strong>Minderungshöhe&nbsp;</strong></td></tr><tr><td><strong>Januar&nbsp;</strong></td><td>129,60 EUR&nbsp;</td><td></td><td>129,60 EUR&nbsp;</td></tr><tr><td><strong>Februar&nbsp;</strong></td><td>129,60 EUR&nbsp;</td><td></td><td>129,60 EUR&nbsp;</td></tr><tr><td><strong>März&nbsp;</strong></td><td>129,60 EUR&nbsp;</td><td>43,20 EUR&nbsp;</td><td>129,60 EUR&nbsp;</td></tr><tr><td><strong>April&nbsp;</strong></td><td></td><td>43,20 EUR&nbsp;</td><td>43,20 EUR&nbsp;</td></tr><tr><td><strong>Mai&nbsp;</strong></td><td></td><td>43,20 EUR&nbsp;</td><td>43,20 EUR&nbsp;</td></tr></tbody></table>



<p>Somit ist die Addition von mehreren Sanktionen über 30 Prozent vom Tisch, da sie 30 Prozent nicht überschreiben darf&nbsp;à&nbsp;Aus 172,80 Euro wurden 129,60 Euro (30 Prozent).</p>



<p>Änderungen nach § 32 Meldeversäumnisse (RZN. 32.4 – Seite 2)</p>



<p>Alt:</p>



<blockquote class="wp-block-quote"><p>(6) Bei mehreren Sanktionen wegen Meldeversäumnissen laufen die Minderungen parallel ab, d. h. die Sanktionsbeträge werden in Überschneidungsmonaten addiert. Eine Minderung wegen Meldeversäumniss tritt zu einer Minderung nach § 31a hinzu (§ 32 Absatz 2 Satz 1). Die Sanktionsbeträge werden in Überschneidungsmonaten somit ebenfalls addiert.</p></blockquote>



<p><strong>Neu: (Rd.Z. 32.4. – Seite 2</strong>)</p>



<p><strong>(6) Bei mehreren Sanktionen wegen Meldeversäumnissen laufen die Minderungen parallel ab, d. h. die Sanktionsbeträge werden in Überschneidungsmonaten addiert. Eine Addition eines monatlichen Minderungsbetrages wegen mehreren Meldeversäumnissen über 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs ist unzulässig.&nbsp;</strong><strong></strong></p>



<p><strong>Eine Überlappung von Minderungszeiträumen aufgrund&nbsp;einer&nbsp;Pflichtverletzung nach § 31 SGB II mit Minderungen von Meldeversäumnis(sen) nach § 32 SGB II ist zulässig. Der monatliche Minderungsbetrag darf jedoch&nbsp;nicht&nbsp;30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs überschreiten.&nbsp;</strong><strong></strong></p>



<p>Ergänzend „Härtefalleregelung“:</p>



<p>Auch hier haben die Bundesagentur für Arbeit und das Bundesarbeitsministerium nochmals die Kurve gekriegt. Im Entwurf wurde die „außergewöhnliche Härte erst ab einer Minderung&nbsp;<strong>von mehr als 30 Prozent</strong>&nbsp;des maßgebenden Regelbedarfs oder ab der beabsichtigten Kumulation mit der vierten parallel ablaufenden Minderung aufgrund eines Meldeversäumnisses zu prüfen“ in Erwägung gezogen.</p>



<p>Dem gegenüber steht nun: (Rd.Z. (32.4a) – Seite 2)</p>



<p><strong>„</strong><strong>Bei jedem Meldeversäumnis ist zu prüfen, ob eine außergewöhnliche Härte vorliegt, die der Feststellung einer Sanktion entgegensteht, oder die Mitwirkungspflicht nachträglich erfüllt wurde oder die zukünftige Bereitschaft dazu erklärt wurde und deshalb eine Sanktion nicht festzustellen oder zu verkürzen ist. Die grundsätzlichen Ausführungen in den Fachlichen Weisungen zu §§ 31, 31a, 31b SGB II zur Verhältnismäßigkeit (Kapitel 2.6) finden Anwendung.&nbsp;</strong><strong></strong></p>



<p><strong>Die Addition von Minderungen nach § 31a SGB II und § 32 SGB II ist unzulässig, da diese in der Gesamtsumme einen Betrag in Höhe von 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfes überschreiten würde.“&nbsp;</strong><strong></strong></p>



<p>Fazit:</p>



<p>Nach der Veröffentlichung des Entwurfes musste die Bundesagentur für Arbeit und das Bundesarbeitsministerium umschwenken. Das fordert bereits schon das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5.11.2019. Es ist trotzdem erschreckend, wie versucht wurde, dieses Urteil mit Tricks zu umgehen.&nbsp;</p>



<p>Weitere Infos:</p>



<p>Fachlichen Weisungen nach &#8211; §§ 31,32 &#8211; Neu Stand 3. Dezember 2019</p>



<p><a href="https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-ii-31-31b_ba015902.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Verstoß gegen Eingliederungsvereinbarung  (öffnet in neuem Tab)">Verstoß gegen Eingliederungsvereinbarung </a>§ 31</p>



<p><a rel="noreferrer noopener" aria-label="Meldeversäumnis (öffnet in neuem Tab)" href="https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-ii-32_ba015867.pdf" target="_blank">Meldeversäumnis</a> &#8211; § 32</p>



<p>Fachliche Weisungen nach &#8211; §§ 31,32 &#8211; Stand 27. November 2019 via <a href="https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2583/" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Tacheles e.V. (öffnet in neuem Tab)">Tacheles e.V.</a></p>



<p><a rel="noreferrer noopener" aria-label="Verstoß gegen Eingliederungsvereinbarung (öffnet in neuem Tab)" href="https://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/191126_Entwurf_FW___31_an_BA.pdf" target="_blank">Verstoß gegen Eingliederungsvereinbarung</a> § 31</p>



<p><a href="https://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/191126_Entwurf_FW___32_Meldeversaeumnisse_an_BA.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Meldeversäumnis (öffnet in neuem Tab)">Meldeversäumnis</a> &#8211; § 32</p>



<figure class="wp-block-image"><img decoding="async" src="http://vg03.met.vgwort.de/na/82449b950977458c94c76b403a57e115" alt=""/></figure>
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		<item>
		<title>Quo vadis Jobbörse?</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/quo-vadis-jobboerse/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 11 Oct 2019 14:23:05 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[BMAS]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Jobbörse]]></category>
		<category><![CDATA[PAV]]></category>
		<category><![CDATA[Private Arbeitsvermittlung]]></category>
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					<description><![CDATA[Um die Jobbörse ist es ruhiger geworden. Oder doch nicht? Zumindest nach außen. Im Hintergrund tat sich jedoch einiges.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
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<div class="wp-block-image"><figure class="alignleft is-resized"><img decoding="async" loading="lazy" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/20190506_AgenturArbeit_Petition_B-1024x576.jpg" alt="" class="wp-image-1967" width="555" height="311"/><figcaption>Bild: change.org</figcaption></figure></div>
<!-- /divi:image -->

<!-- divi:paragraph {"align":"left"} -->
<p style="text-align:left">Um die Jobbörse ist es ruhiger geworden. Oder doch nicht? Zumindest nach außen. Im Hintergrund tat sich jedoch einiges.</p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p>Vertreter*innen der Bundesagentur für Arbeit aus den Fachbereichen Arbeitsmarkt und IT, des Bundesarbeitsministeriums (BMAS), des Bundesarbeitsgeberverbandes (BAP), der Privaten-Arbeits- und Personalvermittler und des Arbeitskreises Leipziger Personalvermittler e.V. trafen sich am 8. Oktober zu einem Austausch zu den Veränderung der Jobbörse in den Räumen der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Hauptthema: Wie kam es zur aktuellen Veränderung der Jobbörse, wer war der eigentliche Inputgeber und wie soll die Zukunft aussehen?</p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p>Aufgrund des <a rel="noreferrer noopener" aria-label="Datenskandals  (öffnet in neuem Tab)" href="https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/Bundesagentur-fuer-Arbeit-Wie-Datenhaendler-die-Jobboerse-missbrauchen,jobboerse-arbeitsagentur-datenhaendler-100.html" target="_blank">Datenskandals </a>und der illegalen Verkäufe von Bewerberdaten hat die Bundesagentur für Arbeit ihre Jobbörse geändert. Wurden zuvor alle Stellenangebote ungefiltert ausgegeben, können die Privaten Arbeitsvermittlungsunternehmen (PAV) nur noch mit einem Zusatzhäkchen ausgewählt werden. In einem <a rel="noreferrer noopener" aria-label="Testdurchlauf  (öffnet in neuem Tab)" href="http://inge-hannemann.de/die-bundesagentur-fuer-arbeit-macht-ihre-jobboerse-schick/" target="_blank">Testdurchlauf </a>waren so im Schnitt 250 Tausend Stellen nicht mehr, auf dem ersten Blick, sichtbar. Die PAV fühlten sich gegenüber den Zeitarbeitsfirmen benachteiligt – wurden sie weiterhin automatisch angezeigt. Auf ihren Unmut folgten Schreiben an die Presse, Emails an die Bundestagsabgeordnete Jessica Tatti und an mich. Hierzu hatte ich bereits ein <a href="https://www.change.org/p/bundesagentur-für-arbeit-stoppt-den-verkauf-von-bewerberdaten-aus-der-jobbörse-der-bundesagentur-für-arbeit/u/24999978" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Update (öffnet in neuem Tab)">Update</a> gepostet.&nbsp;</p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p>Die Bundesagentur für Arbeit begründete die Veränderung mit eigenen Modernisierungsmaßnahmen. Dabei sei die SWR-Berichtserstattung nur das i-Tüpfelchen gewesen. Über die Folgen und das überwältigende Ausmaß an Reaktionen seien sie selbst überraschend gewesen.&nbsp;</p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p><em>„Aus Sicht der Privaten Arbeitsvermittler*innen führte die Modernisierungsmaßnahme zu massiven Störungen in der partnerschaftlichen Zusammenarbeit“, </em>so die PAV im Gespräch. Dabei führten sie noch aus, dass <em>„die Änderung in der Jobbörse die Integration Arbeitsloser gefährdet, die zügige und nachhaltige Besetzung von freien Arbeitsplätzen in der Wirtschaft beinträchtige und die Existenz vieler PAV, deren Angestellten und Auszubildenden bedroht.“ </em>Eine PAV schrieb mir, dass ihre Vermittlungen um über die Hälfte gesunken sind.&nbsp;</p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p>Eine Forderung der PAV lautet: Die sofortige Wiederherstellung des Status quo. Gleichzeitig kritisierten die Vertreter*innen der PAV die Ungleichbehandlung zwischen Zeitarbeit und ihnen. Keine Kritik ohne Vorschläge: So boten sie eine Unterstützung bei einer weiteren „Modernisierung“ der Jobbörse an.</p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:paragraph -->
<p>Die Bundesagentur für Arbeit versprach, dass über eine <em>&#8222;sofortige Rücknahme der Veränderungen&#8220;</em> in den nächsten Tagen durch den Vorstand entschieden werde. Bereits kommende Woche wird eine neue gemeinsame Arbeitsgruppe gegründet. Diese besteht aus Vertreter*innen der Bundesagentur für Arbeit, des Bundesarbeitsministeriums  und Vertreter*innen der PAV.</p>
<!-- /divi:paragraph -->

<!-- divi:html -->
<p><strong>Quo vadis Jobbörse?</strong></p><img decoding="async" loading="lazy" src="http://vg03.met.vgwort.de/na/bdb2e2987e834f0880c03754669c0eb7" width="1" height="1" alt="">
<!-- /divi:html --></div>
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			</item>
		<item>
		<title>Mitmach-Aktion-Jobbörse! Brief an die Bundesagentur für Arbeit – Kein Datenhandel mit unseren Daten – Keine Fake-Stellenangebote in der Jobbörse!</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/mitmach-aktion-jobboerse-brief-an-die-bundesagentur-fuer-arbeit-kein-datenhandel-mit-unseren-daten-keine-fake-stellenangebote-in-der-jobboerse/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 22 May 2019 08:49:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
		<category><![CDATA[BMAS]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Jobbörse]]></category>
		<category><![CDATA[Jobcenter Arbeitsagentur]]></category>
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					<description><![CDATA[Heute rufe ich zu einer Mitmach-Aktion-Jobbörse! auf. Wir schreiben an die Bundesagentur für Arbeit, an die Regionaldirektionen und an die Medien und empören uns. Wir akzeptieren keinen Datenhandel mit unseren persönlichen Daten und wir wollen keine Fake-Stellenangebote in der Jobbörse. Dazu habe ich zwei Brief- oder Email-Vorlagen erstellt.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><div id="attachment_1967" style="width: 353px" class="wp-caption aligncenter"><a style="color: #000000;" href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/20190506_AgenturArbeit_Petition_B.jpg"><img aria-describedby="caption-attachment-1967" decoding="async" loading="lazy" class=" wp-image-1967" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/20190506_AgenturArbeit_Petition_B-300x169.jpg" alt="" width="343" height="193" /></a><p id="caption-attachment-1967" class="wp-caption-text"></span> <span style="color: #000000;">Bild: change.org</span></p></div></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><span style="color: #000000;">Liebe UnterstützerInnen und LeserInnen!</span></p>
<p><span style="color: #000000;">Heute rufe ich zu einer <strong>Mitmach-Aktion-Jobbörse! </strong>auf. Wir schreiben an die <strong>Bundesagentur für Arbeit</strong>, an die <strong>Regionaldirektionen</strong> und an die <strong>Medien</strong> und empören uns. Wir akzeptieren keinen Datenhandel mit unseren persönlichen Daten und wir wollen keine Fake-Stellenangebote in der Jobbörse. Dazu habe ich zwei Brief- bzw. Email-Vorlagen als .Pdf-Datei (siehe unten) erstellt. Die eine richtet sich direkt an die Bundesagentur für Arbeit, die andere ist allgemein gehalten, wo Ihr dann eine entsprechende Adresse einfügen könnt. Diese Vorlage ist natürlich nur ein Vorschlag. Euren eigenen Ideen oder Forderungen sind keine Grenzen gesetzt. <em>Schlussendlich macht es die Masse! </em>Und wir empören uns so lange, bis unsere Forderungen umgesetzt sind. Auch fordere ich die Politik auf unsere Forderungen zu unterstützen und umzusetzen. Hier spreche ich speziell das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), unter der Leitung von Hubertus Heil, an. Unten stehend findet Ihr Email-Adressen zur BA und zu den einzelnen Regionaldirektionen der Bundesländer. Die Email-Adresse <strong>Hotline@service.arbeitsagentur.de</strong> wurde durch die BA eingerichtet, um Anfragen oder Beschwerden von Arbeitgebern oder Arbeitsuchenden, aufgrund der SWR-Berichtserstattung, „aufzufangen“. Explizit wurde intern darauf hingewiesen, dass eine Kontaktaufnahme an diese Email-Adresse erfolgen soll. Weitere Auskünfte sollen dazu nicht erteilt werden. Ebenso sind schriftliche Anfragen an die genannte Email-Adresse weiterzuleiten und Arbeitgeber oder Arbeitsuchende darüber zu informieren. Na, dann mal los &#8230;!</span></p>
<p><span style="color: #000000;">Schreiben an die Bundesagentur für Arbeit können an folgende Adressen versandt werden:</span></p>
<p><span style="color: #000000;"><strong><div class='et-box et-info'>
					<div class='et-box-content'>Hotline@service.arbeitsagentur.de </strong></span></p>
<p><span style="color: #000000;"><strong>Detlef.Scheele@arbeitsagentur.de </strong></span></p>
<p><span style="color: #000000;"><strong>Zentrale@arbeitsagentur.de</strong></span></p>
<hr />
<p><span style="color: #000000;"><strong>Bundesagentur für Arbeit </strong></span></p>
<p><span style="color: #000000;"><strong>Herrn Detlef Scheele </strong></span></p>
<p><span style="color: #000000;"><strong>Regensburger Straße 104 </strong></span></p>
<p><span style="color: #000000;"><strong>90478 Nürnberg</div></div> </strong></span></p>
<p><span style="color: #000000;">Die <strong>Regionaldirektionen </strong>der Bundesagentur für Arbeit (BA) sind auf mittlerer Ebene für den Erfolg der regionalen Arbeitsmarktpolitik verantwortlich. Sie setzen die Strategie der Bundesagentur für Arbeit um. Zur Abstimmung ihrer Aufgaben mit der Arbeitsmarkt-, Struktur- und Wirtschaftspolitik der Länder arbeiten sie eng mit den Landesregierungen zusammen. Die Regionaldirektionen führen die Agenturen für Arbeit. (Quelle: Bundesagentur für Arbeit)</span></p>
<p><span style="color: #000000;"><strong><div class='et-box et-info'>
					<div class='et-box-content'>Regionaldirektion Baden-Württemberg: Baden-Wuerttemberg@arbeitsagentur.de </strong></span></p>
<p><span style="color: #000000;"><strong>Regionaldirektion Bayern: Bayern@arbeitsagentur.de </strong></span></p>
<p><span style="color: #000000;"><strong>Regionaldirektion Berlin-Brandenburg: Berlin-Brandenburg@arbeitsagentur.de </strong></span></p>
<p><span style="color: #000000;"><strong>Regionaldirektion Hessen: Hessen@arbeitsagentur.de </strong></span></p>
<p><span style="color: #000000;"><strong>Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen: Niedersachsen-Bremen@arbeitsagentur.de </strong></span></p>
<p><span style="color: #000000;"><strong>Regionaldirektion Nord: Nord@arbeitsagentur.de </strong></span></p>
<p><span style="color: #000000;"><strong>Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen: Nordrhein-Westfalen.Presse@arbeitsagentur.de </strong></span></p>
<p><span style="color: #000000;"><strong>Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland: Rheinland-Pfalz-Saarland@arbeitsagentur.de </strong></span></p>
<p><span style="color: #000000;"><strong>Regionaldirektion Sachsen: Sachsen@arbeitsagentur.de </strong></span></p>
<p><span style="color: #000000;"><strong>Regionaldirektion Sachsen-Anhalt: Sachsen-Anhalt-Thueringen.PresseMarketing@arbeitsagentur.de</div></div> </strong></span></p>
<p><span style="color: #000000;">Zum BMAS geht es hier:</span></p>
<p><strong><span style="color: #000000;"><div class='et-box et-info'>
					<div class='et-box-content'>Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) </span></strong></p>
<p><strong><span style="color: #000000;">Wilhelmstraße 49 10117 Berlin </span></strong></p>
<p><strong><span style="color: #000000;">Postanschrift: 11017 Berlin </span></strong></p>
<p><strong><span style="color: #000000;">Telefax: 030 18 527 2236 </span></strong></p>
<p><strong><span style="color: #000000;">E-Mail-Adresse: info@bmas.bund.de </span></strong></p>
<p><strong><span style="color: #000000;">E-Mail-Adressen für Gehörlose </span></strong></p>
<p><strong><span style="color: #000000;">info.gehoerlos@bmas.bund.de</div></div> </span></strong></p>
<p><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Aufruf_Jobbörse_Petition_BA.pdf" target="_blank" rel="noopener">Aufruf_Jobbörse_Petition_BA</a></p>
<p><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/Aufruf_Petition_Jobbörse_BA_allgemein.pdf" target="_blank" rel="noopener">Aufruf_Petition_Jobbörse_BA_allgemein</a></p>
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