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	<title>Arbeitsagentur | inge-hannemann.de</title>
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		<title>Die Bundesagentur für Arbeit macht ihre Jobbörse schick</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 Aug 2019 07:21:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Bundesagentur für Arbeit hat auf unsere Kritik, der Kritik von DIE LINKE. und den Medienberichtserstattungen reagiert. Seit heute hat die Jobbörse ein leicht verändertes Aussehen. ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_1967" style="width: 696px" class="wp-caption aligncenter"><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/20190506_AgenturArbeit_Petition_B.jpg"><img aria-describedby="caption-attachment-1967" decoding="async" class=" wp-image-1967" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/05/20190506_AgenturArbeit_Petition_B-1024x576.jpg" alt="" width="686" height="386" /></a><p id="caption-attachment-1967" class="wp-caption-text">Bild: change.org</p></div>
<p>Liebe UnterstützerInnen, liebe LeserInnen</p>
<p>Die Bundesagentur für Arbeit hat auf unsere Kritik, der Kritik von DIE LINKE. im Bundestag und den Medienberichten reagiert. Seit heute hat die Jobbörse ein leicht verändertes Aussehen. Wie bekannt haben ArbeitgeberInnen die Möglichkeit ihre Stellenangebote selbst in der Jobbörse einzugeben. Bisher war nicht ersichtlich, ob die Stellenangebote durch die ArbeitgeberInnen oder durch die Bundesagentur für Arbeit „betreut“ werden. Das ist nun zu erkennen. Um die Änderungen deutlicher darzustellen habe ich eine „Fachkraft Lagerlogistik“ bei der Zeitarbeitsfirma Randstad in Berlin gesucht (eine häufiges Stellenangebot und dadurch einfach zu finden). Im rechten Balken ist jetzt zu sehen, dass das Stellenangebot durch den Arbeitgeber (Randstad) selbst verwaltet wird. Das heißt, dass dieser Job autonom durch Randstad in die Jobbörse eingetragen wurde und ohne die Bundesagentur für Arbeit und deren MitarbeiterInnen verwaltet wird.</p>
<div id="attachment_2042" style="width: 643px" class="wp-caption aligncenter"><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/08/Bildschirmfoto-2019-08-15-um-07.20.11.png"><img aria-describedby="caption-attachment-2042" decoding="async" loading="lazy" class="wp-image-2042" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/08/Bildschirmfoto-2019-08-15-um-07.20.11-897x1024.png" alt="" width="633" height="723" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/08/Bildschirmfoto-2019-08-15-um-07.20.11-897x1024.png 897w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/08/Bildschirmfoto-2019-08-15-um-07.20.11-263x300.png 263w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/08/Bildschirmfoto-2019-08-15-um-07.20.11-768x876.png 768w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/08/Bildschirmfoto-2019-08-15-um-07.20.11.png 977w" sizes="(max-width: 633px) 100vw, 633px" /></a><p id="caption-attachment-2042" class="wp-caption-text">Bild: Screenshot „arbeitsagentur.de“ – Jobbörse</p></div>
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<p>Ich bleibe bei Randstad Berlin und öffne das Stellenangebot „Gabelstaplerfahrer (m/w/d). Bei dieser Tätigkeit hat Randstad die Bundesagentur für Arbeit mit der Betreuung des Stellenangebots beauftragt. Somit wird dieser Job durch eine/n MitarbeiterIn in der Arbeitsagentur oder Jobcenter „betreut“.</p>
<div id="attachment_2043" style="width: 722px" class="wp-caption aligncenter"><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/08/Bildschirmfoto-2019-08-15-um-07.29.45.png"><img aria-describedby="caption-attachment-2043" decoding="async" loading="lazy" class=" wp-image-2043" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/08/Bildschirmfoto-2019-08-15-um-07.29.45.png" alt="" width="712" height="573" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/08/Bildschirmfoto-2019-08-15-um-07.29.45.png 957w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/08/Bildschirmfoto-2019-08-15-um-07.29.45-300x241.png 300w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/08/Bildschirmfoto-2019-08-15-um-07.29.45-768x618.png 768w" sizes="(max-width: 712px) 100vw, 712px" /></a><p id="caption-attachment-2043" class="wp-caption-text">Bild: Screenshot &#8222;arbeitsagentur.de&#8220; &#8211; Jobbörse</p></div>
<p>Eine weitere Änderung gibt es beim Filter. Davon sind die „Privaten Arbeitsvermittler“ betroffen. Bisher war es so, dass Personaldienstleiter, wie die private Arbeitsvermittlung und die Zeitarbeit, automatisch bei den Suchergebnissen angezeigt wurden. Das hatte ich im <a href="http://inge-hannemann.de/die-fiktive-jobboerse-der-bundesagentur-fuer-arbeit-und-die-sanktionen/" target="_blank" rel="noopener">Artikel</a> „Die fiktive Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit und die Sanktionen“ beschrieben.</p>
<div id="attachment_2044" style="width: 299px" class="wp-caption alignleft"><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/08/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-07.10.13.png"><img aria-describedby="caption-attachment-2044" decoding="async" loading="lazy" class="wp-image-2044 size-large" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/08/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-07.10.13-289x1024.png" alt="" width="289" height="1024" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/08/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-07.10.13-289x1024.png 289w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/08/Bildschirmfoto-2019-05-14-um-07.10.13-85x300.png 85w" sizes="(max-width: 289px) 100vw, 289px" /></a><p id="caption-attachment-2044" class="wp-caption-text">Bild: Bisherige Ansicht &#8222;arbeitsagentur.de&#8220; &#8211; Jobbörse</p></div>
<div id="attachment_2045" style="width: 252px" class="wp-caption alignleft"><a style="font-weight: bold;" href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/08/Bildschirmfoto-2019-08-15-um-07.53.57.png"><img aria-describedby="caption-attachment-2045" decoding="async" loading="lazy" class="wp-image-2045" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/08/Bildschirmfoto-2019-08-15-um-07.53.57.png" alt="" width="242" height="1042" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/08/Bildschirmfoto-2019-08-15-um-07.53.57.png 231w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2019/08/Bildschirmfoto-2019-08-15-um-07.53.57-70x300.png 70w" sizes="(max-width: 242px) 100vw, 242px" /></a><p id="caption-attachment-2045" class="wp-caption-text">Bild: Neue Ansicht &#8222;arbeitsagentur.de&#8220; &#8211; Jobbörse</p></div>
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<p>Wie auf den Bildern erkennbar, müssen Stellenangebote der privaten Arbeitsvermittlung nun extra ausgewählt werden. Bei der Zeitarbeit bleibt es wie bisher. Diese werden immer bei einer Suche mit angezeigt. Allerdings werden nicht mehr durchschnittlich 1 Million Stellenangebote angezeigt, sondern nur noch rund 750 Tausend. Es tut sich was. Das bewerte ich erstmal positiv. Es sind kleine Schritte. Leider ist weiterhin ein Missbrauch der Jobbörse durch die ArbeitgeberInnen für Jobsuchende nicht erkennbar. Gerade bei den „unbetreuten“ Stellenangeboten können Doppelungen von identischen Jobs über verschiedene Arbeitsagenturen und Jobcenter oder Fake-Stellenangebote durch die ArbeitgeberInnen weiterhin eingestellt werden. „Unbetreut“ bleibt „unbetreut“ und die Bundesagentur für Arbeit ist fein raus. Die Gefahr der Weitergabe oder gar der Verkauf von BewerberInnendaten bleibt bestehen. Allerdings hat die Bundesagentur für Arbeit gegenüber Jessica Tatti MdB (Linksfraktion im Bundestag) bei einem Treffen im Juli eine Änderung der jetzigen <a href="https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/Nutzungsbedingungen_ba042566.pdf" target="_blank" rel="noopener">Nutzungsbedingungen</a> angekündigt. Das ist dato noch nicht geschehen.</p>
<p>Damit bleibt es bei den Forderungen in der <a href="http://chng.it/y8ZbNtWQ" target="_blank" rel="noopener">Petition</a>, um weitere Datendiebstähle und Fake-Stellenanzeigen zu verhindern.<img decoding="async" loading="lazy" src="http://vg03.met.vgwort.de/na/92c2bc9dd4144928b1b5170a0676e35d" alt="" width="1" height="1" /></p>
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		<title>Ja, Nein, Vielleicht – Der Ärztliche Dienst der Bundesagentur für Arbeit und deren Gesundheitsfragebogen und Schweigepflichtentbindungserklärungen</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/ja-nein-vielleicht-der-aerztliche-dienst-der-bundesagentur-fuer-arbeit-und-deren-gesundheitsfragebogen-und-schweigepflichtentbindungserklaerungen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 24 Oct 2018 09:47:44 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
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					<description><![CDATA[Ein eher ruhiges, aber doch häufiges Thema ist die ärztliche Begutachtung durch die Jobcenter oder durch die Arbeitsagenturen. Gerne angewandt, wenn wiederholte Krankmeldungen, bereits eine längere Erkrankung oder eine Behinderung vorliegen. Die Bundesagentur für Arbeit tritt in diesem Fall unterstützend auf und schreibt auf ihrer Webseite: „Wenn Sie gesundheitliche Probleme haben, die sich auf Ihr [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/10/158889_photo_jpg_xs_clipdealer.de_.jpg"><img decoding="async" loading="lazy" class="aligncenter size-full wp-image-1899" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/10/158889_photo_jpg_xs_clipdealer.de_.jpg" alt="" width="473" height="317" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/10/158889_photo_jpg_xs_clipdealer.de_.jpg 473w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2018/10/158889_photo_jpg_xs_clipdealer.de_-300x201.jpg 300w" sizes="(max-width: 473px) 100vw, 473px" /></a></p>
<p>Ein eher ruhiges, aber doch häufiges Thema ist die ärztliche Begutachtung durch die Jobcenter oder durch die Arbeitsagenturen. Gerne angewandt, wenn wiederholte Krankmeldungen, bereits eine längere Erkrankung oder eine Behinderung vorliegen. Die Bundesagentur für Arbeit tritt in diesem Fall unterstützend auf und schreibt auf ihrer<a href="https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/aerztlicher-dienst" target="_blank" rel="noopener"> Webseite</a>:</p>
<blockquote><p><em>„Wenn Sie gesundheitliche Probleme haben, die sich auf Ihr Arbeitsleben auswirken, unterstützen wir Sie.“</em></p></blockquote>
<p>Zum Ärztlichen Dienst heißt es:</p>
<blockquote><p><em>&#8222;Aufgabe des Ärztlichen Dienstes&#8220;</em></p>
<p><em>„Wenn Ihnen gesundheitliche Probleme die Arbeitsuche oder die Arbeit erschweren, besprechen Sie dies am besten mit Ihrer Vermittlungs- oder Beratungsfachkraft der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Diese kann den Ärztlichen Dienst bitten, Sie zu begutachten. Dabei geht es ausschließlich um gesundheitlichen Beschwerden, die Sie so einschränken, dass Sie nicht oder nur in begrenztem Umfang einer Arbeit nachgehen können. Mit dem Ergebnis entscheiden die Fachkräfte dann gemeinsam mit Ihnen, wie Sie wieder in Arbeit kommen oder weiterarbeiten können. Das ärztliche Gutachten dient außerdem zur Beantwortung der Frage, ob Sie eine Förderung oder Geldleistung bekommen.“</em></p></blockquote>
<p><strong>Der Gesundheitsfragebogen vs. Freiwilligkeit</strong></p>
<p>So weit, so gut. Einmal in die Wege geleitet, erhalten Betroffene ein „Informationsblatt zur Vorstellung im Ärztlichen Dienst“. Hierbei geht man bereits im ersten Satz davon aus, dass Sie selbst ihre gesundheitlichen Beschwerden mitgeteilt haben. Anschließend werden ein fünfseitiger Gesundheitsfragebogen sowie ein Wust an Schweigepflichtentbindungen ausgehändigt. Diese gelten für die behandelnden Ärzte, den Medizinischen Dienst der Krankenkasse, Gesundheitsamt, Rententräger und so weiter und so fort. Niemand wird vergessen. Eigene medizinische Daten oder das Empfinden von gesundheitlichen Einschränkungen sind persönliche Angelegenheiten und die Bundesagentur für Arbeit weist daraufhin, dass diese Daten ausschließlich zur Information für den Ärztlichen Dienst dienen und <em>freiwillig </em>sind:</p>
<blockquote><p><em>„Wenn Sie den Gesundheitsfragebogen ausgefüllt haben, geben Sie ihn in einem verschlossenen Umschlag bei Ihrer Fachkraft ab oder senden ihn per Post zurück. Der Umschlag wird erst vom Ärztlichen Dienst geöffnet. Alle Ihre Angaben sind freiwillig und unterliegen dem Datenschutz.“ </em>(Quelle: Webseite BA)</p></blockquote>
<p>Gleichzeitig heißt es im Informationsblatt, dass nur wichtige Gründe gegen das Ausfüllen sprechen. Diese müssen der Sachbearbeitung dargelegt werden. Ohne wichtigen Grund gibt es kein Arbeitslosengeld I oder II oder nur in Bruchstücken.</p>
<p><strong>Die Schweigepflichtentbindungserklärung vs. Freiwilligkeit</strong></p>
<p>Und dann gibt es noch die Schweigepflichtentbindungserklärung. Hier verlässt die Bundesagentur für Arbeit ebenfalls das „Zwangsausfüllen“ und schreibt:</p>
<blockquote><p><em>„Wir weisen darauf hin, dass Sie zur Abgabe einer Schweigepflichtentbindungserklärung grundsätzlich nicht verpflichtet sind (&#8230;)“.</em></p></blockquote>
<p>Das „grundsätzlich nicht verpflichtet“ muss allerdings ebenfalls begründet werden. So heißt es:</p>
<blockquote><p><em>„Sofern Sie zur Abgabe einer Schweigepflichtentbindungserklärung nicht bereit sind, sind hierfür wichtige Gründe (&#8230;) gegenüber Ihrer zuständigen Beratungs- und Vermittlungsfachkraft (&#8230;) dazulegen.“</em></p></blockquote>
<p>Allerdings werden die „wichtige Gründe“ nicht näher erläutert. Für den Fall, dass eine Schweigepflichtentbindungserklärung nicht ausgefüllt werden möchte, können stattdessen „<em>alternativ auch selbst bereits vorhandene Befunde vorgelegt</em>“ werden, so das Informationsblatt weiter. Jobcenter und Arbeitsagenturen stützen sich bekanntlich auf Sozialgesetzbücher. Und kein Verwaltungsakt ohne Androhung von Sanktionen. In diesem Fall wird der <a href="https://dejure.org/gesetze/SGB_I/66.html" target="_blank" rel="noopener">§66 SGB I</a> (Folgen fehlender Mitwirkung) herangezogen:</p>
<blockquote><p><em>(1) Kommt derjenige, der eine Sozialleistung beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach den </em><em>§§ </em><a href="https://dejure.org/gesetze/SGB_I/60.html" target="_blank" rel="noopener"><em>60</em></a> <em>bis </em><a href="https://dejure.org/gesetze/SGB_I/62.html" target="_blank" rel="noopener"><em>62</em></a><em>, </em><a href="https://dejure.org/gesetze/SGB_I/65.html" target="_blank" rel="noopener"><em>65</em></a><em> </em><em>nicht nach und wird hierdurch die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert, kann der Leistungsträger ohne weitere Ermittlungen die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen, soweit die Voraussetzungen der Leistung nicht nachgewiesen sind. Dies gilt entsprechend, wenn der Antragsteller oder Leistungsberechtigte in anderer Weise absichtlich die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert.</em></p>
<p><em>(2) Kommt derjenige, der eine Sozialleistung wegen Pflegebedürftigkeit, wegen Arbeitsunfähigkeit, wegen Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit, anerkannten Schädigungsfolgen oder wegen Arbeitslosigkeit beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach den </em><em>§§ </em><a href="https://dejure.org/gesetze/SGB_I/62.html" target="_blank" rel="noopener"><em>62</em></a><em> </em><em>bis </em><a href="https://dejure.org/gesetze/SGB_I/65.html" target="_blank" rel="noopener"><em>65</em></a><em> </em><em>nicht nach und ist unter Würdigung aller Umstände mit Wahrscheinlichkeit anzunehmen, daß deshalb die Fähigkeit zur selbständigen Lebensführung, die Arbeits-, Erwerbs- oder Vermittlungsfähigkeit beeinträchtigt oder nicht verbessert wird, kann der Leistungsträger die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen.</em></p>
<p><em>(3) Sozialleistungen dürfen wegen fehlender Mitwirkung nur versagt oder entzogen werden, nachdem der Leistungsberechtigte auf diese Folge schriftlich hingewiesen worden ist und seiner Mitwirkungspflicht nicht innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist nachgekommen ist.</em></p></blockquote>
<p><strong>Anfrage Bundesdatenschutzbeauftragte und deren Ambivalenzantwort</strong></p>
<p>Dieser „Freiwilligkeit“ bin ich nochmals nachgegangen und habe die „Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit“ schriftlich für eine Stellungnahme angefragt. Innert kürzester Zeit bekam ich eine ausführliche Antwort. Hier bestätigt sie, dass <em>„zur Feststellung der Leistungs- bzw. Erwerbsfähigkeit ein sozialmedizinisches Gutachten durch den Ärztlichen Dienst der Bundesagentur für Arbeit erforderlich werden“</em>. Nach Aufzählung der Mitwirkungsparagraphen nach dem Sozialgesetzbuch I und den wichtigen (namenlosen) Gründen kommt die Bundesdatenschutzbeauftragte zu den verschiedenen Möglichkeiten an der Prüfung gesundheitlicher Einschränkungen mitzuwirken:</p>
<ol>
<li>Schweigepflichtentbindungsklärungen der behandelnden Ärzte</li>
<li>Einreichung eigener medizinischen Unterlagen</li>
<li>persönliche Vorstellung / Untersuchung beim Ärztlichen Dienst</li>
</ol>
<p>Unter deren Beteiligung, so schreibt sie weiter, wurde folgendes Verfahren mit der Bundesagentur für Arbeit abgestimmt:</p>
<ol>
<li>Ausfüllen des Gesundheitsfragebogen</li>
<li>Ärzte von der Schweigepflicht entbinden</li>
<li>Vorlage vorhandener Unterlagen / Befunde</li>
</ol>
<p>Die Abgabe der Fragebögen, Schweigepflichtentbindungserklärungen und möglicher Befunde können dann im verschlossenen Umschlag direkt beim Jobcenter oder der Arbeitsagentur abgegeben werden. Möglich ist auch eine Abgabe direkt beim Ärztlichen Dienst und der gleichzeitigen Information darüber beim zuständigen Jobcenter oder der Arbeitsagentur, damit via internen elektronischem System, eine Beauftragung erfolgt. Freute ich mich über die schnelle Reaktion meiner Anfrage, so suchte ich verzweifelt das Wort der „Freiwilligkeit“ und die „Alternative zum Einreichen von eigenen Befunden“. Ich fand sie nicht. Für mich eine Ambivalenz in der Antwort der Bundesdatenschutzbeauftragte und den Aussagen der Bundesagentur für Arbeit. Immer im Kopf die drohenden Sanktionen. Eine Rückfrage bezüglich dieser Ambivalenz an die Bundesdatenschutzbeauftragte blieb bis heute unbeantwortet.</p>
<p><strong>Aufklärungsversuch via DIE LINKE. im Bundestag</strong></p>
<p>Nächster Schritt: Bundestag.</p>
<p>Über <em>Katja Kipping (DIE LINKE)</em> wurde eine schriftliche Frage an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eingereicht. Diese lautete:</p>
<blockquote><p>„<em>Können die Bundesagentur für Arbeit bzw. die Jobcenter im Falle einer ärztlichen oder psychologischen Untersuchung auf eine Erklärung der Schweigepflichtentbindung seitens des Betroffenen mit Androhung und mit dem Vollzug einer vollständigen oder teilweisen Versagung oder Entziehung der Leistungen im Rahmen des Zweiten und im Rahmen des Dritten Buches Sozialgesetzbuch gemäß §66 Erstes Buch Sozialgesetzbuch reagieren oder kann der Betroffene alternativ zur Erklärung der Schweigepflichtentbindung vorhandene medizinische bzw. psychologische Befunde oder Bundesagentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter vorlegen, ohne damit die vollständige oder teilweise Versagung oder Entziehung der Leistungen fürchten zu müssen?</em>“</p></blockquote>
<p>Neben der Aufzählung der fehlenden Mitwirkungspflicht und deren Leistungsversagung, erwähnt das BMAS die erhebliche Erschwernis zur Sachverhaltsaufklärung (eigene Anm.: Doppeluntersuchung), die dazu kommen muss, um Leistungen nicht auszubezahlen. Dabei haben die Jobcenter oder die Arbeitsagenturen einen Ermessensspielraum. Kurz gesagt: Selbst, wenn keine Mitwirkung vorliegt, treten die Sanktionen nicht automatisch ein. Es muss eine Einzelfallprüfung erfolgen. Weiterhin schreiben sie zur Schweigepflichtentbindungserklärung:</p>
<blockquote><p>„<em>(&#8230;) Unterzeichnet eine leistungsberechtigte Person eine Schweigepflichtentbindungserklärung nicht, besteht auch die Möglichkeit, vorhandene medizinische oder psychologische Befunde für die weitere Sachverhaltsaufklärung zur Verfügung zu stellen. (&#8230;)“</em></p></blockquote>
<p>Bei weiterer hartnäckiger Verweigerung von nun doch weiteren gewünschten Schweigepflichtentbindungserklärungen durch ein Jobcenter oder Arbeitsagentur, ist <em>„jeweils im Einzelfall zu prüfen, ob die Entbindung von der Schweigepflicht zumutbar ist (&#8230;). Hierbei sind die Gründe für die verweigerte Schweigepflichtentbindung zu berücksichtigen“</em>.</p>
<p>Fasse ich zusammen:</p>
<p>Die Bundesagentur für Arbeit spricht von Freiwilligkeit, der Alternative des Einreichens von vorhandenen Befunden und der Angabe von wichtigen Gründen bei Verweigerung des Ausfüllens eines Gesundheitsfragebogens und der Schweigepflichtentbindungserklärungen. Dabei beziehen sie sich auf das Sozialgesetzbuch I, deren Mitwirkungspflicht und möglicher Leistungsversagung. Die Bundesdatenschutzbeauftragte verzichtet auf die Freiwilligkeit und den Alternative von eigenen Befunden. Das BMAS fordert eine Einzelfallprüfung vor Sanktionsdurchführung und erwähnt die Möglichkeit vorhandene ärztliche Befunde einzureichen. Fakt ist jedoch, dass mir in vielen geschilderten Fällen, Leistungen, wenn es nicht nach dem Willen der Jobcenter oder Arbeitsagenturen ging, komplett eingestellt werden. Auch, in den Fällen, wo ausreichende ärztliche Befunde, statt Schweigepflichtentbindungserklärungen eingereicht wurden. Auch, in den Fällen, wo zuvor wichtige Gründe (die hier ja wohl relativ scheinen) benannt wurden oder die Bereitschaft zur Untersuchung beim Ärztlichen Dienst der Bundesagentur für Arbeit explizit vorhanden war. Die Bundesdatenschutzbeauftragte sollte hier ihre Aufgabe wahrnehmen und klare Verhältnisse schaffen. Und nicht, wie laut Schreiben, die Freiwilligkeit oder Alternativen im Hinterzimmer mit der Bundesagentur für Arbeit unter dem Tisch fallen lassen. Weiterhin vertrete ich die persönliche Ansicht, dass der Zwang, unter scharfen Sanktionsandrohungen, zum Ausfüllen der Schweigepflichtentbindungserklärungen ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist. Insbesondere dann, wenn aussagekräftige Befunde eingereicht werden. Das muss genügen.<img decoding="async" loading="lazy" src="http://vg03.met.vgwort.de/na/5aee054917a1447890c71c61ab03ac7a" alt="" width="1" height="1" /></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Förderung Zeitarbeit bleibt bestehen &#8211; Bundesagentur für Arbeit und Nahles ignorieren Bundesrechnungshof</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/foerderung-zeitarbeit-bleibt-bestehen-bundesagentur-fuer-arbeit-und-nahles-ignorieren-bundesrechnungshof/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Inge Hannemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 10 Aug 2017 09:11:41 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Der Bundesrechnungshof hält die gesetzlichen Voraussetzungen weiterhin für nicht gegeben, dass die Zuschüsse an „Zeitarbeitsunternehmen für Leiharbeitsverhältnisse mangels einer Minderleistung, die sich unmittelbar beim Zeitarbeitsunternehmen auswirkt“ ausbezahlt werden. So werden „Zeitarbeitsunternehmen durch EGZ (Anm. Eingliederungszuschuss) gegenüber anderen Unternehmen ungerechtfertigt begünstigt; sie erhalten Fördergelder, ohne hierfür einen entsprechenden Aufwand zu leisten“, argumentieren die Prüfer weiter. Zukünftig fordern sie die Förderung bei Leiharbeitsverhältnissen in den Arbeitsagenturen und Jobcentern einzustellen. Außerdem entkräfteten die Stellungnahmen des Bundesministeriums und der Bundesagentur für Arbeit nicht ihre Bedenken.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/Unbenannt2_01.png"><img decoding="async" loading="lazy" class="aligncenter wp-image-1208 size-full" src="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/Unbenannt2_01.png" alt="" width="474" height="316" srcset="http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/Unbenannt2_01.png 474w, http://inge-hannemann.de/wp-content/uploads/2017/03/Unbenannt2_01-300x200.png 300w" sizes="(max-width: 474px) 100vw, 474px" /></a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>„<em>Rechnungshof geißelt Bundesagentur für Arbeit</em>“ titelte die <a href="http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/leiharbeit-rechnungshof-geisselt-die-bundesagentur-1.2700353" target="_blank" rel="noopener">Süddeutsche</a> im Herbst vor zwei Jahren. Darin berichtete die SZ über einen Bundesrechnungshofbericht aus dem Jahr 2015, in dem die Lohnkostenzuschüsse an Zeitarbeitsfirmen kritisiert werden. Um was ging es genau?</p>
<p>Die SZ schrieb:</p>
<blockquote><p><em>„Auch Zeitarbeitsunternehmen, die bei ihnen angestellte Mitarbeiter als Leiharbeiter an andere Firmen verleihen, können die Zuschüsse (Anm. Eingliederungszuschüsse) bekommen. Der Bundesrechnungshof hält davon allerdings nichts. Zeitarbeitsfirmen werden durch diese Eingliederungszuschüsse „ungerechtfertigt begünstigt“, heißt es in einem internen Prüfungsbericht des Bundesrechnungshofs, der der Süddeutschen Zeitung vorliegt.“</em></p></blockquote>
<p>Eingliederungszuschüsse als Lohnzuschüsse sind kein neues Instrument und sollen Arbeitgeber dazu ermuntern Erwerbslose mit finanzieller Unterstützung vorrangig einzustellen. Eigentlich keine schlechte Sache. Bei den Zeitarbeitsfirmen soll der Zuschuss die sog. „Minderleistung“ zwischen der geförderten Person und einem durchschnittlichen Arbeitnehmer ausgleichen, so die Richtlinien der Bundesagentur für Arbeit. Allerdings habe der BRH den Eindruck gewonnen, dass Leiharbeitsfirmen den Zuschuss teilweise <em>„in ihre Unternehmensstrategie eingebettet haben</em>“. Das Bundesarbeitsministerium hat sich zum damaligen Zeitpunkt nicht geäußert, da es „<em>noch kein abschließendes Prüfungsergebnis sei und deshalb könne man noch keine Folgerungen daraus ziehen</em>“. Diese abschließende Prüfungsmitteilung, unter Berücksichtigung der Stellungnahmen des Bundesarbeitsministeriums und der Bundesagentur für Arbeit, liegt nun vor.</p>
<p>Der Bundesrechnungshof hält die gesetzlichen Voraussetzungen weiterhin für nicht gegeben, dass die Zuschüsse an „<em>Zeitarbeitsunternehmen für Leiharbeitsverhältnisse mangels einer Minderleistung, die sich unmittelbar beim Zeitarbeitsunternehmen auswirkt“ ausbezahlt werden. So werden „Zeitarbeitsunternehmen durch EGZ (Anm. Eingliederungszuschuss) gegenüber anderen Unternehmen ungerechtfertigt begünstigt; sie erhalten Fördergelder, ohne hierfür einen entsprechenden Aufwand zu leisten“</em>, argumentieren die Prüfer weiter. Zukünftig fordern sie die Förderung bei Leiharbeitsverhältnissen in den Arbeitsagenturen und Jobcentern einzustellen. Außerdem entkräfteten die Stellungnahmen des Bundesministeriums und der Bundesagentur für Arbeit nicht ihre Bedenken. Stattdessen erwarten sie in jedem Einzelfall einen Nachweis für die konkreten finanziellen Nachteile bzw. Einarbeitungsaufwand für die Zeitarbeitsfirmen, welchen den Zuschuss berechtigt. In ihren Augen müsse eine strenge Nachweispflicht für den Verleihbetrieb, welche Einarbeitungsleistungen der Verleiher bringt, bestehen. Dies haben die Jobcenter und Arbeitsagenturen sorgfältig zu prüfen.</p>
<p>Die Bundesagentur für Arbeit stimmt der Auffassung des BRH zu, „<em>dass ein Eingliederungszuschuss als finanzieller Nachteilsausgleich nur an Arbeitgeber gezahlt werden kann, bei denen sich die Minderleistung tatsächlich auswirkt.</em>“ Einfach gesagt: Wird festgestellt, dass ein (Fach)-Wissen beim Einsatzort fehlt, wäre der Zuschuss an den Arbeitgeber zu zahlen, aber nicht an das Zeitarbeitsunternehmen. So weit, so gut. Dass eine sog. Minderleistung nur beim zukünftigen Betrieb der Arbeitnehmer auftritt, wie ausgehend vom BRH, teilt die Nürnberger Behörde nicht. Sie vertreten vielmehr die Ansicht, dass auch bei den Zeitarbeitsunternehmen ein erheblicher finanzieller Nachteil entstehe. Dieses sei gegeben, wenn die Leiharbeitsfirma selbst die Kosten für die Qualifizierung des Leihpersonals übernehme, sie sich in besonderem Maße an der Einarbeitung im Entleihunternehmen beteilige oder die Arbeitnehmer durch das Personal des Verleihers begleitet und intensiv unterstützt werde. Somit kann die derzeitige Praxis in den Jobcentern und Arbeitsagenturen nicht pauschal als rechtswidrig bewertet werden. Nürnberg geht davon aus, dass durch „<em>etliche Jahren arbeitslos und beruflich entsozialisiert von einer Minderleistung ausgegangen werden kann</em>“. Trotzdem möchte die Bundesagentur für Arbeit die Geschäftsanweisung neu überarbeiten. Für Nürnberg gilt, dass Zeitarbeitsunternehmen genauso zu behandeln seien, wie die übrigen Arbeitgeber. Neben dem allgemeinen Fragebogen zu den Fördervoraussetzungen für Zuschüsse bräuchte kein zusätzlicher Nachweis über den finanziellen Nachteil verlangt werden (Hinweis: Der Fragebogen enthält keine Bezifferung der Kosten für die Einarbeitung oder ähnlichem. Ein simpler Satz, dass eingearbeitet werde, reicht aktuell aus). Zunächst sollen Erfahrungen über die Arbeitsagenturen und Jobcenter gesammelt werden. Schließlich sei eine Einsichtnahme in die Vertragsunterlagen der Verleihkonditionen möglich, wenn es im Einzelfall erforderlich sei.</p>
<p>Das Bundesministerium teilte mit, dass es sichergestellt sein solle, dass eine Förderung nur dann möglich sei, wenn die Zeitarbeitsunternehmen darlegen, welchen finanziellen Nachteil sie tatsächlich haben oder welchen Anteil sie an der Einarbeitung mitbringen. Pauschal sollen die Zuschüsse jedoch nicht eingestellt werden. Weiterhin stellen sie fest, dass der Betrieb, der das Leihpersonal einstellt, kein Lohn bezahle und aus diesem Grund nur der Verleihbetrieb einen Anspruch auf Zuschüsse hätte.</p>
<p>Glücklich scheint der Bundesrechnungshof mit den Stellungnahmen des Bundesministeriums und der Bundesagentur nicht zu sein. So schreiben sie, dass es „<em>vielmehr darauf hindeute, dass die bewilligenden Jobcenter die Frage, bei wem sich der finanzielle Nachteil tatsächlich auswirkt, gar nicht gestellt haben“</em>. Sie kritisieren, dass sich die Bundesagentur nicht dazu äußere, wie sie im Einzelfall Kenntnis darüber erlangt haben will, dass Zeitarbeitsunternehmen den Betrieben (Entleihern) einen niedrigen Lohn einräumten, die den Lohnzuschuss rechtfertigen. Sie erwarten, dass der finanzielle Nachteil entsprechend beziffert und nachgewiesen werden muss. Verleihverträge müssen dazu vorgelegt und geprüft werden.</p>
<blockquote><p><em>„Wenn EGZ-Anträge nur wenige Minuten vor Arbeitsaufnahme eingereicht werden, dürfte es sich in vielen dieser Fällen um sog. Mitnahmeeffekte handeln, die wir besonders kritisch sehen“</em>, so der BRH weiter.</p></blockquote>
<p>In einer diesjährigen Telefonkonferenz der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit und den Regionaldirektionen heißt es:</p>
<blockquote><p><em>„Die Auffassung des BRH, dass der finanzielle Nachteil in jedem Einzelfall konkret zu beziffern und durch Unterlagen nachzuweisen ist, wird nicht geteilt. (&#8230;) Grundsätzlich kann den Erklärungen der Arbeitgeber vertraut werden, soweit diese plausibel dargelegt wurden. Nur bei berechtigten Zweifeln ist der Sachverhalt differenzierter zu ermitteln. Die Forderung von Nachweisen und Offenlegung sensibler Geschäftsdaten in jedem Einzelfall widersprechen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und bedeuten eine unzumutbare bürokratische Hürde. Das (&#8230;) Verwaltungsverfahren wird deshalb unverändert beibehalten.“</em></p></blockquote>
<p>Fazit: Der sehr ausführliche Bericht des BRH und die doch kurzen Stellungnahmen machen deutlich, dass sich die Bundesagentur für Arbeit als auch das Bundesarbeitsministerium einen Dreck darum scheren, was der BRH kritisiert und wo die deutliche Schieflage hängt. Unverkennbar erhalten die BA als auch das Bundesministerium mit ihren Lohnzuschüssen das Drehkarussell und die Ausbeutung durch die Leiharbeit am Leben. Der Vorwand des bürokratischen Aufwandes ist lächerlich und entlarvend, wenn man bedenkt, welchen Aufwand die Jobcenter mit der Schnüffelei bei Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigten betreiben. Der rote Teppich wird den Leiharbeitsfirmen ausgerollt und keine Huldigung ist scheinbar zu groß. Dass Fördergelder beim Hire-and-Fire-System in der Zeitarbeitsbranche vielfach zum Fenster verschleudert werden ist gewollt und bringt eine ständige annehmbare Vermittlungsquote sowie billiges Arbeitsmaterial. Der Satz „<em>etliche Jahren arbeitslos und beruflich entsozialisiert von einer Minderleistung ausgegangen werden kann</em>“ durch die Bundesagentur für Arbeit bescheinigt mal so eben Erwerbslosen eine Minderleistung, weil sie &#8222;arbeitslos&#8220; sind. Jedem dürfte bekannt sein, dass auch Vermittlungen von neu Erwerbslosen in die Zeitarbeit ein lukratives Geschäft sind. Erneut zeigt sich die menschenverachtende Einstellung gegenüber Erwerbslosen durch die Nürnberger Behörde.</p>
<p>Weitere Infos:</p>
<p>„Linke kritisiert Zunahme der Leiharbeit“ – <a href="http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/anstieg-um-4-4-prozent-linke-kritisiert-zunahme-der-leiharbeit/20158914.html" target="_blank" rel="noopener">Handelsblatt</a> v. 10. August 2017</p>
<p>„Aktuelle Entwicklungen der Zeitarbeit“ – <a href="https://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Arbeitsmarktberichte/Branchen-Berufe/generische-Publikationen/Arbeitsmarkt-Deutschland-Zeitarbeit-Aktuelle-Entwicklung.pdf" target="_blank" rel="noopener">Bundesagentur für Arbeit</a> – Juli 2017</p>
<p>„Ungerechtfertigte Eingliederungszuschüsse bei Zeitarbeitsfirmen?“ – <a href="https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/53318/ungerechtfertigte-eingliederungszuschüsse-bei-zeitarbeitsfirmen-.pdf" target="_blank" rel="noopener">Kleine Anfrage und Antworten des Senats</a> &#8211; Inge Hannemann – Juni 2016</p>
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