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	Kommentare zu: Förderung Zeitarbeit bleibt bestehen &#8211; Bundesagentur für Arbeit und Nahles ignorieren Bundesrechnungshof	</title>
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		Von: LabourNet Germany Bundesagentur für Arbeit/Jobcenter als Sklavenhändler &#187; LabourNet Germany		</title>
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		<dc:creator><![CDATA[LabourNet Germany Bundesagentur für Arbeit/Jobcenter als Sklavenhändler &#187; LabourNet Germany]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 14 Aug 2017 09:15:24 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[[&#8230;] Förderung Zeitarbeit bleibt bestehen – Bundesagentur für Arbeit und Nahles ignorieren Bundesrechnungshof  &#8220;„Rechnungshof geißelt Bundesagentur für Arbeit“ titelte die Süddeutsche im Herbst vor zwei Jahren. Darin berichtete die SZ über einen Bundesrechnungshofbericht aus dem Jahr 2015, in dem die Lohnkostenzuschüsse an Zeitarbeitsfirmen kritisiert werden. (&#8230;) Der Bundesrechnungshof hält die gesetzlichen Voraussetzungen weiterhin für nicht gegeben, dass die Zuschüsse an „Zeitarbeitsunternehmen für Leiharbeitsverhältnisse mangels einer Minderleistung, die sich unmittelbar beim Zeitarbeitsunternehmen auswirkt“ ausbezahlt werden. So werden „Zeitarbeitsunternehmen durch EGZ (Anm. Eingliederungszuschuss) gegenüber anderen Unternehmen ungerechtfertigt begünstigt; sie erhalten Fördergelder, ohne hierfür einen entsprechenden Aufwand zu leisten“, argumentieren die Prüfer weiter. Zukünftig fordern sie die Förderung bei Leiharbeitsverhältnissen in den Arbeitsagenturen und Jobcentern einzustellen. Außerdem entkräfteten die Stellungnahmen des Bundesministeriums und der Bundesagentur für Arbeit nicht ihre Bedenken. Stattdessen erwarten sie in jedem Einzelfall einen Nachweis für die konkreten finanziellen Nachteile bzw. Einarbeitungsaufwand für die Zeitarbeitsfirmen, welchen den Zuschuss berechtigt. In ihren Augen müsse eine strenge Nachweispflicht für den Verleihbetrieb, welche Einarbeitungsleistungen der Verleiher bringt, bestehen. Dies haben die Jobcenter und Arbeitsagenturen sorgfältig zu prüfen. (&#8230;) Unverkennbar erhalten die BA als auch das Bundesministerium mit ihren Lohnzuschüssen das Drehkarussell und die Ausbeutung durch die Leiharbeit am Leben&#8230;&#8221; Beitrag vom 10. August 2017 von und bei Inge Hannemann   [&#8230;]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>[&#8230;] Förderung Zeitarbeit bleibt bestehen – Bundesagentur für Arbeit und Nahles ignorieren Bundesrechnungshof  &#8220;„Rechnungshof geißelt Bundesagentur für Arbeit“ titelte die Süddeutsche im Herbst vor zwei Jahren. Darin berichtete die SZ über einen Bundesrechnungshofbericht aus dem Jahr 2015, in dem die Lohnkostenzuschüsse an Zeitarbeitsfirmen kritisiert werden. (&#8230;) Der Bundesrechnungshof hält die gesetzlichen Voraussetzungen weiterhin für nicht gegeben, dass die Zuschüsse an „Zeitarbeitsunternehmen für Leiharbeitsverhältnisse mangels einer Minderleistung, die sich unmittelbar beim Zeitarbeitsunternehmen auswirkt“ ausbezahlt werden. So werden „Zeitarbeitsunternehmen durch EGZ (Anm. Eingliederungszuschuss) gegenüber anderen Unternehmen ungerechtfertigt begünstigt; sie erhalten Fördergelder, ohne hierfür einen entsprechenden Aufwand zu leisten“, argumentieren die Prüfer weiter. Zukünftig fordern sie die Förderung bei Leiharbeitsverhältnissen in den Arbeitsagenturen und Jobcentern einzustellen. Außerdem entkräfteten die Stellungnahmen des Bundesministeriums und der Bundesagentur für Arbeit nicht ihre Bedenken. Stattdessen erwarten sie in jedem Einzelfall einen Nachweis für die konkreten finanziellen Nachteile bzw. Einarbeitungsaufwand für die Zeitarbeitsfirmen, welchen den Zuschuss berechtigt. In ihren Augen müsse eine strenge Nachweispflicht für den Verleihbetrieb, welche Einarbeitungsleistungen der Verleiher bringt, bestehen. Dies haben die Jobcenter und Arbeitsagenturen sorgfältig zu prüfen. (&#8230;) Unverkennbar erhalten die BA als auch das Bundesministerium mit ihren Lohnzuschüssen das Drehkarussell und die Ausbeutung durch die Leiharbeit am Leben&#8230;&#8221; Beitrag vom 10. August 2017 von und bei Inge Hannemann   [&#8230;]</p>
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		<title>
		Von: Hinweise des Tages II &#124; NachDenkSeiten – Die kritische Website - Das Pressebüro		</title>
		<link>http://inge-hannemann.de/foerderung-zeitarbeit-bleibt-bestehen-bundesagentur-fuer-arbeit-und-nahles-ignorieren-bundesrechnungshof/#comment-9</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hinweise des Tages II &#124; NachDenkSeiten – Die kritische Website - Das Pressebüro]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 11 Aug 2017 20:48:36 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[[&#8230;] Eingliederungszuschüsse als Lohnzuschüsse sind kein neues Instrument und sollen Arbeitgeber dazu ermuntern Erwerbslose mit finanzieller Unterstützung vorrangig einzustellen. Eigentlich keine schlechte Sache. Bei den Zeitarbeitsfirmen soll der Zuschuss die sog. „Minderleistung“ zwischen der geförderten Person und einem durchschnittlichen Arbeitnehmer ausgleichen, so die Richtlinien der Bundesagentur für Arbeit. Allerdings habe der BRH den Eindruck gewonnen, dass Leiharbeitsfirmen den Zuschuss teilweise „in ihre Unternehmensstrategie eingebettet haben“. Das Bundesarbeitsministerium hat sich zum damaligen Zeitpunkt nicht geäußert, da es „noch kein abschließendes Prüfungsergebnis sei und deshalb könne man noch keine Folgerungen daraus ziehen“. Diese abschließende Prüfungsmitteilung, unter Berücksichtigung der Stellungnahmen des Bundesarbeitsministeriums und der Bundesagentur für Arbeit, liegt nun vor.Der Bundesrechnungshof hält die gesetzlichen Voraussetzungen weiterhin für nicht gegeben, dass die Zuschüsse an „Zeitarbeitsunternehmen für Leiharbeitsverhältnisse mangels einer Minderleistung, die sich unmittelbar beim Zeitarbeitsunternehmen auswirkt“ ausbezahlt werden.Quelle: Inge Hannemann [&#8230;]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>[&#8230;] Eingliederungszuschüsse als Lohnzuschüsse sind kein neues Instrument und sollen Arbeitgeber dazu ermuntern Erwerbslose mit finanzieller Unterstützung vorrangig einzustellen. Eigentlich keine schlechte Sache. Bei den Zeitarbeitsfirmen soll der Zuschuss die sog. „Minderleistung“ zwischen der geförderten Person und einem durchschnittlichen Arbeitnehmer ausgleichen, so die Richtlinien der Bundesagentur für Arbeit. Allerdings habe der BRH den Eindruck gewonnen, dass Leiharbeitsfirmen den Zuschuss teilweise „in ihre Unternehmensstrategie eingebettet haben“. Das Bundesarbeitsministerium hat sich zum damaligen Zeitpunkt nicht geäußert, da es „noch kein abschließendes Prüfungsergebnis sei und deshalb könne man noch keine Folgerungen daraus ziehen“. Diese abschließende Prüfungsmitteilung, unter Berücksichtigung der Stellungnahmen des Bundesarbeitsministeriums und der Bundesagentur für Arbeit, liegt nun vor.Der Bundesrechnungshof hält die gesetzlichen Voraussetzungen weiterhin für nicht gegeben, dass die Zuschüsse an „Zeitarbeitsunternehmen für Leiharbeitsverhältnisse mangels einer Minderleistung, die sich unmittelbar beim Zeitarbeitsunternehmen auswirkt“ ausbezahlt werden.Quelle: Inge Hannemann [&#8230;]</p>
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		Von: Hinweise des Tages II&#160;&#124;&#160;NachDenkSeiten &#8211; Die kritische Website		</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Hinweise des Tages II&#160;&#124;&#160;NachDenkSeiten &#8211; Die kritische Website]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 11 Aug 2017 14:28:27 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[[&#8230;] Eingliederungszusch&#252;sse als Lohnzusch&#252;sse sind kein neues Instrument und sollen Arbeitgeber dazu ermuntern Erwerbslose mit finanzieller Unterst&#252;tzung vorrangig einzustellen. Eigentlich keine schlechte Sache. Bei den Zeitarbeitsfirmen soll der Zuschuss die sog. „Minderleistung“ zwischen der gef&#246;rderten Person und einem durchschnittlichen Arbeitnehmer ausgleichen, so die Richtlinien der Bundesagentur f&#252;r Arbeit. Allerdings habe der BRH den Eindruck gewonnen, dass Leiharbeitsfirmen den Zuschuss teilweise „in ihre Unternehmensstrategie eingebettet haben“. Das Bundesarbeitsministerium hat sich zum damaligen Zeitpunkt nicht ge&#228;u&#223;ert, da es „noch kein abschlie&#223;endes Pr&#252;fungsergebnis sei und deshalb k&#246;nne man noch keine Folgerungen daraus ziehen“. Diese abschlie&#223;ende Pr&#252;fungsmitteilung, unter Ber&#252;cksichtigung der Stellungnahmen des Bundesarbeitsministeriums und der Bundesagentur f&#252;r Arbeit, liegt nun vor. Der Bundesrechnungshof h&#228;lt die gesetzlichen Voraussetzungen weiterhin f&#252;r nicht gegeben, dass die Zusch&#252;sse an „Zeitarbeitsunternehmen f&#252;r Leiharbeitsverh&#228;ltnisse mangels einer Minderleistung, die sich unmittelbar beim Zeitarbeitsunternehmen auswirkt“ ausbezahlt werden. Quelle: Inge Hannemann [&#8230;]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>[&#8230;] Eingliederungszusch&#252;sse als Lohnzusch&#252;sse sind kein neues Instrument und sollen Arbeitgeber dazu ermuntern Erwerbslose mit finanzieller Unterst&#252;tzung vorrangig einzustellen. Eigentlich keine schlechte Sache. Bei den Zeitarbeitsfirmen soll der Zuschuss die sog. „Minderleistung“ zwischen der gef&#246;rderten Person und einem durchschnittlichen Arbeitnehmer ausgleichen, so die Richtlinien der Bundesagentur f&#252;r Arbeit. Allerdings habe der BRH den Eindruck gewonnen, dass Leiharbeitsfirmen den Zuschuss teilweise „in ihre Unternehmensstrategie eingebettet haben“. Das Bundesarbeitsministerium hat sich zum damaligen Zeitpunkt nicht ge&#228;u&#223;ert, da es „noch kein abschlie&#223;endes Pr&#252;fungsergebnis sei und deshalb k&#246;nne man noch keine Folgerungen daraus ziehen“. Diese abschlie&#223;ende Pr&#252;fungsmitteilung, unter Ber&#252;cksichtigung der Stellungnahmen des Bundesarbeitsministeriums und der Bundesagentur f&#252;r Arbeit, liegt nun vor. Der Bundesrechnungshof h&#228;lt die gesetzlichen Voraussetzungen weiterhin f&#252;r nicht gegeben, dass die Zusch&#252;sse an „Zeitarbeitsunternehmen f&#252;r Leiharbeitsverh&#228;ltnisse mangels einer Minderleistung, die sich unmittelbar beim Zeitarbeitsunternehmen auswirkt“ ausbezahlt werden. Quelle: Inge Hannemann [&#8230;]</p>
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